943 Geschichte Deutschlands
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- Wissenschaftlicher Artikel (805)
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Schlagworte
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Vom 20. Juni bis zum 19. Juli 2013 zeigte die Sparkasse Kraichgau in ihren Brettener
Kundenräumen die Ausstellung ,,' ... war gar kunstlich gemachet', Spuren der
Kunst um 1500". Bemerkenswert aus der Sicht der Heimatforschung im Kraichgau
war die Tatsache, dass die kunsthistorischen Aussagen dieser Schau sich fast durchgängig
auf konkrete Beispiele aus der Region bezogen und damit in gelungener
Weise eine Brücke zwischen Kunst- und Regionalgeschichte schlugen. So gingen
einzelne Aufsätze des umfangreichen und vielfach bebilderten Ausstellungskatalogs
unter anderem auf kunst- und baugeschichtliche Aspekte des Heidelberger
Schlosses, des Firstständerhauses in Zeutern, des Brettener Simmelturms sowie verschiedener
Kraichgauer Klöster und Pfarrkirchen ein.
Beim Durchsehen von Werkverzeichnissen fällt immer wieder ins Auge, dass bestimmte dort
aufgeführte Quellen beispielsweise als „Kriegsverlust“ oder als „verbrannt 1944“, als „seit 1945
verschollen“ oder etwa als „heute in Krakau“ gekennzeichnet sind. Es kommt auch vor, dass man in der
Neuauflage der Musik in Geschichte und Gegenwart oder im New Grove dictionary of music and musicians in den
Werkübersichten zum Schaffen einzelner Komponisten von Quellen erfährt, die sich dann, fragt man bei
der genannten Bibliothek an, als Kriegsverluste herausstellen. Je mehr Werk- und Quellenverzeichnisse
man durcharbeitet, um so mehr verdichtet sich der Eindruck, dass angesichts der hohen Zahl solcher
Einträge doch vielleicht auch der entgegengesetzte Ansatz, und zwar eine Aufarbeitung der
Kriegsverluste selbst, zu beschreiten wäre. Für die deutschen Musiksammlungen wurde bisher kein
Versuch unternommen, deren Kriegsverluste systematisch und auf breiter Basis zu untersuchen, zu sehr
hat sich die Musikwissenschaft seit 1945 mit der Sichtung und Erforschung des Erhaltenen beschäftigt,
als dass sie sich – mit Ausnahme gewisser Spitzenstücke – des Verlorenen angenommen hätte, wie dies
in der Kunstgeschichte schon seit langem der Fall ist. Die vorliegende Arbeit ist der erste Teil einer
grossflächig angelegten Studie, welche die Geschichte der musikalischen Quellensammlungen deutscher
Bibliotheken im Zweiten Weltkrieg anhand bisher unveröffentlichter Akten beschreibt, die Ursachen für
die Quellenverluste darstellt und später einen Gesamtkatalog der feststellbaren Kriegsverluste an
handschriftlichen und gedruckten Noten bis zum frühen 19. Jahrhundert auf der Grundlage historischer
Inventare liefern wird.
Wären das im Walde bei Hammereisenbach stehen gelassene Schlittenhaus und ein
im karpatischen Stil verziertes Waldarbeiterhaus nicht gewesen, wäre man nicht auf
jene Volks- und Berufsgruppe gestoßen, die in der regionalen Geschichte zum Zweiten Weltkrieg bis heute keine Erwähnung gefunden hat und über deren Schicksal
nur wenig in Erfahrung zu bringen ist. Die Rede ist von den ungarischen Waldarbeitern, besser gesagt den ethnischen Ungarn aus den Karpaten des heutigen Rumänien, welche Ende 1942 und nochmals 1943 angeworben wurden und im
badischen Schwarzwald vorwiegend auf dem Gebiet des heutigen Schwarzwald-Baar-Kreises zum Einsatz kamen.
In einem Überblick über den Stand der Erforschung der badischen Kirchengeschichte des 20. Jahrhunderts benennt Udo Wennemuth zahlreiche Desiderate, nicht zuletzt über die eigentlich gut und breit erforschte Zeit des „Dritten Reiches“. Unter anderem führt Wennemuth aus: „Die Arbeit der Kirche im ‚Untergrund‘ ist noch unerforscht. Manches weiß man vom Hörensagen.“ Eine Auswertung von Quellen stünde jedoch aus. Auf Grund der Aktenlage bleibt es schwierig, das real Erlebte zu rekonstruieren – selbst dann, wenn zahlreiche Materialien vorliegen. Ehemalige „Deutsche Christen“ (DC), sofern sie den Krieg überlebten, verwahrten nach 1945 zahlreiche Dokumente und haben diese nicht selten noch zu Lebzeiten vernichtet, um weitere eigene Verstrickungen nicht bekannt werden zu lassen. Auch bei der Bekennenden Kirche (BK) können, so Wennemuth, nicht „[d]ie gesamten internen Prozesse“ beschrieben werden. Hier fehlt oft das Material, das vor 1945 ja außerordentlich belastend gewesen wäre. Die volkskirchliche „Mitte“ dagegen hat ihre Positionen nicht detailliert begründet und eher versucht, sich nicht zu äußern, so dass nur das Archivmaterial des traditionellen kirchlichen Alltags entstand. Manfred Gailus resümiert forschungsgeschichtlich zu Recht: „Eine Sozialgeschichte des Kirchenvolkes im NS-Staat steht sowohl für den Protestantismus als auch für den Katholizismus noch aus.“
Im Jahre 1913 – also noch zu Zeiten der formalen Geltung des landesherrlichen Kirchenregiments in Baden – definierte die RGG (in erster Aufl.) den Begriff „als ein(en) wenig glücklich(en) Ausdruck für die Sonderstellung, die in den deutschen ev. Landeskirchen der Landesherr als Kirchenglied einnimmt. Als Summepiscopus (= Erster oder Oberbischof) ist der Landesherr Träger des *Kirchenregiments […]; über die Ableitung dieses Rechtes vgl. *Episcopalismus […], *Territorialismus, *Kollegialismus. Ueber die Bedeutung und den Wert dieser Stellung des Landesherrn vgl. *Landesherrliches Kirchenregiment […]“ Damit sind bereits zwei Erkenntnisse gewonnen: erstens geht es um die kirchenverfassungsmäßige Sonderstellung des Fürsten in der evangelischen Kirche; und zweitens ist der diese bezeichnende Begriff als „wenig glücklich“. Zwar verrät der
Verfasser (Förster) nicht, warum die Begrifflichkeit ihn unglücklich stimmt, aber vielleicht nahmen wir eben schon beim Hören an seinem Unglück Anteil, wenn wir den ganzen Verweiskatalog auf die staatskirchenrechtlichen Begriffe zur Kenntnis
nahmen, die manchen unter uns im Laufe des zweiten theologischen Examens zum ersten und vielfach auch letzten Mal im Fach Kirchenrecht vor Augen getreten sind. Wie war das noch mit Episkopalismus, Territorialismus und Kollegialismus?
Nun möchte ich Ihnen sogleich diese Sorge nehmen, dass wir in diesem Kurzvortrag den Begriffskatalog abarbeiten könnten. Dazu fehlt uns die Zeit und es soll ja um die badischen Verhältnisse gehen. Zugleich muss uns klar sein, dass Begriff und
Wesen des Summepiskopates nicht isoliert zu entwickeln sind, sondern historische Voraussetzungen und Niederschläge kennen, die anhand ausgewählter Stationen der badischen Kirchengeschichte beschrieben werden sollen.
Die Bürgerversammlung am 27. Februar 1848 im Aulasaal des alten Jesuitengymnasiums in Mannheim war das "erstes Ereignis der deutschen Revolution" (P. Blastenbrei). Nach der Nachricht der Abdankung und Flucht des "Bürgerkönigs" Louis Philippe und der Ausrufung der Republik am 24.02.1848, reagierte Mannheim "als erste badische und damit auch erste deutsche Stadt" (P. Blastenbei) auf die Ereignisse in Paris. Am Sonntag, den 27. Februar nahmen auf Einladung von Struve und Hoff über 2500 Personen an einer Volksversammlung im Aulasaal teil. Dort wurden die vier "Märzforderungen" beschlossen: Volksabstimmung mit freier Wahl der Offiziere, Pressefreiheit, Schwurgerichte nach dem Muster Englands und Herstellung eines deutschen Parlaments.
900 Jahre Baden?
(2012)
Eigentlich hat es sich ja längst herumgesprochen: Das 900jährige Jubiläum, das in diesem Jahr mit einer großen Ausstellung des Badischen Landesmuseums und üppigem Rahmenprogramm begangen wird, ist kein Landes- sondern ein dynastisches Jubiläum. Nicht das Land und schon gar nicht sein Name werden in diesen Tagen 900 Jahre alt, vielmehr trat vor 900 Jahren die Dynastie, die dieses Land bis 1918 regierte, zum ersten Mal unter dem Namen Baden in Erscheinung – einem Namen, der in Wirklichkeit sehr viel älter ist.
Zu den traditionellen konstitutiven Elementen einer badischen Identität wie gemeinsamen sozialen, wirtschaftlichen, sprachlichen
oder konfessionellen Erfahrungen und vor allem der Zugehörigkeit zu einem hierarchisch gegliederten Personenverband mit der Herrscherfamilie an der Spitze, kam im 19. Jahrhundert die rechtliche und weitgehend auch politische Egalisierung der Badener auf der
Grundlage einer modernen Verfassungsordnung hinzu. Welche Bedeutung die Zeitgenossen diesem neuen konstitutiven Element
badischer Identität zumaßen, lässt sich anhand der Feiern aufzeigen, die zu den Jubiläen der badischen Verfassung von 1818 veranstaltet
wurden: zunächst in einem zeituntypisch kurzen Erinnerungszyklus von 25 Jahren sowie nach 50 und 100 Jahren jeweils in besonderen
politischen Krisenkonstellationen, in denen der Fortbestand der Verfassung in hohem Maße gefährdet erscheinen konnte.
Die Wiederherstellung Badens und die Bildung eines Südweststaats sind Projekte der Besatzungszeit. Sie nahmen Gestalt an, als die Westmächte im 1948 "ihren" Ministerpräsidenten die Aufgabe stellten, die für Besatzungszwecke
zusammengeschusterten Ländchen in Länder zu verwandeln, die geeignet wären, dem geplanten Weststaat, also der späteren Bundesrepublik, ein nützlicher Unterbau zu sein. Weil sie dabei Rufer in der Wüste waren, regten sie an, eine entsprechende nachholende Möglichkeit im Grundgesetz vorzusehen. Daraus wurde Art. 29 GG. Ein weiteres Fenster öffneten württembergische Vertreter im Parlamentarischen Rat: Artikel 118 GG sollte – unabhängig von Art. 29 GG und unter der Voraussetzung, dass die Hohen Kommissare es erlaubten – zu einer vorgezogenen, auf den Südwesten beschränkten Neugliederung führen können.
Datiert vom Tag der Apostel Philipp und Jakob, dem 1. Mai des Jahres 1393 stiftete der zu jener Zeit schon betagte Mainzer Erzbischof und Kurfürst Konrad von Weinsberg zur Rettung seines und seiner Vorfahren Seelenheils bei Burg Guttenberg über dem Neckar eine Kapelle zur Ehren Gottes und des heiligen Bekenners und Bischofs Eucharius. Da Guttenberg und das dabei gelegene Dorf (Neckar-) Mühlbach Filial der Pfarrei Heinsheim waren, hatte der Stifter es nicht versäumt, vorab das Einverständnis der zuständigen Kirchenoberen einzuholen, des Dekans und Stiftskapitels von Wimpfen im Tal, der patronorum seu collatorum necnon pastoris prefate parrochialis ecclesie, der Patrone, Leiheherren und Pfarrherren zu Heinsheim. Patronus, collator und pastor ecclesie parrochialis – drei Zentralbegriffe der älteren Kirchenverfassung. In die neue Kapelle stiftete Konrad von Weinsberg ein beneficium perpetuum, das heißt eine Pfründe für einen täglich dort zelebrierenden Kaplan, und dotierte diese mit einem in der unmittelbaren Nachbarschaft der Kapelle noch zu errichtenden Haus sowie mit näher bezeichneten Pfründgütern und -einkünften in umliegenden Dörfern. Außerdem verordnete er dem jeweiligen Kaplan einen Platz am Tisch des Guttenberger Burggesindes und traf detaillierte Verfügungen bezüglich der Pflichten und Rechte der künftigen Pfründinhaber. Die Verleihung der Kaplaneipfründe sollte – wie üblich – für alle Zeiten dem jeweils Erstgeborenen und ältesten Agnaten des Hauses Weinsberg zustehen, dem verus heres proximior et senior masculus. Indes ging das Haus Weinsberg bereits in der nächsten Generation in Konkurs und starb wiederum eine Generation später im Mannesstamm aus. Burg Guttenberg gelangte 1449 samt der dazugehörigen Herrschaft und dem Recht zur Verleihung der Kaplaneipfründe in den Besitz der Kraichgauer Ritteradelsfamilie von Gemmingen.
Das Freiburger Münster bildete einen zentralen Pol in der öffentlich-städtischen Religiosität der
Stadt Freiburg. Religiöse Verbindungen formten vielgestaltige Beziehungsgeflechte in der städtischen
Kultur und umspannten die mittelalterliche Gesellschaft. Auch Universitäten wurden im
Mittelalter als geistliche Institutionen verstanden. Mit den zunehmend urbanen Strukturen profilierte
sich sowohl von städtischer als auch von kirchlicher Seite eine Vielzahl von Gruppierungen
mit eigenen Anspruchshaltungen. Im Brennpunkt des Freiburger Münsters trafen diese
aufeinander und kulminierten, wodurch ihm eine Schlüsselstellung in der kirchlichen Praxis
Freiburgs zukam.
Im Stadtarchiv Freiburg lagert unter der Signatur Cl Militaria 101 , fol. 39r-41v, ein Schriftstück
aus dem Deutschen Bauernkrieg von 1525. Es trägt die Überschrift "Handlung vnd feldartickel,
so furgenomen worden sind vjf montag nach der alten vaßnacht [ 6. März] von allen
hujfen vnd reten, so sich zusammen verpjlicht in dem namen der heilgen vnzerteilten dryvaltigkeit
anno etc xvc xxv [1525]" .
Unschwer erkennt man in der sorgfältig erstellten Handschrift ein zentrales Dokument aus
der Erhebung von 1525 wieder: die in der modernen Geschichtswissenschaft sogenannte
„Memminger Bundesordnung". Diese wurde von den Führern der drei oberschwäbischen
Bauernhaufen am 6. und 7. März in Memmingen als Verfassung der von ihnen gegründeten
„Christlichen Vereinigung" beraten und verabschiedet.' Wenig später wurde sie gedruckt; was
die Bedeutung erkennen lässt, die ihr damals beigemessen wurde. Denn nur zwei bäuerlichen
Programmschriften, den „Zwölf Artikeln" und der „Memminger Bundesordnung", widerfuhr
die Auszeichnung, im Druck bekannt gemacht zu werden. Bei genauerem Hinsehen wird aber
auch deutlich, dass die Freiburger Handschrift keine bloße Abschrift des gedruckten Textes war.
Durch Streichung, Abwandlung und Hinzufügung von Artikeln war sie vielmehr eine eigene,
für sich stehende Fassung der gedruckten „Memminger Bundesordnung" - eine nach ihrem archivalischen
Lagerort sogenannte „Freiburger Bundesordnung".
Im Jahr 2011 feierte die heute zu Offenburg gehörige Gemeinde Bohlsbach das Jubiläum der Ersterwähnung des Ortes
vor 1050 Jahren mit einer Rückschau aus der Gegenwart in die Vergangenheit. Der konkrete Anlass bezog sich auf eine auf
das Jahr 961 datierte Urkunde, doch wie bei jedem Jubiläum war der eigentliche Grund dieser Feier vielmehr das, was im
Lauf der Zeit aus dem Ort geworden ist, seine Entwicklung und das Ergebnis dieser Entwicklung, wie es sich in der Gegenwart widerspiegelt. Dennoch ist die Ersterwähnung eines Ortes immer ein besonderer Punkt in dessen Geschichte. Sie liefert eine Jahreszahl, die sozusagen als Startpunkt angesehen werden kann, von dem eine historische Entwicklung ausgeht, die idealerweise bis in die heutige Zeit anhält. Es handelt sich bei solchen Ersterwähnungen in der Regel nicht um die Mitteilung von unmittelbaren Gründungsvorgängen, etwa dass ein Kloster gegründet oder eine Kirche dort neu errichtet wird, wo zuvor keine bestanden hatte, sondern sie teilen mit, dass sich zu diesem Zeitpunkt „etwas" an diesem Ort befunden hat, zum Beispiel eine Hofstelle oder irgendein Bauwerk. Dieses „etwas" hatte zu diesem Zeitpunkt in der Regel selbst bereits eine Geschichte hinter sich, bestand vielleicht schon seit Jahrzehnten oder noch länger. Mit einer Ersterwähnung in einer Schriftquelle tritt ein Ort also nicht erst in seine materielle Existenz ein, er wird auf diese Weise nur zum ersten Mal für die Geschichtswissenschaft greifbar.
Am Karfreitag 1945 verhaftete eine Volkssturmeinheit unweit von Bad Rippoldsau, das unterhalb des Kniebismassivs liegt,
zwei Flüchtlinge: zwei junge Menschen, welche die Not der Zeit in die Welt hinausgeworfen hatte, wo sie versuchten, ihr
Leben zu retten. Doch sie trafen auf den SS- und SD-Führer, SS-Totenkopfringträger, SS-Ehrendegenträger und „Inhaber des
SS-Julleuchters", den zeitweiligen NSDAP-Ortsgruppenleiter von Wolfach, Karl Hauger, der seines Zeichens - sozusagen
neben seinen unzähligen NS-Parteibeschäftigungen - auch noch Forstamtsleiter des Staatlichen Forstamtes II in Wolfach,
der damals für Bad Rippoldsau zuständigen Forstbehörde, war. Ein Mann, der seine Unterwürfigkeit zu Partei und Staat auch
durch die Tatsache zum Ausdruck brachte, dass er nicht etwa, wie damals noch weithin üblich, im Frack und Zylinder zum
Traualtar schritt: Der Forstmann heiratete 1934 auch nicht, wie eigentlich zu erwarten gewesen wäre, in Forstuniform, sondern
in der schwarzen Uniform der SS. Karl Hauger, im Volksmund von manchen noch heute der „kleine Hitler von Wolfach" genannt, war sich selbst nicht zu schade dafür, sich eigenmächtig zum Richter zu erheben und zum Hinrichter zu erniedrigen.
Aufgrund seiner Parteinahme für König Rudolf von Rheinfelden (t 1080) gegen König
Heinrich IV. (t 1105) im sogenannten „Investiturstreit" wurde Herzog Bertold I. von Kärnten
(t 1078) am 4. Juni 1077 nach alemannischem Recht zum Tode verurteilt und all seiner dignitates
(Würden) und beneficia (Lehen) für verlustig erklärt. Unter diesen beneficia befand sich
auch die im Pagus Breisgau gelegene Grafschaft (comitatus situs in pago Brisgowe), die
Heinrich IV. kaum einen Monat später der bischöflichen Kirche von Straßburg für die treuen
Dienste Bischof Werners schenkte. Es ist das erste und letzte Mal, dass wir etwas über die
Grafschaft im Besitz der Straßburger Kirche hören. Der begünstigte Bischof Werner starb bereits
im November desselben Jahres während eines Kriegszugs in Schwaben. Sein Nachfolger
Thiepald (wohl t 1083) wurde nach der Schilderung des gregorianischen Chronisten Berthold
von Reichenau (wohl t 1088) durch marchio Bertold II. (t 1111), den Sohn des abgesetzten
Grafen im Breisgau und Herzogs von Kärnten, geschlagen. Nach der Sankt Galler Überlieferung
unterwarf Bertold II. nach der Einnahme der Burgen Wiesneck und Zimmern den
gesamten Breisgau seiner Herrschaft. Spätestens zu diesem Zeitpunkt vermochte der Straßburger
Bischof seine Grafenrechte nicht mehr durchzusetzen.
Am 15. April 1945 zogen die französischen Streitkräfte in Offenburg ein. Die furchtbare Zeit des Nationalsozialismus war zu
Ende. Und damit dies so bleibe, wurden Soldaten hier stationiert in Kasernen und Wohnungen. Diese militärische Präsenz
der zuletzt 2000 Berufssoldaten und Wehrpflichtigen dauerte bis zum endgültigen Abzug aus Offenburg im Jahr 1992. Verständlich, dass anfangs auf beiden Seiten überwiegend Misstrauen herrschte und Vorsicht geboten schien. Doch nach und nach besserte sich das deutsch-französische Verhältnis, und es gab schließlich gute freundschaftliche Kontakte miteinander. Das bezog sich nicht nur auf die offizielle, sondern auch auf die zwischenmenschliche Ebene, auf die Beziehungen der französischen Soldaten zur weiblichen deutschen Bevölkerung. Auch enge Verbindungen entstanden daraus.
Der Abt als Dorfchronist
(2012)
Philipp Jakob Steyrer, von 1749 bis 1795 Abt des Benediktinerklosters St. Peter auf dem
Schwarzwald, hat während seiner langen Regierungszeit gewissenhaft ein Tagebuch geführt,
von dem allerdings nur die Jahrgänge bis 1772 erhalten sind. Auf den überlieferten knapp
4.000 Seiten hält der Abt in flüssigem Latein alltägliche und besondere Vorkommnisse aus dem
Stift St. Peter fest, aber auch bedeutende politische, militärische, kulturelle und andere Ereignisse
aus Freiburg, aus dem Breisgau, aus der Habsburger Monarchie und aus dem übrigen
Weltgeschehen. Sein Tagebuch ist damit eine wichtige zeit- und geistesgeschichtliche Quelle
für die Abtei St. Peter und ihre historische Epoche.
Zu den bedeutendsten Entdeckungen in der frühmittelalterlichen Alamannia zählt
zweifellos das Kammergrab, das im März 1966 beim Bau eines Wohnhauses auf der
„Gierhalde“ in Hüfingen zum Vorschein kam. Mit diesem Fund wurde zum ersten
Mal die bedeutende Rolle des römischen Kastellorts „Brigobannis“ in der Merowingerzeit erkennbar. Schlagartig rückte er die politischen Kräfte in unser Blickfeld, die den Gang der Geschichte auf der Baar, im Quellgebiet der Donau und an
der Kreuzung wichtiger Fernstraßen im Frühen Mittelalter bestimmt haben. Die spätere Entdeckung des großen merowingerzeitlichen Ortsgräberfeldes im Gewann „Auf Hohen“ mit seinen mehr als zwanzig Adelsgräbern hat dann
diesen ersten Hinweis eindrucksvoll bestätigt.