943 Geschichte Deutschlands
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Bei der Deutschen Feldpost im Zweiten Weltkrieg unterscheidet man zwischen militärischen Feldpost-Sendungen, die von
Wehrmachtsdienststellen abgesandt wurden und den Abdruck des Briefstempels oder Dienstsiegels auf der Außenseite trugen, und den Privatsendungen der Wehrmachtsangehörigen als Absender oder Empfänger, die in persönlichen Angelegenheiten verschickt wurden. Die Feldpost war uneingeschränkt ein Teil der Wehrmacht. Die postfachliche Aufsicht oblag dem Reichspostministerium in Berlin. Zugelassen waren gewöhnliche Postkarten und Briefsendungen bis 250 g, Päckchen bis 1 kg, Post- und Zahlungsanweisungen ins Feld und vom Felde, Zeitungen und Telegramme. Der Heeresfeldpostmeister im OKH ließ gelegentlich Sondermarken für (Luft-)Feldpostbriefe und Feldpostpäckchen herausbringen.
Das Verlangen nach einer Reform der Kirche war schon vor 1517 zu verspüren.
Luthers 95 Thesen bildeten dann den Auslöser der nun folgenden Reformationsbewegung.
Wesentliche Voraussetzungen der Reformation sind in den Reformbewegungen des 15. Jahrhunderts zu suchen, die die Kirche ebenso betrafen, wie
das politische Leben und die Bildung. Überhaupt kann das 15. Jahrhundert als
Zeit der Reformen bezeichnet werden. Das heißt, dass der Reformbegriff bereits
geläufig war und es lediglich auf einer Übereinkunft der Historiker beruht, dass
wir einerseits von den Reformbewegungen des 15. Jahrhunderts reden, andererseits aber von der Reformation des 16. Jahrhunderts. Grundlegend für beide
Begriffe ist das lateinische Wort »reformatio«, das so viel wie Wiederherstellung
oder Erneuerung bedeutet.
Das Frankenreich der merowingischen und karolingischen Könige führt zurück in die Zeit des frühen Mittelalters, des 5./6. bis 9./10. Jahrhunderts. Es entstand im 5./6. Jahrhundert al Germanenreich der „Völkerwanderungszeit” auf dem
Boden des spätantik-römischen Gallien. Mit der fränkischen Großreichsbildung König Chlodwigs I. (482 – 511) begann die Zeit der merowingischen Herrscherdynastie und damit eine Epoche des Übergangs von der Spätantike zum Frühmittelalter, die geprägt war durch ein erbliches, Teilungen unterworfenes Königtum an der Spitze eines römisch-germanischen Vielvölkerstaates christlich-barbarischer Prägung. Gesellschaftliche Wandlungen gerade im 7. Jahrhundert schufen die Voraussetzungen für das europäische Frühmittelalter.
Rund 15 Jahre nach dem Abbruch der Rastatter Friedensverhandlungen im April 1799 veröffentlichte der großherzoglich-badische Geheime Rat Karl Wilhelm Ludwig Friedrich Freiherr Drais von Sauerbronn (1755–1830) eine Abhandlung über die damalige Kongresspolizei. Dass sich der Freiherr, der dieses außerordentliche Organ einst befehligt hatte, gerade im Jahr 1814 zur Drucklegung seiner Abhandlung entschied, war kein Zufall. Denn immerhin stand ein neuer Congress für der Deutschen Wohl bevor, der in groesserem Geist, in groesserer
Stadt, einen hoehern Character annimmt und sein Ziel sicherer treffen
wird. Zwar bedürfe dieser anstehende Kongress – so der Verfasser weiter – seiner kleinen Polizey-Geschichte nicht; ihr aber kann der Augenblick günstig seyn, indem man jezt von selbst und gern an ein Congressleben, das vor Kurzem erst unter sehr verschiedenen Umstaenden getrieben und genossen worden, vergleichend zurückdenkt.
Der Fall Brüsewitz
(2017)
Kurz nach Mitternacht vom 11. auf den 12. Oktober 1896 ereignete sich in Karlsruhe ein Verbrechen, das nicht nur die badische Hauptstadt wochenlang in Atem hielt, sondern in ganz Deutschland, ja selbst im benachbarten Ausland für Gesprächsstoff sorgte. Der Jahrzehnte später als „der rasende Reporter“ berühmt gewordene Journalist Alfred Kerr wähnte sich am 1. November 1896 in der Reichshauptstadt in einer Ära der Brüsewitze zu leben: Der Fall selbst wird hier noch immer so besprochen, als ob er mitten in Berlin und nicht in Süddeutschland
geschehen wäre. Zweimal debattierte der Deutsche Reichstag über den
Mord des Premierleutnants Henning von Brüsewitz an dem Mechaniker Theodor Siepmann und die dahinter stehenden Fragen, ob der Begriff der soldatischen Ehre über den Bestimmungen des Strafgesetzbuches anzusiedeln sei und inwieweit sich das Militär im Deutschen Kaiserreich als Staat im Staate gerierte. Dieser Grundsatzkonflikt, im Prinzip eine Kontroverse zwischen Moderne und Antimoderne, hätte sich leicht – wie das im Jahr 1913 bei der Zabernaffäre der Fall sein sollte – zu einer Verfassungskrise hochschaukeln können.
In der Weimarer Republik, insbesondere in deren Endphase, wurde die politische Auseinandersetzung in Karlsruhe wie in vielen deutschen Großstädten durch den Gegensatz von Nationalsozialisten und den Vertretern der anderen politischen Parteien beherrscht. Dabei unterschied sich die von beiden Seiten offen gezeigte
gegenseitige tiefe Abneigung qualitativ kaum.
Markgraf Bernhard I. von Baden (* um 1364, † 5. Mai 1431) gilt im Rahmen der Geschichte
Badens als besonders erfolgreicher Territorialpolitiker und man hat ihn als „den eigentlichen
Begründer des badischen Territorialstaats“ bezeichnet. In jedem Fall betrieb er zweifellos nach
innen und außen tatkräftig den Ausbau und die Konsolidierung der markgräflich-badischen Herrschaft. Nach einer Phase wiederholter Erbteilungen, die vor allem die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts prägten und die mit einem zeitweiligen Verlust ihres Fürstenrangs einhergingen, erlangten die Markgrafen von Baden erst unter Bernhard I. wieder fürstliches Niveau. Eine wichtige
Voraussetzung dafür war sicher die Vereinigung aller markgräflich-badischen Besitzungen und
Herrschaftsrechte in der Hand Markgraf Bernhards, die er nach dem Tod seines jüngeren Bruders
Rudolf VII. im Jahr 1391 erreichte.
(„Und von dem Brunnen, von dem sie gesagt hatten [sie hätten ihn „verunreinigt“], den schöpfte man aus, da fand man nichts darin.“). Mit diesem prägnanten und zugleich entlarvenden Satz endet ein undatiertes, aber wahrscheinlich zwischen 10. und 14. Februar 1349 verfasstes Schreiben von Schultheiß, Bürgermeister und Rat der Stadt Offenburg an deren Kollegen in Straßburg, in dem diese detailliert über den Verlauf, das Ergebnis und die Folgen der um die Weihnachtstage 1348 in Offenburg durchgeführten Untersuchung zu einer angeblichen „Brunnenvergiftung“ durch die Juden ihrer Stadt und einer Nachbargemeinde informiert werden. Scheinbar nüchtern wird darin berichtet über die Gefangensetzung aller Offenburger Juden, die Anklage und zielgerichtete Befragung einzelner Beschuldigter, sowohl „freiwillig“ als auch unter Folter, die auf diese Weise erhaltenen Aussagen der Beschuldigten zu deren angeblichen Taten, ihren Zielsetzungen und Motiven, sowie über die gerichtlichen Beratungen, die Verurteilung und anschließende Vollstreckung der Urteile, die am Ende die Ermordung und Auslöschung der kompletten jüdischen Gemeinde in Offenburg bedeutete.