943 Geschichte Deutschlands
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Schau-ins-Land. – 89 (1971)
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Schau-ins-Land. – 88 (1970)
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Schau-ins-Land. – 87 (1969)
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(1892)
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(1892)
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(1891)
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(1890)
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(1888)
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(1885)
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(1884)
Schau-ins-Land. – 10 (1883)
(1883)
Schau-ins-Land. – 1 (1873)
(1873)
Salem
(2002)
Badische Kommissare nahmen am 1. Oktober 1802 für den Markgrafen Carl Friedrich und dessen Söhne Ludwig und Friedrich eines der fortschrittlichsten Klöster Süddeutschlands - und ein sehr begütertes - ,,provisorisch" in Besitz: Salem, die 1134 gegründete Zisterzienserabtei, ausgezeichnet in langer Tradition durch beispielhafte Leistungen in Kunst und Wissenschaft, berühmt durch eine umfangreiche Bibliothek und bedeutende naturwissenschaftliche Sammlungen. Der „Reichsdeputationshauptschluß" von 1803 bestätigte die Inbesitznahme; Carl Friedrich, nun Kurfürst geworden, verfügte, die ihm nun zugefallenen Teile der ehemaligen Reichsabtei Salem und auch der Abtei Petershausen in seinen Erträgen den jüngeren Söhnen des Hauses Baden zukommen zu lassen. Sie haben dort auch zeitweise gewohnt - in den alten Gegebenheiten und Verhältnissen. So wurde Salem in der Tat verschont von Demontage und Ausplünderung, in ihrer Gesamtheit blieben Gebäude und Ausstattung erhalten (Das Archiv wird heute im Generallandesarchiv Karlsruhe aufbewahrt, die Bibliothek gehört seit 1826 zum Bestand der Universität Heidelberg).
Rückschritt oder Aufbruch?
(2001)
Das Jahr 1949 war auch für Freiburg und seine Einwohner ein Wendepunkt. Hunger und Not der ersten Nachkriegsjahre waren zu einem großen Teil überwunden - es ging wieder aufwärts. Wie konnte dieser Wandel innerhalb so kurzer Zeit vor sich gehen, und wie ist es den Menschen in der Stadt während dieser Jahre ergangen? Drei Themenbereiche sind der ersten krisenhaften Phase bis zur Wende gewidmet: Sie befassen sich mit dem sozialen Elend - Hunger, Krankheit und Wohnungsnot -, mit den Requisitionen, Demontagen und der Entnazifizierung und schließlich mit der französischen Besatzungsmacht, die diese Jahre mit geprägt hat.
Rückblick und Ausblick
(2005)
Schaut man auf die Tätigkeit des „Vereins für Geschichte und Naturgeschichte der Baar" in den vergangenen 200 Jahren zurück und vergleicht sie mit den Zielen, die einst ein Schreckenstein, ein Engelberg, ein Laßberg aufgestellt hatten, so ergibt sich ein differenziertes Bild, das sowohl Wandel als auch Beständigkeit beinhaltet.
Seit 1981 öffnet sich Schloss Bruchsal erstmals wieder im Hauptgeschoss für eine große Sonderausstellung. Zu sehen gibt es eine Vielfalt von Zeitzeugen, anhand derer bekannte und unbekannte Seiten der Säkularisation aufgeschlagen werden. Wer die prächtigen, lehrreichen und faszinierenden Stücke betrachtet, staunt, woher sie überall zusammengetragen wurden. Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg veranstalten zusammen mit der Stadt Bruchsal die facettenreiche Präsentation beeindruckender Objekte, vor allem aus dem badischen, aber auch ausgewählte Beispiele aus dem württembergischen Gebiet. Der Blick auf die Säkularisationsjahre 1802-1806 - 200 Jahre danach - führt uns in eine spannende Phase der Geschichte des heutigen Baden-Württemberg. Eine der größten Umbruchzeiten, die es in der europäischen Geschichte gegeben hat, war in Gang. Der Name Napoleon steht für diese Zeit. Er hat die neue Ordnung eingeführt, zunächst in Frankreich, dann in ganz Mitteleuropa. Besitzungen und Rechtstitel der Klöster und geistlichen Herrschaften wurden in weltlichen Besitz umgewandelt. Neue Territorialgebilde entstanden. Schloss Bruchsal, als vorherige Residenz der Fürstbischöfe von Speyer war selbst ein Schauplatz der Säkularisation. Durch die Auflösung des kleinen eigenständigen geistlichen Staates verlor es seine zentrale Rolle als Hauptstadt.
Am 29. November 1940 erhielten die Landräte und Polizeidirektoren der entsprechenden badischen Städte, sowie der Polizeipräsident von Mannheim ein Informationsschreiben des „Generalbevollmächtigten für das jüdische Vermögen in Baden“ (abgekürzt G.J.V.) in Karlsruhe, Carl Dornes. Auslöser war die Deportation der badischen und saarpfälzischen Juden am 22. Oktober 1940 in das südfranzösische Lager Gurs. Einen Tag später hatte Gauleiter Robert Wagner in einem Erlass deren Vermögenswerte als dem Land Baden verfallen erklärt. Nun konzentrierte sich die Verwaltung und Verwertung des jüdischen Vermögens – so der Betreff im oben genannten Schreiben – auf die Sicherstellung von Kunstgegenständen in den verlassenen Wohnungen. Um zu vermeiden, dass wertvolle, d. h. museumswürdige Kunstgegenstände und Bibliotheken in öffentliche Versteigerungen gelangten, sollten solche Objekte von fachkundigem Personal der Landeskommissarbezirke Karlsruhe und Mannheim erkannt, aussortiert und gesondert gelagert werden. In Karlsruhe waren der kommissarische Leiter des Badischen Landesmuseums, Ludwig Moser, und ein zunächst namentlich nicht genannter Vertreter der Badischen Landesbibliothek für die Bewertung der Gegenstände vorgesehen. In den Städten Heidelberg, Freiburg und Konstanz
sollten ebenfalls Museumsmitarbeiter diese Aufgabe übernehmen. Für Karlsruhe wurde bestimmt, solcherart ausgesonderte Kunstgegenstände, Sammlungen und Teppiche im Badische Landesmuseum zu deponieren.
Die Entstehung des Landes Baden-Württemberg vor fünfzig Jahren war bekanntlich eine schwierige Geburt und in staatsrechtlicher Hinsicht nicht ohne Mängel. Daher ist es kein Wunder, daß auch die Frage der Namengebung nicht
einfach zu lösen war. Die Diskussion darüber betraf zwar weit weniger Wichtiges als der Abstimmungskampf um die
Staatsbildung selbst, sie geriet auch ungleich weniger heftig und wurde nicht zusätzlich vor Gericht ausgetragen. Dennoch scheint es von Interesse, diesen Namensstreit ins Gedächtnis zu rufen. Schließlich ist der Name für jedes soziale Gebilde ein wichtiges Element der Identität und des Selbstverständnisses. Im Falle des Landes Baden-Württemberg bildet die Auseinandersetzung um den Namen auch ein bemerkenswertes Nachspiel zur Volksabstimmung vom 9. Dezember 1951. Sie läßt etwas von den Intentionen der Abstimmenden in den einzelnen Landesteilen erkennen.
Der kürzere Teil des Tagebuchs von Clara Faisst, der die unmittelbare Nachkriegszeit bis zur Jahreswende 1919/20 umfasst und mit der Novemberrevolution beginnt, weicht deutlich von den Schilderungen der Kriegszeit ab, die neben der scharfsichtigen und scharfzüngigen Schilderung gesellschaftlicher Erscheinungsformen und Defizite in anekdotenhaftem Stil zahlreiche Einzelschicksale vorstellte. Wer nun eine Reflexion der Revolutionsereignisse in Baden erwartet, wird enttäuscht, denn über die Revolution weiß Clara Faisst nur wenig zu berichten. Klar wird indessen ihre Ablehnung der revolutionären Umwälzung insbesondere dort, wo sie die Minister der neuen Regierung in despektierlicher Weise „vorführt“. Vielmehr geht es Clara Faisst um die Frage, wie die katastrophale Niederlage zu bewältigen ist, und
wie sie vor allem aus christlicher Perspektive zu verstehen ist. Dabei wird deutlich, dass Gott für die Bewältigung der gesellschaftlichen und politischen Krise der Gegenwart in gleicher Weise in Anspruch genommen wird, wie dies bereits in der Kriegszeit mit der Hoffnung auf Gottes Beistand und den Sieg geschehen war.
Reihen
(2020)
Im Stadtarchiv Sinsheim findet sich im Bestand Reihen unter der Signatur B 134 das früheste Zinsregister des Dorfes: Ein gewichtiges Buch, 4508 Gramm schwer, 14 cm dick, 34 cm hoch, 21 cm breit – gewichtig nicht nur wegen des tatsächlichen Gewichts. Die Beschäftigung mit diesem Buch, dem man sein Alter von mehr als 300 Jahren durchaus ansieht, lohnt sich für einen Historiker, aber auch für jeden Familienforscher mit Wurzeln in Reihen. Sinn des Zinsregisters von 1713 war, von jedem Einwohner, ob Frau oder Mann, das schatzbare Vermögen festzustellen, also Steuererklärungen à la 1713. Schatzbares
Vermögen hieß damals Grundbesitz.
Der Beitrag untersucht die zentralen programmatischen Stellungnahmen der badischen Revolutionäre aus den Jahren 1848/49 unter der Fragestellung, welche staatspolitischen Ziele sie verfolgten und welche Bedeutung nationale und regionale Perspektiven in diesem Kontext hatten. Der Schwerpunkt liegt dabei im Mai und Juni 1849, als es den badischen Revolutionären zunehmend schwerer fiel,
Konzepte für eine Republikanisierung Deutschlands zu entwerfen, und folglich ein badisches Sonderbewusstsein stärker zur Geltung kam.
In den Jahren vor dem Bauernkrieg 1525 lag die Gemeinde Menzingen in einem erbitterten
Streit mit ihrem Ortsherrn, dem Kraichgauer Ritter Philipp von Mentzingen. Dieser Konflikt um das »alte Herkommen«, also die überlieferten Rechte der Bauern, eskalierte 1524/25.
Nähere Einblicke verdanken wir einem Prozess, den die Gemeinde vor dem hessischen Lehenshof
in Marburg angestrengt hatte und dessen umfangreiche Akten, trotz einer Teilpublikation
durch Günther Franz, bis heute nicht vollständig ausgewertet sind. Auch dieser Beitrag kann
nur wenige Aspekte näher beleuchten, so die Offenheit der Gemeinde Menzingen gegenüber
der lutherischen Lehre – noch bevor Philipps Söhne Erasmus und Peter von Mentzingen die
Reformation 1525 eingeführt haben.
Am 11. März 2010 jährt sich zum 90. Male der Tag des Abschlusses der großen Reichsfinanzreform Matthias Erzbergers. Es ist uns ein willkommener Anlass, diesen Aspekt des Wirkens des Biberacher Reichstagsabgeordneten in den Vordergrund zu stellen. In vorangegangenen Veranstaltungen der VHS Biberach waren Erzbergers Rolle als Delegationsleiter bei den Verhandlungen des Waffenstillstands am Ende des Ersten Weltkriegs und sein Beitrag zum Völkerbundgedanken behandelt und gewürdigt worden.
Matthias Erzberger wurde am 21. Juni 1919 zum Reichsfinanzminister berufen. Um erfassen zu können, was Erzberger mit der Reichsfinanzreform geleistet hat, müssen wir uns knapp und stichwortartig seinen politischen Werdegang, der aufs engste mit der deutschen Politik am Ende des Ersten Weltkriegs verknüpft ist, nochmals vergegenwärtigen. Erzbergers Steuerreform und Außenpolitik greifen - wie wir sehen werden - so eng ineinander, dass eine Darstellung, die diesen Zusammenhang vernachlässigt, unmöglich ist.
Jeder große Erfolg hat seine Voraussetzungen. Gerade die Politik unserer Tage zeigt uns, wie schwierig die Umsetzung intellektuell noch so überzeugender Konzepte notwendiger Steuerreformen ist. Die besten und schönsten (Bierdeckel-) Konzepte bleiben Chimären, wenn sie nicht realisiert werden. Dem Mann aus Biberach, Matthias Erzberger, ist die Durchsetzung der großen Reform gelungen - gegen alle Widerstände.
Ohne Zweifel hat Sulzbach bei Ettlingen eine lange Vergangenheit mit wechselvollen Schicksalen als Siedlungsplatz und Bauerndorf. Seine begünstigte Lage, hoch über dem sumpfigen Bruchgelände war schon in der Römerzeit erkannt worden und ist durch Funde aus dem 2./3. Jh. n. Chr. belegt. Auch die sehr frühe, heute in Vergessenheit geratene Bezeichnung „die alte Burg" für das Gelände nahe den Wickenwiesen könnte als Hinweis auf eine frühere Besiedlung gedeutet werden. Ebenso lässt der alte „Hörweg" (Heerweg), heute fälschlicherweise als Heuweg umgedeutet, auf römischen Wegebau schließen.
In einem Rückblick auf seine Anfangszeit als Justizminister der provisorischen Regierung, die in Folge der Revolution 1918 in Baden in die politische Verantwortung gelangt war, schreibt der Karlsruher Rechtsanwalt Ludwig Marum: "Als ich Minister geworden war, hatte ich den Eindruck, daß meine Ministerherrlichkeit nicht länger als 24 Stunden dauere. Ich habe das Gefühl gehabt, daß wir auf außerordentlich schwankendem Boden uns bewegten." Diese Einschätzung der eigenen Situation nach dem Sturz der Monarchie im November 1918 im Deutschen Reich und in Baden war nicht unbegründet. Denn die am 10. November 1918 im Karlsruher Rathaus von einem sogenannten Wohlfahrtsausschuss und dem Karlsruher Soldatenrat zusammengestellte elfköpfige neue badische Regierung saß zunächst einmal zwischen allen Stühlen.
Schon vor fast 500 Jahren wurde die Burg Steinsberg als „Kompass des
Kraichgaus" bezeichnet und ist in der gesamten Neuzeit immer als die Burg des
Kraichgaus gesehen worden - obwohl sie nach der früh- bis hochmittelalterlichen
Gaueinteilung eigentlich im Elsenzgau liegt. Völlig zu Recht hat der Heimatverein
Kraichgau auch seit 1981 die Silhouette der Burg als Vereins-Logo gewählt.
An Veröffentlichungen über die Burg hat es nicht gefehlt: Zu nennen sind besonders
WILHELM! 1857, STOCKER 1872, PFAFF 1890, OECHELHÄUSER
1909, GILBERT 1910, CAROLI 1970, GEHRIG 1970/79, LUTZ 1977 und
KUNZE 1964/2003. Zusammenstellungen archivalischer Daten boten die ersten
drei Autoren und zusätzlich KRIEGER 1905 und WÜST 1967 bezüglich der dort
residierenden Amtmänner - ansonsten wurde immer fleißig aus den Altpublikationen
übernommen, ja sogar der römische Ursprung der Burg behauptet.
Verehrte und geschätzte Festversammlung, lassen Sie uns auf eine Zeitreise zum 100. Geburtstag der Ersten Badischen Verfassung gehen: Wir befinden uns im August des Jahres 1918. Das Großherzogtum Baden feiert in Karlsruhe das Jubiläum. »Feiern« ist für das Jahr 1918 freilich eine unpassende Beschreibung! Das Ende des Ersten Weltkrieges rückt näher. Die Zahl der Toten und Verwundeten geht längst in die Millionen. Das Kaiserreich liegt am Boden. Die
militärische Katastrophe steht bevor. Die wenigsten Teilnehmer der damaligen Jubiläumsfeier konnten sich vorstellen, dass mein Urgroßvater, Prinz Max, zwei Monate später Reichskanzler werden würde. Für nur vier Wochen! Dass drei Monate später das Kaiserreich zusammenbrechen sollte. Dass meine Familie nach gut 800 Jahren Regentschaft ihren Thron verlieren sollte. Und die Erste Badische Verfassung mit der Abschaffung der Monarchie ihre Gültigkeit verlieren sollte. Der hundertste Geburtstag der Verfassung war zugleich ihr Ende!
Rede Festakt GHV
(2020)
Liebe Freunde und Mitglieder des Geschichts- und Heimatvereins Villingen, sehr geehrte Damen und Herren.
„Wer die Enge seiner Heimat begreifen will, der reise. Wer die Enge seiner Zeit ermessen will, studiere Geschichte“, dieses Zitat Kurt Tucholskys klingt fast so als hätten es vor 50 Jahren die Gründer des Geschichts- und Heimatvereins Villingen aufgegriffen, um daraus das Erfolgsprogramm zu machen, welches unseren Verein bis heute auszeichnet. Heute feiern wir Geburtstag und ich freue mich, dass Sie alle gekommen sind, um mit uns zu feiern. Die illustre Zahl unserer Gäste zeigt mir, dass die immerhin rund 200 Gründungsmitglieder, welche den neuen Verein am 10. Juni 1969 aus der Taufe hoben, eine
wirklich tolle und sehr nachhaltige Entscheidung trafen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
eine alte Redensart lautet: "Man muss die Feste feiern, wie sie fallen!« In diesem Jahr feiern wir nicht nur den 60. Geburtstag Baden- Württembergs, sondern auch 900 Jahre Baden. Ich bin gerne in die alte badische Haupt- und Residenzstadt Karlsruhe gekommen, um mit Ihnen die Jubiläumsausstellung "Baden! 900 Jahre. Geschichten eines Landes" zu eröffnen. Eine Ausstellung, die uns breit und facettenreich, mit vielen Geschichten und Objekten zeigt, was Baden geprägt hat und ausmacht. Die zentrale Frage lautet: Wie wurden wir, was wir sind?
Rede des Direktors des Badischen Landesmuseums zur Eröffnung der Landesausstellung am 16. 6. 2012
(2012)
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt, sehr geehrter Prinz Bernhard, sehr geehrte Familie von Baden,
meine Damen und Herren,
ich freue mich sehr, dass das Badische Landesmuseum mit Ihnen heute das 900jährige Jubiläum Badens feiern darf. Das Badische Landesmuseum ist zwar vielleicht – trotz unserer 350 000 Sammlungsobjekten – nicht das größte unter den Museen Baden-Württembergs, wenn auch letztes Jahr wieder das bestbesuchte trotz der damaligen Baumaßnahmen im und vor dem Schloss; es ist aber gewiss das internationalste. Durch unsere
Antikensammlung und das Engagement für die orientalisch-islamischen Kulturen kooperieren wir mit Museen in Frankreich, Italien, Griechenland, Türkei, Tunesien und jetzt insbesondere Algerien und produzieren entsprechende Ausstellungen. Deswegen vernachlässigen wir aber keineswegs die Kernaufgaben im Bereich der badischen bzw. oberrheinischen Geschichte, Kunst und Kultur. Das zeigt der heutige Tag.
Das ältere deutsche Rechtsdenken begreift sich als vollkommene und unabänderliche
Ordnung. Geschriebene Gesetze wie die Spiegel des Mittelalters
sind keine Rechtsschöpfungen, sondern Rechtsdarstellungen. Gleichgültig ist
daher auch die Urheberschaft, allein entscheidend sind Rechtskunde und
Autorität. Das Recht gründet in einer einheitlichen und überkommenen Überzeugung
der Gemeinschaft, vor allem ihrer Vertreter, der Schöffen und Urteiler.
Rechtsprechung war daher lediglich Rechtsfindung im Wortsinne.
In politischen Debatten bis zur Gegenwart war und ist es wohlfeil, mit unverkennbar negativer Konnotation vor „Weimarer Verhältnissen“ zu warnen – mit Blick auf die gesellschaftlichen, ökonomischen und sozialen Konflikte der Jahre von 1918 bis 1933 und das Scheitern daran, im Rahmen der Institutionen des seinerzeitigen demokratischen Staates dafür sich als dauerhaft tragfähig erweisende Lösungen zu erarbeiten: Aufstände, Putschversuche, wachsende Stimmenanteile für die extremen Parteien auf beiden Flügeln des politischen Spektrums, Weltwirtschaftskrise, Massenarbeitslosigkeit und Präsidialregierungen sind Schlagworte, die zur Illustrierung dieser Warnung herangezogen werden und die dann auch in viele Details hinein entfaltet werden können. Und in der Kirchengeschichtsschreibung ist es weithin gängig, den Mainstream des Denkens und das daraus resultierende Handeln in den evangelischen Landeskirchen während der Jahre der Weimarer Republik pauschal mit dem Schlagwort vom „Nationalprotestantismus“ zu charakterisieren – was im Ergebnis dann nicht selten auf eine Art Diskreditierung in genere hinausläuft, als seien diese Jahre letztlich nur als ein „Durchgangsstadium“ hin zum Nationalsozialismus und zu dessen Untiefen und Abgründen zu begreifen und als gelte das wie für die damalige Gesellschaft insgesamt auch, vielleicht sogar gerade für den Protestantismus in Deutschland.
Die Badische Landesbibliothek als eine der größten Regionalbibliotheken Deutschlands war während der Zeit des Nationalsozialismus, wie andere Kulturgut verwahrende Institutionen auch, in die staatlichen Strukturen zur Verwertung beschlagnahmter Kulturgüter aus jüdischem Vermögen eingebunden und profitierte davon. Bibliotheksdirektor Dr. Friedrich Lautenschlager wurde vom Generalbevollmächtigen für den Landeskommissarbezirk Karlsruhe zum Sachverständigen für die Begutachtung beschlagnahmter Sammlungen ernannt und begutachtete mehrere Bibliotheken, darunter auch die seines Amtsvorgängers Dr. Ferdinand Rieser, der aufgrund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 entlassen worden war. Mit der Zerstörung des Bibliotheksgebäudes am 3. September 1942 wurden sowohl die Bestände als auch das Verwaltungsschriftgut der Badischen Landesbibliothek vernichtet. Nur wenige im Luftschutzkeller gelagerte oder während des Bombenangriffs entliehene Druckschriftenbände und die bereits 1939 ausgelagerten Zimelien (Handschriften, Inkunabeln und rarifizierte Frühdrucke) überstanden dieses Ereignis unversehrt. Nach dem Bombenangriff wurde der Bestand mit Unterstützung durch die zuständigen Reichsbehörden rasch wiederaufgebaut. Buchhandel und Antiquariate, Behörden und Organisationen sowie private Verkäufer und Schenker boten der Bibliothek Bücher zum Wiederaufbau an. Heute noch vorhandenes NS-Raubgut befindet sich in diesen neu aufgebauten Beständen.
Während der Jahre 2017 bis 2019 wurde der Monographienbestand im Signaturenbereich 42 A/B/C – 50 A/B/C (allgemeiner Zugang) und O 42 A/B/C – O 50 A/B/C (Spezialbereich Oberrhein) per Autopsie systematisch auf NS-Raubgut überprüft. 37.211 Bände, die von Oktober 1942 bis Dezember 1950 in den Bestand aufgenommen wurden, wurden entsprechend dem Leitfaden für die Ermittlung von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut in Bibliotheken nach sechs Verdachtskategorien klassifiziert. Dabei ergab sich folgende Bilanz: 33,5 % der überprüften Bände sind als unbedenklich einzustufen. 65,6 % der Bände sind hinsichtlich ihrer Provenienz unspezifisch. Lediglich 0,8 % der Bände wurden mit NS-Raubgutverdacht klassifiziert und 0,1 % der Bände als NS-Raubgut gesichert.
Recherche nach NS-Raubgut im Zeitschriftenzugang der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe 1942–1945
(2021)
Die Badische Landesbibliothek als eine der größten Regionalbibliotheken Deutschlands war während der Zeit des Nationalsozialismus, wie andere Kulturgut verwahrende Institutionen auch, in die staatlichen Strukturen zur Verwertung beschlagnahmter Kulturgüter aus jüdischem Vermögen eingebunden und profitierte davon. Bibliotheksdirektor Dr. Friedrich Lautenschlager wurde vom Generalbevollmächtigen für den Landeskommissarbezirk Karlsruhe zum Sachverständigen für die Begutachtung beschlagnahmter Sammlungen ernannt und begutachtete mehrere Bibliotheken, darunter auch die seines Amtsvorgängers Dr. Ferdinand Rieser, der aufgrund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 entlassen worden war. Mit der Zerstörung des Bibliotheksgebäudes am 3. September 1942 wurden sowohl die Bestände als auch das Verwaltungsschriftgut der Badischen Landesbibliothek vernichtet. Nur wenige im Luftschutzkeller gelagerte oder während des Bombenangriffs entliehene Druckschriftenbände und die bereits 1939 ausgelagerten Zimelien (Handschriften, Inkunabeln und rarifizierte Frühdrucke) überstanden dieses Ereignis unversehrt. Nach dem Bombenangriff wurde der Bestand mit Unterstützung durch die zuständigen Reichsbehörden rasch wiederaufgebaut. Buchhandel und Antiquariate, Behörden und Organisationen sowie private Verkäufer und Schenker boten der Bibliothek Bücher zum Wiederaufbau an. Heute noch vorhandenes NS-Raubgut befindet sich in diesen neu aufgebauten Beständen. Während des Jahres 2020 wurden die Zeitschriftenbestände ZA/ZB/ZC (allgemeiner Zugang) und OZA/OZB/OZC (Spezialbestand Oberrhein) systematisch auf NS-Raubgut bzw. verdächtige Provenienzen hin untersucht. Die Recherche begann mit der Auswertung der Steilkartei (Standortkatalog der Zeitschriften) und dem Abgleich der daraus ermittelten Daten mit den Zugangsjournalen und dem aktuellen Katalog für die Zugänge der Jahre 1942–1945. Im Anschluss wurden die ermittelten Zeitschriftenbestände per Autopsie untersucht. Die vorhandenen Provenienzmerkmale wurden aufgenommen und entsprechend dem Leitfaden für die Ermittlung von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut in Bibliotheken nach sechs Verdachtskategorien klassifiziert. Für die untersuchten 8.412 Bände ergab sich folgende Bilanz: 34,5 % der überprüften Bände sind als unbedenklich einzustufen. 64,4 % der Bände sind hinsichtlich ihrer Provenienz unspezifisch. Lediglich 1,1 % der Bände wurden mit NS-Raubgutverdacht klassifiziert und nur ein Band wurde als NS-Raubgut gesichert.