943 Geschichte Deutschlands
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Der Vertrag zwischen Fürstenberg und Villingen von 1501/1516 - eingebunden in Pergamentfragmente
(2008)
Zwischen den Pergamentfragmenten des Stadtarchivs Villingen-Schwenningen, die Edith Boewe-Koob beschreibt, befinden sich Abschriften eines Vertrages, den das Haus Fürstenberg und die Stadt Villingen im Jahre 1501 geschlossen haben. Der
Vertrag wurde über einen längeren Zeitabschnitt zwischen den beiden Parteien ausgehandelt und wohl erstmals im Jahre 1501 als Konzept niedergeschrieben. Der endgültige Vollzug durch Besiegelung fand jedoch erst im Jahre 1516 durch Friedrich Graf zu Fürstenberg statt. Hintergrund des Vertrags waren jahrzehntelange Auseinandersetzungen zwischen dem Hause Fürstenberg, das bis zum Jahre 1326 der Stadtherr von Villingen war und der Stadt Villingen über Macht und Einfluss in und um Villingen. Die aufstrebende Stadt versuchte ihren Einflussbereich auszudehnen und denjenigen ihres ehemaligen Stadtherrn zurückzudrängen. Dies gelang ihr offensichtlich auch. Im Einzelnen ging es um die Ausdehnung des Hoheitsbereichs der Stadt, um Geleit- und Zollrechte, die Verfolgung flüchtiger Eigenleute, die Zuständigkeit von Gerichten, um die gegenseitige Anerkennung von Münzen und von Gerichtsurteilen. Jagdgerechtigkeiten, Zugang zu den Märkten, Ausleihe von Henkern und die zukünftige Schlichtung von Streitigkeiten waren weitere Vertragspunkte .
Vor fast genau 16 Jahren, im März 1999, fand
an derselben Stelle im Theater am Ring eine
Tagung statt, die neben dem Stadtarchiv Villingen-
Schwenningen dieselben Mitveranstalter
hatte: die Abteilung Landesgeschichte des Historischen
Seminars der Universität Freiburg sowie das
Alemannische Institut Freiburg. Mein Beitrag zu
dieser Tagung galt damals der Wirkungsgeschichte
einer anderen Urkunde, der Villinger Marktrechtsurkunde
aus dem Jahre 999, die damals nach
1899 zum zweiten Mal im Verlauf der Villinger
Geschichte den historischen Anlass für ein Jahrhundertjubiläum
bot. Das Referat endete mit dem
Ausblick, dass die beiden großen Stadtbezirke,
Villingen und Schwenningen, im Jahr 817 zum
ersten Mal schriftlich belegt sind: „Die nächste
Jahrhundertfeier wird es 2017 geben, oder vielleicht
ist dann das Interesse an Jahrhundertfeiern
gänzlich verschwunden."
Der 200. Geburtstag des Vereins für Geschichte und Naturgeschichte der Baar gibt den Anlass, die Rolle von Villinger und Schwenninger Forschern und Mitgliedern des Vereins einmal näher zu untersuchen. Welchen Stellenwert hatten die Vereinsmitglieder aus Villingen und Schwenningen im Baarverein in den vergangenen zwei Jahrhunderten? War der Baarverein ein allein auf Donaueschingen bezogener Verein? Seit wann gab es in Villingen und Schwenningen Geschichtsvereine und welche Stellung nahmen diese gegenüber dem Baarverein ein. Diese Fragen sollen bei der Untersuchung des Themas behilflich sein. Auch soll auf die Forscherpersönlichkeiten selbst, ihre Herkunft und ihre Arbeitsgebiete, eingegangen werden. Die
Untersuchung erstreckt sich bis zum Ende der 1980er Jahre.
In meinem Beitrag „Geschichtsschreibung
zum Nationalsozialismus in Villingen-Schwenningen“
anlässlich der 2017 statt gefundenen
Tagung „Kommunen im Nationalsozialismus“
habe ich dargelegt, dass das dunkelste Kapitel der
Villinger Stadtgeschichte, die Periode des Nationalsozialismus, noch mehr erhellt werden muss.
Dazu zählt insbesondere die Zeit des 2. Weltkriegs. Die Geschichte des Villinger Kriegsgefangenen-Mannschafts-Stammlagers (Stalag) VB ist
dabei nahezu ein schwarzer Fleck. Im Anschluss
an die Tagung hat das Stadtarchiv Villingen-Schwenningen das ‘Büro für Unternehmens- und
Stadtgeschichte Zeitlupe‘ in Freiburg beauftragt, eine grundlegende Studie zur „Geschichte des
Villinger Kasernengeländes“ mit dem Schwerpunkt Stalag VB anzufertigen, die seit 2019 vorliegt.
Dabei mangelt es nicht an Quellen, zumal
der 1. Lageroffizier Johannes Götz (1892-1984)
zu Lebzeiten einen umfangreichen archivischen
Nachlass
dem Stadtarchiv übergeben hat. Das
Thema Kriegsgefangenenlager hat auch einen
aktuellen Bezug, da das Gelände zurzeit einer
zivilen Nutzung zugeführt wird.
Das bundesweite Motto des am 10. September 2017 stattgefundenen „Tag des offenen Denkmals" lautete "Macht und Pracht". Es wurden Denkmäler und Gebäude gesucht, in denen Personen oder Interessengruppen Einfluss auf das Verhalten und Denken großer Teile der Stadtbevölkerung ausgeübt haben und ausüben. Das zweifellos mächtigste Bauwerk Villingens ist seine Stadtbefestigung. Sie wurde ab 1200 errichtet und hatte eine Länge von 1.899 m, von denen noch 1.370 m vorhanden sind. Ihre Höhe beträgt 10 m und sie ist 1,7 m mächtig. Mit dieser Mauer beabsichtigte die Stadt ihre Feinde fernzuhalten. Meine Wahl fiel unter den mit Machtansprüchen ausgestatteten Bauwerken Villingens 2017 trotzdem nicht auf die Stadtmauer.
Flucht aus Villingen
(2011)
Im Sommer 2008 erhielt das Stadtarchiv ein
Schreiben eines holländischen Antiquariats. Darin
teilte Geschäftsführer Frido Troost mit, dass er eine
interessante Sammlung von Stereonegativen ge -
kauft habe, die ein französischer Offizier in einem
Kriegsgefangenenlager in Deutschland während
des 1. Weltkrieges anfertigte. Es handele sich um
Glasplattennegative von guter Qualität, die wohl
von einem Berufsfotographen stammten.
Am 19. März 2006 veranstalteten das Stadtarchiv Villingen-Schwenningen und der Verein für Geschichte und Naturgeschichte der Baar im Kulturzentrum Franziskaner in Villingen-Schwenningen einen Aktionstag Geschichte in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg. Ziel der öffentlichen Veranstaltung war es, das vorhandene Defizit in der Kommunikation unter den Geschichtsvereinen und Geschichtsinitiativen der Region aufzuheben sowie dem zunehmenden Verlust an kultureller Identität, der in den letzten Jahren durch den Verkauf von wertvollem Bibliotheks-, Archiv- und Museumsgut entstanden ist, zu begegnen. Ganz wichtig war das persönliche Kennenlernen der Aktiven in den Geschichtsvereinen und Archiven.
Ideen der Aufklärung und unterschiedliche Betrachtungsweisen der Französischen Revolution führen um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert in Europa zu politischen Strömungen vor allem des Konservativismus und des Liberalismus. Auf diesen Grundlagen entstehen in den deutschen Staaten erste, unorganisierte Gesinnungsgemeinschaften. Aus den politischen Ideen erwachsen politische Bewegungen, die gewisse gemeinsame Grundüberzeugungen über die Gestaltung von Staat und Gesellschaft entwickeln. Diese Bewegungen sind - jedenfalls im Großherzogtum Baden - auf die II. Kammer des Landtags als
der politischen Institution bezogen, in der die jeweiligen führenden Persönlichkeiten ihre Anschauungen öffentlich machen können.
Um es gleich vorweg zu nehmen - wenn man den Titel des folgenden Referats genau nimmt, dann ist er - überspitzt ausgedrückt -eine Provokation für Politiker und eine Bankrotterklärung für die Historiker und Archivare, die sich bislang um dieses Thema bemüht haben. Warum? Weil mit dieser Formulierung Versäumnisse und Fehler eingestanden werden. All dies
gilt es zu definieren, und vielleicht steht am Ende des Referats ein Fragezeichen hinter dem Wort „Vergessen".
Die Arbeit befasst sich mit der Neuordnung der „Vereinigten Evangelisch-protestantischen Landeskirche Badens“ nach Kriegsende. Sie basiert darauf, dass sich zwischen 1933 und 1945 in Freiburg Widerstand gegen das totalitäre Regime früh organisierte, und will zeigen, wie sich der Freiburger Widerstand auf den Wieder- und Neuaufbau der badischen Landeskirche ausgewirkt hat. 1945 waren einzig der Landesbischof und zwei Oberkirchenräte noch verfassungsgemäß besetzt, Bischof D. Julius Kühlewein und die Oberkirchenräte Dr. Otto Friedrich und Gustav Rost. Um nach dem Krieg die Ordnung wiederherzustellen beschloss der Evangelische Oberkirchenrat (EOK) im Juli 1945, die Zuständigkeit des Erweiterten Oberkirchenrates (ErwOKR), die 1934 im Verlauf der Eingliederung der Landeskirche in die Reichskirche an den EOK übertragen worden waren, wieder herzustellen. Verfassungsgemäß musste der ErwOKR dafür zunächst mit Hilfe der Landessynode neu gebildet werden. Da nach 1934 jedoch keine verfassungsgemäße Landessynode mehr bestand, wurde dem Landesbischof die Ernennung aller sechs (zuvor waren es vier) Mitglieder des ErwOKR übertragen.
In der Öffentlichkeit spielten Flugschriften neben anderen Printmedien während der Revolution von 1848/49 eine wichtige Rolle. Sie informierten über das revolutionäre Geschehen und versuchten es kommentierend zu beeinflussen. Dadurch artikulierten und erzeugten sie die öffentliche Meinung und wurden zum Auslöser für den öffentlichen Meinungsaustausch.
Die Flugschriften der 48er-Revolution als solche wurden bis anhin in der Literatur recht stiefmütterlich behandelt. In historischen Arbeiten dienten sie vorwiegend als historische Dokumente und Anschauungsmaterial und fungierten als Zeugnisse der lebendigen Geschichte. Dabei wurden vorwiegend solche Flugschriften benutzt, welche eindeutige Informationen über Ereignisse, Verordnungen und Forderungen enthielten.
Während der Revolution von 1848/49 wurde die so genannte soziale Frage heftig diskutiert. Ein Grund für diese Diskussion war, dass große Teile der Bevölkerung aufgrund wirtschaftlicher Krisen und steuerlicher Lasten verarmt waren, was die Kluft zwischen Arm und Reich vergrößerte. Nicht nur der vierte Stand sondern auch weite Teile der übrigen Bevölkerung waren
wegen unerfüllter Versprechungen, stecken gebliebener Reformen und der zögernden Beseitigung feudaler Relikte unzufrieden. Diese Situation führte zu sozialen Spannungen zwischen den Besitzenden und den Nichtbesitzenden und gefährdete die Stabilität der deutschen Gesellschaft. Das sozialrevolutionäre Potential bildete deshalb ein tragendes Element der 1848/49er-Revolution, das von den Protagonisten der Revolution durch gezielte Agitationen nutzbar gemacht wurde.
„Die Feuerwehr ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde [...]. Sie ist in ihrer Einrichtung von der Polizei unabhängig.“ (§ 1 Feuerwehrgesetz von Baden-Württemberg) Diese Formulierung ist das Ergebnis von zwölf Jahren Erfahrung im sogenannten „Dritten Reich“, in der die Feuerwehren von der NS-Regierung als Hilfspolizei für politische und vielerlei andere Zwecke missbraucht wurden. Davor waren Feuerwehren weitgehend unpolitisch. Die gemeinsame Aufgabe des Brandschutzes war wichtiger als die Einstellung des einzelnen Wehrmannes. Die Feuerwehr schützte jeden, denn aus einem kleinen Brand konnte ganz schnell ein Großbrand werden, der eine ganze Gemeinde bedrohte. Im „Dritten Reich“ jedoch wurden auch die Feuerwehren zu Werkzeugen der NS-Politik, sie wurden gleichgeschaltet und dem Einfluss und der Kontrolle der Partei unterworfen. Auch sie hatten den Zielen des Regimes zu dienen, das sich schon ab 1934 heimlich auf den Krieg vorbereitete. Die Wehrmänner verhielten sich dazu auf ihre Weise, ihre Reaktion konnte von begeisterter Mitwirkung bis zu Verweigerung reichen. Am Beispiel der Freiwilligen Feuerwehr Unterkirnach lässt sich die schleichende Entwicklung exemplarisch beobachten, wie aus einer traditionellen
Gemeindeeinrichtung ein staatlich gesteuertes Organ zur Disziplinierung, ideologischen Manipulation und vormilitärischen Ausbildung wurde.
Es ist meistens Zufall, wenn sich Angaben darüber finden, wann in den einzelnen Orten die Reformation eingeführt wurde. Aber bereits 1522 und noch mehr 1523 beklagte sich das Domkapitel allenthalben über Zehntverweigerungen, die zwar mit der neuen Lehre nichts zu tun hatten, aber doch ein Zeichen dafür sind, wie viele Menschen sich bereits innerlich von der alten Kirche getrennt hatten. Wie die Verhältnisse in dieser Hinsicht in jenen Jahren in Wössingen waren, ist nicht bekannt. Wir wissen, dass die Wössinger sich am Bauernkrieg beteiligt hatten, denn der Markgraf hat 1527 von ihnen „der burischen aufrurhalben 200 fl begehrt." Das Domkapitel wollte dies verhindern und nahm die Wössinger wieder in Gnaden auf, hat ihnen also ihre Beteiligung am Bauernkrieg verziehen.
Josef Ignaz Peter, der aus Achern stammende Justizminister der badischen Revolutions-Regierung, floh 1849 in die Schweiz. Auf Betreiben der Großherzoglich Badischen Regierung verwiesen die Eidgenossen den am 9. April 1850 zu 20 Jahren Zuchthaus Verurteilten ihres Landes. Über Straßburg floh Peter weiter nach Paris. Dort lebte er von Juni 1850 an in ärmlichen Verhältnissen. 1854 erlaubte ihm der Kanton Thurgau, nach Frauenfeld zu seiner mit dem Arzt Dr. Konrad Reiffer verheirateten Tochter Emma zu ziehen, wo er auch seine Frau und seine unverheiratete Tochter Maria fand. 1862 erließ ihm Großherzog Friedrich den Rest der Strafe. Josef Ignaz Peter starb am 19. September 1872 in Achern im Alter von 83 Jahren. Die kinderlos gebliebene Emma Reiffer hinterließ den Nachlass ihrer Eltern den Kindern der Schwester ihres Vaters, Helene Peter. Die Papiere, welche an die „Mina" genannte Cousine Anna Wilhelmine verheiratete Blaß in Freiburg gelangten, befinden sich heute als Dauerleihgabe im Staatsarchiv Freiburg. Andere Papiere kamen an Minas fünf Jahre älteren Bruder, den Achemer Handelsmann und späteren Bürgermeister Franz Peter, in der Folge an dessen Tochter Marie Helene verheiratete Gerner. Darunter befinden sich 13 Briefe Helene Peters von März 1848 bis Januar 1851 an Tochter Mina und Schwiegersohn Konrad Blaß in Freiburg. Sie lassen noch heute die Nöte und Sorgen jener Jahre spüren.
Wenn wir unser Verhältnis zu Juden und
Jüdischer Geschichte betrachten, wird sofort an das
3. Reich und die Ermordung der Juden gedacht.
Dieser Blick bleibt notwendig. Aber daneben ist
auch ein anderer Blickwinkel nötig. Geschichte
nimmt immer nur einen Verlauf, aber es bestehen
verschiedene Möglichkeiten und wir sollten versuchen,
diese verschiedenen Möglichkeiten wahrzunehmen.
Das 3. Reich war nicht die einzige
Möglichkeit der Geschichte.
Die Sichtweise der jüdischen und nichtjüdischen
Bevölkerung Villingens zum Ende des 19. Jahrhunderts war eine andere. Die Bevölkerung lebte
nicht mit Blick auf die Katastrophe, sondern mit
Blick auf die vielfältigen Möglichkeiten des Lebens
und des Zusammenlebens.
Der folgende Beitrag entstand im Rahmen eines Forschungspraktikums im Stadtarchiv über die in Offenburg stationierten SS-Baubrigaden. Auf das Thema wurde ich durch einen Besuch im Museum des früheren Konzentrationslagers Natzweiler aufmerksam. In einer Karte des Museums war Offenburg als „Camp annexe" (Nebenlager) verzeichnet. Bei einer Recherche in diese Richtung stieß ich im Staatsarchiv Freiburg auf einen Bericht der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, demzufolge es in Offenburg kein Neben- oder Außenlager des KZ-Natzweiler gab und auch unklar sei, was sich stattdessen zur Zeit des Zweiten Weltkriegs in der im Bericht genannten Ihlenfeldkaserne befunden habe. Bei der weiteren Materialsuche entdeckte ich die Dissertation von Bernd Boll mit dem Titel „Kriegswirtschaft und Zwangsarbeit in Offenburg 1939 bis 1945". In diesem Buch ist auch von KZ-Häftlingen die Rede, welche in Offenburg für die Reparatur der Gleisanlagen und die Entschärfung von Blindgängern eingesetzt wurden. Diese Reparaturarbeiten wurden in Folge der Luftangriffe auf die Gleisanlagen nötig, um den militärischen Nachschub an die Westfront aufrechterhalten zu können. Bernd Boll bezeichnet diese Baubrigaden als rollende Konzentrationslager. Sie wurden mit KZ-Häftlingen der Stammlager Sachsenhausen, Flossenbürg und Buchenwald ausgestattet. Bis zum Ende des Krieges waren in Offenburg die 8., 9. und 10. SS-Baubrigade sowie ein Bauzug des Konzentrationslagers Flossenbürg stationiert.
Wenn man auf der Bundesstraße 3 von Offenburg, Lahr oder Ichenheim auf Niederschopfheim zufährt, sieht man von weitem den Zixenberg, einen Lößhügel, der aus der Vorbergzone kommend weit in die Rheinebene hineinragt. Weil es zu diesem Berg viel Geschichtliches und Geschichten gibt, sollen sie hier einmal zusammengefasst erzählt werden. Der Name ist die verstümmelte Form von Sixtusberg und deutet auf die Zeit, als die Römer in den Jahren nach der Zeitenwende in unserer Gegend waren. Sixtus war ein sehr häufiger Name bei den Römern. Zix ist in der Umgangssprache der Niederschopfheimer die Abkürzung für den Namen Sixtus.
Mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten 1933 war ein außerordentliches Interesse des Staates an den Kirchenbüchern entstanden. Deren Auswertung hatte das fatale Ziel, die „Rassezugehörigkeit der Volksgenossen“ über Abstammungsnachweise festzustellen, damit „sich die Volksgemeinschaft im nationalsozialistischen Staat konstituieren konnte.“ Kein Vierteljahr nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde am 7. April 1933 das so genannte Berufsbeamtengesetz erlassen, das von den Staatsbediensteten den Nachweis der „arischen“ Herkunft verlangte. Mit
diesem Gesetz wurde es ermöglicht, jüdische und politische unliebsame Beamte in den Ruhestand zu versetzen oder zu entlassen. In den Folgejahren wurden zahlreiche Durchführungsbestimmungen erlassen, die auch Richter, Lehrer, Hochschullehrer und Notare als Beamte im Sinne dieses Gesetzes benannten und schließlich auch Angestellte und Arbeiter des Öffentlichen Dienstes, aber auch der Reichsbank und Reichsbahn einbezogen. Der Nachweis der „arischen“ Herkunft wurde durch beglaubigte Abschriften christlicher Taufen und Trauungen von Eltern und Großeltern aus den Kirchenbüchern erbracht und in einem „Ahnenpass“ eingetragen (s. Abb. 1 bis 3). War ein solcher Nachweis nicht zu erbringen oder belegte der Kirchenbuchauszug Informationen über die Taufe eines Juden, so war die „Nichtdeutschblütigkeit“ ermittelt. Die
„Rassezugehörigkeit“ wurde also durch die Konfession der Vorfahren nachgewiesen – ausschlaggebend war demnach nicht, ob es sich um „bekennende“ Juden handelt, sondern ob sich unter den Vorfahren auch Konvertiten befinden.
Seit der an der Antike geschulten Renaissance sind wir gewohnt, bei der Neuanlage von Städten und Stadtteilen planmäßig vorzugehen, so dass regelmäßige Stadtstrukturen entstehen.
Auch viele Stadtgründungen de Mittelalters zeigen regelmäßige Grundrisse. Aber sind diese
Strukturen, wie wir sie heute vorfinden, tatsächlich Beweis für mittelalterliche Stadtplanung?
Dieser Frage möchte ich am Beispiel Freiburg nachgehen. Die Besiedlung begann in Freiburg um 1100. Zwei Jahrzehnte später erhielt die schnell wachsende Kommune da Marktrecht
durch die Herzöge von Zähringen. Anschließend wurde mit dem Bau der Marktstraße, der
Pfarrkirche und der Stadtmauer begonnen.
'Singule autem aree in longitudine centum, in latitudine quinquaginta pedes habebunt; et de
qualibet area .xii den.[ arii]publice monete annuatimin festo beati Martini iure censuali damono sunt perolvendi' heißt es in der 1218 verfassten Bestätigung de Freiburger Stadtrechts.
Es ist die erste urkundlich überlieferte Nennung der Hofstättengröße von 50 x 100 Fuß und der "Herrschaftsrecht" genannten Grund teuer von 12 Pfennig. Dieser Passus dürfte bereits in der
Bestätigung de Stadtrechts um 1152/53 gestanden haben. Möglicherweise galt sie auch schon
für den Siedlung beginn um 1100.