943 Geschichte Deutschlands
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Als am 20. September 2002 Bundespräsident Johannes Rau den Offenburger „Salmen" in seiner doppelten Funktion als
bedeutenden Erinnerungsort demokratischer Traditionen in Deutschland und als Erinnerungsort an die Vernichtung der jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger während der NS-Herrschaft eröffnete, lag das „Offenburger Freiheitsfest" bereits fünf Jahre zurück. Doch ist ohne dieses Fest, das damals in Baden-Württemberg den Auftakt zu zahlreichen Feierlichkeiten, Ausstellungen und Gedenkveranstaltungen im Rahmen „150 Jahre Demokratiebewegung und Revolution 1847-1849"
bildete, weder die Renovierung des „Salmen"-Gebäudes noch der Versuch zu verstehen, seit September 2003 einen „Offenburger Freiheitstag" zu etablieren. Ein Blick zurück auf die Vorbereitung und Durchführung des „Offenburger Freiheitsfests" sowie auf die Reaktion insbesondere überregionaler Medien soll die Bedeutung dieser Veranstaltung und ihre
öffentliche Wahrnehmung in Erinnerung rufen. Es soll gezeigt werden, dass in Offenburg die Vergangenheit nicht nur als Last empfunden wird, sondern dass hier der Versuch unternommen wurde, auf Vergangenes aktiv und durchaus mit spielerischem und freudigem Engagement zurückzugreifen. Dies hat sehr viel mit der Frage nach der Identität der Deutschen gerade nach dem Umbruch von 1989 und der vollzogenen deutsch-deutschen Einigung angesichts eines dynamischen
europäischen Einigungsprozesses zu tun.
Der Salmen in Offenburg
(2004)
„Wir leben in einer Zeit, in der nicht nur die jungen Menschen, sondern auch wir Älteren diese Demokratie hinnehmen, als sei sie eine Selbstverständlichkeit. Erst wenn wir uns vergewissern, dass Menschen dafür ihr Leben gegeben haben, erst dann wird uns deutlich, was auf dem Spiel steht, wenn die Demokratie gefährdet ist, und darum meine ich, ein solcher Ort wie der Salmen kann uns das deutlich machen." Diese Sätze entstammen dem Grußwort, das Bundespräsident Johannes Rau am 20. September 2002 anlässlich der Eröffnung des „Salmen" als Kultur- und Veranstaltungszentrum in Offenburg sprach. Schon im Januar 2002 hatte der Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und Medien den Salmen zum ,,Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung" erklärt. Das sind Denkmäler, die „Zeugnis ablegen über kulturelle, politische, geschichtliche, architektonische, städtebauliche oder wissenschaftliche Leistungen, die zur Entwicklung oder Darstellung des Gesamtstaates als Kulturnation maßgeblich beigetragen haben oder die für die kulturelle oder historische Entwicklung einer Kulturlandschaft von herausragender Bedeutung sind."
Der Rundgang beginnt vor dem Haupteingang zum Ehrenhof des Schlosses und führt zunächst am Wassergraben und der Schlossstraße entlang nach Norden. An der mit dem Heiligen St. Nepomuk geschmückten Brücke führt der weitere Weg zwischen den Gebäuden des Finanzamtes hindurch zum Wasserturm des „Oberen Wasserwerkes" aus Karl Theodors Zeiten.
Die archivalische Überlieferung im Stadtarchiv Esslingen ist für die zahlreichen mittelalterlichen Urkunden und die bis in die Mitte des 14. Jahrhunderts
zurückreichenden Steuerbücher bekannt. Nur wenige Gemeinden können
einen so dichten und weit zurückgehenden Archivbestand aufweisen wie die
Stadt Esslingen. Unter diesen spätmittelalterlichen Quellen finden sich auch
die so genannten Missivenbücher (Stadtarchiv Esslingen, Bestand MB), welche
von 1434– 1440 und 1448–1533 vorhanden sind. Bei diesen Missivenbüchern
(Missive = Sendschreiben) handelt es sich um eine Art Vorgängerakten der
späteren Ratsprotokolle. In den Büchern wurden alle vom städtischen Rat ausgehenden Schreiben protokolliert. Außerdem wurden Rechtsstreite und vereinzelt auch eingehende Schreiben niedergeschrieben.
Im August 1878 verfasste der ‚obrigkeitlich entlassene Bürgermeister‘
Adolf Heinrich Raußmüller ein Gutachten, dessen Grundlagen die älteste
Urkunde über die Verleihung der
Stadtrechte an Eppingen von 1303,
die Urkunden über den Erwerb von
Mühlbach von 1365 und 1372, Dokumente über die Waldteilung zwischen
Eppingen und Kleingartach sowie die
schriftlich niedergelegten Privilegien
der Stadt Eppingen gewesen sein
müssen „so derselben von Ihrer Kurfürstlichen Durchlaucht Herr Karl
Theodor, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Ober- und Niederbayern … unterm 10. Oktober 1781 gnädigst
ertheilet worden.“ Der Verfasser nennt
weder den Anlass noch den Adressaten
bzw. Auftraggeber des Gutachtens,
doch der Inhalt lässt keinen Zweifel
aufkommen: Das ‚Gutachten‘ beschäftigt sich mit den althergebrachten
Nutzungsrechten am Eppinger Wald
und sollte vermutlich der Klärung noch
offener Fragen dienen.
Heute spricht man vielfach im Rückblick von diesem Krieg als der „Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts“, ein Zitat
des amerikanischen Historikers und Diplomaten George F. Kennan. Er meinte
damit, dass es sich bei diesem Krieg,
seinem Verlauf und seinem Ausgang,
um ein welthistorisches Desaster handelte, das in seinen Auswirkungen auf
Gesellschaft und Politik bereits den
Keim des Zweiten Weltkrieges und des
darauffolgenden Kalten Kriegs in sich
getragen hat.
Begonnen hat der Erste Weltkrieg
oder Große Krieg, wie er auch in Frankreich und England genannt wird, am 28.
Juli 1914 mit der Kriegserklärung Österreich-Ungarns an Serbien. Am 30. Juli
mobilisierte Russland seine Streitkräfte,
und am 1. August erklärte Deutschland
Russland den Krieg. Am 3. August erklärte Deutschland Frankreich den
Krieg, und mit dem Einmarsch deutscher Truppen in Belgien trat Großbritannien am 4. August in den Krieg ein.
Es folgten weitere Kriegserklärungen –
am Ende waren fast 40 Staaten auf der
ganzen Welt im Kriegszustand. Gekämpft wurde in Europa, Afrika, Asien
und im Pazifikraum.
Die Kirchenbücher im Herzogtum Württemberg, dem größten Territorium
des nachmaligen Königreichs, dessen Gebiet bis zum heutigen Tag den größten
Teil der Landeskirche bildet, gehen auf das Jahr 1557/58 zurück. [1] In der Visi -
tationsordnung vom 2. Februar 1557 wurde von Herzog Christoph die Führung von Taufbüchern angeordnet. [2] Diese werden auch in der 1559 erschie -
nenen Großen Württembergischen Kirchenordnung erwähnt, denn hier wird
den Visitatoren aufgetragen, den »Catalogum mit den getaufften Kindern« zu
überprüfen. [3] Im Gegensatz zur Einführung der Taufbücher [4] ist ein Erlass für
die Anlegung von Registern der Eheschließungen und Beerdigungen, also der
Führung von Ehe- und Totenbüchern, die alsbald nach den Taufbüchern beginnen, nicht bekannt. [5] In den meisten Fällen wurden diese drei ursprünglichen
Sparten der kirchlichen Register in einem Band eingetragen, der in kleinen
Gemeinden oft hundert und mehr Jahre seinem Zweck diente. Später wurden
dann für jedes der drei Register eigene Bände angelegt.
Aufgrund eines fürstlichen Generalausschreibens vom 18. Februar 1642 [1], wonach die Beisitzgelder von Pfahlbürgern in Stuttgart und anderen Städten
dem Landesherrn zustehen sollten, fragte der Kirchheimer Untervogt Wendel
Kurrer am 23. Dezember bei der Regierung an, ob dies auch in Kirchheim –
obwohl zuvor nie üblich – so gehalten werden und auch auf Adelige, die bürgerliche Güter erworben hätten, Anwendung finden sollte. In einem weiteren
Schreiben vom 7. Februar 1643 heißt es, dass »dieser Zeiten sich eine starke Anzahl Volks, so ußer der Nachbarschaft als dem Amt Göppingen und der Ritterschaft zugehörigen Flecken bei jetzt höchst klaglichen Kriegsläuften hiehero
geflohen, sich in der Stadt befindet, welche alle zu Gott seufzen, dass sie wiederum hinaus an Ort und Ende, wo sie das Ihrige verlassen haben, kommen
könnten«, und dass diese nicht unter die Beisitzer gezählt werden. In einem
dritten Schriftstück vom 21.April 1643 geht es schließlich um die von unverbürgerten Einwohnern zu leistende Kriegskontribution.
Die Konstanzer Gruppe der Zeugen Jehovas, damals Ernste Bibelforscher genannt,
bildete sich 1921 mit etwa 15 Personen. In den unruhigen Zeiten der Weimarer Republik
hatten die Zeugen Jehovas zeitweise großen Zuspruch. Bei Werbeveranstaltungen in Konstanz ab 1920 waren die Säle des Konzilsgebäudes gut gefüllt. Eine Veranstaltung hieß:
Die Welt ist am Ende – Millionen jetzt Lebender werden nie sterben! Eine andere hieß: Die Zeit ist
herbeigekommen! [1] Reisende Bibelforscher betreuten die ersten Anhänger in der Region. Ihr
Auftreten war fromm erscheinend, würdevoll und ernst. Ihren Bartschnitt ahmten sie Christus nach.
Sie trugen einen schwarzen Rock, versehen mit einer Anstecknadel, die Kreuz und Krone darstellte. Die
einheimischen Anhänger missionierten wiederum sonntags mit dem Fahrrad bis in den
Hegau und in den Linzgau hinein, und sie hielten Kontakt zu Schweizer Zeugen Jehovas.
Die Versammlungen der 20er Jahre wurden von einem Erntewerkvorsteher und gewählten Ältesten geleitet. Ab 1932 sprach man von Dienstleitern und Brüdern, ab 1936 von
Gruppendienern, die nicht mehr gewählt, sondern ernannt wurden. Außer öffentlichen
Vorträgen wurden regelmäßige wöchentliche Zusammenkünfte abgehalten, sei es Gruppen-Wachtturm-Studium oder Lobpreisungs- und Gebetsversammlungen.
Das nachfolgend abgedruckte, zeitgeschichtliche Gutachten wird zur Dokumentation der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und seinen Folgen im Bodenseeraum veröffentlicht. Es wurde am 5. Februar 2014 im Rahmen einer Pressekonferenz auf der Insel Mainau der Öffentlichkeit übergeben.1 Das Gutachten unter dem
Titel »Lennart Bernadotte (1909–2004) während der Zeit des Nationalsozialismus und
in den unmittelbaren Nachkriegsjahren« wird hier in vollem Umfang abgedruckt. Zur
besseren Anschaulichkeit wurde es um Abbildungen aus dem Gräflich Bernadotte’schen
Familienarchiv und aus anderen Archiven ergänzt.