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- Wissenschaftlicher Artikel (805)
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- Buch (Monographie) (8)
- Bericht (2)
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Sprache
- Deutsch (1560) (entfernen)
Schlagworte
- Zeitschrift (743)
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Viele kleine Herren
(2007)
Unter den 44 Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs gehört der Kreis Heilbronn zu den großen: nach der Zahl seiner Städte und Gemeinden ist er der fünftgrößte, nach seiner Bevölkerung der neuntgrößte und nach seiner Fläche der
zwölftgrößte. Hervorgegangen aus der Kreisreform von 1973, umfasst er 123 alte Gemeinden, die davor zu sechs verschiedenen Landkreisen gehörten und bis in die
Mitte des 20. Jahrhunderts Teile der Länder Württemberg, Baden und Hessen waren. Aber diese auf den ersten Blick schon bunte Vorgeschichte des heutigen Landkreises ist nur ein matter Abglanz der „staatlichen" Vielfalt, die während des Mittelalters und der frühen Neuzeit hier herrschte - einer politischen respektive herrschaftlichen Vielfalt, deren Relikte das Erscheinungsbild der Kulturlandschaft, das Gesicht der Städte und Dörfer bis in die Gegenwart prägen, sie interessant und
liebenswert machen.
Im Jahr 2017 begeht die Stadt Bretten das 1250-jährige Jubiläum ihrer urkundlichen Ersterwähnung im Codex des Klosters Lorsch. Im Laufe der seither belegbaren Stadtgeschichte erlebte Bretten unterschiedliche Landesherrschaft en sowie zahlreiche Höhen und Tiefen bei seiner Entwicklung. Zu den Konstanten der Stadtgeschichte gehörte die Verarbeitung zahlreicher Belagerungen, Eroberungen und Zerstörungen, was mit dazu beitrug, dass die Bevölkerung allem, was von außen kam, lange Zeit mit großer Skepsis gegenüber stand.
Am 1. Advent 1930 trat die neue Agende, das „Kirchenbuch für die Vereinigte evangelisch-protestantische Landeskirche Badens“, in Kraft. Bis dahin war offiziell die Agende von 1877 gültig. Dieser lange Zeitraum ihrer Verwendung war keineswegs vorgesehen und tatsächlich wurde die Benutzung der 1877er Agende schon lange nicht mehr praktiziert. Schon 1909 hatte die Generalsynode den Wunsch ausgesprochen, es möge die Agende [vom Jahre 1877] einer Revision in der Weise unterzogen werden, daß sie in ihrem Inhalt nach den jetzt vorhandenen kultischen Bedürfnissen erweitert und ergänzt und in ihrer Form dem liturgischen Geschmack und Takt unserer Zeit entsprechend überarbeitet werde. Vorgesehen war eine grundlegende Überarbeitung der Agende, ein Ergebnis wurde wegen des Arbeitsaufwandes nicht vor der nächsten Generalsynode, die erst für 1914 einberufen wurde, erwartet. Anstelle des verstorbenen Heinrich Bassermann übernahm Johannes Bauer, Universitätsprofessor und Direktor des praktisch-theologischen Seminars in Heidelberg, der dem kirchlichen Liberalismus zuzuordnen ist, schließlich diese Aufgabe, die er im Einvernehmen mit dem Oberkirchenrat ausführte.
Dieses Buch werde ich aus zwei Perspektiven vorstellen, die sich aber gegenseitig
durchdringen - einmal als Historiker, der sich mit Aufbau, Inhalt und Quellenwert
des Werkes beschäftigt, dann aber auch als persönlich Betroffener, dessen Familie
aus Budakeszi/ Ungarn vertrieben wurde. Unser unmittelbar an der Stadtgrenze zu
Budapest stehendes Haus wurde bald danach von einer ungarischen Familie bewohnt,
die ihrerseits in der Folge der Benesch-Dekrete aus der Tschechoslowakei
vertrieben worden war. Zu meiner bevorzugten Lektüre gehört noch heute „Unsere
Post - die Heimatzeitung der Deutschen aus Ungarn".
„Vertrauen ist die Zuversicht, mit der man sich auf einen Andern verläßt. Der Erzieher soll seinen Zöglingen Vertrauen beweisen, wo sie es irgend verdienen, oft sogar, um sie dessen würdig zu machen.” So heißt es in einem Universal-Lexikon der Erziehungs- und Unterrichtslehre für ältere und jüngere christliche Volksschullehrer aus dem Jahr 1842. In den allgemeinen Lexika dieser Zeit findet man im übrigen das Stichwort „Vertrauen” nicht.
Einen signifikanten Baustein zur Geschichte der jüdischen Medizin im Spätmittelalter stellt der im Generallandesarchiv Karlsruhe unter der Signatur 67 Nr. 830 Bl. 147r –150v tradierte Vertrag dar, in dem die Territorialherren der Grafschaft Sponheim, der Kurfürst und Pfalzgraf bei Rhein, Ludwig V., der Pfalzgraf bei Rhein Johann und der Markgraf von Baden Philipp I., dem Juden Mayer Leui das Recht zusichern, zusammen mit seiner Familie zwölf Jahre unter ihrem Schutz und Schirm in der Stadt Kreuznach zu wohnen und Handel zu treiben.
Im Gegensatz zu der erhaltenen Burg im Stadtteil Obergrombach gibt es für die Helmsheimer Burg keine äußeren Anzeichen mehr. Nur Straßen- und Gewannnamen halten die Erinnerung wach. Westlich des Dorfes, links von der Kreisstraße nach Obergrombach, finden wir den „Schlossbuckel", der heute fast vollständig bebaut ist. Die Bezeichnung „Schlossbuckel" ist
ja etwas zu hoch gegriffen, denn ein Schloss gab es in Heimsheim nie. Aber vielleicht war es gerade dieser Name und die Lage außerhalb des Dorfes, das dieses Gebiet vor etwa 30 Jahren zu einem attraktiven Wohngebiet werden ließ - der
Name allein hat ja einen „elitären Touch". In der Beurteilung der Alt-Helmsheimer waren die „Schlossbuckler" etwas Besonderes, aber in der Zwischenzeit haben sich die Gegensätze gelegt, denn Schlossbuckel und Dorf sind durch die
Erschließung neuer Baugebiete fast zusammengewachsen. Auf alten Flurkarten hieß der Schlossbuckel „Burgberg", daran schloss sich die „Burghälden" und der „Hagwasen" an, und der untere Römeracker war der „Burggrund" - alles Indizien für eine Burg. Und es gab sie ja auch! Als 1972 mit der Bebauung des Schlossbuckels begonnen wurde, planierte man den Hügel, und die restlichen gefundenen Steine wurden zur Befestigung eines Waldweges im Helmsheimer Wald benutzt. Die Burg befand sich im heutigen Bereich der Helmolfstraße (etwa Anwesen Lupp, Kaufmann, Dralle, Fröhlich). Sehr wichtig für eine Burg war ein Brunnen, der an der alten Kreisstraße nach Obergrombach lag.
Nachdem bereits 1927 unter Vorsitz des Nazivordenkers Alfred Rosenberg der „Kampfbund für Deutsche Kultur“ gegründet worden war, begann mit dem Aufstieg der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) Anfang der 1930er-Jahre, die Intoleranz gegenüber avantgardistischen Künstlern einen zunehmend repressiven Charakter anzunehmen. Gleich nach der sogenannten „Machtergreifung“ durch die Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 wurde der gesamte Kulturbereich zentralisiert und im Interesse der neuen Machthaber durchstrukturiert. Dem im März 1933 eingerichteten Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda unter Leitung von Joseph Goebbels kam dabei eine zentrale Rolle zu. Durch das wenige Wochen später erlassene Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums wurden zahlreiche jüdische und nicht systemkonforme Lehrende an den Akademien sowie Mitarbeiter von Museen in ganz Deutschland entlassen. Schließlich wurden im Juli auf Erlass des Reichsministeriums alle Künstlervereinigungen und Kunstvereine gleichgeschaltet und in das Reichskartell der bildenden Künste überführt. Wenige Wochen später erfolgte die Gründung der Reichskulturkammer. Sieben Einzelkammern erfassten sämtliche kulturellen Bereiche: Musik, Theater, Schrifttum, Presse, Rundfunk, Film und auch die bildenden Künste. Wer der Reichskulturkammer bis zum 15. Dezember 1933 nicht beitreten wollte oder konnte, hatte fortan keine Möglichkeit mehr, seinen Beruf auszuüben. Voraussetzung für die Aufnahme war die deutsche Staatsangehörigkeit und der Nachweis einer „arischen“ Abstammung, doch auch aus politischen oder anderen Gründen „unerwünschte“ Künstler konnten mit dieser perfiden Maßnahme auf Einfachste ausgegrenzt werden.
Verbum Dei manet in aeternum
(2015)
Predigt und theologische Lehre ereignen sich nicht im luftleeren Raum. Sie sind Deutung und Orientierung konkreten Ergehens im Licht des Wortes Gottes. Wenn Sie heute freundlicherweise der Einladung zu einem Gespräch zum Thema Wort Gottes, Kirche und Konfession im Licht der Barmer Theologischen Erklärung gefolgt sind, wissend, dass dieses Gespräch durch mein mit dem 1. November 2008 wirksam gewordenes Ausscheiden aus dem aktiven Kirchendienst veranlasst ist, so möchte ich einstimmungsweise jetzt zunächst bedeuten, dass ich im Folgenden keinen abgerundeten theologischen Vortrag anbieten werde. Ich möchte vielmehr versuchen, das, was Predigt und Lehre, Gemeindeleben und kirchliches Handeln in dieser Zeit, die ich gelegentlich mitverantwortlich begleiten durfte, manchmal subkutan und eher
verborgen, manchmal aber auch ganz offenkundig geprägt hat, gewissermaßen atmosphärisch spürbar zu machen.
Gespräch heißt auf lateinisch sermo. „Sermo“, so hat der für meine Arbeit und mein Selbstverständnis als Pfarrer wichtigste Lehrer, der Heidelberger Dogmatiker Peter Brunner, an bestimmter Stelle ausgeführt, „bedeutet eigentlich ein ruhiges,
gelassenes Gespräch über einen bestimmten Gegenstand, auch eine einfache Rede im Gesprächston.“ Also möchte ich Ihnen heute einen Sermon halten, eine Ansprache und einfache Rede im Gesprächston, eine Nachdenklichkeit über die Farbe der Zeit.
Verabschiedung von Frau Kohler und Herrn Kohler bei der Mitgliederversammlung 2006 in Lörrach
(2006)
Liebe, sehr geehrte Frau Kohler,
leider haben Sie sich entschlossen, mit dem heutigen
Tag Ihre Tätigkeit beim Landesverein Badische
Heimat Freiburg aufzugeben. Zwanzig Jahre lang sind
Sie im Haus der Badischen Heimat gegenwärtig gewesen,
haben Sie sich als kompetente und unverzichtbare
Sachwalterin des Vereins erwiesen. Gerade die
Betreuung der Mitglieder erfordert Ausdauer – und
manchmal auch starke Nerven. Ihrer Arbeit auf diesem
Feld haben wir es zu verdanken, dass es möglich gewesen
ist, die Quartalshefte der Badischen Heimat nicht
nur korrekt zustellen zu können, sondern deren Druck
und Versand auch zuverlässig bezahlen zu können. Es
war eine Tätigkeit, die nicht immer einfach war, aber es
ist Ihnen gelungen, in all den Jahren Gelassenheit und
Distanz zu bewahren. Dafür sei Ihnen an dieser Stelle
im Namen des Vorstandes, des Beirates und der Mitglieder
herzlich gedankt.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle eine persönliche
Erinnerung: Als ich 1994 zum ersten Mal nach Freiburg
in das Haus Badische Heimat kam, merkten Sie
bei der Betrachtung der Büroräume an, dass die Möbel
alt seien wie die Mitarbeiterinnen. Nun, wer die ganz
ausgezeichneten Schreinerarbeiten im Haus kennt, der
wird bestätigen können: Beide sind bestens gepflegt
und erhalten; eine Wohltat für das Auge und sehr
bestimmend für die angenehm freundliche Atmosphäre
in ihrer Umgebung.
Zur Verabschiedung von Herrn Adolf Schmid als
Landesvorsitzenden der Badischen Heimat werde ich
in meiner Rede den Rückblick auf seine Tätigkeit mit
kritischen Ausblicken auf die nähere Zukunft des Vereins
verbinden.
Zum siebzigsten Geburtstag von Herrn Adolf
Schmid habe ich im Jahre 2004 im Heft 2 der Badischen
Heimat wichtige Positionen seiner Vereinspolitik
gewürdigt. Ich greife deshalb bei dieser Gelegenheit
auf meine damaligen Ausführungen zurück.
Venustempel
(2011)
2010 wurde im Kunsthandel ein druckgraphisches Werk angeboten, das den Titel »Venustempel« trägt. Auf den Bildtext wird wie folgt eingegangen: »Temple en l'Honneur de la Deesse Venus« sowie bez. »Decoration en relief qui a ete executee a Rome en 1747 a l'occasion de la ceremonie de l'hommage que le Royaume de Naples rend au St. Siege«, wohl Darstellung der architektonischen Rekonstruktion eines Venustempels in Rom nach dem antiken Vorbild in Tivoli, nach einem Gemälde
von Claude Lorrain (1600-1682).
Urach und das Ermstal
(1979)
Die alte Residenz- und Oberamtsstadt Urach liegt im oberen Abschnitt des
Ermstales, einer Landschaft, die teil hat an zwei völlig verschiedenartig geprägten
Räumen: der Mittleren Schwäbischen Alb, einer industrie- und städtearmen Zone,
auf der einen Seite und zum anderen an den Ballungszentren des Vorlandes. Diese
Grenzlage hat Urach mit zahlreichen anderen Städten des Landes gemein, wobei
allerdings im einzelnen die Entwicklung recht unterschiedlich verlaufen ist. So wird
etwa Urach von den meisten Pfortenstädten, wie diese Städte auch wegen ihrer
Lagebeziehung bezeichnet werden, nicht nur hinsichtlich der Bevölkerungszahl,
sondern auch der wirtschaftlichen Leistungskraft nach übertroffen. Gemessen an
ihrer Größe besitzt die Stadt allerdings eine erstaunlich hohe zentralörtliche Bedeutung.
Bevor wir der Frage nach den Ursachen dafür nachgehen, sollen zunächst die
naturräumlichen Bedingungen ins Auge gefaßt werden, unter denen sich die Entwicklung
Urachs und seines Umlandes vollzogen hat.
Unter Bruchsals Straßen
(2009)
Die historisch bedeutsame Stadt Bruchsal
liegt am Austritt des Saalbaches aus dem
Kraichgauer Hügelland in die oberrheinische
Tiefebene. Der Nordteil der mittelalterlichen
und heutigen Stadt mit Marienkirche und
bischöflicher Burg befindet sich auf einer
flachen, in die Niederung ausgreifenden Geländezunge.
Südöstlich schließt lange Zeit durch
das versumpfte Saalbachbett getrennt die im
Gelände ansteigende Siedlung um die Peterskirche
an.
Entlang des Westrandes des Kraichgauer
Hügellandes verlief eine unter dem römischen
Kaiser Trajan etwa 100 n. Chr. angelegte römische
Straße. Bruchsal befindet sich unweit
dieser vermutlich auch im Mittelalter genutzten
Verkehrsachse, die von Basel über Ladenburg
nach Mainz führte. Die verkehrsgünstige
Lage begünstigte im Mittelalter das Entstehen
einer Markt- und Zollstelle in Bruchsal.
Schriftliche Nachrichten hierfür liegen jedoch
erst ab dem Spätmittelalter vor.
Seit der an der Antike geschulten Renaissance sind wir gewohnt, bei der Neuanlage von Städten und Stadtteilen planmäßig vorzugehen, so dass regelmäßige Stadtstrukturen entstehen.
Auch viele Stadtgründungen de Mittelalters zeigen regelmäßige Grundrisse. Aber sind diese
Strukturen, wie wir sie heute vorfinden, tatsächlich Beweis für mittelalterliche Stadtplanung?
Dieser Frage möchte ich am Beispiel Freiburg nachgehen. Die Besiedlung begann in Freiburg um 1100. Zwei Jahrzehnte später erhielt die schnell wachsende Kommune da Marktrecht
durch die Herzöge von Zähringen. Anschließend wurde mit dem Bau der Marktstraße, der
Pfarrkirche und der Stadtmauer begonnen.
'Singule autem aree in longitudine centum, in latitudine quinquaginta pedes habebunt; et de
qualibet area .xii den.[ arii]publice monete annuatimin festo beati Martini iure censuali damono sunt perolvendi' heißt es in der 1218 verfassten Bestätigung de Freiburger Stadtrechts.
Es ist die erste urkundlich überlieferte Nennung der Hofstättengröße von 50 x 100 Fuß und der "Herrschaftsrecht" genannten Grund teuer von 12 Pfennig. Dieser Passus dürfte bereits in der
Bestätigung de Stadtrechts um 1152/53 gestanden haben. Möglicherweise galt sie auch schon
für den Siedlung beginn um 1100.
Josef Ignaz Peter, der aus Achern stammende Justizminister der badischen Revolutions-Regierung, floh 1849 in die Schweiz. Auf Betreiben der Großherzoglich Badischen Regierung verwiesen die Eidgenossen den am 9. April 1850 zu 20 Jahren Zuchthaus Verurteilten ihres Landes. Über Straßburg floh Peter weiter nach Paris. Dort lebte er von Juni 1850 an in ärmlichen Verhältnissen. 1854 erlaubte ihm der Kanton Thurgau, nach Frauenfeld zu seiner mit dem Arzt Dr. Konrad Reiffer verheirateten Tochter Emma zu ziehen, wo er auch seine Frau und seine unverheiratete Tochter Maria fand. 1862 erließ ihm Großherzog Friedrich den Rest der Strafe. Josef Ignaz Peter starb am 19. September 1872 in Achern im Alter von 83 Jahren. Die kinderlos gebliebene Emma Reiffer hinterließ den Nachlass ihrer Eltern den Kindern der Schwester ihres Vaters, Helene Peter. Die Papiere, welche an die „Mina" genannte Cousine Anna Wilhelmine verheiratete Blaß in Freiburg gelangten, befinden sich heute als Dauerleihgabe im Staatsarchiv Freiburg. Andere Papiere kamen an Minas fünf Jahre älteren Bruder, den Achemer Handelsmann und späteren Bürgermeister Franz Peter, in der Folge an dessen Tochter Marie Helene verheiratete Gerner. Darunter befinden sich 13 Briefe Helene Peters von März 1848 bis Januar 1851 an Tochter Mina und Schwiegersohn Konrad Blaß in Freiburg. Sie lassen noch heute die Nöte und Sorgen jener Jahre spüren.
Umpfenbach liegt an derjenigen Stelle Bayerns, von der aus, wendet man sich
nach Norden, Osten oder Süden, man sogleich ins ehemalige Baden gelangt.
Diese besondere Lage – man könnte auch von Abgelegenheit sprechen – hängt
mit der wechselhaften Geschichte zusammen, der dieses kleine Dorf am Beginn
des 19. Jahrhunderts unterworfen war. Die Fülle der Quellen, die diesen Vorgängen
zu danken sind, erlaubt tiefe Einblicke in die historischen Umstände jener
Umbruchszeit, und man kann sich auf diese Weise gut hineinversetzen in die Haltung der Beteiligten, die damals noch nichts wissen konnten vom Untergang
des ersten französischen Kaiserreichs und von der Neuordnung Mitteleuropas
durch den Wiener Kongress.
Über die Gründung der Universität Tübingen im Jahr 1477 und die an dieser
Universität bis zur Reformation gelehrte Theologie informiert eine ganze Reihe
wichtiger Arbeiten. Bekannt ist auch, daß Graf Eberhard d.Ä. im Zusammenhang
mit der Universitätsgründung erwog, die Dominikaner nach Tübingen zu
berufen und ihnen das Kloster der Augustiner-Eremiten zu übergeben, da, wie
schon Martin Crusius angemerkt hat, die Dominikaner damals gelehrter waren als
die Augustiner-Eremiten. Der Provinzial der Dominikaner, Fabri von Stubach,
hielt sich im Jahr 1478 zwischen dem 25. Mai und dem 2. August über einen
längeren Zeitraum bei Eberhard d.Ä. im Uracher Schloß auf, um die Reform der
württembergischen Dominikanerinnenklöster zu leiten. Dies scheint jedoch nicht
der alleinige Zweck seiner Anwesenheit in Urach gewesen zu sein, denn er
verließ das Schloß nicht einmal, als es um die Reform des Klosters Offenhausen
ging, die Eberhard d.Ä. besonders am Herzen lag. Vielmehr gab der Provinzial seinem Reformkommissar Johannes Meyer schriftlich seine Anweisungen. Offenbar
verhandelte Fabri von Stubach damals mit Eberhard d.Ä. auch erfolgreich
über eine Mitwirkung der Dominikaner an der Universität. denn noch im August
1478 mußte der Provinzial der Augustiner-Eremiten sein Tübinger Kloster an
Graf Eberhard d.Ä. abtreten.
Tourismus der besonderen Art
(2018)
Ab September 1945 fuhren regelmäßig ab Paris Sonderzüge, die Mitglieder einer gewerkschaftlichen Tourismus-Organisation für zwei Wochen in den Schwarzwald, an den Bodensee, nach
Oberschwaben und nach Tirol brachten. Die Logistik lag bei der französischen Besatzungsarmee. Die Unkosten der deutschen Seite betrachtete man als vorgezogene Reparationsleistung.
Es ist die Rede von »moralischer und materieller Wiedergutmachung«.
Die folgenden Zeilen teilen in kurzer Form einige wesentliche Ergebnisse der
Auswertung einer schon häufiger herangezogenen, aber statistisch und typographisch
bisher ganz unzureichend aufgenommenen archäologischen Sachgruppe
mit. Diese, die Keramik des 6. bis 8. Jahrhunderts, ist im Untersuchungsgebiet
wahrscheinlich die zahlenmäßig stärkste überhaupt, weil die zweite, bisher
ebenso schlecht erschlossene, aber ähnlich zahlreiche, die der Waffen, wegen
ihrer Materialkonsistenz (infolge mangelhafter Bewahrung nach der Ausgrabung)
stärker der Vernichtung ausgesetzt war.
Eine der wesentlichen Erkenntnisse der Kirchenkampfforschung von vor bereits 30 Jahren ist gewesen, dass eine Darstellung des Kirchenkampfes nicht 1932 oder 1933 einsetzen kann, sondern schon und insbesondere die Vorgeschichte: die Geschichte der Weimarer Republik, zu betrachten ist. Hier, in einer vor allem theologiegeschichtlichen Betrachtung, bedeutet das die Frage der allgemeinen Umbrüche 1918/19 zu konzentrieren auf die spezielle Frage nach theologischen Einstellungen, Prägungen und Mentalitäten. Genauer betrachtet stellt sich hier umgehend ein Problem: nämlich ob die Prägung der Akteure als genus subjectivus oder objectivus zu verstehen sei. Will sagen: Geht es um die Frage, wer in der Weimarer Republik die Theologie geprägt hat, vor allem im Umkreis der Universität Heidelberg, oder geht es um die Frage, wer im kirchlichen Dienst der badischen Landeskirche mit welcher theologischen Prägung agierte? Oder geht es um die Frage, ob und wieweit bei den nun strukturell transformierten Akteuren, nämlich den Kirchenparteien, theologische Strömungen zu erkennen sind, die explizit oder implizit auf theologischen Prägungen beruhen? Mit den Fragen sind erste und vorläufige Antworten schon vorbereitet. In aller Vorläufigkeit – auch hier machen sich schmerzlich Forschungsdesiderate bemerkbar – sind heute alle drei Aspekte zu würdigen. Ich betone die Vorläufigkeit der hier vorgetragenen Beobachtungen.
Konjunkturschub, Kreativität, Wachstumsmodelle, Karrierechancen, etc., etc., alles Schlagworte, mit denen die Wende herbei
geredet werden soll. Bis jetzt noch ein Wunschdenken, das auf Umsetzung wartet. Dies alles vollzog sich in Mannheim, als
1720 – durch den Umzug des Kurfürsten Carl Philipp von Heidelberg nach Mannheim – die Stadt Residenz wurde. Die Bewohner erlebten einen ungeheueren Aufschwung. Das Land mag unter den finanziellen Lasten, die zu Gunsten des Schlossbaus und der Hofhaltung erhoben wurden, gestöhnt haben, aber die Stadt hat davon profitiert.
Tatort Heidelberg
(2019)
Auf der Grundlage einer Verordnung der Reichsregierung vom 21. März 1933 wurden reichsweit Sondergerichte gebildet, deren Zuständigkeit sich zunächst auf Delikte erstreckte, die nach zwei Notverordnungen strafbar wurden, mit denen die Nationalsozialisten
zum Zwecke ihrer Machtübernahme den Rechtsstaat aushöhlten: die sogenannte Reichstagsbrandverordnung („zum Schutz von Volk und Staat“) vom 28. Februar und die Verordnung „zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung“ vom 21. März 1933. Letztere kriminalisierte unter anderem Aussagen, die „das Wohl des Reiches oder eines Landes oder der Reichsregierung
oder einer Landesregierung oder der hinter diesen Regierungen stehenden Parteien oder Verbänden“ schwer schädigten. Damit wurde den Justizbehörden quasi eine Generalvollmacht erteilt, dissentierende politische Meinungsäußerungen, auch wenn sie nicht öffentlich vorgebracht wurden, zu unterdrücken. Für die Sondergerichte, deren Zuständigkeiten später noch erheblich ausgedehnt wurden, zum Beispiel auf Vergehen nach der Verordnung „gegen Volksschädlinge“ vom 5. September 1939, wurde die Strafprozessordnung in mehreren Punkten aufgeweicht, um ihre Verfahren zu beschleunigen: Mündliche Verhandlungen über den Haftbefehl fanden ebenso wenig statt wie gerichtliche Voruntersuchungen, die Ladungsfristen konnten auf 24 Stunden herabgesetzt werden, Vernehmungsergebnisse mussten in die Hauptverhandlungsprotokolle nicht aufgenommen werden, und gegen Entscheidungen der Sondergerichte waren Rechtsmittel nicht zulässig.
Der Geschichts- und Heimatverein Villingen widmete der Tallard’schen Belagerung, dem großen geschichtlichen Ereignis, das sich vor genau 300 Jahren in der Zähringerstadt ereignete, im Jubiläumsjahr 2004 breiten Raum. In mehreren Veranstaltungen beschäftigte sich der GHV mit diesem Thema. Einige Sonderaktionen nahm der GHV-Vorsitzende, Günter Rath, zusätzlich und
kurzfristig in das Jahresprogramm auf und informierte in einem Schreiben die Mitglieder. Ehrenmitglied Werner Huger rekonstruierte am 17. Juli bei einer Ortsbegehung auf dem Hubenloch, also am Ort des Geschehens vom Juli 1704,
sehr anschaulich den Belagerungsvorgang. (Siehe
dazu gesonderter Bericht in diesem Heft).
Im Bernadotteschen Familienarchiv im Stockholmer Schloss, in der Sammlung
König Gustafs V., sind die Tagebuchaufzeichnungen Königin Victorias, geb.
Prinzessin von Baden (1862–1930), von den Revolutionstagen in Karlsruhe im
November 1918 als besonderes Promemoria für den König aufbewahrt. Wie
König Gustaf V. (1858–1950) die Nachrichten – oder eher den Mangel an Nachrichten
– aus Karlsruhe während den Revolutionstagen empfand, hat der schwedische
sozialdemokratische Marineminister Baron Erik Palmstierna (1877–1959)
in seinem Tagebuch vom 16. November 1918 beschrieben: Der König sah während
der Kabinettssitzung völlig zerstört aus. Er soll schlaflos sein. […] Die
Notiz des Tages, dass man das Schloss in Karlsruhe zu stürmen versucht hat,
wirkt sich wahrscheinlich auch nicht gerade beruhigend auf die Nerven aus.
In Deutschland hatten die ausgebliebenen Siege, die Militarisierung der
Staatsleitung und die Kriegsmüdigkeit den Weg für die Revolution im Jahr 1918
bereitet. Während die Revolution in mehreren deutschen Ländern durch eine
negative Fixierung auf den Fürsten bedingt war, war in Baden das Gegenteil der
Fall. Großherzog Friedrich II. (1857–1928), der Bruder Königin Victorias, war
zwar weder bedeutend noch besonders populär. Lothar Machtan bezeichnet ihn
sogar als ein „farblosen Epigonen seines legendären Vaters“, jedoch richtete
sich die Unzufriedenheit gar nicht gegen ihn als Person.
Durch eine Resolution des Großherzogs von Baden vom 10. Oktober 1806 wurde das Kloster St. Blasien für aufgehoben erklärt, und am 28. Oktober erhielt dann der Abt die offizielle Mitteilung. Schon am 5. November kam Staatssekretär Baron Joseph Albrecht von Ittner, ehemals Kanzler der Malteser in Heitersheim, in das Kloster im Albtal, um den Abt zu eröffnen,
dass die Klostergemeinschaft nunmehr nicht mehr bestehe und das Vermögen der Mönche dem Staat gehöre. Damit war die ruhmreiche Geschichte des Benediktinerklosters St. Blasien beendet.
Jakob Ernst Leutwein, Pfarrer in Unterschüpf (1730-1763), überliefert in seiner spätestens 1755 abgeschlossenen „Schüpfer Kirchenhistorie“ das während einer Reise geführte Gespräch. Seinem Begleiter erzählte der Chronist, dass an der Spitze der
Geistlichkeit der 1632 erloschenen Herren von Rosenberg ein Superintendent gestanden hatte. Der Gesprächspartner kommentierte, es wäre aliquid inauditi, also völlig ausgeschlossen, dass adelige Herren einen Superintendenten hätten, ja es fehle ihnen dazu auch das Recht. In beiden Haltungen drückt sich unmissverständlich das Besondere dieser reichsritterschaftlichen Superintendentur aus – hier Leutweins Bewunderung für diese außergewöhnliche Einrichtung; dort der andere, die Existenz einer solchen Einrichtung bestreitend, damit ex negativo das Außergewöhnliche, ja Singuläre der Superintendentur in einer Adelsherrschaft betonend. Was hat es mit diesem Amt auf sich? Die Reformation bildete, wie allgemein bekannt, einen (nicht nur) religiösen Fundamentalprozess. Weit weniger ist im landläufigen Bewusstsein verankert, dass sich daran u.a. eine ganze Reihe rechtlicher Probleme anschloss.
Vorliegender Beitrag vermittelt zwischen der historischen Darstellung der
Dörfer auf der Baar von Hermann Grees und dem Aufzeigen der Planung für
die künftige Entwicklung von Christian Röcke in diesem Band. Die heutige
Struktur und Funktion ist das Ergebnis vielfältiger natur- und kulturgeographischer
Faktoren. Naturräumlich bildet die Baar den Übergang zwischen der
Ostabdachung des Schwarzwalds und dem Steilrand der Schwäbischen Alb.
Kulturräumlich gehört die Baar zu den seit vorgeschichtlicher Zeit besiedelten
Räumen Südwestdeutschlands mit einer vielseitigen territorialen Entwicklung.
Seit dem Spätmittelalter haben hier neben kleineren Herrschaften die Habsburger,
die Württemberger und die Fürstenberger maßgebliche Anteile; dies wirkte
sich wirtschaftlich und sozial differenzierend aus (s. Beitrag Grees). So unterscheidet
sich bis heute die mehr kleinbäuerliche, stärker verstädterte und industrialisierte
nördliche Baar von der mehr mittelbäuerlichen, noch stärker ländlichen
und konservativen südlichen Baar. Seit dem Zweiten Weltkrieg haben sich
Verstädterung, Industrialisierung und Verkehrsdichte allgemein verstärkt, doch
ist die nord-südliche Differenzierung noch deutlich erkennbar.
Der heutige Zustand soll im folgenden hinsichtlich der Bevölkerungs- und
Siedlungsentwicklung, der wirtschaftlichen Funktionen, der zentralen Orte und
Gemeindetypen aufgezeigt werden, unterstützt von graphischen Darstellungen.
Die statistischen Angaben mussten zum Teil noch der letzten vollständigen
Zählung von 1987 entnommen werden.
1914 befanden sich Straßburg und Kehl im wilhelminischen Kaiserreich und waren durch den Rhein in zwei politische Einheiten getrennt: das Großherzogtum Baden rechts und das Reichsland Elsass-Lothringen links des Flusses. Die wirtschaftliche Einheit blieb aber gewahrt und gefestigt durch die Rheinbrücke und die Tramlinie. Bei Ausbruch des Krieges war das demographische Gewicht beider Städte sehr ungleich. Die Metropole des Elsass’ zählte 180.000, Kehl, das 1910 teilweise noch ländlich geprägt war, nur 9000 Einwohner. Nach dem Ausbruch des Krieges gehörten beide Städte zum Festungsbereich und lebten somit unter dem Befehl des gemeinsamen Festungskommandanten, was öfter den Handel und den Verkehr zwischen beiden Ufern behinderte. Dazu kam noch der politische Unterschied zwischen dem Großherzogtum und dem
Reichsland. Seit Kriegsausbruch wurde die Rheinbrücke stark kontrolliert. Die badischen Staatsangehörigen brauchten eine behördliche Genehmigung, um das Elsass zu betreten, wie auch umgekehrt die Elsässer nicht ohne entsprechende Dokumente den Rhein überqueren durften. Die Truppen, die nach Westen fuhren, wurden an der Brücke informiert, dass sie nun eine „unzuverlässige“ Gegend betreten würden, was die jungen elsässischen Soldaten sehr beleidigte, wie mir ein Augenzeuge aus Obermodern im Hanauerland bestätigte. Wenigstens
blieb der ganze Festungsbereich auf beiden Seiten des Rheins während der vier Kriegsjahre von Bombardierungen und anderen Zerstörungen verschont.
Zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 hat sich am Anne-Frank-Gymnasium Rheinau eine klassen- und stufenübergreifende Arbeitsgemeinschaft gebildet, deren Teilnehmerinnen, mit hoher intrinsischer Motivation, den Staffelstab der Erinnerung ergriffen haben, um außerhalb des Regelunterrichts und mit einem regionalgeschichtlichen Schwerpunkt auf der Geschichte der ehemaligen jüdischen Gemeinden Neufreistett und Rheinbischofsheim folgende - von den Teilnehmerlnnen selbst
formulierte - Leitfrage zu bearbeiten: Was hat die Shoa mit Rheinau zu tun und in welcher medialen Ausprägung kann heute
daran erinnert werden? In den sich anschließenden Ausführungen wird zunächst eine der Teilnehmerlnnen, Tina Schadt
(Klasse 10), in Form eines Werkstattberichts ihre Erwartungen und Erfahrungen bei der Auseinandersetzung mit der jüdischen
Geschichte zur Zeit des Nationalsozialismus in ihrer Heimatgemeinde darlegen. Hieran schließen sich exemplarische Überlegungen zur „Holocaust Education" in der gegenwärtigen bundesdeutschen Erinnerungskultur an.
Der Ruhm Karl Friedrichs zu seiner Zeit und in der Zeit danach verdankt sich im Wesentlichen der »Aufhebung der Leibeigenschaft« und der »Antwort auf die Danksagungen des Landes nach der Aufhebung der Leibeigenschaft und einiger Abgaben«. Die Aufhebung der Leibeigenschaft hat Nebenius den »glanzvollsten Lichtpunkt« seiner Regierung genannt. Es scheint deshalb angebracht, die Interpretationen der beiden Dokumente aus verschiedenen Epochen Revue passieren zu lassen. Sie zeigen eine zunehmende Differenzierung in der Beurteilung. » Vom schönsten Abglanz vollkommener
Regentengesinnungen« bis zum »Freiheitsjubel, der in keinem Verhältnis stand zum tatsächlichen Ausmaß der Befreiung«.
Alle drei auf dem Studientag in Bretten gehaltenen Referate haben, was ja schon für sich erfreulich und gar nicht selbstverständlich ist, zu lebhaften Diskussionen geführt. Im Einverständnis mit den Referenten ist gegen Ende der Veranstaltung verabredet worden, dass ich meine Anfragen an die beiden kirchengeschichtlichen Referate „zu Papier“ bringen solle, damit sie, zusammen mit diesen abgedruckt, auch den nicht an der Tagung beteiligten Leserinnen und Lesern des Jahrbuchs für badische Kirchen- und Religionsgeschichte zur Kenntnis gebracht werden können. Die Schwierigkeit ist nun, dass Dr. Stössel – aus Gründen, die ich nicht kenne – einen völlig anderen Text zur Veröffentlichung vorgelegt hat, als er ihn in Bretten vortrug. Ich werde deshalb kurz die Pointe seines Brettener Vortrages und meine darauf bezogenen Anfragen rekapitulieren müssen – sie waren ja überhaupt der Anlass für die genannte Verabredung –, um anschließend, ebenfalls kurz, auf den jetzt vorgelegten Text einzugehen. Auch der Vortragstext von Herrn Kollegen Ehmann hat sich, wenn mich meine Erinnerung an das in Bretten Vorgetragene nicht trügt, etliche Veränderungen, nicht nur in der Tonart, gefallen lassen müssen, ohne dass darüber meine in Bretten freilich nur angedeuteten Vorbehalte einfach gegenstandslos geworden wären.
Wer aufmerksam durch die Mannheimer Innenstadt geht, stößt seit Anfang 2006 immer wieder auf Glastafeln an Häusern oder eigens dafür aufgestellten Sandsteinstelen, die in Wort und Bild interessante Aspekte der Mannheimer Geschichte darstellen. STADTPUNKTE heißt das von Kulturbürgermeister Dr. Peter Kurz initiierte und vom Stadtarchiv Mannheim
– Institut für Stadtgeschichte realisierte Projekt, das der Mannheimer Innenstadt ihre historische Dimension zurückgibt.
Rund zwanzig Jahre ist es nun her, seitdem die „Geschichte der Stadt Freiburg im Breisgau"
veröffentlicht wurde. Das ist ein guter Zeitpunkt, um zu überprüfen, ob sich die
Konzeption bewährt hat. ,,Mit dem Ziel einer Gesellschaftsgeschichte der Stadt sollte im Mittelpunkt die Lebenswelt der Menschen stehen, die Darstellung der Verhältnisse, Vorgänge, Erfahrungen und Verhaltensweisen in ihren wechselseitigen Zusammenhängen." Immer wieder
wurden exemplarisch Aspekte der Lebensgeschichte einzelner Menschen geschildert, manchmal über mehrere Kapitel hinweg, um die Beziehungsgeflechte von Individuum und gesellschaftlicher Struktur herauszuarbeiten und zugleich deutlich zu machen, dass Menschen die
Geschichte prägen - ,,sie ,machen' sie und sie erleiden sie". In einer Gemeinschaftsaktion von
zahlreichen „freien" Autorinnen und Autoren sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
Stadtarchivs Freiburg sollte mit unterschiedlichen Erkenntnisinteressen und Zugängen, Fragestellungen und Methoden, Sichtweisen und Stilmitteln die Vielgestaltigkeit der Stadtgeschichte
dargestellt werden. Um „die bewegenden Kräfte der Geschichte zu erfassen", war auch „auf
Alternativen der gesellschaftlichen Entwicklung", ,,auf das Mögliche, das nicht Wirklichkeit
wurde, und auf Untergegangenes" zu achten. Allen drei Bänden lag ein Grundschema zugrunde: Den ersten Teil des jeweiligen Bandes bildete ein chronologischer Durchgang durch die
Epochen im behandelten Zeitraum. In mehreren Kapiteln wurde er von „Schlaglichtern" ergänzt - kurzen, möglichst spannend erzählten Abschnitten zu interessanten Ereignissen und
Persönlichkeiten. In einem zweiten Teil wurden Themen vorgestellt, die eine systematische,
epochenübergreifende Betrachtung verdienten. Kontinuitäten, Brüche und grundlegende Veränderungen sollten hier besonders sichtbar werden. Nicht zuletzt war mit der Art der Darstellung beabsichtigt, die Leserinnen und Leser zur Auseinandersetzung mit ihrer Geschichte anzuregen. 2 In den Rezensionen ist der grundsätzliche Ansatz der Freiburger Stadtgeschichte
überwiegend positiv gewürdigt worden.
Ebenso wie Villingen an die Grafen von Fürstenberg gekommen ist. Herzog Berthold, der vierte des
Namens, Herzog von Zähringen, hat Villingen
erbaut. Er hatte eine Tochter mit Namen Agnes, die
hat er Graf Egino von Fürstenberg vermählt, der
auch ein Graf von Urach gewesen ist. Dieser Agnes
ist von ihrem Vater Herzog Berthold Villingen
zugeteilt worden, und also ist nach ihres Vaters Tod
und nach ihrem Tod die Stadt Villingen erblich an
die Grafen von Fürstenberg gekommen und gefallen. Das geschah im Jahr 1197.“ So schreibt der
frühneuzeitliche Geschichtsschreiber Heinrich Hug
(† ca. 1533) in seiner von 1513 bis 1533 verfassten
Villinger Chronik.
Stadt werden
(2018)
Ludwigsburg ist eine typisch europäische Stadt. Nach Walter Siebel (Die europäische Stadt, Frankfurt 2014) zeichnen sich europäische Städte durch fünf Merkmale aus, anhand derer ich meinen Vortrag gliedere. Erstens: Präsenz einer vormodernen Geschichte im Alltag der Stadtbewohner/innen. Hier ist die bürgerliche Gesellschaft entstanden und viele Bauten, die häufig unter Denkmalschutz stehen, belegen diese Geschichte. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Ludwigsburg können bezeugen, dass die Stadt mit ihrer ganz besonderen Gestalt, der Residenz, den Anlagen und der Garnisonsgeschichte ihnen ein Gefühl der Identität, der Orientierung, des Wohlbefindens und der Anerkennung gibt. Historische Gebäude vermitteln in ihrer Dauerhaftigkeit und Schönheit das Gefühl, an einem einzigartigen Ort zu leben.
In der spätmittelalterlichen Geschichte von Stadt und Amt Marbach gibt es eine
eigentümliche, rund vierzigjährige Periode. In dieser Zeit, genauer zwischen 1463
und 1504, empfingen die württembergischen Herrscher die genannte Amtsstadt,
die ja bereits 1302 an Württemberg gelangt war, mit mehr als einem Dutzend zugehöriger Dörfer und Weiler [1] vom Pfalzgrafen bei Rhein zu Lehen. Dies ist ein
bemerkenswerter Vorgang, hatte doch zuvor noch kein württembergischer Graf in
einem Lehensverhältnis zur Kurpfalz gestanden. Die neuere Forschung sieht in
dieser »Lehensauftragung« folglich einen Vorgang, der für die württembergisch-pfälzischen Beziehungen von »enormem politischen Symbolwert« gewesen sei. [2]
Die reichsweit stattgefundenen Versteigerungen jüdischen Hausrates, organisiert
durch die staatlichen Finanz- und Zollämter, waren Teil der sogenannten „Arisierung“ jüdischen Besitzes. Deren Ziel war, die jüdische Bevölkerung aus dem
Wirtschaftsleben zu verdrängen und die Zwangsenteignung jüdischen Besitzes
zugunsten des Staates und der „Arier“ zu organisieren.
Betroffene dieser fiskalischen und materiellen Enteignung durch staatliche
Organe waren auch Mitglieder der Villinger Familien Haberer, Schwarz und
Schwab. Zusammen mit insgesamt 6.500 badischen und Saarpfälzer Juden wurden sie am 22. Oktober 1940 in das Lager Gurs in den Pyrenäen deportiert. Der
beschlagnahmte Hausrat wurde schon einige Wochen später im Auftrag des
örtlichen Finanzamtes öffentlich versteigert.
Eine weitere Versteigerung fand im April 1942 statt. Zum Verkauf kamen
die Wohnungseinrichtungen von Michael Bloch und der Familie Gideon. Sie
konnten noch wenige Tage vor Beginn des Krieges in die Schweiz emigrieren. Der
zum Abtransport verpackte Hausrat wurde jedoch von Gestapo- und Zollbeamten beschlagnahmt und bis zur Versteigerung – 2 1/2 Jahre später – eingelagert.
Im Folgenden soll aufgezeigt werden, wie die jüdische Bevölkerung seit der
Machtübernahme durch die Nationalsozialisten mit Hilfe erlassener Gesetze und
Verordnungen systematisch ihres Besitzes und Vermögens beraubt wurde,
wobei die öffentlichen Versteigerungen der Wohnungseinrichtungen und des
Hausrates einen Schlusspunkt der Ausplünderung darstellten. Es stellt sich die
Frage, wer – neben dem Staat – an der Enteignung des jüdischen Besitzes beteiligt war und zu den örtlichen Profiteuren der Versteigerungen gehörte
Im Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde, untergebracht auf dem Kasernengelände
der ehemaligen preußischen Hauptkadettenanstalt und später der Leibstandarte-SS
Adolf Hitler, werden unter anderem die erhaltenen SS-Führerpersonalakten verwahrt.
Unter den abertausenden von Dokumenten befindet sich auch das zu Papier verdichtete
Leben von Heinrich Koeppen, dem ersten
Kommandanten der Kaserne in Radolfzell. Bislang ist in der zeitgeschichtlichen
Forschung über den SS-Obersturmbannführer nur bekannt, dass er im September
1939 in Polen den »Heldentod« fand und
deshalb die Kaserne nach ihm benannt
wurde. Ansonsten liegt sein Leben bis
heute gänzlich im Dunkeln. Was lässt sich
auf der Grundlage eines in Berlin gemachten Quellenfundes mit Gewissheit über
Heinrich Koeppen aussagen?
Die anfänglichen Erfolge der Deutschen Wehrmacht hatten sich schon lange in
Misserfolge gewandelt; an allen Fronten rückten die Alliierten vor. Der Krieg war
nicht mehr zu gewinnen, obwohl Durchhalteparolen und Berichte über angebliche
Wunderwaffen der Bevölkerung den Anschein geben sollten, dass die Rückschläge
nur temporär seien.
Für die Zivilbevölkerung war es eine Katastrophe, dass die Lufthoheit über
Deutschland völlig verloren gegangen war und zugleich die Alliierten dazu
übergingen, gezielt die Städte mit Flächenbombardements zu zerstören - eigentlich
ein Verstoß gegen die Genfer Konvention und das Völkerrecht. Man denke an
Dresden oder Hamburg, aber auch an Mannheim, Pforzheim, Heilbronn oder
Bruchsal. Jedoch waren auch kleinere Gemeinden nicht sicher. Wie viele
Augenzeugen berichten, griffen ab 1944 Jagdflugzeuge nicht nur Industrieanlagen
und Verkehrsknotenpunkte an, sondern - wie ein Zeuge meinte - ,,alles was denen
vor den Lauf kam", also auch Zivilpersonen: Bauern auf dem Feld, fahrende Autos
etc.
Die Belagerung Villingens durch die Armee des französischen Marschalls Tallard im Juli 1704, also vor 300 Jahren, gehörte zu den wichtigsten Ereignissen im Programm des Geschichts- und Heimatvereins Villingen im abgelaufenen Vereinsjahr. Das Thema fand breiten Raum und großes Interesse. In diesem, Ihnen jetzt vorliegenden Jahresheft, war ein größerer Beitrag unseres langjährigen Vorsitzenden und Ehrenmitglieds Werner Huger vorgesehen, der aber aus aktuellen Anlass in einer Sonderveröffentlichung in Form einer Broschüre schon vor dem Jubiläum zum 300. Jahrestag der Belagerung erschienen ist. Das Heft ist allen Mitgliedern zugegangen und es erübrigt sich somit, hier noch einmal diese „Episode im Spanischen Erbfolgekrieg“ wie Werner Huger dieses wichtige Ereignis der Villinger Stadtgeschichte bezeichnete, noch einmal zu veröffentlichen.
Über Sozialfälle in der Biedermeierzeit kann man nur reden, wenn zunächst einmal die Begriffe klar sind. Ein Sozialfall, so sagt ein vor kurzem erschienenes Wörterbuch, ist jemand, der auf Sozialhilfe angewiesen ist. Sozialhilfe ist die Gesamtheit der Hilfen, die einem Menschen in einer Notlage von öffentlicher Seite
gewährt werden und ihm die materielle Grundlage für eine menschenwürdige
Lebensführung geben sollen. Das Wort gibt es erst seit dem Bundessozialhilfegesetz von 1961, wo es als Bezeichnung für alle bis dahin unter den Begriff der
öffentlichen Fürsorge fallenden Leistungen eingeführt wurde.
Gleichgültig, wen man als den wichtigsten Träger der Reformation bewertet, ob Fürstenreformation oder – wie G. D. Dickens es sehen wollte – die Glaubensneuerung als „urban event“, als Magistratsreformation, nie ist bezweifelt worden, dass zwischen ihr und der Intensivierung und Ausweitung der öffentlichen Gewalt ein enger Zusammenhang – genauer – eine Wechselwirkung – bestand: Auf der einen Seite die Schaffung eines lutherischen Kirchenregiments unter Nutzung des politischen Potentials, auf der anderen die Stabilisierung der politischen Macht durch das Obrigkeitsverständnis der Reformatoren; im Ergebnis: Der frühneuzeitliche Obrigkeitsstaat auf dem Fundament eines konfessionell homogenen Untertanenverbandes. Geradezu paradigmatisch wird dies in der Vorrede zur Großen Kirchenordnung des Herzogtums
Württemberg von 1559 zum Ausdruck gebracht: Wie wir uns dann vor Gott schuldig erkennen [… ] wie auch des Gott, der Allmechtig, in seinem gestrengen Urteil von uns erfordern würdet, vor allen dingen unser undergebne Landtschafft mit der reinen Leer des heiligen Evangelii, so den rechten friden des Gewissens bringt unnd die hailsame waid z(o)m ewigen Hail unnd Leben ist, versorgen.
Der Pfarrer der Johannisgemeinde Weinheim, Karl Achtnich (1890 bis 1969), stand, wie viele Gemeindepfarrer, während des Zweiten Weltkriegs mit vielen ehemaligen Konfirmanden und Jugendkreismitgliedern, die als Soldaten im Krieg waren, in brieflicher Verbindung. Die Gemeindejugend, die „Sonnenjugend“, die „Sonnenmädchen“ (so genannt, weil die Gemeindejugend sich im Gemeindehaus „Zur Sonne“ traf) pflegten den Soldaten zu Weihnachten Päckchen ihrer Gemeinde zu schicken. Aus heutiger Sicht ist manches von dem Geschriebenen unbegreiflich. Nicht nur die Sicherheit, auf dem richtigen Weg zu sein, nicht nur das klare Feindbild, nicht nur das selbstverständliche Gott-mit-uns; was Vaterlandspflicht und Soldatenethos damals bedeutet haben, verstehen wir heute nicht mehr. Gerade deshalb sind die Dokumente wichtig, weil sie helfen, die geistigen Gefangenschaften jener Zeit zu ahnen und wach zu sein für Verführbarkeit und unbewusste Gefangenschaften auch heute. Zugleich sind sie bewegende Zeugnisse persönlicher Frömmigkeit.
Wer die lokalhistorischen Forschungen zu Unterkirnach oder im unteren Kirnachtal
zur Hand nimmt, stößt im Zusammenhang mit dem einstigen Burghotel und
späteren Kloster Maria Tann auf den Hinweis, die Gebäude hätten ab 1941 eine
größere Anzahl von „Slowenen“ beherbergt.
Doch keine Ortsgeschichte und keine regionalgeschichtliche Forschung hat
sich bisher näher für die Frage interessiert, aus welchen Gründen und unter
welchen Bedingungen hier eine für den Landkreis Villingen beträchtliche Anzahl
Personen untergebracht war, die 1945 fast alle nach dem Zusammenbruch den Weg
zurück in die Heimat fanden.
Ganz unbemerkt dürfte der Aufenthalt von immerhin zuletzt rund 500 Personen in dem nach 1920 dem Orden der Schulbrüder dienenden Gebäudekomplex
nicht gewesen sein. Schließlich mussten die Lagerbewohner versorgt werden,
bestand eine Verwaltung mit Kontakten in umliegende Orte und Dienststellen. Doch
scheint auch den Slowenen bis heute ein Vergessen beschieden zu sein, das sie mit
der nach tausenden zählenden Gruppe der Zwangsarbeiter und der nach hunderten zählenden Gemeinschaft der volksdeutschen Umsiedler in den einstigen Landkreisen Donaueschingen und Villingen teilen. Jahrzehntelang waren sie aus dem
kollektiven Gedächtnis getilgt und dies wohl aus Gründen, die eine eigene Untersuchung wert wären.
Sklavenarbeit in Offenburg
(2004)
Am 25. oder 26. März 1945 kam der 18-jährige Marko Moskowitz als KZ-Häftling und Sklavenarbeiter in die Stadt Offenburg. Er gehörte einem Transport mit etwa 580 bis 650 Häftlingen an, der wenige Tage zuvor im oberpfälzischen Konzentrationslager Flossenbürg zusammengestellt und daraufhin nach Offenburg überführt wurde. Das Häftlingskommando, jetzt der Kommandantur des KZ Natzweiler unterstellt, war in die Stadt verlegt worden, um auf dem Bahngelände Blindgänger abgeworfener Bomben zu entschärfen sowie Aufräum- und Reparaturarbeiten durchzuführen. Die
Geschehnisse um diesen Flossenbürger Häftlingstrupp wurden schon mehrfach beschrieben, zumal damit eines der bedrückendsten Ereignisse der NS-Geschichte in der Stadt Offenburg verbunden ist: das Massaker an 41 KZ-Gefangenen am 12. April 1945 durch SS-Wachpersonal. Marko Moskowitz überlebte die Wochen als Sklavenarbeiter in Offenburg und
konnte am 20. April 1945 während eines Evakuierungstransports in Freiheit gelangen. Die Umstände des Arbeitseinsatzes der Flossenbürger KZHäftlinge in Offenburg sind inzwischen weitgehend bekannt. Noch immer fehlen jedoch genaue Angaben über die Zahl der nach Offenburg transportierten Gefangenen sowie nähere Kenntnisse über deren individuelle Einzelschicksale. Nur ein Bruchteil der Häftlingsnamen sind bislang dokumentiert, zu fast keinem der Gefangenen sind darüber hinaus gehende Informationen bekannt. Ein Dokument aus dem Holocaust Memorial Museum in Washington macht diesbezüglich auf das Schicksal eines der Offenburger Häftlinge, des ungarischen Juden Marko Moskowitz, aufmerksam.
Ich möchte Sie alle, verehrte Gäste des Geschichts- und Heimatverein herzlich grüßen. Ich grüße Sie als Mitglied dieses Vereins und als langjähriger Abgeordneter für den Schwarzwald-Baar-Kreis und auch ganz persönlich als guter Freund und Nachbar dieser Stadt, die ich seit meiner Kindheit kenne. Ich schätze das vielfältige bürgerliche Engagement und viele Menschen in dieser Stadt. Ich freue mich, heute bei Ihnen zu sein und mit Ihnen dieses Jubiläum feiern zu können.
Sine ira et studio?
(2014)
Wenn fünf Jahre nach der Beilegung dieses denkwürdigen Streits um Kunst- und Kulturgut aus dem Hofbesitz der Großherzöge von Baden durch den am 6. 4. 2009 geschlossenen notariellen „Vertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Familie von Baden über den Kauf der Schlossanlage Salem und weiterer Kunstgegenstände sowie zur Bereinigung aller streitigen Fragen über die badischen Kunstschätze“ noch einmal auf ihn Bezug genommen werden soll, bedarf dies eigentlich einer Begründung. Einmal benötigt eine solche Rückschau, die man der Öffentlichkeit und sich selbst schuldig zu sein meint, einen gewissen zeitlichen Abstand; zum andern lässt sich nun die Wirkung der
vornehmlich von Juristen, hier aber auch einmal unter Mitwirkung von Historikern (den Autoren dieses Aufsatzes) erstellten Gutachten, die der Ausfechtung bzw. Beilegung dieses Streits zu dienen hatten, wohl abschließend bilanzieren. Die Gutachtertätigkeit dieser Art, bei der die beteiligten Wissenschaftler im Spannungsfeld von öffentlichen und privaten interessen standen, und vor allem die Reaktionen darauf im Landtag von Baden-Württemberg, seitens der Medien, aber auch der Wissenschaft stellte 90 Jahre nach dem Ende der Monarchien in Deutschland ein Stück Zeitgeschichte dar und lässt auch Rückschlüsse
zu auf das Selbstverständnis von Wissenschaft.
Wie bereits im Beitrag von Paul Sauer über »Siegelhausen im Mittelalter und zu
Beginn der Neuzeit« angeführt, hatte das Backnanger Chorherrenstift die alleinige
Herrschaft über Siegelhausen, die seit der Reformation der Herzog von Württemberg
ausübte. Als der letzte, schon von Württemberg eingesetzte Probst 1557 starb, wurde
das Stift säkularisiert und in eine Stiftsverwaltung umgewandelt, die bis zur Auflösung der Geistlichen Verwaltungen sowie der Stifts- und Klosterverwaltungen zu
Beginn des 19. Jahrhunderts Bestand hatte. [1] Territorial lag Siegelhausen mit seinen
zwei Höfen im württembergischen Amt Backnang, wie 1552 und 1580 belegt ist. 1598
gehörten zum Amtsbezirk neben der Amtsstadt vier Dörfer, 35 Weiler, zehn Höfe
und drei Mühlen. Siegelhausen zählte wegen seiner zwei Höfe nicht als Hof, sondern
als Weiler. Dort wohnten vier der 1086 Bürger in Stadt und Amt Backnang. [2]