943 Geschichte Deutschlands
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Die Besatzungszeit 1945-1949 brachte in ganz Deutschland große Veränderungen mit sich und bedeutete für die Menschen enorme Belastungen. Dabei ist allerdings die Entwicklung nicht überall gleich verlaufen, sondern war gekennzeichnet durch die Unterschiede zwischen den verschiedenen Besatzungsmächten. Auch Baden, das im Süden zur französischen Besatzungszone und im Norden zur amerikanischen Zone gehörte, erfuhr eine unterschiedliche Entwicklung. Anhand des Ortes Hemsbach an der Bergstraße soll in diesem Beitrag aufgezeigt werden, welche Probleme, Sorgen und Herausforderungen auf die Bevölkerung in Nordbaden zukamen. Hier ist Hemsbach sicher keine Besonderheit, sondern vielmehr exemplarisch für kleine Orte in Nordbaden zu sehen.
»Nach 50 Jahren trägt die Gemeinde Schöckingen heute noch einen rein bäuerlichen
Charakter mit seinen Vorzügen und Nachteilen. Konservativ zäh am Alten hängend,
schwerfällig, aber gründlich und zuverlässig, sehr vorsichtig allem Neuen gegenüber.« So
beschreibt der Pfarrer im Ruhestand Nathanael Ludwig Heinrich Rösler im Jahre 1935
seine ehemalige Kirchengemeinde, der er von 1926 bis 1934 als Pfarrer gedient hatte.
Schöckingen, Ditzingens kleinster Stadtteil, bis zum 30. Juni 1972 ein kleines, aber
selbständiges Dorf im Strohgäu, feiert in diesem Jahr sein 1200-Jahr-Jubiläum. Anlass
für die Festlichkeiten ist die erste Erwähnung des Ortsnamens in einer Schenkungsurkunde des Klosters Lorsch. In dieser Urkunde ist festgehalten, dass am 4. Juni 814,
also im Todesjahr Karls des Großen, ein gewisser Gunthart und seine Gemahlin Adelspirn dem heiligen Nazarius Güter und Leibeigene im Glemsgau geschenkt haben.
Dabei taucht auch der Name »Skeckinga« auf.
Diese erste Nennung kommt recht spät und gibt wie die Schenkung selbst einige Rätsel
auf. Schenkungen aus dem Glemsgau waren schon fast 50 Jahre zuvor in größerer Zahl
an das fränkische Reichskloster gegangen. Schöckingen blieb lange außen vor. Waren
die Grundherren zu geizig oder nicht fromm genug? Wir werden es nicht erfahren. Sowenig wie wir über die Schenker Gunthart und Adelspirn erfahren werden. Waren sie
fränkische Grundbesitzer, die ihre einst heidnischen alamannischen Untertanen an das
Kloster gaben? Oder waren sie alamannische Grundbesitzer, die sich der fränkischen
Oberherrschaft andienen wollten oder gar mussten? Oder nichts davon?
„Am Anfang war Napoleon“, mit dieser apodiktischen Formulierung beginnt Thomas Nipperdey sein glänzendes Werk „Deutsche Geschichte 1800–1866. Bürgerwelt und moderner Staat“. Nicht zufällig erinnert dieser Satz an das 1. Buch Genesis, das ja ähnlich anhebt: „Am Anfang schuf Gott Himmel und Erde“. Natürlich ist Nipperdey weit davon entfernt, die fundamentalen Unterschiede bei beiden Prozessen durch die Lust am Konstruieren von Analogien und die Verliebtheit in
treffende Formulierungen zu übersehen. Während nämlich Himmel und Erde aus dem Nichts geschaffen wurden, also ein
schöpferischer Akt sui generis vorlag, Gott und den Menschen ein Wohlgefallen, an dessen Ende zumindest für kurze Zeit paradiesische Zustände herrschten, erinnert der Prozess, der zu Beginn des 19. Jahrhunderts die politische, soziale und geographische Landkarte Europas grundlegend veränderte, bei weitem nicht an eine Entwicklung, die unter paradiesischen
Umständen stattfand.
Am 5. April 1852 erschienen auf der Amtsstube in Rheinbischofsheim fünf ärmliche Personen aus Freistett. Voller Ehrfurcht und Bescheidenheit trugen Georg Klotter, Georg Walter, Philipp Schmidt, David Fischer und Georg Müller, allesamt Landwirte, dem Oberamtmann ihr Anliegen vor. Sie wollten mit ihren Familien ihre alte Heimat verlassen und in der Fremde, in Nordamerika, ihr weiteres Glück suchen. Dafür benötigten sie nur noch die obrigkeitliche Erlaubnis. Mit ihrer Heimatgemeinde seien sie - so die Auswanderungslustigen gegenüber dem großherzoglichen Beamten - bereits handelseinig geworden. Diese habe sich bereit erklärt, die Überfahrtskosten zu tragen, von Freistett bis Mannheim mit Pferdewagen und Eisenbahn, von Mannheim bis Rotterdam mit Rheindampfschiffen und von Rotterdam bis New Orleans mit dem Segelschiff. Darüber hinaus habe der Gemeinderat wie der Große Bürgerausschuss beschlossen, jedem Familienvater für die Weiterreise von New Orleans in das Innere des Landes vier Dollar pro Familienmitglied zu geben, um den Start in der neuen Welt etwas leichter zu gestalten.
Wenn man von den Rheinauer Juden spricht, sind damit die Juden aus dem ehemaligen Neufreistett und aus Rheinbischofsheim gemeint. Die erste schriftliche Erwähnung der „Bischemer" Juden stammt aus dem Jahr 1717. Die Neufreistetter Juden wurden ein wenig später, nämlich im Zusammenhang mit der Stadtgründung, eingeladen, sich hier niederzulassen und sind urkundlich zum ersten Mal im Jahr 1756 erwähnt. Im Lauf der Geschichte war der Anteil jüdischer Einwohner an der Gesamtbevölkerung schwankend. Er betrug in Neufreistett z.B. bis zu 20% und war in beiden Gemeinden in der Zeit bis 1945 deutlich höher als der Anteil katholischer Bürger.
Der Anlass des heutigen Vortrags, ja der ganzen Veranstaltungsreihe, in deren Rahmen er stattfindet, ist ein vergleichsweise unspektakuläres Schriftstück vom 3. September 1718. Es ist keine feierliche Stadterhebungsurkunde, sondern ein einfaches Reskript, ein nüchterner fürstlicher Befehl, der innerhalb der Landesverwaltung publiziert und an den Geheimen Rat des Herzogtums gerichtet war. Herzog Eberhard Ludwig – »von Gottes Gnaden Herzog zu Württemberg und Teckh, Graf zu Mömpellgard, Herr zu Heydenheimb, der römischen kayserlichen Mayestät, des heyligen römischen Reichs und des löblichen schwäbischen Creyses Generalfeldmarschall, auch Obrister über drey Regimenter zu Roß und Fuß« – gibt darin folgenden Beschluss (»unsere gnädigste resolution«) bekannt: Seiner Residenz Ludwigsburg sollen das bisherigen Amt Gröningen sowie Asperg, Hoheneck, Neckarweihingen, Kornwestheim und weitere Orte »incorporiert und ein Oberamt daraus gemacht« werden. Es folgen weitere Anordnungen über die Verwaltung der bisherigen Ämter und des neuen Oberamtes, der Amtskellerei, der Besteuerung sowie der geistlichen Jurisdiktion. Eberhard Ludwig verfügt weiterhin, dass Ludwigsburg zwei Jahrmärkte, je acht Tage nach der Frankfurter Messe, erhalten soll und dass alle inkorporierten Orte, insbesondere aber auch die Kaufleute aus Stuttgart dort ihre Waren anbieten sollen. Ferner sollen die Handwerkerzünfte aller württembergischen Ämter ihre Zentralen nach Ludwigsburg verlegen. Dann schließlich folgt der für Ludwigsburg wichtigste Satz: »wobei Wir mehrbesagter Unserer Residenzstadt Ludwigsburg noch diese Prägrogatio aus Landesfürstlicher Macht und Hoheit ertheilen, daß selbige die dritte Haubtstatt Unseres Herzogthumbs seyn, bey Unserer treugehorsambsten
Landschaft mit zum engern Ausschuß gezogen werden und das Stattgericht daselbst das Privilegium eines Obergerichts wie Stuttgart und Tübingen dergestalt haben solle, daß auch andern Stätten, außer denen incorporierten, dahin zu appelliren frey stehe«.
Das Zinsbuch des Heiliggeist-Spitals von 1456/57 enthält einen Nachtrag aus dem Jahr 1480, der besagt: Dis hus ist halb hinwegk gerunnen von der grosse gúss im jor 1480 da die brugken ouch hinweg runnen vnd ander gross schad geschach. Das hier erwähnte zerstörte Haus des Heiliggeist-Spitals gehörte zu den ca. 20 Häusem und Scheunen, die ein Hochwasser 1480 in der Wiehre verwüstete und bei dem auch zwei Menschen um Leben kamen. Der Rat der Stadt Freiburg forderte kurze Zeit später, das sich all die so handwerck trybent in jars frist darzu schickent, in die statt ... zú ziehn. An einen Fortbestand der Wiehre war folglich zunächst nicht gedacht. Dem Kloster Adelhausen, den Pflegern des Gutleuthauses und den vom Rat angesprochenen Handwerkern ist es zu verdanken, dass der südlich der Dreisam gelegene Wiehrebach doch wieder hergerichtet wurde, und die Siedlung weiter bestehen konnte: Sie baten den Magistrat im August des gleichen Jahres - unter Vorlage älterer Besitzurkunden - um die Erlaubnis zur Wiederherstellung des Wiehrebachs. Diese Naturkatastrophe öffnet nicht nur den Blick auf die komplexen Besitzverhältnisse auf dem südlichen Uferstreifen der Dreisam, wie sie sich im ausgehenden 15. Jahrhundert darstellten, sondern macht auch deutlich, wie eng die Existenz der Wiehre zu dieser Zeit an wasserwirtschaftliche Anlagen gebunden war und wie anfällig diese Anlagen gegen größere Hochwasserereignisse waren.
Schon seit längerer Zeit ist in der historischen Forschung umstritten, welche Größe und welche Gestalt das einstige Neuenburger Liebfrauenmünster hatte, von dem heute keine geschlossenen Baureste mehr vorhanden sind. Der nachfolgende Beitrag sollte als ein Versuch verstanden werden, einen neuen Zugang zur frühen Stadtgeschichte Neuenburgs zu eröffnen und dadurch zu einer Rekonstruktion des Neuenburger Münsters zu gelangen. Dabei erfolgen sowohl kirchengeschichtliche, wie auch wirtschaftsgeschichtliche Neuinterpretationen des verfügbaren Quellenmaterials und es werden bisher unbekannte Quellen vorgestellt.
Dieser Beitrag bezieht seine Grundlagen aus unterschiedlichen Quellen. Die hier vorgestellte Zusammenfassung wurde im Jahr 2012 und später mit verschiedenen Schwerpunkten den Gaiberger Bürgern präsentiert. Sie war Grundlage eines neuen
Bandes zur Ortsgeschichte, eines großformatigen Kalenders, bis hin zu einem Theaterstück das mit fünf Zeitakten von mehr als 80 Darstellern im Ortszentrum aufgeführt wurde.
Der moderne Verein
(2005)
Die unter Fürst Karl Egon III. (seit 1854) eingeleitete und von seinem Domänendirektor Prestinari konsequent durchgesetzte Restrukturierung und Modernisierung der Standesherrschaft Fürstenberg umfasste nicht nur die wirtschaftliche Konsolidierung und eine verbesserte Verwaltungsstruktur. Auch der kulturelle Schwerpunkt, der bei Karl Egon II. noch bei Theater, Oper und Musik gelegen hatte, erfuhr einen grundlegenden Akzentwechsel. Aus dem 'Musenhof' wurde durch den Ausbau und die Aufwertung von Archiv, Bibliothek und Sammlungen ein hochgeschätztes Zentrum wissenschaftlicher Forschung. Zugleich wurden die lnstitute für Kunst und Wissenschaft für die Benutzung durch die Öffentlichkeit freigegeben und förmlich zur „öffentlichen Bildungsanstalt" erklärt.