943 Geschichte Deutschlands
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Schau-ins-Land. – 86 (1968)
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Schau-ins-Land. – 87 (1969)
(1969)
Schau-ins-Land. – 88 (1970)
(1970)
Schau-ins-Land. – 89 (1971)
(1971)
Schau-ins-Land. – 9 (1882)
(1882)
Schau-ins-Land. – 90 (1972)
(1972)
Schau-ins-Land. – 91 (1973)
(1973)
Schau-ins-Land. – 92 (1974)
(1974)
Schau-ins-Land. – 93 (1975)
(1975)
Rund zwanzig Jahre ist es nun her, seitdem die „Geschichte der Stadt Freiburg im Breisgau"
veröffentlicht wurde. Das ist ein guter Zeitpunkt, um zu überprüfen, ob sich die
Konzeption bewährt hat. ,,Mit dem Ziel einer Gesellschaftsgeschichte der Stadt sollte im Mittelpunkt die Lebenswelt der Menschen stehen, die Darstellung der Verhältnisse, Vorgänge, Erfahrungen und Verhaltensweisen in ihren wechselseitigen Zusammenhängen." Immer wieder
wurden exemplarisch Aspekte der Lebensgeschichte einzelner Menschen geschildert, manchmal über mehrere Kapitel hinweg, um die Beziehungsgeflechte von Individuum und gesellschaftlicher Struktur herauszuarbeiten und zugleich deutlich zu machen, dass Menschen die
Geschichte prägen - ,,sie ,machen' sie und sie erleiden sie". In einer Gemeinschaftsaktion von
zahlreichen „freien" Autorinnen und Autoren sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
Stadtarchivs Freiburg sollte mit unterschiedlichen Erkenntnisinteressen und Zugängen, Fragestellungen und Methoden, Sichtweisen und Stilmitteln die Vielgestaltigkeit der Stadtgeschichte
dargestellt werden. Um „die bewegenden Kräfte der Geschichte zu erfassen", war auch „auf
Alternativen der gesellschaftlichen Entwicklung", ,,auf das Mögliche, das nicht Wirklichkeit
wurde, und auf Untergegangenes" zu achten. Allen drei Bänden lag ein Grundschema zugrunde: Den ersten Teil des jeweiligen Bandes bildete ein chronologischer Durchgang durch die
Epochen im behandelten Zeitraum. In mehreren Kapiteln wurde er von „Schlaglichtern" ergänzt - kurzen, möglichst spannend erzählten Abschnitten zu interessanten Ereignissen und
Persönlichkeiten. In einem zweiten Teil wurden Themen vorgestellt, die eine systematische,
epochenübergreifende Betrachtung verdienten. Kontinuitäten, Brüche und grundlegende Veränderungen sollten hier besonders sichtbar werden. Nicht zuletzt war mit der Art der Darstellung beabsichtigt, die Leserinnen und Leser zur Auseinandersetzung mit ihrer Geschichte anzuregen. 2 In den Rezensionen ist der grundsätzliche Ansatz der Freiburger Stadtgeschichte
überwiegend positiv gewürdigt worden.
Seit der an der Antike geschulten Renaissance sind wir gewohnt, bei der Neuanlage von Städten und Stadtteilen planmäßig vorzugehen, so dass regelmäßige Stadtstrukturen entstehen.
Auch viele Stadtgründungen de Mittelalters zeigen regelmäßige Grundrisse. Aber sind diese
Strukturen, wie wir sie heute vorfinden, tatsächlich Beweis für mittelalterliche Stadtplanung?
Dieser Frage möchte ich am Beispiel Freiburg nachgehen. Die Besiedlung begann in Freiburg um 1100. Zwei Jahrzehnte später erhielt die schnell wachsende Kommune da Marktrecht
durch die Herzöge von Zähringen. Anschließend wurde mit dem Bau der Marktstraße, der
Pfarrkirche und der Stadtmauer begonnen.
'Singule autem aree in longitudine centum, in latitudine quinquaginta pedes habebunt; et de
qualibet area .xii den.[ arii]publice monete annuatimin festo beati Martini iure censuali damono sunt perolvendi' heißt es in der 1218 verfassten Bestätigung de Freiburger Stadtrechts.
Es ist die erste urkundlich überlieferte Nennung der Hofstättengröße von 50 x 100 Fuß und der "Herrschaftsrecht" genannten Grund teuer von 12 Pfennig. Dieser Passus dürfte bereits in der
Bestätigung de Stadtrechts um 1152/53 gestanden haben. Möglicherweise galt sie auch schon
für den Siedlung beginn um 1100.
Nachdem bereits 1927 unter Vorsitz des Nazivordenkers Alfred Rosenberg der „Kampfbund für Deutsche Kultur“ gegründet worden war, begann mit dem Aufstieg der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) Anfang der 1930er-Jahre, die Intoleranz gegenüber avantgardistischen Künstlern einen zunehmend repressiven Charakter anzunehmen. Gleich nach der sogenannten „Machtergreifung“ durch die Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 wurde der gesamte Kulturbereich zentralisiert und im Interesse der neuen Machthaber durchstrukturiert. Dem im März 1933 eingerichteten Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda unter Leitung von Joseph Goebbels kam dabei eine zentrale Rolle zu. Durch das wenige Wochen später erlassene Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums wurden zahlreiche jüdische und nicht systemkonforme Lehrende an den Akademien sowie Mitarbeiter von Museen in ganz Deutschland entlassen. Schließlich wurden im Juli auf Erlass des Reichsministeriums alle Künstlervereinigungen und Kunstvereine gleichgeschaltet und in das Reichskartell der bildenden Künste überführt. Wenige Wochen später erfolgte die Gründung der Reichskulturkammer. Sieben Einzelkammern erfassten sämtliche kulturellen Bereiche: Musik, Theater, Schrifttum, Presse, Rundfunk, Film und auch die bildenden Künste. Wer der Reichskulturkammer bis zum 15. Dezember 1933 nicht beitreten wollte oder konnte, hatte fortan keine Möglichkeit mehr, seinen Beruf auszuüben. Voraussetzung für die Aufnahme war die deutsche Staatsangehörigkeit und der Nachweis einer „arischen“ Abstammung, doch auch aus politischen oder anderen Gründen „unerwünschte“ Künstler konnten mit dieser perfiden Maßnahme auf Einfachste ausgegrenzt werden.
Als Klara, Pfalzgräfin von Tübingen, geborene Gräfin von Freiburg, am 9. Juni 1358 die Herrschaft Freiburg an ihren Stiefonkel Egen II. von Freiburg verkaufte, fand nach nur 18 Monaten die erste und einzige weibliche Regentschaft über Freiburg ihr Ende. Dem Verkauf gingen eineinhalb Jahre gerichtlicher Auseinandersetzungen über den Rechtsanspruch der beiden Parteien auf die Adelsherrschaft voraus, deren Druck Klara letztendlich weichen musste. Es stellt sich die Frage, worauf Klara und Egen ihre jeweiligen Ansprüche gründeten, doch darüber hinaus gilt es zu bewerten, ob die Position Klaras als Stadtherrin vor dem Hintergrund der Chancen von Frauen auf Partizipation an Herrschaft allgemein eine außergewöhnliche Ausnahme darstellt.
Der 15. Juli 1942 war ein Mittwoch. Reinhold Birmele, achtundzwanzigjähriger Gehilfe in der Gärtnerei Rappenecker, bearbeitete ein Grundstück in der Freiburger Beethovenstraße. Wegen epileptischer Anfälle in der Vergangenheit hatte er nicht als Soldat in den Krieg ziehen müssen. Nebenan, Nr. 9, lag der Garten, der zur Villa des ehemaligen Bankdirektors Hein gehörte. Birmele hatte schon oft dort gearbeitet. Nur flüchtig war er hingegen bisher der achtundfünfzigjährigen Hausgehilfin der Familie Hein, Maria Weber [Name geändert, H. H.], begegnet, die gerade in den Garten trat; er wußte nicht einmal ihren Namen. Sie kamen ins Gespräch. Dabei stellte sich heraus, daß Frau Weber in St. Peter beheimatet war und Reinhold Birmele ihre dort verheiratete Schwester kannte. Sie habe jetzt Ferien und wolle ihre Schwester wieder einmal besuchen, meinte Birmele die Hausgehilfin zu verstehen. Ihm kam die Idee, sie zu fragen, ob sie nicht gemeinsam dorthin wandern wollten. Er war ein großer Naturfreund und jeden Sonntag draußen in den Bergen. Birmele wollte dann, nach dem Besuch der Bekannten in St. Peter, über den Kandel zurück nach Kollnau laufen, wo er wohnte. Eine richtige Verabredung war es wohl nicht, aber Birmele dachte, Maria Weber habe seinem Plan zugestimmt.