943 Geschichte Deutschlands
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Karlsruhe und Baden-Baden
(2015)
Karlsruhe ist mit seinen 300 Jahren Stadtgeschichte eine junge Stadt. Als solche fühlt sie sich auch, leichtfüßig, mit tiefer badischer Bindung, aber eben ohne tradierte, historische Verwurzelung. Diese »Leichtigkeit« der Jugend ist es aber gerade, die den deutlich älteren Teilen der Stadt zuweilen missfällt. So fühlen sich Grötzingen mit den amtlichen Wurzeln seit 935 n. Chr. und vor allem die alte Residenz Durlach nicht nur als Vorfahren, sondern quasi als Mütter von Karlsruhe. Auch wundert sich so manche historisch reich entfaltete Stadt der Region über diese »jugendliche Unbeschwertheit« Karlsruhes, wie zum Beispiel
Bretten mit seinem berühmtesten Sohn Philipp Melanchthon (1497–1560), Bruchsal, seit dem ausgehenden Mittelalter Sommerresidenz der Speyrer Bischöfe, Ettlingen mit seiner reichen römischen Vergangenheit oder Rastatt und Bühl, die beide auf eine annähernd 1000-jährige Geschichte zurückblicken können.
Ein wichtiges Ereignis für die historische Entwicklung des rheinfränkischen Raumes war zweifellos die Gründung der Benediktinerabtei Lorsch im Jahre 764. Diese Abtei wurde damals als Eigenkloster von Cancor, dem Grafen im Oberrheingau, zusammen mit seiner Mutter Williswinda gestiftet. Der Klosterort lag auf einer Insel, die sich zwischen zwei Armen der Weschnitz befand. Diese Niederung stellte einen alten Nebenarm des Neckars dar und war daher
ein relativ tiefes Feuchtgelände. Die Stifter übergaben das Kloster ihrem prominenten Verwandten, dem Erzbischof Chrodegang von Metz, dem Primas der fränkischen Reichskirche. Dessen Bruder Gundeland besetzte als erster Abt das neue Kloster mit Mönchen aus Gorze, wo er zuvor Abt gewesen war. Chrodegang erhielt 765 die Reliquien des hl. Nazarius und ließ diese nach Lorsch übertragen, wo sie die Bedeutung der Neugründung steigerten. Im Jahre 774 wurde das Kloster von Altenmünster, das sich ungefähr 500 Meter westlich der späteren
Abtei befand, in feierlicher Inszenierung auf die neue Stelle verlegt. Bei diesem Akt waren Karl der Große, der Mainzer Erzbischof Lul und weitere vier Bischöfe anwesend, was ohne Zweifel auf die hohe Bedeutung dieses Vorgangs und die Ausstrahlung der neuen Abtei hinweist. Karl der Große entschied 772 auch einen Streit zwischen Cancors Sohn und Abt Gundeland um Besitzrechte zugunsten des Klosters. Im gleichen Jahr übergab Abt Gundeland sein Kloster dem mächtigen Frankenkönig und erhielt dafür Immunität und Königsschutz. Damit war Lorsch in die Reihe der Reichsklöster aufgestiegen und Teil der
karolingischen Klosterpolitik geworden.
Zwischen Mars und Minerva
(2015)
Am 7. November 1914 fand im Hauptgebäude der Universität Heidelberg (der heutigen Alten Universität) die öffentliche Antrittsvorlesung des Privatdozenten Wolfgang Windelband statt. Ihr Thema lautete: Habsburg und Hohenzollern. Wolfgang Windelband hatte sich im Sommersemester mit einer Arbeit über die Markgrafschaft Baden im 18. Jahrhundert habilitiert. Dann brach der Krieg aus, und andere Themen waren gefragt, z. B. Habsburg und Hohenzollern. Windelband gab einen Überblick über das schwierige Verhältnis der beiden Dynastien seit dem 13. Jahrhundert, kam aber zu dem Ergebnis, dass man immer aufeinander angewiesen gewesen sei. Schon im 18. Jahrhundert habe man die
Gefahr eines Zweifrontenkriegs empfunden, zumal mit Blick auf die asiatische Großmacht Russland. Österreich habe Zeit gebraucht, seine Aufgabe als Puffer gegen niedrigere Kulturen zu akzeptieren. Nun aber sei der feste Bund zwischen dem Deutschen Reich und Österreich-Ungarn eine Garantie für den Sieg im gegenwärtigen Krieg und für den künftigen Frieden.
Am 1. Dezember 1503 verstarb Herzog Georg von Bayern-Landshut in Ingolstadt ohne männliche Nachkommen hinterlassen zu haben. Der Tod des Fürsten war ein Ereignis, das heftige Betriebsamkeit auf der diplomatischen Bühne auslöste. Unter Vermittlung Kaiser Maximilians I. wurden Bemühungen zur Schlichtung zwischen den Herzögen von Bayern-München und den Pfalzgrafen bei Rhein unternommen, da beide Anspruch auf das Landshuter Erbe erhoben. Argumentativ war Albrecht IV., das Oberhaupt der Münchener Linie, zweifellos im Vorteil. Er konnte sich auf eine Vielzahl von Urkunden, hier besonders prominent auf die Teilungsurkunde von 1392, sowie auf die agnatische Verbindung zu Herzog Georg berufen. Die Pfälzer hingegen bauten ihre Argumentation
darauf auf, dass die Tochter des Verstorbenen, Elisabeth, den Sohn Kurfürst Philipps, Ruprecht, geheiratet hatte. Bereits 1496 hatte Herzog Georg in seinem Testament die Hochzeit mit einem Sohn des Kurfürsten bestimmt und – gegen die Regelungen in der Teilungsurkunde – festgelegt, dass das Landshuter Erbe durch die weibliche Erbfolge an die pfälzischen Wittelsbacher fallen sollte. In den letzten Jahren vor seinem Tod war der Herzog vor allem darum bemüht gewesen, Vorkehrungen dafür zu treffen, dass das Fürstentum nach seinem Ableben über Elisabeth an die kurpfälzische Linie des Hauses kam.
Zwei Kaiser, eine Memoria?
(2015)
Der Speyerer Dom ist einer der bedeutendsten Erinnerungsorte Europas. Seit seiner Stiftung am Anbruch des zweiten Jahrtausends ist er ein christlicher Sakral- und Memorialbau einzigartigen Rangs. Das hat der Dom vor allem seinen Kaiser- und Königsgräbern zu verdanken. Nach der Bestattung seines Stifters, dem ersten Salierkönig Konrad II. (1024–1039), wurde der Dom mit den Begräbnissen der übrigen salischen Herrscher, Heinrich III. (1039–1056), Heinrich IV. (1056–1106) und Heinrich V. (1106–1125), zunächst zur dynastischen Grabkirche und entwickelte sich dann bis in das 14. Jahrhundert mit weiteren
Königssepulturen zur hervorragendsten Herrschergrablege des Heiligen Römischen Reichs. Dementsprechend wurde an diesem symbolträchtigen Ort die liturgische Memoria der toten Herrscher in besonderem Maße gepflegt. Noch Ende des 15. Jahrhunderts sprach der Humanist und Speyerer Domvikar Jakob Wimpfeling bei einer von Kaiser Maximilian I. angeordneten Seelmesse für die verstorbenen Könige in seiner Lobrede vor dem Habsburger und seinem Gefolge sowie weltlichen und geistlichen Dignitären mehrerer europäischer Herrschaftsterritorien vom Dom als dem ruhmvollsten Begräbnisort (sepulture gloriosissimum locum), an dem das Gedächtnis jener Könige rege sei (Hic crebra est illorum regum memoria).