943 Geschichte Deutschlands
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Am 13. November 1897 versammelte sich im Ludwigsburger Bahnhotel eine respektable Runde von Honoratioren der Stadt, um den »Historischen Verein für Ludwigsburg und Umgebung« zu gründen. Der neue Verein, der heute »Historischer Verein
für Stadt und Kreis Ludwigsburg« heißt, erhielt natürlich auch eine Satzung. In dieser
Satzung wird als Aufgabe und Zweck des Vereins definiert, »die Geschichte Ludwigsburgs und der Umgebung zu erforschen […] und den Sinn für Altertumskunde zu
wecken und zu pflegen«. Dieses Ziel sollte unter anderem mit öffentlichen Vorträgen
und mit der »Herausgabe einer unter dem Titel ›Ludwigsburger Geschichtsblätter‹ erscheinenden Vereinsschrift« erreicht werden.
Maßgeblicher Initiator und der eigentliche Spiritus rector des neuen Vereins war
Christian Belschner, der dann auch im November 1899 in der Nachfolge von Oberbürgermeister Gustav Hartenstein zum 1. Vorsitzenden des Vereins gewählt wurde.
Christian Belschner war es dann auch, der im Jahre 1900 im Auftrag des Vereins den
ersten Band der »Ludwigsburger Geschichtsblätter« herausgab. Das in der »Kgl. Hofbuchdruckerei Ungeheuer & Ulmer« hergestellte Heft enthält auf 87 Seiten sechs
Beiträge, die sich mit unterschiedlichen Themen aus der Heimatgeschichte befassen.
Drei Beiträge hat Belschner selbst beigesteuert: einen mit dem Titel »Kurze Geschichte
der Entstehung der Stadt Ludwigsburg«, die zwei anderen handeln von der Schulgeschichte Ludwigsburgs und von »Reichsgraf Johann Carl von Zeppelin und sein
Grabmal«. Es ging freilich nicht nur um Ludwigsburger Geschichte. Der Verein nahm
seinen Namenszusatz »für Ludwigsburg und Umgebung« von Anfang an sehr ernst.
Dies verdeutlichen namentlich der Aufsatz von Dr. Karl Weller, der den Lesern des
ersten Ludwigsburger Geschichtsblattes »Die wirtschaftliche Entwicklung der Ludwigsburger Landschaft bis zur Gründung der Stadt« vorstellte, und der Beitrag »Einiges über das Straßenwesen im Herzogtum Wirtemberg und der Bau der Landstraße
Stuttgart–Kornwestheim–Ludwigsburg« von Oberpostsekretär Dr. Friedrich Haaß.
Die Badische Verfassungsurkunde von 1818 galt 100 Jahre. Nach dem Ersten Weltkrieg kam
es in Baden sehr schnell zu einer neuen Verfassung, der Badischen Verfassung vom 21. März
1919, die in einer Volksabstimmung mit großer Mehrheit gebilligt wurde. Diese demokratische
Verfassung löste die monarchisch geprägte Verfassung von 1818 ab. Die damaligen Grundrechte
erschienen in der Verfassung von 1919, sie wurden aber weiter ausgebaut, z. B. durch
den Gleichheitsgrundsatz: Männer und Frauen sind vor dem Gesetz gleich. Durch die nationalsozialistische
Herrschaft wurde die Badische Verfassung von 1919 nach fast 14 Jahren »aus
dem Verkehr gezogen«. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstand im südlichen Baden ein neuer
Staat mit Namen Baden, der sich eine neue Verfassung, die Verfassung des Landes Baden vom
19. Mai 1947 gab. Dieses Land Baden bestand nur fünf Jahre, weil seit 1953 das Land Baden-
Württemberg aus den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern
mit der Verfassung des Landes Baden-Württemberg vom 19. November 1953 entstanden ist.
Seither gibt es kein eigenständiges Land Baden mehr.
Das Stolpersteinprojekt des Kölner Künstlers Gunter Demnig hat inzwischen über die Grenzen Deutschlands hinaus Verbreitung gefunden. Freiburg war die erste süddeutsche Stadt, in der auf Betreiben der Initiatorin Marlis Meckel diese – vom Rat der Stadt einstimmig beschlossene – ungewöhnliche Form des Gedenkens realisiert wurde. In den mehr als zehn Jahren des Bestehens der Freiburger Stolperstein-Initiative sind 350 Stolpersteine meist vor den ehemaligen Wohnungen der Opfer des NS-Terrors in der Stadt verlegt worden. Angesichts der Monstrosität der NS-Verbrechen werden auch in Zukunft mit der Unterstützung der Bevölkerung und der Medien weitere Verlegungen für die Angehörigen der betreff enden Opfergruppen (neben jüdischen Verfolgten und Ermordeten u. a. auch politische Widerständler, Zeugen Jehovas, Euthanasieopfer Deserteure, Homosexuelle) stattfinden.
Vor etwa 3 Wochen brachte mir mein zuständiger Blockleiter einen Mahnzettel ins Haus, dessen Aufschrift vor dem Abhören ausländischer Sender warnt. Leider war meine Neugierde immer noch größer als die Angst, so dass ich auch trotz des Zettels noch einige Male ausländische Sender abhörte. Mit diesen Worten gestand der Metallarbeiter Ernst W. ein, verbotenerweise
ausländische Stationen eingeschaltet zu haben. Das Hören ausländischer Sender war mit Kriegsbeginn aufgrund der „Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen" des Reichspropagandaministers Joseph Goebbels verboten worden. Diese so genannte Rundfunkverordnung vom 1. September 1939 unterschied nach zwei Tatbeständen: Abhören (§ 1)
und Weiterverbreiten (§ 2).
Am 15. April 1937 verhafteten Beamte der Zollfahndung den Geschäftsleiter der Bezirkssparkasse Elzach, Erwin Stengler. Wer davon erfuhr, konnte es nicht fassen: Stengler war ein angesehener Bürger der Stadt. Bald munkelte man hinter vorgehaltener Hand, dass es sich um ,,krumme Geschäfte", um Devisenvergehen handeln solle, ja, obwohl Parteimitglied, habe der
Sparkassenleiter einem Juden geholfen. Stengler galt als korrekter, anständiger Geschäftsmann, er hatte sich um die Sparkasse verdient gemacht. Dass er gegen Gesetze verstoßen, vielleicht sogar die Bank geschädigt haben sollte, war unvorstellbar.
Von den Denkmälern im öffentlichen Raum und den in einigen Familien noch aufbewahrten Andenken abgesehen, sind nach einem Jahrhundert die Erinnerungen an den Ersten Weltkrieg verblasst. Wie man den damals in eine lange Friedenszeit
einbrechenden Krieg „in der Heimat" erlebte, sich zu ihm verhielt und ihn zu bewältigen suchte, soll am Beipiel des Städtchens Schiltach und der bäuerlichen Nachbargemeinde Lehengericht untersucht werden. Und dies anhand der öffentlichen
Wahrnehmung und Beeinflussung, wofür die Zeitung das tägliche Sprachrohr war. Grundlage ist der im Amtsbezirk Wolfach
verbreitete „Kinzigtäler", der auch aus Schiltach und Lehengericht (1910: 1902 bzw. 862 Einw.) berichtete.
Mord verjährt nicht. Deshalb ist die Justiz auch heute noch den letzten NS-Verbrechern auf der Spur. Der Ukrainer John
Demjanjuk wurde 89-jährig vor das Münchner Landgericht gestellt, das ihn 2011 zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilte.
„Der Angeklagte war Teil der Vernichtungsmaschinerie", heißt es im Urteil. Was in den Lagern geschah, das sei allen Helfern
zu jedem Zeitpunkt klar gewesen. Jeder, der an der planmäßigen Ermordung mitwirkte, habe sich schuldig gemacht - auch
wenn ihm, wie Demjanjuk, keine konkrete Tat nachgewiesen werden könne. Die Richter begnügten sich mit dem Wissen,
dass in Sobibor, einem reinen Vernichtungslager, jeder Aufseher am Morden beteiligt war. So wird der Prozess womöglich
doch nicht das „letzte große NS-Verfahren" bleiben, als das ihn Beobachter vorschnell tituliert hatten. Strafverfolger werden
sich wohl noch einmal verstärkt auf die Suche nach weiteren Tätern machen - nach ausländischen und nach deutschen. Ein
91-Jähriger wurde ebenfalls in München wegen Mordes verurteilt, in Aachen ein 89-Jähriger. Im Dezember 2011 durchsuchten Dortmunder Ermittler die Wohnungen von sechs ehemaligen Wehrmachtssoldaten im Alter von 85 und 86 Jahren, die sich an dem Massaker im französischen Oradour-sur-Glane bei Limoges beteiligt haben sollen. Dort hatten am 10. Juni 1944 etwa 200 Mitglieder einer SS-Division mindestens 642 Zivilisten grausam ermordet. Die SS-Männer pferchten die Männer des Dorfes in einer Scheune ein und erschossen sie mit Maschinengewehren. Frauen und Kinder wurden in der Dorfkirche eingesperrt, die dann angezündet wurde. Man ist den letzten Mördern immer noch auf der Spur.
Mit der Publikation von Briefen der Redakteurin Käthe Vordtriede eröffnete sich im Jahr 1998 ein ganz neuer und sehr persönlicher Zugang zum Alltag im nationalsozialistischen Freiburg der Jahre 1933 bis 1939. Es handelte sich um einen Zufallsfund, welchen wir letztlich ihrem Sohn Werner Vordtriede verdanken. Der 1985 gestorbene Literaturwissenschaftler hatte seinen schriftlichen Nachlass dem Deutschen Literaturarchiv in Marbach vermacht. Neben vielen anderen Unterlagen fanden sich bei der Sichtung 150 Briefe seiner Mutter, die der bereits mit 18 Jahren zuerst in die Schweiz, später in die USA emigrierte Werner Vordtriede sein ganzes Leben lang verwahrt hatte. Die Briefe stellen eine unschätzbare Quelle dar, denn sie bilden in ihrer zeitlichen Unmittelbarkeit ein einzigartiges Dokument über die Ereignisse, besonders über das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger einer mittelgroßen deutschen Stadt in den Jahren nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten. Der Herausgeber Manfred Bosch charakterisiert diese Schriftstücke als „Akte der Abwehr, um sich den täglichen Dreck von der Seele zu waschen".
,,Der Staat bin ich!"
(2011)
In Zeiten klammer öffentlicher Kassen finden sich glücklicherweise immer mehr Menschen, die sich ihres Verstandes ohne Leitung eines anderen bedienen können. Ihnen könnte man unterstellen, dass sie den Ausspruch „Der Staat bin ich!" auf ihre
eigene Weise interpretieren, nämlich: Wenn der Staat seine Aufgaben nur noch unzureichend erfüllen kann, dann ist es meine Aufgabe, für ihn einzuspringen. Wir alle sind der Staat und nicht nur der Herrscher ist der erste Diener des Staates, wie Friedrich der Große es formulierte.