943 Geschichte Deutschlands
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Die Entstehung des Landes Baden-Württemberg vor fünfzig Jahren war bekanntlich eine schwierige Geburt und in staatsrechtlicher Hinsicht nicht ohne Mängel. Daher ist es kein Wunder, daß auch die Frage der Namengebung nicht
einfach zu lösen war. Die Diskussion darüber betraf zwar weit weniger Wichtiges als der Abstimmungskampf um die
Staatsbildung selbst, sie geriet auch ungleich weniger heftig und wurde nicht zusätzlich vor Gericht ausgetragen. Dennoch scheint es von Interesse, diesen Namensstreit ins Gedächtnis zu rufen. Schließlich ist der Name für jedes soziale Gebilde ein wichtiges Element der Identität und des Selbstverständnisses. Im Falle des Landes Baden-Württemberg bildet die Auseinandersetzung um den Namen auch ein bemerkenswertes Nachspiel zur Volksabstimmung vom 9. Dezember 1951. Sie läßt etwas von den Intentionen der Abstimmenden in den einzelnen Landesteilen erkennen.
Unsere „Badische Heimat" ist als Landesverein gewiss nicht allein und vorrangig auf die Pflege der Geschichte ausgerichtet. Sie beruht jedoch auf einem sicheren historischen Fundament und bezieht entschieden Stellung, wenn es um die Deutung der Geschichte geht. ,,Badische" Geschichte beginnt deshalb für uns auch nicht erst 1803/06, auch der vor-badische Prolog ist in vielen Regionen des Landes noch sehr lebendig. Wie dann Machtpolitik, Säkularisation und Mediatisierung eigentlich fast Unvereinbares in diesem badischen Staatsgebilde zusammenfügten, wie damals Baden zum Objekt europäischer Politik wurde und doch auch selbst ungeniert und erfolgreich seine Chancen nutzte, hat dieses Land geprägt und im 19. Jahrhundert zu einer beispielhaften Entwicklung der Integration geführt - und zu einem selbstbewussten Staatsgefühl; Baden wurde zum deutschen „Musterländle" (an das manche sich noch heute nostalgisch zurückerinnern, die das „Großherzogthum" deswegen auch noch immer gerne mit th schreiben). Baden war politisch kein Leichtgewicht (immerhin ist Baden auch in der Weimarer Zeit mit 2,3 Millionen Einwohnern die Nr. 5 in Deutschland gewesen).
Am 17. Mai 1945, wenige Tage nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht (08.05.1945), forderte Erzbischof Gröber die Pfarrseelsorger der Erzdiözese auf, Ereignisse in der Pfarrei vor, während und nach der Besetzung sowie etwaige Schäden an kirchlichen Gebäuden zu schildern und über die allgemeine Lage zu berichten. Mit den Stichworten „Plünderungen, Vergewaltigungen, andere Schwierigkeiten“ war den in die Pflicht Genommenen große Freiheit eingeräumt; sogar zu einem Tabuthema durften, sollten sie sich äußern! Das Erzbischöfliche Ordinariat hat die Anordnung mehrfach wiederholt. Bis Ende 1947 sind mehr als tausend Berichte eingegangen, viele schon im Sommer 1945. Das ist bemerkenswert, weil der Briefverkehr nur langsam wieder in Gang kam – wegen kriegsbedingter Zerstörungen und Anordnungen der Besatzungsmächte (der Nordteil der Erzdiözese gehörte zur amerikanischen, der Südteil mit Hohenzollern zur französischen Besatzungszone). Man war erfinderisch bei der Übermittlung von Nachrichten.
Karl Reinfried kann als bedeutender Heimatforscher der Geschichte der Ortenau bezeichnet werden. Dies kommt durch seine annähernd 200 Publikationen zu den entsprechenden Themen zum Ausdruck. Nach seinem Tode griff beispielsweise Ernst Huber in seinem in der »Ortenau« veröffentlichten Beitrag auf die Forschungen von Reinfried zurück. Dies wird ebenfalls im folgenden Abschnitt dargestellt. Schließlich stehen die historischen Impulse Reinfrieds in Form seiner Publikationen in der »Ortenau« zur Erörterung an. In einer abschließenden Beurteilung soll analysiert werden, weshalb die heimatgeschichtlichen Publikationen Reinfrieds in der »Ortenau« auch heute noch von Bedeutung sind.
Ein junger Mann überlebt das »Dritte Reich« nur mit größter Not. Er hatte sich im totalitären Weltanschauungsstaat in Not gebracht – auf Grund seines christlichen Glaubens konnte er nicht anders. Der »Fall« von Ernst Münz lässt sich mit den Akten aus Kirche und Justiz und einem Nachlass nachzeichnen. So ergeben sich Einblicke ins kirchliche Alltagsleben während der ideologischen und organisatorischen Unterdrückung zwischen 1933 und 1945, einem sehr gut erforschten Zeitabschnitt in der Kirchengeschichte auch in Baden.
Zeitgenossen und Historiker bezeichneten die Geschichte der evangelischen Kirche im Nationalsozialismus als Kirchenkampf, als Kampf widerchristlicher Kreise in Staat und Partei gegen die Kirche. Diese eindeutige Frontstellung entsprach dem früh gepflegten kirchlichen Selbstbild, aber nicht der historischen Realität. Stattdessen dominierten Widersprüche, die sich theologisch mit Defiziten in der politischen bzw. der Staatsethik erklären lassen, das Bild: weitgehende Zustimmung zur Politik des Regimes und Einspruch gegen die staatliche Religionspolitik, um die Institution Kirche zu erhalten; amtliches Schweigen und individueller Protest gegen staatliches Unrecht; unermüdliches Einfordern von Rechtstiteln durch die Kirche trotz früher eigener Unterdrückungserfahrung und der Tatsache, dass Zusagen von Partei und Staat nur von taktischer Natur und Rechtsbrüche an der Tagesordnung waren.
»… und ruht in Gottes Hand«
(2021)
Die Union der lutherischen und reformierten Kirche in Baden ist von der Geschichte des entstehenden Großherzogtums nicht zu trennen. Möglich wurde die Union durch die Auflösung des konfessionellen Kirchentums. Sinnvoll wurde sie als Bündelung der protestantischen Kräfte in einer mehrheitlich katholischen Bevölkerung und zur Konsolidierung der als Staatsanstalt begriffenen Kirche. In kirchlicher Sicht ging es um zwei Errungenschaften: die Bildung einer vereinigten Kirche aus dem Geist der freien Schriftforschung und einer für die Kirchengemeinschaft tragfähigen konsensualen Lehre im Abendmahl. Nicht vollendet war die Union für die, denen zur freien Kirche auch die Freiheit einer selbständigen Kirche gehörte, die in der verfassungsmäßigen Gestalt der Generalsynode als Repräsentativorgan zur Geltung kommen sollte. Darin liegt die geschichtliche Dynamik der der Unionskirche im 19. Jahrhundert.
Bereits im September 1945, nur rund vier Monate nach Kriegsende, erschien das Gesetzes- und Verordnungsblatt (GVBL.) der Badischen Landeskirche wieder – die erste Ausgabe vom 13. September 1945 umfasste lediglich drei Seiten: einziger Inhalt war der erste Brief des badischen Landesbischofs Julius Kühlewein an alle evangelischen Gemeinden, den er schon am 26. Juni 1945 verfasst hatte. Die letzte Ausgabe des Gesetzes und Verordnungsblattes vor dem Kriegsende war am 11. November 1944 in Karlsruhe veröffentlicht worden. Nach den schweren Bombenangriffen auf Karlsruhe am 27. September und am 4. Dezember 1944, bei denen auch das Dienstgebäude des Oberkirchenrates in der Blumenstraße schwer beschädigt worden war, konnte das Gesetzesblatt nicht mehr hergestellt werden. Das Gesetzes- und Verordnungsblatt gehörte zu den ersten Publikationen, die die US-Amerikaner in ihrer Besatzungszone genehmigten. Auf der letzten Seite trug das GVBl. in den ersten Nachkriegsjahren den Lizenzvermerk der US-Besatzungsbehörde Mit Genehmigung der Publications Control 7.8.45 beziehungsweise später Mit Genehmigung der Publications Control Nr. 4785. Die ersten Ausgaben des Gesetzes- und Verordnungsblattes der Evangelischen Landeskirche in Baden sind ein beeindruckendes atmosphärisches Zeugnis über die Sorgen und Nöte jener ersten Nachkriegsjahre.
Im „Grundkurs Theologie“, einer Bildungsinitiative der badischen Landeskirche, wurde ich von einer Kirchengemeinderätin aus Heinsheim a. N. auf einen Katechismus aufmerksam gemacht, von dessen Existenz man wisse, der aber seit Jahren (vielleicht sogar Jahrzehnten) verschollen sei. In einer im „Grundkurs“ vorgelegten kleinen Gemeindegeschichte wurde das zum Katechismus Einschlägige (teilweise) aus Kirchenbüchern und Ortschroniken zusammengetragen, darunter auch der Titel
des besagten Katechismus: Kinderlehr oder: Katechistische Unterweisung für die in dem Hochadligen Flecken Heinsheim sich befindende Jugend. Ein Ergebnis dieser Forschungen war freilich auch der zu vermutende Verlust eines Unikats – schmerzlich
aus gleich mehreren Gründen: So schien von Interesse, als wie originell im Gesamtspektrum der südwestdeutschen katechetischen Tradition ein für den topographischen Mikrokosmos eines reichsritterschaftlichen Dorfes geschaffener Katechismus einzuschätzen sei.
Die Arbeit befasst sich mit der Neuordnung der „Vereinigten Evangelisch-protestantischen Landeskirche Badens“ nach Kriegsende. Sie basiert darauf, dass sich zwischen 1933 und 1945 in Freiburg Widerstand gegen das totalitäre Regime früh organisierte, und will zeigen, wie sich der Freiburger Widerstand auf den Wieder- und Neuaufbau der badischen Landeskirche ausgewirkt hat. 1945 waren einzig der Landesbischof und zwei Oberkirchenräte noch verfassungsgemäß besetzt, Bischof D. Julius Kühlewein und die Oberkirchenräte Dr. Otto Friedrich und Gustav Rost. Um nach dem Krieg die Ordnung wiederherzustellen beschloss der Evangelische Oberkirchenrat (EOK) im Juli 1945, die Zuständigkeit des Erweiterten Oberkirchenrates (ErwOKR), die 1934 im Verlauf der Eingliederung der Landeskirche in die Reichskirche an den EOK übertragen worden waren, wieder herzustellen. Verfassungsgemäß musste der ErwOKR dafür zunächst mit Hilfe der Landessynode neu gebildet werden. Da nach 1934 jedoch keine verfassungsgemäße Landessynode mehr bestand, wurde dem Landesbischof die Ernennung aller sechs (zuvor waren es vier) Mitglieder des ErwOKR übertragen.