943 Geschichte Deutschlands
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Die im Titel steckende Frage richtet laut Art. 130 des Stadtrechts von Ravensburg
aus dem Jahre 13651 der Rat an den zuziehenden Neubürger, um ihn vor
Illusionen zu bewahren. [...]
Der Artikel setzt sich, wie man sieht, mit einer Reihe von Tatbeständen auseinander,
die bei der Verleihung des Bürgerrechts an einen Ausmann von Bedeutung
sind. Von ihnen soll uns heute nur einer beschäftigen, nämlich der, bei dem es um den ,unverraiten ammann' geht. Der Grund unseres besonderen
Interesses an der Formel wird im Verlauf der folgenden Darlegungen, wie wir
hoffen, einsichtig werden.
Das spätmittelalterliche Scheibenkreuz-Flurdenkmal von Rudenberg bei Neustadt im Schwarzwald.
(1984)
Als Nimbus ist das Scheibenkreuz, der viergeteilte Kreis, ein Christussymbol
und in Anlehnung an das Christus-Wort im Johannesevangelium 8,12 „ich
bin das Licht der Welt; wer mir nachfolgt, der wird nicht wandeln in der Finsternis,
sondern wird das Licht des Lebens haben" damit zugleich ein Zeichen
für das von Christus ausgehende Licht und Leben. Einen Überblick zur Verbreitung
des in Stein gehauenen und in der Art einer Stele aufrecht stehenden
Scheibenkreuzes (französisch: stele discoidale, englisch: disk-headed cross)
vermittelt ein kürzlich erschienenes erstes Inventar. Im deutschsprachigen
Raum muß man die zahlreichen mittelalterlichen Scheibenkreuz-Flurdenkmale
in Südniedersachsen sowie die wenigen gleichartigen Male in Westfalen, Thüringen und Sachsens von den Scheibenkreuz-Grabsteinen in Hessen aufgrund ihrer unterschiedlichen Funktion voneinander trennen.
Aus einer zähen Überlieferung an Ort und Stelle, aus chronikalischen und
urkundlichen Nachrichten des Mittelalters über den Bergbau im Kinzigtal
und seiner weiteren Umgebung hat sich die landesgeschichtliche Literatur des
18. und frühen 19. Jahrhunderts die Meinung gebildet, daß sich in dem
kleinen Tal des Prinzbaches, einem linksseitigen Zufluß der Kinzig, im Mittelalter
eine reiche Bergstadt befunden habe. Davon berichten 1766 REINHARD, 1816 KOLB. Wahrheit und Dichtung gehen wie in den meisten historischen
Darstellungen jener Zeit dabei bunt durcheinander. [...] Solche handgreiflichen Irrtümer und Obertreibungen
haben der Überlieferung vom Bestand einer Stadt Prinzbach in den Augen einer kritischen historischen Forschung der Folgezeit ebenfalls jede
Glaubwürdigkeit entzogen.
Les Chevaliers du ciel
(2021)
Die Himmelsritter - „Les Chevaliers du ciel. Aus einem Donnerschlag, nur einen Steinwurf von der Sonne entfernt.“ Der französische Popstar Jean-Philippe Smet alias Johnny Hallyday, einst als Soldat in Offenburg stationiert, besang mit diesen Worten die französischen Luftwaffenpiloten. Im benachbarten Lahr prägten sie seit Ende 1946 das Straßenbild . Piloten, Bodenpersonal und Befehlsstab der „ler Division Aerienne" (1 DIVAR) ließen sich in der Kleinstadt nieder. Auf engem Raum lebten Sieger und Verlierer des vorangegangenen Weltkrieges zusammen, die sich hasserfüllt als Erbfeinde betrachteten. Es schien unwahrscheinlich, dass sie als Verbündete, viele sagen als Freunde, auseinandergehen. 1967 verabschiedeten sich
die „Chevaliers du ciel" aus Lahr, und nach zwei Dekaden brannte sich der Abschied von Freunden ins Gedächtnis der Stadt ein. Das wirft die Frage auf, wie sich die Garnison der „Chevaliers du ciel" auf das Verhältnis zwischen Deutschen und Franzosen auswirkte. Welche Rolle spielten sie, als die deutsch-französische Freundschaft abseits der großen Politik geknüpft wurde?
Die Häß ist ein ausgesprochen schwatzhaftes, vorlautes Weib, die über alles zu meckern und zu kritisieren hat und vom Nationalsozialismus nicht das Geringste wissen will. Genau so steht es im Original des Ermittlungsberichts der Geheimen Staatspolizei vom 1. Juli 1942 an den Oberstaatsanwalt beim Sondergericht in Freiburg. Wenige Tage zuvor, am 16. Juni 1942, hatte die damals 49-jährige Gast- und Landwirtin Lina Häß aus Ottenheim in einer Gastwirtschaft im elsässischen Erstein bei der Ankündigung einer Sondermeldung des Oberkommandos der Wehrmacht mit einer abweisenden Handbewegung folgende Äußerung gemacht: Ach was, es ist ja doch nicht wahr, was gesagt wird. Johann Klumpp, ein Oberwächter der Festungsdienststelle Karlsruhe und vermutlich ein überzeugter Nationalsozialist, hatte den Ersteiner
Gendarmerieposten über den Vorfall unverzüglich fernmündlich informiert. Lina Häß wird festgenommen und am 26. August 1942 vor dem Sondergericht Freiburg wegen eines Vergehens nach dem „Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz von Polizeiuniformen“ angeklagt. Nicht einmal drei Monate nach „der Tat“, am 10. September 1942, wird sie vom Sondergericht Freiburg zu einer Gefängnisstrafe von neun Monaten ohne Bewährung verurteilt.
„Die Feuerwehr ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde [...]. Sie ist in ihrer Einrichtung von der Polizei unabhängig.“ (§ 1 Feuerwehrgesetz von Baden-Württemberg) Diese Formulierung ist das Ergebnis von zwölf Jahren Erfahrung im sogenannten „Dritten Reich“, in der die Feuerwehren von der NS-Regierung als Hilfspolizei für politische und vielerlei andere Zwecke missbraucht wurden. Davor waren Feuerwehren weitgehend unpolitisch. Die gemeinsame Aufgabe des Brandschutzes war wichtiger als die Einstellung des einzelnen Wehrmannes. Die Feuerwehr schützte jeden, denn aus einem kleinen Brand konnte ganz schnell ein Großbrand werden, der eine ganze Gemeinde bedrohte. Im „Dritten Reich“ jedoch wurden auch die Feuerwehren zu Werkzeugen der NS-Politik, sie wurden gleichgeschaltet und dem Einfluss und der Kontrolle der Partei unterworfen. Auch sie hatten den Zielen des Regimes zu dienen, das sich schon ab 1934 heimlich auf den Krieg vorbereitete. Die Wehrmänner verhielten sich dazu auf ihre Weise, ihre Reaktion konnte von begeisterter Mitwirkung bis zu Verweigerung reichen. Am Beispiel der Freiwilligen Feuerwehr Unterkirnach lässt sich die schleichende Entwicklung exemplarisch beobachten, wie aus einer traditionellen
Gemeindeeinrichtung ein staatlich gesteuertes Organ zur Disziplinierung, ideologischen Manipulation und vormilitärischen Ausbildung wurde.
… im Grabe aufgewacht …
(2024)
Am Ende des 18. und im 19. Jahrhundert war die Angst, lebendig begraben zu werden, weit verbreitet. Vielerlei Vorkehrungen wurden dagegen getroffen und Maßnahmen zur Wiederbelebung scheintoter Personen entwickelt. Der Artikel beleuchtet dieses kultur- und medizinhistorische Phänomen unter besonderer Berücksichtigung Badens.
Dr. med. Hans Foerster (Förster) (5. Juni 1894–30. April 1970), geboren in Barmen, Wuppertal, als Sohn des Chemikers und Dendrologen Dr. phil. Hans Foerster (1864– 1917) und seiner Frau Elise Mayer (1871–1963). Aufgewachsen und Abitur in Barmen. 1914 freiwillige Meldung zum Kriegsdienst, Feldhilfsarzt 1918. Auszeichnungen: EK II (1916), Verwundetenabzeichen in Schwarz (1915). Nach 1918 Mitglied des Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten und Parteimitglied der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP). 1912 Beginn des Studiums der Humanmedizin in Heidelberg und Marburg. Im Sommersemester 1920 ärztliche Hauptprüfung (Examen) in Heidelberg, Approbation 1920; Promotion zum Dr. med. bei Prof. Carl Menge, Universitätsfrauenklinik Heidelberg. 1922 Eheschließung, Umzug von Heidelberg nach Radolfzell und Gründung einer Arztpraxis, seit 1926 Wohnräume und Praxis in der Seestraße 57. In zweiter Ehe 1928 verheiratet mit Charlotte Peters (1903–1980) aus Abtlöbnitz, Kreis Naumburg a. d. Saale. Am 5. Dezember 1928 Geburt des Sohnes Wolf-Dietrich Foerster in Radolfzell; bis 1944 bekommt das Paar sechs weitere Kinder. 1934 Bezug des eigenen Hauses in der Walther-Köhler-Str. (heute: Mettnaustr.) 23; 1938 Erwerb des angrenzenden Baugrundstücks Scheffelstr. 42. Arztpraxis weiter in der Seestr. 57 (seit 1933, nach Umbenennung und Neunummerierung, Schlageterstr. 27). Ab 1. Mai 1933 Mitglied der NSDAP, seit 1933 auch im Nationalsozialistischen Deutschen Ärztebund (NSDÄB).