943 Geschichte Deutschlands
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Im Angesicht des Terrors
(2015)
Wenn es gilt, dass die Stadt Vaihingen vom ersten bis zum letzten Tag in das nationalsozialistische Unrechtssystem eingebunden war, dann heißt das auch, dass sich die
Vaihinger Bevölkerung vielfach ganz konkret mit den Untaten des Dritten Reichs
auseinandersetzen musste und viele vor die Entscheidung gestellt wurden, wie sie
sich angesichts einer bislang unbekannten Abweichung vom kleinbürgerlichen Alltag
verhalten sollten. Und so vielgestaltig wie die Herausforderungen waren die Erfordernisse bzw. die Möglichkeiten, darauf zu reagieren.
Von Anfang an nutzte der NS-Staat die längst vorhandenen Vorurteile großer Teile der deutschen
Bevölkerung gegen Homosexuelle aus. Die Nazis erreichten mit ihrer Propaganda gegen
gleichgeschlechtliche Beziehungen, dass Homosexuelle nunmehr als „Abschaum" angesehen
wurden.
Die Hauptgründe der Verfolgung homosexueller Männer durch das NS-Regime lagen in der
Überhöhung des Gedankens der Volksgemeinschaft und in der Rassenideologie der Nazis. Für
sie waren die „Arier" eine überlegene Rasse. Andere galten als minderwertig, als „Untermenschen".
Wichtig war es, die Reinheit der eigenen Rasse durch sogenannte „Rassenhygiene" zu
erhalten. Das war der Grund für die Vernichtung der Juden, der Sinti und Roma sowie der
Behinderten. Auch Homosexuelle waren laut Nazi-Ideologie eine Gefahr für die arische Rasse,
pflanzten sie sich doch nicht fort, nahmen somit nicht an der Vermehrung der arischen „Herrenrasse"
teil und waren daher „bevölkerungspolitische Blindgänger". Hinzu kam, dass die
Nazis Angst vor der „Seuche" Homosexualität hatten. Sie befürchteten, einige wenige Homosexuelle
könnten viele junge Männer „verführen" und dadurch an der Vermehrung hindern.
Sie galten als „Staatsfeinde".
Ein Akt der Verzweiflung
(2000)
Die von langer Hand und unter strikter Geheimhaltung vorbereitete Deportation von 350 jüdischen Männern, Frauen und Kindern aus Freiburg nach Gurs schlug sich im Tagebuch der Polizeidirektion, das für den 22. Oktober 1940 auch den Besuch der Sicherheitsdienste (SD) von Mülhausen und Freiburg vermerkt, in einer siebenzeiligen Notiz nieder: ,,Dienstag, 22. Oktober und Mittwoch, 23. Oktober 1940: An beiden Tagen wurden die jüdischen Familien abtransportiert. Hierbleiben durften nur diejenigen Juden, bei denen entweder der Mann oder die Frau arischer Abstammung sind. Weiter blieben auch die Mischlinge hier. Zwei Juden haben Selbstmord verübt; eine Jüdin hat sich die Pulsadern durchschnitten und starb in der Klinik, ein Jude hat sich erhängt. Der Abtransport ging in aller Ordnung vor sich."
Um das Jahr 1500 herum lebten in Markgröningen ungefähr 1500 Einwohner. Eine
Stadtmauer mit damals nur drei Toren schützte die Bevölkerung samt Hab und Gut.
Im Nordwesten der Siedlung lag, von einer eigenen Mauer umgrenzt, das herzogliche
Schloss. Darüber hinaus bot die Stadt in Kriegsfällen auch Schutz für die zum Amt
gehörenden Amtsorte. Reisende fanden in Schildwirtschaften Übernachtungsmöglichkeiten, wo ihre Pferde versorgt wurden und man die Wagen unterstellen konnte.
Das Amt war ein von Vogt und Gericht beherrschter Wehr-, Hochgerichts-,
Steuer- und Verwaltungsbezirk. Der Vogt wurde als Vertreter des Landesherrn vom
Herzog eingesetzt. Mit dem Stadtgericht und dem Rat zusammen bildete er die
Exekutive und hatte darauf zu achten, dass herzogliche Anordnungen befolgt und
umgesetzt wurden. Politische Macht besaß die sogenannte Ehrbarkeit. Das waren
angesehene bürgerliche Familien mit Vermögen und landesweiten Verwandtschaftsbeziehungen zu Amtsträgern. Neun Familien, darunter die Vollands in Markgröningen, stellten in 43 württembergischen Ämtern 17 Vögte und einen Keller. Neben
Philipp Volland, der in Markgröningen das Vogtamt innehatte, war sein jüngerer
Bruder Claus in Besigheim Keller und Vogt. Der ältere Bruder, Ambrosius Volland,
war Rat und Kanzler Herzog Ulrichs.
Für die Frühgeschichte Siegelhausens kommt dem Lemberg, an dessen Südfuß der
kleine Weiler liegt, schicksalhafte Bedeutung zu. Dieser wie der Hohenasperg das
Umland beherrschende Zeugenberg war wahrscheinlich, wie die auf seiner westlichen
Hochfläche gefundenen Silex-Artefakte und Scherben [1] nahe legen, schon in der
Jungsteinzeit (4400 bis 3400 v. Chr.) zeitweise besiedelt. Auch später dürfte die gegen
feindliche Angriffe gut zu verteidigende Bergkuppe Menschen als Wohnplatz, zumindest aber als Zufluchtsort in Zeiten der Gefahr gedient haben.
Beim Ausbruch der Französischen Revolution im Jahr 1789 glich die Landkarte des deutschen Südwestens einem mit einer Vielzahl größerer und kleinerer, zum Teil sogar winziger Flecken besetzten bunten Teppich: Mehrere hundert Territorien, geistliche und weltliche Herrschaften sowie Reichsstädte, drängten sich im Geviert von Rhein, Main und Bodensee, dem heutigen Bundesland Baden-Württemberg. Einige wenige der nach Einwohnerzahl, Gebietsumfang und wirtschaftlich-sozialer Struktur höchst unterschiedlichen staatlichen Gebilde übten bestimmenden politischen Einfluss aus. Das größte und geschlossenste dieser Territorien war das rund 600 000 Einwohner zählende Herzogtum Württemberg. Es besaß sein Kräftezentrum im Mittleren Neckarraum, schob sich aber weit nach Westen bis in die Kammlagen des nördlichen und mittleren Schwarzwalds sowie nach Norden bis zum Unterlauf von Kocher und Jagst vor, im Süden verfügte es mit der Exklave Tuttlingen über einen Stützpunkt an der Donau sowie im Osten um Heidenheim und Königsbronn auf der Ostalb über eine von seinem Hauptterritorium getrennte Vorpostenbastion. Abgesehen von der beharrlichen Zielstrebigkeit, mit der die Grafen, seit 1495 Herzöge von Württemberg seit dem Spätmittelalter ihre territoriale Machtbasis erweiterten, wirkte sich die im Münsinger Vertrag von 1482 verbriefte Unteilbarkeit des Landes für die Folgezeit sehr günstig aus. Die festgefügte Einheit Württembergs blieb selbst in Krisensituationen unangefochten.
Am 29. Januar 972 schenkte ein Diakon Wolvoald, der sehr wahrscheinlich einer reich begüterten fränkischen Adelsfamilie angehörte, eine Anzahl von Orten unserer engeren Heimat, so Marbach, Affalterbach, Erdmannhausen und Rielingshausen, dem Bischof Balderich von Speyer. Als letzter Ort wird in dieser Schenkungsurkunde »Wolvoldestete« genannt. Die Bearbeiter des Württembergischen Urkundenbuchs haben in diesem Ort unser heutiges Wolfsölden vermutet. Dies trifft indes nicht zu. Aus »Wolvoldestete«, das heute wahrscheinlich Wolwaldstetten oder ähnlich hieße und den Namen des Schenkers von 972 festhielte, hätte sprachgeschichtlich schwerlich Wolfsölden werden können. Eine Gleichsetzung mit Erbstetten, dem Stetten des Wolvald, das bereits 794 in Quellen des Klosters Lorsch an der Bergstraße nachweisbar ist, liegt näher.
500 Jahre Reformation
(2017)
Im Jahr 2017 wird in vielfacher Hinsicht dem
500. Jahrestag der Reformation gedacht. Martin
Luther, Philipp Melanchthon und einige ihrer
Zeitgenossen werden keine geringe Aufmerksamkeit
erfahren. Doch sie waren nicht die Ersten.
Hier sollen zu Beginn der Böhme Jan Hus und
auch die damals schon im Piemont ansässigen
Waldenser genannt werden. In ihren theologischen
Forderungen und ihrer Kritik an den Verhältnissen
in der damaligen römischen Kirche gab es eine
Reihe von Parallelen.
Seit etwa 1810 zählte die Stadt zu den großen Bädern Europas, schon in den 1820er Jahren galt es als Luxusbad, nicht zuletzt wegen der hocharistokratischen Klientel. Franzosen, Engländer und Russen machten es zum internationalen Treffpunkt.
Doch verfügte sie noch nicht über die großen »Karawansereien«, wie Wilhelm von Chezy 1831 notierte; das Städtchen erschien ihm wie »die verzauberte Prinzessin im Dorngehege«. Das sollte sich sehr bald ändern. Die Stadt passte sich im Äußeren an die veränderten Bedürfnisse an. Neue öffentliche und private Bauten entstanden.
Vor 1250 Jahren, 755, schenkte Marcharius
seine Güter in Weinheim „um der Liebe unseres
Herrn Christus und um der Verzeihung
meiner Sünden willen“ an die Kirche St. Peter
in Heppenheim. Diese Tatsache wäre heute
nicht mehr bekannt, wenn nicht einige Jahre
später eben diese Kirche mit ihren Besitzungen
an das neugegründete Kloster Lorsch
geschenkt worden wäre.
Ein wichtiges Ereignis für die historische Entwicklung des rheinfränkischen Raumes war zweifellos die Gründung der Benediktinerabtei Lorsch im Jahre 764. Diese Abtei wurde damals als Eigenkloster von Cancor, dem Grafen im Oberrheingau, zusammen mit seiner Mutter Williswinda gestiftet. Der Klosterort lag auf einer Insel, die sich zwischen zwei Armen der Weschnitz befand. Diese Niederung stellte einen alten Nebenarm des Neckars dar und war daher
ein relativ tiefes Feuchtgelände. Die Stifter übergaben das Kloster ihrem prominenten Verwandten, dem Erzbischof Chrodegang von Metz, dem Primas der fränkischen Reichskirche. Dessen Bruder Gundeland besetzte als erster Abt das neue Kloster mit Mönchen aus Gorze, wo er zuvor Abt gewesen war. Chrodegang erhielt 765 die Reliquien des hl. Nazarius und ließ diese nach Lorsch übertragen, wo sie die Bedeutung der Neugründung steigerten. Im Jahre 774 wurde das Kloster von Altenmünster, das sich ungefähr 500 Meter westlich der späteren
Abtei befand, in feierlicher Inszenierung auf die neue Stelle verlegt. Bei diesem Akt waren Karl der Große, der Mainzer Erzbischof Lul und weitere vier Bischöfe anwesend, was ohne Zweifel auf die hohe Bedeutung dieses Vorgangs und die Ausstrahlung der neuen Abtei hinweist. Karl der Große entschied 772 auch einen Streit zwischen Cancors Sohn und Abt Gundeland um Besitzrechte zugunsten des Klosters. Im gleichen Jahr übergab Abt Gundeland sein Kloster dem mächtigen Frankenkönig und erhielt dafür Immunität und Königsschutz. Damit war Lorsch in die Reihe der Reichsklöster aufgestiegen und Teil der
karolingischen Klosterpolitik geworden.
Verfaßte menschliche Gemeinschaften, wie es seit dem Hochmittelalter mitteleuropäische Städte nun einmal sind, kommen ohne eine gemeinsame Erinnerung nicht aus. Diese bündelt sich, wenn man wie heute, Anlaß hat, sich auf den Ausgangspunkt dieser Verfaßtheit zu besinnen, sich also der Bedeutung der Stadtrechtsverleihung für das Selbstverständnis des
Gemeinwesens zu vergewissern. Unserer Veranstaltung haftet daher etwas - im wohlverstandenen Sinn - Rituelles an, sie ist Teil der städtischen Erinnerungskultur. Daß es eine solche gibt und diese ihrerseits traditionsbildend wirkt, das bezeugt auch die draußen zu sehende Ausstellung mit Fotografien des Festumzugs zur 600-Jahrfeier.
Für einen Platz von der siedlungsgeschichtlichen Lage Rauenbergs ist 700 Jahre zweifellos kein Alter, so dass es einer ungünstigen Konstellation zuzuschreiben sein dürfte, dass der Ort nicht schon geraume Zeit vor 1303 Erwähnung in einer
Urkunde gefunden hat. Silberbergbau und Verhüttungstechnik konnten nämlich schon für die Mitte des 10. Jahrhunderts in der Ortslage von Wedersweiler/Rauenberg festgestellt werden, und die Rechte daran müssten in dieser Frühzeit dem Königtum zugestanden haben. Hinwegtrösten über diesen misslichen Umstand kann allerdings die Art, um nicht zu sagen der Rang der ersten urkundlichen Erwähnung; denn diese fällt nach Form und Bedeutung durchaus aus dem Rahmen des
Üblichen.
Umpfenbach liegt an derjenigen Stelle Bayerns, von der aus, wendet man sich
nach Norden, Osten oder Süden, man sogleich ins ehemalige Baden gelangt.
Diese besondere Lage – man könnte auch von Abgelegenheit sprechen – hängt
mit der wechselhaften Geschichte zusammen, der dieses kleine Dorf am Beginn
des 19. Jahrhunderts unterworfen war. Die Fülle der Quellen, die diesen Vorgängen
zu danken sind, erlaubt tiefe Einblicke in die historischen Umstände jener
Umbruchszeit, und man kann sich auf diese Weise gut hineinversetzen in die Haltung der Beteiligten, die damals noch nichts wissen konnten vom Untergang
des ersten französischen Kaiserreichs und von der Neuordnung Mitteleuropas
durch den Wiener Kongress.
Am 25. Februar 1803 verabschiedete ein Ausschuß des Reichstags zu Regensburg, eine sogenannte Reichsdeputation, einen Beschluß, der die Auflagen von vorangegangenen internationalen Friedensverträgen in Reichsrecht umsetzen sollte. Die Folge war eine völlige Umgestaltung des Alten Reiches. Obwohl auch weltliche Reichsstände betroffen waren, nämlich die rechtsrheinische Kurpfalz und die allermeisten Reichsstädte, ist mit dem Reichsdeputationshauptschluß in der historischen
Erinnerung vor allem der Begriff der Säkularisation verbunden. In der Tat stellte die große Säkularisation von 1802/03 für den Süden Deutschlands gewiß das einschneidendste und folgenreichste Ereignis des allgemeinen Umbruchs jener Jahre dar. Man könnte sogar sagen, sie habe das, was am Alten Reich nach den Erschütterungen der Reformation und des Dreißigjährigen Krieges noch mittelalterlich geblieben war, endgültig und noch dazu radikal beseitigt. Obwohl sie beileibe kein Einzelfall in der europäischen Geschichte war, blieb es ihr vorbehalten, als die Säkularisation schlechthin ins öffentliche Bewußtsein einzugehen. Dabei ist das Urteil über sie je nach weltanschaulicher Orientierung oder konfessioneller Gebundenheit durchaus gespalten; denn der Horizont an historischen Erklärungsmöglichkeiten der jetzt Lebenden reicht noch in jene Zeit zurück. Um die gravierenden Wirkungen verstehen und besser in den Gesamtzusammenhang einordnen zu
können, fragt man am besten nach den Ursachen der Verläufe, die zur Säkularisation geführt haben, wobei aber auch die individuelle Verantwortung der damals politisch Handelnden nicht ausgeblendet werden sollte.
Eppingen gehört nachweislich zu den ältesten Stauferstädten Baden-Württembergs. Die früheste
urkundliche Erwähnung als civitas ist allerdings nicht im Original erhalten, sondern
nur in einer 1234 angefertigten Abschrift einer Urkunde Kaiser Friedrichs II., in der Eppingen
zusammen mit Sinsheim, Durlach, Ettlingen und Waibstadt bereits für das Jahr 1219 als
civitas erwähnt wird. Die vergleichende Analyse der darin geschilderten Vorgänge ergibt, dass
diese fünf Stauferstädte nicht erst durch Friedrich II., sondern bereits 1192 durch dessen Vater
Heinrich VI. Stadtrechte erhielten.
Mit der Annahme der böhmischen Königswürde durch Kurfürst Friedrich V. im Jahr 1619, bekannt
geworden als der Winterkönig, trat die Kurpfalz in den Dunstkreis des Dreißigjährigen Krieges.
Die Kurpfalz, das Bistum Speyer und Kurmainz wurden immer wieder durch Kriegshandlungen
beeinträchtigt. Von großen Schlachten an der unteren Kraich wird nicht berichtet. Es
sind aber Kriegshandlungen wie Durchmärsche von Truppen und Brandschatzungen, die die
Bevölkerung und das Land an der unteren Kraich verelenden ließen.
„2004 – das Jahr des Salpeterer-Hans. Es
jährt sich zum 350. Mal der Geburtstag von
Hans-Friedli Albietz aus Buch“. Diesen Text
finden wir auf der Homepage des Gasthauses
Engel in Buch. Dort auch findet in diesem
Sommer unter dem Titel „Bühne frei für
Salpeterer. Unser Dorf spielt Theater“ ein
Freilichtspiel statt. Im Jubiläumsjahr 2004
wurde in Herrischried am Klausenhof das
Stück „Der Salpetrerhans“ von Markus Manfred
Jung uraufgeführt. Es wird in unseren
Tagen also viel der Salpeterer gedacht.
Die beiden Chroniken der Stadt Laufenburg
sind eine wahre Fundgrube für alle, die
sich für die Geschichte dieser deutschschweizerischen
Doppelstadt interessieren. Mit
außerordentlich großer Sorgfalt und nach
allen Regeln historischer Forschung haben die
Autoren ein reichhaltiges Material zusammengetragen
und gut nachvollziehbar in Wort und
Bild dargestellt. Selbst bei einem so gewaltigen
Vorhaben, die dreibändige Stadtgeschichte
erfasst die Zeiträume von den quellenmäßig
nicht eindeutig belegbaren Anfängen der
Besiedlung bis in die Jahre 1980 (Deutsch-Laufenburg)
und 1985 (Schweizerische Laufenburg),
kann nicht auf alle Ereignisse detailliert
eingegangen werden. So wird zum Beispiel die
Periode der Salpetererunruhen in den der
Stadt unmittelbar benachbarten hauensteinischen
Einungen im achtzehnten Jahrhundert
nur am Rande erwähnt.
Es ist ein äußerst populäres und bekanntes „Volkslied“, das bis in die Gegenwart gesungen wird. Bekannte Schlagersänger
haben es auf ihre jeweils individuelle Weise interpretiert, so etwa Roy Black, Heino, Mireille Mathieu, Nana Mouskouri, Freddy Quinn und sogar Elvis Presley. Komponiert und publiziert hat das Lied Friedrich Silcher (1789–1860), wobei er wohl auf eine traditionelle Melodie zurückgegriffen hat. Erstmals erschienen ist es 1827 in Silchers zweitem Heft der „Volkslieder, gesammelt und für vier Männerstimmen gesetzt“.