943 Geschichte Deutschlands
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Im Jahre 1154 erscheint der Ort Stollhofen erstmalig in einer Schwarzacher Urkunde mit dem Text: ,,curia dominicalis cum basilica", der Herrenhof mit Kirche. Eine ältere Urkunde aus dem Jahre 961 mit dem Ortsnamen „Staden" erwies sich als Fälschung und kann somit nicht gewertet
werden.[2] Die Siedlung Stollhofen bildete den Mittelpunkt einer Mutterpfarrei, die zunächst von Schwarzach im Süden bis an den Sandbach im
Norden reichte. Zu dieser Pfarrei gehörten die Orte Stollhofen, Söllingen,
Hügelsheim, eine ganze Anzahl von Rheininseln und Schiftung. Bis um das
Jahr 1250 war das Dorf Schwarzach zwischen den Urpfarreien Stollhofen
und Scherzheim aufgeteilt. Die Michaelskapelle in Schwarzach, die spätere
Pfarrkirche, war zunächst Filiale von Stollhofen.[3]
Im Jahr 2011 feierte die heute zu Offenburg gehörige Gemeinde Bohlsbach das Jubiläum der Ersterwähnung des Ortes
vor 1050 Jahren mit einer Rückschau aus der Gegenwart in die Vergangenheit. Der konkrete Anlass bezog sich auf eine auf
das Jahr 961 datierte Urkunde, doch wie bei jedem Jubiläum war der eigentliche Grund dieser Feier vielmehr das, was im
Lauf der Zeit aus dem Ort geworden ist, seine Entwicklung und das Ergebnis dieser Entwicklung, wie es sich in der Gegenwart widerspiegelt. Dennoch ist die Ersterwähnung eines Ortes immer ein besonderer Punkt in dessen Geschichte. Sie liefert eine Jahreszahl, die sozusagen als Startpunkt angesehen werden kann, von dem eine historische Entwicklung ausgeht, die idealerweise bis in die heutige Zeit anhält. Es handelt sich bei solchen Ersterwähnungen in der Regel nicht um die Mitteilung von unmittelbaren Gründungsvorgängen, etwa dass ein Kloster gegründet oder eine Kirche dort neu errichtet wird, wo zuvor keine bestanden hatte, sondern sie teilen mit, dass sich zu diesem Zeitpunkt „etwas" an diesem Ort befunden hat, zum Beispiel eine Hofstelle oder irgendein Bauwerk. Dieses „etwas" hatte zu diesem Zeitpunkt in der Regel selbst bereits eine Geschichte hinter sich, bestand vielleicht schon seit Jahrzehnten oder noch länger. Mit einer Ersterwähnung in einer Schriftquelle tritt ein Ort also nicht erst in seine materielle Existenz ein, er wird auf diese Weise nur zum ersten Mal für die Geschichtswissenschaft greifbar.
(„Und von dem Brunnen, von dem sie gesagt hatten [sie hätten ihn „verunreinigt“], den schöpfte man aus, da fand man nichts darin.“). Mit diesem prägnanten und zugleich entlarvenden Satz endet ein undatiertes, aber wahrscheinlich zwischen 10. und 14. Februar 1349 verfasstes Schreiben von Schultheiß, Bürgermeister und Rat der Stadt Offenburg an deren Kollegen in Straßburg, in dem diese detailliert über den Verlauf, das Ergebnis und die Folgen der um die Weihnachtstage 1348 in Offenburg durchgeführten Untersuchung zu einer angeblichen „Brunnenvergiftung“ durch die Juden ihrer Stadt und einer Nachbargemeinde informiert werden. Scheinbar nüchtern wird darin berichtet über die Gefangensetzung aller Offenburger Juden, die Anklage und zielgerichtete Befragung einzelner Beschuldigter, sowohl „freiwillig“ als auch unter Folter, die auf diese Weise erhaltenen Aussagen der Beschuldigten zu deren angeblichen Taten, ihren Zielsetzungen und Motiven, sowie über die gerichtlichen Beratungen, die Verurteilung und anschließende Vollstreckung der Urteile, die am Ende die Ermordung und Auslöschung der kompletten jüdischen Gemeinde in Offenburg bedeutete.
In Weinheim, so gab der Weinheimer
Schuhmacher Valentin Leonhard am 1. Mai
1855 in einem Verhör vor dem Heidelberger
Stadtdirektor Wilhelmi zu Protokoll, hätten
„die liberalen Sachen“ in den „dreißiger
Jahren“ begonnen. Diese „liberalen Sachen“
und die „liberale Parthei“, von der Leonhard
weiter sprach, werden uns noch zu beschäftigen
haben.
Seit 1409 ist der Kurpfälzer Haupt- und Guldenzoll in Großsachsen an der Bergstraße belegt – die Lage des Ortes im Netz der zur Messestadt Frankfurt führenden Straßen prädestinierte es zur Aufnahme einer Zollstation, die als die einträglichste im Oberamt Heidelberg bezeichnet
wurde. Die hier als Zöllner amtierenden Bediensteten der Kurpfälzer Rechen- oder Hofkammer hatten somit besondere Herausforderungen zu bewältigen. Als Dienstsitz stand den Zöllnern ein herrschaftliches Zollhaus zur Verfügung. Das letzte in seiner Reihe wurde 1728
fertig gestellt. Es steht gegenwärtig vor einer umfänglichen Renovierung.
Die Nachricht von der Mobilmachung löste in Heidelberg Bestürzung aus: Am 30. Juli 1914 drängten sich die Menschen um die Litfaßsäulen, in den Lebensmittelgeschäften kauften Hausfrauen die Vorräte auf, und vor der städtischen Sparkasse erwarteten aufgeregte Kunden die Auszahlung ihres Ersparten. Wie ein Lauffeuer habe sich die Meldung von der „Mobilisation“ verbreitet, berichteten die „Heidelberger Neuesten Nachrichten“: „Dieses Wort wirkte wie ein Schuß. Man sah, wie Viele vor Schreck erbleichten und vor nervöser Angst erzitterten, hörte die Entsetzensschreie und die laute Verzweiflung von Frauen, war Zeuge von Weinkrämpfen, und der Menschheit ganzer Jammer lud jeden zum Zeugen, der noch ruhig genug war, auf dieser bewegten Szene Zuschauer zu sein. Auf der Hauptstraße rannten die Menschen wild durcheinander.“ Kaum ein Zeitungsbericht dieser Tage schildert so mitteilsam die ängstlichen bis verzweifelten Reaktionen auf den Beginn des Ersten Weltkriegs, stehen doch sonst kollektiver Jubel und patriotische Begeisterungsstürme im Vordergrund. Allein: Der Artikel beschreibt gar nicht die Wirkung der eigentlichen Mobilmachungsnachricht –
die erfolgte nämlich erst am 1. August –, sondern die einer Falschmeldung zwei Tage zuvor. Die Journalisten des „Heidelberger Tageblattes“ waren einer Fehlinformation gefolgt und hatten rasch ein Extrablatt drucken lassen, das eilends in der ganzen Stadt verteilt wurde und jene oben geschilderte Bestürzung auslöste. Wenn nun nach der Verkündung des tatsächlichen Mobilmachungsbefehls in den „Heidelberger Neuesten
Nachrichten“ behauptet wurde, die Bevölkerung habe mit „Ruhe und Entschlossenheit“ auf „dies[e] grandios[e] Tatsache“ reagiert und Angst und Panik keine Erwähnung mehr finden, dann weckt dieser Widerspruch die Aufmerksamkeit des Historikers.
Bei Grabungen der Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit werden in der
Regel große Mengen von Keramikfunden zu Tage gefördert. Unter der Masse des
schon Bekannten „verbergen" sich aber auch immer wieder besondere Formen. In
Bruchsal handelt es sich bei den hier vorzustellenden um Relikte von spätmittelalterlichen
bzw renaissancezeitlichen Gefäßen des Hygienebereiches (Gießgefäße
und Auffangbecken für das Handwaschwasser).
Sie wurden bei Grabungen entdeckt, die das damalige Referat 115 des Landesamtes
für Denkmalpflege am Regierungspräsidium Stuttgart (heute Referat 85) und das
damalige Referat 25 (Archäologische Denkmalpflege) des Regierungspräsidiums
Karlsruhe (heute Referat 26) im Jahre 2008 gemeinsam durchführten. Anlass war
die geplante Überbauung eines 4500 m2 großen Areals durch ein Einzelhandelszentrum
südlich der Liebfrauenkirche. Die Bedeutung der in den letzten Jahrzehnten
als Markt- und Parkplatz genutzten Kriegsbrache (Areal John-Bopp-/Blumenstraße)
liegt darin begründet, dass hier - neben anderen Stellen im Stadtbereich - der
Standort des zwischen 976 und 1067 mehrfach in den schriftlichen Quellen erwähnten
ottonischen und salischen Königshofes vermutet wird.
Der traditionsreiche Stadtteilverein „Alt-Heidelberg e.V.” hat sich 2016 der Aufarbeitung eines der dunkelsten Kapitel seiner Geschichte angenommen. Im Jahr 1935 beteiligte sich dessen Vorstand an der von Oberbürgermeister Carl Neinhaus veranlassten und von den städtischen Behörden ausgeführten Vertreibung der in Heidelberg ansässigen Sinti-Familien. Diese Aktion markierte den Beginn einer Verfolgungsgeschichte, welche für mindestens drei Personen und ein Neugeborenes mit dem Tod im Vernichtungslager Auschwitz Birkenau endete.
Das Feldt. Diarium oder auch Milit. Diarium beginnt am 18. Mai mit dem Eintreffen des Oberbefehlshabers, Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden (1655–1707), bei der Armee. Es endet mit seiner Abreise am 27. November. Vom 22. September bis zum Ende der Belagerung von Landau am 26. November führte der älteste Sohn Kaiser Leopolds I. (1640–1705, seit 1658 Kaiser) und Römische König Joseph (1678–1711) den Oberbefehl. Ab dem 22. Juni bildeten die dem Markgrafen unterstehenden Truppen den rechten Flügel einer alliierten Armee, zu der als linker Flügel nun ein Armeeteil unter dem Generalkapitän der englischen und niederländischen Truppen, John Churchill 1st Duke of Marlborough (1650–1722) gehörte. Das Feldzugsjournal notiert aber weiterhin im wesentlichen nur die Ereignisse im unmittelbaren Kommandobereich Ludwig Wilhelms.
Die Rolle der Polizeien bei ihrer "Gleichschaltung" in den deutschen Ländern der ersten Monate 1933 wurde durch die vorausgegangene Entwicklung in Preußen, dem gewichtigsten deutschen Reichsland mit der Reichshauptstadt Berlin, geprägt. Die Verhältnisse in den anderen
Ländern unterschieden sich jedoch gegenüber Preußen zumindest in der Zeit zwischen der "Machtergreifung" der NSDAP mit Adolf Hitler am 30. Januar und den Reichstagswahlen am 5. März 1933 beträchtlich. Dies wird nachfolgend durch einen Betrag nachbereitet, der am Beispiel der Polizei in Karlsruhe die Entwicklung in Baden näher beleuchtet. Dort war der Gleichschaltungsprozess, im nationalsozialistischen Schrifttum als "Die Deutsche Erhebung in Baden" deklariert, im Zeitraum von nur einer Woche nach dem Wahltag vollzogen.
1. Entwicklung ist im Rückblick ja immer "historisch". Hier soll das Wort
historisch einmal zur Abgrenzung gegen das Thema von Wolf-Dieter Siek dienen,
der sich mit der jüngeren Entwicklung und der heutigen Situation befasst.
Dieser Beitrag wird sich auf die Entwicklung etwa bis zum beginnenden 19.
Jahrhundert beschränken, das ja auch für die Siedlungsentwicklung umwälzende
Neuerungen brachte. Andererseits sollen jedoch die siedlungsarchäologischen
Befunde den archäologischen Beiträgen vorbehalten bleiben, so entscheidend
die Ergebnisse der Archäologie für die Frage der Anfänge unserer
Siedlungen auch sind in einer Zeit, aus der es fast keine schriftliche Überlieferung
gibt.
2. soll die Entwicklung der Baar-Dörfer nicht nur allgemein aufgezeigt werden.
Die Dörfer der Baar, die meisten von ihnen ja sogenannte Haufendörfer,
sind keine gestalt- und strukturlosen, ungeordneten "Haufen", sie weisen vielmehr
eine innere, jeweils individuelle Struktur auf, in der die Entwicklung der
Bewohner ihren Niederschlag gefunden hat. In diesem Sinne sollen also auch
Einzelbeispiele vorgestellt werden.
Den Geist der Heimat kann niemand erfassen, der sich nicht auch einmal in die Betrachtung des Ruheortes der Verstorbenen versenkt hat. Bruchsal hat einen der schönsten und gepflegtesten Friedhöfe in unserer Gegend. Ein ganz eigenartiger Zauber liegt über der alten Begräbnisstätte hinter der St. Peterskirche. Von alten Bäumen überschattet, stehen noch manche altehrwürdige, teils aus bodenständigem Gestein geschaffene Grabmäler, und verkörpern noch Geschichten alter vergangener Bruchsaler Geschlechter. Leider sind die Inschriften der ältesten Grabdenkmäler stark verwittert. Es wäre deshalb eine verdienstvolle Aufgabe, sie zu sammeln und der Nachwelt zu erhalten.
Der Stadtbezirk Schwenningen der Stadt Villingen-Schwenningen, ehemals Schwenningen am Neckar, besitzt ein reiches archäologisches Erbe, dessen älteste
Relikte ins Paläolithikum weisen. Die ersten Heimatforscher, die sich über die schriftliche Überlieferung hinauswagten und den Boden als historische Quelle entdeckten, waren – wie überall in Deutschland – keine studierten Historiker, sondern interessierte Laien. Vor allem mit zwei Namen verbindet sich die Pionierzeit der Archäologie an der Neckarquelle: Friedrich von Alberti und Hermann Rupp. Sie stehen im Mittelpunkt dieser Arbeit, mit der die Forschungsgeschichte vor dem Zweiten Weltkrieg (von etwa 1825 bis 1939) beleuchtet und
ihre Bedeutung kritisch gewürdigt werden soll.
Luftkrieg am Bodensee
(2011)
In Heiligenberg-Wintersulgen, im Flurstück Kiebloch, nahe Betenbrunn, erinnert
ein Bildstock an den Absturz eines amerikanischen Bombers am 18. März 1944 an diesem Ort. Eine Tafel auf dem daneben stehenden Granitstein nennt die Umstände des
Absturzes. Demnach hatte das Flugzeug an der Bombardierung Friedrichshafens teilgenommen und war dabei von der Flak abgeschossen worden. Sechs Besatzungsmitglieder
verloren ihr Leben.
"Räterepublik Mannheim"
(2000)
Das politische System des Kaiserreichs war den Belastungen des 1. Weltkrieges nicht mehr gewachsen, als der Glaube des deutschen Volkes an einen Sieg ins Wanken geriet. Nach dem militärischen Offenbarungseid der Obersten Heeresleitung Ende September 1918, daß der Krieg für Deutschland verloren und ein sofortiger Abschluß eines Waffenstillstandes erforderlich sei, wurde die Reichsregierung parlamentarisiert. Die Forderungen nach der Abdankung Kaiser Wilhelms II. wurden trotz weiteren Verfassungsreformen Ende Oktober lauter. Als am 28. Oktober die vor Wilhelmshaven liegende Hochseeflotte erneut auslaufen sollte, verweigerten die Matrosen ihren Gehorsam, da es sich nach ihrer Ansicht hierbei um eine „Todesfahrt“ handelte. Dieser passive Widerstand griff auf die Soldaten und Arbeiter über, und die Aufstandsbewegung breitete sich von Kiel über Hamburg, Hannover, Frankfurt bis nach Berlin aus. Überall auf den Straßen bildeten sich spontan Arbeiter- und Soldatenräte. Sie waren von der Dauer und dem Verlauf des Krieges ermattet, sehnten sich nach Frieden und ihre Hauptstoßrichtung war primär gegen die militärischen Kommandobehörden, erst in zweiter Linie gegen die Bürokratie gerichtet.
Nach vier harten und unter großen Verlusten durchgestandenen Kriegsjahren war das Deutsche Reich im August 1918 am
Ende. Das Volk war erschöpft und kriegsmüde. Die militärische Lage wurde immer aussichtsloser. Als dann auch noch
Ende September die Verbündeten zusammenbrachen und um Frieden baten, beschloss die deutsche Heeresleitung, die Alliierten ebenfalls um einen Waffenstillstand zu ersuchen. Die militärische Führung hatte damit eingeräumt, dass der Krieg
nicht mehr zu gewinnen war. Die Reichsregierung unter Prinz Max von Baden richtete am 4. Oktober ein entsprechendes
Waffenstillstandsgesuch an den amerikanischen Präsidenten Wilson. Am 5. November waren die Alliierten schließlich zu
Waffenstillstandsverhandlungen bereit.
Als der Historische Verein für Mittelbaden am 8. Mai 1910 in Offenburg gegründet wurde, traten ihm noch am gleichen Abend 24 Personen bei. Diesen 24 „Gründungsvätern" folgten in rascher Folge weitere Beitritte. Bereits zwei Jahre später war der junge Verein auf 631 Mitglieder in mehreren Ortsgruppen angewachsen. Darunter befanden sich auch Persönlichkeiten wie Adolf Geck, Heinrich Hansjakob oder Georg Monsch. In der ersten gedruckten Vereinssatzung vom 13. Juli 1910 wurde festgelegt, daß unbescholtene volljährige Personen, sowie Anstalten und Körperschaften Mitglieder werden konnten. Es sollten damit nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen dem Verein beitreten können. Gerade öffentliche Körperschaften traten häufig gemeinnützigen Vereinen bei, um deren Arbeit zu unterstützen.
Heidelberg im Jahr 1891
(2016)
Hochzuverehrender Herr Bürgermeister Erichson, Allerhöchst verehrliche Frau Vorsitzende, Frau Dr. Werner-Jensen, Hochansehnliche Festgemeinde, Höchstgeneigte Mitglieder des Vereins Alt-Heidelberg. So etwa hätte der Chronist des Jahres 1891 diese Festversammlung begrüßt, ich schließe mich dem an. Im Mai des Jahres 1891 schlossen sich sieben Heidelberger Bürger zusammen und teilten dem „Verehrlichen Stadtrat der Stadt Heidelberg“ folgendes mit: „Wohldemselben beehren wir uns ergebenst anzuzeigen, daß sich vor Kurzem zur Wahrung der Interessen der in ihrer Entwicklung zurückgebliebenen Stadtteile hiesiger Stadt ein Verein unter dem Namen ‚Alt-Heidelbergʻ gebildet hat. … zur Wahrung der Interessen der in ihrer Entwicklung zurückgebliebenen Stadtteile hiesiger Stadt …“ Unmittelbar hat man das Bild des heutigen Heidelberg vor Augen, wenn man
diesen Satz hört, aber das Heidelberg von 1891 war eine Kleinstadt, in der 26 928 Einwohner in 5 574 Haushalten lebten. Und die in ihrer Entwicklung zurückgebliebenen Stadtteile waren die Kernaltstadt, die Voraltstadt, Schlierbach und die gerade entstehende Weststadt, für die im Jahre 1891 gerade der Bebauungsplan fertiggestellt wurde. Diese heutigen Stadtteile bildeten die gesamte Stadt Heidelberg. Warum aber nun „Alt-Heidelberg“? Heute versteht sich unter dem Namen „Alt-Heidelberg“ der renommierte Stadtteilverein, dessen 125-jähriges Jubiläum wir feiern, und stadtgeografisch die Kernaltstadt zwischen Karlstor und Universitätsplatz und die Voraltstadt zwischen der Grabengasse und dem Bismarckplatz. Alt-Heidelberg klingt programmatisch nach Gegensatz zu Neu-Heidelberg, das es freilich noch nicht gab. Es hatte sich etwas Anderes ereignet, das viele Heidelberger befürchten ließ, die heutige Altstadt werde hinter der allgemeinen Entwicklung zurück bleiben: Zum 1. Januar 1891 war die bis dahin selbständige bäuerliche Gemeinde Neuenheim nach Heidelberg eingemeindet worden.
Mittelalterliche Städte weisen in der Regel eine klar definierte räumliche Differenzierung nach berufs- oder gewerbeorientierten Kriterien auf, häufig schon gibt der Name einer Straße oder Gasse Auskunft darüber. In der Reeperbahn saßen die Reeper, Seilschläger oder Seiler, die wegen des enormen Platzbedarfes ein für ihr Handwerk reserviertes Terrain benötigten; die Gerber oder Loher – in Heidelberg die Leyer – konzentrierten sich wegen ihres großen Bedarfs an Wasser an einer für sie günstigen Stelle einer Stadt. In Heidelberg sind wegen der besonderen Bedingungen einer sich im 14. Jahrhundert herausbildenden Residenzstadt die Verhältnisse etwas anders. Zwar ist für das Mittelalter auch hier eine grobe funktionale Stadtgliederung festzustellen, doch bereits im 16. Jahrhundert, als die Residenz und ihre Funktionen voll ausgebildet waren, zerfließen sie. Die Schiffer und Fischer wohnen nicht mehr in unmittelbarer Nähe zum Neckar, auch südlich der Hauptstraße sind sie jetzt anzutreffen, die Bierbrauer und Gerber sind trotz ihres großen Wasserverbrauchs bereits über die ganze Stadt verteilt. Eine genuin soziale Differenzierung der Wohnquartiere ist in der mittelalterlichen Stadt nicht festzustellen, wenngleich die berufliche Betätigung in besonderen Fällen zur Ausbildung bestimmter Quartiere führen konnte; freilich war sie in der Regel an besondere, für die Gewerbe spezifische topographische Besonderheiten gebunden. Anders verhält es sich mit den seit dem Mittelalter in den Städten des Reiches siedelnden Juden. Auch sie versuchten, eigene Quartiere zu bilden. Die Gründe waren
jedoch anderer Art: die Errichtung und der Unterhalt einer Synagoge in einem vollkommen christlichen, sozialen und urbanen Umfeld führte notwendigerweise zum Versuch, eine eigene Gemeinde mit jüdischer Autonomie zu bilden. Von wenigen Ausnahmen wie Speyer und Worms abgesehen, kam es allerdings nicht zur Ausbildung eines Ghettos – dies ist eine Erscheinung, deren Anfänge zwar im 15. Jahrhundert liegen, die jedoch erst im 16. Jahrhundert allgemein wirksam wurden und zu den bekannten Erscheinungsbildern führten.
Eine einheitliche Zeit ist für uns Mitteleuropäer heute selbstverständlich im Alltagsleben - es sei denn, wir begeben uns auf eine Fernreise, führen ein Ferngespräch oder nutzen die Möglichkeit des weltumspannenden Internet-Chats. Dann stellen wir fest, dass es beispielsweise zwischen Mannheim und London einen einstündigen Zeitunterschied gibt, während die Uhrzeit der amerikanischen Ostküste gegenüber unserer Zeit sechs Stunden zurückliegt. Innerhalb Deutschlands gilt seit 1893 die Mitteleuropäische Zeit und seit 1980 in den Sommermonaten die Mitteleuropäische Sommerzeit. Kaum vorstellbar ist es jedoch für uns heute, dass noch in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Zeit mit Sonnenuhren nach dem jeweiligen Sonnenstand vor Ort bestimmt wurde. Das hatte zur Folge, dass z. B. in Südwestdeutschland nicht nur die Uhren Stuttgarts, Mannheims, Karlsruhes oder Kaiserslauterns, sondern auch benachbarter Dörfer je nach Längengrad unterschiedlich gingen. Im Alltag spielte das kaum eine Rolle. Viele Menschen lebten, wohnten und arbeiteten an einem Ort. Und wer verreiste, tat dies zu Fuß oder war tage- und wochenlang mit der Postkutsche unterwegs.
Der »Hohe Odenwald«
(2019)
Der folgende Beitrag befasst sich mit der Gegenwart und Vergangenheit einer Landschaft des
Odenwaldes, die heute »Hoher Odenwald« heißt, früher den etwas frostigen Namen »Winterhauch« trug. Das Gebiet umfasst die Gesamtgemeinde Waldbrunn im Neckar-Odenwald-Kreis. Auf dem Gemeindegebiet erhebt sich der Katzenbuckel, mit 626 m ü. NN die höchste Erhebung des gesamten Odenwaldes. Trotz der einstigen Abgelegenheit kann die Region mit
einer reichhaltigen Geschichte aufwarten. Davon soll nachfolgend die Rede sein.
In den Jahren vor dem Bauernkrieg 1525 lag die Gemeinde Menzingen in einem erbitterten
Streit mit ihrem Ortsherrn, dem Kraichgauer Ritter Philipp von Mentzingen. Dieser Konflikt um das »alte Herkommen«, also die überlieferten Rechte der Bauern, eskalierte 1524/25.
Nähere Einblicke verdanken wir einem Prozess, den die Gemeinde vor dem hessischen Lehenshof
in Marburg angestrengt hatte und dessen umfangreiche Akten, trotz einer Teilpublikation
durch Günther Franz, bis heute nicht vollständig ausgewertet sind. Auch dieser Beitrag kann
nur wenige Aspekte näher beleuchten, so die Offenheit der Gemeinde Menzingen gegenüber
der lutherischen Lehre – noch bevor Philipps Söhne Erasmus und Peter von Mentzingen die
Reformation 1525 eingeführt haben.
Zur 1200-Jahr-Feier 1970 und kurz vor Bildung der Stadt Kraichtal brachte die Gemeinde Menzingen das Buch „Menzingen – Ein Gang durch 1200 Jahre Geschichte“ heraus. Der Autor Günter Bienwald, langjähriger Lehrer und Gemeinderat, hat darin einen Überblick zur Ortsgeschichte gegeben, ist aber auch auf das dörfliche Leben in der Nachkriegszeit eingegangen. Im geschichtlichen Teil seines Buches hat Bienwald verschiedene heimatkundliche Veröffentlichungen des langjährigen Pfarrers von Menzingen zu Beginn des 20. Jahrhunderts, Dr. Otto Becher, erwähnt. Was 1970 jedoch kaum bekannt war: Otto Becher hat ein 400-seitiges Manuskript zur Ortsgeschichte von Menzingen hinterlassen, das nach seinem Tod im Jahr 1930 viele Jahrzehnte im Familienbesitz schlummerte. Auf Initiative des Heimat- und Museumsvereins Kraichtal, insbesondere von Dr. Karl Sommer, ist dieses Manuskript 2002 unter dem Titel „Bilder aus Menzingens Vergangenheit“ übertragen und gedruckt worden. Aus dieser reichen Quelle, Ergebnis einer unermüdlichen Archivarbeit des Pfarrers, wollen wir im Folgenden zitieren, wobei es sich nur um wenige Schlaglichter handeln kann. Dr. Bechers Buch selbst war innerhalb kürzester Zeit vergriffen. Wer auch immer sich einmal an eine neue Ortsgeschichte von Menzingen wagen sollte, wird darin viele Anregungen und Hinweise finden
Wer aufmerksam die Gräberreihen auf dem „Ehrenfriedhof“ der Stadt Heidelberg entlang geht, wird linkerhand in den ersten Reihen auf 18 Grabkreuze mit russischen Namen stoßen. Soldatengräber aus dem Ersten Weltkrieg. Offenbar in Heidelberg verstorbene, russische Kriegsgefangene. Diese Beobachtung wirft Fragen auf. Wie ist die Anwesenheit dieser russischen Soldaten in Heidelberg fernab der Ostfront zu erklären? Was wissen wir über sie, ihre Herkunft und ihren Aufenthalt, vermutlich als Kriegsgefangene (KGF) in Heidelberg? In Lagern und Lazaretten? Und warum überhaupt befinden sich Gräber mit russischen Soldaten auf einem Soldatenfriedhof, der 1933/1934 von der Stadt Heidelberg als monumentale Gedenkstätte für die deutschen Kriegsgefallenen errichtet und in einer schauerlich-pathetischen Zeremonie am 28. Oktober 1934 „eingeweiht“ wurde? Darüber hinaus wollen wir zusammentragen, was zu den Kriegsgefangenenlagern in Heidelberg inzwischen zu ermitteln war.
In der Weimarer Republik, insbesondere in deren Endphase, wurde die politische Auseinandersetzung in Karlsruhe, wie in anderen deutschen Großstädten auch, durch den Gegensatz von Nationalsozialisten und den Vertretern der anderen
politischen Parteien beherrscht. Neben dem verbalen parlamentarischen Schlagabtausch war es dabei ab 1929 vermehrt auch im öffentlichen Raum zu Handgreiflichkeiten bzw. körperlichen Attacken zwischen beiden Seiten gekommen. Als erster Vorfall dieser „Politik der Straße“ (Ernst Otto Bräunche) ist die sogenannte Hoelz-Schlacht vom 23. April 1929 zu nennen. An diesem Tag sprach Max Hoelz, ein aus Sachsen stammender und 1921 führend an kommunistischen Aufständen in Mitteldeutschland beteiligter Kommunist, in der Karlsruher Festhalle, wobei es am Ende der Veranstaltung zu einer tätlichen Auseinandersetzung
zwischen Kommunisten und Nationalsozialisten gekommen war, bei der Hoelz selbst verletzt wurde und erheblicher Sachschaden entstand. Ein weiterer Vorfall, der bisher nur wenig bekannt war, stellt die Prügelei zwischen Nationalsozialisten und einer Gruppe internationaler Konferenzteilnehmer im Gasthaus „Darmstädter Hof“ vom 19. Dezember 1929 dar.
"Los von Karlsruhe!"
(2014)
Ende 1949 ließ die Bürger-Kommission des Karlsruher Stadtteils Knielingen ein Flugblatt drucken und verbreiten, in dem sie die Ausgemeindung Knielingens von Karlsruhe forderte. Mit Argumenten, die sich bei näherer Betrachtung nahezu allesamt als unzutreffend herausstellten, versuchte sie die Knielinger Bevölkerung davon zu überzeugen, dass eine Loslösung Knielingens von Karlsruhe ihnen mehr Vorteile einbringen würde als ein Verbleib in der Fächerstadt. Der Aufsatz gibt zum einen den Inhalt des Flugblattes bzw. die Argumente der Knielinger Bürger-Kommission für die Ausgemeindung wieder und zeigt zum anderen die Antwort bzw. Reaktion der Karlsruher Stadtverwaltung, die die Vorwürfe sachlich entkräften konnte, sodass der Ausgemeindungsversuch über ein Strohfeuer nicht hinauskam.
In der Weimarer Republik, insbesondere in deren Endphase, wurde die politische Auseinandersetzung in Karlsruhe wie in vielen deutschen Großstädten durch den Gegensatz von Nationalsozialisten und den Vertretern der anderen politischen Parteien beherrscht. Dabei unterschied sich die von beiden Seiten offen gezeigte
gegenseitige tiefe Abneigung qualitativ kaum.
Zur Erinnerung an dieses Ereignis, von dem
auch Menschen aus Villingen betroffen waren,
wurde eine Veranstaltungsreihe organisiert.
VS-Villingen. „Es ist unsere Aufgabe zu erinnern: an die, die unter dieser Diktatur gelitten
haben und ermordet wurden und an die, die
diese Verbrechen begangen haben. Wir dürfen
nicht vergessen“, heißt es im Grußwort des Oberbürgermeisters Jürgen Roth. Das katholische
Bildungszentrum, die evangelische Erwachsenenbildung und die Volkshochschule VS haben
eine Veranstaltungsreihe zum Gedenken an die
Deportation der Juden aus Baden in das Lager
Gurs in Frankreich am 22. Oktober 1940 organisiert. Viele Unterstützer sind mit dabei, und wollen zeigen: Wir stehen hinter dieser Idee. Darunter finden sich zum Beispiel der Geschichts- und
Heimatverein Villingen und das Amt für Kultur
VS. Dieses historische Ereignis hat zudem regionalen Bezug. Unter den Verschleppten waren
auch Villinger, Donaueschinger und Triberger.
Für viele der Deportierten ging der Weg später
weiter in die Vernichtungslager in Osteuropa …
Durch die Heidelberger Dissertation von Ralf Fetzer „Untertanenkonflikte im Ritterstift
Odenheim", 2001 (S.67) hat sich die Meinung verbreitet, in Eichelberg sei
der Weinbau schon 1002 nachweisbar. Fetzer verweist auf Karl Müller „Geschichte
des badischen Weinbaus", 21943 (S.163 f.). Aber Müller hat eine Urkunde des Jahrs
1102 aus Remling „Zur Geschichte der Bischöfe von Speyer" falsch verwertet. Im
Jahre 1002 hat der Kaiser seinen Hof Rothenfels dem Bischof von Speyer geschenkt,
jedoch nahm den der Graf im Uffgau. 1102 ist der Hof wieder im Besitz
des Kaisers, er hat sogar noch dazu gekauft. Wieder schenkt er Rothenfels - mit
Zubehör in elf genannten Orten. Darunter ist ein Eichelbach, nicht Eichelberg! Eichelbach
konnte nur, wie die anderen Orte, im Uffgau liegen. Es ist ein ausgegangenes
Dorf.
Im Mai 2009 jährt sich zum hundertsechzigsten Male die Erhebung der badischen Armee. Literarisch wurde sich dieses Themas, als ein historisches Paradigma für den Kampf um Freiheit und Demokratie in Deutschland, von Stefan Heym in seinem Roman »Lenz oder die Freiheit« - im englischsprachigen Original »The Lenz Papers« - angenommen, in dem die Geschichte des jungen badischen Rekruten Andreas Lenz erzählt wird, der als feuriger Schwärmer und Rebell den Aufstand der badischen Garnison in der Bundesfestung Rastatt und später die preußische Intervention erlebt. Die folgende Abhandlung möchte die Hintergründe des historischen Ereignisses etwas beleuchten und der Frage nachgehen, warum gerade die Armee Badens rebellierte, wohingegen Preußens Armee - bis auf einen Aufstand der Landwehrleute im Mai 1849 - ihrem König loyal blieb und das Rückgrat der Reaktion bildete.
Bis zum Reichseinkommensteuergesetz des Jahres 1920 unterlag die Einkommensteuer der Regelungskompetenz der einzelnen deutschen Bundesstaaten. Wer die badische Einkommensteuer des Jahres 1848 nachvollziehen will, muss sich zwangsläufig mit den revolutionären Bestrebungen jener Zeit speziell im Großherzogtum Baden auseinandersetzen, da die Einkommensteuer auf der Agenda der demokratischen Kräfte im Vormärz stand.
Am Sonntag, 23. März 2014, um 17 Uhr fiel der Startschuss zur 750-Jahr-Feier der Gemeinde Altschweier (Bühl). Vor mehr als 500 Jahren, im Jahre 1514, versuchte der „Gugelbastian" im Bühler Amt, wozu auch Altschweier gehörte, einen Aufstand
anzuzetteln. Grund genug, mithilfe einiger Dokumente die damaligen Verhältnisse erneut unter die Lupe zu nehmen, zumal eine Bastian-Gugel-Statue auf den Anführer hinweisen soll. Der Aufstand, der sich im Bühler Amt im Jahre 1514 abspielte, ist schon vielfach behandelt worden. Die Autorennamen reichen von Heinrich Schreiber, 1824, über Albert Rosenkranz, Karl Reinfried, zahlreichen Zeitungsartikeln bis hin zu Michael Rumpf, um nur einige zu nennen. Trotzdem bleiben viele Fragen offen. Einige, wenn auch auf den ersten Blick z. T. nebensächliche Aspekte, sollen im Folgenden angesprochen werden.
700 Jahre Bühlertal
(2001)
Alsbald fing der Krieg wieder an. Die Straßburger bauten eine Schiffsbrücke über den Rhein und sandten eine große Reiterschar über den Rhein gegen den Windecker und die verheerte Bühlertal und was dem Windecker gehörte. So schildert der Zeitzeuge und Straßburger Chronist Jakob Twinger von Königshofen die Auseinandersetzung Reinhards von Windeck und
seiner Anhänger mit der mächtigen oberdeutschen Metropole aus den Jahren 1370-1372. Für beide Seiten war die Fehde mit großen Verlusten an Menschen, Material, Geld und Einkünften verbunden. Auf die Einzelheiten der Fehde soll hier nicht näher eingegangen werden. Wichtig ist der Hinweis auf den Ort bzw. das Gebiet, den die Straßburger mit ihren Aktionen schädigten: Bühlertal. Damit war der unmittelbare Bereich genannt, wo man den Gegner offenbar am empfindlichsten treffen konnte.
Zwei geschichtspolitische Themen bestimmen seit fast vierzig Jahren die lokale Erinnerungskultur der Stadt Offenburg: Die
Erinnerung an und die Auseinandersetzung mit der badischen Revolution von 1847–1849 sowie „Verfolgung und Widerstand“
in der NS-Zeit. In den beiden vergangenen Jahren zog die Kulturverwaltung gemeinsam mit dem Kulturausschuss und dem
Gemeinderat eine Bilanz über die städtische Erinnerungskultur der letzten vier Jahrzehnte und setzte die inhaltlichen Schwerpunkte für die zukünftige städtische Erinnerungspolitik. Gemeinsam entschied man sich bewusst dafür, dass auch in Zukunft „NS-Vergangenheit“ einerseits und „Demokratiebewegung des Vormärz“ andererseits Schwerpunkte der Erinnerungskultur in Offenburg bilden sollen. Der folgende Beitrag beschäftigt sich ausführlich mit der kommunalen Erinnerungskultur und ihrer Zukunft.
Mit großer Mehrheit hat der Deutsche Bundestag am 6. Juli 2000 das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" verabschiedet. Es trat am 12. August 2000 in Kraft. Zweck der Stiftung ist es, über Partnerorganisationen Finanzmittel zur Gewährung von
Leistungen an ehemalige Zwangsarbeiter aus der Zeit des Nationalsozialismus bereitzustellen.
Eine wichtige Rolle bei der Beschaffung von Daten der Nachweise nehmen die Archive ein. Denn ohne die in Archiven verwahrten Unterlagen
können die meisten ehemaligen Zwangsarbeiter den Nachweis nicht erbringen.
Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Entnazifizierung der Offenburger Bediensteten, die 1933 bis 1945 bei der Stadt in einem Beschäftigungsverhältnis standen. Wer sich mit diesem Thema auseinandersetzt, begibt sich auf ein gefährliches Minenfeld. Bei keinem Thema stoßen solch konträre Extrempositionen aufeinander, zurück bleiben oftmals Grautöne. Bei fast jeder Schlussfolgerung bleibt ein Stück Zweifel zurück. Gehörte eine untersuchte Person zu den Nazi-Tätern oder versteckte er
sich hinter einer loyalen Nazi-Maske oder umgekehrt. Große Verunsicherung bringen die zahlreichen sog. Persilscheine, die von Nazi-Opfern für Personen ausgestellt wurden, die laut Aktenlage eigentlich zum Täterkreis gehörten.
Oskar Wiegert
(2009)
In fast allen Veröffentlichungen zur Geschichte des Nationalsozialismus in Offenburg, zuletzt in Martin Ruchs Publikation über das Novemberpogrom in Offenburg, fällt der Name Oskar Wiegert als fanatischer und skrupelloser Nazitäter. Im Rahmen der Untersuchung der Entnazifizierung der Stadtverwaltung Offenburg fand der Autor weitere Archivdokumente, die bisher noch nicht ausgewertet wurden und interessante Aufschlüsse über seine Nachkriegsbiografie bringen. Zu Beginn der fünfziger Jahre lässt sich in der Bundesrepublik eine Abkehr von der im vorigen Beitrag beschriebenen Entnazifizierungspolitik feststellen. Schritt für Schritt setzte sich ein Nazi-Begriff durch, ,,der auf Rabauken und Sadisten passte, aber die partei-organisatorisch nicht recht greifbaren Unterstützer in herausragenden Positionen - Wirtschaftsmanager, Richter, Bürokraten, Professoren - ausfilterten." Dieses Milieu hatte sich nicht mit den kleinen Pöstchen abgegeben, wie Kassenverwalter, Zellenleiter, Blockwart etc. Einfach zu belangen waren die Raufbolde, Querulanten. Sie besaßen teilweise Hemmungen, den plebejischen NS-Verbänden mehr als nominell beizutreten und hatten ihren Einsatz auf viel effizientere Weise bewiesen, nur blieb davon im formalen Raster der Entnazifizierung nicht viel hängen. Letztendlich existierte in den fünfziger Jahren ein „gewisses Solidaritätsgefühl zwischen Nazis und Nicht-Nazis." In vielen Gemeinden gab es oftmals eher eine Sympathie für den verteufelten Nazi als für die Opfer des Nationalsozialismus. Die Mitarbeiter der Spruchkammern, die im Gegensatz zur Mehrheit der Bevölkerung sich dem System widersetzt hatten, waren bereits gegen eine Wand des Schweigens gestoßen. Sie waren der Bevölkerungsmehrheit oft fremd, suspekt und lästig.
Beginn der Abrissarbeiten auf dem Gelände des
künftigen Müller-Drogeriemarktes, im Bereich
Riet-, Färber-, Brunnenstraße, machten sich
neun junge Archäologen auf die Suche nach
mittelalterlichen Zeugnissen der Stadtgeschichte.
Die Maßnahme wurde mit insgesamt 135000
DM vom Arbeitsamt im Zuge eines Programms
für Langzeitarbeitslose gefördert.
Zu Ostern im letzten Kriegsjahr des Ersten Weltkriegs erreichte 1918 das Städtische Museum in Offenburg eine ungewöhnliche Postsendung. Das Päckchen war abgesendet worden „ von einem alten Offenburger aus den 40er Jahren des vorigen Jahrhunderts, der seine ersten Unterrichtsjahre an der dortigen Volksschule und Gymnasium erhalten hat, der stets gerne jener Zeiten gedenkt, der heute mit hoher Verehrung das Emporblühen der Stadt Offenburg sympathisch begrüßt". Auf einem ebenfalls beigefügten bräunlichen Foto signiert der Absender als „Gebhard Gagg, Maler und Historiker in Konstanz, Ritter vom Zähringer Löwenorden, aetatis suae 80 J. 1918". Zu sehen ist er auf der Postkarte als eine lesende Gelehrtengestalt vor einer Fensterbank mit wallender Mähne im Gerhard-Hauptmann-Stil.
Am 25. Juli 1998 wurde im Urenwald bei Haslach im Kinzigtal die „Gedenkstätte Vulkan" eingeweiht. Mehr als 53 Jahre nach Kriegsende entstand endlich in dem Gebiet, in welchem Häftlinge aus 19 Ländern von September 1944 bis April 1945 ihre Gesundheit einbüßten oder gar ihr Leben ließen, eine Stätte, die an jene schrecklichen Ereignisse erinnert.
Im Jahr 2015 beging die Stadt Karlsruhe ihren 300. Geburtstag. Die Stadt zelebrierte dies von Juni bis September als ein großes öffentliches Fest, das mit vielfältigen Veranstaltungen das urbane Leben prägte. Derartige Feste haben neben dem Amüsement, das sie bieten, kulturelle und wirtschaftliche Implikationen, aber auch eine politische Dimension. Denn sie können zur Förderung der Gemeinschaft
beitragen und daher auch system- bzw. gemeinschaftsstabilisierend
wirken. Sie können dies, indem sie gemeinsame Themen der Festteilnehmer aufgreifen, Bezugspunkte oder heroische Vorbilder in Erinnerung bringen. Im Rahmen des Stadtjubiläums von Karlsruhe war dies auch der Fall gewesen, z.B. als in der Eröffnungsveranstaltung des Festreigens am 20. Juni 2015 vor dem Schloss auf den Stadtgründer und andere für die Stadtgeschichte relevante Persönlichkeiten
und Ereignisse Bezug genommen wurde.
In einem Rückblick auf seine Anfangszeit als Justizminister der provisorischen Regierung, die in Folge der Revolution 1918 in Baden in die politische Verantwortung gelangt war, schreibt der Karlsruher Rechtsanwalt Ludwig Marum: "Als ich Minister geworden war, hatte ich den Eindruck, daß meine Ministerherrlichkeit nicht länger als 24 Stunden dauere. Ich habe das Gefühl gehabt, daß wir auf außerordentlich schwankendem Boden uns bewegten." Diese Einschätzung der eigenen Situation nach dem Sturz der Monarchie im November 1918 im Deutschen Reich und in Baden war nicht unbegründet. Denn die am 10. November 1918 im Karlsruher Rathaus von einem sogenannten Wohlfahrtsausschuss und dem Karlsruher Soldatenrat zusammengestellte elfköpfige neue badische Regierung saß zunächst einmal zwischen allen Stühlen.
Büchenau - ein Straßendorf
(2002)
Südwestlich - ca. 6 km von der Kernstadt Bruchsal entfernt - liegt Büchenau, seit dem 1. Juli 1972 Stadtteil von Bruchsal. Da das Dorf schon einmal, wohl in der Zeit seiner Gründung, zum sehr ausgedehnten Gemarkungsverband Bruchsal gehört hat - wie auch Forst und Neuthard -, sind die Büchenauer jetzt wieder ganz eng mit der Geschichte der Gesamtstadt Bruchsal verbunden. Quasi hat die Stadt Bruchsal ihre Söhne und Töchter wieder. Büchenau ist wohl die jüngste Siedlungsgründung unter den eingemeindeten Ortschaften Bruchsals, denn aus der Frühzeit liegt bis jetzt nur ein einziger Fund vor, eine vermutlich aus der Bronzezeit (etwa 2000-1000 v. Chr.) stammende Bronzespange. Dieser Fund reicht nicht aus, um über eine frühgeschichtliche Besiedlung der Gemarkung etwas auszusagen. Auch über eine Besiedlung in den ersten Jahrhunderten der christlichen Zeitrechnung fehlt bis jetzt jede Spur.
Die deutschsprachige Burgenforschung hat eine lange Tradition. Unter dem Einfluss verschiedenster Fachdisziplinen entwickelten sich thematische Zeitkonzepte, welche bis heute Ansätze, Begriffe und Bewertungen prägen. Der Beitrag untersucht Periodisierungsvorstellungen in der Burgenforschung im Rückgriff auf (forschungsgeschichtlich einflussreiche) Objekte aus dem Südwesten, v.a. der Schwäbischen Alb. Ziel ist die Sensibilisierung für die Bedeutung großer disziplinärer Erzählungen sowie kleinräumiger Narrative.
Inkl. Exkurs zur Geschichtsvermittlung.
Geschichte vor dem 20. Jahrhundert ist in den Lehrplänen sämtlicher Schularten arg ausgedünnt. Das gilt insbesondere für die frühe Neuzeit, also das 16. bis 18. Jahrhundert, wo die Reformation Luthers im 16. Jahrhundert und der Dreißigjährige Krieg im 17. Jahrhundert kaum noch vorkommen. Das vom Gymnasium mitgebrachte Vorwissen von Studienanfängern im Fach Geschichte zu diesen Themen liegt jedenfalls bei null. Zum Dreißigjährigen Krieg lernt man allenfalls dessen Grobgliederung und erfährt dann theoretisch – in der Praxis leider meist nicht einmal das –, dass der Konflikt, den wir heute als den Dreißigjährigen Krieg bezeichnen, aus fünf Phasen bestand: 1) dem böhmischen Krieg 1618–1620; 2) dem spanisch-niederländischen Krieg 1621–1625, dessen Auswirkungen aber bereits heftig auch ins eigentliche Deutschland hinein ausstrahlten; 3) dem dänischen Krieg 1625–1629, der im sogenannten Restitutionsedikt von 1629 gipfelte; 4) dem schwedischen Krieg 1630–1635, der eigentlich mit dem Frieden von Prag 1635 hätte beendet sein sollen; 5) dem französischen Krieg, der 1635 begann und sich qualvolle 13 Jahre bis 1648 hinzog.
Die Feststellung, dass der Adel im Mittelalter Herrschaft ausübte, ist, so WERNER HECHBERGER, „einer der trivialsten Sätze der deutschen Rechts-, Verfassungs- und Sozialgeschichte [...]. Schon etwas weniger trivial ist die Frage, wie diese Herrschaft überhaupt entstanden ist.“ Wie sich adlige Herrschaft in der Region Baar im 13. Jahrhundert entwickelt hat, möchte ich im Folgenden analysieren. Die sich damals neu strukturierenden Herrschaftsverhältnisse sollten die Baar über lange Zeit entscheidend prägen. Nachdem sich zu Beginn des Jahrhunderts die Grafen von Urach und der Stauferkönig Friedrich II. um das Erbe der Zähringer gestritten hatten, waren Mitte und Ende des Jahrhunderts geprägt vom Kampf zwischen den Häusern Sulz/Wartenberg und Fürstenberg, um den es in diesem Aufsatz vor allem gehen soll. Im ersten Teil werde ich die Herrschaftshäuser der Fürstenberger, der Sulzer und der Wartenberger im Hinblick auf ihre Bedeutung und ihren Bezug
zueinander und zur Region Baar vorstellen. Im zweiten Teil werde ich die Rivalität der Fürstenberger und Wartenberger um Burgen, Städtegründungen und geistliche Einrichtungen darstellen und abschließend das Spannungsfeld im Bereich
Landgrafschaft und Grafschaft sowie die Auflösung des Konflikts beschreiben.
Als einer der letzten Vertreter des Alten Reiches verkörpert Carl Theodor Anton Maria von Dalberg (* 08. Februar 1744 in Mannheim – † 10. Februar 1817 in Regensburg) wie
kaum eine andere Persönlichkeit den durch die gewaltigen Umbrüche und die Neuordnung durch Napoleon ausgelösten Aufstieg und Fall. Vor der Säkularisation war Dalberg
Erzbischof von Mainz, Fürstbischof zu Worms und letzter Fürstbischof von Konstanz. Als
»Parteigänger« Napoleons versuchte er die alte Reichsverfassung und die »Einheitskirche«
Deutschlands zu bewahren. In der Gründung des Rheinbundes unter Napoleon erblickte
Dalberg die Chance, die deutsche Einheitskirche, deren Neuordnung nach dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 immer noch anstand, zu erhalten. Als Kurerzkanzler des
Heiligen Römischen Reiches und später Fürstprimas des deutschen Rheinbundes, Großherzog von Frankfurt und Erzbischof von Mainz, später Regensburg, wurde er einer der
mächtigsten Männer Deutschlands in kirchlichen und weltlichen Angelegenheiten. In dieser Funktion war er der einzige geistliche Fürst, der die Säkularisation zunächst überstand. Nach der Völkerschlacht bei Leipzig vom 16. bis 18. Oktober 1813 mit der Niederlage
Napoleons gab er alle politischen Ämter auf, blieb letztlich aber Erzbischof von Regensburg und Bischof von Konstanz.
Die Häß ist ein ausgesprochen schwatzhaftes, vorlautes Weib, die über alles zu meckern und zu kritisieren hat und vom Nationalsozialismus nicht das Geringste wissen will. Genau so steht es im Original des Ermittlungsberichts der Geheimen Staatspolizei vom 1. Juli 1942 an den Oberstaatsanwalt beim Sondergericht in Freiburg. Wenige Tage zuvor, am 16. Juni 1942, hatte die damals 49-jährige Gast- und Landwirtin Lina Häß aus Ottenheim in einer Gastwirtschaft im elsässischen Erstein bei der Ankündigung einer Sondermeldung des Oberkommandos der Wehrmacht mit einer abweisenden Handbewegung folgende Äußerung gemacht: Ach was, es ist ja doch nicht wahr, was gesagt wird. Johann Klumpp, ein Oberwächter der Festungsdienststelle Karlsruhe und vermutlich ein überzeugter Nationalsozialist, hatte den Ersteiner
Gendarmerieposten über den Vorfall unverzüglich fernmündlich informiert. Lina Häß wird festgenommen und am 26. August 1942 vor dem Sondergericht Freiburg wegen eines Vergehens nach dem „Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz von Polizeiuniformen“ angeklagt. Nicht einmal drei Monate nach „der Tat“, am 10. September 1942, wird sie vom Sondergericht Freiburg zu einer Gefängnisstrafe von neun Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Bei dem Landgut handelt es sich um die kurpfälzische Domäne Kirschgartshausen, unweit nördlich von Mannheim-Sandhofen am Rhein gelegen. Adlige, kirchliche und stadtbürgerliche Eigengüter sind im Südwesten Deutschlands bei der Auflösung der alten Fronhofsverfassung der Karolingerzeit nur in wenigen Residuen erhalten geblieben. Denn die südwestdeutsche Grundherrschaft war
als einer der fünf regionalen Haupttypen der Agrarverfassungen in „den Altsiedellandschaften im Westen und Süden Deutschlands“ vom „Zins- und Rentensystem“ dominiert. Und wie die im Vergleich zur norddeutschen Gutsherrschaft verhältnismäßig wenigen Forschungen zur südwestdeutschen Domänenwirtschaft der letzten Jahre zeigen, entsprach die organisatorische, soziale und wirtschaftliche Struktur jener Güter auch der regionalen Agrarverfassung – freilich nur im Allgemeinen.
6. Juni 1494, ein warmer Frühsommertag – König Maximilian I., Nachfolger seines am 19. August 1493 verstorbenen Vaters, Kaiser Friedrichs III., näherte sich am vorgerückten Nachmittag jenes Freitags der Freien Reichsstadt Speyer. Es war der erste Besuch des nun alleinregierenden Königs im Reich, herausragende Festereignisse mit ihren Ritualen und performativen Akten für die Reichsglieder waren damit verbunden und zugleich die Erneuerung ihrer Privilegien, Rechte und Freiheiten.
Reihen
(2020)
Im Stadtarchiv Sinsheim findet sich im Bestand Reihen unter der Signatur B 134 das früheste Zinsregister des Dorfes: Ein gewichtiges Buch, 4508 Gramm schwer, 14 cm dick, 34 cm hoch, 21 cm breit – gewichtig nicht nur wegen des tatsächlichen Gewichts. Die Beschäftigung mit diesem Buch, dem man sein Alter von mehr als 300 Jahren durchaus ansieht, lohnt sich für einen Historiker, aber auch für jeden Familienforscher mit Wurzeln in Reihen. Sinn des Zinsregisters von 1713 war, von jedem Einwohner, ob Frau oder Mann, das schatzbare Vermögen festzustellen, also Steuererklärungen à la 1713. Schatzbares
Vermögen hieß damals Grundbesitz.
Auf einer Tagung im März 2010 in Bad Herrenalb, bei der der „Fall“ des „nichtarischen“ Pfarrers Kurt Lehmann (er zählte nach den Gesetzen des NS-Staates als „Halbjude“) eine besondere Rolle spielte, kam es immer wieder zur Frage der Kontinuität im Verhalten der Badischen Landeskirche in ihrer Haltung zum NS-Staat bis 1945 und, damit in unmittelbarem Zusammenhang stehend, der anschließenden Auseinandersetzung der Landeskirche mit ihrem Verhalten (und ggf. einem etwaigen Versagen) gegenüber den Übergriffen des NS-Staates. Symptomatisch für das Verhältnis der Kirche zu einer etwaigen Schuld schien dabei ihre Handlungsweise gegenüber den „nichtarischen“ Pfarrern Ernst (Vater) und Kurt Lehmann (Sohn) zu sein.
Zeitgenossen und Historiker bezeichneten die Geschichte der evangelischen Kirche im Nationalsozialismus als Kirchenkampf, als Kampf widerchristlicher Kreise in Staat und Partei gegen die Kirche. Diese eindeutige Frontstellung entsprach dem früh gepflegten kirchlichen Selbstbild, aber nicht der historischen Realität. Stattdessen dominierten Widersprüche, die sich theologisch mit Defiziten in der politischen bzw. der Staatsethik erklären lassen, das Bild: weitgehende Zustimmung zur Politik des Regimes und Einspruch gegen die staatliche Religionspolitik, um die Institution Kirche zu erhalten; amtliches Schweigen und individueller Protest gegen staatliches Unrecht; unermüdliches Einfordern von Rechtstiteln durch die Kirche trotz früher eigener Unterdrückungserfahrung und der Tatsache, dass Zusagen von Partei und Staat nur von taktischer Natur und Rechtsbrüche an der Tagesordnung waren.
Sehr geehrte Frau Lehmann, sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass die Evangelische Stadtkirchengemeinde Durlach gemeinsam mit der Evangelischen Erwachsenenbildung Karlsruhe und Durlach und dem Freundeskreis Pfinzgaumuseum/Historischer Verein Durlach des 70. Jahrestages der Reichspogromnacht mit einer außerordentlich eindrucksvollen Veranstaltungsreihe gedenkt. Im Rahmen dieser Veranstaltungsreihe bin ich gern heute zu Ihnen nach Durlach gekommen. Dies gibt mir die Gelegenheit, öffentlich und im Namen unserer Evangelischen Landeskirche in Baden zu jener schweren Schuld zu stehen, die unsere Kirche in den Jahren der nationalsozialistischen Herrschaft auf sich geladen hat. Darum ist es mir ein besonderes und persönliches Anliegen, Ihnen, verehrte Frau Lehmann, die Grüße unserer
Kirchenleitung zu überbringen und sie in ihrem Namen um Vergebung zu bitten für das, was die badische Kirchenleitung Ihrem Vater an schwerem Unrecht zugefügt hat.
Am 4. April 1556 machte Kurfürst Ottheinrich, soeben mit dem Ableben seines Vorgängers und Onkels Kurfürst Friedrich II. in die pfälzische Kurwürde eingerückt, durch einen zu Alzey gezeichneten Erlass die Reformation lutherischer Prägung für
die Kurpfalz verbindlich. Wenig später, am 1. Juni desselben Jahres, schloss sich die Markgrafschaft Baden-Pforzheim, die spätere Markgrafschaft Baden-Durlach, durch einen entsprechenden Erlass von Markgraf Karl II. an. Damit war die reformatorische Entwicklung im deutschen Südwesten gewissermaßen vervollständigt und zu einem ersten vorläufigen Abschluss gebracht. Grundlage reformatorischer Maßnahmen in beiden Territorien war die von dem Stuttgarter Propst Johannes Brenz erarbeitete württembergische Kirchenordnung des Jahres 1553, die Herzog Christoph im Jahr
1555 mit einer Anzahl weiterer reformatorischer Gesetzestexte für den Gebrauch seines kurfürstlichen Nachbarn, des damals noch regierenden Kurfürsten Friedrich II. von der Pfalz, hatte zusammenstellen lassen, ein Corpus, das den Kern der späteren
Großen Württembergischen Kirchenordnung von 1559 bildet.
Verbum Dei manet in aeternum
(2015)
Predigt und theologische Lehre ereignen sich nicht im luftleeren Raum. Sie sind Deutung und Orientierung konkreten Ergehens im Licht des Wortes Gottes. Wenn Sie heute freundlicherweise der Einladung zu einem Gespräch zum Thema Wort Gottes, Kirche und Konfession im Licht der Barmer Theologischen Erklärung gefolgt sind, wissend, dass dieses Gespräch durch mein mit dem 1. November 2008 wirksam gewordenes Ausscheiden aus dem aktiven Kirchendienst veranlasst ist, so möchte ich einstimmungsweise jetzt zunächst bedeuten, dass ich im Folgenden keinen abgerundeten theologischen Vortrag anbieten werde. Ich möchte vielmehr versuchen, das, was Predigt und Lehre, Gemeindeleben und kirchliches Handeln in dieser Zeit, die ich gelegentlich mitverantwortlich begleiten durfte, manchmal subkutan und eher
verborgen, manchmal aber auch ganz offenkundig geprägt hat, gewissermaßen atmosphärisch spürbar zu machen.
Gespräch heißt auf lateinisch sermo. „Sermo“, so hat der für meine Arbeit und mein Selbstverständnis als Pfarrer wichtigste Lehrer, der Heidelberger Dogmatiker Peter Brunner, an bestimmter Stelle ausgeführt, „bedeutet eigentlich ein ruhiges,
gelassenes Gespräch über einen bestimmten Gegenstand, auch eine einfache Rede im Gesprächston.“ Also möchte ich Ihnen heute einen Sermon halten, eine Ansprache und einfache Rede im Gesprächston, eine Nachdenklichkeit über die Farbe der Zeit.
Bei der Deutschen Feldpost im Zweiten Weltkrieg unterscheidet man zwischen militärischen Feldpost-Sendungen, die von
Wehrmachtsdienststellen abgesandt wurden und den Abdruck des Briefstempels oder Dienstsiegels auf der Außenseite trugen, und den Privatsendungen der Wehrmachtsangehörigen als Absender oder Empfänger, die in persönlichen Angelegenheiten verschickt wurden. Die Feldpost war uneingeschränkt ein Teil der Wehrmacht. Die postfachliche Aufsicht oblag dem Reichspostministerium in Berlin. Zugelassen waren gewöhnliche Postkarten und Briefsendungen bis 250 g, Päckchen bis 1 kg, Post- und Zahlungsanweisungen ins Feld und vom Felde, Zeitungen und Telegramme. Der Heeresfeldpostmeister im OKH ließ gelegentlich Sondermarken für (Luft-)Feldpostbriefe und Feldpostpäckchen herausbringen.
Das Judengrab von Steinach
(2017)
Wie kommt die Ruhestätte eines Juden auf einen christlichen Friedhof? Steinach war in seiner langen Geschichte nie Heimstätte von Angehörigen mosaischen Glaubens. Außerdem bestatteten die Juden ihre Toten traditionsgemäß auf Sammelfriedhöfen außerhalb christlicher Siedlungen. Nachforschungen im Archiv der Gemeinde bestätigten die Existenz eines Juden: Nikolaus Klein, 22 Jahre, geboren in Bukarest, gestorben in einem Transportzug am 5. März 1945. Handschriftlich hat
jemand nach Ende des Krieges die wenigen Angaben in die Lageskizze der Ehrengräber eingetragen. Vom Internationalen
Suchdienst in Bad Arolsen liegt eine Bestätigung vor. Damit konnte zweifelsfrei ausgeschlossen werden, dass Nikolaus Klein
nicht zu den Häftlingen der drei Haslacher Außenlager des KZs Natzwiller-Struthof im Elsass gehörte. Zeitzeugenberichte untermauerten das Ganze zusätzlich. Seinen Weg in die Vernichtung nachzuzeichnen, gestaltete sich indessen viel schwieriger.
Seit dem 1. September 1939 ist Krieg. Der Angriff der deutschen Wehrmacht auf Polen ist in vollem Gange. England und Frankreich erklären daraufhin Deutschland am 3. September 1939 den Krieg.
Zu den Familien mit wehrfähigen Männern flatterten Einberufungsbefehle. Die Grundnahrungsmittel wurden rationiert, Brot, Fleisch, Butter,
Zucker gab es nur auf Lebensmittelkarten zu kaufen. Dem „Normalverbraucher" stand die geringste Kalorienmenge zu. Schuhe und Kleidung
waren nur auf Bezugscheine erhältlich. Die Einheitsseife und Tabak gab es
auf Zuteilung zu kaufen.
Am 9. November 1918 gab Reichskanzler
Prinz Max von Baden [1867–1929] ohne eine
formelle Erklärung von Kaiser Wilhelm II.
[1859–1941] abzuwarten dessen Abdankung
bekannt. Zugleich übertrug er die Regierungsgeschäfte
auf den Reichstagsabgeordneten
Friedrich Ebert [1871–1925]. Am selben Tag
rief Philipp Scheidemann [1865–1939] vom
Berliner Reichstag die Deutsche Republik aus.
Einen Tag später, einem Sonntag, wurde eine
provisorische Landesregierung in Karlsruhe
unter dem Mannheimer Sozialdemokraten Anton
Geiß [1858–1944] gebildet. Die Ausarbeitung
einer neuen Landesverfassung nahm die
vorläufige badische Landesregierung zügig in
Angriff. Sie entschied sich, einen vorläufigen
Entwurf nicht selbst zu erstellen, sondern dies
einer Arbeitsgruppe zu überlassen. Die abschließende
Ausarbeitung der neuen Verfassung
sollte durch eine verfassungsgebende
badische Nationalversammlung erfolgen, deren
Wahl am 22. November 1918 angeordnet
und auf den 5. Januar 1919 festgesetzt wurde.
In der Öffentlichkeit wird vielfach die Ansicht vertreten, Juristen hätten sich nur ganz vereinzelt gegen das NS-Regime widersetzt. Dieser Eindruck ist nicht nur bezogen auf den aktiven Widerstand unzutreffend, sondern auch für den wesentlich breiteren Bereich der Widersetzlichkeit, der Opposition und Verweigerung im Alltag. Hier hat die zeitgeschichtliche Forschung die Kenntnis über die Einzelheiten widerständigen Verhaltens in letzter Zeit erheblich erweitert. Für den südwestdeutschen Bereich ist dies im wesentlichen der zur Universität Karlsruhe gehörenden Forschungsstelle Widerstand gegen den Nationalsozialismus im deutschen Südwesten zu verdanken. Sie hat sich im Rahmen des vom Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg geförderten Projekts „Justizgeschichte Badens und Württembergs, 1919–1953“ bereits
wiederholt mit dem Wirken badischer Juristen während der NS-Diktatur befasst.
Bitterkeit empfindet Johanna F., geb. Santo, wenn sie an die vielen rhetorisch ausgefeilten Reden denkt, die am 27. Januar 2005 von Politikern zum 60. Jahrestag der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz gehalten wurden. Keiner der Volksvertreter vergaß, an die Opfer von Nazi-Deutschland zu erinnern. Die KZ-Opfer nicht zu vergessen,
nie mehr Unrecht auf deutschem Boden zu dulden, war Inhalt aller Gedenkansprachen. Doch war die moralische Entrüstung, die Einforderung von Toleranz und Humanität im gesellschaftlichen Zusammenleben immer auch ein ernst zu nehmendes Anliegen der Redner? Entsprangen die lautstark vorgetragenen Anklagen stets auch einer edlen Gesinnung? Die Mutter von Johanna F., Elsa Santo, war vom 24. November 1944 bis zum 28. April 1945 als politisch Verfolgte im Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück inhaftiert. Eine Wiedergutmachung hat sie als Opfer des Faschismus trotz ihrer Anträge und Eingaben an die zuständigen Behörden im Land Baden-Württemberg nie erfahren. Aktenunterdrückung und
Rechtsbeugung haben jegliche Wiedergutmachung verhindert. Dieter Wiefelspütz (MdB), Innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, fasst sein Unverständnis und seine Empörung über die Vorgehensweise der Behörden gegenüber Johanna F. in einem Schreiben vom 8. September 2000 in folgenden Worten zusammen: „Ihr Schicksal und das Ihrer Mutter haben mich tief berührt und Ihr Leidensweg durch die bundesdeutsche Gerichtsbarkeit erfüllt mich mit Zorn und gleichzeitig mit Ohnmacht." Nachfolgend eine Dokumentation zu dem Schicksal von Frau Elsa Santo und ihrer Tochter Johanna.
Die Rodung und Besiedelung im oberen Schuttertal im 11. und 12. Jahrhundert erfolgte zunächst talaufwärts der Schotter, dem Loh- und Geisbergbach entlang. Schließlich erreichten die Rodungsbauern den Gebirgskamm Hünersedel-Geisberg-Hessenberg und begannen dann im 14. und 15. Jahrhundert jenseits der Wasserscheide im Harmersbächle und im Hinteren Geisberg zu roden und Hofstätten zu errichten. Vermutlich war es in der Zeit des frühen 15. Jahrhunderts, als die ersten
Siedler mit Unterstützung der Klosterherrschaft damit anfingen, die gerodeten Waldstücke im Hinteren Geisberg urbar zu machen. Da die Ertragsfähigkeit des Bodens gering war, sahen sich die siedlungswilligen Bauernfamilien genötigt, die landwirtschaftlichen Nutzflächen zur Existenzsicherung soweit wie möglich auszudehnen und dies - wissentlich oder unwissentlich - auch über die Herrschaftsgrenze hinaus. Begünstigt wurde die extensive Rodung und Urbarmachung durch die
Morphologie des Geländes, die im Hinteren Geisberg keinen eindeutigen, natürlichen Grenzverlauf zwischen der Herrschaft Fürstenberg und dem Kloster Ettenheimmünster erkennen ließ.
Zu den bedeutendsten Entdeckungen in der frühmittelalterlichen Alamannia zählt
zweifellos das Kammergrab, das im März 1966 beim Bau eines Wohnhauses auf der
„Gierhalde“ in Hüfingen zum Vorschein kam. Mit diesem Fund wurde zum ersten
Mal die bedeutende Rolle des römischen Kastellorts „Brigobannis“ in der Merowingerzeit erkennbar. Schlagartig rückte er die politischen Kräfte in unser Blickfeld, die den Gang der Geschichte auf der Baar, im Quellgebiet der Donau und an
der Kreuzung wichtiger Fernstraßen im Frühen Mittelalter bestimmt haben. Die spätere Entdeckung des großen merowingerzeitlichen Ortsgräberfeldes im Gewann „Auf Hohen“ mit seinen mehr als zwanzig Adelsgräbern hat dann
diesen ersten Hinweis eindrucksvoll bestätigt.
Vor 600 Jahren, am 6. Juni 1415, stellte König Sigismund den Juden in seinem
Reich einen Schirmbrief aus und garantierte ihnen umfassende Freiheitsrechte. [1] Es war
der letzte Freiheitsbrief, der den Juden von einem römisch-deutschen König bzw. Kaiser
ausgestellt wurde. [2]
Gesiegelt wurde die Urkunde in Konstanz, denn dort hielt sich Sigismund damals seit Monaten auf, bemüht, das Konstanzer Konzil vor dem Scheitern zu bewahren. Vor einem Ausschuss des Konzils begann in jenen Tagen das Verhör des Jan Hus,
dem Sigismund freies Geleit zugesichert hatte und dem trotz königlichen Schutzes vom
Konzil der Prozess gemacht wurde. Nicht einmal eine Woche war vergangen, dass Papst
Johannes XXIII., der auf Druck Sigismunds das Konzil einberufen hatte, von selbigem für
abgesetzt erklärt und in Haft genommen worden war. Zwei Päpste galt es noch zu einem
Rücktritt zu bewegen, gab es nicht genügend wichtigeres und drängenderes zu tun für
König Sigismund, als den Juden in seinem Reich einen Freiheitsbrief auszustellen?
Die Geschichte des badischen Landesverbands der Deutschnationalen Volkpartei (DNVP) ist ein Desiderat der südwestdeutschen Landesforschung, obwohl die Partei eine nicht unwesentliche Rolle bei der Erosion der badischen Demokratie spielte. In Baden repräsentierte die DNVP bis zu den Landtagswahlen 1929, bei denen die rechtsextremistische NSDAP insbesondere den Deutschnationalen Stimmen abschöpfen konnte und mit sechs Abgeordneten in das Karlsruher Ständehaus einzog, alleine die rechte, ja rechtsradikale sowie deutlich antisemitisch eingefärbte Opposition, zumal sie anders als im Reich niemals an der Regierungsverantwortung beteiligt war. Gemäßigte rechte Elemente, die nicht in fundamentaler Opposition zum Weimarer Staat standen, wurden in Baden bis Mitte der 1920er Jahre ausgeschieden; so verteidigte der erste Landesvorsitzende Adelbert Düringer nach der Ermordung Walther Rathenaus die Verabschiedung des
Republikschutzgesetzes, woraufhin er aus der DNVP gedrängt wurde. In der Folgezeit betrieb die badische DNVP eine radikale Obstruktionspolitik gegen das „System Weimar“ und verteidigte alle rechtsradikalen Aktivitäten und Kampagnen. 1924 forderte sie im Landtag die Aufhebung des infolge des gescheiterten Hitler-Putsches erlassenen Verbots der NSDAP. Nach den Landtagswahlen im Oktober 1929 betrieben die badischen Deutschnationalen im Landtag unter ihrem Wortführer Paul Schmitthenner einen deutlichen Annäherungskurs an die NSDAP und unterstützten deren Anträge sowie provozierende Einlassungen. Der vorliegende Aufsatz ist ein Destillat der an der Universität Heidelberg vorgelegten und von Frank Engehausen sowie Eike Wolgast betreuten Masterarbeit und kann lediglich, nicht zuletzt aufgrund der schwierigen Quellenlage, neben der Gründungsphase vor allem auf die Jahre nach 1929 detailliert eingehen.
Die innen- und außenpolitische Situation von 1945 und den Jahren danach kann man nicht verstehen ohne den Blick auf die elementaren Voraussetzungen, die der Krieg und die deutsche Niederlage für den Neubeginn geschaffen hatten. Ihre Kennzeichen waren eine völlige wirtschaftliche und finanzielle Zerrüttung, die Vernichtung großer Teile des Volksvermögens, der Arbeitsstätten und Wohnungen, die Vertreibung großer Teile der Bevölkerung und dazu die vollständige Besetzung des deutschen Staatsgebiets durch fremde Heere, Amerikaner, Engländer, Franzosen, Sowjetsoldaten, zunächst deshalb auch das Ende jeder eigenständigen deutschen Staats- und Verwaltungstätigkeit.
Die dramatischen Tage des Zusammenbruchs liegen jetzt weit über fünfzig
Jahre zurück. Die Zahl derer, die die schlimmen Tage vor der Kapitulation
und danach mit Bewusstsein miterlebt haben, verringert sich ständig. Aus
diesem Grunde mag die Veröffentlichung der Kriegschronik einer kleinen
mittelbadischen Stadt besonderes Interesse beanspruchen. Sie beruht zum
kleineren Teil auf Aktenstudium oder auf Auskünften von anderen; zum
weitaus größeren Teil hat der Verfasser die geschilderten Vorgänge an Ort
und Stelle, seit 16. Oktober 1944, miterlebt und unmittelbar schriftlich
festgehalten. Der Autor - mein Vater, Landgerichtsdirektor i. R. Dr. J. B.
Ferdinand, Chronist und Ehrenbürger der Stadt Ettenheim (1880-1967) -
hat die Niederschrift am 25. November 1945 abgeschlossen; sie umfasst
die Zeit von Kriegsbeginn im Jahre 1939 bis zum 1. November 1945.
Der in Mauer lebende Autor arbeitet seit einigen Jahren daran, die über seinen Wohnort vorhandenen Dokumente in lateinische Schrift zu übertragen, um sie den Mitbürgern und anderen Interessenten zugänglich zu machen. Eine große Quelle beherbergt das Generallandesarchiv Karlsruhe (GLA KA). Für Mauer sind die verfilmten Dokumente in der Abteilung 22_9, Nummern 64414 bis 65534 wichtig. In den Dokumenten lässt sich im Hintergrund vieles über das Leben in Mauer in den vergangenen Jahrhunderten erfahren. In der hier beschriebenen Akte, die weit über 200 Seiten hat, geht es vordergründig um eine Geldstrafe gegen den von Zyllnhardtischen Verwalter. Eigentlich handelt es sich aber um eine Auseinandersetzung zwischen Ortsadel und dem Kurfürstlichen Unteramt Dilsberg über die Rechte in Zivilsachen.
Mauer im Jahr 1820
(2015)
Für die Zeitschrift „Palaeos", die der Verein „Homo heidelbergensis von Mauer
e.V." in unregelmäßigen Abständen herausgibt', recherchierte ich 2014 hauptsächlich
im Generallandesarchiv Karlsruhe für einen Beitrag über die Geschichte der
Sandgrube, in der im Jahre 1907 der Unterkiefer des Homo heidelbergensis gefunden
worden war. Heinz Roth, Archivar der Gemeinde Mauer, machte mich darauf aufmerksam, dass im
Archiv des Rathauses in
Mauer die alten „Beilagen"
der Gemeinde-Rechnung
Mauer vorhanden
sind. Gemeinsam
sichteten wir die in
Halbleder gebundenen
Unterlagen (Abb. 1) und
ordneten sie chronologisch.
Bis auf einen Band
waren alle von 1820 bis
1908 in relativ gutem
Zustand erhalten. Deshalb
dehnte ich die Recherchen
zum Sand und
zum Sandabbau in Mauer
auf die Beilagen aus.
Nach einer Phase der stiefmütterlichen
Behandlung der Nachkriegszeit im allgemeinen und der französischen Besatzungszone im besonderen wird seit den l980er Jahren intensiv über die Zustände im deutschen Südwesten in der Zeitspanne von 1945 bis 1952 geforscht. So entstand nach und nach ein Bild, welches anfänglich mit eher düsteren Farben ausgemalt wurde. [...] Dieser Trend hat sich bis heute fast ungebrochen gehalten. Für weitere Arbeiten bleibt, noch nicht
ausgemalte Flecken zu entdecken und mit Farbnuancen zu versehen, die im Endeffekt
vielleicht irgendwo zwischen düster und hell liegen. Auf diese Weise erhält im günstigsten Fall auch das Gesamtbild eine Komposition, die dem Betrachter neue Einsichten vermittelt. Diese Aufgabe wird von mir im folgenden für einen kleinen, eng umgrenzten Bereich angegangen. Ich möchte die Ernährungslage in Freiburg 1945 bis 1947 unter den beiden Gesichtspunkten untersuchen, die im Untertitel des
Aufsatzes anklingen: Den Gesichtspunkt der sozialen Problematik und den des sich
daraus entwickelnden deutsch-französischen Politikums.
Der kürzere Teil des Tagebuchs von Clara Faisst, der die unmittelbare Nachkriegszeit bis zur Jahreswende 1919/20 umfasst und mit der Novemberrevolution beginnt, weicht deutlich von den Schilderungen der Kriegszeit ab, die neben der scharfsichtigen und scharfzüngigen Schilderung gesellschaftlicher Erscheinungsformen und Defizite in anekdotenhaftem Stil zahlreiche Einzelschicksale vorstellte. Wer nun eine Reflexion der Revolutionsereignisse in Baden erwartet, wird enttäuscht, denn über die Revolution weiß Clara Faisst nur wenig zu berichten. Klar wird indessen ihre Ablehnung der revolutionären Umwälzung insbesondere dort, wo sie die Minister der neuen Regierung in despektierlicher Weise „vorführt“. Vielmehr geht es Clara Faisst um die Frage, wie die katastrophale Niederlage zu bewältigen ist, und
wie sie vor allem aus christlicher Perspektive zu verstehen ist. Dabei wird deutlich, dass Gott für die Bewältigung der gesellschaftlichen und politischen Krise der Gegenwart in gleicher Weise in Anspruch genommen wird, wie dies bereits in der Kriegszeit mit der Hoffnung auf Gottes Beistand und den Sieg geschehen war.
Vergessen wäre gefährlich! »Verbrechen gegen die Menschlichkeit, unter anderem:
Mord, ethnische Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche
Akte gegen die Zivilbevölkerung oder: Verfolgung aufgrund von rassistischen, politischen und religiösen Motiven; unabhängig davon, ob einzelstaatliches Recht verletzt wurde.« So lautet die Definition der Londoner Charta vom 8. August 1945.
Mit dem Begriff »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« versuchten 1945 die Staaten, deren Armeen das nationalsozialistische Deutschland niedergerungen hatten, die
Verbrechen der Deutschen zu beschreiben und Maßstäbe zu ihrer Verurteilung zu
schaffen. Dass sie einen ganz wichtigen rechtsstaatlichen Grundsatz unterliefen,
indem sie den Straftatbestand erst definierten, nachdem die Taten begangen waren,
war allseits bewusst. Angesichts der jahrelangen, geplanten, massenhaft praktizierten
ungeheuerlichen Brutalität des Terror-Regimes und aller, die es unterstützten, wurde
dieser Verstoß gegen einen formalen Rechtsgrundsatz in Kauf genommen. Unter anderem auch, weil »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« zwar eine neue Formulierung war, im Kern aber nur gewachsene Grundlagen des modernen Rechts zusammenfasste – bis hin zu biblischen Grundsätzen wie »Liebe deinen Nächsten wie dich
selbst« oder eben »Du sollst nicht töten«. Diese und alle darauf aufbauenden Gebote
und Verbote brauchten angesichts der zwölf Millionen Menschen, die von den Nazis
gezielt ermordet worden waren, dringend neue Schubkraft.
August 1947: »Es wird beantragt, den Betroffenen in die Gruppe der Hauptschuldigen einzureihen«; Juni 1948: »Der Betroffene ist Belasteter«; Juni 1949: »Der Betroffene ist Minderbelasteter«. Was war das für ein Trümmerfeld, in das
Ferdinand Ostertag 1946 aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft zurückkehrte: Deutschland, zugrunde gerichtet von ihm
und seinesgleichen. In seiner eigenen Wahrnehmung hatte er alles erdenkliche Gute für dieses Land getan. Das Bild, das er von sich selbst zeichnete, zeigt einen fortschrittlichen, pflichtbewussten, korrekten, fairen, selbstlosen Mann, einen Diener des Gemeinwohls. Und eben Deutschlands. Um das er sich besonders in der Stadt bemühte, in die sein Lebensweg ihn geführt hatte – in Ludwigsburg: als Direktor der Bausparkasse GdF Wüstenrot, als Fraktionsvorsitzender der NSDAP im Gemeinderat, als ehrenamtlicher Bürgermeister.
Die politischen und wirtschaftlichen Ereignisse der Republik Baden in der Zeit der Weimarer Republik
(2016)
Das demokratische Land Baden zwischen den zwei Weltkriegen existierte nicht lange, von 1919–1933. In dieser Zeit erlebte Baden mehr Tiefen als Höhen. Die Tiefen waren die schlechte Nachkriegsentwicklung seit 1918, das Krisenjahr 1923, die Weltwirtschaftskrise von 1929 und
die sich anschließende Auflösung der badischen Demokratie ab 1933. Die erstarkte Konjunktur seit 1924 war ein Höhepunkt in der Entwicklung Badens nach dem Ersten Weltkrieg, als die Zahl der verschiedenen Industriegebiete zu- und die Arbeitslosigkeit abnahm. Nach dem
Zweiten Weltkrieg ist das Land Baden nach anfänglichen Schwierigkeiten, ob es sich mit Württemberg zu einem Bundesland zusammenschließen sollte, mit Württemberg vereinigt ein wirtschaftlich starkes und zuverlässiges demokratisches Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland geworden.
Die Badische Verfassungsurkunde von 1818 galt 100 Jahre. Nach dem Ersten Weltkrieg kam
es in Baden sehr schnell zu einer neuen Verfassung, der Badischen Verfassung vom 21. März
1919, die in einer Volksabstimmung mit großer Mehrheit gebilligt wurde. Diese demokratische
Verfassung löste die monarchisch geprägte Verfassung von 1818 ab. Die damaligen Grundrechte
erschienen in der Verfassung von 1919, sie wurden aber weiter ausgebaut, z. B. durch
den Gleichheitsgrundsatz: Männer und Frauen sind vor dem Gesetz gleich. Durch die nationalsozialistische
Herrschaft wurde die Badische Verfassung von 1919 nach fast 14 Jahren »aus
dem Verkehr gezogen«. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstand im südlichen Baden ein neuer
Staat mit Namen Baden, der sich eine neue Verfassung, die Verfassung des Landes Baden vom
19. Mai 1947 gab. Dieses Land Baden bestand nur fünf Jahre, weil seit 1953 das Land Baden-
Württemberg aus den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern
mit der Verfassung des Landes Baden-Württemberg vom 19. November 1953 entstanden ist.
Seither gibt es kein eigenständiges Land Baden mehr.
Anlässlich der im Jahr 2017 erstmals in Karlsruhe stattgefundenen Heimattage Baden-Württemberg konzipierte die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe die Ausstellung »Rheinheimisch
– Ausgewählte Erinnerungsorte am Oberrhein« (Laufzeit vom 8. November 2017 bis 3. Februar 2018), in deren Zentrum zwölf Erinnerungsorte der badischen Region standen.
In einem unscheinbaren Buch, das in braunem
Packpapier eingebunden war, wurde das lang vermisste Original der Chronik über den 30-jährigen
Krieg1 im Archiv des Klosters St. Ursula entdeckt.
Die Schreiberin war die damalige Priorin der
Klarissen und spätere Äbtissin Juliana Ernstin, eine
Villinger Bürgerstochter. Sie war Zeitzeugin und
konnte deshalb die Schrecken des 30-jährigen
Krieges aus eigener Erfahrung schildern. Lange
Zeit war diese wichtige Quelle nicht auffindbar.
Nun kann dieser Bericht, der nicht nur für
Villingen, sondern für den ganzen südwestdeutschen Raum von großer Bedeutung ist, der
Allgemeinheit vorgestellt werden. Die Chronik
wurde in lesbares Deutsch übertragen, ohne aber
den Satzbau gravierend zu ändern. Die mit „und“
verbundenen langen Sätze wurden öfters geteilt,
um die Anhäufung von Haupt- und Nebensätzen
zu umgehen.
Schon zu Beginn der 1520er-Jahre stießen die Ideen der Reformation in einzelnen Gemeinden
des heutigen Neckar-Odenwald-Kreises auf offene Ohren. Begünstigt durch die Möglichkeiten
des Buchdrucks, fanden die Schrift en Martin Luthers unter belesenen Geistlichen, beim
ritterschaftlichen Adel und städtischen Bürgertum ein lebhaftes Interesse. Eine Signalwirkung
war zweifellos der Heidelberger Disputation (1518) zuzuschreiben. Das entschlossene Auftreten
des Wittenberger Reformators, der hier erstmals seine neu entdeckte Rechtfertigungslehre
entfaltete, wurde für eine Reihe junger Theologen, darunter Martin Bucer, Johannes Brenz
und Erhard Schnepf, zum Initialerlebnis.
Der Beitrag untersucht die zentralen programmatischen Stellungnahmen der badischen Revolutionäre aus den Jahren 1848/49 unter der Fragestellung, welche staatspolitischen Ziele sie verfolgten und welche Bedeutung nationale und regionale Perspektiven in diesem Kontext hatten. Der Schwerpunkt liegt dabei im Mai und Juni 1849, als es den badischen Revolutionären zunehmend schwerer fiel,
Konzepte für eine Republikanisierung Deutschlands zu entwerfen, und folglich ein badisches Sonderbewusstsein stärker zur Geltung kam.
Zu den traditionellen konstitutiven Elementen einer badischen Identität wie gemeinsamen sozialen, wirtschaftlichen, sprachlichen
oder konfessionellen Erfahrungen und vor allem der Zugehörigkeit zu einem hierarchisch gegliederten Personenverband mit der Herrscherfamilie an der Spitze, kam im 19. Jahrhundert die rechtliche und weitgehend auch politische Egalisierung der Badener auf der
Grundlage einer modernen Verfassungsordnung hinzu. Welche Bedeutung die Zeitgenossen diesem neuen konstitutiven Element
badischer Identität zumaßen, lässt sich anhand der Feiern aufzeigen, die zu den Jubiläen der badischen Verfassung von 1818 veranstaltet
wurden: zunächst in einem zeituntypisch kurzen Erinnerungszyklus von 25 Jahren sowie nach 50 und 100 Jahren jeweils in besonderen
politischen Krisenkonstellationen, in denen der Fortbestand der Verfassung in hohem Maße gefährdet erscheinen konnte.
Tatort Heidelberg
(2019)
Auf der Grundlage einer Verordnung der Reichsregierung vom 21. März 1933 wurden reichsweit Sondergerichte gebildet, deren Zuständigkeit sich zunächst auf Delikte erstreckte, die nach zwei Notverordnungen strafbar wurden, mit denen die Nationalsozialisten
zum Zwecke ihrer Machtübernahme den Rechtsstaat aushöhlten: die sogenannte Reichstagsbrandverordnung („zum Schutz von Volk und Staat“) vom 28. Februar und die Verordnung „zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung“ vom 21. März 1933. Letztere kriminalisierte unter anderem Aussagen, die „das Wohl des Reiches oder eines Landes oder der Reichsregierung
oder einer Landesregierung oder der hinter diesen Regierungen stehenden Parteien oder Verbänden“ schwer schädigten. Damit wurde den Justizbehörden quasi eine Generalvollmacht erteilt, dissentierende politische Meinungsäußerungen, auch wenn sie nicht öffentlich vorgebracht wurden, zu unterdrücken. Für die Sondergerichte, deren Zuständigkeiten später noch erheblich ausgedehnt wurden, zum Beispiel auf Vergehen nach der Verordnung „gegen Volksschädlinge“ vom 5. September 1939, wurde die Strafprozessordnung in mehreren Punkten aufgeweicht, um ihre Verfahren zu beschleunigen: Mündliche Verhandlungen über den Haftbefehl fanden ebenso wenig statt wie gerichtliche Voruntersuchungen, die Ladungsfristen konnten auf 24 Stunden herabgesetzt werden, Vernehmungsergebnisse mussten in die Hauptverhandlungsprotokolle nicht aufgenommen werden, und gegen Entscheidungen der Sondergerichte waren Rechtsmittel nicht zulässig.
Weit weniger stark im kollektiven Gedächtnis verankert als der gescheiterte Hitler-Ludendorff-Putsch in München vom 9. und 10. November 1923 sind die kommunistischen Umsturzversuche vom Oktober desselben Jahres, obwohl beide Aktionen eng miteinander verknüpft waren: Während der Antibolschewismus eine der stärksten Antriebskräfte der nationalsozialistischen Staatsstreichpläne war, setzten die Kommunisten im Herbst 1923 darauf, die Niederschlagung eines rechtsradikalen Putsches, den man als unmittelbar bevorstehend erwartete, zu einem revolutionären Umsturz auszunutzen. Anders als der nationalsozialistische Putsch, der auf Bayern begrenzt war, handelte es sich bei den Plänen für den „Deutschen Oktober“, die vom Exekutivkomitee der Kommunistischen Internationale in Moskau ausgingen, um ein regional breit angelegtes Unternehmen, das zwar auf die kommunistischen Hochburgen Sachsen, Thüringen und Hamburg fokussierte, aber ein reichsweites Netz von „Proletarischen Hundertschaften“ als Fußtruppen der Revolution zu knüpfen versuchte.
Die Säkularisation der Klöster und Bischofsresidenzen brachte den badischen Staat in den Besitz nicht nur der Gebäude und Ländereien, sondern auch des gesamten beweglichen Ausstattungsguts, von Möbeln und Hausrat bis zu den Kirchenschätzen. Aus den Konventsgebäuden, die ihre Nutzung verloren, wurde das Mobiliar ausgeräumt und verwertet. Gleiches galt für die Klosterkirchen, soweit sie nicht als Gemeindepfarrkirchen eine neue Funktion erhielten. Vor Ort verblieb nur dasjenige, was für den Gottesdienst und, sofern es eine solche gab, für die Wallfahrt benötigt wurde.
Die heutige Badische Staatskapelle ist aus der Hofkapelle des Markgrafen von Baden-Durlach hervorgegangen, die 1662 am Durlacher Hof gegründet wurde. Sie ist deren lückenlose Nachfolgerin. Im Lauf ihrer Geschichte hat sie viele große Zeiten unter bedeutenden Dirigenten erlebt, aber auch schwierige Phasen durchstehen müssen. Die allgemeine Geschichte des Karlsruher Theaters in der Zeit des Dritten
Reiches ist verschiedentlich aufgearbeitet worden, doch die Badische Staatskapelle ist bislang noch nicht Gegenstand einer speziellen Betrachtung gewesen. Die Bibliothek des Staatstheaters verwahrt unter anderem sämtliche Programmzettel und -hefte sowie die monatlich erschienenen „Bühnenblätter“, deren systematische Auswertung Einblick in den Theater- und Orchesterbetrieb gewährt. Daran und anhand umfänglicher Akten sowohl aus den Beständen des Badischen Staatstheaters als auch des badischen Kultusministeriums im Generallandesarchiv Karlsruhe lassen sich die Ereignisse jener zwölf Jahre unter dem NS-Regime nachzeichnen.
Zu einem fürstlichen Hof, sei er weltlich oder geistlich, gehörten Sammlungen verschiedenster Art. Der absolutistische Regent repräsentierte in seiner Person und seiner Hofhaltung sein ganzes Land und dessen Wohlstand. Der ganze Kosmos mit allen seinen Aspekten sollte in den Sammlungen vertreten sein, so entsprach es dem universalen Bildungsanspruch frühneuzeitlicher Gelehrter. Nicht nur Wissenschaftler pflegten ein derartiges Bildungsideal. Adelige erhielten in ihrer Jugend
in der Regel eine umfassende Ausbildung, die ihnen zwar nicht unbedingt Expertenwissen vermittelte, es ihnen aber ermöglichte, in Gesprächen über Kunst, Philosophie, Literatur und Geschichte ebenso wie Naturwissenschaft, Wirtschaft und Technik sachkundig mitzureden. Wissenschaftliche und künstlerische Interessen zu pflegen, war Teil ihres Selbstverständnisses. Dies gilt für Adelige beiderlei Geschlechts, wobei die Frauen sich zumeist nur den „schönen Künsten" widmeten. Je nach persönlichem Interesse vertieften sich einzelne Persönlichkeiten derart intensiv in bestimmte
Themenbereiche, dass ihr Wissen von Fachleuten anerkannt und ihre Sammlungen weithin berühmt wurden. Markgräfin Caroline Louise, die erste Gemahlin Karl Friedrichs, trug beispielsweise eine große Zahl von Gemälden vor allem niederländischer Künstler zusammen. Für die Porzellansammlung der Markgräfin Sibylla Augusta bildet das sogenannte
„Porzellanschloss" Favorite bei Rastatt einen prächtigen Rahmen.
Seit einigen hundert Jahren steht im Süden der Gemarkung des Dorfes Stebbach
nahe der ehemaligen Grenze zu Württemberg in der Eselshohl, einem rund 200 m
langen Abschnitt des Niederhöf er Weges, ein schmuckloses, grob aus Sandstein
gehauenes Steinkreuz. Zwischenzeitlich schien es verschwunden zu sein, denn
Jahrzehnte lang war es nicht mehr zu sehen. Irgendwann - vermutlich in den 60er
Jahren des vergangenen Jahrhunderts - war das Steinkreuz aufgrund äußerer Einwirkungen
oder mangelnder Standfestigkeit umgefallen, ohne dass jemand davon
Notiz genommen hätte, und rutschte die Böschung des Hohlwegs, sich tiefer in die
Erde eingrabend, bis zur Sohle hin ab. Jeglichen Einflüssen, selbst modernsten
landwirtschaftlichen Maschinen, ja sogar dem den Sandstein angreifenden und so
zerstörend wirkenden sauren Regen trotzend, überstand es unbeachtet und überwuchert
von üppigem Pflanzenwuchs im Kraichgauer Lös. Erst im Februar 1998
wurde es von Wolfgang Rein, einem Stebbacher Landwirt, der den genauen Standort
des Steinkreuzes kannte, auf Bitten von Günter Walter aus Stetten ausgegraben
und damit wieder zugänglich gemacht.
Der Glaube an verborgene Kräfte und an das übersinnliche war in der Frühen Neuzeit ab 1500 in Mitteleuropa weit verbreitet und regte die Phantasie der gesamten Bevölkerung an. Einen Zauberer- und Hexenglauben gab es schon in der Antike und im Mittelalter, doch gegen Verdächtige kam es nur vereinzelt zu Prozessen oder gar zu Hinrichtungen. Erst als der Dominikaner und Inquisitor Heinrich Kramer sein Traktat ,Hexenhammer' 1486 veröffentlicht, ein Werk, das Hexenverfolgungen auf der Grundlage der Hexenbulle (1484) von Papst lnnozenz VIII. legitimiert, ist die Grundlage für eine systematische Hexenjagd bereitet.
Gemmingen gehört zu jenen Dörfern im Kraichgau, die nur wenige Jahre nach der Gründung des Klosters Lorsch durch Schenkungen im Jahre 769 urkundliche Erwähnung fanden. Anlässlich des 1250. Jubiläums der ersten Nennung des Dorfes 2019 wurden mehrere Führungen angeboten, die an historisch wichtigen Stationen Halt machten, um über Ereignisse aus der Gemminger Ortsgeschichte zu informieren.
Im August 1878 verfasste der ‚obrigkeitlich entlassene Bürgermeister‘
Adolf Heinrich Raußmüller ein Gutachten, dessen Grundlagen die älteste
Urkunde über die Verleihung der
Stadtrechte an Eppingen von 1303,
die Urkunden über den Erwerb von
Mühlbach von 1365 und 1372, Dokumente über die Waldteilung zwischen
Eppingen und Kleingartach sowie die
schriftlich niedergelegten Privilegien
der Stadt Eppingen gewesen sein
müssen „so derselben von Ihrer Kurfürstlichen Durchlaucht Herr Karl
Theodor, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Ober- und Niederbayern … unterm 10. Oktober 1781 gnädigst
ertheilet worden.“ Der Verfasser nennt
weder den Anlass noch den Adressaten
bzw. Auftraggeber des Gutachtens,
doch der Inhalt lässt keinen Zweifel
aufkommen: Das ‚Gutachten‘ beschäftigt sich mit den althergebrachten
Nutzungsrechten am Eppinger Wald
und sollte vermutlich der Klärung noch
offener Fragen dienen.
Das Verlangen nach einer Reform der Kirche war schon vor 1517 zu verspüren.
Luthers 95 Thesen bildeten dann den Auslöser der nun folgenden Reformationsbewegung.
Wesentliche Voraussetzungen der Reformation sind in den Reformbewegungen des 15. Jahrhunderts zu suchen, die die Kirche ebenso betrafen, wie
das politische Leben und die Bildung. Überhaupt kann das 15. Jahrhundert als
Zeit der Reformen bezeichnet werden. Das heißt, dass der Reformbegriff bereits
geläufig war und es lediglich auf einer Übereinkunft der Historiker beruht, dass
wir einerseits von den Reformbewegungen des 15. Jahrhunderts reden, andererseits aber von der Reformation des 16. Jahrhunderts. Grundlegend für beide
Begriffe ist das lateinische Wort »reformatio«, das so viel wie Wiederherstellung
oder Erneuerung bedeutet.
Die Kirchenbücher im Herzogtum Württemberg, dem größten Territorium
des nachmaligen Königreichs, dessen Gebiet bis zum heutigen Tag den größten
Teil der Landeskirche bildet, gehen auf das Jahr 1557/58 zurück. [1] In der Visi -
tationsordnung vom 2. Februar 1557 wurde von Herzog Christoph die Führung von Taufbüchern angeordnet. [2] Diese werden auch in der 1559 erschie -
nenen Großen Württembergischen Kirchenordnung erwähnt, denn hier wird
den Visitatoren aufgetragen, den »Catalogum mit den getaufften Kindern« zu
überprüfen. [3] Im Gegensatz zur Einführung der Taufbücher [4] ist ein Erlass für
die Anlegung von Registern der Eheschließungen und Beerdigungen, also der
Führung von Ehe- und Totenbüchern, die alsbald nach den Taufbüchern beginnen, nicht bekannt. [5] In den meisten Fällen wurden diese drei ursprünglichen
Sparten der kirchlichen Register in einem Band eingetragen, der in kleinen
Gemeinden oft hundert und mehr Jahre seinem Zweck diente. Später wurden
dann für jedes der drei Register eigene Bände angelegt.
Im Jahre 1913 – also noch zu Zeiten der formalen Geltung des landesherrlichen Kirchenregiments in Baden – definierte die RGG (in erster Aufl.) den Begriff „als ein(en) wenig glücklich(en) Ausdruck für die Sonderstellung, die in den deutschen ev. Landeskirchen der Landesherr als Kirchenglied einnimmt. Als Summepiscopus (= Erster oder Oberbischof) ist der Landesherr Träger des *Kirchenregiments […]; über die Ableitung dieses Rechtes vgl. *Episcopalismus […], *Territorialismus, *Kollegialismus. Ueber die Bedeutung und den Wert dieser Stellung des Landesherrn vgl. *Landesherrliches Kirchenregiment […]“ Damit sind bereits zwei Erkenntnisse gewonnen: erstens geht es um die kirchenverfassungsmäßige Sonderstellung des Fürsten in der evangelischen Kirche; und zweitens ist der diese bezeichnende Begriff als „wenig glücklich“. Zwar verrät der
Verfasser (Förster) nicht, warum die Begrifflichkeit ihn unglücklich stimmt, aber vielleicht nahmen wir eben schon beim Hören an seinem Unglück Anteil, wenn wir den ganzen Verweiskatalog auf die staatskirchenrechtlichen Begriffe zur Kenntnis
nahmen, die manchen unter uns im Laufe des zweiten theologischen Examens zum ersten und vielfach auch letzten Mal im Fach Kirchenrecht vor Augen getreten sind. Wie war das noch mit Episkopalismus, Territorialismus und Kollegialismus?
Nun möchte ich Ihnen sogleich diese Sorge nehmen, dass wir in diesem Kurzvortrag den Begriffskatalog abarbeiten könnten. Dazu fehlt uns die Zeit und es soll ja um die badischen Verhältnisse gehen. Zugleich muss uns klar sein, dass Begriff und
Wesen des Summepiskopates nicht isoliert zu entwickeln sind, sondern historische Voraussetzungen und Niederschläge kennen, die anhand ausgewählter Stationen der badischen Kirchengeschichte beschrieben werden sollen.
Am Sonntag, den 31. Oktober 1909, morgens um 11 Uhr, also am Reformationstag und also fünf Jahre vor Ausbruch des Ersten und 30 Jahre vor Ausbruch des Zweiten Weltkriegs bot sich in der Heidelberger Peterskirche ein merkwürdiges und zugleich bedrückendes Schauspiel: der akademische Trauergottesdienst für die Theologen Adolf Hausrath († 2. August), Adalbert Merx († 4. August) und Heinrich Bassermann († 29. August). Mit ihnen verabschiedete sich ein erheblicher Teil der prägenden Theologen, die nach der Krise der Fakultät in den 1870er Jahren den liberalen Ruf der Heidelberger Theologie hatten begründen helfen; liberal und fürstlich hochdekoriert, und (insbesondere Hausrath) von einer preußenkritischen zu einer propreußisch-nationalen Option sich durchringend. Vor allem Bassermann und Hausrath gehörten dabei durch Geburt oder Heirat Milieus an, die mit Kriegsbeginn zerbrachen. Die nationalliberale Bindung war das eine, die am Handel orientierte und kosmopolitische Herkunft ein anderes. Man denke nur – jetzt erneut Hausrath als Beispiel genommen
– an die Familienbeziehungen des Theologen zu den Familien Weber oder auch Baumgarten. Nun war Max Weber kein Theologe und der mit ihm verbundene Ernst Troeltsch Theologe nur bis 1915, und der dem gleichen Dunstkreis entsprungene badische Theologe Otto Baumgarten – auch er sprach 1915 vom Krieg als Erneuerung und Wiedergeburt des deutschen Volkes – wirkte in Kiel. Das vielleicht aufreizende „name dropping“ soll ein methodisches Problem spiegeln, nämlich: Auch die im Folgenden zu nennenden Heidelberger Theologen standen als Individuen in weiten und weiteren Kontexten, die keineswegs innerhalb des Vortrags erhellt werden können. Und sie standen in Kontexten, die wohl wirkmächtiger waren als das Biotop Theologische Fakultät.
Im „Grundkurs Theologie“, einer Bildungsinitiative der badischen Landeskirche, wurde ich von einer Kirchengemeinderätin aus Heinsheim a. N. auf einen Katechismus aufmerksam gemacht, von dessen Existenz man wisse, der aber seit Jahren (vielleicht sogar Jahrzehnten) verschollen sei. In einer im „Grundkurs“ vorgelegten kleinen Gemeindegeschichte wurde das zum Katechismus Einschlägige (teilweise) aus Kirchenbüchern und Ortschroniken zusammengetragen, darunter auch der Titel
des besagten Katechismus: Kinderlehr oder: Katechistische Unterweisung für die in dem Hochadligen Flecken Heinsheim sich befindende Jugend. Ein Ergebnis dieser Forschungen war freilich auch der zu vermutende Verlust eines Unikats – schmerzlich
aus gleich mehreren Gründen: So schien von Interesse, als wie originell im Gesamtspektrum der südwestdeutschen katechetischen Tradition ein für den topographischen Mikrokosmos eines reichsritterschaftlichen Dorfes geschaffener Katechismus einzuschätzen sei.
Eine der wesentlichen Erkenntnisse der Kirchenkampfforschung von vor bereits 30 Jahren ist gewesen, dass eine Darstellung des Kirchenkampfes nicht 1932 oder 1933 einsetzen kann, sondern schon und insbesondere die Vorgeschichte: die Geschichte der Weimarer Republik, zu betrachten ist. Hier, in einer vor allem theologiegeschichtlichen Betrachtung, bedeutet das die Frage der allgemeinen Umbrüche 1918/19 zu konzentrieren auf die spezielle Frage nach theologischen Einstellungen, Prägungen und Mentalitäten. Genauer betrachtet stellt sich hier umgehend ein Problem: nämlich ob die Prägung der Akteure als genus subjectivus oder objectivus zu verstehen sei. Will sagen: Geht es um die Frage, wer in der Weimarer Republik die Theologie geprägt hat, vor allem im Umkreis der Universität Heidelberg, oder geht es um die Frage, wer im kirchlichen Dienst der badischen Landeskirche mit welcher theologischen Prägung agierte? Oder geht es um die Frage, ob und wieweit bei den nun strukturell transformierten Akteuren, nämlich den Kirchenparteien, theologische Strömungen zu erkennen sind, die explizit oder implizit auf theologischen Prägungen beruhen? Mit den Fragen sind erste und vorläufige Antworten schon vorbereitet. In aller Vorläufigkeit – auch hier machen sich schmerzlich Forschungsdesiderate bemerkbar – sind heute alle drei Aspekte zu würdigen. Ich betone die Vorläufigkeit der hier vorgetragenen Beobachtungen.
Die kirchenpolitische Neuorientierung unter Friedrich III. (1515; reg. 1559–1576), deren Gipfel die Einführung des Catechismus Oder Christliche(n) Vnderrricht(s) / wie der in Kirchen vnd Schulen der Churfürstlichen Pfaltz getrieben wird bildet, wurzelte bereits in den reformatorischen Maßnahmen Kurfürst Ottheinrichs von der Pfalz (1556–1559). Es war dem Kurfürsten nicht gelungen, mittels der lutherischen Kirchenordnung von 1556 die religiöse Lage zu befrieden, was auch durch eine unglückliche Berufungspolitik verursacht war. Bereits unter Ottheinrich wurden – in eher reformiertem Geiste – die Bilder in den Kirchen zurückgedrängt. Hauptstreitpunkt der Heidelberger Theologen war freilich die Lehre vom Abendmahl, die zum handgreiflich ausgetragenen Streit zwischen Wilhelm Klebitz und Tilman Heshus und schließlich zur Entlassung beider führte. Ottheinrichs Nachfolger Friedrich III. erhoffte weitere Klärung durch ein Gutachten Melanchthons, dass dieser wenige Wochen vor seinem Tode im November 1559 erstattet hat und das Friedrich noch 1560 drucken ließ. Melanchthon war sich über die kirchenpolitische Brisanz durchaus im Klaren, wenn er sagte: Es ist nicht schwer, aber gefährlich, darauf eine Antwort zu
geben.
Ein paar Vorbemerkungen will ich vorausschicken, Vorbemerkungen, die ins rechte Licht rücken sollen, was ich anschließend als Bemerkungen vortragen möchte. Zum einen möchte ich denen danken, die in den vorangegangenen Präsentationen
verdrängtes und vergessenes Leben wieder ins Gedächtnis gerückt haben. Das war schon ein wesentliches Element unseres Seminars gewesen, und das ist wieder deutlich vor Augen getreten. Es sind Opferprofile entstanden, was uns auf den weiteren Problemkreis der Opfer- bzw. Täterorientierung in unserer Gesellschaft hinweist. Es ging im Seminar um Menschen, die man gewaltsam zu Tode gebracht hat; nicht um die Frage von Schuld der Täter, auch nicht um die Frage des Widerstandes oder um eine historische Einordnung der weltanschaulichen Hintergründe der Eugenik bis zur Tötung geistig beeinträchtigter Menschen, als deren Initial wir die sog. Aktion T 4 kennenlernen mussten. All das kann und will ich hier gar nicht nachliefern. Was ich aber versuchen will, ist eine vielleicht weiterführende Wahrnehmungen zu schildern, die ihrerseits auch nur als Randbemerkungen gelten können. Anlass bieten mir dazu die wirklich guten Seminarhausarbeiten, insbesondere von Frau Kreß, Herrn Kraul, Frau Möller und Frau Wittmann, die mir Gelegenheit geben, ein paar Sachverhalte in Erinnerung zu rufen, die auch territorialgeschichtlich von Bedeutung sind.