943 Geschichte Deutschlands
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Am 16. Januar 819 stellt ein Schreiber namens Hiltiger in „villa, que dicitur leffinga“ eine Urkunde aus, die auf einem unscheinbaren Pergament in einfachem Urkundenlatein eine für die damaligen Verhältnisse unspektakuläre Gütervereinbarung festhält. Obwohl diese Urkunde für die Geschichte Löffingens von besonderer Bedeutung ist, da sie die früheste Erwähnung des Ortsnamens „leffinga“ dokumentiert, ist eine intensivere oder gar monografische Auseinandersetzung mit ihr bisher ausgeblieben. Mit Blick auf das Löffinger Festjahr 2019, das sich immerhin auf das Datum der Urkunde stützt, ist es Zeit, diesem Mangel ein wenig abzuhelfen. Das soll im Folgenden versucht werden.
Im Anfang des 10. Jahrhunderts etablierte sich nach der Belagerung des Hohentwiel und der Schlacht bei Wahlwies (915) gegen die Herrschaft Konrads I. (911 – 918), des ersten nichtkarolingischen Königs in Ostfranken, das (alemannisch-)
schwäbische Herzogtum unter Herzog Erchangar (915 – 917). Erchangar und sein Bruder Berthold wurden zwar 917 gefangen genommen und wohl in Aldingen hingerichtet, jedoch führte Burkhard (I., 917 – 926) aus der Familie der Markgrafen von (Chur-) Rätien das Herzogtum weiter.
Schon seit längerer Zeit ist in der historischen Forschung umstritten, welche Größe und welche Gestalt das einstige Neuenburger Liebfrauenmünster hatte, von dem heute keine geschlossenen Baureste mehr vorhanden sind. Der nachfolgende Beitrag sollte als ein Versuch verstanden werden, einen neuen Zugang zur frühen Stadtgeschichte Neuenburgs zu eröffnen und dadurch zu einer Rekonstruktion des Neuenburger Münsters zu gelangen. Dabei erfolgen sowohl kirchengeschichtliche, wie auch wirtschaftsgeschichtliche Neuinterpretationen des verfügbaren Quellenmaterials und es werden bisher unbekannte Quellen vorgestellt.
Geschichte vor dem 20. Jahrhundert ist in den Lehrplänen sämtlicher Schularten arg ausgedünnt. Das gilt insbesondere für die frühe Neuzeit, also das 16. bis 18. Jahrhundert, wo die Reformation Luthers im 16. Jahrhundert und der Dreißigjährige Krieg im 17. Jahrhundert kaum noch vorkommen. Das vom Gymnasium mitgebrachte Vorwissen von Studienanfängern im Fach Geschichte zu diesen Themen liegt jedenfalls bei null. Zum Dreißigjährigen Krieg lernt man allenfalls dessen Grobgliederung und erfährt dann theoretisch – in der Praxis leider meist nicht einmal das –, dass der Konflikt, den wir heute als den Dreißigjährigen Krieg bezeichnen, aus fünf Phasen bestand: 1) dem böhmischen Krieg 1618–1620; 2) dem spanisch-niederländischen Krieg 1621–1625, dessen Auswirkungen aber bereits heftig auch ins eigentliche Deutschland hinein ausstrahlten; 3) dem dänischen Krieg 1625–1629, der im sogenannten Restitutionsedikt von 1629 gipfelte; 4) dem schwedischen Krieg 1630–1635, der eigentlich mit dem Frieden von Prag 1635 hätte beendet sein sollen; 5) dem französischen Krieg, der 1635 begann und sich qualvolle 13 Jahre bis 1648 hinzog.
Seit den Veröffentlichungen von Caroline Klausing (Die Bekennende Kirche in Baden. Machtverhältnisse und innerkirchliche Führungskonflikte 1933–1945, Stuttgart 2014) und Rolf-Ulrich Kunze („Möge Gott unserer Kirche helfen!“ Theologiepolitik, Kirchenkampf und Auseinandersetzung mit dem NS-Regime. Die Evangelische Landeskirche Badens 1933–1945, Stuttgart 2015) reißt die Diskussion um die Geschichtsschreibung der Evangelischen Kirche in Baden in der Zeit des Nationalsozialismus nicht ab. Beide Beiträge können als quellenbasierte Ausführung der von Klaus Scholder 1973 aufgestellten These eines „badischen Sonderwegs“ zwischen „intakter“ und „zerstörter“ Landeskirche verstanden werden.
Klausing und Kunze argumentieren, in der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur seien Badische Bekenntnisgemeinschaft und Kirchenleitung trotz vieler Konflikte nicht zu trennen; es könne nicht von einer oppositionellen im Gegensatz zu
einer regierenden Kirchenleitung gesprochen werden. Auch die Stellung innerhalb der Reichskirche (mit Ein- und Austritt im Sommer bzw. Herbst 1934) zeige, dass Baden eher zu den intakten als zu den zerstörten Landeskirchen gerechnet werden müsse. In der sich anschließenden lebhaften Forschungsdebatte wurde die Notwendigkeit erkannt, die badischen Entwicklungen mit anderen (evangelischen) Kirchen im Südwesten zu vergleichen. Einen ersten länderübergreifenden Vergleich versuchte die Oberrheinische Sozietät unter der Leitung von Johannes Ehmann am 18. Oktober 2018 in Heidelberg. Neben Rolf-Ulrich Kunze und Caroline Klausing konnte Christoph Picker für einen länderübergreifenden Blick gewonnen werden: er stellte die Entwicklung der Pfälzischen Landeskirche im Nationalsozialismus vor. Die Diskussion
in der sehr gut besuchten Sozietät zeigte Konsens, Diskussionen und Forschungsanliegen der Kirchengeschichtsschreibung auf.
Das Beständigste an einer Stadt ist der Wandel, was nicht nur für das alte Villingen sondern längst auch für VS gilt. Ein Wandel über Jahrhunderte, der mit vielen Handwerkernamen verbunden war und ist, ist die Tatsache, dass vor mehreren Jahrzehnten die letzte Schmiede-Werkstatt schloss, die von Hans Stern (1926 – 2008) in der Rietstraße betrieben wurde.
Das Jahrzehnt der großen, der unvergesslichen Ereignisse, aber auch das Jahrzehnt der Gegensätze ging zu Ende. Die Bundesrepublik war etabliert, die erste Wirtschaftskrise gemeistert und die Gastarbeiter hatten ihre Speisen und
Lebensgewohnheiten eingeführt, die auch die Gewohnheiten der Einheimischen umgestalteten und zur Wohlstandsgesellschaft beitrugen. Die ab 1950 zugewiesenen Flüchtlinge waren weitestgehend integriert. Die endgültige Teilung Deutschlands durch den Mauerbau und die Grenzsicherungsmaßnahmen waren von hier aus ein geschichtliches Ereignis, aber weit weg. Nah dagegen war das Wiedererstarken der Rechten Bewegung, die NPD, die in viele Kommunal- und Landesparlamente einzog. Zur Landtagswahl 1968 hatten 5 Parteien Kandidaten aufgestellt: CDU Karl Brachat; SPD Hans Frank; FDP/DVP Johannes Isslei; DL (Demokratische Liste) Walter Egle; NPD Horst Kuranski. Die NPD erreichte 9,8 Prozent und zog in den Landtag von Baden-Württemberg ein. Auf der anderen Seite protestierten die Studenten gegen die erstarrten Strukturen in Universitäten und Gesellschaft, die „braune” Vergangenheit und die Notstandsgesetze. Da die nächsten Universitäten Tübingen und Freiburg waren, spürte man in Villingen von diesen Unruhen weniger. Allerdings löste auch hier der Mord an Martin Luther King einen Schock aus, und man bejubelte den ersten Flug von Menschen zum Mond und den ersten Schritt Neil Armstrongs am 21. Juli 1969 auf dem Mond.
Am 1. Advent 1930 trat die neue Agende, das „Kirchenbuch für die Vereinigte evangelisch-protestantische Landeskirche Badens“, in Kraft. Bis dahin war offiziell die Agende von 1877 gültig. Dieser lange Zeitraum ihrer Verwendung war keineswegs vorgesehen und tatsächlich wurde die Benutzung der 1877er Agende schon lange nicht mehr praktiziert. Schon 1909 hatte die Generalsynode den Wunsch ausgesprochen, es möge die Agende [vom Jahre 1877] einer Revision in der Weise unterzogen werden, daß sie in ihrem Inhalt nach den jetzt vorhandenen kultischen Bedürfnissen erweitert und ergänzt und in ihrer Form dem liturgischen Geschmack und Takt unserer Zeit entsprechend überarbeitet werde. Vorgesehen war eine grundlegende Überarbeitung der Agende, ein Ergebnis wurde wegen des Arbeitsaufwandes nicht vor der nächsten Generalsynode, die erst für 1914 einberufen wurde, erwartet. Anstelle des verstorbenen Heinrich Bassermann übernahm Johannes Bauer, Universitätsprofessor und Direktor des praktisch-theologischen Seminars in Heidelberg, der dem kirchlichen Liberalismus zuzuordnen ist, schließlich diese Aufgabe, die er im Einvernehmen mit dem Oberkirchenrat ausführte.
„Vertrauen ist die Zuversicht, mit der man sich auf einen Andern verläßt. Der Erzieher soll seinen Zöglingen Vertrauen beweisen, wo sie es irgend verdienen, oft sogar, um sie dessen würdig zu machen.” So heißt es in einem Universal-Lexikon der Erziehungs- und Unterrichtslehre für ältere und jüngere christliche Volksschullehrer aus dem Jahr 1842. In den allgemeinen Lexika dieser Zeit findet man im übrigen das Stichwort „Vertrauen” nicht.
Nachdem bereits 1927 unter Vorsitz des Nazivordenkers Alfred Rosenberg der „Kampfbund für Deutsche Kultur“ gegründet worden war, begann mit dem Aufstieg der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) Anfang der 1930er-Jahre, die Intoleranz gegenüber avantgardistischen Künstlern einen zunehmend repressiven Charakter anzunehmen. Gleich nach der sogenannten „Machtergreifung“ durch die Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 wurde der gesamte Kulturbereich zentralisiert und im Interesse der neuen Machthaber durchstrukturiert. Dem im März 1933 eingerichteten Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda unter Leitung von Joseph Goebbels kam dabei eine zentrale Rolle zu. Durch das wenige Wochen später erlassene Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums wurden zahlreiche jüdische und nicht systemkonforme Lehrende an den Akademien sowie Mitarbeiter von Museen in ganz Deutschland entlassen. Schließlich wurden im Juli auf Erlass des Reichsministeriums alle Künstlervereinigungen und Kunstvereine gleichgeschaltet und in das Reichskartell der bildenden Künste überführt. Wenige Wochen später erfolgte die Gründung der Reichskulturkammer. Sieben Einzelkammern erfassten sämtliche kulturellen Bereiche: Musik, Theater, Schrifttum, Presse, Rundfunk, Film und auch die bildenden Künste. Wer der Reichskulturkammer bis zum 15. Dezember 1933 nicht beitreten wollte oder konnte, hatte fortan keine Möglichkeit mehr, seinen Beruf auszuüben. Voraussetzung für die Aufnahme war die deutsche Staatsangehörigkeit und der Nachweis einer „arischen“ Abstammung, doch auch aus politischen oder anderen Gründen „unerwünschte“ Künstler konnten mit dieser perfiden Maßnahme auf Einfachste ausgegrenzt werden.
Eine der wesentlichen Erkenntnisse der Kirchenkampfforschung von vor bereits 30 Jahren ist gewesen, dass eine Darstellung des Kirchenkampfes nicht 1932 oder 1933 einsetzen kann, sondern schon und insbesondere die Vorgeschichte: die Geschichte der Weimarer Republik, zu betrachten ist. Hier, in einer vor allem theologiegeschichtlichen Betrachtung, bedeutet das die Frage der allgemeinen Umbrüche 1918/19 zu konzentrieren auf die spezielle Frage nach theologischen Einstellungen, Prägungen und Mentalitäten. Genauer betrachtet stellt sich hier umgehend ein Problem: nämlich ob die Prägung der Akteure als genus subjectivus oder objectivus zu verstehen sei. Will sagen: Geht es um die Frage, wer in der Weimarer Republik die Theologie geprägt hat, vor allem im Umkreis der Universität Heidelberg, oder geht es um die Frage, wer im kirchlichen Dienst der badischen Landeskirche mit welcher theologischen Prägung agierte? Oder geht es um die Frage, ob und wieweit bei den nun strukturell transformierten Akteuren, nämlich den Kirchenparteien, theologische Strömungen zu erkennen sind, die explizit oder implizit auf theologischen Prägungen beruhen? Mit den Fragen sind erste und vorläufige Antworten schon vorbereitet. In aller Vorläufigkeit – auch hier machen sich schmerzlich Forschungsdesiderate bemerkbar – sind heute alle drei Aspekte zu würdigen. Ich betone die Vorläufigkeit der hier vorgetragenen Beobachtungen.
Gleichgültig, wen man als den wichtigsten Träger der Reformation bewertet, ob Fürstenreformation oder – wie G. D. Dickens es sehen wollte – die Glaubensneuerung als „urban event“, als Magistratsreformation, nie ist bezweifelt worden, dass zwischen ihr und der Intensivierung und Ausweitung der öffentlichen Gewalt ein enger Zusammenhang – genauer – eine Wechselwirkung – bestand: Auf der einen Seite die Schaffung eines lutherischen Kirchenregiments unter Nutzung des politischen Potentials, auf der anderen die Stabilisierung der politischen Macht durch das Obrigkeitsverständnis der Reformatoren; im Ergebnis: Der frühneuzeitliche Obrigkeitsstaat auf dem Fundament eines konfessionell homogenen Untertanenverbandes. Geradezu paradigmatisch wird dies in der Vorrede zur Großen Kirchenordnung des Herzogtums
Württemberg von 1559 zum Ausdruck gebracht: Wie wir uns dann vor Gott schuldig erkennen [… ] wie auch des Gott, der Allmechtig, in seinem gestrengen Urteil von uns erfordern würdet, vor allen dingen unser undergebne Landtschafft mit der reinen Leer des heiligen Evangelii, so den rechten friden des Gewissens bringt unnd die hailsame waid z(o)m ewigen Hail unnd Leben ist, versorgen.
Seit 100 Jahren in Geltung
(2019)
Am 14. August 1919 trat „Die Verfassung des Deutschen Reichs“ in Kraft, besser bekannt als „Weimarer Reichsverfassung“ (WRV). Sie war die erste republikanische Reichsverfassung und trat nach dem Ende des ersten Weltkrieges und dem damit verbundenen Zusammenbruch der Monarchie an die Stelle der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871. Trotz der staatsrechtlichen Umbrüche der Jahre 1933, 1945 und 1989/90 sind Teile dieser Verfassung bis heute in Kraft geblieben und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vollgültiges Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, die nicht etwa gegenüber den anderen Artikeln des Grundgesetzes auf einer Stufe minderen Ranges stehen. Es handelt sich um Bestimmungen, die das institutionelle Verhältnis des Staates zu den Religionsgemeinschaften betreffen, welche durch Art 140 zum Bestandteil des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 erklärt worden sind.
Obwohl Andreas Morgenstern erstmals das Thema „Kriegsende und Neubeginn“ 1918/19 in Schiltach behandelt, mit neuen
Quellen zur Existenz eines „Arbeiter- und Volksrats“, soll die Darstellung hier hinterfragt werden. Sie, die sich als „beispielhafter Blick“ in die badische „Provinz“ versteht, wartet nicht nur mit überraschenden Thesen zur Kriegswahrnehmung und zur Tätigkeit des „Volksrats“ auf, sondern zieht auch eine „Bilanz“, die äußerst pessimistisch erscheint: Dass in dem
2000-Einwohner-Städtchen „die Fundamente der Demokratie sich […] brüchig gestalteten“; dass „die Zahl ihrer aktiven Unterstützer hier wie anderswo gering (war)“; dass „Gleichgültigkeit bis hin zur Ablehnung bei einem bedeutenden Teil der
Bevölkerung gedeihen (konnte)“. Diese Aussagen erinnern an den Slogan der „Republik ohne Republikaner“, wofür Schiltach
nun offenbar ein „Beispiel“ sein soll.
Am 29. November 1940 erhielten die Landräte und Polizeidirektoren der entsprechenden badischen Städte, sowie der Polizeipräsident von Mannheim ein Informationsschreiben des „Generalbevollmächtigten für das jüdische Vermögen in Baden“ (abgekürzt G.J.V.) in Karlsruhe, Carl Dornes. Auslöser war die Deportation der badischen und saarpfälzischen Juden am 22. Oktober 1940 in das südfranzösische Lager Gurs. Einen Tag später hatte Gauleiter Robert Wagner in einem Erlass deren Vermögenswerte als dem Land Baden verfallen erklärt. Nun konzentrierte sich die Verwaltung und Verwertung des jüdischen Vermögens – so der Betreff im oben genannten Schreiben – auf die Sicherstellung von Kunstgegenständen in den verlassenen Wohnungen. Um zu vermeiden, dass wertvolle, d. h. museumswürdige Kunstgegenstände und Bibliotheken in öffentliche Versteigerungen gelangten, sollten solche Objekte von fachkundigem Personal der Landeskommissarbezirke Karlsruhe und Mannheim erkannt, aussortiert und gesondert gelagert werden. In Karlsruhe waren der kommissarische Leiter des Badischen Landesmuseums, Ludwig Moser, und ein zunächst namentlich nicht genannter Vertreter der Badischen Landesbibliothek für die Bewertung der Gegenstände vorgesehen. In den Städten Heidelberg, Freiburg und Konstanz
sollten ebenfalls Museumsmitarbeiter diese Aufgabe übernehmen. Für Karlsruhe wurde bestimmt, solcherart ausgesonderte Kunstgegenstände, Sammlungen und Teppiche im Badische Landesmuseum zu deponieren.