943 Geschichte Deutschlands
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Der nachfolgende Beitrag möchte die Besiedlungsgeschichte der Baar aus der
Sicht der Namenkunde beleuchten, wobei die bisherigen Forschungsergebnisse
zusammenfassend dargelegt werden sollen. Das Spektrum erstreckt sich hierbei
in zeitlicher Hinsicht von der vorgermanisch-keltisch-römischen Zeit bis ins
beginnende Mittelalter, in namenkundlicher Hinsicht von den Hydronymen, den
Gewässernamen, über die Toponyme, die Orts- oder Siedlungsnamen, bis hin zu
den Mikrotoponymen, den Flur- und Bergnamen.
Der Begriff der "Fahrbereitschaft" bezeichnet an sich einen Wagenpark samt dem dazugehörenden Personal für die Dienste der Verwaltung, des Militärs oder der Wirtschaft. Neben dieser bis heute unter den Bezeichnungen "persönlicher Fahrer des... " oder "öffentlicher Fuhrpark" anzutreffenden Einrichtung firmierte jedoch bis zum Ende der 1940er Jahre eine Verwaltungsstelle eigener Art. Recht häufig stößt man in der Kriegszeit und unmittelbaren Nachkriegsgeschichte auf diese weitgehend dem Vergessen anheim gefallene und durchgängig als "Fahrbereitschaft " bezeichnete Organisationseinheit, die für Landkreise und Städte wie auf Anforderung der Besatzungsbehörde oder der für verschleppte Ausländer zuständigen UNRRA, danach der OIR/IRO, Personen- und Warentransporte der unterschiedlichsten Art auszuführen hatte und der weitere Kompetenzen im Transportwesen zugeeignet waren. Ihre Anfänge reichen dabei zeitlich zurück in die zweite Hälfte der 1930er Jahre als dem Beginn einer gelenkten und für Kriegsvorbereitungen wie Kriegführung notwendigen Bewirtschaftung aller Transportkapazitäten.
Nie hätten wir es für möglich gehalten, daß diese Rechtfertigung der deutschchristlichen gewalttätigen und verfassungswidrigen Kirchenpolitik Ihre Antwort wäre auf die Bitten treuster und bibelgläubiger Glieder unserer Kirche, die sie aus heißer Besorgnis und innerster Gewissensnot vorzutragen gewagt haben! […] Wir sind fassungslos verwundert, daß Sie an den `Geist brüderlicher Gemeinschaft unter Geistlichen und Gemeindemitgliedern‘ appellieren, als handele es sich bei dem gegenwärtigen kirchlichen Kampf um einen Streit, den man mit christlichen Ermahnungen beenden könne, […]. Wir bezeugen Ihnen hiermit, daß für unsere Erkenntnis schweigen und mit dem DC-Geist Frieden machen gleichbedeutend wäre mit Verleugnen unseres Herrn und seiner ewigen Wahrheit. Kurz nach dem Beitritt der badischen Landeskirche zur
deutsch-christlichen Reichskirche, am 27. Juli 1934, richtete Karl Dürr, der Vorsitzende der Bekennenden Kirche Badens, an seinen Landesbischof Julius Kühlewein diese Zeilen. Der badische Kirchenkampf steuerte damit auf seinen ersten, aber keineswegs letzten Höhepunkt zu, an dessen Ende 1945 eine Landeskirche stehen sollte in der Macht- und Richtungskämpfe sowie persönliche Animositäten tiefe Spuren hinterlassen hatten; beherrscht von den untereinander verfeindeten kirchenpolitischen Gruppierungen der Bekennenden Kirche und der Deutschen Christen, aber auch einer
von nahezu allen Seiten in Ihrer Legitimität angefochten Kirchenleitung geriet sie vor dem Hintergrund der Konflikte, die tief in ihre Identität und ihr Selbstverständnis eingriffen, an den Rand der Spaltung.
Wer in die Historie des Landkreises Rastatt
eintauchen will, mu[ss] auf der Zeitskala weit,
weit zurückgehen. Bereits in der ausgehenden
Altsteinzeit (bis etwa 8000 v. C.) wurden in der
Vorbergzone Zeugnisse menschlicher Präsenz
gefunden. In der sogenannten jüngeren Steinzeit
(etwa 8000 bis 5500 v. Chr.) nimmt die
Besiedelung vor allem in der fisch- und
wildreichen Kinzig-Murgrinne zu. Erst im frühen
Mittelalter wird das im Grunde siedlungsfeindliche
Rheinauengebiet und im hohen
Mittelalter werden die Schwarzwaldtäler
besiedelt.
Nur schwer können wir uns heute noch vorstellen, daß die Wiesenbewässerung
in Mitteleuropa jahrhundertelang das Gesicht ganzer Landstriche prägte. Verbreitungsschwerpunkte
waren im heutigen Baden-Württemberg die weiten Ebenen des
Oberrheingrabens, ebenso wie die Mittelgebirgslagen des Schwarzwaldes und die
Täler der Schwäbischen Alb. Auch im Alpenvorland war die Wiesenwässerung
eine verbreitete Bewirtschaftungsform des Graslandes. Noch in der Mitte des
letzten Jahrhunderts galt die künstliche Bewässerung der Wiesen als das beste
Mittel zur Erhöhung des Ertrages. [...]
Urkundliche Erwähnungen über Wässerungsanlagen in Freiburg lassen sich bis
in das 13. Jahrhundert zurückverfolgen. Die zur besseren Organisation der Bewässerung
gegründeten Genossenschaften weisen eine bis in das 15. Jahrhundert
zurückgehende Tradition auf. Die Überreste der Anlagen sind noch an vielen
Orten, so auch in Freiburg als ehemaligem intensivem Wiesenwässerungsgebiet,
zu sehen. Die noch vorhandenen Stellfallen zerfallen allerdings zunehmend, und
die Gräben werden verfüllt, da sie für die Bewirtschaftung dieser Flächen nur
hinderlich sind. Es scheint also nur eine Frage der Zeit, bis die letzten Überreste
vollständig verschwunden sind.
Im Jahre 1913 – also noch zu Zeiten der formalen Geltung des landesherrlichen Kirchenregiments in Baden – definierte die RGG (in erster Aufl.) den Begriff „als ein(en) wenig glücklich(en) Ausdruck für die Sonderstellung, die in den deutschen ev. Landeskirchen der Landesherr als Kirchenglied einnimmt. Als Summepiscopus (= Erster oder Oberbischof) ist der Landesherr Träger des *Kirchenregiments […]; über die Ableitung dieses Rechtes vgl. *Episcopalismus […], *Territorialismus, *Kollegialismus. Ueber die Bedeutung und den Wert dieser Stellung des Landesherrn vgl. *Landesherrliches Kirchenregiment […]“ Damit sind bereits zwei Erkenntnisse gewonnen: erstens geht es um die kirchenverfassungsmäßige Sonderstellung des Fürsten in der evangelischen Kirche; und zweitens ist der diese bezeichnende Begriff als „wenig glücklich“. Zwar verrät der
Verfasser (Förster) nicht, warum die Begrifflichkeit ihn unglücklich stimmt, aber vielleicht nahmen wir eben schon beim Hören an seinem Unglück Anteil, wenn wir den ganzen Verweiskatalog auf die staatskirchenrechtlichen Begriffe zur Kenntnis
nahmen, die manchen unter uns im Laufe des zweiten theologischen Examens zum ersten und vielfach auch letzten Mal im Fach Kirchenrecht vor Augen getreten sind. Wie war das noch mit Episkopalismus, Territorialismus und Kollegialismus?
Nun möchte ich Ihnen sogleich diese Sorge nehmen, dass wir in diesem Kurzvortrag den Begriffskatalog abarbeiten könnten. Dazu fehlt uns die Zeit und es soll ja um die badischen Verhältnisse gehen. Zugleich muss uns klar sein, dass Begriff und
Wesen des Summepiskopates nicht isoliert zu entwickeln sind, sondern historische Voraussetzungen und Niederschläge kennen, die anhand ausgewählter Stationen der badischen Kirchengeschichte beschrieben werden sollen.
Das Rittergut Altwiesloch hat in seiner Geschichte zahlreiche Besitzwechsel erlebt.
Seit dem Auftreten der so genannten nippenburgischen Erben am Ende des 16.
Jahrhunderts war das Gut, das zuvor immer nur in einer Hand war, unter vier Besitzern
aufgeteilt. Aber sieht man einmal von Schwarz Reinhard von Sickingen ab,
der Altwiesloch als nicht eingelöstes pfalzgräfliches Pfand an sich brachte, waren
bis hin zu den nippenburgischen Erben alle adeligen Herrschaften in Altwiesloch
auf dem Erbweg zu ihrem Besitz gekommen. Das änderte sich zu Beginn des 17.
Jahrhunderts, als Philipp Albrecht Fock von Wallstadt und später sein Nachfolger
Hans Carl von Merlau durch Kauf an Anteile in Altwiesloch kamen.
Schon seit längerer Zeit ist in der historischen Forschung umstritten, welche Größe und welche Gestalt das einstige Neuenburger Liebfrauenmünster hatte, von dem heute keine geschlossenen Baureste mehr vorhanden sind. Der nachfolgende Beitrag sollte als ein Versuch verstanden werden, einen neuen Zugang zur frühen Stadtgeschichte Neuenburgs zu eröffnen und dadurch zu einer Rekonstruktion des Neuenburger Münsters zu gelangen. Dabei erfolgen sowohl kirchengeschichtliche, wie auch wirtschaftsgeschichtliche Neuinterpretationen des verfügbaren Quellenmaterials und es werden bisher unbekannte Quellen vorgestellt.
Datiert vom Tag der Apostel Philipp und Jakob, dem 1. Mai des Jahres 1393 stiftete der zu jener Zeit schon betagte Mainzer Erzbischof und Kurfürst Konrad von Weinsberg zur Rettung seines und seiner Vorfahren Seelenheils bei Burg Guttenberg über dem Neckar eine Kapelle zur Ehren Gottes und des heiligen Bekenners und Bischofs Eucharius. Da Guttenberg und das dabei gelegene Dorf (Neckar-) Mühlbach Filial der Pfarrei Heinsheim waren, hatte der Stifter es nicht versäumt, vorab das Einverständnis der zuständigen Kirchenoberen einzuholen, des Dekans und Stiftskapitels von Wimpfen im Tal, der patronorum seu collatorum necnon pastoris prefate parrochialis ecclesie, der Patrone, Leiheherren und Pfarrherren zu Heinsheim. Patronus, collator und pastor ecclesie parrochialis – drei Zentralbegriffe der älteren Kirchenverfassung. In die neue Kapelle stiftete Konrad von Weinsberg ein beneficium perpetuum, das heißt eine Pfründe für einen täglich dort zelebrierenden Kaplan, und dotierte diese mit einem in der unmittelbaren Nachbarschaft der Kapelle noch zu errichtenden Haus sowie mit näher bezeichneten Pfründgütern und -einkünften in umliegenden Dörfern. Außerdem verordnete er dem jeweiligen Kaplan einen Platz am Tisch des Guttenberger Burggesindes und traf detaillierte Verfügungen bezüglich der Pflichten und Rechte der künftigen Pfründinhaber. Die Verleihung der Kaplaneipfründe sollte – wie üblich – für alle Zeiten dem jeweils Erstgeborenen und ältesten Agnaten des Hauses Weinsberg zustehen, dem verus heres proximior et senior masculus. Indes ging das Haus Weinsberg bereits in der nächsten Generation in Konkurs und starb wiederum eine Generation später im Mannesstamm aus. Burg Guttenberg gelangte 1449 samt der dazugehörigen Herrschaft und dem Recht zur Verleihung der Kaplaneipfründe in den Besitz der Kraichgauer Ritteradelsfamilie von Gemmingen.
Zum Namen Vicus Senotensis
(2005)
Im Landkreis Pforzheim liegt die Verbandsgemeinde
Remchingen, bestehend aus den
Ortsteilen Nöttingen, Singen und Wilferdingen,
alle drei nebeneinander im Enztal
gelegen. Otto Bickel hat mit seiner Ortschronik1
eine sehr gründliche und umfangreiche
Ortschronik vorgelegt und darin auch
über den ehemaligen römischen Vicus Senotensis
referiert.