943 Geschichte Deutschlands
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Der Film "Mädchen in Uniform", nach dem Bühnenstück von Christa Winsloe, entstand 1931 und fand international große Beachtung. In Erinnerung dürfte aber vor allem das Remake des Films von 1958 geblieben sein, vor allem wegen der angedeuteten homoerotischen Beziehung zwischen Lehrerin und Schülerin. Was damals in manchen Kreisen als skandalös empfunden wurde, wird heute, "als Geburtsstunde des lesbischen Films" gewürdigt“. Viele Filmhistoriker gehen davon aus, das aufgrund dieser Thematik nicht weniger skandalträchtige Original von 1931 müsse – auch im Hinblick auf einige Mitwirkende – in der NS-Zeit mit einem Verbot belegt worden sein. Gegen ein Verbot spricht allerdings die Werbung für den Film u.a. in der nationalsozialistischen Tageszeitung "Hakenkreuzbanner" in Mannheim. Was hat es damit auf sich? Der kenntnisreich recherchierte Beitrag von Brigitte Zwerger geht dieser Frage nach – eine spannende Spurensuche mit dem einen oder anderen überraschenden Ergebnis...
Die heute rund 3200 Einwohner zählende Gemeinde Gondelsheim, im Saalbachtal zwischen Bruchsal und Bretten gelegen, tritt mit ihrer urkundlichen Ersterwähnung im Jahre 1257 zu einem relativ späten Zeitpunkt ins Licht der Geschichte. Der regional sehr typische Ortsname mit seiner Endung -heim verweist auf eine Entstehung in der Merowingerzeit, wahrscheinlich ab der ersten Hälfte des 6. Jahrhunderts. Gleichwohl mussten noch rund 700 oder mehr Jahre vergehen, ehe eine
schriftliche Quelle die Existenz dieser Siedlung zweifelsfrei belegt – also eine ebenso lange Zeit wie zwischen der Ersterwähnung von 1257 und der Gegenwart!
In der Öffentlichkeit wird vielfach die Ansicht vertreten, Juristen hätten sich nur ganz vereinzelt gegen das NS-Regime widersetzt. Dieser Eindruck ist nicht nur bezogen auf den aktiven Widerstand unzutreffend, sondern auch für den wesentlich breiteren Bereich der Widersetzlichkeit, der Opposition und Verweigerung im Alltag. Hier hat die zeitgeschichtliche Forschung die Kenntnis über die Einzelheiten widerständigen Verhaltens in letzter Zeit erheblich erweitert. Für den südwestdeutschen Bereich ist dies im wesentlichen der zur Universität Karlsruhe gehörenden Forschungsstelle Widerstand gegen den Nationalsozialismus im deutschen Südwesten zu verdanken. Sie hat sich im Rahmen des vom Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg geförderten Projekts „Justizgeschichte Badens und Württembergs, 1919–1953“ bereits
wiederholt mit dem Wirken badischer Juristen während der NS-Diktatur befasst.
Am 2. Februar 2007 berichtete die Stuttgarter Zeitung, dass im vergangenen Jahr fast 145 000 Menschen aus der Bundesrepublik ausgewandert sind, das ist seit 1954 ein neuer Höchststand. Die Zahl ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, auch in Baden-Württemberg: Dort haben im Jahr 2005 rund 22 000 deutsche Staatsbürger den Südwesten verlassen. Die meisten Ausreisenden erhofften sich in den bevorzugten Zielländern, darunter die Schweiz und die USA, bessere Arbeitsbedingungen. Meist handelt es sich um gut ausgebildete und motivierte Fachkräfte, weswegen dieses
Phänomen neudeutsch gerne als „brain drain“ bezeichnet wird, also das Trockenlegen von Sachverstand – eine Tendenz, die Sorgen bereitet.
Bis zum Reichseinkommensteuergesetz des Jahres 1920 unterlag die Einkommensteuer der Regelungskompetenz der einzelnen deutschen Bundesstaaten. Wer die badische Einkommensteuer des Jahres 1848 nachvollziehen will, muss sich zwangsläufig mit den revolutionären Bestrebungen jener Zeit speziell im Großherzogtum Baden auseinandersetzen, da die Einkommensteuer auf der Agenda der demokratischen Kräfte im Vormärz stand.
Der letzte Palatin
(2007)
Die heute Hundertjährigen – und das sind nicht wenige – könnten sich daran erinnern, dass für sie als Elfjährige die Monarchie ihrer Kinderzeit plötzlich verschwunden war und sie als Republikaner in einer grauen Nachkriegszeit aufwuchsen. In ihrem Geburtsjahr 1907 feierte man aber noch, oder wieder einmal die wilhelminische Monarchie in ihrer ganzen
Prachtentfaltung, und die Beerdigung des letzten Palatins diente für ein grandioses pompes funèbres. Als Palatin, als Quasipfalzgraf, so hatte man Moltke (1891 †) und Bismarck (1898 †) als die Getreuen das alten Kaisers empfunden, und nun war auch der letzte „Führer des heroischen Zeitalters“ dahingegangen, so tönte es in den Zeitungen, jener Proklamationsszene im Versailler Schloss Januar 1871, deren Bild in jedem Schulbuch an die Gründung des Deutschen Reiches erinnerte.
Eine viel beachtete Wanderausstellung mit dem Thema „Kelten an Hoch- und Oberrhein“ durchläuft zur Zeit einige Städte und Ortschaften Südbadens und findet aufgrund der dargestellten Funde und der Schautafeln mit entsprechenden
Erklärungen rege Beachtung. Siedlungsgeschichte, Handelsverbindungen, Handwerk und Münzkunde vermitteln durchaus
neue Erkenntnisse. Auch elsässische und Schweizer Institutionen zeigten sich für das Thema aufgeschlossen, hat doch die Region an Hoch- und Oberrhein zu beiden Seiten des Flusses eine gleiche und reiche Frühgeschichte. Der neue Präsident der Badischen Heimat, Dr. Sven v. Ungern-Sternberg hat die Schirmherrschaft über die kleine Wanderausstellung übernommen, die sich augenblicklich in Kirchzarten befindet und von Riegel und Mengen nach Kirchzarten kam und von dort auch nach Breisach weiter wandert.
Am 23. Oktober 2005 wurde auf dem Gelände der Tagungsstätte der Evangelische Jugend in Neckarzimmern das Mahnmal zur Erinnerung an die am 22. Oktober 1940 deportierten badischen Juden der Öffentlichkeit übergeben. Auf einer frei zugänglichen Wiese des Tagungsgeländes bildet ein Betonfundament einen 25 mal 25 m großen Davidstern. Diese Bodenskulptur bietet Platz für Erinnerungssteine aus den 137 Deportationsorten. Bei der Übergabe umfasste es Steine aus 41
Orten. Das Neckarzimmerner Mahnmal ist die einzige Gedenkstätte in Baden-Württemberg, die an die landesweite Deportation am 22. Oktober 1940 erinnert. Es entstand und wächst weiter im Rahmen des ökumenischen Jugendprojekts
Mahnmal, das hier vorgestellt wird.
„,Das feige Verhalten der Bevölkerung nimmt in der letzten Zeit überhand, so dass mit den schärfsten Mitteln eingegriffen werden muss. Ich befehle, ab sofort in den Häusern, an denen weisse Tücher oder Fahnen geflaggt werden, die männliche Bevölkerung über 14 Jahre an Ort und Stelle zu erschiessen. Wer diesen Befehl nicht ausführt, wird erschossen.‘“
Wir schreiben den 28. März 1945, die amerikanischen Truppen nähern sich Mannheim, und es ist nur noch eine Frage von wenigen Stunden, bis sie die Stadt – einnehmen, besetzen, befreien? Von Befreiung mag man kaum reden in Bezug auf die Person, um die es im Folgenden vor allem geht. Wie immer: In dieser Situation ergeht der eben zitierte Befehl
des Generalmajors Pettersdorf, kommandierender Wehrmachtgeneral dieses Abschnitts.
Konjunkturschub, Kreativität, Wachstumsmodelle, Karrierechancen, etc., etc., alles Schlagworte, mit denen die Wende herbei
geredet werden soll. Bis jetzt noch ein Wunschdenken, das auf Umsetzung wartet. Dies alles vollzog sich in Mannheim, als
1720 – durch den Umzug des Kurfürsten Carl Philipp von Heidelberg nach Mannheim – die Stadt Residenz wurde. Die Bewohner erlebten einen ungeheueren Aufschwung. Das Land mag unter den finanziellen Lasten, die zu Gunsten des Schlossbaus und der Hofhaltung erhoben wurden, gestöhnt haben, aber die Stadt hat davon profitiert.