943 Geschichte Deutschlands
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Etwa 1050 Jahre nach der Erstnennung des Kraichgaus wandelt ein edler Fund die gesamten
Lebensbedingungen des im Osten gelegenen Ortes Rappenau. In 180 Metern Tiefe wird ein
mächtiges Salzlager entdeckt. Fortan profitiert die östliche Hochfläche von diesem Ereignis.
Vom Leintal herkommend markiert der abrupte Abbruch zum Neckartal, festgemacht an vier
Höhenmerkmalen, das östliche Ende des Kraichgaus.
In der kleinen verpfändeten ehemals Freien Reichsstadt Waibstadt im Fürstbistum Speyer beobachtete der Schultheiß Salomon Meckesheimer seit Jahren mit zunehmender Sorge die Regierungstätigkeit seines Landesvaters Bischof Eberhard
von Dienheim (1581-1610). Er konnte nicht ahnen, was die kritischen Geschichtsschreiber des 20. und 21. Jahrhunderts nach 400 Jahren über seinen Fürstbischof schreiben würden. Er kannte
nur das, was er selbst erlebte und in Erfahrung brachte, weil er gewöhnt war, über seinen Waibstadter Tellerrand hinauszublicken.
Anlässlich der 64. Jahrestagung 2017 der Kommission für geschichtliche Landeskunde
in Baden-Württemberg in Reutlingen befasste sich eine Arbeitsgruppe
mit der Verbindung von Geschlechter- und Landesgeschichte. Die Anwendung
der Kategorie Geschlecht erfordert zunächst zu klären, worin ihre Erklärungskraft
im Allgemeinen und in der Landesgeschichte im Besonderen besteht. Es
ist der Verdienst der Frauengeschichte, die sich in den 1970er Jahren in den USA
und Europa entfaltete, den zuvor überwiegend männlich besetzten Geschichtsraum
mit Frauen angereichert sowie weibliche Handlungsspielräume und
Sichtweisen überhaupt erst sichtbar gemacht zu haben. Natürlich wurde auch
schon zuvor über einzelne Frauen, vorzugsweise Angehörige der Dynastien, geforscht
und geschrieben. Doch in der Regel waren es männliche Autoren, deren
Frauenbild die Darstellung ihrer Protagonistinnen sichtlich einfärbte. Erkennbar
wurde erst mit der Frauengeschichte, dass das, was man dachte und wie man
handelte, in der Regel nicht alle, sondern eben zumeist auch nur Mann betraf.
Ein Suchbefehl im Internet brachte es rasch zu Tage: 17.200 Einträge (14. Mai 2019) beschäftigten sich mit dem Begriff „Freiheitsstadt“. Es gab einige wenige Werbungen für zu beziehende anarchistische Postkarten. Ein paar private Einträge
benannten Kapstadt und Amsterdam als Freiheitsstädte. Doch nur eine Kommune schmückte und schmückt sich mit diesem Begriff höchst offiziell: Offenburg. Um Offenburg drehen sich daher auch die meisten einschlägigen Internetbeiträge. Auf der Homepage der Stadt ist zu lesen: „Offenburg versteht sich heute als ‚Freiheitsstadt‘ […] Mit der heutigen Kultur- und Erinnerungsstätte Salmen befindet sich in Offenburg eine Wiege der Demokratie in Deutschland. Es ist das Offenburger Freiheitsdenkmal! Am 12. September 1847 versammelten sich im Gasthaus Salmen um Friedrich Hecker und Gustav Struve
die ‚entschiedenen Freunde der Verfassung‘. Diese verabschiedeten mit den Forderungen des Volkes das erste politische Programm in Deutschland, das die unveräußerlichen Menschenrechte einforderte“. Und weiter ist zu erfahren: „Die
Erinnerung an die revolutionäre Zeit hat sich im kollektiven Gedächtnis Offenburgs bis heute erhalten. Zum 150. Gedenken an die Ereignisse feierte die Offenburger Bevölkerung im Jahr 1997 über drei Tage hinweg das Offenburger Freiheitsfest. Mit dem jährlich am 12. September stattfindenden Salmengespräch und dem Freiheitsfest wird an die Verabschiedung der 13 Forderungen des Volkes durch die ‚entschiedenen Freunde der Verfassung‘ erinnert.“
1707 jährte sich zum hundertsten Mal ein Datum, das die Mannheimer Bürgerschaft als grundlegend für ihre Stadtgeschichte begriff. Das vormalige Dorf, nunmehriger Standort einer kurpfälzischen Festung und Objekt ehrgeiziger Residenzpläne des Landesherren, hatte am 24. Januar 1607 die Stadtprivilegien verliehen bekommen. Schon die hundertjährige Wiederkehr des Ereignisses feierten die Mannheimer mit gnädiger Erlaubnis der kurpfälzischen Regierung in aufwändigem Stil.
Das belehrende und unterhaltende Anliegen spätmittelalterlicher und frühneuzeitlicher
Werke der Literatur bedingte deren Anlage auf Stoffülle, die bis zum
enzyklopädischen Anspruch gehen konnte. So ist etwa Heinrich Wittenwilers
„Ring", dessen Verständnis uns Bruno Boesch wieder erschlossen hat, schon von
seinem Titel her dahin bestimmt, daß das Werk „ze ring umb uns beschait der
welte lauf und lert auch wol was man tuon und lassen schol". Ganz ähnlich
versteht Johannes Pauli sein um mehr als ein Jahrhundert später verfaßtes
Schwankbuch „Schimpf und Ernst", indem er ebenfalls im Titel anzeigt: ,,durchlauft
es der welt handlung mit ernstlichen und kurzweiligen exempeln, parabeln
und historien nützlich und gut zur besserung der menschen". Dieses Programm
einer Erfassung und Beeinflussung menschlichen Lebens umfaßt auch jene Bereiche,
die durch die verbindliche Normativität des Rechts geordnet sind. Gerade
Konfliktsituationen, wie sie das Recht zu lösen hat, erweisen sich immer wieder als geeignetes Material für eine literarische Bearbeitung. Diese Erkenntnis hat die
rechtshistorische Forschung schon seit geraumer Zeit bewogen, auch das nicht spezifisch
rechtlich ausgerichtete Schrifttum auf seine Ergiebigkeit für die rechtsgeschichtliche
Kenntnisgewinnung hin zu prüfen.
Das ältere deutsche Rechtsdenken begreift sich als vollkommene und unabänderliche
Ordnung. Geschriebene Gesetze wie die Spiegel des Mittelalters
sind keine Rechtsschöpfungen, sondern Rechtsdarstellungen. Gleichgültig ist
daher auch die Urheberschaft, allein entscheidend sind Rechtskunde und
Autorität. Das Recht gründet in einer einheitlichen und überkommenen Überzeugung
der Gemeinschaft, vor allem ihrer Vertreter, der Schöffen und Urteiler.
Rechtsprechung war daher lediglich Rechtsfindung im Wortsinne.
Der Stern des Ulrich Zasius verbreitet am deutschen Juristenhimmel des
16. Jahrhunderts einen solchen Glanz, daß sich das Auge des rechtsgeschichtlichen
Betrachters immer und nur immer wieder auf ihn richtete, während
anderen das Urteil der Zweitrangigkeit gesprochen wurde. Einer dieser Gelehrten,
deren Licht im unmittelbaren Umkreis des Meisters verblaßte, ist
dessen Schüler und späterer Kollege
Theobald Bapst. Doch gerade seine
Persönlichkeit, deren symphatische äußere
Züge uns aus einem zeitgenössischen
Porträt bekannt sind, gestattet,
mit dem charaktervollen Typ des
oberrheinischen Rechtsgelehrten bekannt
zu werden, ohne die Überzeichnung
eines Genies hinnehmen zu müssen.
Bapsts Leben und Wirken fällt in
eine Zeit, die am Vordringen des gelehrten
Rechts und an der Entstehung
des Juristenstandes in Deutschland
entscheidend Anteil hat, und in seiner
Generation zeigen sich die Früchte der
humanistischen Reformjuristen, aber
auch die Resignation der Praxis und
das Zugeständnis an den Rechtsalltag.
Noch im Mai 1945 erließ Erzbischof Gröber einen Runderlass an die Dekane der Erzdiözese, in dem er die Mitteilung so genannter Kriegsberichte aus allen Pfarreien seines Bistums verlangte. Aus der kleinen Breisgaugemeinde Bombach meldete der Pfarrer und Geistliche Rat Fridolin Mayer: „Die Vorgänge am 20. und 22. [April 1945] bei uns in Bombach sind so interessant und instruktiv für das Kriegsende, daß sie wert sind, in die Geschichte einzugehen. Ich werde den ganzen Verlauf eingehend schildern für die Pfarrchronik und das erzb. Ordinariatsarchiv [...]. Vorläufig muss ich aber noch einige dunkle Punkte aufklären, wozu mir aber infolge der Verkehrsverhinderung die Möglichkeit fehlt.“ In den über die Pfarrei Bornbach geführten Akten des Ordinariates fand sich nun der versprochene Bericht Mayers in Form eines 30-seitigen und teilweise handschriftlich korrigierten Typoskripts; da er auch heute noch „interessant und instruktiv für das Kriegsende“ ist, wird er im Folgenden zum ersten Mal veröffentlicht.
Der folgende Beitrag beruht auf den Ergebnissen einer Studie, die eine Forschergruppe der „Forschungsstelle Widerstand gegen den Nationalsozialismus im deutschen Südwesten" des Instituts für Geschichte an der Universität Karlsruhe unter dem Titel „Offenburg 1919-1949. Zwischen Demokratie und Diktatur" erstellt hat und die im Frühjahr 2004 im
Universitätsverlag Konstanz veröffentlicht worden ist.