943 Geschichte Deutschlands
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Das ältere deutsche Rechtsdenken begreift sich als vollkommene und unabänderliche
Ordnung. Geschriebene Gesetze wie die Spiegel des Mittelalters
sind keine Rechtsschöpfungen, sondern Rechtsdarstellungen. Gleichgültig ist
daher auch die Urheberschaft, allein entscheidend sind Rechtskunde und
Autorität. Das Recht gründet in einer einheitlichen und überkommenen Überzeugung
der Gemeinschaft, vor allem ihrer Vertreter, der Schöffen und Urteiler.
Rechtsprechung war daher lediglich Rechtsfindung im Wortsinne.
Der Stern des Ulrich Zasius verbreitet am deutschen Juristenhimmel des
16. Jahrhunderts einen solchen Glanz, daß sich das Auge des rechtsgeschichtlichen
Betrachters immer und nur immer wieder auf ihn richtete, während
anderen das Urteil der Zweitrangigkeit gesprochen wurde. Einer dieser Gelehrten,
deren Licht im unmittelbaren Umkreis des Meisters verblaßte, ist
dessen Schüler und späterer Kollege
Theobald Bapst. Doch gerade seine
Persönlichkeit, deren symphatische äußere
Züge uns aus einem zeitgenössischen
Porträt bekannt sind, gestattet,
mit dem charaktervollen Typ des
oberrheinischen Rechtsgelehrten bekannt
zu werden, ohne die Überzeichnung
eines Genies hinnehmen zu müssen.
Bapsts Leben und Wirken fällt in
eine Zeit, die am Vordringen des gelehrten
Rechts und an der Entstehung
des Juristenstandes in Deutschland
entscheidend Anteil hat, und in seiner
Generation zeigen sich die Früchte der
humanistischen Reformjuristen, aber
auch die Resignation der Praxis und
das Zugeständnis an den Rechtsalltag.
Anlässlich der 64. Jahrestagung 2017 der Kommission für geschichtliche Landeskunde
in Baden-Württemberg in Reutlingen befasste sich eine Arbeitsgruppe
mit der Verbindung von Geschlechter- und Landesgeschichte. Die Anwendung
der Kategorie Geschlecht erfordert zunächst zu klären, worin ihre Erklärungskraft
im Allgemeinen und in der Landesgeschichte im Besonderen besteht. Es
ist der Verdienst der Frauengeschichte, die sich in den 1970er Jahren in den USA
und Europa entfaltete, den zuvor überwiegend männlich besetzten Geschichtsraum
mit Frauen angereichert sowie weibliche Handlungsspielräume und
Sichtweisen überhaupt erst sichtbar gemacht zu haben. Natürlich wurde auch
schon zuvor über einzelne Frauen, vorzugsweise Angehörige der Dynastien, geforscht
und geschrieben. Doch in der Regel waren es männliche Autoren, deren
Frauenbild die Darstellung ihrer Protagonistinnen sichtlich einfärbte. Erkennbar
wurde erst mit der Frauengeschichte, dass das, was man dachte und wie man
handelte, in der Regel nicht alle, sondern eben zumeist auch nur Mann betraf.
Ein Suchbefehl im Internet brachte es rasch zu Tage: 17.200 Einträge (14. Mai 2019) beschäftigten sich mit dem Begriff „Freiheitsstadt“. Es gab einige wenige Werbungen für zu beziehende anarchistische Postkarten. Ein paar private Einträge
benannten Kapstadt und Amsterdam als Freiheitsstädte. Doch nur eine Kommune schmückte und schmückt sich mit diesem Begriff höchst offiziell: Offenburg. Um Offenburg drehen sich daher auch die meisten einschlägigen Internetbeiträge. Auf der Homepage der Stadt ist zu lesen: „Offenburg versteht sich heute als ‚Freiheitsstadt‘ […] Mit der heutigen Kultur- und Erinnerungsstätte Salmen befindet sich in Offenburg eine Wiege der Demokratie in Deutschland. Es ist das Offenburger Freiheitsdenkmal! Am 12. September 1847 versammelten sich im Gasthaus Salmen um Friedrich Hecker und Gustav Struve
die ‚entschiedenen Freunde der Verfassung‘. Diese verabschiedeten mit den Forderungen des Volkes das erste politische Programm in Deutschland, das die unveräußerlichen Menschenrechte einforderte“. Und weiter ist zu erfahren: „Die
Erinnerung an die revolutionäre Zeit hat sich im kollektiven Gedächtnis Offenburgs bis heute erhalten. Zum 150. Gedenken an die Ereignisse feierte die Offenburger Bevölkerung im Jahr 1997 über drei Tage hinweg das Offenburger Freiheitsfest. Mit dem jährlich am 12. September stattfindenden Salmengespräch und dem Freiheitsfest wird an die Verabschiedung der 13 Forderungen des Volkes durch die ‚entschiedenen Freunde der Verfassung‘ erinnert.“
1707 jährte sich zum hundertsten Mal ein Datum, das die Mannheimer Bürgerschaft als grundlegend für ihre Stadtgeschichte begriff. Das vormalige Dorf, nunmehriger Standort einer kurpfälzischen Festung und Objekt ehrgeiziger Residenzpläne des Landesherren, hatte am 24. Januar 1607 die Stadtprivilegien verliehen bekommen. Schon die hundertjährige Wiederkehr des Ereignisses feierten die Mannheimer mit gnädiger Erlaubnis der kurpfälzischen Regierung in aufwändigem Stil.
In der kleinen verpfändeten ehemals Freien Reichsstadt Waibstadt im Fürstbistum Speyer beobachtete der Schultheiß Salomon Meckesheimer seit Jahren mit zunehmender Sorge die Regierungstätigkeit seines Landesvaters Bischof Eberhard
von Dienheim (1581-1610). Er konnte nicht ahnen, was die kritischen Geschichtsschreiber des 20. und 21. Jahrhunderts nach 400 Jahren über seinen Fürstbischof schreiben würden. Er kannte
nur das, was er selbst erlebte und in Erfahrung brachte, weil er gewöhnt war, über seinen Waibstadter Tellerrand hinauszublicken.
Etwa 1050 Jahre nach der Erstnennung des Kraichgaus wandelt ein edler Fund die gesamten
Lebensbedingungen des im Osten gelegenen Ortes Rappenau. In 180 Metern Tiefe wird ein
mächtiges Salzlager entdeckt. Fortan profitiert die östliche Hochfläche von diesem Ereignis.
Vom Leintal herkommend markiert der abrupte Abbruch zum Neckartal, festgemacht an vier
Höhenmerkmalen, das östliche Ende des Kraichgaus.
Portrait einer Stadt
(2002)
"Was machte Mozart dreimal in Bruchsal - bitte wo?" So hieß es mit echtem Wiener Schmäh in einer Annonce des Merianheftes Wien zur Monographie über das Musikgenie. Seit dem Jubiläumsjahr „1000 Jahre Österreich" sollte der Name Bruchsal auch dort ein gängiger Begriff sein. Schließlich war Bruchsal sozusagen das Standesamt Österreichs. Der damals zeitgemäße „Taufname" Ostarrichi erscheint anno 996 erstmals in einer kaiserlichen Urkunde. Und eben diese wurde Anfang November jenes Jahres just in Bruchsal ausgestellt. Darin verschenkte Otto III. die österreichischen Lande an das Bistum Freising. Die Ostarrichi-Urkunde ist nicht das erste und letzte Zeugnis dafür, dass in Bruchsal, gut 800 Jahre vor Mozart, hochrangige Prominenz zu Gast war.
Zu den herausragenden Figuren der Villinger
Lokalhistorie und der Regionalgeschichte des heutigen Schwarzwald-Baar-Kreises muss der Sankt
Georgener Benediktinerabt Georg II. Gaisser
gezählt werden. Dieser Rang gebührt ihm nicht in
erster Linie wegen seines ordenspolitischen
Engagements während des Dreißigjährigen Krieges
oder wegen seiner Bemühungen um eine Reform
des von ihm geleiteten Klosters, sondern aufgrund
der Tagebücher, deren Anfertigung er 1621 begann
und erst knapp vor seinem Tod 1655 abbrach. Es
handelt sich dabei in einer an Selbstzeugnissen eher
armen Epoche um eine außergewöhnlich umfangreiche und aussagekräftige, über die Grenzen
Südwestdeutschlands hinaus bedeutsame autobiographische Quelle, die auf Tausenden von Seiten
vorwiegend in lateinischer, gelegentlich auch in
deutscher Sprache die Wahrnehmung, Deutung
und Bewältigung der Konflikte des Konfessionellen
Zeitalters durch einen katholischen Geistlichen
dokumentiert.'
Auch heute noch können Interessierte einen Großteil der damaligen Verteidigungsanlagen in Augenschein nehmen: „Südwestdeutschlands besterhaltene mittelalterliche Stadtmauer” besitzt im 21. Jahrhundert noch drei von ehemals vier Stadttoren sowie 61% des ursprünglichen Mauerrings und schließt damit den mittelalterlichen Stadtkern beinahe völlig ein.
Dass dies keineswegs selbstverständlich ist, zeigt das Beispiel anderer, ehemals befestigter Städte in ganz Deutschland.
Diese wurden im Laufe des 18. und 19. Jahrhunderts häufig entfestigt, die Verteidigungsanlagen geschleift, das Gelände verkauft. Folgt man der Einschätzung vieler Historiker, sprachen damals gute Gründe für diesen Schritt. So waren beispielsweise die mittelalterlichen oder frühneuzeitlichen Befestigungsanlagen militärisch wertlos geworden, die Stadt benötigte zunehmend Siedlungsfläche oder Bürger plädierten für den Abriss aufgrund eines zeitgenössischen, ästhetischen Wandels. Angesichts dieser Argumente drängt sich geradezu die Frage auf, warum in Villingen anders verfahren wurde.