943 Geschichte Deutschlands
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Geschichte vor dem 20. Jahrhundert ist in den Lehrplänen sämtlicher Schularten arg ausgedünnt. Das gilt insbesondere für die frühe Neuzeit, also das 16. bis 18. Jahrhundert, wo die Reformation Luthers im 16. Jahrhundert und der Dreißigjährige Krieg im 17. Jahrhundert kaum noch vorkommen. Das vom Gymnasium mitgebrachte Vorwissen von Studienanfängern im Fach Geschichte zu diesen Themen liegt jedenfalls bei null. Zum Dreißigjährigen Krieg lernt man allenfalls dessen Grobgliederung und erfährt dann theoretisch – in der Praxis leider meist nicht einmal das –, dass der Konflikt, den wir heute als den Dreißigjährigen Krieg bezeichnen, aus fünf Phasen bestand: 1) dem böhmischen Krieg 1618–1620; 2) dem spanisch-niederländischen Krieg 1621–1625, dessen Auswirkungen aber bereits heftig auch ins eigentliche Deutschland hinein ausstrahlten; 3) dem dänischen Krieg 1625–1629, der im sogenannten Restitutionsedikt von 1629 gipfelte; 4) dem schwedischen Krieg 1630–1635, der eigentlich mit dem Frieden von Prag 1635 hätte beendet sein sollen; 5) dem französischen Krieg, der 1635 begann und sich qualvolle 13 Jahre bis 1648 hinzog.
Eine einheitliche Zeit ist für uns Mitteleuropäer heute selbstverständlich im Alltagsleben - es sei denn, wir begeben uns auf eine Fernreise, führen ein Ferngespräch oder nutzen die Möglichkeit des weltumspannenden Internet-Chats. Dann stellen wir fest, dass es beispielsweise zwischen Mannheim und London einen einstündigen Zeitunterschied gibt, während die Uhrzeit der amerikanischen Ostküste gegenüber unserer Zeit sechs Stunden zurückliegt. Innerhalb Deutschlands gilt seit 1893 die Mitteleuropäische Zeit und seit 1980 in den Sommermonaten die Mitteleuropäische Sommerzeit. Kaum vorstellbar ist es jedoch für uns heute, dass noch in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Zeit mit Sonnenuhren nach dem jeweiligen Sonnenstand vor Ort bestimmt wurde. Das hatte zur Folge, dass z. B. in Südwestdeutschland nicht nur die Uhren Stuttgarts, Mannheims, Karlsruhes oder Kaiserslauterns, sondern auch benachbarter Dörfer je nach Längengrad unterschiedlich gingen. Im Alltag spielte das kaum eine Rolle. Viele Menschen lebten, wohnten und arbeiteten an einem Ort. Und wer verreiste, tat dies zu Fuß oder war tage- und wochenlang mit der Postkutsche unterwegs.
Das Interesse am Liberalismus als einem historischen, kulturellen und ideologischen Phänomen hat im letzten Jahrzehnt deutlich zugenommen. Der Liberalismus weckte zwar stets breite Aufmerksamkeit, doch der Schwerpunkt der historischen Forschung lag bislang auf der nationalen Politik und besonders auf konstitutionellen Themen. Seit einigen Jahren übt die Kulturgeschichte im Kontext der neuen historiographischen Schule eine neue Faszination aus. So erscheinen etwa Debatten über das Verhältnis zwischen Staat und Religion oder zwischen Mann und Frau in völlig neuem Licht, sobald man die Beziehung zwischen Liberalismus und Religion bzw. zwischen dem Liberalismus und dem Verhältnis der Geschlechter in ihrer vollen Komplexität begreift. Entsprechend sind auch neue Ideen über den Liberalismus als Massenbewegung gefragt.
In den Jahren unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich in Südwestdeutschland
eine intensive Neugliederungsdiskussion abspielt. Sie ist nicht zu
verwechseln mit der Gründungsgeschichte des Bundeslandes Baden-Württemberg.
Der „Kampf um den Südweststaat" begann sich erst nach der Bekanntgabe
der Frankfurter Dokumente durch die Westallierten (hier besonders des
Dokuments Nr. II über die Länderneugliederung
) und dem anschließenden
Treffen der südwestdeutschen Regierungschefs auf dem Hohenneuffen im August
1948 zu intensivieren. Die Diskussion der Jahre 1945 bis 1947 war hingegen
von stammesföderalistischen Projekten geprägt, die allesamt die Restauration
der zu Beginn des neunzehnten Jahrhunderts durch Kaiser Napoleon I. geformten
Staaten im Südwesten verwarfen. Die Idee einer alpinen Konföderation (Alpenland) und der Plan einer schwäbisch-alemannischen Demokratie (Alemannien)
standen auf der Tagesordnung.
Das ältere deutsche Rechtsdenken begreift sich als vollkommene und unabänderliche
Ordnung. Geschriebene Gesetze wie die Spiegel des Mittelalters
sind keine Rechtsschöpfungen, sondern Rechtsdarstellungen. Gleichgültig ist
daher auch die Urheberschaft, allein entscheidend sind Rechtskunde und
Autorität. Das Recht gründet in einer einheitlichen und überkommenen Überzeugung
der Gemeinschaft, vor allem ihrer Vertreter, der Schöffen und Urteiler.
Rechtsprechung war daher lediglich Rechtsfindung im Wortsinne.