943 Geschichte Deutschlands
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Dokumenttyp
- Wissenschaftlicher Artikel (756)
- Ausgabe (Heft) zu einer Zeitschrift (723)
- Buch (Monographie) (8)
- Bericht (2)
- Konferenzveröffentlichung (1)
Sprache
- Deutsch (1490) (entfernen)
Schlagworte
- Zeitschrift (722)
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"Die Burg Mühlenbach", so lautet der Titel mehrerer Artikel in der
"Ortenau", in denen die vermeintlichen Fakten über eine Burg in
Mühlenbach zusammengetragen wurden.*1 Sie soll eine der vielen
kleinen Adelsburgen gewesen sein, die im Mittelalter im Kinzigtal
errichtet wurden.
Handfeste Fakten sind freilich rar. Direkt erwähnt wurde die
Burg nie, bekannt waren bisher nur die Erwähnung eines Guts
zum Burgstall von 1493 und eines Burgstalls 1620 sowie die Flurnamen Burggraben und Burgwald im oberen Bücherntal. Außerdem berichtet eine alte Sage*2 von einer Burg auf dem Birkle, eine
Anhöhe direkt über dem Dorf, auf der zudem noch zwei Gräben
erhalten sind. Herren der Burg sollen, da war man sich bisher
weitgehend einig, die Herren von Büchern (Buchhorn, Buechorn)
gewesen sein, eines von zwei kleinen Adelsgeschlechtern, die sich
nach Zinken der Gemeinde Mühlenbach benannten.
Als Standort der Burg wurde neben dem Birkle aber auch der
Burggraben selbst in Betracht gezogen. Selbst im Bärenbach, nachdem sich das andere der beiden Mühlenbacher Geschlechter
nannte, vermutet man mitunter eine Burg,*3 allein aus der Annahme, jedes noch so geringe Geschlecht müsse eine Burg gehabt
haben.
Was aber verbirgt sich tatsächlich hinter den kargen Hinweisen?
Meine sehr verehrten Damen, meine sehr verehrten Herren,
liebe Gengenbacher Bürgerinnen und Bürger.
Ich freue mich, immer wieder in Gengenbach zu sein, und heute
ganz besonders, da mir der Festvortrag zum 100-jährigen Bestehen des Historischen Vereins angetragen wurde. Diesem Wunsch
bin ich gerne nachgekommen.
Gengenbach, meine Bürger und Bürgerinnen, ist ein Juwel,
und dieses Juwel sollten Sie pflegen. Sie haben die glückliche Situation, dass die Geschichte Ihnen etwas geschenkt hat, was vielen Städten nicht vergönnt ist. Und Sie sollten daran denken,
auch mit dem Eingriff in die Bausubstanz behutsam umzugehen.
Sie sollten sich vielleicht darüber Gedanken machen, dass eigentlich das Ziel erreicht ist, und dass weitere Eingriffe nur noch schaden können. Halten Sie Ihr Juwel in Ehren. Es ist Ihr Kapital, es
ist das Kapital der Stadt.
Vor genau 10 Jahren konnte der Autor als Geschenk an seine Heimatstadt
Wiesloch zu deren 1200-jährigem Jubiläum eine Zusammenstellung von Regesten
der mittelalterlichen Urkunden von Wiesloch und der Nachbarstadt Walldorf
publizieren (HILDEBRANDT 2001). Eine erste Ergänzung erschien zwei Jahre
später im Kraichgau-Jahrbuch, Band 18 (HILDEBRANDT 2003).
Die dankenswerter Weise immer besser werdenden Möglichkeiten der Internetrecherche
in vielen Archiven führten naturgemäß zu diversen archivalischen
Neufunden über Themen, die man als zusammenstellender Bearbeiter eigentlich
schon zu einem großen Teil irrtümlich als „abgehandelt" ansah. Somit sei hier ein
zweiter Nachtrag zu den mittelalterlichen Urkunden über Wiesloch und Walldorf
geboten.
Alle ohne Literaturquelle gegebenen Regesten entstammen den online-Katalogen
der jeweils genannten Archive, wurden allerdings z.T. vereinfacht, manchmal auch
ergänzt. Nur die gedruckte Literatur wird aufgeführt, die in den beiden früheren
Publikationen nicht enthalten ist.
Das trennende Band zur Gemarkung Schwenningen ist zerschnitten, die erste Tafel des neuen
Geschichts- und Naturlehrpfades des Villinger
Geschichts- und Heimatvereins enthüllt.
Unter großer Anteilnahme der Mitglieder des
Vereins wurde am 21. Mai die erste Station des
Villinger Pfades in der Höhe des Hölzlekönigs mit
der Anbindung an den bereits bestehenden Schwenninger Geschichts- und Naturlehrpfad eröffnet.
Von Wildigarten aus ging es entweder zu Fuß oder
mit Kleinbussen zum Ort des Geschehens.
Wären das im Walde bei Hammereisenbach stehen gelassene Schlittenhaus und ein
im karpatischen Stil verziertes Waldarbeiterhaus nicht gewesen, wäre man nicht auf
jene Volks- und Berufsgruppe gestoßen, die in der regionalen Geschichte zum Zweiten Weltkrieg bis heute keine Erwähnung gefunden hat und über deren Schicksal
nur wenig in Erfahrung zu bringen ist. Die Rede ist von den ungarischen Waldarbeitern, besser gesagt den ethnischen Ungarn aus den Karpaten des heutigen Rumänien, welche Ende 1942 und nochmals 1943 angeworben wurden und im
badischen Schwarzwald vorwiegend auf dem Gebiet des heutigen Schwarzwald-Baar-Kreises zum Einsatz kamen.
In einem Überblick über den Stand der Erforschung der badischen Kirchengeschichte des 20. Jahrhunderts benennt Udo Wennemuth zahlreiche Desiderate, nicht zuletzt über die eigentlich gut und breit erforschte Zeit des „Dritten Reiches“. Unter anderem führt Wennemuth aus: „Die Arbeit der Kirche im ‚Untergrund‘ ist noch unerforscht. Manches weiß man vom Hörensagen.“ Eine Auswertung von Quellen stünde jedoch aus. Auf Grund der Aktenlage bleibt es schwierig, das real Erlebte zu rekonstruieren – selbst dann, wenn zahlreiche Materialien vorliegen. Ehemalige „Deutsche Christen“ (DC), sofern sie den Krieg überlebten, verwahrten nach 1945 zahlreiche Dokumente und haben diese nicht selten noch zu Lebzeiten vernichtet, um weitere eigene Verstrickungen nicht bekannt werden zu lassen. Auch bei der Bekennenden Kirche (BK) können, so Wennemuth, nicht „[d]ie gesamten internen Prozesse“ beschrieben werden. Hier fehlt oft das Material, das vor 1945 ja außerordentlich belastend gewesen wäre. Die volkskirchliche „Mitte“ dagegen hat ihre Positionen nicht detailliert begründet und eher versucht, sich nicht zu äußern, so dass nur das Archivmaterial des traditionellen kirchlichen Alltags entstand. Manfred Gailus resümiert forschungsgeschichtlich zu Recht: „Eine Sozialgeschichte des Kirchenvolkes im NS-Staat steht sowohl für den Protestantismus als auch für den Katholizismus noch aus.“
Im Jahre 1913 – also noch zu Zeiten der formalen Geltung des landesherrlichen Kirchenregiments in Baden – definierte die RGG (in erster Aufl.) den Begriff „als ein(en) wenig glücklich(en) Ausdruck für die Sonderstellung, die in den deutschen ev. Landeskirchen der Landesherr als Kirchenglied einnimmt. Als Summepiscopus (= Erster oder Oberbischof) ist der Landesherr Träger des *Kirchenregiments […]; über die Ableitung dieses Rechtes vgl. *Episcopalismus […], *Territorialismus, *Kollegialismus. Ueber die Bedeutung und den Wert dieser Stellung des Landesherrn vgl. *Landesherrliches Kirchenregiment […]“ Damit sind bereits zwei Erkenntnisse gewonnen: erstens geht es um die kirchenverfassungsmäßige Sonderstellung des Fürsten in der evangelischen Kirche; und zweitens ist der diese bezeichnende Begriff als „wenig glücklich“. Zwar verrät der
Verfasser (Förster) nicht, warum die Begrifflichkeit ihn unglücklich stimmt, aber vielleicht nahmen wir eben schon beim Hören an seinem Unglück Anteil, wenn wir den ganzen Verweiskatalog auf die staatskirchenrechtlichen Begriffe zur Kenntnis
nahmen, die manchen unter uns im Laufe des zweiten theologischen Examens zum ersten und vielfach auch letzten Mal im Fach Kirchenrecht vor Augen getreten sind. Wie war das noch mit Episkopalismus, Territorialismus und Kollegialismus?
Nun möchte ich Ihnen sogleich diese Sorge nehmen, dass wir in diesem Kurzvortrag den Begriffskatalog abarbeiten könnten. Dazu fehlt uns die Zeit und es soll ja um die badischen Verhältnisse gehen. Zugleich muss uns klar sein, dass Begriff und
Wesen des Summepiskopates nicht isoliert zu entwickeln sind, sondern historische Voraussetzungen und Niederschläge kennen, die anhand ausgewählter Stationen der badischen Kirchengeschichte beschrieben werden sollen.
Die Bürgerversammlung am 27. Februar 1848 im Aulasaal des alten Jesuitengymnasiums in Mannheim war das "erstes Ereignis der deutschen Revolution" (P. Blastenbrei). Nach der Nachricht der Abdankung und Flucht des "Bürgerkönigs" Louis Philippe und der Ausrufung der Republik am 24.02.1848, reagierte Mannheim "als erste badische und damit auch erste deutsche Stadt" (P. Blastenbei) auf die Ereignisse in Paris. Am Sonntag, den 27. Februar nahmen auf Einladung von Struve und Hoff über 2500 Personen an einer Volksversammlung im Aulasaal teil. Dort wurden die vier "Märzforderungen" beschlossen: Volksabstimmung mit freier Wahl der Offiziere, Pressefreiheit, Schwurgerichte nach dem Muster Englands und Herstellung eines deutschen Parlaments.