943 Geschichte Deutschlands
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Die Feststellung, dass der Adel im Mittelalter Herrschaft ausübte, ist, so WERNER HECHBERGER, „einer der trivialsten Sätze der deutschen Rechts-, Verfassungs- und Sozialgeschichte [...]. Schon etwas weniger trivial ist die Frage, wie diese Herrschaft überhaupt entstanden ist.“ Wie sich adlige Herrschaft in der Region Baar im 13. Jahrhundert entwickelt hat, möchte ich im Folgenden analysieren. Die sich damals neu strukturierenden Herrschaftsverhältnisse sollten die Baar über lange Zeit entscheidend prägen. Nachdem sich zu Beginn des Jahrhunderts die Grafen von Urach und der Stauferkönig Friedrich II. um das Erbe der Zähringer gestritten hatten, waren Mitte und Ende des Jahrhunderts geprägt vom Kampf zwischen den Häusern Sulz/Wartenberg und Fürstenberg, um den es in diesem Aufsatz vor allem gehen soll. Im ersten Teil werde ich die Herrschaftshäuser der Fürstenberger, der Sulzer und der Wartenberger im Hinblick auf ihre Bedeutung und ihren Bezug
zueinander und zur Region Baar vorstellen. Im zweiten Teil werde ich die Rivalität der Fürstenberger und Wartenberger um Burgen, Städtegründungen und geistliche Einrichtungen darstellen und abschließend das Spannungsfeld im Bereich
Landgrafschaft und Grafschaft sowie die Auflösung des Konflikts beschreiben.
Vergessen wäre gefährlich! »Verbrechen gegen die Menschlichkeit, unter anderem:
Mord, ethnische Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche
Akte gegen die Zivilbevölkerung oder: Verfolgung aufgrund von rassistischen, politischen und religiösen Motiven; unabhängig davon, ob einzelstaatliches Recht verletzt wurde.« So lautet die Definition der Londoner Charta vom 8. August 1945.
Mit dem Begriff »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« versuchten 1945 die Staaten, deren Armeen das nationalsozialistische Deutschland niedergerungen hatten, die
Verbrechen der Deutschen zu beschreiben und Maßstäbe zu ihrer Verurteilung zu
schaffen. Dass sie einen ganz wichtigen rechtsstaatlichen Grundsatz unterliefen,
indem sie den Straftatbestand erst definierten, nachdem die Taten begangen waren,
war allseits bewusst. Angesichts der jahrelangen, geplanten, massenhaft praktizierten
ungeheuerlichen Brutalität des Terror-Regimes und aller, die es unterstützten, wurde
dieser Verstoß gegen einen formalen Rechtsgrundsatz in Kauf genommen. Unter anderem auch, weil »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« zwar eine neue Formulierung war, im Kern aber nur gewachsene Grundlagen des modernen Rechts zusammenfasste – bis hin zu biblischen Grundsätzen wie »Liebe deinen Nächsten wie dich
selbst« oder eben »Du sollst nicht töten«. Diese und alle darauf aufbauenden Gebote
und Verbote brauchten angesichts der zwölf Millionen Menschen, die von den Nazis
gezielt ermordet worden waren, dringend neue Schubkraft.
"Los von Karlsruhe!"
(2014)
Ende 1949 ließ die Bürger-Kommission des Karlsruher Stadtteils Knielingen ein Flugblatt drucken und verbreiten, in dem sie die Ausgemeindung Knielingens von Karlsruhe forderte. Mit Argumenten, die sich bei näherer Betrachtung nahezu allesamt als unzutreffend herausstellten, versuchte sie die Knielinger Bevölkerung davon zu überzeugen, dass eine Loslösung Knielingens von Karlsruhe ihnen mehr Vorteile einbringen würde als ein Verbleib in der Fächerstadt. Der Aufsatz gibt zum einen den Inhalt des Flugblattes bzw. die Argumente der Knielinger Bürger-Kommission für die Ausgemeindung wieder und zeigt zum anderen die Antwort bzw. Reaktion der Karlsruher Stadtverwaltung, die die Vorwürfe sachlich entkräften konnte, sodass der Ausgemeindungsversuch über ein Strohfeuer nicht hinauskam.
Als im Jahre 1956 das Jubiläum des Offenburger Grimmelshausen-Gymnasiums zum 75-jährigen Bestehen als Vollanstalt gefeiert wurde, gab es neben dem Festakt in der Stadthalle, Festgottesdiensten, Ausstellungen und einer schuleigenen Theateraufführung der Antigone des Sophokles auch eine Totenehrung vor dem neuen Gedenkstein im Schulgarten. In der
Festschrift dieses groß gefeierten Jubiläums referierte der damalige Direktor 0. Walzer die Entwicklung der Schule seit ihrer
Gründung als Franziskanergymnasium im Jahre 1660. Dabei ging er abschließend auch auf „den gewaltigen Eingriff in den
Organismus der Schule" ein, den die beiden Weltkriege gebracht hätten. Der Zweite Weltkrieg war damals gerade einmal
gut zehn Jahre vorbei, der Erste erst 40 Jahre. Nach diesem Rückblick waren im Ersten Weltkrieg zwischen 1914 und 1918
vier Lehrer und 23 Schüler gefallen, im Zweiten 56 Gymnasiasten, 23 wurden noch vermisst. Im Jahr zuvor hatte man am
03.03.1955 nahe dem Schuleingang einen hohen Granitstein für die Gefallenen eingeweiht, der die ebenfalls Horaz entlehnte Inschrift trug: non omnis moriar (,,ich werde nicht ganz sterben"; Horaz, carmen III, 30, 6). Der Stein steht noch heute in der Südwestecke des Schulgeländes, die bronzenen Buchstaben der Inschrift wurden allerdings irgendwann einmal gegen Ende des letzten Jahrhunderts entwendet.
Die Gemeinde Nordrach mit ihren etwa 2000 Einwohnern erstreckt sich in einem langen, verzweigten Tal. Die Bauernhöfe
liegen teilweise weit entfernt vom Dorfkern an den Berghängen. Drei bis vier Kilometer von der Dorfmitte in östlicher
Richtung liegt der Stollengrundhof. Der Weg zu ihm führt steil hoch durch den Wald. Zur Zeit des Nationalsozialismus lebte
auf dem Stollengrundhof die Bauerfamilie Birk. Georg Birk, der Bauer, starb 1938 an Multipler Sklerose. Seine Frau Franziska
Birk, geb. Pfundstein, und er hatten fünf Kinder, einen Sohn und vier Töchter.
Sine ira et studio?
(2014)
Wenn fünf Jahre nach der Beilegung dieses denkwürdigen Streits um Kunst- und Kulturgut aus dem Hofbesitz der Großherzöge von Baden durch den am 6. 4. 2009 geschlossenen notariellen „Vertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Familie von Baden über den Kauf der Schlossanlage Salem und weiterer Kunstgegenstände sowie zur Bereinigung aller streitigen Fragen über die badischen Kunstschätze“ noch einmal auf ihn Bezug genommen werden soll, bedarf dies eigentlich einer Begründung. Einmal benötigt eine solche Rückschau, die man der Öffentlichkeit und sich selbst schuldig zu sein meint, einen gewissen zeitlichen Abstand; zum andern lässt sich nun die Wirkung der
vornehmlich von Juristen, hier aber auch einmal unter Mitwirkung von Historikern (den Autoren dieses Aufsatzes) erstellten Gutachten, die der Ausfechtung bzw. Beilegung dieses Streits zu dienen hatten, wohl abschließend bilanzieren. Die Gutachtertätigkeit dieser Art, bei der die beteiligten Wissenschaftler im Spannungsfeld von öffentlichen und privaten interessen standen, und vor allem die Reaktionen darauf im Landtag von Baden-Württemberg, seitens der Medien, aber auch der Wissenschaft stellte 90 Jahre nach dem Ende der Monarchien in Deutschland ein Stück Zeitgeschichte dar und lässt auch Rückschlüsse
zu auf das Selbstverständnis von Wissenschaft.
Der Oberrhein war eine der strategisch wichtigsten Regionen für die schwedischen Operationen während des Dreißigjährigen Krieges. Dennoch fehlen zu diesem Thema bis heute monographische Gesamtdarstellungen. Gewiss sind einzelne regionale und lokale Aspekte, dazu einzelne Zeitabschnitte gut erforscht. Man darf etwa auf die dreibändige Darstellung von Johann Baptist (Jean Baptiste) Ellerbach über den Dreißigjährigen Krieg im Elsass aus den 1920er Jahren verweisen oder auf eine Reihe von Monographien zum Dreißigjährigen Krieg in den württembergischen und fränkischen Territorien. Ganz zu schweigen von der fast unüberschaubaren Zahl von Stadtgeschichten und Ortschroniken,
die z.B. in der Badischen Landesbibliothek mehrere Dutzend Regalmeter
füllen. Aber diese Partikularerzählungen sind in der Regel nicht geeignet, um zu verstehen, warum das Kriegsgeschehen und die damit verbundenen politischen, wirtschaftlichen und religiösen Entwicklungen der Zeit überhaupt den Oberrhein erreicht haben und warum dieser in seiner Gesamtheit ein unverzichtbarer Brückenkopf für die schwedischen militärischen Operationen gegen Habsburg, die Spanier und teilweise auch gegen Frankreich wurde. Sie stellen, aus der lokalen Perspektive völlig plausibel, das Leiden und die Unverständlichkeit, die Schicksalhaftigkeit und Sinnlosigkeit des Kriegsgeschehens in den
Mittelpunkt ihrer Betrachtungen. Dieser Fokus wurde seit den 1960er Jahren auch durch die Dominanz wirtschafts-, sozial- und alltagsgeschichtlicher Konzeptionen in der deutschen und internationalen Geschichtsschreibung gefördert, die aus der Erfahrung der Staatsversessenheit der Historiographie und der politischen
Wirklichkeit des 19. und 20. Jahrhunderts eine „Geschichte von unten“
und eine „Geschichte vor Ort“ postulierten.
Doch obschon die These von der Quellenvielfalt für große Teile des 20. Jahrhunderts vielleicht zutreffen mag, so zeigt sich auch hier, dass es wohl keine grundsätzlichen Befunde ohne Ausnahmen gibt. Blickt man nämlich auf die nationale Geschichte Deutschlands, so findet sich in der Tat ein Zeitraum im 20. Jahrhundert, in welchem die Quellenlage außerordentlich dünn ist: Für die letzten Tage des „Dritten Reichs“, die Endphase des Zweiten Weltkriegs also, sind die Quellenbestände keineswegs so üppig wie man dies allgemein für das 20. Jahrhundert annehmen könnte. Noch kritischer wird die Quellenlage, wenn explizit lokal- und regionalgeschichtliche Fragestellungen in den Blick genommen werden. Diesem Problem will sich die vorliegende Studie ganz bewusst stellen, indem exemplarisch die Region Freiburg im Frühjahr 1945 in den Blick genommen wird. Es soll nachfolgend der Versuch unternommen werden, das Ende des Zweiten Weltkriegs und die ersten Wochen der Besatzungszeit am regionalen Beispiel zu rekonstruieren. Grundlage dieses Unterfangens ist ein bislang weitgehend unbeachtetes Quellenkorpus kirchlicher Provenienz, der nicht nur die verfügbaren Quellen zum Kriegsende ergänzt, sondern auch neue regionalgeschichtliche Perspektiven auf jene Zeit ermöglicht. Damit versteht sich der vorliegende Beitrag zugleich als ein Beleg für das Potential, welches die Geschichtswissenschaft aus einer verstärkten Beschäftigung mit Quellenbeständen aus kirchlichen Archiven ziehen könnte.
In der Herrschaft des Wilhelmitenklosters Oberried bei Freiburg im Breisgau entstand 1296 eines der ältesten bekannten Weistümer. Die grimmsche Weistümersammlung kennt es im Unterschied zu Rechtstexten benachbarter Herrschaften nicht. Das mag ein Grund dafür sein, dass die Forschung der Quelle bisher wenig Aufmerksamkeit schenkte. Ediert wurde der Text allerdings bereits 1883 von Karl Hartfelder in seiner Sammlung Breisgauer Weistümer. Vor allem im Kontext der Beschäftigung mit der Klostergeschichte der Wilhelmiten wurde das Weistum untersucht, so zuerst in der grundlegenden Darstellung Ferdinand Gießlers. Ziemlich genau einhundert Jahre nach seiner Entstehung wurde das Weistum von Oberried erneuert. Der deutlich erweiterte Rechtstext
von 1395 nennt sich Dinckhrodel uber Oberriedt. Der Text ist, gemeinsam mit dem Weistum von 1296 und einem Abschnitt über die Recht in unserm Thall Kapel in einer Papierhandschrift aus der Mitte des 16. Jahrhunderts überliefert, die sich heute im Freiburger Stadtarchiv befindet. Eine Edition des Dingrodels liegt bisher nicht vor, weshalb hier auf die im Anhang befindliche Transkription Bezug genommen wird, welche vorläufig als Grundlage für die weitere Beschäftigung mit dem Text dienen mag. Auch inhaltlich scheint die Quelle beinahe unbekannt
zu sein. Martin Straßburger erwähnt sie im Zusammenhang einer Untersuchung zum Bergbau auf dem Schauinsland und zitiert auch aus ihr. Bedauerlicherweise identifiziert er den Dingrodel von 1395 mit dem älteren Weistum von 1296. Eine eingehende Untersuchung liegt zu keiner der beiden Quellen vor.