943 Geschichte Deutschlands
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In den Jahren vor dem Bauernkrieg 1525 lag die Gemeinde Menzingen in einem erbitterten
Streit mit ihrem Ortsherrn, dem Kraichgauer Ritter Philipp von Mentzingen. Dieser Konflikt um das »alte Herkommen«, also die überlieferten Rechte der Bauern, eskalierte 1524/25.
Nähere Einblicke verdanken wir einem Prozess, den die Gemeinde vor dem hessischen Lehenshof
in Marburg angestrengt hatte und dessen umfangreiche Akten, trotz einer Teilpublikation
durch Günther Franz, bis heute nicht vollständig ausgewertet sind. Auch dieser Beitrag kann
nur wenige Aspekte näher beleuchten, so die Offenheit der Gemeinde Menzingen gegenüber
der lutherischen Lehre – noch bevor Philipps Söhne Erasmus und Peter von Mentzingen die
Reformation 1525 eingeführt haben.
Der »neue Geist« des Nationalsozialismus fiel in Hockenheim auf fruchtbaren Boden. Schon
früh ließen sich Männer und Frauen von den nationalsozialistischen Ideen vereinnahmen,
doch es gab auch Widerstand. Im Zuge der Gleichschaltung gaben alle demokratisch gewählten
Gemeinderäte ihre Mandate zurück. Für die Jugend baute die Stadt ein Jungvolkheim.
Große Sonnenwendfeiern fanden nach germanischer Sitte statt. Ein NS-Zensor wachte über
die Presseberichte der Zeitungen. Im Heldenkeller misshandelten die Ortsnazis Andersdenkende.
Jüdische Familien wurden aufgefordert, Hockenheim zu verlassen. Die bereits publizierten
Werke über das Dritte Reich verharmlosen das Ausmaß der Gräueltaten, welche
Hockenheimer ihren Mitmenschen angetan haben.
Mit den besten Wünschen an die sehr geehrten Mitglieder für das Jahr 1974 schloss Hans Brüstle im Dezember 1973 für die Vorstandschaft des noch jungen Geschichts- und Heimatverein die Rundschreiben-Kopie – gedruckt als ehemals übliche Blau-Matrize – und meldete zuvor auf grad mal sechs Zeilen: „Zum Jahresabschluss erhalten Sie als Vereinsgabe eine kleine Schrift, die in bunter Folge einige Beiträge aus dem Leben Villingens enthält. Das darin enthaltene Verzeichnis der Villinger Künstler und Kunsthandwerker kann Ihnen jederzeit als Nachschlagewerk dienen. Wir hoffen, Ihnen damit eine Freude zu bereiten. Mit
den besten Wünschen für 1974”
Die Geschichte des badischen Landesverbands der Deutschnationalen Volkpartei (DNVP) ist ein Desiderat der südwestdeutschen Landesforschung, obwohl die Partei eine nicht unwesentliche Rolle bei der Erosion der badischen Demokratie spielte. In Baden repräsentierte die DNVP bis zu den Landtagswahlen 1929, bei denen die rechtsextremistische NSDAP insbesondere den Deutschnationalen Stimmen abschöpfen konnte und mit sechs Abgeordneten in das Karlsruher Ständehaus einzog, alleine die rechte, ja rechtsradikale sowie deutlich antisemitisch eingefärbte Opposition, zumal sie anders als im Reich niemals an der Regierungsverantwortung beteiligt war. Gemäßigte rechte Elemente, die nicht in fundamentaler Opposition zum Weimarer Staat standen, wurden in Baden bis Mitte der 1920er Jahre ausgeschieden; so verteidigte der erste Landesvorsitzende Adelbert Düringer nach der Ermordung Walther Rathenaus die Verabschiedung des
Republikschutzgesetzes, woraufhin er aus der DNVP gedrängt wurde. In der Folgezeit betrieb die badische DNVP eine radikale Obstruktionspolitik gegen das „System Weimar“ und verteidigte alle rechtsradikalen Aktivitäten und Kampagnen. 1924 forderte sie im Landtag die Aufhebung des infolge des gescheiterten Hitler-Putsches erlassenen Verbots der NSDAP. Nach den Landtagswahlen im Oktober 1929 betrieben die badischen Deutschnationalen im Landtag unter ihrem Wortführer Paul Schmitthenner einen deutlichen Annäherungskurs an die NSDAP und unterstützten deren Anträge sowie provozierende Einlassungen. Der vorliegende Aufsatz ist ein Destillat der an der Universität Heidelberg vorgelegten und von Frank Engehausen sowie Eike Wolgast betreuten Masterarbeit und kann lediglich, nicht zuletzt aufgrund der schwierigen Quellenlage, neben der Gründungsphase vor allem auf die Jahre nach 1929 detailliert eingehen.
Am 29. November 1940 erhielten die Landräte und Polizeidirektoren der entsprechenden badischen Städte, sowie der Polizeipräsident von Mannheim ein Informationsschreiben des „Generalbevollmächtigten für das jüdische Vermögen in Baden“ (abgekürzt G.J.V.) in Karlsruhe, Carl Dornes. Auslöser war die Deportation der badischen und saarpfälzischen Juden am 22. Oktober 1940 in das südfranzösische Lager Gurs. Einen Tag später hatte Gauleiter Robert Wagner in einem Erlass deren Vermögenswerte als dem Land Baden verfallen erklärt. Nun konzentrierte sich die Verwaltung und Verwertung des jüdischen Vermögens – so der Betreff im oben genannten Schreiben – auf die Sicherstellung von Kunstgegenständen in den verlassenen Wohnungen. Um zu vermeiden, dass wertvolle, d. h. museumswürdige Kunstgegenstände und Bibliotheken in öffentliche Versteigerungen gelangten, sollten solche Objekte von fachkundigem Personal der Landeskommissarbezirke Karlsruhe und Mannheim erkannt, aussortiert und gesondert gelagert werden. In Karlsruhe waren der kommissarische Leiter des Badischen Landesmuseums, Ludwig Moser, und ein zunächst namentlich nicht genannter Vertreter der Badischen Landesbibliothek für die Bewertung der Gegenstände vorgesehen. In den Städten Heidelberg, Freiburg und Konstanz
sollten ebenfalls Museumsmitarbeiter diese Aufgabe übernehmen. Für Karlsruhe wurde bestimmt, solcherart ausgesonderte Kunstgegenstände, Sammlungen und Teppiche im Badische Landesmuseum zu deponieren.
Der Beitrag referiert kurz die Geschichte der Stadt Bruchsal als Besitz und spätere Residenz der
Bischöfe von Speyer in den Jahren 1056 bis 1803. Zumindest regional kam im 18. Jahrhundert
als Bezeichnung des gesamten Landes die Angabe »im Bruchsalischen« auf und ersetzte bald
die ältere Formulierung »im Speyerischen«.
In der 1859 vom »Königlichen statistisch-topographischen Bureau« herausgegebenen amtlichen »Beschreibung des Oberamts Ludwigsburg« wird Asperg als ein »Pfarrdorf mit Marktrecht« bezeichnet. Das alte Stadtrecht – urkundlich
erstmals 1308 belegt, als Graf Ulrich von Asperg »Burg und Stadt Asperg« an den Grafen Eberhard I. von Württemberg verkaufte – hatte damals schon seit gut einem Jahrhundert seine einstige Bedeutung verloren und war dann zu Beginn des 19. Jahrhunderts auch formal aufgehoben worden. In der Oberamtsbeschreibung heißt es, Asperg sei ein »ansehnliches, ziemlich regelmäßig angelegtes Dorf«. Und weiter: »Der Ort ist im Allgemeinen freundlich, gut aussehend und mit breiten, gerade geführten, größtenteils gekandelten Straßen versehen, an denen sich die etwas gedrängt, meist aus Holz erbauten Häuser, die zum Teil ein städtisches Aussehen haben, lagern.«
Der Insultheimer Hof
(2019)
Hier wird Geschichte wie im Zeitraffer lebendig. Der Insultheimer Hof, wahrscheinlich keltischen
Ursprungs und schon von den Römern genutzt, von Überschwemmungen und Kriegen
heimgesucht, blickt auf eine wechselhaft e Vergangenheit zurück. Er liegt mitten in der Kulturlandschaft
des Hockenheimer Rheinbogens, im Natur- und Landschaftsschutzgebiet. Auf
dem Gelände gibt es ein besonderes Naturrefugium in der Alten Brennerei, und hier arbeitet
in einem historischen Gebäude eine Künstlerin. Die Geschichte des Insultheimer Hofs ist auch
eine Geschichte des Umwelt- und Naturschutzes.
Am 16. Januar 819 stellt ein Schreiber namens Hiltiger in „villa, que dicitur leffinga“ eine Urkunde aus, die auf einem unscheinbaren Pergament in einfachem Urkundenlatein eine für die damaligen Verhältnisse unspektakuläre Gütervereinbarung festhält. Obwohl diese Urkunde für die Geschichte Löffingens von besonderer Bedeutung ist, da sie die früheste Erwähnung des Ortsnamens „leffinga“ dokumentiert, ist eine intensivere oder gar monografische Auseinandersetzung mit ihr bisher ausgeblieben. Mit Blick auf das Löffinger Festjahr 2019, das sich immerhin auf das Datum der Urkunde stützt, ist es Zeit, diesem Mangel ein wenig abzuhelfen. Das soll im Folgenden versucht werden.
Der Neckar-Odenwald-Kreis ist mit der Kreisreform 1973 aus den Kreisen Buchen und Mosbach
entstanden. Bis heute tendiert der nördliche Kreisteil in die Region Franken, der südliche
in die ehemalige Kurpfalz. Damit spiegelt sich die frühere territoriale Zugehörigkeit wider,
wo vor allem das Kurfürstentum Mainz und die Kurpfalz bestimmend waren. Die dadurch
bedingte konfessionelle Unterschiedlichkeit war beim Kampf um den Südweststaat bestimmend
und wirkt sich bis heute im Wahlverhalten aus.