943 Geschichte Deutschlands
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Dokumenttyp
Sprache
- Deutsch (607)
Gehört zur Bibliographie
- nein (607)
Schlagworte
- Geschichte (607) (entfernen)
Das verflixte Jahr 1806
(2023)
Gilt das Jahr 1806 insgesamt in der deutschen Geschichte als ein „Epochenjahr“, das den Übergang vom feudalen ins bürgerliche Zeitalter kennzeichnet, so war es dies für die Geschichte der Stadt Villingen in erhöhtem Maße, denn die Bürger der ehrwürdigen Stadt an der Brigach erlebten in diesem verflixten Jahr mehrere existenzielle Herrschaftswechsel und mehr als eine Schrecksekunde.
Die Gemarkung des
Dorfes Villingen liegt
wie seine Nachbarorte
Langd, Ruppertsburg
und Laubach naturräumlich auf der Grenze
zwischen dem vulkanisch entstandenen
Vogelsberg im Osten
mit seinen großen Wäldern und den agrarisch
ertragreicheren offenen
Tallandschaften von Horloff und Wetter im Westen. Beide Bäche, im Vogelsberg entsprungen,
fließen in die ebenfalls aus dem hohen Vogelsberg
stammende Nidda. Diese mündet bei Frankfurt-Höchst in den Main. Villingens Kirche als Dorfkern ist erbaut auf einer flachen Terrasse oberhalb
der Horloff, die am Dorfrand vorbeifließt. Dieser
liegt in Höhe von 149 m, Dorffläche steigt an bis
167 m. Höchste Erhebung in der Gemarkung
ist der bewaldete Dreiherrenstein, 289 m hoch.
Größe der Gemarkung 13,02 qkm = 1302 ha,
davon 603 ha Wald.
Karl Reinfried kann als bedeutender Heimatforscher der Geschichte der Ortenau bezeichnet werden. Dies kommt durch seine annähernd 200 Publikationen zu den entsprechenden Themen zum Ausdruck. Nach seinem Tode griff beispielsweise Ernst Huber in seinem in der »Ortenau« veröffentlichten Beitrag auf die Forschungen von Reinfried zurück. Dies wird ebenfalls im folgenden Abschnitt dargestellt. Schließlich stehen die historischen Impulse Reinfrieds in Form seiner Publikationen in der »Ortenau« zur Erörterung an. In einer abschließenden Beurteilung soll analysiert werden, weshalb die heimatgeschichtlichen Publikationen Reinfrieds in der »Ortenau« auch heute noch von Bedeutung sind.
Die Taxordnung von 1669
(2020)
1669 erließ die Stadt Marbach eine Taxordnung, die Anfang 1670, also vor 350 Jahren, der Bürgerschaft durch Verlesen kundgetan wurde. Das Schriftstück hat sich glücklicherweise trotz des Stadtbrandes 1693 bis heute erhalten. Tax ist ein anderes Wort für Gebühren oder Steuern, das heißt, in der Taxordnung wurden für Waren und Dienstleistungen sowohl Preise und Löhne als auch Abgaben festgelegt. Wie war die Situation in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts? Besonders
traumatisch war der Dreißigjährige Krieg, der Württemberg besonders stark zerstört hatte. Nach dem Friedensschluss im Jahr 1648 konnte endlich der Wiederaufbau beginnen und die Einwohnerzahl nahm langsam wieder zu. Ein Großteil der Felder und Weinberge lag brach, viele Gebäude waren zerstört und die Finanzkraft der einst blühenden Wirtschaft war für lange Zeit geschwächt. Die Kriegshandlungen, Hunger und Seuchen hatten die Bevölkerung stark dezimiert.
Die Ortenau. – 100 (2020)
(2020)
Das bundesweite Motto des am 10. September 2017 stattgefundenen „Tag des offenen Denkmals" lautete "Macht und Pracht". Es wurden Denkmäler und Gebäude gesucht, in denen Personen oder Interessengruppen Einfluss auf das Verhalten und Denken großer Teile der Stadtbevölkerung ausgeübt haben und ausüben. Das zweifellos mächtigste Bauwerk Villingens ist seine Stadtbefestigung. Sie wurde ab 1200 errichtet und hatte eine Länge von 1.899 m, von denen noch 1.370 m vorhanden sind. Ihre Höhe beträgt 10 m und sie ist 1,7 m mächtig. Mit dieser Mauer beabsichtigte die Stadt ihre Feinde fernzuhalten. Meine Wahl fiel unter den mit Machtansprüchen ausgestatteten Bauwerken Villingens 2017 trotzdem nicht auf die Stadtmauer.
Hundertster Heftjahrgang im hundertundelften Vereinsjahr gebieten einen Blick zurück und einen Blick in die Zukunft. Da bereits zum 85. Jahrgang im Jahre 2005 von mir ein Aufsatz erschienen ist (BH 1/2005), beschränke ich mich auf die Jahre 2009 bis 2018, in denen sich nach dem Jubiläum 2009 bestimmte charakteristische Strukturmerkmale der Zeitschrift herausgebildet haben. Obwohl die Heimatvereine im Allgemeinen über die Klage des derzeitigen Zustandes hinaus wenig gewillt sind, eine mögliche Zukunft konkret in den Blick zu nehmen, sei ein Versuch gewagt. Eine Weiterentwicklung der Zeitschrift sehe ich in dem Arbeitsfeld »Lebensraum Oberrhein«(l’espace de vie et d’ action).
Das Großbottwarer Rathaus
(2020)
Wann aus dem Dorf »Bodebura«, nördlich der Martinskirche und westlich der Kleinen Bottwar gelegen, die Stadt »Bothebur«, später »Botwar« genannt, wurde, wissen wir nicht genau. Es gibt keine Gründungsurkunde, aber ein paar Anhaltspunkte. Wir können davon ausgehen, dass es sich um eine geplante Neugründung einer Stadt handelt, östlich neben dem alten Dorf gelegen. Und dass diese Stadt, vermutlich von Albrecht von Lichtenberg gegründet, in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts entstanden ist. Dies lässt sich aus dem Vergleich von zwei Urkunden erschließen: 1247 bestätigt Papst Innozenz IV. dem Kloster in Oberstenfeld die Schenkung eines Grundstückes in »Villa de Botebor«, also im Dorf Bottwar, und 32 Jahre später erhält das Stift Oberstenfeld in einer Jahrzeitstiftung Grundstücke »juxta muros civitatis Bothebur«, also neben den Mauern der Stadt Bottwar.
„Vertrauen ist die Zuversicht, mit der man sich auf einen Andern verläßt. Der Erzieher soll seinen Zöglingen Vertrauen beweisen, wo sie es irgend verdienen, oft sogar, um sie dessen würdig zu machen.” So heißt es in einem Universal-Lexikon der Erziehungs- und Unterrichtslehre für ältere und jüngere christliche Volksschullehrer aus dem Jahr 1842. In den allgemeinen Lexika dieser Zeit findet man im übrigen das Stichwort „Vertrauen” nicht.
Gleichgültig, wen man als den wichtigsten Träger der Reformation bewertet, ob Fürstenreformation oder – wie G. D. Dickens es sehen wollte – die Glaubensneuerung als „urban event“, als Magistratsreformation, nie ist bezweifelt worden, dass zwischen ihr und der Intensivierung und Ausweitung der öffentlichen Gewalt ein enger Zusammenhang – genauer – eine Wechselwirkung – bestand: Auf der einen Seite die Schaffung eines lutherischen Kirchenregiments unter Nutzung des politischen Potentials, auf der anderen die Stabilisierung der politischen Macht durch das Obrigkeitsverständnis der Reformatoren; im Ergebnis: Der frühneuzeitliche Obrigkeitsstaat auf dem Fundament eines konfessionell homogenen Untertanenverbandes. Geradezu paradigmatisch wird dies in der Vorrede zur Großen Kirchenordnung des Herzogtums
Württemberg von 1559 zum Ausdruck gebracht: Wie wir uns dann vor Gott schuldig erkennen [… ] wie auch des Gott, der Allmechtig, in seinem gestrengen Urteil von uns erfordern würdet, vor allen dingen unser undergebne Landtschafft mit der reinen Leer des heiligen Evangelii, so den rechten friden des Gewissens bringt unnd die hailsame waid z(o)m ewigen Hail unnd Leben ist, versorgen.
Die Ortenau. – 99 (2019)
(2019)