943 Geschichte Deutschlands
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„Republikanische Tugenden“
(2018)
Die im Jahr 1898 verfassten Lebenserinnerungen des Bezirksarztes Hugo Wolf
(1830–1900) aus Mosbach tragen den bezeichnend einschränkenden und im Anspruch
ausgesprochen bescheidenen Titel Einiges aus meinem Leben. Auf einleitende
Ausführungen über die Motive und die Ziele für die Niederschrift seiner
Erinnerungen verzichtet der Autor. Es finden sich keine Floskeln der Bescheidenheit
oder kokette Demutsadressen an den Leser, mit denen in Autobiografien
gerne eröffnet wird: Warum man zum Beispiel trotz eines eher schmucklosen
Lebens sich nun doch seinen Lebenserinnerungen gewidmet habe. Wolf bemüht
weder seine Kinder, denen er Wegweisendes für die Zukunft anvertrauen will.
Noch zielt er auf die Allgemeinheit, der die Lektüre der Erinnerungen in der zukünftigen
Gestaltung des gesellschaftlichen oder politischen Lebens zum Vorteil
gereichen könnte. Wolf reflektiert auch nicht über den Sinn oder die Grenzen
autobiografischen Schreibens. Sein Bericht bleibt nüchtern, er schreibt Geschehenes
– oder besser formuliert – Erinnertes auf. Und wie die Recherche ergibt:
zwar nicht immer, aber meist doch recht zuverlässig und genau.
Umpfenbach liegt an derjenigen Stelle Bayerns, von der aus, wendet man sich
nach Norden, Osten oder Süden, man sogleich ins ehemalige Baden gelangt.
Diese besondere Lage – man könnte auch von Abgelegenheit sprechen – hängt
mit der wechselhaften Geschichte zusammen, der dieses kleine Dorf am Beginn
des 19. Jahrhunderts unterworfen war. Die Fülle der Quellen, die diesen Vorgängen
zu danken sind, erlaubt tiefe Einblicke in die historischen Umstände jener
Umbruchszeit, und man kann sich auf diese Weise gut hineinversetzen in die Haltung der Beteiligten, die damals noch nichts wissen konnten vom Untergang
des ersten französischen Kaiserreichs und von der Neuordnung Mitteleuropas
durch den Wiener Kongress.
Der Davidenhof in Seewangen
(2009)
Nachdem „der Allmechtig Gott kurtz verflossner zeit den Ehrwürdigen Geistlichen Herren Georgen Hen[n]er seeligen gewesten Probsten des würdigen Gottshauses zu Riedern, vsser disem zeitlichen Jammerthal zue seinen Göttlichen gnaden beruoffen“ hatte, ersuchte die „gantze kirchen gemeind daselbsten“ den Bischof von Konstanz, Jakob Fugger (1567–1626), anlässlich der bevorstehenden Ernennung des Chorherrn Peter Hug zum Nachfolger des verstorbenen Propstes am 28. Juli 1607, die drei Jahre später ins Werk gesetzte Vergrößerung der Riederner Pfarr- und Propsteikirche Sankt Leodegar zu veranlassen: „Dieweil zu diser zeit bey vns des Volcks vil, hergegen die kirchen also klein, Inmassen zu ettlichen mahlen vil Mannß vnd Weybs Personen so der heilligen Mesß vnd zu erhören das wort Gottes zubesuochen vnd demselben bey zuwohnen begehren, nicht in die kirchen khommen könnden, sondern, ohn angesehen das vnser ettliche einen feren weg zur kirchen haben, solche Artzney Leybs vnd der Seelen vnderweilen entmanglen müessen, Als gelangt an E. Fr. g. vnser vnderthenigs demüettiges bitten, die wöllen gnedige anordnung thuon, das solche kirchen ettwas grösser gemacht werden möge, darmit vnsere Seelen desto baß gespeist werden mögen.“
Die Wiederherstellung Badens und die Bildung eines Südweststaats sind Projekte der Besatzungszeit. Sie nahmen Gestalt an, als die Westmächte im 1948 "ihren" Ministerpräsidenten die Aufgabe stellten, die für Besatzungszwecke
zusammengeschusterten Ländchen in Länder zu verwandeln, die geeignet wären, dem geplanten Weststaat, also der späteren Bundesrepublik, ein nützlicher Unterbau zu sein. Weil sie dabei Rufer in der Wüste waren, regten sie an, eine entsprechende nachholende Möglichkeit im Grundgesetz vorzusehen. Daraus wurde Art. 29 GG. Ein weiteres Fenster öffneten württembergische Vertreter im Parlamentarischen Rat: Artikel 118 GG sollte – unabhängig von Art. 29 GG und unter der Voraussetzung, dass die Hohen Kommissare es erlaubten – zu einer vorgezogenen, auf den Südwesten beschränkten Neugliederung führen können.
Wer immer sich mit "badischer Geschichte" befasst, der wird für sich selbst und für seine Leser klären müssen, welchen Raum er zu beschreiben gedenkt. Zahlreiche Autoren haben
diese Aufgabe auf recht verschiedene Weise gelöst. Vor allem waren es historische Jubiläen, die den Anlass dafür boten, sich mit "Baden" zu beschäftigen, so wie dies in den Jahren 2002 und 2006 der Fall war, als man der 200. Wiederkehr der Schaffung des Kurfürstentums und des Großherzogtums Baden gedachte – wie übrigens auch des Nachbarlandes Württemberg, das wie Baden zum Kurstaat und danach zum Königreich erhoben wurde. Zum ersten Großherzog wurde der
bisherige Markgraf Karl Friedrich von Baden, dessen 200. Todestag im Jahr 2011 wiederum den Anlass zu einem Jubiläum bot, das den Gründer des modernen Baden feierte. Diese Daten markieren denn auch den tiefgreifendsten Einschnitt, den es in der neuzeitlichen Geschichte des deutschen Südwestens und auf der Landkarte der deutschen Länder gegeben hat. Erst seit diesem Zeitpunkt gibt es das
Land Baden in jenen von nun an festliegenden Grenzen, die alle politischen Veränderungen bis zum 2. Weltkrieg überdauert haben,
Aus Anlass des Jubiläums schien es angezeigt, im Sinne der politischen Erinnerungskultur badischer Geschichte an einige historische Daten zu erinnern, die besonders im 18. und 20. Jahrhundert, die Modellhaftigkeit der Politik in Baden zeigen. Zum 60. Geburtstag Baden-Württembergs hat sich die Landeszentrale für politische Bildung entschlossen, einen Jubiläumsband unter dem Titel "Baden-Württembergische Erinnerungsorte" herauszubringen. Die acht ausgewählten Ereignisse des vorliegenden Entwurfes beschäftigen sich dagegen mit politischen Ereignissen, die zeigen, dass Baden zu seiner Zeit, jeweils "eine Spanne voraus" war. Den Texten wurden zur besseren Erschließung des Kontextes biografische Skizzen und Literaturangaben beigegeben.
Aus Platzgründen veröffentlichen wir in dieser Ausgabe nur die ersten vier Erinnerungsgeschichten.
Die Bürgerversammlung am 27. Februar 1848 im Aulasaal des alten Jesuitengymnasiums in Mannheim war das "erstes Ereignis der deutschen Revolution" (P. Blastenbrei). Nach der Nachricht der Abdankung und Flucht des "Bürgerkönigs" Louis Philippe und der Ausrufung der Republik am 24.02.1848, reagierte Mannheim "als erste badische und damit auch erste deutsche Stadt" (P. Blastenbei) auf die Ereignisse in Paris. Am Sonntag, den 27. Februar nahmen auf Einladung von Struve und Hoff über 2500 Personen an einer Volksversammlung im Aulasaal teil. Dort wurden die vier "Märzforderungen" beschlossen: Volksabstimmung mit freier Wahl der Offiziere, Pressefreiheit, Schwurgerichte nach dem Muster Englands und Herstellung eines deutschen Parlaments.
Zu den traditionellen konstitutiven Elementen einer badischen Identität wie gemeinsamen sozialen, wirtschaftlichen, sprachlichen
oder konfessionellen Erfahrungen und vor allem der Zugehörigkeit zu einem hierarchisch gegliederten Personenverband mit der Herrscherfamilie an der Spitze, kam im 19. Jahrhundert die rechtliche und weitgehend auch politische Egalisierung der Badener auf der
Grundlage einer modernen Verfassungsordnung hinzu. Welche Bedeutung die Zeitgenossen diesem neuen konstitutiven Element
badischer Identität zumaßen, lässt sich anhand der Feiern aufzeigen, die zu den Jubiläen der badischen Verfassung von 1818 veranstaltet
wurden: zunächst in einem zeituntypisch kurzen Erinnerungszyklus von 25 Jahren sowie nach 50 und 100 Jahren jeweils in besonderen
politischen Krisenkonstellationen, in denen der Fortbestand der Verfassung in hohem Maße gefährdet erscheinen konnte.
900 Jahre Baden?
(2012)
Eigentlich hat es sich ja längst herumgesprochen: Das 900jährige Jubiläum, das in diesem Jahr mit einer großen Ausstellung des Badischen Landesmuseums und üppigem Rahmenprogramm begangen wird, ist kein Landes- sondern ein dynastisches Jubiläum. Nicht das Land und schon gar nicht sein Name werden in diesen Tagen 900 Jahre alt, vielmehr trat vor 900 Jahren die Dynastie, die dieses Land bis 1918 regierte, zum ersten Mal unter dem Namen Baden in Erscheinung – einem Namen, der in Wirklichkeit sehr viel älter ist.