943 Geschichte Deutschlands
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Liebe Gäste, wir feiern heute ein wichtiges historisches Ereignis – mit etwas Verspätung. Das Jubiläum 200 Jahre badische Landesverfassung fiel aber auch mitten in die parlamentarische Sommerpause. Großherzog Carl kann man dafür keinen Vorwurf machen. Als er am 22. August 1818 die Verfassung unterzeichnete, hatte es im heutigen Baden-Württemberg
schließlich noch keine Parlamente gegeben. Die badische Verfassung war die erste, die eine solche Vertretung schuf. Der
22. August dieses Jahres ist daher auch der Startpunkt für ein Projekt des Staatsministeriums mit dem Haus der Geschichte Baden-Württemberg. Unter dem Stichwort »des Volkes Stimme« finden Sie Kalendereinträge aus 200 Jahren
Partizipation. Das Projekt präsentiert die badische Verfassung als Ausgangspunkt. Als Wurzel, aus der alles Weitere gewachsen ist, was es seitdem in diesem Land an Reformen, Umbrüchen, Bürgerbewegungen gegeben hat
Verehrte und geschätzte Festversammlung, lassen Sie uns auf eine Zeitreise zum 100. Geburtstag der Ersten Badischen Verfassung gehen: Wir befinden uns im August des Jahres 1918. Das Großherzogtum Baden feiert in Karlsruhe das Jubiläum. »Feiern« ist für das Jahr 1918 freilich eine unpassende Beschreibung! Das Ende des Ersten Weltkrieges rückt näher. Die Zahl der Toten und Verwundeten geht längst in die Millionen. Das Kaiserreich liegt am Boden. Die
militärische Katastrophe steht bevor. Die wenigsten Teilnehmer der damaligen Jubiläumsfeier konnten sich vorstellen, dass mein Urgroßvater, Prinz Max, zwei Monate später Reichskanzler werden würde. Für nur vier Wochen! Dass drei Monate später das Kaiserreich zusammenbrechen sollte. Dass meine Familie nach gut 800 Jahren Regentschaft ihren Thron verlieren sollte. Und die Erste Badische Verfassung mit der Abschaffung der Monarchie ihre Gültigkeit verlieren sollte. Der hundertste Geburtstag der Verfassung war zugleich ihr Ende!
Im Landeskirchlichen Archiv Karlsruhe befindet sich ein bisher nicht beachteter, hochinteressanter Aktenbestand mit Berichten von Pfarrern über das Kriegsende im Frühjahr 1945: Kirchl. Zustände im Kirchenbezirk Durlach […] während der Besatzungszeit inkl. Berichte über die Kampfhandlungen der letzten Kriegstage und Besetzung durch alliierte Truppen. Offensichtlich auf Anweisung der französischen Militärverwaltung bat der Durlacher Dekan Schühle alle Pfarrer in seinem Zuständigkeitsbereich unmittelbar nach Kriegsende, Berichte über die Zeit vor und während der Besetzung durch französische Truppen anzufertigen. Eine Zusammenfassung dieser Berichte unter dem Titel Die kirchl. Zustände im Kirchenbezirk Durlach betr. verfasste Schühle am 10. Mai 1945 und übergab sie wohl einige Tage später einem Offizier der Besatzungsbehörde. Die Berichte sind aufgrund des extremen Papiermangels in dieser Zeit zumeist auf dünnem Durchschlagpapier sehr engzeilig geschrieben, oft wurde die Rückseite eines bereits anderweitig verwendeten Schreibens benutzt. Da die Kampfhandlungen hier in der Karwoche und über die Ostertage des Jahres 1945 stattfanden, empfanden die Zeitgenossen den Zusammenfall von Karfreitag und Ostern mit Kriegsende und Eroberung, aber auch Befreiung von der NS-Diktatur, als besonders intensiv.
Aufbruch in eine neue Zeit
(2018)
2017 feierten die evangelischen Kirchen am 31. Oktober den Tag, an dem nach der Überlieferung vor 500 Jahren der Mönch und Doktor der Theologie Martin Luther an der Schlosskirche zu Wittenberg 95 Thesen angeschlagen hat, über das Thema
„Buße". Dieser Tag gilt als die Geburtsstunde der Kirchen der Reformation. Die 500ste Wiederkehr dieses Tages ist über den Raum der Kirche hinaus von so großer Bedeutung, dass er im Jubiläumsjahr ein staatlicher Feiertag war, und dass die Vorbereitungen für dieses Jubiläum schon vor einigen Jahren begonnen hatten.
Als am 6. Juni des 50. Jahrestages der alliierten Landung in Frankreich gedacht wurde, Auftakt zur Befreiung Europas vom Joch der Hitler-Diktatur, war Deutschland, der damalige Unterdrücker Europas, noch einmal mit der schlimmsten Zeit und schwersten Last seiner Geschichte konfrontiert. Doch es bleibt auch daran zu erinnern, dass zu derselben Zeit eine deutsche Widerstandsbewegung ihren letzten verzweifelten Versuch unternahm, die totalitäre Diktatur Hitlers zu stürzen und den Krieg zu beenden. Tragisch gescheitert am 20. Juli 1944, hat dieser mutige Versuch deutscher Selbstbefreiung dann doch dazu
beigetragen, dass der Mehrheit der Deutschen nach 1945 die Teilnahme am Aufbau eines freien geeinten Europa ermöglicht worden ist.
Mit dem Tod Herzog Bertholds V. (1186 – 1218) endeten über zweihundert Jahre Zähringerherrschaft über Villingen, eingeleitet mit der Villinger Markturkunde Kaiser Ottos III. (983 – 1002) vom 29. Mai 999, ausklingend mit der Entwicklung
Villingens zur hochmittelalterlichen Stadt unter ebendiesem Berthold als fundator ville Vilingen. Nicht jedoch die mit den Zähringern verwandten Herzöge von Teck oder die Grafen von Urach setzten sich in Villingen fest, sondern es waren die staufischen Könige und Kaiser, die Villingen – wohl für mehrere Jahrzehnte – zu einer „Königsstadt” machten, Ansprüche ihrer politischen Gegner auszugrenzen versuchten und damit das ehemalige Konkurrenzverhältnis zwischen Staufern und Zähringern im (oberen) Neckarraum zu ihren Gunsten entschieden. Jedenfalls sind staufische Aktivitäten in Villingen für die Zeit um 1220, um 1240 und für die 1240er Jahre bezeugt.
Der folgende Artikel zeigt die Ergebnisse des Schulprojekts »Badische Verfassung 1818«, das bereits im vergangenen Heft angekündigt wurde. Der erste Teil befasst sich mit der Frage, welchen Sinn ein solches Projekt haben kann, zum anderen wird kurz darauf eingegangen, wie Schulen und Lehrer gefunden wurden, die bereit waren, das Thema im Unterricht oder als
Projekt in ihren Klassen umzusetzen. Der zweite Teil gibt einen Überblick über die Projekte, die bereits durchgeführt wurden und diejenigen, die noch geplant werden.
„Drei Töchter kann man verheiraten, die anderen sollen ins Kloster gehen", wird Otto I. von Mosbach (reg. 1410-1461) zitiert – konnte doch mehrfache Ausgabe standesgemäßer Mitgift die Stammfamilie gefährden. Die Aufnahme in ein Kloster war ehrenhaft für Person und Familie – Verhandlungssache – und ohnehin stand jede ledige Frau in der Munt des Familienpräses. Dass sich Frauen ins Kloster gesehnt hätten, weil sie dort, und nur dort, die Kulturtechniken lesen, schreiben, rechnen lernen konnten, ist ein Postulat, das für die Frauenklöster der Region jedenfalls nicht bezeugt ist.
Ein paar Vorbemerkungen will ich vorausschicken, Vorbemerkungen, die ins rechte Licht rücken sollen, was ich anschließend als Bemerkungen vortragen möchte. Zum einen möchte ich denen danken, die in den vorangegangenen Präsentationen
verdrängtes und vergessenes Leben wieder ins Gedächtnis gerückt haben. Das war schon ein wesentliches Element unseres Seminars gewesen, und das ist wieder deutlich vor Augen getreten. Es sind Opferprofile entstanden, was uns auf den weiteren Problemkreis der Opfer- bzw. Täterorientierung in unserer Gesellschaft hinweist. Es ging im Seminar um Menschen, die man gewaltsam zu Tode gebracht hat; nicht um die Frage von Schuld der Täter, auch nicht um die Frage des Widerstandes oder um eine historische Einordnung der weltanschaulichen Hintergründe der Eugenik bis zur Tötung geistig beeinträchtigter Menschen, als deren Initial wir die sog. Aktion T 4 kennenlernen mussten. All das kann und will ich hier gar nicht nachliefern. Was ich aber versuchen will, ist eine vielleicht weiterführende Wahrnehmungen zu schildern, die ihrerseits auch nur als Randbemerkungen gelten können. Anlass bieten mir dazu die wirklich guten Seminarhausarbeiten, insbesondere von Frau Kreß, Herrn Kraul, Frau Möller und Frau Wittmann, die mir Gelegenheit geben, ein paar Sachverhalte in Erinnerung zu rufen, die auch territorialgeschichtlich von Bedeutung sind.
Der Glaube an verborgene Kräfte und an das übersinnliche war in der Frühen Neuzeit ab 1500 in Mitteleuropa weit verbreitet und regte die Phantasie der gesamten Bevölkerung an. Einen Zauberer- und Hexenglauben gab es schon in der Antike und im Mittelalter, doch gegen Verdächtige kam es nur vereinzelt zu Prozessen oder gar zu Hinrichtungen. Erst als der Dominikaner und Inquisitor Heinrich Kramer sein Traktat ,Hexenhammer' 1486 veröffentlicht, ein Werk, das Hexenverfolgungen auf der Grundlage der Hexenbulle (1484) von Papst lnnozenz VIII. legitimiert, ist die Grundlage für eine systematische Hexenjagd bereitet.
Anlässlich der im Jahr 2017 erstmals in Karlsruhe stattgefundenen Heimattage Baden-Württemberg konzipierte die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe die Ausstellung »Rheinheimisch
– Ausgewählte Erinnerungsorte am Oberrhein« (Laufzeit vom 8. November 2017 bis 3. Februar 2018), in deren Zentrum zwölf Erinnerungsorte der badischen Region standen.
Der in Mauer lebende Autor arbeitet seit einigen Jahren daran, die über seinen Wohnort vorhandenen Dokumente in lateinische Schrift zu übertragen, um sie den Mitbürgern und anderen Interessenten zugänglich zu machen. Eine große Quelle beherbergt das Generallandesarchiv Karlsruhe (GLA KA). Für Mauer sind die verfilmten Dokumente in der Abteilung 22_9, Nummern 64414 bis 65534 wichtig. In den Dokumenten lässt sich im Hintergrund vieles über das Leben in Mauer in den vergangenen Jahrhunderten erfahren. In der hier beschriebenen Akte, die weit über 200 Seiten hat, geht es vordergründig um eine Geldstrafe gegen den von Zyllnhardtischen Verwalter. Eigentlich handelt es sich aber um eine Auseinandersetzung zwischen Ortsadel und dem Kurfürstlichen Unteramt Dilsberg über die Rechte in Zivilsachen.
Der Stadtbezirk Schwenningen der Stadt Villingen-Schwenningen, ehemals Schwenningen am Neckar, besitzt ein reiches archäologisches Erbe, dessen älteste
Relikte ins Paläolithikum weisen. Die ersten Heimatforscher, die sich über die schriftliche Überlieferung hinauswagten und den Boden als historische Quelle entdeckten, waren – wie überall in Deutschland – keine studierten Historiker, sondern interessierte Laien. Vor allem mit zwei Namen verbindet sich die Pionierzeit der Archäologie an der Neckarquelle: Friedrich von Alberti und Hermann Rupp. Sie stehen im Mittelpunkt dieser Arbeit, mit der die Forschungsgeschichte vor dem Zweiten Weltkrieg (von etwa 1825 bis 1939) beleuchtet und
ihre Bedeutung kritisch gewürdigt werden soll.
„Republikanische Tugenden“
(2018)
Die im Jahr 1898 verfassten Lebenserinnerungen des Bezirksarztes Hugo Wolf
(1830–1900) aus Mosbach tragen den bezeichnend einschränkenden und im Anspruch
ausgesprochen bescheidenen Titel Einiges aus meinem Leben. Auf einleitende
Ausführungen über die Motive und die Ziele für die Niederschrift seiner
Erinnerungen verzichtet der Autor. Es finden sich keine Floskeln der Bescheidenheit
oder kokette Demutsadressen an den Leser, mit denen in Autobiografien
gerne eröffnet wird: Warum man zum Beispiel trotz eines eher schmucklosen
Lebens sich nun doch seinen Lebenserinnerungen gewidmet habe. Wolf bemüht
weder seine Kinder, denen er Wegweisendes für die Zukunft anvertrauen will.
Noch zielt er auf die Allgemeinheit, der die Lektüre der Erinnerungen in der zukünftigen
Gestaltung des gesellschaftlichen oder politischen Lebens zum Vorteil
gereichen könnte. Wolf reflektiert auch nicht über den Sinn oder die Grenzen
autobiografischen Schreibens. Sein Bericht bleibt nüchtern, er schreibt Geschehenes
– oder besser formuliert – Erinnertes auf. Und wie die Recherche ergibt:
zwar nicht immer, aber meist doch recht zuverlässig und genau.
Das Landesarchiv Baden-Württemberg hat anlässlich des 200. Jubiläums der Badischen Verfassung eine Ausstellung im Generallandesarchiv Karlsruhe unter dem Titel »Demokratie wagen? Baden 1818–1919« ausgerichtet und einen entsprechenden Begleitband herausgebracht. Ausstellung und Begleitband entwickeln einen »Gang durch die badische Demokratiegeschichte« unter den Aspekten der politischen Partizipation der badischen Bevölkerung und der Durchsetzung und Geltung allgemeiner Bürger- und Menschenrechte. Ausstellung und Begleitband verstehen sich als historisch-politischer Beitrag zur Bildungsarbeit des Landearchivs. Unmittelbarer Anlass sind die aktuellen Gefährdungen der Demokratie
und der individuellen Freiheitsrechte.
Dieser Beitrag knüpft an den Aufsatz an, der unter dem Titel Nutznießer und Täter – Villingen in der Zeit des Nationalsozialismus in den Schriften der Baar
(Band 60, 2017) erschienen ist. In diesem Aufsatz wurden sowohl die Machtübernahme der Nationalsozialisten im Verlauf der ersten Monate des Jahres 1933 und die Durchsetzung
nationalsozialistischer Politik durch die Bürgermeister Hermann Schneider und Karl Berckmüller mit Hilfe ihrer in städtische Ämter gekommenen Parteigenossen als auch die im Laufe der Jahre sichtbar gewordenen innerparteilichen Machtkämpfe dargestellt. Er endet mit dem Einmarsch der französischen Truppen am 20. April 1945 in Villingen und der Übergabe der Stadt durch den Bürgermeister-Stellvertreter HERMANN RIEDEL, nachdem führende Parteigrößen der Kreis- und Gauleitung die Stadt fluchtartig verlassen hatten.
Die Ausstellung »Schlaglichter – 100 Bücher des Jahres 1918« in der Badischen Landesbibliothek
zeigte vom 7. März bis zum 26. Mai 2018 eine Auswahl von hundert Büchern aus diesem Epochenjahr,
das mit dem Untergang der Monarchien und der Auflösung der Vielvölkerreiche zu Ende ging.
Alle Bücher sind entweder im Jahr 1918 neu erschienen – oder aber in einer den Zeitumständen angepassten
Neuauflage erstmals so herausgegeben worden. Es sind Bücher, für die trotz der schwierigen
politischen, militärischen und wirtschaftlichen Lage ein Absatz erwartet werden konnte. Und
auch wenn über vieles, was in diesem Jahr geschah, aus Zensurgründen nichts gedruckt werden
konnte, so sagen doch die Bücher von 1918 eine Menge aus über den Zeitgeist dieser Tage.
Insgesamt 28 Schlaglichter – zusammengestellt zu sechs Themenblöcken – fallen auf die Bücher
des Jahres 1918. Hinzugenommene Postkarten illustrieren die Einzelthemen höchst aufschlussreich.
Erarbeitet haben die Ausstellung sieben Bibliothekare und Bibliothekarinnen der BLB, die jeweils
aus ihrem eigenen Fachgebiet dazu beigetragen haben. So konnten sehr unterschiedliche Blickwinkel
eingenommen und vielfältige Aspekte beleuchtet werden.
Dieser Beitrag bezieht seine Grundlagen aus unterschiedlichen Quellen. Die hier vorgestellte Zusammenfassung wurde im Jahr 2012 und später mit verschiedenen Schwerpunkten den Gaiberger Bürgern präsentiert. Sie war Grundlage eines neuen
Bandes zur Ortsgeschichte, eines großformatigen Kalenders, bis hin zu einem Theaterstück das mit fünf Zeitakten von mehr als 80 Darstellern im Ortszentrum aufgeführt wurde.
Der Anlass des heutigen Vortrags, ja der ganzen Veranstaltungsreihe, in deren Rahmen er stattfindet, ist ein vergleichsweise unspektakuläres Schriftstück vom 3. September 1718. Es ist keine feierliche Stadterhebungsurkunde, sondern ein einfaches Reskript, ein nüchterner fürstlicher Befehl, der innerhalb der Landesverwaltung publiziert und an den Geheimen Rat des Herzogtums gerichtet war. Herzog Eberhard Ludwig – »von Gottes Gnaden Herzog zu Württemberg und Teckh, Graf zu Mömpellgard, Herr zu Heydenheimb, der römischen kayserlichen Mayestät, des heyligen römischen Reichs und des löblichen schwäbischen Creyses Generalfeldmarschall, auch Obrister über drey Regimenter zu Roß und Fuß« – gibt darin folgenden Beschluss (»unsere gnädigste resolution«) bekannt: Seiner Residenz Ludwigsburg sollen das bisherigen Amt Gröningen sowie Asperg, Hoheneck, Neckarweihingen, Kornwestheim und weitere Orte »incorporiert und ein Oberamt daraus gemacht« werden. Es folgen weitere Anordnungen über die Verwaltung der bisherigen Ämter und des neuen Oberamtes, der Amtskellerei, der Besteuerung sowie der geistlichen Jurisdiktion. Eberhard Ludwig verfügt weiterhin, dass Ludwigsburg zwei Jahrmärkte, je acht Tage nach der Frankfurter Messe, erhalten soll und dass alle inkorporierten Orte, insbesondere aber auch die Kaufleute aus Stuttgart dort ihre Waren anbieten sollen. Ferner sollen die Handwerkerzünfte aller württembergischen Ämter ihre Zentralen nach Ludwigsburg verlegen. Dann schließlich folgt der für Ludwigsburg wichtigste Satz: »wobei Wir mehrbesagter Unserer Residenzstadt Ludwigsburg noch diese Prägrogatio aus Landesfürstlicher Macht und Hoheit ertheilen, daß selbige die dritte Haubtstatt Unseres Herzogthumbs seyn, bey Unserer treugehorsambsten
Landschaft mit zum engern Ausschuß gezogen werden und das Stattgericht daselbst das Privilegium eines Obergerichts wie Stuttgart und Tübingen dergestalt haben solle, daß auch andern Stätten, außer denen incorporierten, dahin zu appelliren frey stehe«.
Das Hambacher Fest, das am 27. Mai 1832 auf dem Hambacher Schlossberg bei Neustadt stattfand und bei dem sich 20 000 Teilnehmer versammelten, galt lange als die größte politische Kundgebung des Vormärz. Weniger bekannt ist das „badische Hambach“, die Feiern zum 25-jährigen Bestehen der badischen Verfassung am 22. August 1843. An der „Centralfeier“ in Bad Griesbach und an den zahlreichen in fast allen badischen Städten und Amtsbezirken abgehaltenen Festen beteiligten sich weit über 100 000 Menschen. Allein bei der Feier des Bezirks Ettenheim in Kappel am Rhein waren über 10 000 Personen anwesend. In Schwetzingen folgten 3000 Personen der Rede des liberalen Abgeordneten und Publizisten Karl Mathy. Diese
Zahl der Festteilnehmer wurde in Mannheim um ein Mehrfaches übertroffen. In Bad Griesbach fanden sich trotz der Entlegenheit des Badeortes „mehrere tausend Menschen“ ein, um den Worten des liberalen Führers in der zweiten Kammer, Johann Adam von Itzstein, zu folgen.