943 Geschichte Deutschlands
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Die Badische Landesbibliothek als eine der größten Regionalbibliotheken Deutschlands war während der Zeit des Nationalsozialismus, wie andere Kulturgut verwahrende Institutionen auch, in die staatlichen Strukturen zur Verwertung beschlagnahmter Kulturgüter aus jüdischem Vermögen eingebunden und profitierte davon. Bibliotheksdirektor Dr. Friedrich Lautenschlager wurde vom Generalbevollmächtigen für den Landeskommissarbezirk Karlsruhe zum Sachverständigen für die Begutachtung beschlagnahmter Sammlungen ernannt und begutachtete mehrere Bibliotheken, darunter auch die seines Amtsvorgängers Dr. Ferdinand Rieser, der aufgrund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 entlassen worden war. Mit der Zerstörung des Bibliotheksgebäudes am 3. September 1942 wurden sowohl die Bestände als auch das Verwaltungsschriftgut der Badischen Landesbibliothek vernichtet. Nur wenige im Luftschutzkeller gelagerte oder während des Bombenangriffs entliehene Druckschriftenbände und die bereits 1939 ausgelagerten Zimelien (Handschriften, Inkunabeln und rarifizierte Frühdrucke) überstanden dieses Ereignis unversehrt. Nach dem Bombenangriff wurde der Bestand mit Unterstützung durch die zuständigen Reichsbehörden rasch wiederaufgebaut. Buchhandel und Antiquariate, Behörden und Organisationen sowie private Verkäufer und Schenker boten der Bibliothek Bücher zum Wiederaufbau an. Heute noch vorhandenes NS-Raubgut befindet sich in diesen neu aufgebauten Beständen.
Während der Jahre 2017 bis 2019 wurde der Monographienbestand im Signaturenbereich 42 A/B/C – 50 A/B/C (allgemeiner Zugang) und O 42 A/B/C – O 50 A/B/C (Spezialbereich Oberrhein) per Autopsie systematisch auf NS-Raubgut überprüft. 37.211 Bände, die von Oktober 1942 bis Dezember 1950 in den Bestand aufgenommen wurden, wurden entsprechend dem Leitfaden für die Ermittlung von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut in Bibliotheken nach sechs Verdachtskategorien klassifiziert. Dabei ergab sich folgende Bilanz: 33,5 % der überprüften Bände sind als unbedenklich einzustufen. 65,6 % der Bände sind hinsichtlich ihrer Provenienz unspezifisch. Lediglich 0,8 % der Bände wurden mit NS-Raubgutverdacht klassifiziert und 0,1 % der Bände als NS-Raubgut gesichert.
Recherche nach NS-Raubgut im Zeitschriftenzugang der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe 1942–1945
(2021)
Die Badische Landesbibliothek als eine der größten Regionalbibliotheken Deutschlands war während der Zeit des Nationalsozialismus, wie andere Kulturgut verwahrende Institutionen auch, in die staatlichen Strukturen zur Verwertung beschlagnahmter Kulturgüter aus jüdischem Vermögen eingebunden und profitierte davon. Bibliotheksdirektor Dr. Friedrich Lautenschlager wurde vom Generalbevollmächtigen für den Landeskommissarbezirk Karlsruhe zum Sachverständigen für die Begutachtung beschlagnahmter Sammlungen ernannt und begutachtete mehrere Bibliotheken, darunter auch die seines Amtsvorgängers Dr. Ferdinand Rieser, der aufgrund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 entlassen worden war. Mit der Zerstörung des Bibliotheksgebäudes am 3. September 1942 wurden sowohl die Bestände als auch das Verwaltungsschriftgut der Badischen Landesbibliothek vernichtet. Nur wenige im Luftschutzkeller gelagerte oder während des Bombenangriffs entliehene Druckschriftenbände und die bereits 1939 ausgelagerten Zimelien (Handschriften, Inkunabeln und rarifizierte Frühdrucke) überstanden dieses Ereignis unversehrt. Nach dem Bombenangriff wurde der Bestand mit Unterstützung durch die zuständigen Reichsbehörden rasch wiederaufgebaut. Buchhandel und Antiquariate, Behörden und Organisationen sowie private Verkäufer und Schenker boten der Bibliothek Bücher zum Wiederaufbau an. Heute noch vorhandenes NS-Raubgut befindet sich in diesen neu aufgebauten Beständen. Während des Jahres 2020 wurden die Zeitschriftenbestände ZA/ZB/ZC (allgemeiner Zugang) und OZA/OZB/OZC (Spezialbestand Oberrhein) systematisch auf NS-Raubgut bzw. verdächtige Provenienzen hin untersucht. Die Recherche begann mit der Auswertung der Steilkartei (Standortkatalog der Zeitschriften) und dem Abgleich der daraus ermittelten Daten mit den Zugangsjournalen und dem aktuellen Katalog für die Zugänge der Jahre 1942–1945. Im Anschluss wurden die ermittelten Zeitschriftenbestände per Autopsie untersucht. Die vorhandenen Provenienzmerkmale wurden aufgenommen und entsprechend dem Leitfaden für die Ermittlung von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut in Bibliotheken nach sechs Verdachtskategorien klassifiziert. Für die untersuchten 8.412 Bände ergab sich folgende Bilanz: 34,5 % der überprüften Bände sind als unbedenklich einzustufen. 64,4 % der Bände sind hinsichtlich ihrer Provenienz unspezifisch. Lediglich 1,1 % der Bände wurden mit NS-Raubgutverdacht klassifiziert und nur ein Band wurde als NS-Raubgut gesichert.
Die Weimarer Zeit ist oft ein Stiefkind der Ortsgeschichte. Das mag damit zusammenhängen, dass es Experimente mit „Arbeiter- und Soldatenräten" in kleineren Ortschaften nicht gab und Deutschland damals stärker zentralisiert wurde, als je zuvor. Trotzdem ist auch in der Weimarer Zeit eine Zusammenschau lokaler und überregionaler Ereignisse lohnenswert: Die lokalen Ereignisse werden vor dem Hintergrund größerer Zusammenhänge besser verstehbar und die Ortsgeschichte kann ihrerseits konkretisieren, warum die Weimarer Republik mit Problemen kämpfte. Der vorliegende Beitrag nähert sich der Geschichte Rappenaus und seiner Umgebung in der Weimarer Zeit anhand von zeitgenössischen Presseartikeln. Berücksichtigt wurde vor allem der liberale „Landbote" aus Sinsheim und das SPD-Blatt „Volkszeitung", das in besonderer Weise zeigt, wie die Ortsgeschichte in die große politische Geschichte eingebunden ist. Wegen der damaligen gesellschaftlichen Gegensätze besaßen allerdings auch Katholiken (mit dem „Pfälzer Boten"), Konservative (mit den „Heidelberger Neuesten Nachrichten"), und Nationalsozialisten (mit der „Volksgemeinschaft") eigene nordbadische Regionalzeitungen, die in der Karlsruher Landesbibliothek eingesehen werden können und hier nur vereinzelt zitiert werden.
Die Machtübernahme der Nationalsozialisten und die endgültige Inthronisierung
ihrer »Weltanschauung« 1933 mussten dem in Gaienhofen lebenden Schriftsteller Dr.
Ludwig Finckh (1876-1964) eine späte, doch tiefe Genugtuung bedeuten. Seit Ende des
Ersten Weltkrieges gab er sich in zahlreichen kleineren Schriften als entschiedener Antidemokrat und Gegner der Weimarer Republik zu verstehen, in denen er in Kategorien
des Völkischen und Sippenkundlichen in bedenkliche Nähe zu antisemitischer Rassenkunde, Erbbiologie und Eugenik geriet. Der geistigen Vorläuferschaft: des Nationalsozialismus mehr als nur verdächtig, fand der fast 60jährige Autor im »Neuen Deutschland«
die lang erhoffte Bestätigung, endlich verstanden zu werden. Gerade so, als hätte er
immer schon gewusst, worauf es in Deutschland nach 1918 hinauslaufe und vor allem
ankomme, wurde Finckh 1933 aktives Parteimitglied der NSDAP und gehörte am 26. Oktober des Jahres zu jenen 88 deutschen Autoren, die das offizielle »Gelöbnis treuester
Gefolgschaft« für Adolf Hitler und den nationalsozialistischen Staat Unterzeichneten.
Einen gesonderten Bestand zum Ersten Weltkrieg gibt es im Landeskirchlichen Archiv ebenso wenig wie zum Zweiten Weltkrieg, wenn man von den Sammlungen der Feldpostbriefe absieht. In der Regel befinden sich Unterlagen zum Ersten Weltkrieg in entsprechenden Serien der Generalakten, aber auch in Personalakten und diversen Sammlungen.
Frankreich war besiegt und, lt. Wortlaut des Waffenstillstandes von Juni 1940, kollaborierendes Land. Bis 1944 war es demnach unvorstellbar, dass Frankreich zu den Siegern des Zweiten Weltkrieges zählen könnte. Bei der Yalta-Konferenz (Februar 1945) und auf Beharren von General De Gaulle änderten die alliierten Machthaber (Großbritannien, USA und UdSSR) ihre Position und ließen Frankreich an den Verhandlungen teilnehmen. Der Waffenstillstand wurde am 8. Mai 1945 unterzeichnet. Im nächsten Monat begann die Besatzung.
Mit großer Mehrheit hat der Deutsche Bundestag am 6. Juli 2000 das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" verabschiedet. Es trat am 12. August 2000 in Kraft. Zweck der Stiftung ist es, über Partnerorganisationen Finanzmittel zur Gewährung von
Leistungen an ehemalige Zwangsarbeiter aus der Zeit des Nationalsozialismus bereitzustellen.
Eine wichtige Rolle bei der Beschaffung von Daten der Nachweise nehmen die Archive ein. Denn ohne die in Archiven verwahrten Unterlagen
können die meisten ehemaligen Zwangsarbeiter den Nachweis nicht erbringen.
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben der Gestaltung eines Prospektes habe ich im Jahre 2003 für die Regionalgruppe Karlsruhe Statements des Landesvorsitzenden zu Profil und Politik der BADISCHEN HEIMAT (Heftjahrgänge 1998-2002) gesichtet und nach Schwerpunkten zu ordnen versucht. Die Zeitschrift BADISCHE HEIMAT versteht sich als Organ für
Landes- und Volkskunde, Natur-, Umwelt- und Denkmalschutz. Das sind große und differenzierte Themenfelder und Arbeitsbereiche, die aber allein noch nichts aussagen, über Methode und Politik diesen Zielen zu dienen. Meist blieb es auch, so will mir scheinen, bei der Bekräftigung, diesen Vorhaben dienen zu wollen. Wer Interessen vertritt, muss sie auch ausformulieren, Kontroversen wagen und sie mit Zähigkeit durchzusetzen versuchen. Da der seit 1998 amtierende Vorsitzende sich mehrfach zu grundsätzlichen Positionen seines Verständnisses von „badischer Heimat" geäußert hat, scheint mir eine zusammenhängende Darstellung der Schwerpunkte seiner Politik für den Verein sinnvoll. Gleichzeitig mag der Aufsatz als
eine Hommage zu seinem 70. Geburtstag gelten.
Am 17. Mai 1945, wenige Tage nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht (08.05.1945), forderte Erzbischof Gröber die Pfarrseelsorger der Erzdiözese auf, Ereignisse in der Pfarrei vor, während und nach der Besetzung sowie etwaige Schäden an kirchlichen Gebäuden zu schildern und über die allgemeine Lage zu berichten. Mit den Stichworten „Plünderungen, Vergewaltigungen, andere Schwierigkeiten“ war den in die Pflicht Genommenen große Freiheit eingeräumt; sogar zu einem Tabuthema durften, sollten sie sich äußern! Das Erzbischöfliche Ordinariat hat die Anordnung mehrfach wiederholt. Bis Ende 1947 sind mehr als tausend Berichte eingegangen, viele schon im Sommer 1945. Das ist bemerkenswert, weil der Briefverkehr nur langsam wieder in Gang kam – wegen kriegsbedingter Zerstörungen und Anordnungen der Besatzungsmächte (der Nordteil der Erzdiözese gehörte zur amerikanischen, der Südteil mit Hohenzollern zur französischen Besatzungszone). Man war erfinderisch bei der Übermittlung von Nachrichten.
Jubiläen bieten willkommene Anlässe, sich auf die Historie zu besinnen. Während 2014 vielerorts der Erste Weltkrieg das beherrschende Thema war, stand das Jahr in
Konstanz überwiegend im Zeichen des Konziljubiläums. Noch bis 2018 wird man sich
verstärkt mit der größten Kirchenversammlung des Mittelalters auseinandersetzen – ein
Gedenk-Unterfangen, dem mehrjährige Planungen vorausgingen. Eine von vielen Ideen
war es, im Jahr 2017 ein »Belehnungsfest« zu feiern, 600 Jahre nachdem König Sigismund auf dem Obermarkt dem Hohenzollern Friedrich VI., Burggraf von Nürnberg,
förmlich die Herrschaft über Brandenburg übertragen hatte. Das am Platz gelegene Haus
Zum hohen Hafen erinnert noch heute mit seiner historistischen Fassadenmalerei an das
Ereignis. Streng genommen hatte Sigismund bereits im April 1415 Friedrich unter gewissen Einschränkungen zum Markgrafen und Kurfürsten erhoben, was also als Vorwand
für diesen Beitrag zum jetzigen Zeitpunkt dienen könnte. Es lohnt sich aber unabhängig
davon, das Thema Preußen und Konstanz einmal näher zu betrachten.