943 Geschichte Deutschlands
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Otto Ehrlich (1909–1971) schloss sein Medizinstudium in Heidelberg im Dezember 1936 mit dem Staatsexamen ab. Bald darauf reichte er seine Dissertation ein und bestand die Doktorprüfung, doch der Erhalt des „Diploms“ war zu diesem Zeitpunkt keine Selbstverständlichkeit mehr. Ehrlich musste vielfältige Anstrengungen unternehmen und bürokratische Hürden überwinden, „um das Doktordiplom zu erhalten, da dies für mich für meine Auswanderung von lebenswichtiger Bedeutung ist“. Seine Bemühungen spiegeln sich in umfangreicher Korrespondenz und führten letztlich zum Ziel. Exemplarisch zeigen die von uns bearbeiteten Dokumente die sich verstärkenden Einschränkungen für jüdische Promovierende, die detaillierte bürokratische Regulierung und die verschiedenen Stellen, die mit dem Anliegen zu befassen waren – diese reichten von der Ebene der Universität mit Dekanat und Rektorat über das Badische Ministerium für Kultus und Unterricht in Karlsruhe bis zum Reichserziehungsministerium. Bürokratische Spielräume auf lokaler Ebene scheint es aufgrund
der direkten Kontrolle durch das Reichsministerium im Einzelfall kaum gegeben zu haben. Dennoch stellt sich die Frage nach der Umsetzung der Vorgaben an der Heidelberger Medizinischen Fakultät. Welchen Einfluss hatten die beteiligten Ministerien und die verschiedenen Ebenen der Universitätsverwaltung? Handelten sie streng nach Vorschrift? Versuchten sie, eigene Handlungsimpulse umzusetzen, entweder
um den Betroffenen zu helfen oder um die Aushändigung des Doktordiploms zu verhindern? Wir gehen den genannten Fragen an zwei Beispielen nach. Zunächst stellen wir kurz die Entwicklung der Gesetzeslage dar, um dann die „Fallgeschichten“ von Otto Ehrlich und Lore Hirsch einordnen zu können.
Tatort Heidelberg
(2019)
Auf der Grundlage einer Verordnung der Reichsregierung vom 21. März 1933 wurden reichsweit Sondergerichte gebildet, deren Zuständigkeit sich zunächst auf Delikte erstreckte, die nach zwei Notverordnungen strafbar wurden, mit denen die Nationalsozialisten
zum Zwecke ihrer Machtübernahme den Rechtsstaat aushöhlten: die sogenannte Reichstagsbrandverordnung („zum Schutz von Volk und Staat“) vom 28. Februar und die Verordnung „zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung“ vom 21. März 1933. Letztere kriminalisierte unter anderem Aussagen, die „das Wohl des Reiches oder eines Landes oder der Reichsregierung
oder einer Landesregierung oder der hinter diesen Regierungen stehenden Parteien oder Verbänden“ schwer schädigten. Damit wurde den Justizbehörden quasi eine Generalvollmacht erteilt, dissentierende politische Meinungsäußerungen, auch wenn sie nicht öffentlich vorgebracht wurden, zu unterdrücken. Für die Sondergerichte, deren Zuständigkeiten später noch erheblich ausgedehnt wurden, zum Beispiel auf Vergehen nach der Verordnung „gegen Volksschädlinge“ vom 5. September 1939, wurde die Strafprozessordnung in mehreren Punkten aufgeweicht, um ihre Verfahren zu beschleunigen: Mündliche Verhandlungen über den Haftbefehl fanden ebenso wenig statt wie gerichtliche Voruntersuchungen, die Ladungsfristen konnten auf 24 Stunden herabgesetzt werden, Vernehmungsergebnisse mussten in die Hauptverhandlungsprotokolle nicht aufgenommen werden, und gegen Entscheidungen der Sondergerichte waren Rechtsmittel nicht zulässig.
„Heidelbergs Verbundenheit mit der Saar“ – so titelte das Heidelberger Volksblatt am 7. Januar 1935. Anlass war die feierliche Enthüllung eines „Saarmahnmals“ an der Südwestecke des Rathauses am Vortag durch Oberbürgermeister Carl Neinhaus. Das „Saar-Bekenntnis“ der Stadt Heidelberg erfolgte nur wenige Tage vor dem 13. Januar, an dem die Saarländer in einer Volksabstimmung für die Eingliederung des 1920 geschaffenen Saargebiets in das „Dritte Reich“ stimmten. Das Saargebiet und sein zukünftiges Schicksal waren zu diesem Zeitpunkt in der deutschen Öffentlichkeit gleichsam allgegenwärtig. Dies war nicht zuletzt auf eine intensive prodeutsche Propaganda verschiedener Protagonisten zurückzuführen. Versuche, durch Kommunikation und diverse Methoden der Öffentlichkeitsarbeit das Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen dem Saargebiet und dem Deutschen Reich zu fördern, wurden aber nicht nur im direkten Vorfeld der Abstimmung von 1935, sondern bereits unmittelbar seit Schaffung des Saargebiets durch den Versailler Friedensvertrag unternommen. Zielgruppe dieser Propaganda waren dabei nicht nur die Saarländer selbst, sondern auch die Bevölkerung im unbesetzten Deutschland, die
über die Verhältnisse an der Saar „aufgeklärt“ und zum Einsatz für die Rückgliederung des Saargebiets mobilisiert werden sollte.
Nach der Kaiserproklamation in Versailles und der vollzogenen Reichsgründung waren die meisten Deutschen im nationalen Überschwang und voller Begeisterung. In den süddeutschen Staaten herrschte allerdings anfänglich Skepsis und Zurückhaltung, weil man gegenüber den Preußen Aversionen und Animositäten empfand. Ob es in Lahr auch so war, lässt sich nicht belegen. Lediglich die Tatsache, dass in der Stadt erst relativ spät, im September 1873, ein Erinnerungsdenkmal eingeweiht wurde, lässt etwas Zurückhaltung erahnen. Die erste große Gelegenheit, in Lahr die Reichsgründung zu feiern, bot Kaisers Geburtstag am 22. März 1871. Am Vorabend und am Geburtstag selbst wurde ein vom Festkomitee entworfenes großes Programm abgewickelt (siehe Abb. 2). Erwähnt sei hier nur, dass die Schuljugend ein von der Firma Kaufmann gedrucktes Gedenkblatt erhielt und die „Spitaliten“ im Spital festlich bewirtet wurden.
Die "Ingram" und ihr Wappen
(2018)
Seit den Forschungen des Genealogen Walther Möller gilt als Konsens, dass es zwei Ministerialenfamilien gab, die sich „von Handschuhsheim“ nannten und in keinerlei Verbindung zueinander standen. Tatsächlich sind für die Rumhart/Ingram und die Swicker/Morhart – so benannt nach den jeweils bei ihnen dominierenden Leitnamen – im 12. und 13. Jahrhundert quellentechnisch keine aussagekräftigen Anknüpfungspunkte nachweisbar. Die Ingram, wie ich sie im Folgenden nennen werde – denn der Name Rumhard verschwindet doch recht rasch aus der Familie – sind die ältere der beiden Sippen. Familienmitglieder nannten sich gesichert ab den 1160er Jahren „von Handschuhsheim“ und tauchen in den Quellen damit rund 40 Jahre vor den Swicker/Morhard auf. Die Ingram orientierten und benannten sich schon ab dem frühen 13. Jahrhundert nach Orten südlich des Neckars. Mehrere Ingram sind mit der Benennung „von Heidelberg“, „von Bergheim“ und „von Wieblingen“ in der Folgezeit nachzuweisen. Ihr Wappen wurde, wenn ich das richtig überblicke, bisher in der Forschung entweder übergangen, falsch rezipiert oder stillschweigend für einen Handschuh gehalten. Zweck dieses Beitrags soll sein, das bzw. ein Wappen der Ingram zu zeigen. Sicher geglaubte Thesen sollen einer Prüfung unterzogen werden. Anschließend soll ein kurzer Überblick über die fast unerforschte Familie selbst folgen.
Dreipfeil gegen Hakenkreuz
(2018)
Nur wenige Tage nach Ausrufung der Zweiten Französischen Republik am 25. Februar 1848 und einen Tag nach der Volksversammlung in der Mannheimer Aula fand im Vereinslokal der Harmonie am 28. Februar eine Bürgerversammlung statt, in der wie in Mannheim eine Petition an die Zweite Kammer des Badischen Landtags formuliert wurde, die eine allgemeine Volksbewaffnung mit freier Wahl der Offiziere, die Freiheit der Presse und die Einrichtung von Schwurgerichten forderte. Mit dem Rechtsprofessor Karl Theodor Welcker war die Universität hier durch einen Hauptredner vertreten. Einen Tag später wurde sie selbst Ort einer Volksversammlung, als die Petition am 29. Februar in der offenbar vollbesetzten Aula (heute Alten
Aula) der Universität Heidelberg gebilligt wurde – unter dem Vorsitz des bedeutenden Rechtswissenschaftlers Carl Mittermaier. Entsprechende Eingaben richtete auch der große Senat der Universität Heidelberg an den Großherzog und die Erste Kammer, in der die Universität zugleich mit einem Sitz vertreten war.
vor 500 Jahren 1518, 26. April Luthers Disputation vor dem Generalkapitel der Augustinermönche in Heidelberg;
vor 400 Jahren 1618, 23. Mai Beginn des 30-jährigen Krieges: Aufstand der böhmischen Stände und Wahl Friedrichs V. von der Pfalz zum König von
Böhmen (September 1619), Sept. bis Nov. Komet über Heidelberg; vor 370 Jahren 1648, 24. Okt. Die Pfalz erhält im Westfälischen Frieden die achte Kurwürde.
Erinnern und Gedenken
(2018)
Geschichtsunterricht ist idealerweise quellenbasiert. Lässt sich doch nur aus Quellen lernen, was die Zeitgeschichte ausmacht und was unsere Identität bis heute nachhaltig prägt. In der 9. Klasse des Gymnasiums ist die NS-Zeit Pflichtprogramm. Dieses Thema kann fächerübergreifend unter Einbezug von Religion, Kunst und Musik unterrichtet werden. So wird die Gleichschaltung des gesamten Alltags im Nationalsozialismus deutlich. In Gemeinschaftskunde der 9. Klasse bezieht sich der Bereich „Recht und Gesetz“ darauf. Da das NS-Regime Gesetzesänderungen auf dem Boden
der Verfassung vollzog, wirft dies vor allem aus heutiger Sicht die Frage auf, ob das, was auf dem Boden des Gesetzes geschieht, auch immer „Recht“ ist.
In einer Zeit, die bald ohne Zeitzeugen sein wird, die uns das Geschehene vor Augen führen, muss verstärkt daran gearbeitet werden, die Erinnerungskultur am Leben zu erhalten. Dabei sind Ansätze gefragt, die unsere schnelllebige Zeit überdauern und dem raschen Konsum von Bildern trotzen. Da Quellen alleine mitunter nicht für sich sprechen, ist die intensive Beschäftigung mit einem Projekt eine Möglichkeit, Nachhaltigkeit zu schaffen.
Ebenso wie andere Fürstenhöfe wurde auch der Heidelberger Hof im Frühjahr 1525 von der Erhebung des „Gemeinen Mannes“ überrascht, auch wenn es erste Anzeichen für Unruhen und eine revolutionäre Stimmung unter der Landbevölkerung bereits Jahrzehnte zuvor, insbesondere in den Bundschuhaufständen 1502 und 1517, gegeben hatte. Der Anstoß zum bäuerlichen Widerstand kam indes nicht aus der Residenz- und Universitätsstadt selbst, in der 1518 das Ordenskapitel der Augustinereremiten getagt und Martin Luther mit seiner Kritik an der scholastischen Lehre enormes Aufsehen erregt hatte. Von Oberschwaben und vom Oberrhein her wurden zuerst die linksrheinischen Gebiete der Kurpfalz von der revolutionären Bewegung erfasst, rechts des Rheins griff sie von den markgräflich-badischen und bischöflich-speyerischen Landen über. Vor Beginn der Fastenzeit 1525 hatten Kurfürst Ludwig V. und die Pfalzgrafen Friedrich, Georg, Philipp und Ottheinrich, die am Hofe weilten, sich mit der bei Jägern und Adel beliebten Sauhatz, mit Mummenschanz und Narrenspiel beschäftigt. Dieses bunte Vergnügen änderte sich sehr plötzlich kurz vor Ostern. Die in Memmingen gedruckten Zwölf Artikel der Aufständischen entfalteten ihre Wirkung in den Gebieten des Oberrheins und der Kurpfalz.