943 Geschichte Deutschlands
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Wir wollen im Folgenden die frühe schriftliche
Überlieferung zum Ort Villingen vorstellen und so
diese dem vornehmlich aus der Archäologie gewonnenen Bild des früh- und hochmittelalterlichen
Ortes zur Seite stellen. Über vierhundert Jahre verstreut ist das zugegebenermaßen lückenhafte Quellen material, das die frühesten schriftlichen Hin -
weise zur Existenz des Ortes Villingen liefert. Die
erstmalige Nennung des Ortsnamens „Villingen“
geschieht in der Urkunde Kaiser Ludwigs des
Frommen (814–840) vom 4. Juni 817. Es folgt
über 180 Jahre später das berühmte Diplom Kaiser
Ottos III. (984–1002) vom 29. März 999, in der
der Herrscher dem Grafen Berthold (991/96–
1024) das Markt-, Münz- und Zollrecht in
Villingen verlieh. Ins 11. und 12. Jahrhundert zu
datierende Belege zu Villingen hängen mit den
Überlieferungen der Klöster St. Georgen und
St. Peter im Schwarzwald zusammen.
Unser Bild vom Badeleben in Griesbach und Peterstal nach dem Dreißigjährigen Krieg ist weitgehend von den Schilderungen Johann Michael Moscheroschs und Johann Jakobs von Grimmelshausen geprägt, die in diesem Zusammenhang immer wieder zitiert werden. Hinzu kommt ein Kupferstich von Matthäus Merian dem Älteren aus dem Jahr 1644, der zeigt,
daß sich das Bad Peterstal mit seinen Badestuben und Wandelgängen in zwei geräumigen Häusern, mit Nebengebäuden und Gärten, unversehrt durch die Kriegsjahre erhalten haben muß. Moscherosch im Eingang zu seinem Gesicht ,Höllenkinder', dem sechsten seiner insgesamt vierzehn ,Gesichte ', Grimmelshausen im fünften Buch des ,Simplicissimus' und im Eingang zum ,Ratstübel Plutonis', zeichneten drastisch das Bild von leichtlebigen, den Schlemmereien der Tafel, den Freuden der Musik und des Tanzes und nicht zuletzt den erotischen Vergnügungen hingegebenen, meist vornehmen Kurgästen, die nachzuholen bestrebt waren, was ihnen die Kriegsjahre verwehrt hatten. Unter sie hatte sich jenes lose Volk eingeschlichen, das wie Courasche seinen Profit suchte. Simplicissimus verdankt der Begegnung mit Courasche jenen Bankert, den jungen Simplicius,
dem er den ,Ewigwährenden Kalender' gewidmet hat.
„Die Feuerwehr ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde [...]. Sie ist in ihrer Einrichtung von der Polizei unabhängig.“ (§ 1 Feuerwehrgesetz von Baden-Württemberg) Diese Formulierung ist das Ergebnis von zwölf Jahren Erfahrung im sogenannten „Dritten Reich“, in der die Feuerwehren von der NS-Regierung als Hilfspolizei für politische und vielerlei andere Zwecke missbraucht wurden. Davor waren Feuerwehren weitgehend unpolitisch. Die gemeinsame Aufgabe des Brandschutzes war wichtiger als die Einstellung des einzelnen Wehrmannes. Die Feuerwehr schützte jeden, denn aus einem kleinen Brand konnte ganz schnell ein Großbrand werden, der eine ganze Gemeinde bedrohte. Im „Dritten Reich“ jedoch wurden auch die Feuerwehren zu Werkzeugen der NS-Politik, sie wurden gleichgeschaltet und dem Einfluss und der Kontrolle der Partei unterworfen. Auch sie hatten den Zielen des Regimes zu dienen, das sich schon ab 1934 heimlich auf den Krieg vorbereitete. Die Wehrmänner verhielten sich dazu auf ihre Weise, ihre Reaktion konnte von begeisterter Mitwirkung bis zu Verweigerung reichen. Am Beispiel der Freiwilligen Feuerwehr Unterkirnach lässt sich die schleichende Entwicklung exemplarisch beobachten, wie aus einer traditionellen
Gemeindeeinrichtung ein staatlich gesteuertes Organ zur Disziplinierung, ideologischen Manipulation und vormilitärischen Ausbildung wurde.
So ist unbestritten keine
Urkunde erhalten, die als Freiburger Gründungshandfeste der Zeit von 1120/ 1122 zu
bezeichnen wäre und die von einer zeitgenössischen Hand geschrieben wurde. Ebenso
ist der als Alte Handfeste bezeichnete Text nicht einmal in dieser Form kopial überliefert.
Vielmehr ist das, was als Freiburger Gründungsurkunde gilt, das Ergebnis einer
Rekonstruktionsarbeit, die von einem im Tennenbacher Urbar der ersten Hälfte des
14. Jahrhunderts überlieferten Freiburger Stadtrechtstext ausgeht. Diese Stadtrechtsaufzeichnung
enthält insgesamt 55 Rechtssätze, von denen die weitaus größte Zahl
mit Sicherheit nicht aus dem Anfang des 12. Jahrhunderts stammen kann. Aus dieser
Textmasse heben sich aber einige Sätze ab - nämlich ein Prolog, ein Epilog, der allerdings
im Urbar am Ende des ganzen Stadtrechtstextes steht, und die Artikel 1 bis 6
-und zwar dadurch, daß im Prolog Konrad von Zähringen ohne Nennung des Herzogstitels
als Gründer von Freiburg und Aussteller eines Privilegs genannt wird, während
in den anderen genannten Sätzen der Urkundenaussteller in subjektiver Form stilisiert
ist. In den übrigen Teilen des Tennenbacher Textes wird der Stadtherr nur in objektiver
Form genannt.
In Chantilly, dem prächtigen von Park und Wäldern umgebenen Schloß der Prinzen von Conde, kommt am 2. August 1772 der Herzog von Enghien, Sohn des Herzogs von Bourbon und Enkel des Prinzen von Conde zur Welt. Der kleine Prinz verbringt die meiste Zeit seiner Kindheit in Chantilly, wo er in der Liebe zur Jagd und zu Pferden erzogen wird und in einer Welt unvergeßlicher Feste aufwächst, die sein Großvater dort veranstaltet. Er ist umgeben von der prunkvollen Atmosphäre festlicher Essen und Bälle, fürstlicher Gewänder und großartiger Feuerwerksdarbietungen, von Orchestermusik und überschäumenden Blumenarrangements, die sogar die vornehmen und bezaubernden Gäste, wie den König von Schweden, Kaiser Joseph II., den Bruder der Königin Marie-Antoinette oder den Großherzog Paul, den künftigen Zaren von Rußland, in Staunen versetzen. Wie sollte er dies alles vergessen? Am 17. Juli 1789, drei Tage nach dem Sturm auf die Bastille, muß sich der junge Prinz mit seinem Großvater und seinem Vater ins Exil begeben.
Zu Beginn möchte ich Sie auf eine Zeitreise mitnehmen. Wir können dazu in diesem Raum bleiben, denn das Geschehen, an das ich nun erinnere, hat aller Wahrscheinlichkeit nach genau in diesem Saal, in der Aula der Universität, auf jeden Fall aber in diesem Gebäude stattgefunden. Auch wenn Sie also sitzen bleiben dürfen, müssen Sie doch gedanklich 78 Jahre zurückgehen, genauer in das Sommersemester 1933. Die Fachschaft der Theologischen Fakultät hat zu einem Vortrag eingeladen. Der Hörsaal, in dem der Vortrag stattfindet, ist bis auf den letzten Platz gefüllt. Nicht nur Studierende und Professoren der Theologischen Fakultät sind in großer Zahl erschienen, auch Hörer anderer Fakultäten und etliche Menschen aus der Stadt Freiburg sind gekommen.
Den freiwilligen Wechsel der Deutschen aus dem demokratischen Staat, der Weimarer Republik hieß (1919-1933), in die nationalsozialistische Diktatur können wir heute nur noch verstehen, wenn wir in die Geschichte blicken. Daß ein sehr großer Teil der Menschen, die den christlichen Kirchen, der evangelischen wie der katholischen, angehörten, diesen Übergang begrüßt hat, wollen wir nicht gerne hören und mögen wir nicht glauben. Es ist aber so, und es läßt sich auch erklären. Während kirchentreue Katholiken bis 1933 durch die offiziellen Erklärungen ihrer Kirche auf Distanz zur NSDAP als Partei gehalten wurden, waren die Protestanten, die keine hierarchisch-autoritäre Kirche kennen, zunächst anfälliger. Als aber die NSDAP begann, unmittelbar in das kirchliche Leben einzugreifen und sich in Glaubensfragen einzumischen, entstanden in den protestantischen Kirchen unbeugsame Widerstandsgruppen, denen auch Menschen angehörten, die sich den NS-Ideen zunächst geöffnet hatten. Die Widerstandskraft der „Bekennenden Kirche" hat die NSDAP bis zu ihrem Ende nicht überwinden können.
Ist es Zufall, dass fast zeitgleich mit der Herstellung einer Faksimile-Ausgabe des Lorscher Kodex, dem so genannten Codex Laureshamensis des einstigen fränkischen Reichsklosters, auch eine Neubeschäftigung mir den dort eingetragenen
Urkunden und den darin enthaltenen Namen und Ortsnamen festzustellen ist? Die leichtere Zugänglichkeit dieses bedeutenden Werkes abendländischer Kultur jedenfalls birgt auch für zwei Gemeinden des Landkreises Überraschungen: für
Mundelfingen und Unterkirnach.
Vor fast genau 16 Jahren, im März 1999, fand
an derselben Stelle im Theater am Ring eine
Tagung statt, die neben dem Stadtarchiv Villingen-
Schwenningen dieselben Mitveranstalter
hatte: die Abteilung Landesgeschichte des Historischen
Seminars der Universität Freiburg sowie das
Alemannische Institut Freiburg. Mein Beitrag zu
dieser Tagung galt damals der Wirkungsgeschichte
einer anderen Urkunde, der Villinger Marktrechtsurkunde
aus dem Jahre 999, die damals nach
1899 zum zweiten Mal im Verlauf der Villinger
Geschichte den historischen Anlass für ein Jahrhundertjubiläum
bot. Das Referat endete mit dem
Ausblick, dass die beiden großen Stadtbezirke,
Villingen und Schwenningen, im Jahr 817 zum
ersten Mal schriftlich belegt sind: „Die nächste
Jahrhundertfeier wird es 2017 geben, oder vielleicht
ist dann das Interesse an Jahrhundertfeiern
gänzlich verschwunden."
Für einen Platz von der siedlungsgeschichtlichen Lage Rauenbergs ist 700 Jahre zweifellos kein Alter, so dass es einer ungünstigen Konstellation zuzuschreiben sein dürfte, dass der Ort nicht schon geraume Zeit vor 1303 Erwähnung in einer
Urkunde gefunden hat. Silberbergbau und Verhüttungstechnik konnten nämlich schon für die Mitte des 10. Jahrhunderts in der Ortslage von Wedersweiler/Rauenberg festgestellt werden, und die Rechte daran müssten in dieser Frühzeit dem Königtum zugestanden haben. Hinwegtrösten über diesen misslichen Umstand kann allerdings die Art, um nicht zu sagen der Rang der ersten urkundlichen Erwähnung; denn diese fällt nach Form und Bedeutung durchaus aus dem Rahmen des
Üblichen.