943 Geschichte Deutschlands
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In diesem Beitrag soll der Blick auf eine entscheidende Phase der enger werdenden, von zunehmendem persönlichen Vertrauen zwischen den Beteiligten getragenen politischen Zusammenarbeit zwischen Charles de Gaulle und Konrad Adenauer gelenkt werden. Sie hatte ihren entscheidenden Durchbruch Anfang 1962 in einer Stadt des deutschen Südwestens, in Baden-Baden, erlebt. Die enge und für die weitere Entwicklung der politischen Integration entscheidende Kooperation, die zunächst vor allem von Charles de Gaulle als eine „Union“ beider Staaten angedacht worden war, konnte sich innerhalb weniger Monate auf der Grundlage sehr vertrauensvoller und offener persönlicher Beziehungen zwischen de Gaulle und Adenauer entwickeln. Sie wurde von beiden als Ausdruck ihrer Freundschaft empfunden.
Vom 28. Juli bis 3. August 1930 fand um die Jugendherberge auf dem Sohlberg ein deutsch-französisches Jugendtreffen
statt. Während die deutschen Teilnehmer Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Jugendbünde waren, in der 40
weltanschaulich und konfessionell unterschiedliche Gruppen zusammengeschlossen waren, gehörten die französischen Teilnehmer „den allerverschiedensten politischen und weltanschaulichen Lagern“ an: Junge „Action Française“, „Jeunesses
Patriotes, „Hervéjugend“ und „Jeunesses Radicales“ waren vertreten sowie Mitglieder der „Völkerbundjugend“, der „Ligue
d’Action Republicaine et Socialiste“ und Anhänger der Zweiten und Dritten Internationale.
Beim Blättern in alten Chroniken und Dorf- oder Stadtgeschichten fallen
immer wieder Katastrophenberichte ins Auge, bei denen vor allem über
Hochwässer und deren Folgen berichtet wird. So schilderte Philipp Ruppert eine Hochwasserkatastrophe in Achern: ,,Zwei Jahre später (1570), am
Freitag und Samstag vor Nikolaus, riß eine Überschwemmung zu Kappel,
Ober- und Unterachern alle Stege und Brücken fort bis auf die Landbrücke
und brach über das Feld den Kirchweg hinunter in das Dorf ein. Durch diese Überschwemmung war das Wehr im Feldbach sehr schadhaft geworden
und es mußte 1575 mit vieler Mühe und großen Kosten ein neues angelegt
werden." [1]
Am 1. Dezember 1503 verstarb Herzog Georg von Bayern-Landshut in Ingolstadt ohne männliche Nachkommen hinterlassen zu haben. Der Tod des Fürsten war ein Ereignis, das heftige Betriebsamkeit auf der diplomatischen Bühne auslöste. Unter Vermittlung Kaiser Maximilians I. wurden Bemühungen zur Schlichtung zwischen den Herzögen von Bayern-München und den Pfalzgrafen bei Rhein unternommen, da beide Anspruch auf das Landshuter Erbe erhoben. Argumentativ war Albrecht IV., das Oberhaupt der Münchener Linie, zweifellos im Vorteil. Er konnte sich auf eine Vielzahl von Urkunden, hier besonders prominent auf die Teilungsurkunde von 1392, sowie auf die agnatische Verbindung zu Herzog Georg berufen. Die Pfälzer hingegen bauten ihre Argumentation
darauf auf, dass die Tochter des Verstorbenen, Elisabeth, den Sohn Kurfürst Philipps, Ruprecht, geheiratet hatte. Bereits 1496 hatte Herzog Georg in seinem Testament die Hochzeit mit einem Sohn des Kurfürsten bestimmt und – gegen die Regelungen in der Teilungsurkunde – festgelegt, dass das Landshuter Erbe durch die weibliche Erbfolge an die pfälzischen Wittelsbacher fallen sollte. In den letzten Jahren vor seinem Tod war der Herzog vor allem darum bemüht gewesen, Vorkehrungen dafür zu treffen, dass das Fürstentum nach seinem Ableben über Elisabeth an die kurpfälzische Linie des Hauses kam.