943 Geschichte Deutschlands
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Vor 1250 Jahren, 755, schenkte Marcharius
seine Güter in Weinheim „um der Liebe unseres
Herrn Christus und um der Verzeihung
meiner Sünden willen“ an die Kirche St. Peter
in Heppenheim. Diese Tatsache wäre heute
nicht mehr bekannt, wenn nicht einige Jahre
später eben diese Kirche mit ihren Besitzungen
an das neugegründete Kloster Lorsch
geschenkt worden wäre.
Mitte des letzten Jahres (2001) überreichte mir der Gerlachsheimer Heimat- und Kulturverein eine Fotokopie jenes „Gerlachsheimer Kopialbuches“, das im Generallandesarchiv Karlsruhe aufbewahrt wird. Ein schneller Vergleich mit dem mir schon bekannten Würzburger Exemplar bestätigte die Aussage Julius BASSLERS, dass nämlich beide Exemplare völlig identisch seien, was übrigens im Karlsruher Exemplar sogar amtlich bestätigt wird. Ein genauerer Vergleich beider Kopialbücher zeigte dann, dass diese Behauptungen doch nicht ganz zutreffen: So enthält z. B. das „Repertorium“ des Karlsruher Kopialbuches einen längeren Hinweis auf jenen Prozess, den der Prämonstratenserorden gegen den damaligen Bischof von WÜRZBURG, JOHANN PHILIPP VON GREIFFENCLAU ZU VOLLRATHS (1699-1719) geführt hat, obwohl im Buch selbst kein einziges Schriftstück darüber zu finden ist. Kein Wunder, denn die letzte Kopie des Kopialbuches stammt aus dem Jahr 1458 und so wären Schriftstücke aus dem 18. Jh. fehl am Platze.
Villingen und Munderkingen
(2010)
Es gibt sicher eine Vielzahl von historischen Verbindungen Villingens mit anderen Orten. Bernd Riedel berichtete über Villingen und Munderkingen, zwei Habsburger Städte, mit
ähnlicher wechselvoller Geschichte. Bis 1797 war Villingen habsburgisch, wurde 1805 für knapp ein Jahr Württemberg zugesprochen und wurde 1806 badisch. Munderkingen kam nach dem Pressburger Frieden 1805 von Habsburg zu Württemberg. Munderkingen liegt mit seinen ca. 6000 Einwohner in der Nähe von Ulm an der Donau. Es wurde schon 792 erwähnt und bekam 1230 das Stadtrecht von den Herren von Emerkingen. Noch vor 1297 wurde es an Österreich verkauft, um dann Ende des 14. Jahrhunderts von den Habsburgern an die Truchessen von Waldburg verpfändet zu werden. Munderkingen schloss sich mit den Städten Mengen, Riedlingen, Saulgau und Waldsee, die ebenfalls alle gepfändet waren, zum „Bündnis der Donaustädte“ zusammen. 1680 konnten diese Städte die Pfandherrschaft abschütteln und wieder unter die Habsburger Herrschaft gelangen. Durch die Klöster Marchtal, Zwiefalten und das Franziskanerkloster St. Anna wurde eine bekannte Latein schule in Munderkingen aufgebaut.
Im Gegensatz zu der erhaltenen Burg im Stadtteil Obergrombach gibt es für die Helmsheimer Burg keine äußeren Anzeichen mehr. Nur Straßen- und Gewannnamen halten die Erinnerung wach. Westlich des Dorfes, links von der Kreisstraße nach Obergrombach, finden wir den „Schlossbuckel", der heute fast vollständig bebaut ist. Die Bezeichnung „Schlossbuckel" ist
ja etwas zu hoch gegriffen, denn ein Schloss gab es in Heimsheim nie. Aber vielleicht war es gerade dieser Name und die Lage außerhalb des Dorfes, das dieses Gebiet vor etwa 30 Jahren zu einem attraktiven Wohngebiet werden ließ - der
Name allein hat ja einen „elitären Touch". In der Beurteilung der Alt-Helmsheimer waren die „Schlossbuckler" etwas Besonderes, aber in der Zwischenzeit haben sich die Gegensätze gelegt, denn Schlossbuckel und Dorf sind durch die
Erschließung neuer Baugebiete fast zusammengewachsen. Auf alten Flurkarten hieß der Schlossbuckel „Burgberg", daran schloss sich die „Burghälden" und der „Hagwasen" an, und der untere Römeracker war der „Burggrund" - alles Indizien für eine Burg. Und es gab sie ja auch! Als 1972 mit der Bebauung des Schlossbuckels begonnen wurde, planierte man den Hügel, und die restlichen gefundenen Steine wurden zur Befestigung eines Waldweges im Helmsheimer Wald benutzt. Die Burg befand sich im heutigen Bereich der Helmolfstraße (etwa Anwesen Lupp, Kaufmann, Dralle, Fröhlich). Sehr wichtig für eine Burg war ein Brunnen, der an der alten Kreisstraße nach Obergrombach lag.
Schwetzingen
(2016)
Die Stadt Schwetzingen feiert im Jahr 2016 die erste urkundliche Erwähnung als »Suezzingen« im Lorscher Kodex im Jahr 766. Der Eintrag im Lorscher Kodex geht auf die Schenkung einer Frau namens Agana zurück. Agana wäre erstaunt, würde sie ihr damaliges Dorf Suezzingen heute erleben. Im Jahr der 1250-Jahrfeier zeigt sich Schwetzingen als besonders lebenswerte, historische und lebendige Stadt mit großer Aufenthaltsqualität. Die Wurzeln dieser Entwicklung liegen in der Historie und sind über die Jahrhunderte gewachsen; zugleich stellte sich die Stadt immer den Herausforderungen der Zeit und wusste sich sinnvoll anzupassen und zu entwickeln. Der nachfolgende Beitrag versucht, die heutige Stadt zu beschreiben und zugleich die Gründe aufzuzeigen, warum Schwetzingen eine überaus beliebte und lebenswerte Stadt ist. Am Ende wird sich zeigen, dass es sich um eine Kombination von Gründen handelt, die für die Qualitäten des heutigen Schwetzingens ausschlaggebend ist. Lage, Geschichte, Stadtgestaltung, Angebotsstruktur und Mentalität der Menschen waren entscheidend für die überaus positive Entwicklung der Stadt.
Auf den Spuren Böhmens
(2008)
Nur auf dem ersten Blick mag es erstaunlich
erscheinen, im Südwesten Deutschlands
böhmische Spuren und Gemeinsamkeiten entdecken
zu wollen. Aber der aufmerksame Wanderer,
der den Schwarzwald und die umliegenden
Gebiete durchstreift und die Geschichte
des Landes ein wenig studiert, wird zu seiner
Überraschung bald eine Anzahl von Erinnerungen
an einzelne Persönlichkeiten wie auch
eine Fülle von landschaftlichen und historischen
Übereinstimmungen und Parallelen
finden, denen nachzugehen es sich lohnt.
Vom Acker zum Fließband
(2007)
Mannheim, mit 325 000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt in Baden-Württemberg kann 2007 gerade mal ihr Vierhundertjähriges Stadtjubiläum feiern. Sie ist damit eine recht junge Stadt in der Metropolregion Rhein-Neckar. Die ehemalige Residenz- und Hauptstadt der Kurpfalz wurde 1803 durch den Reichsdeputationshauptschluss nach Verordnung Napoleon I. dem neu geschaffenen Großherzogtum Baden zugesprochen. Markgraf Karl Friedrich von Baden hatte schon 1796 mit Frankreich einen Sonderfrieden geschlossen und die rechtsrheinischen Gebiete des Bistums Speyer militärisch besetzt. Mannheim zählte 1777 bereits 25 353 Einwohner, Stuttgart hatte 1788 zum Vergleich nur eine Bevölkerungszahl von 17 628 und Frankfurt/Main 45 000 Einwohner gezählt.
Aus Anlass und für die Dauer der Sonderausstellung hat das Schloss sein Gesicht verändert: Vor dem Haupteingang erhebt sich ein haushohes Gerüst aus Eisenstangen, das mit bunter Kunststoff -Folie bespannt ist. Darauf sieht man die gelbliche Schlossfassade in hellem Grau abgebildet, also sozusagen kopiert. In der Mitte zeigt diese Installation eine riesengroße rote Kuckucksuhr mit einer Öffnung aus der ein roter Teppich herausleckt. Der ist für den Ankömmling ausgerollt und leitet ihn zum Eingang, wenn er nicht gerade vom Wind hochgewirbelt wird. Zum Glück ist das Schlossportal aber auch noch über die Rampen rechts und links erreichbar.
Die Entstehung des Landes Baden-Württemberg vor fünfzig Jahren war bekanntlich eine schwierige Geburt und in staatsrechtlicher Hinsicht nicht ohne Mängel. Daher ist es kein Wunder, daß auch die Frage der Namengebung nicht
einfach zu lösen war. Die Diskussion darüber betraf zwar weit weniger Wichtiges als der Abstimmungskampf um die
Staatsbildung selbst, sie geriet auch ungleich weniger heftig und wurde nicht zusätzlich vor Gericht ausgetragen. Dennoch scheint es von Interesse, diesen Namensstreit ins Gedächtnis zu rufen. Schließlich ist der Name für jedes soziale Gebilde ein wichtiges Element der Identität und des Selbstverständnisses. Im Falle des Landes Baden-Württemberg bildet die Auseinandersetzung um den Namen auch ein bemerkenswertes Nachspiel zur Volksabstimmung vom 9. Dezember 1951. Sie läßt etwas von den Intentionen der Abstimmenden in den einzelnen Landesteilen erkennen.
Die Synagoge Bruchsal
(2002)
Wer sich zur Aufgabe macht, über ein jüdisches Bauwerk zu recherchieren, das durch nationalsozialistischen Terror zerstört worden war, kann sich nicht nur auf architektonische Beschreibungen des Gebäudes beschränken. Letztlich sind nicht die toten Steine wichtig, sondern die damit verbundenen menschlichen Schicksale. Sucht man Spuren jüdischen Lebens in der lokalen Vergangenheit, steht man vor einer Reihe von Fragen. Gibt es bereits fundierte Publikationen zum Thema? Existieren
noch bisher unveröffentlichte schriftliche Quellen - sei es in Privatbesitz oder in Archiven? Welche noch lebenden Zeitzeugen könnten befragt werden? Wie groß ist die Offenheit und Aufgeschlossenheit für eine Recherche vor Ort? Lokale Geschichtsschreibung sollte nicht die Aufgabe Einzelner sein, sondern als vorrangiges Anliegen jeder Gemeinde aktiv und zielstrebig vorangetrieben werden. Eine systematische Erschließung aller möglichen Quellen steht bislang noch aus. Historische Recherche darf dabei keine Tabus kennen, muss aber gleichzeitig sachlich und umfassend dokumentieren.
Gleichgültig, wen man als den wichtigsten Träger der Reformation bewertet, ob Fürstenreformation oder – wie G. D. Dickens es sehen wollte – die Glaubensneuerung als „urban event“, als Magistratsreformation, nie ist bezweifelt worden, dass zwischen ihr und der Intensivierung und Ausweitung der öffentlichen Gewalt ein enger Zusammenhang – genauer – eine Wechselwirkung – bestand: Auf der einen Seite die Schaffung eines lutherischen Kirchenregiments unter Nutzung des politischen Potentials, auf der anderen die Stabilisierung der politischen Macht durch das Obrigkeitsverständnis der Reformatoren; im Ergebnis: Der frühneuzeitliche Obrigkeitsstaat auf dem Fundament eines konfessionell homogenen Untertanenverbandes. Geradezu paradigmatisch wird dies in der Vorrede zur Großen Kirchenordnung des Herzogtums
Württemberg von 1559 zum Ausdruck gebracht: Wie wir uns dann vor Gott schuldig erkennen [… ] wie auch des Gott, der Allmechtig, in seinem gestrengen Urteil von uns erfordern würdet, vor allen dingen unser undergebne Landtschafft mit der reinen Leer des heiligen Evangelii, so den rechten friden des Gewissens bringt unnd die hailsame waid z(o)m ewigen Hail unnd Leben ist, versorgen.
Das Jahr der 600. Wiederkehr des Konstanzer Konzils mit wiederholtem Aufenthalt des Königs Sigismund mit seiner Hofhaltung magyarischer Aristokraten und Hohepriester ist ein willkommener Anlass, die historischen Ereignisse der Hunnen, Awaren
und der Magyaren am Bodensee nachzuzeichnen. Weit in die Urzeiten reichen die Erinnerungen an den großen Hunnenkönig Attila des Hildebrandliedes (in der Nibelungen
Not: Etzel) in Süddeutschland zurück, dessen Reich zeitweilig auch die alemannischen
Gebiete südlich der Donau einschloss [1] (Abb. 1). In den Chroniken des 14. Jahrhunderts
ist die Existenz einer »Etzelburg« für das Römerkastell Schirenhof bei Schwäbisch Hall
nachweisbar. Auch heute noch wird ein Teil des Tunibergs an der oberrheinischen Tiefebene bei Merdingen (im Landkreis Hochschwarzwald) als Attilafelsen bezeichnet. Und
der Sage nach soll sich das Grab des Hunnenkönigs im Überlinger Wald Sigmundshau in
der Nähe des Hofguts Höllwangen befinden, in einem kegelförmigen, mit einem Erdwall
umgebenen, hohl klingenden Berg (Abb. 2), wo Attila in siebenfachem, diamantenem,
goldenem, silbernem, kupfernem, zinnernem, eisernem und eichenem Sarg bestattet worden sein soll. Hier soll früher eine Turmburg gestanden haben. [2] Doch konnte die Königsleiche bei wiederholten Grabungen bisher nicht gefunden werden. [3]
(vgl. Anlage 1).
Am 1. Dezember 1503 verstarb Herzog Georg von Bayern-Landshut in Ingolstadt ohne männliche Nachkommen hinterlassen zu haben. Der Tod des Fürsten war ein Ereignis, das heftige Betriebsamkeit auf der diplomatischen Bühne auslöste. Unter Vermittlung Kaiser Maximilians I. wurden Bemühungen zur Schlichtung zwischen den Herzögen von Bayern-München und den Pfalzgrafen bei Rhein unternommen, da beide Anspruch auf das Landshuter Erbe erhoben. Argumentativ war Albrecht IV., das Oberhaupt der Münchener Linie, zweifellos im Vorteil. Er konnte sich auf eine Vielzahl von Urkunden, hier besonders prominent auf die Teilungsurkunde von 1392, sowie auf die agnatische Verbindung zu Herzog Georg berufen. Die Pfälzer hingegen bauten ihre Argumentation
darauf auf, dass die Tochter des Verstorbenen, Elisabeth, den Sohn Kurfürst Philipps, Ruprecht, geheiratet hatte. Bereits 1496 hatte Herzog Georg in seinem Testament die Hochzeit mit einem Sohn des Kurfürsten bestimmt und – gegen die Regelungen in der Teilungsurkunde – festgelegt, dass das Landshuter Erbe durch die weibliche Erbfolge an die pfälzischen Wittelsbacher fallen sollte. In den letzten Jahren vor seinem Tod war der Herzog vor allem darum bemüht gewesen, Vorkehrungen dafür zu treffen, dass das Fürstentum nach seinem Ableben über Elisabeth an die kurpfälzische Linie des Hauses kam.
Ein Hauch von Endzeitstimmung lag über
dem letzten Jahrzehnt Rastatts als Residenzstadt
der Markgrafen von Baden-Baden unter
Markgraf August Georg und seiner Gemahlin
Maria Viktoria von Aremberg, deren Ehe
kinderlos geblieben war. Glanzvolle Feste
wurden gefeiert in dem Bewusstsein, keine
Leibeserben zu haben, für die es sich zu sparen
lohnte, die Vereinigung mit der evangelischen
Markgrafschaft Baden-Durlach nach dem Erbvertrag
vom 28. Januar 1765 nur noch eine
Frage der Zeit.
Burg und Herrschaft
(2010)
Die folgenden Ausführungen sind die durch Zwischentitel und Anmerkungen erweiterte Fassung eines Vortrages, den der Verfasser bei der Tagung des Alemannischen Instituts Freiburg zum Leitthema "Kulturelle Vielfalt zwischen Schwarzwald und Rhein. Eine interdisziplinäre Tagung zur Ortenau und zum Renchtal" am 23. Oktober 2009 in Oberkirch gehalten hat. Der Vortrag wurde durch eine Präsentation von Bildern und Karten ergänzt, auf die sich der Text regelmäßig bezieht, die mit ihm eine Einheit bildet, hier jedoch wegen des begrenzten Umfanges durch einige beigegebene Bilder ersetzt wird. Aufgabe und Ziel des Vortrages war es, einen themenbezogenen, knappen Einblick zu geben. Der Fülle sowie langen und wechselvollen Geschichte des Rechtales und seiner historischen Zeugnisse konnte der Vortrag nur unzureichend gerecht werden.
In der Herrschaft des Wilhelmitenklosters Oberried bei Freiburg im Breisgau entstand 1296 eines der ältesten bekannten Weistümer. Die grimmsche Weistümersammlung kennt es im Unterschied zu Rechtstexten benachbarter Herrschaften nicht. Das mag ein Grund dafür sein, dass die Forschung der Quelle bisher wenig Aufmerksamkeit schenkte. Ediert wurde der Text allerdings bereits 1883 von Karl Hartfelder in seiner Sammlung Breisgauer Weistümer. Vor allem im Kontext der Beschäftigung mit der Klostergeschichte der Wilhelmiten wurde das Weistum untersucht, so zuerst in der grundlegenden Darstellung Ferdinand Gießlers. Ziemlich genau einhundert Jahre nach seiner Entstehung wurde das Weistum von Oberried erneuert. Der deutlich erweiterte Rechtstext
von 1395 nennt sich Dinckhrodel uber Oberriedt. Der Text ist, gemeinsam mit dem Weistum von 1296 und einem Abschnitt über die Recht in unserm Thall Kapel in einer Papierhandschrift aus der Mitte des 16. Jahrhunderts überliefert, die sich heute im Freiburger Stadtarchiv befindet. Eine Edition des Dingrodels liegt bisher nicht vor, weshalb hier auf die im Anhang befindliche Transkription Bezug genommen wird, welche vorläufig als Grundlage für die weitere Beschäftigung mit dem Text dienen mag. Auch inhaltlich scheint die Quelle beinahe unbekannt
zu sein. Martin Straßburger erwähnt sie im Zusammenhang einer Untersuchung zum Bergbau auf dem Schauinsland und zitiert auch aus ihr. Bedauerlicherweise identifiziert er den Dingrodel von 1395 mit dem älteren Weistum von 1296. Eine eingehende Untersuchung liegt zu keiner der beiden Quellen vor.
,,... ich habe nuhn den orth ausgelesen wohe mein residentz hinkommen solle ... es ist zu Bruchsal", teilt Kardinal Damian Hugo von Schönborn, der am 3. Dezember 1719 sein Amt als Fürstbischof von Speyer angetreten hatte, seinem „tres honore frere" Franz Erwein nach Wiesentheid mit. Diese seine Entscheidung, bereits am 3. Juli des folgenden Jahres Wohnsitz und Residenz vom „protestantischen", auf seine Rechte als Reichsstadt bedachten Speyer auf das rechtsrheinische Gebiet zu verlegen,
markiert den Beginn des „glanzvollsten Jahrhunderts" in der nunmehr über 1000 Jahre währenden (geschriebenen) Geschichte Bruchsals. Der Schlossbau sollte jedenfalls zur Basis einer gedeihlichen Stadtentwicklung werden.
Am 13. April 2002 fand im Amtssitz des südbadischen Regierungspräsidenten, im Basler-Hof in Freiburg, eine Veranstaltung statt, über die zwar im Rundfunk, aber nicht in der örtlichen Zeitung berichtet worden ist. Gut 80 persönlich geladene Personen nahmen teil, darunter Landtagsabgeordnete, Kommunalpolitiker, Landesbeamte und unter diesen allen die Autoren eines Buches, das zu diesem Anlaß präsentiert werden sollte. Das Ereignis, das da im Zusammenhang mit dem 50jährigen Landesjubiläum stattfand, war darum nicht alltäglich, weil die beiden badischen Regierungspräsidenten, Dr. von Ungern-Sternberg und Frau Hämmerte, als Gastgeber gemeinsam in Erscheinung traten. Sie hatten gemeinsam ein Geleitwort zu einem Buch geschrieben, das an diesem Tag der Öffentlichkeit übergeben wurde: ,,Die badischen Regionen am Rhein. 50 Jahre Baden in Baden-Württemberg. Eine Bilanz". Herausgegeben hat es der an der Universität Würzburg Politische Wissenschaft lehrende Professor Paul-Ludwig Weinacht; erschienen ist es im Nomos-Verlag Baden-Baden (Preis 34 Euro).
Der Vertrag zwischen Fürstenberg und Villingen von 1501/1516 - eingebunden in Pergamentfragmente
(2008)
Zwischen den Pergamentfragmenten des Stadtarchivs Villingen-Schwenningen, die Edith Boewe-Koob beschreibt, befinden sich Abschriften eines Vertrages, den das Haus Fürstenberg und die Stadt Villingen im Jahre 1501 geschlossen haben. Der
Vertrag wurde über einen längeren Zeitabschnitt zwischen den beiden Parteien ausgehandelt und wohl erstmals im Jahre 1501 als Konzept niedergeschrieben. Der endgültige Vollzug durch Besiegelung fand jedoch erst im Jahre 1516 durch Friedrich Graf zu Fürstenberg statt. Hintergrund des Vertrags waren jahrzehntelange Auseinandersetzungen zwischen dem Hause Fürstenberg, das bis zum Jahre 1326 der Stadtherr von Villingen war und der Stadt Villingen über Macht und Einfluss in und um Villingen. Die aufstrebende Stadt versuchte ihren Einflussbereich auszudehnen und denjenigen ihres ehemaligen Stadtherrn zurückzudrängen. Dies gelang ihr offensichtlich auch. Im Einzelnen ging es um die Ausdehnung des Hoheitsbereichs der Stadt, um Geleit- und Zollrechte, die Verfolgung flüchtiger Eigenleute, die Zuständigkeit von Gerichten, um die gegenseitige Anerkennung von Münzen und von Gerichtsurteilen. Jagdgerechtigkeiten, Zugang zu den Märkten, Ausleihe von Henkern und die zukünftige Schlichtung von Streitigkeiten waren weitere Vertragspunkte .