943 Geschichte Deutschlands
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Als sich am 19. Januar 1805 ein kleiner Kreis von wissenschaftlich gebildeten
und interessierten Herren in Schreckensteins Donaueschinger Heim traf, um
letzte Hand an das Gründungsdokument der künftigen Gesellschaft zu legen
und es dann mit den Unterschriften der Gründungsmitglieder versehen in Kraft
zu setzen, war dies nur äußerlich der Startschuss für ein spannendes Unternehmen.
Bereits mehr als zehn Jahre lang hatte der Immendinger Reichsfreiherr
Friedrich Roth von Schreckenstein geworben, geschrieben und gekämpft, um
eine Vereinigung auf die Beine zu stellen, die auf geographisch begrenztem
Raum in angemessener Zeit und unter vertretbarem Aufwand der Beteiligten
eine systematische und vollständige Bestandsaufnahme des Lebensraumes vornehmen
könnte.
Im vorigen Kapitel ist bereit!. angeklungen, dass die Geschichte in der ersten Phase der Vereinsexistenz fast völlig vernachlässigt wurde. Trotz der schon durch die Begriffsreihenfolge (Gesellschaft der Freunde der Geschichte und Naturgeschichte) suggerierten Vorzugsstellung spielte sie in der Realität nur eine marginale Rolle. Was waren die Gründe hierfür? Eine der Ursachen war sicherlich das Fehlen geeigneter Fachkräfte, zumal im ländlichen Raum. Dieser Mangel geht jedoch auf ein generelles Problem dieser Zeit zurück, nämlich dass eine Geschichtswissenschaft im modernen Sinne noch gar nicht existierte. Für quellenkritisches Arbeiten, für das Heranziehen sozio-ökonomischer und sozio-kultureller Befunde sowie für ein umfassenderes Verständnis von Geschichte war die Zeit noch nicht reif.
Es ist kein Geheimnis. dass sich etwa seit Mitte der 1970er Jahre innerhalb von Vorstand und Beirat des Baarvereins ein Spannungsfeld aufgebaut hatte, das eine gewisse Unruhe in den Verein brachte. Gespeist wurde es aus einer Mischung von Missverständnissen, Befürchtungen, Eitelkeiten und den gegensätzlichen Temperamenten ausgeprägter Persönlichkeiten. In dem überdies politisch allgemein aufgeladenen Klima der Siebziger Jahre war es fast unvermeidlich. dass bislang nicht gewohnte öffentliche Stellungnahmen des Vereinsvorstandes zu strittigen Fragen lrritationen bei Mitgliedern auslösten. Die Notwendigkeit zu raschem Handeln stand dabei in Konkurrenz zum Anspruch nach demokratischer Beteiligung der Basis. So entwickelten sich diffuse Befürchtungen, der Baarverein könnte politisiert und für irgendwelche Zwecke instrumentalisiert werden: das eine oder andere Vereinmitglied sah gar die Identität des Baarvereins in Gefahr.
Rückblick und Ausblick
(2005)
Schaut man auf die Tätigkeit des „Vereins für Geschichte und Naturgeschichte der Baar" in den vergangenen 200 Jahren zurück und vergleicht sie mit den Zielen, die einst ein Schreckenstein, ein Engelberg, ein Laßberg aufgestellt hatten, so ergibt sich ein differenziertes Bild, das sowohl Wandel als auch Beständigkeit beinhaltet.
Dieser Beitrag bezieht seine Grundlagen aus unterschiedlichen Quellen. Die hier vorgestellte Zusammenfassung wurde im Jahr 2012 und später mit verschiedenen Schwerpunkten den Gaiberger Bürgern präsentiert. Sie war Grundlage eines neuen
Bandes zur Ortsgeschichte, eines großformatigen Kalenders, bis hin zu einem Theaterstück das mit fünf Zeitakten von mehr als 80 Darstellern im Ortszentrum aufgeführt wurde.
Das Zinsbuch des Heiliggeist-Spitals von 1456/57 enthält einen Nachtrag aus dem Jahr 1480, der besagt: Dis hus ist halb hinwegk gerunnen von der grosse gúss im jor 1480 da die brugken ouch hinweg runnen vnd ander gross schad geschach. Das hier erwähnte zerstörte Haus des Heiliggeist-Spitals gehörte zu den ca. 20 Häusem und Scheunen, die ein Hochwasser 1480 in der Wiehre verwüstete und bei dem auch zwei Menschen um Leben kamen. Der Rat der Stadt Freiburg forderte kurze Zeit später, das sich all die so handwerck trybent in jars frist darzu schickent, in die statt ... zú ziehn. An einen Fortbestand der Wiehre war folglich zunächst nicht gedacht. Dem Kloster Adelhausen, den Pflegern des Gutleuthauses und den vom Rat angesprochenen Handwerkern ist es zu verdanken, dass der südlich der Dreisam gelegene Wiehrebach doch wieder hergerichtet wurde, und die Siedlung weiter bestehen konnte: Sie baten den Magistrat im August des gleichen Jahres - unter Vorlage älterer Besitzurkunden - um die Erlaubnis zur Wiederherstellung des Wiehrebachs. Diese Naturkatastrophe öffnet nicht nur den Blick auf die komplexen Besitzverhältnisse auf dem südlichen Uferstreifen der Dreisam, wie sie sich im ausgehenden 15. Jahrhundert darstellten, sondern macht auch deutlich, wie eng die Existenz der Wiehre zu dieser Zeit an wasserwirtschaftliche Anlagen gebunden war und wie anfällig diese Anlagen gegen größere Hochwasserereignisse waren.
Schon seit längerer Zeit ist in der historischen Forschung umstritten, welche Größe und welche Gestalt das einstige Neuenburger Liebfrauenmünster hatte, von dem heute keine geschlossenen Baureste mehr vorhanden sind. Der nachfolgende Beitrag sollte als ein Versuch verstanden werden, einen neuen Zugang zur frühen Stadtgeschichte Neuenburgs zu eröffnen und dadurch zu einer Rekonstruktion des Neuenburger Münsters zu gelangen. Dabei erfolgen sowohl kirchengeschichtliche, wie auch wirtschaftsgeschichtliche Neuinterpretationen des verfügbaren Quellenmaterials und es werden bisher unbekannte Quellen vorgestellt.
Der Anlass des heutigen Vortrags, ja der ganzen Veranstaltungsreihe, in deren Rahmen er stattfindet, ist ein vergleichsweise unspektakuläres Schriftstück vom 3. September 1718. Es ist keine feierliche Stadterhebungsurkunde, sondern ein einfaches Reskript, ein nüchterner fürstlicher Befehl, der innerhalb der Landesverwaltung publiziert und an den Geheimen Rat des Herzogtums gerichtet war. Herzog Eberhard Ludwig – »von Gottes Gnaden Herzog zu Württemberg und Teckh, Graf zu Mömpellgard, Herr zu Heydenheimb, der römischen kayserlichen Mayestät, des heyligen römischen Reichs und des löblichen schwäbischen Creyses Generalfeldmarschall, auch Obrister über drey Regimenter zu Roß und Fuß« – gibt darin folgenden Beschluss (»unsere gnädigste resolution«) bekannt: Seiner Residenz Ludwigsburg sollen das bisherigen Amt Gröningen sowie Asperg, Hoheneck, Neckarweihingen, Kornwestheim und weitere Orte »incorporiert und ein Oberamt daraus gemacht« werden. Es folgen weitere Anordnungen über die Verwaltung der bisherigen Ämter und des neuen Oberamtes, der Amtskellerei, der Besteuerung sowie der geistlichen Jurisdiktion. Eberhard Ludwig verfügt weiterhin, dass Ludwigsburg zwei Jahrmärkte, je acht Tage nach der Frankfurter Messe, erhalten soll und dass alle inkorporierten Orte, insbesondere aber auch die Kaufleute aus Stuttgart dort ihre Waren anbieten sollen. Ferner sollen die Handwerkerzünfte aller württembergischen Ämter ihre Zentralen nach Ludwigsburg verlegen. Dann schließlich folgt der für Ludwigsburg wichtigste Satz: »wobei Wir mehrbesagter Unserer Residenzstadt Ludwigsburg noch diese Prägrogatio aus Landesfürstlicher Macht und Hoheit ertheilen, daß selbige die dritte Haubtstatt Unseres Herzogthumbs seyn, bey Unserer treugehorsambsten
Landschaft mit zum engern Ausschuß gezogen werden und das Stattgericht daselbst das Privilegium eines Obergerichts wie Stuttgart und Tübingen dergestalt haben solle, daß auch andern Stätten, außer denen incorporierten, dahin zu appelliren frey stehe«.
Wenn man von den Rheinauer Juden spricht, sind damit die Juden aus dem ehemaligen Neufreistett und aus Rheinbischofsheim gemeint. Die erste schriftliche Erwähnung der „Bischemer" Juden stammt aus dem Jahr 1717. Die Neufreistetter Juden wurden ein wenig später, nämlich im Zusammenhang mit der Stadtgründung, eingeladen, sich hier niederzulassen und sind urkundlich zum ersten Mal im Jahr 1756 erwähnt. Im Lauf der Geschichte war der Anteil jüdischer Einwohner an der Gesamtbevölkerung schwankend. Er betrug in Neufreistett z.B. bis zu 20% und war in beiden Gemeinden in der Zeit bis 1945 deutlich höher als der Anteil katholischer Bürger.
„Am Anfang war Napoleon“, mit dieser apodiktischen Formulierung beginnt Thomas Nipperdey sein glänzendes Werk „Deutsche Geschichte 1800–1866. Bürgerwelt und moderner Staat“. Nicht zufällig erinnert dieser Satz an das 1. Buch Genesis, das ja ähnlich anhebt: „Am Anfang schuf Gott Himmel und Erde“. Natürlich ist Nipperdey weit davon entfernt, die fundamentalen Unterschiede bei beiden Prozessen durch die Lust am Konstruieren von Analogien und die Verliebtheit in
treffende Formulierungen zu übersehen. Während nämlich Himmel und Erde aus dem Nichts geschaffen wurden, also ein
schöpferischer Akt sui generis vorlag, Gott und den Menschen ein Wohlgefallen, an dessen Ende zumindest für kurze Zeit paradiesische Zustände herrschten, erinnert der Prozess, der zu Beginn des 19. Jahrhunderts die politische, soziale und geographische Landkarte Europas grundlegend veränderte, bei weitem nicht an eine Entwicklung, die unter paradiesischen
Umständen stattfand.