943 Geschichte Deutschlands
Filtern
Erscheinungsjahr
- 2019 (66)
- 2015 (65)
- 2018 (59)
- 2005 (56)
- 2020 (56)
- 2014 (52)
- 2003 (51)
- 2017 (48)
- 2012 (47)
- 2013 (47)
- 2016 (41)
- 2002 (39)
- 2006 (36)
- 2007 (36)
- 2001 (35)
- 2009 (35)
- 2011 (34)
- 2004 (30)
- 2000 (27)
- 2010 (27)
- 2008 (25)
- 1999 (21)
- 2021 (18)
- 2022 (16)
- 1976 (13)
- 1996 (12)
- 1997 (12)
- 1985 (11)
- 1986 (11)
- 1995 (11)
- 1970 (10)
- 1979 (10)
- 1982 (10)
- 1984 (10)
- 1988 (10)
- 1989 (10)
- 1991 (10)
- 1994 (10)
- 1998 (10)
- 1969 (9)
- 1973 (9)
- 1980 (9)
- 1983 (9)
- 1987 (9)
- 1992 (9)
- 1968 (8)
- 1974 (8)
- 1975 (8)
- 1977 (8)
- 1978 (8)
- 1990 (8)
- 1993 (8)
- 1971 (7)
- 1972 (7)
- 1981 (7)
- 1913 (6)
- 1926 (6)
- 1960 (6)
- 1966 (6)
- 1900 (5)
- 1909 (5)
- 1923 (5)
- 1933 (5)
- 1937 (5)
- 1939 (5)
- 1955 (5)
- 1956 (5)
- 1957 (5)
- 1964 (5)
- 1967 (5)
- 1892 (4)
- 1901 (4)
- 1903 (4)
- 1904 (4)
- 1905 (4)
- 1910 (4)
- 1911 (4)
- 1912 (4)
- 1914 (4)
- 1916 (4)
- 1919 (4)
- 1922 (4)
- 1924 (4)
- 1928 (4)
- 1930 (4)
- 1931 (4)
- 1935 (4)
- 1936 (4)
- 1940 (4)
- 1950 (4)
- 1954 (4)
- 1963 (4)
- 1965 (4)
- 1880 (3)
- 1882 (3)
- 1885 (3)
- 1888 (3)
- 1893 (3)
- 1897 (3)
- 1902 (3)
- 1906 (3)
- 1907 (3)
- 1908 (3)
- 1915 (3)
- 1917 (3)
- 1918 (3)
- 1921 (3)
- 1927 (3)
- 1929 (3)
- 1932 (3)
- 1934 (3)
- 1938 (3)
- 1952 (3)
- 1958 (3)
- 1959 (3)
- 1961 (3)
- 1962 (3)
- 2023 (3)
- 1870 (2)
- 1872 (2)
- 1873 (2)
- 1875 (2)
- 1876 (2)
- 1878 (2)
- 1883 (2)
- 1884 (2)
- 1887 (2)
- 1889 (2)
- 1890 (2)
- 1891 (2)
- 1894 (2)
- 1895 (2)
- 1896 (2)
- 1898 (2)
- 1899 (2)
- 1920 (2)
- 1925 (2)
- 1941 (2)
- 1949 (2)
- 1951 (2)
- 1953 (2)
- 1869 (1)
- 1874 (1)
- 1877 (1)
- 1879 (1)
- 1881 (1)
- 1886 (1)
- 1942 (1)
- 2024 (1)
Dokumenttyp
Sprache
- Deutsch (1558)
Gehört zur Bibliographie
- nein (1558) (entfernen)
Schlagworte
- Zeitschrift (743)
- Geschichte (686)
- Baden (209)
- Freiburg im Breisgau (159)
- Bodensee-Gebiet (139)
- Bodensee (136)
- Breisgau (128)
- Landeskunde (110)
- Nationalsozialismus (108)
- Ortenau (105)
Interniert in Kislau
(2019)
Weder die deutsche Öffentlichkeit noch die Geschichtswissenschaft beschäftigte sich nach Ende des „Dritten Reiches“ mit dem Schicksal der Menschen, die im Nationalsozialismus als „Asoziale“ verfolgt wurden. Noch weniger bekannt ist, dass sich deren Stigmatisierung und Ausgrenzung nicht auf die Zeit zwischen 1933 und 1945 begrenzte, sondern bereits im Kaiserreich praktiziert wurde und auch in der Bundesrepublik weiter anhielt. Die Betroffenen – insbesondere Menschen ohne festen Wohnsitz – waren noch Jahrzehnte nach Kriegsende mit Ressentiments und Kriminalitätszuschreibungen konfrontiert. Da sie nicht als Opfer „rassischer Verfolgung“ anerkannt wurden, hatten sie keine Ansprüche auf finanzielle Entschädigung für das erlebte Leid. Die Forschung lenkte ihren Blick erstmals und auch nur vereinzelt in den 1980er-Jahren auf das Schicksal der als „asozial“ Stigmatisierten. Dies geschah im Zuge der generellen Entdeckung sogenannter „vergessener Opfer“, die sich nach Kriegsende nicht in Opferverbänden zusammengeschlossen hatten und daher kaum öffentlich wahrgenommen wurden. Mittlerweile sind viele der „vergessenen Opfer“ anerkannt worden, wie die Homosexuellen, Sinti und Roma, Zwangssterilisierte oder sowjetische Zwangsarbeiter, allerdings fehlen bis heute die „Asozialen“. Als „asozial“ abgestempelte Personen wurden in nationalsozialistische Konzentrationslager eingewiesen – meist versehen mit dem schwarzen oder grünen Winkel – und dort zu Tausenden ermordet, aber auch in reichsweit existierenden Arbeitshäusern interniert. Darunter befand sich ein badisches Arbeitshaus, das auf dem Gelände des Schlosses Kislau bei Mingolsheim (heute Bad Schönborn) untergebracht war.
Schon seit längerer Zeit ist in der historischen Forschung umstritten, welche Größe und welche Gestalt das einstige Neuenburger Liebfrauenmünster hatte, von dem heute keine geschlossenen Baureste mehr vorhanden sind. Der nachfolgende Beitrag sollte als ein Versuch verstanden werden, einen neuen Zugang zur frühen Stadtgeschichte Neuenburgs zu eröffnen und dadurch zu einer Rekonstruktion des Neuenburger Münsters zu gelangen. Dabei erfolgen sowohl kirchengeschichtliche, wie auch wirtschaftsgeschichtliche Neuinterpretationen des verfügbaren Quellenmaterials und es werden bisher unbekannte Quellen vorgestellt.
In der Weimarer Republik, insbesondere in deren Endphase, wurde die politische Auseinandersetzung in Karlsruhe, wie in anderen deutschen Großstädten auch, durch den Gegensatz von Nationalsozialisten und den Vertretern der anderen
politischen Parteien beherrscht. Neben dem verbalen parlamentarischen Schlagabtausch war es dabei ab 1929 vermehrt auch im öffentlichen Raum zu Handgreiflichkeiten bzw. körperlichen Attacken zwischen beiden Seiten gekommen. Als erster Vorfall dieser „Politik der Straße“ (Ernst Otto Bräunche) ist die sogenannte Hoelz-Schlacht vom 23. April 1929 zu nennen. An diesem Tag sprach Max Hoelz, ein aus Sachsen stammender und 1921 führend an kommunistischen Aufständen in Mitteldeutschland beteiligter Kommunist, in der Karlsruher Festhalle, wobei es am Ende der Veranstaltung zu einer tätlichen Auseinandersetzung
zwischen Kommunisten und Nationalsozialisten gekommen war, bei der Hoelz selbst verletzt wurde und erheblicher Sachschaden entstand. Ein weiterer Vorfall, der bisher nur wenig bekannt war, stellt die Prügelei zwischen Nationalsozialisten und einer Gruppe internationaler Konferenzteilnehmer im Gasthaus „Darmstädter Hof“ vom 19. Dezember 1929 dar.
Die Ortenau. – 99 (2019)
(2019)
Nachdem bereits 1927 unter Vorsitz des Nazivordenkers Alfred Rosenberg der „Kampfbund für Deutsche Kultur“ gegründet worden war, begann mit dem Aufstieg der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) Anfang der 1930er-Jahre, die Intoleranz gegenüber avantgardistischen Künstlern einen zunehmend repressiven Charakter anzunehmen. Gleich nach der sogenannten „Machtergreifung“ durch die Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 wurde der gesamte Kulturbereich zentralisiert und im Interesse der neuen Machthaber durchstrukturiert. Dem im März 1933 eingerichteten Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda unter Leitung von Joseph Goebbels kam dabei eine zentrale Rolle zu. Durch das wenige Wochen später erlassene Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums wurden zahlreiche jüdische und nicht systemkonforme Lehrende an den Akademien sowie Mitarbeiter von Museen in ganz Deutschland entlassen. Schließlich wurden im Juli auf Erlass des Reichsministeriums alle Künstlervereinigungen und Kunstvereine gleichgeschaltet und in das Reichskartell der bildenden Künste überführt. Wenige Wochen später erfolgte die Gründung der Reichskulturkammer. Sieben Einzelkammern erfassten sämtliche kulturellen Bereiche: Musik, Theater, Schrifttum, Presse, Rundfunk, Film und auch die bildenden Künste. Wer der Reichskulturkammer bis zum 15. Dezember 1933 nicht beitreten wollte oder konnte, hatte fortan keine Möglichkeit mehr, seinen Beruf auszuüben. Voraussetzung für die Aufnahme war die deutsche Staatsangehörigkeit und der Nachweis einer „arischen“ Abstammung, doch auch aus politischen oder anderen Gründen „unerwünschte“ Künstler konnten mit dieser perfiden Maßnahme auf Einfachste ausgegrenzt werden.
Geld: auf seine drei klassischen Funktionen als Tauschmittel, Recheneinheit und Wertspeicher sind wir dringend angewiesen. Es garantiert uns die Erreichbarkeit von Gütern und Dienstleistungen aller Art und jederzeit. Es sorgt dafür, dass wir messen, abschätzen und (be)werten können. Es gibt uns, ob in Sparguthaben, Wertpapieren oder Immobilien angelegt, das Gefühl von Sicherheit. Geldwertstabilität ist der quantifizierte Ausdruck von Zukunftsfähigkeit. Das Geldgefühl der Deutschen verbindet sich ebenso mit Phasen nachhaltiger Prosperität wie tiefster Verunsicherung. Der „inflationserfahrene“ (Herbert Rittmann) deutsche Mensch will „gutes“ Geld in seinen Händen halten, dem er sein Vertrauen schenken kann und aus dem er seine Motivation zu sparen schöpft. Nichts sagt so deutlich, aus welchem Holz ein Volk geschnitzt ist, wie das, was es währungspolitisch tut, befand schon 1929 der Ökonom Joseph A. Schumpeter – und konstatierte im Hinblick auf die große Inflation die desorganisierende Wirkung der Währungszerrüttung auf den Volkscharakter, die Moral und auf alle Verästelungen
des Kulturlebens.
Kriegsende in Lahr 1945
(2019)
Der Zweite Weltkrieg endete in Europa erst, nachdem das Deutsche Reich von den Alliierten militärisch besiegt und besetzt worden war. Zwar hatten die Westalliierten bereits seit Herbst 1944 versucht, durch eine Intensivierung des Luftkriegs die Moral der deutschen Zivilbevölkerung zu brechen, das NS-Regime zu destabilisieren und so ein schnelles Kriegsende herbeizuführen, doch kam es in den letzten Kriegsmonaten seitens der Zivilbevölkerung allenfalls zu lokal isolierten Widerstandshandlungen. Diese waren in der Regel nicht politisch motiviert, sondern spontane Aktionen Einzelner oder kleiner Gruppen mit dem Ziel, die (weitere) Zerstörung des persönlichen Lebensumfeldes durch letzte Rückzugsgefechte der Wehrmacht zu verhindern und die eigene (materielle) Existenz zu sichern. Die an einer möglichst langen Fortführung des Krieges interessierte nationalsozialistische Führungselite reagierte auf diese Auflösungserscheinungen innerhalb der ,Heimatfront' mit brutalen Mitteln. Der „Flaggenbefehl“ Himmlers von Anfang April 1945, wonach Angehörige der Polizei und Wehrmacht „[g]egen das Heraushängen weisser Tücher, das Öffnen bereits geschlossener Panzersperren, das Nichtantreten zum Volkssturm und ähnliche Erscheinungen[ ... ] mit härtesten Massnahmen durchzugreifen“ hatten, war hierfür symptomatisch. Für den Gau Baden sind zahlreiche Fälle belegt, in denen Angehörige der Wehrmacht, der SS, der Polizei und Parteifunktionäre Zivilisten erschossen, die sich nicht bereit gezeigt hatten, ihre Stadt, ihr Dorf oder ihr Haus zu verteidigen.
„Heidelbergs Verbundenheit mit der Saar“ – so titelte das Heidelberger Volksblatt am 7. Januar 1935. Anlass war die feierliche Enthüllung eines „Saarmahnmals“ an der Südwestecke des Rathauses am Vortag durch Oberbürgermeister Carl Neinhaus. Das „Saar-Bekenntnis“ der Stadt Heidelberg erfolgte nur wenige Tage vor dem 13. Januar, an dem die Saarländer in einer Volksabstimmung für die Eingliederung des 1920 geschaffenen Saargebiets in das „Dritte Reich“ stimmten. Das Saargebiet und sein zukünftiges Schicksal waren zu diesem Zeitpunkt in der deutschen Öffentlichkeit gleichsam allgegenwärtig. Dies war nicht zuletzt auf eine intensive prodeutsche Propaganda verschiedener Protagonisten zurückzuführen. Versuche, durch Kommunikation und diverse Methoden der Öffentlichkeitsarbeit das Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen dem Saargebiet und dem Deutschen Reich zu fördern, wurden aber nicht nur im direkten Vorfeld der Abstimmung von 1935, sondern bereits unmittelbar seit Schaffung des Saargebiets durch den Versailler Friedensvertrag unternommen. Zielgruppe dieser Propaganda waren dabei nicht nur die Saarländer selbst, sondern auch die Bevölkerung im unbesetzten Deutschland, die
über die Verhältnisse an der Saar „aufgeklärt“ und zum Einsatz für die Rückgliederung des Saargebiets mobilisiert werden sollte.
Otto Ehrlich (1909–1971) schloss sein Medizinstudium in Heidelberg im Dezember 1936 mit dem Staatsexamen ab. Bald darauf reichte er seine Dissertation ein und bestand die Doktorprüfung, doch der Erhalt des „Diploms“ war zu diesem Zeitpunkt keine Selbstverständlichkeit mehr. Ehrlich musste vielfältige Anstrengungen unternehmen und bürokratische Hürden überwinden, „um das Doktordiplom zu erhalten, da dies für mich für meine Auswanderung von lebenswichtiger Bedeutung ist“. Seine Bemühungen spiegeln sich in umfangreicher Korrespondenz und führten letztlich zum Ziel. Exemplarisch zeigen die von uns bearbeiteten Dokumente die sich verstärkenden Einschränkungen für jüdische Promovierende, die detaillierte bürokratische Regulierung und die verschiedenen Stellen, die mit dem Anliegen zu befassen waren – diese reichten von der Ebene der Universität mit Dekanat und Rektorat über das Badische Ministerium für Kultus und Unterricht in Karlsruhe bis zum Reichserziehungsministerium. Bürokratische Spielräume auf lokaler Ebene scheint es aufgrund
der direkten Kontrolle durch das Reichsministerium im Einzelfall kaum gegeben zu haben. Dennoch stellt sich die Frage nach der Umsetzung der Vorgaben an der Heidelberger Medizinischen Fakultät. Welchen Einfluss hatten die beteiligten Ministerien und die verschiedenen Ebenen der Universitätsverwaltung? Handelten sie streng nach Vorschrift? Versuchten sie, eigene Handlungsimpulse umzusetzen, entweder
um den Betroffenen zu helfen oder um die Aushändigung des Doktordiploms zu verhindern? Wir gehen den genannten Fragen an zwei Beispielen nach. Zunächst stellen wir kurz die Entwicklung der Gesetzeslage dar, um dann die „Fallgeschichten“ von Otto Ehrlich und Lore Hirsch einordnen zu können.
Tatort Heidelberg
(2019)
Auf der Grundlage einer Verordnung der Reichsregierung vom 21. März 1933 wurden reichsweit Sondergerichte gebildet, deren Zuständigkeit sich zunächst auf Delikte erstreckte, die nach zwei Notverordnungen strafbar wurden, mit denen die Nationalsozialisten
zum Zwecke ihrer Machtübernahme den Rechtsstaat aushöhlten: die sogenannte Reichstagsbrandverordnung („zum Schutz von Volk und Staat“) vom 28. Februar und die Verordnung „zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung“ vom 21. März 1933. Letztere kriminalisierte unter anderem Aussagen, die „das Wohl des Reiches oder eines Landes oder der Reichsregierung
oder einer Landesregierung oder der hinter diesen Regierungen stehenden Parteien oder Verbänden“ schwer schädigten. Damit wurde den Justizbehörden quasi eine Generalvollmacht erteilt, dissentierende politische Meinungsäußerungen, auch wenn sie nicht öffentlich vorgebracht wurden, zu unterdrücken. Für die Sondergerichte, deren Zuständigkeiten später noch erheblich ausgedehnt wurden, zum Beispiel auf Vergehen nach der Verordnung „gegen Volksschädlinge“ vom 5. September 1939, wurde die Strafprozessordnung in mehreren Punkten aufgeweicht, um ihre Verfahren zu beschleunigen: Mündliche Verhandlungen über den Haftbefehl fanden ebenso wenig statt wie gerichtliche Voruntersuchungen, die Ladungsfristen konnten auf 24 Stunden herabgesetzt werden, Vernehmungsergebnisse mussten in die Hauptverhandlungsprotokolle nicht aufgenommen werden, und gegen Entscheidungen der Sondergerichte waren Rechtsmittel nicht zulässig.
Was will, was kann und was soll Ortsgeschichte? Zum einen: Informieren über charakteristische, singuläre Ereignisse und Entwicklungen, über ansässige Vereine und Institutionen, über Bau- und Kunstdenkmale sowie historisch beachtenswerte Persönlichkeiten einer Gemeinde. Damit vermag Ortsgeschichte einen Aha-Effekt zu erzeugen, etwa wenn sie optisch Vertrautes durch inhaltlich Relevantes erklärt. Oder aber sie ermöglicht, sofern das geschilderte Ereignis noch in die eigene Erinnerungszeit des jeweiligen Lesers fällt, ein erneutes Gewärtigwerden von Selbsterlebtem. Zum anderen aber soll Ortsgeschichte möglichst auch Mosaiksteine liefern für ein größeres Ganzes, lokale Puzzleteile zum Gesamtbild der Regional- oder sogar Landesgeschichte, indem sie Entwicklungen grundsätzlicherer Natur illustriert und aussagekräftige Beispiele für diese bereitstellt.
„Dieses ist ein tüchtiges Volk und ein bildschönes, ein liebenswertes Land. Mehr als nur ein Schimmer freien Schweizer
Geistes liegt darüber. Sie schlagen hier wirklich einige Rekorde.“ So war am 18. Oktober 1947 in der „Neuen Zeit“ aus
dem sowjetischen Sektor Berlins über die Menschen rund um den Schwarzwald zu lesen. Ein rundum positives Bild, welches
sich so in den Zeitungen von Sowjetischer Besatzungszone (SBZ) und DDR aber nicht so schnell wieder finden sollte.
Verwundern kann das nicht. Seit nunmehr dreißig Jahren ist Deutschland wiedervereinigt. Grenzen sind Vergangenheit, die Systemkonkurrenz Geschichte. Der Blick über Mauer und Stacheldraht gehörte bis dahin aber zum Grundrepertoire der
Medien in Ost wie West. Gerade für die Presse in der DDR stand die Aufgabe, den vor allem per West-Fernsehen und -Radio vermittelten Bildern ein eigenes „Westbild“ gegenüberzustellen. Die zentral gelenkten Medien als „schärfste Waffe der Partei“ hatten ein bestimmtes, festgefügtes Bild der Bundesrepublik zu vermitteln, gekennzeichnet von Arbeitslosigkeit, rücksichtslosem Konkurrenzkampf, latenter Kriegsvorbereitung und Verlust menschlicher Werte. Den Medien kam so eine Schlüsselfunktion bei der Selbstlegitimation des ostdeutschen Teilstaats zu.
Es ist ein äußerst populäres und bekanntes „Volkslied“, das bis in die Gegenwart gesungen wird. Bekannte Schlagersänger
haben es auf ihre jeweils individuelle Weise interpretiert, so etwa Roy Black, Heino, Mireille Mathieu, Nana Mouskouri, Freddy Quinn und sogar Elvis Presley. Komponiert und publiziert hat das Lied Friedrich Silcher (1789–1860), wobei er wohl auf eine traditionelle Melodie zurückgegriffen hat. Erstmals erschienen ist es 1827 in Silchers zweitem Heft der „Volkslieder, gesammelt und für vier Männerstimmen gesetzt“.
„Staub, nichts als Staub“
(2020)
Am 24. März 1946 stimmten die Bad Rappenauer Gemeinderäte für Fritz Hagner als Gemeindeoberhaupt und wählten den kommissarisch von der amerikanischen Besatzungsmacht eingesetzten Nachkriegsbürgermeister Walter Staubitz ab. Durch die Ernennung des Antifaschisten Walter Staubitz zum Bürgermeister in Bad Rappenau wollten die Amerikaner nach der Hitler-Diktatur die Menschenwürde, das Rechtsstaatsprinzip und gleichberechtigte Mitwirkungsmöglichkeiten für alle Bürger absichern. Unter Achtung dieser Grundsätze entscheidet in einer freiheitlichen Demokratie die Mehrheit der Wähler, welchen Weg die Politik nimmt. Staubitz, der Bad Rappenau demokratisieren wollte, war selbst nicht demokratisch legitimiert und die Mehrheit der Bad Rappenauer unterstützte ihn nicht. Nach seiner Abwahl verabschiedete er sich durch die aus der Nazizeit verbliebenen Ortslautsprecher von der Bevölkerung. In Anspielung auf seine Vorgänger, Philipp Freudenberger (Bürgermeister 1895–1922) und Hermann Hofmann (Bürgermeister 1922–1945) resümierte er: „Freudenberger: die Freude; Hofmann: die Hoffnung; Staubitz: Staub, nichts als Staub“. Als Staubitz ab 1951 als Mitglied der kommunistisch ausgerichteten „Sozialdemokratischen Aktion“ für den Frieden eintrat und gegen die Westbindung der Bundesrepublik protestierte, entfernte er sich noch weiter von der Bevölkerungsmehrheit und wurde aus der SPD ausgeschlossen. Damit nicht genug: Die Generalbundesanwaltschaft warf ihm inmitten der McCarthy-Ära vor, durch einen Umsturz das System der sowjetischen Besatzungszone auf Westdeutschland übertragen zu wollen. Er kam in Untersuchungshaft auf den Hohen Asperg.
Der Bombenangriff auf Freiburg am 27. November 1944, der große Teile der Stadt zerstört hat, verschonte die Hansjakobstraße und die in der Nr. 17 befindliche Landesgeschäftsstelle des Vereins. Aber der Einzug von Truppen der französischen Ersten Armee (de Lattre de Tassigny) veränderte den vermeintlichen Vorteil sehr schnell. Denn die Besatzer erklärten den Verein und seinen Geschäftsführer für »politisch belastet«. Eris Busse, der die Heil-Hitler-Grußformel in Briefen bis zuletzt vermied, war 1943 noch Parteimitglied geworden. Mit dem Vereinsverbot durch die Franzosen ging die Konfiszierung der Geschäftsstelle einher, und Busse verlor seine Dienstwohnung. Die Besatzungsmächte hatten in ihrer jeweiligen Zone die alleinige und unkontrollierte Herrschaft. Mit dem Namen »Besatzungsdiktatur« wird diese Art von Regierung korrekt erfasst. Auf die von den Siegern erhoffte deutsche Demokratie-Begeisterung wirkten sich Entscheidungen der Besatzungsmächte nicht selten negativ aus.