943 Geschichte Deutschlands
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Dokumenttyp
- Wissenschaftlicher Artikel (805)
- Ausgabe (Heft) zu einer Zeitschrift (744)
- Buch (Monographie) (8)
- Bericht (2)
- Konferenzveröffentlichung (1)
Sprache
- Deutsch (1560)
Schlagworte
- Zeitschrift (743)
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Bei dem Landgut handelt es sich um die kurpfälzische Domäne Kirschgartshausen, unweit nördlich von Mannheim-Sandhofen am Rhein gelegen. Adlige, kirchliche und stadtbürgerliche Eigengüter sind im Südwesten Deutschlands bei der Auflösung der alten Fronhofsverfassung der Karolingerzeit nur in wenigen Residuen erhalten geblieben. Denn die südwestdeutsche Grundherrschaft war
als einer der fünf regionalen Haupttypen der Agrarverfassungen in „den Altsiedellandschaften im Westen und Süden Deutschlands“ vom „Zins- und Rentensystem“ dominiert. Und wie die im Vergleich zur norddeutschen Gutsherrschaft verhältnismäßig wenigen Forschungen zur südwestdeutschen Domänenwirtschaft der letzten Jahre zeigen, entsprach die organisatorische, soziale und wirtschaftliche Struktur jener Güter auch der regionalen Agrarverfassung – freilich nur im Allgemeinen.
6. Juni 1494, ein warmer Frühsommertag – König Maximilian I., Nachfolger seines am 19. August 1493 verstorbenen Vaters, Kaiser Friedrichs III., näherte sich am vorgerückten Nachmittag jenes Freitags der Freien Reichsstadt Speyer. Es war der erste Besuch des nun alleinregierenden Königs im Reich, herausragende Festereignisse mit ihren Ritualen und performativen Akten für die Reichsglieder waren damit verbunden und zugleich die Erneuerung ihrer Privilegien, Rechte und Freiheiten.
Reihen
(2020)
Im Stadtarchiv Sinsheim findet sich im Bestand Reihen unter der Signatur B 134 das früheste Zinsregister des Dorfes: Ein gewichtiges Buch, 4508 Gramm schwer, 14 cm dick, 34 cm hoch, 21 cm breit – gewichtig nicht nur wegen des tatsächlichen Gewichts. Die Beschäftigung mit diesem Buch, dem man sein Alter von mehr als 300 Jahren durchaus ansieht, lohnt sich für einen Historiker, aber auch für jeden Familienforscher mit Wurzeln in Reihen. Sinn des Zinsregisters von 1713 war, von jedem Einwohner, ob Frau oder Mann, das schatzbare Vermögen festzustellen, also Steuererklärungen à la 1713. Schatzbares
Vermögen hieß damals Grundbesitz.
Auf einer Tagung im März 2010 in Bad Herrenalb, bei der der „Fall“ des „nichtarischen“ Pfarrers Kurt Lehmann (er zählte nach den Gesetzen des NS-Staates als „Halbjude“) eine besondere Rolle spielte, kam es immer wieder zur Frage der Kontinuität im Verhalten der Badischen Landeskirche in ihrer Haltung zum NS-Staat bis 1945 und, damit in unmittelbarem Zusammenhang stehend, der anschließenden Auseinandersetzung der Landeskirche mit ihrem Verhalten (und ggf. einem etwaigen Versagen) gegenüber den Übergriffen des NS-Staates. Symptomatisch für das Verhältnis der Kirche zu einer etwaigen Schuld schien dabei ihre Handlungsweise gegenüber den „nichtarischen“ Pfarrern Ernst (Vater) und Kurt Lehmann (Sohn) zu sein.
Zeitgenossen und Historiker bezeichneten die Geschichte der evangelischen Kirche im Nationalsozialismus als Kirchenkampf, als Kampf widerchristlicher Kreise in Staat und Partei gegen die Kirche. Diese eindeutige Frontstellung entsprach dem früh gepflegten kirchlichen Selbstbild, aber nicht der historischen Realität. Stattdessen dominierten Widersprüche, die sich theologisch mit Defiziten in der politischen bzw. der Staatsethik erklären lassen, das Bild: weitgehende Zustimmung zur Politik des Regimes und Einspruch gegen die staatliche Religionspolitik, um die Institution Kirche zu erhalten; amtliches Schweigen und individueller Protest gegen staatliches Unrecht; unermüdliches Einfordern von Rechtstiteln durch die Kirche trotz früher eigener Unterdrückungserfahrung und der Tatsache, dass Zusagen von Partei und Staat nur von taktischer Natur und Rechtsbrüche an der Tagesordnung waren.
Sehr geehrte Frau Lehmann, sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass die Evangelische Stadtkirchengemeinde Durlach gemeinsam mit der Evangelischen Erwachsenenbildung Karlsruhe und Durlach und dem Freundeskreis Pfinzgaumuseum/Historischer Verein Durlach des 70. Jahrestages der Reichspogromnacht mit einer außerordentlich eindrucksvollen Veranstaltungsreihe gedenkt. Im Rahmen dieser Veranstaltungsreihe bin ich gern heute zu Ihnen nach Durlach gekommen. Dies gibt mir die Gelegenheit, öffentlich und im Namen unserer Evangelischen Landeskirche in Baden zu jener schweren Schuld zu stehen, die unsere Kirche in den Jahren der nationalsozialistischen Herrschaft auf sich geladen hat. Darum ist es mir ein besonderes und persönliches Anliegen, Ihnen, verehrte Frau Lehmann, die Grüße unserer
Kirchenleitung zu überbringen und sie in ihrem Namen um Vergebung zu bitten für das, was die badische Kirchenleitung Ihrem Vater an schwerem Unrecht zugefügt hat.
Am 4. April 1556 machte Kurfürst Ottheinrich, soeben mit dem Ableben seines Vorgängers und Onkels Kurfürst Friedrich II. in die pfälzische Kurwürde eingerückt, durch einen zu Alzey gezeichneten Erlass die Reformation lutherischer Prägung für
die Kurpfalz verbindlich. Wenig später, am 1. Juni desselben Jahres, schloss sich die Markgrafschaft Baden-Pforzheim, die spätere Markgrafschaft Baden-Durlach, durch einen entsprechenden Erlass von Markgraf Karl II. an. Damit war die reformatorische Entwicklung im deutschen Südwesten gewissermaßen vervollständigt und zu einem ersten vorläufigen Abschluss gebracht. Grundlage reformatorischer Maßnahmen in beiden Territorien war die von dem Stuttgarter Propst Johannes Brenz erarbeitete württembergische Kirchenordnung des Jahres 1553, die Herzog Christoph im Jahr
1555 mit einer Anzahl weiterer reformatorischer Gesetzestexte für den Gebrauch seines kurfürstlichen Nachbarn, des damals noch regierenden Kurfürsten Friedrich II. von der Pfalz, hatte zusammenstellen lassen, ein Corpus, das den Kern der späteren
Großen Württembergischen Kirchenordnung von 1559 bildet.
Verbum Dei manet in aeternum
(2015)
Predigt und theologische Lehre ereignen sich nicht im luftleeren Raum. Sie sind Deutung und Orientierung konkreten Ergehens im Licht des Wortes Gottes. Wenn Sie heute freundlicherweise der Einladung zu einem Gespräch zum Thema Wort Gottes, Kirche und Konfession im Licht der Barmer Theologischen Erklärung gefolgt sind, wissend, dass dieses Gespräch durch mein mit dem 1. November 2008 wirksam gewordenes Ausscheiden aus dem aktiven Kirchendienst veranlasst ist, so möchte ich einstimmungsweise jetzt zunächst bedeuten, dass ich im Folgenden keinen abgerundeten theologischen Vortrag anbieten werde. Ich möchte vielmehr versuchen, das, was Predigt und Lehre, Gemeindeleben und kirchliches Handeln in dieser Zeit, die ich gelegentlich mitverantwortlich begleiten durfte, manchmal subkutan und eher
verborgen, manchmal aber auch ganz offenkundig geprägt hat, gewissermaßen atmosphärisch spürbar zu machen.
Gespräch heißt auf lateinisch sermo. „Sermo“, so hat der für meine Arbeit und mein Selbstverständnis als Pfarrer wichtigste Lehrer, der Heidelberger Dogmatiker Peter Brunner, an bestimmter Stelle ausgeführt, „bedeutet eigentlich ein ruhiges,
gelassenes Gespräch über einen bestimmten Gegenstand, auch eine einfache Rede im Gesprächston.“ Also möchte ich Ihnen heute einen Sermon halten, eine Ansprache und einfache Rede im Gesprächston, eine Nachdenklichkeit über die Farbe der Zeit.
Bei der Deutschen Feldpost im Zweiten Weltkrieg unterscheidet man zwischen militärischen Feldpost-Sendungen, die von
Wehrmachtsdienststellen abgesandt wurden und den Abdruck des Briefstempels oder Dienstsiegels auf der Außenseite trugen, und den Privatsendungen der Wehrmachtsangehörigen als Absender oder Empfänger, die in persönlichen Angelegenheiten verschickt wurden. Die Feldpost war uneingeschränkt ein Teil der Wehrmacht. Die postfachliche Aufsicht oblag dem Reichspostministerium in Berlin. Zugelassen waren gewöhnliche Postkarten und Briefsendungen bis 250 g, Päckchen bis 1 kg, Post- und Zahlungsanweisungen ins Feld und vom Felde, Zeitungen und Telegramme. Der Heeresfeldpostmeister im OKH ließ gelegentlich Sondermarken für (Luft-)Feldpostbriefe und Feldpostpäckchen herausbringen.
Das Judengrab von Steinach
(2017)
Wie kommt die Ruhestätte eines Juden auf einen christlichen Friedhof? Steinach war in seiner langen Geschichte nie Heimstätte von Angehörigen mosaischen Glaubens. Außerdem bestatteten die Juden ihre Toten traditionsgemäß auf Sammelfriedhöfen außerhalb christlicher Siedlungen. Nachforschungen im Archiv der Gemeinde bestätigten die Existenz eines Juden: Nikolaus Klein, 22 Jahre, geboren in Bukarest, gestorben in einem Transportzug am 5. März 1945. Handschriftlich hat
jemand nach Ende des Krieges die wenigen Angaben in die Lageskizze der Ehrengräber eingetragen. Vom Internationalen
Suchdienst in Bad Arolsen liegt eine Bestätigung vor. Damit konnte zweifelsfrei ausgeschlossen werden, dass Nikolaus Klein
nicht zu den Häftlingen der drei Haslacher Außenlager des KZs Natzwiller-Struthof im Elsass gehörte. Zeitzeugenberichte untermauerten das Ganze zusätzlich. Seinen Weg in die Vernichtung nachzuzeichnen, gestaltete sich indessen viel schwieriger.
Seit dem 1. September 1939 ist Krieg. Der Angriff der deutschen Wehrmacht auf Polen ist in vollem Gange. England und Frankreich erklären daraufhin Deutschland am 3. September 1939 den Krieg.
Zu den Familien mit wehrfähigen Männern flatterten Einberufungsbefehle. Die Grundnahrungsmittel wurden rationiert, Brot, Fleisch, Butter,
Zucker gab es nur auf Lebensmittelkarten zu kaufen. Dem „Normalverbraucher" stand die geringste Kalorienmenge zu. Schuhe und Kleidung
waren nur auf Bezugscheine erhältlich. Die Einheitsseife und Tabak gab es
auf Zuteilung zu kaufen.
Am 9. November 1918 gab Reichskanzler
Prinz Max von Baden [1867–1929] ohne eine
formelle Erklärung von Kaiser Wilhelm II.
[1859–1941] abzuwarten dessen Abdankung
bekannt. Zugleich übertrug er die Regierungsgeschäfte
auf den Reichstagsabgeordneten
Friedrich Ebert [1871–1925]. Am selben Tag
rief Philipp Scheidemann [1865–1939] vom
Berliner Reichstag die Deutsche Republik aus.
Einen Tag später, einem Sonntag, wurde eine
provisorische Landesregierung in Karlsruhe
unter dem Mannheimer Sozialdemokraten Anton
Geiß [1858–1944] gebildet. Die Ausarbeitung
einer neuen Landesverfassung nahm die
vorläufige badische Landesregierung zügig in
Angriff. Sie entschied sich, einen vorläufigen
Entwurf nicht selbst zu erstellen, sondern dies
einer Arbeitsgruppe zu überlassen. Die abschließende
Ausarbeitung der neuen Verfassung
sollte durch eine verfassungsgebende
badische Nationalversammlung erfolgen, deren
Wahl am 22. November 1918 angeordnet
und auf den 5. Januar 1919 festgesetzt wurde.
In der Öffentlichkeit wird vielfach die Ansicht vertreten, Juristen hätten sich nur ganz vereinzelt gegen das NS-Regime widersetzt. Dieser Eindruck ist nicht nur bezogen auf den aktiven Widerstand unzutreffend, sondern auch für den wesentlich breiteren Bereich der Widersetzlichkeit, der Opposition und Verweigerung im Alltag. Hier hat die zeitgeschichtliche Forschung die Kenntnis über die Einzelheiten widerständigen Verhaltens in letzter Zeit erheblich erweitert. Für den südwestdeutschen Bereich ist dies im wesentlichen der zur Universität Karlsruhe gehörenden Forschungsstelle Widerstand gegen den Nationalsozialismus im deutschen Südwesten zu verdanken. Sie hat sich im Rahmen des vom Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg geförderten Projekts „Justizgeschichte Badens und Württembergs, 1919–1953“ bereits
wiederholt mit dem Wirken badischer Juristen während der NS-Diktatur befasst.
Bitterkeit empfindet Johanna F., geb. Santo, wenn sie an die vielen rhetorisch ausgefeilten Reden denkt, die am 27. Januar 2005 von Politikern zum 60. Jahrestag der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz gehalten wurden. Keiner der Volksvertreter vergaß, an die Opfer von Nazi-Deutschland zu erinnern. Die KZ-Opfer nicht zu vergessen,
nie mehr Unrecht auf deutschem Boden zu dulden, war Inhalt aller Gedenkansprachen. Doch war die moralische Entrüstung, die Einforderung von Toleranz und Humanität im gesellschaftlichen Zusammenleben immer auch ein ernst zu nehmendes Anliegen der Redner? Entsprangen die lautstark vorgetragenen Anklagen stets auch einer edlen Gesinnung? Die Mutter von Johanna F., Elsa Santo, war vom 24. November 1944 bis zum 28. April 1945 als politisch Verfolgte im Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück inhaftiert. Eine Wiedergutmachung hat sie als Opfer des Faschismus trotz ihrer Anträge und Eingaben an die zuständigen Behörden im Land Baden-Württemberg nie erfahren. Aktenunterdrückung und
Rechtsbeugung haben jegliche Wiedergutmachung verhindert. Dieter Wiefelspütz (MdB), Innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, fasst sein Unverständnis und seine Empörung über die Vorgehensweise der Behörden gegenüber Johanna F. in einem Schreiben vom 8. September 2000 in folgenden Worten zusammen: „Ihr Schicksal und das Ihrer Mutter haben mich tief berührt und Ihr Leidensweg durch die bundesdeutsche Gerichtsbarkeit erfüllt mich mit Zorn und gleichzeitig mit Ohnmacht." Nachfolgend eine Dokumentation zu dem Schicksal von Frau Elsa Santo und ihrer Tochter Johanna.
Die Rodung und Besiedelung im oberen Schuttertal im 11. und 12. Jahrhundert erfolgte zunächst talaufwärts der Schotter, dem Loh- und Geisbergbach entlang. Schließlich erreichten die Rodungsbauern den Gebirgskamm Hünersedel-Geisberg-Hessenberg und begannen dann im 14. und 15. Jahrhundert jenseits der Wasserscheide im Harmersbächle und im Hinteren Geisberg zu roden und Hofstätten zu errichten. Vermutlich war es in der Zeit des frühen 15. Jahrhunderts, als die ersten
Siedler mit Unterstützung der Klosterherrschaft damit anfingen, die gerodeten Waldstücke im Hinteren Geisberg urbar zu machen. Da die Ertragsfähigkeit des Bodens gering war, sahen sich die siedlungswilligen Bauernfamilien genötigt, die landwirtschaftlichen Nutzflächen zur Existenzsicherung soweit wie möglich auszudehnen und dies - wissentlich oder unwissentlich - auch über die Herrschaftsgrenze hinaus. Begünstigt wurde die extensive Rodung und Urbarmachung durch die
Morphologie des Geländes, die im Hinteren Geisberg keinen eindeutigen, natürlichen Grenzverlauf zwischen der Herrschaft Fürstenberg und dem Kloster Ettenheimmünster erkennen ließ.
Zu den bedeutendsten Entdeckungen in der frühmittelalterlichen Alamannia zählt
zweifellos das Kammergrab, das im März 1966 beim Bau eines Wohnhauses auf der
„Gierhalde“ in Hüfingen zum Vorschein kam. Mit diesem Fund wurde zum ersten
Mal die bedeutende Rolle des römischen Kastellorts „Brigobannis“ in der Merowingerzeit erkennbar. Schlagartig rückte er die politischen Kräfte in unser Blickfeld, die den Gang der Geschichte auf der Baar, im Quellgebiet der Donau und an
der Kreuzung wichtiger Fernstraßen im Frühen Mittelalter bestimmt haben. Die spätere Entdeckung des großen merowingerzeitlichen Ortsgräberfeldes im Gewann „Auf Hohen“ mit seinen mehr als zwanzig Adelsgräbern hat dann
diesen ersten Hinweis eindrucksvoll bestätigt.
Vor 600 Jahren, am 6. Juni 1415, stellte König Sigismund den Juden in seinem
Reich einen Schirmbrief aus und garantierte ihnen umfassende Freiheitsrechte. [1] Es war
der letzte Freiheitsbrief, der den Juden von einem römisch-deutschen König bzw. Kaiser
ausgestellt wurde. [2]
Gesiegelt wurde die Urkunde in Konstanz, denn dort hielt sich Sigismund damals seit Monaten auf, bemüht, das Konstanzer Konzil vor dem Scheitern zu bewahren. Vor einem Ausschuss des Konzils begann in jenen Tagen das Verhör des Jan Hus,
dem Sigismund freies Geleit zugesichert hatte und dem trotz königlichen Schutzes vom
Konzil der Prozess gemacht wurde. Nicht einmal eine Woche war vergangen, dass Papst
Johannes XXIII., der auf Druck Sigismunds das Konzil einberufen hatte, von selbigem für
abgesetzt erklärt und in Haft genommen worden war. Zwei Päpste galt es noch zu einem
Rücktritt zu bewegen, gab es nicht genügend wichtigeres und drängenderes zu tun für
König Sigismund, als den Juden in seinem Reich einen Freiheitsbrief auszustellen?
Die Geschichte des badischen Landesverbands der Deutschnationalen Volkpartei (DNVP) ist ein Desiderat der südwestdeutschen Landesforschung, obwohl die Partei eine nicht unwesentliche Rolle bei der Erosion der badischen Demokratie spielte. In Baden repräsentierte die DNVP bis zu den Landtagswahlen 1929, bei denen die rechtsextremistische NSDAP insbesondere den Deutschnationalen Stimmen abschöpfen konnte und mit sechs Abgeordneten in das Karlsruher Ständehaus einzog, alleine die rechte, ja rechtsradikale sowie deutlich antisemitisch eingefärbte Opposition, zumal sie anders als im Reich niemals an der Regierungsverantwortung beteiligt war. Gemäßigte rechte Elemente, die nicht in fundamentaler Opposition zum Weimarer Staat standen, wurden in Baden bis Mitte der 1920er Jahre ausgeschieden; so verteidigte der erste Landesvorsitzende Adelbert Düringer nach der Ermordung Walther Rathenaus die Verabschiedung des
Republikschutzgesetzes, woraufhin er aus der DNVP gedrängt wurde. In der Folgezeit betrieb die badische DNVP eine radikale Obstruktionspolitik gegen das „System Weimar“ und verteidigte alle rechtsradikalen Aktivitäten und Kampagnen. 1924 forderte sie im Landtag die Aufhebung des infolge des gescheiterten Hitler-Putsches erlassenen Verbots der NSDAP. Nach den Landtagswahlen im Oktober 1929 betrieben die badischen Deutschnationalen im Landtag unter ihrem Wortführer Paul Schmitthenner einen deutlichen Annäherungskurs an die NSDAP und unterstützten deren Anträge sowie provozierende Einlassungen. Der vorliegende Aufsatz ist ein Destillat der an der Universität Heidelberg vorgelegten und von Frank Engehausen sowie Eike Wolgast betreuten Masterarbeit und kann lediglich, nicht zuletzt aufgrund der schwierigen Quellenlage, neben der Gründungsphase vor allem auf die Jahre nach 1929 detailliert eingehen.
Die innen- und außenpolitische Situation von 1945 und den Jahren danach kann man nicht verstehen ohne den Blick auf die elementaren Voraussetzungen, die der Krieg und die deutsche Niederlage für den Neubeginn geschaffen hatten. Ihre Kennzeichen waren eine völlige wirtschaftliche und finanzielle Zerrüttung, die Vernichtung großer Teile des Volksvermögens, der Arbeitsstätten und Wohnungen, die Vertreibung großer Teile der Bevölkerung und dazu die vollständige Besetzung des deutschen Staatsgebiets durch fremde Heere, Amerikaner, Engländer, Franzosen, Sowjetsoldaten, zunächst deshalb auch das Ende jeder eigenständigen deutschen Staats- und Verwaltungstätigkeit.
Die dramatischen Tage des Zusammenbruchs liegen jetzt weit über fünfzig
Jahre zurück. Die Zahl derer, die die schlimmen Tage vor der Kapitulation
und danach mit Bewusstsein miterlebt haben, verringert sich ständig. Aus
diesem Grunde mag die Veröffentlichung der Kriegschronik einer kleinen
mittelbadischen Stadt besonderes Interesse beanspruchen. Sie beruht zum
kleineren Teil auf Aktenstudium oder auf Auskünften von anderen; zum
weitaus größeren Teil hat der Verfasser die geschilderten Vorgänge an Ort
und Stelle, seit 16. Oktober 1944, miterlebt und unmittelbar schriftlich
festgehalten. Der Autor - mein Vater, Landgerichtsdirektor i. R. Dr. J. B.
Ferdinand, Chronist und Ehrenbürger der Stadt Ettenheim (1880-1967) -
hat die Niederschrift am 25. November 1945 abgeschlossen; sie umfasst
die Zeit von Kriegsbeginn im Jahre 1939 bis zum 1. November 1945.
Der in Mauer lebende Autor arbeitet seit einigen Jahren daran, die über seinen Wohnort vorhandenen Dokumente in lateinische Schrift zu übertragen, um sie den Mitbürgern und anderen Interessenten zugänglich zu machen. Eine große Quelle beherbergt das Generallandesarchiv Karlsruhe (GLA KA). Für Mauer sind die verfilmten Dokumente in der Abteilung 22_9, Nummern 64414 bis 65534 wichtig. In den Dokumenten lässt sich im Hintergrund vieles über das Leben in Mauer in den vergangenen Jahrhunderten erfahren. In der hier beschriebenen Akte, die weit über 200 Seiten hat, geht es vordergründig um eine Geldstrafe gegen den von Zyllnhardtischen Verwalter. Eigentlich handelt es sich aber um eine Auseinandersetzung zwischen Ortsadel und dem Kurfürstlichen Unteramt Dilsberg über die Rechte in Zivilsachen.
Mauer im Jahr 1820
(2015)
Für die Zeitschrift „Palaeos", die der Verein „Homo heidelbergensis von Mauer
e.V." in unregelmäßigen Abständen herausgibt', recherchierte ich 2014 hauptsächlich
im Generallandesarchiv Karlsruhe für einen Beitrag über die Geschichte der
Sandgrube, in der im Jahre 1907 der Unterkiefer des Homo heidelbergensis gefunden
worden war. Heinz Roth, Archivar der Gemeinde Mauer, machte mich darauf aufmerksam, dass im
Archiv des Rathauses in
Mauer die alten „Beilagen"
der Gemeinde-Rechnung
Mauer vorhanden
sind. Gemeinsam
sichteten wir die in
Halbleder gebundenen
Unterlagen (Abb. 1) und
ordneten sie chronologisch.
Bis auf einen Band
waren alle von 1820 bis
1908 in relativ gutem
Zustand erhalten. Deshalb
dehnte ich die Recherchen
zum Sand und
zum Sandabbau in Mauer
auf die Beilagen aus.
Nach einer Phase der stiefmütterlichen
Behandlung der Nachkriegszeit im allgemeinen und der französischen Besatzungszone im besonderen wird seit den l980er Jahren intensiv über die Zustände im deutschen Südwesten in der Zeitspanne von 1945 bis 1952 geforscht. So entstand nach und nach ein Bild, welches anfänglich mit eher düsteren Farben ausgemalt wurde. [...] Dieser Trend hat sich bis heute fast ungebrochen gehalten. Für weitere Arbeiten bleibt, noch nicht
ausgemalte Flecken zu entdecken und mit Farbnuancen zu versehen, die im Endeffekt
vielleicht irgendwo zwischen düster und hell liegen. Auf diese Weise erhält im günstigsten Fall auch das Gesamtbild eine Komposition, die dem Betrachter neue Einsichten vermittelt. Diese Aufgabe wird von mir im folgenden für einen kleinen, eng umgrenzten Bereich angegangen. Ich möchte die Ernährungslage in Freiburg 1945 bis 1947 unter den beiden Gesichtspunkten untersuchen, die im Untertitel des
Aufsatzes anklingen: Den Gesichtspunkt der sozialen Problematik und den des sich
daraus entwickelnden deutsch-französischen Politikums.
Der kürzere Teil des Tagebuchs von Clara Faisst, der die unmittelbare Nachkriegszeit bis zur Jahreswende 1919/20 umfasst und mit der Novemberrevolution beginnt, weicht deutlich von den Schilderungen der Kriegszeit ab, die neben der scharfsichtigen und scharfzüngigen Schilderung gesellschaftlicher Erscheinungsformen und Defizite in anekdotenhaftem Stil zahlreiche Einzelschicksale vorstellte. Wer nun eine Reflexion der Revolutionsereignisse in Baden erwartet, wird enttäuscht, denn über die Revolution weiß Clara Faisst nur wenig zu berichten. Klar wird indessen ihre Ablehnung der revolutionären Umwälzung insbesondere dort, wo sie die Minister der neuen Regierung in despektierlicher Weise „vorführt“. Vielmehr geht es Clara Faisst um die Frage, wie die katastrophale Niederlage zu bewältigen ist, und
wie sie vor allem aus christlicher Perspektive zu verstehen ist. Dabei wird deutlich, dass Gott für die Bewältigung der gesellschaftlichen und politischen Krise der Gegenwart in gleicher Weise in Anspruch genommen wird, wie dies bereits in der Kriegszeit mit der Hoffnung auf Gottes Beistand und den Sieg geschehen war.
Vergessen wäre gefährlich! »Verbrechen gegen die Menschlichkeit, unter anderem:
Mord, ethnische Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche
Akte gegen die Zivilbevölkerung oder: Verfolgung aufgrund von rassistischen, politischen und religiösen Motiven; unabhängig davon, ob einzelstaatliches Recht verletzt wurde.« So lautet die Definition der Londoner Charta vom 8. August 1945.
Mit dem Begriff »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« versuchten 1945 die Staaten, deren Armeen das nationalsozialistische Deutschland niedergerungen hatten, die
Verbrechen der Deutschen zu beschreiben und Maßstäbe zu ihrer Verurteilung zu
schaffen. Dass sie einen ganz wichtigen rechtsstaatlichen Grundsatz unterliefen,
indem sie den Straftatbestand erst definierten, nachdem die Taten begangen waren,
war allseits bewusst. Angesichts der jahrelangen, geplanten, massenhaft praktizierten
ungeheuerlichen Brutalität des Terror-Regimes und aller, die es unterstützten, wurde
dieser Verstoß gegen einen formalen Rechtsgrundsatz in Kauf genommen. Unter anderem auch, weil »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« zwar eine neue Formulierung war, im Kern aber nur gewachsene Grundlagen des modernen Rechts zusammenfasste – bis hin zu biblischen Grundsätzen wie »Liebe deinen Nächsten wie dich
selbst« oder eben »Du sollst nicht töten«. Diese und alle darauf aufbauenden Gebote
und Verbote brauchten angesichts der zwölf Millionen Menschen, die von den Nazis
gezielt ermordet worden waren, dringend neue Schubkraft.
August 1947: »Es wird beantragt, den Betroffenen in die Gruppe der Hauptschuldigen einzureihen«; Juni 1948: »Der Betroffene ist Belasteter«; Juni 1949: »Der Betroffene ist Minderbelasteter«. Was war das für ein Trümmerfeld, in das
Ferdinand Ostertag 1946 aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft zurückkehrte: Deutschland, zugrunde gerichtet von ihm
und seinesgleichen. In seiner eigenen Wahrnehmung hatte er alles erdenkliche Gute für dieses Land getan. Das Bild, das er von sich selbst zeichnete, zeigt einen fortschrittlichen, pflichtbewussten, korrekten, fairen, selbstlosen Mann, einen Diener des Gemeinwohls. Und eben Deutschlands. Um das er sich besonders in der Stadt bemühte, in die sein Lebensweg ihn geführt hatte – in Ludwigsburg: als Direktor der Bausparkasse GdF Wüstenrot, als Fraktionsvorsitzender der NSDAP im Gemeinderat, als ehrenamtlicher Bürgermeister.
Die politischen und wirtschaftlichen Ereignisse der Republik Baden in der Zeit der Weimarer Republik
(2016)
Das demokratische Land Baden zwischen den zwei Weltkriegen existierte nicht lange, von 1919–1933. In dieser Zeit erlebte Baden mehr Tiefen als Höhen. Die Tiefen waren die schlechte Nachkriegsentwicklung seit 1918, das Krisenjahr 1923, die Weltwirtschaftskrise von 1929 und
die sich anschließende Auflösung der badischen Demokratie ab 1933. Die erstarkte Konjunktur seit 1924 war ein Höhepunkt in der Entwicklung Badens nach dem Ersten Weltkrieg, als die Zahl der verschiedenen Industriegebiete zu- und die Arbeitslosigkeit abnahm. Nach dem
Zweiten Weltkrieg ist das Land Baden nach anfänglichen Schwierigkeiten, ob es sich mit Württemberg zu einem Bundesland zusammenschließen sollte, mit Württemberg vereinigt ein wirtschaftlich starkes und zuverlässiges demokratisches Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland geworden.
Die Badische Verfassungsurkunde von 1818 galt 100 Jahre. Nach dem Ersten Weltkrieg kam
es in Baden sehr schnell zu einer neuen Verfassung, der Badischen Verfassung vom 21. März
1919, die in einer Volksabstimmung mit großer Mehrheit gebilligt wurde. Diese demokratische
Verfassung löste die monarchisch geprägte Verfassung von 1818 ab. Die damaligen Grundrechte
erschienen in der Verfassung von 1919, sie wurden aber weiter ausgebaut, z. B. durch
den Gleichheitsgrundsatz: Männer und Frauen sind vor dem Gesetz gleich. Durch die nationalsozialistische
Herrschaft wurde die Badische Verfassung von 1919 nach fast 14 Jahren »aus
dem Verkehr gezogen«. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstand im südlichen Baden ein neuer
Staat mit Namen Baden, der sich eine neue Verfassung, die Verfassung des Landes Baden vom
19. Mai 1947 gab. Dieses Land Baden bestand nur fünf Jahre, weil seit 1953 das Land Baden-
Württemberg aus den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern
mit der Verfassung des Landes Baden-Württemberg vom 19. November 1953 entstanden ist.
Seither gibt es kein eigenständiges Land Baden mehr.
Anlässlich der im Jahr 2017 erstmals in Karlsruhe stattgefundenen Heimattage Baden-Württemberg konzipierte die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe die Ausstellung »Rheinheimisch
– Ausgewählte Erinnerungsorte am Oberrhein« (Laufzeit vom 8. November 2017 bis 3. Februar 2018), in deren Zentrum zwölf Erinnerungsorte der badischen Region standen.
In einem unscheinbaren Buch, das in braunem
Packpapier eingebunden war, wurde das lang vermisste Original der Chronik über den 30-jährigen
Krieg1 im Archiv des Klosters St. Ursula entdeckt.
Die Schreiberin war die damalige Priorin der
Klarissen und spätere Äbtissin Juliana Ernstin, eine
Villinger Bürgerstochter. Sie war Zeitzeugin und
konnte deshalb die Schrecken des 30-jährigen
Krieges aus eigener Erfahrung schildern. Lange
Zeit war diese wichtige Quelle nicht auffindbar.
Nun kann dieser Bericht, der nicht nur für
Villingen, sondern für den ganzen südwestdeutschen Raum von großer Bedeutung ist, der
Allgemeinheit vorgestellt werden. Die Chronik
wurde in lesbares Deutsch übertragen, ohne aber
den Satzbau gravierend zu ändern. Die mit „und“
verbundenen langen Sätze wurden öfters geteilt,
um die Anhäufung von Haupt- und Nebensätzen
zu umgehen.
Schon zu Beginn der 1520er-Jahre stießen die Ideen der Reformation in einzelnen Gemeinden
des heutigen Neckar-Odenwald-Kreises auf offene Ohren. Begünstigt durch die Möglichkeiten
des Buchdrucks, fanden die Schrift en Martin Luthers unter belesenen Geistlichen, beim
ritterschaftlichen Adel und städtischen Bürgertum ein lebhaftes Interesse. Eine Signalwirkung
war zweifellos der Heidelberger Disputation (1518) zuzuschreiben. Das entschlossene Auftreten
des Wittenberger Reformators, der hier erstmals seine neu entdeckte Rechtfertigungslehre
entfaltete, wurde für eine Reihe junger Theologen, darunter Martin Bucer, Johannes Brenz
und Erhard Schnepf, zum Initialerlebnis.
Der Beitrag untersucht die zentralen programmatischen Stellungnahmen der badischen Revolutionäre aus den Jahren 1848/49 unter der Fragestellung, welche staatspolitischen Ziele sie verfolgten und welche Bedeutung nationale und regionale Perspektiven in diesem Kontext hatten. Der Schwerpunkt liegt dabei im Mai und Juni 1849, als es den badischen Revolutionären zunehmend schwerer fiel,
Konzepte für eine Republikanisierung Deutschlands zu entwerfen, und folglich ein badisches Sonderbewusstsein stärker zur Geltung kam.
Zu den traditionellen konstitutiven Elementen einer badischen Identität wie gemeinsamen sozialen, wirtschaftlichen, sprachlichen
oder konfessionellen Erfahrungen und vor allem der Zugehörigkeit zu einem hierarchisch gegliederten Personenverband mit der Herrscherfamilie an der Spitze, kam im 19. Jahrhundert die rechtliche und weitgehend auch politische Egalisierung der Badener auf der
Grundlage einer modernen Verfassungsordnung hinzu. Welche Bedeutung die Zeitgenossen diesem neuen konstitutiven Element
badischer Identität zumaßen, lässt sich anhand der Feiern aufzeigen, die zu den Jubiläen der badischen Verfassung von 1818 veranstaltet
wurden: zunächst in einem zeituntypisch kurzen Erinnerungszyklus von 25 Jahren sowie nach 50 und 100 Jahren jeweils in besonderen
politischen Krisenkonstellationen, in denen der Fortbestand der Verfassung in hohem Maße gefährdet erscheinen konnte.
Tatort Heidelberg
(2019)
Auf der Grundlage einer Verordnung der Reichsregierung vom 21. März 1933 wurden reichsweit Sondergerichte gebildet, deren Zuständigkeit sich zunächst auf Delikte erstreckte, die nach zwei Notverordnungen strafbar wurden, mit denen die Nationalsozialisten
zum Zwecke ihrer Machtübernahme den Rechtsstaat aushöhlten: die sogenannte Reichstagsbrandverordnung („zum Schutz von Volk und Staat“) vom 28. Februar und die Verordnung „zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung“ vom 21. März 1933. Letztere kriminalisierte unter anderem Aussagen, die „das Wohl des Reiches oder eines Landes oder der Reichsregierung
oder einer Landesregierung oder der hinter diesen Regierungen stehenden Parteien oder Verbänden“ schwer schädigten. Damit wurde den Justizbehörden quasi eine Generalvollmacht erteilt, dissentierende politische Meinungsäußerungen, auch wenn sie nicht öffentlich vorgebracht wurden, zu unterdrücken. Für die Sondergerichte, deren Zuständigkeiten später noch erheblich ausgedehnt wurden, zum Beispiel auf Vergehen nach der Verordnung „gegen Volksschädlinge“ vom 5. September 1939, wurde die Strafprozessordnung in mehreren Punkten aufgeweicht, um ihre Verfahren zu beschleunigen: Mündliche Verhandlungen über den Haftbefehl fanden ebenso wenig statt wie gerichtliche Voruntersuchungen, die Ladungsfristen konnten auf 24 Stunden herabgesetzt werden, Vernehmungsergebnisse mussten in die Hauptverhandlungsprotokolle nicht aufgenommen werden, und gegen Entscheidungen der Sondergerichte waren Rechtsmittel nicht zulässig.
Weit weniger stark im kollektiven Gedächtnis verankert als der gescheiterte Hitler-Ludendorff-Putsch in München vom 9. und 10. November 1923 sind die kommunistischen Umsturzversuche vom Oktober desselben Jahres, obwohl beide Aktionen eng miteinander verknüpft waren: Während der Antibolschewismus eine der stärksten Antriebskräfte der nationalsozialistischen Staatsstreichpläne war, setzten die Kommunisten im Herbst 1923 darauf, die Niederschlagung eines rechtsradikalen Putsches, den man als unmittelbar bevorstehend erwartete, zu einem revolutionären Umsturz auszunutzen. Anders als der nationalsozialistische Putsch, der auf Bayern begrenzt war, handelte es sich bei den Plänen für den „Deutschen Oktober“, die vom Exekutivkomitee der Kommunistischen Internationale in Moskau ausgingen, um ein regional breit angelegtes Unternehmen, das zwar auf die kommunistischen Hochburgen Sachsen, Thüringen und Hamburg fokussierte, aber ein reichsweites Netz von „Proletarischen Hundertschaften“ als Fußtruppen der Revolution zu knüpfen versuchte.
Die Säkularisation der Klöster und Bischofsresidenzen brachte den badischen Staat in den Besitz nicht nur der Gebäude und Ländereien, sondern auch des gesamten beweglichen Ausstattungsguts, von Möbeln und Hausrat bis zu den Kirchenschätzen. Aus den Konventsgebäuden, die ihre Nutzung verloren, wurde das Mobiliar ausgeräumt und verwertet. Gleiches galt für die Klosterkirchen, soweit sie nicht als Gemeindepfarrkirchen eine neue Funktion erhielten. Vor Ort verblieb nur dasjenige, was für den Gottesdienst und, sofern es eine solche gab, für die Wallfahrt benötigt wurde.
Die heutige Badische Staatskapelle ist aus der Hofkapelle des Markgrafen von Baden-Durlach hervorgegangen, die 1662 am Durlacher Hof gegründet wurde. Sie ist deren lückenlose Nachfolgerin. Im Lauf ihrer Geschichte hat sie viele große Zeiten unter bedeutenden Dirigenten erlebt, aber auch schwierige Phasen durchstehen müssen. Die allgemeine Geschichte des Karlsruher Theaters in der Zeit des Dritten
Reiches ist verschiedentlich aufgearbeitet worden, doch die Badische Staatskapelle ist bislang noch nicht Gegenstand einer speziellen Betrachtung gewesen. Die Bibliothek des Staatstheaters verwahrt unter anderem sämtliche Programmzettel und -hefte sowie die monatlich erschienenen „Bühnenblätter“, deren systematische Auswertung Einblick in den Theater- und Orchesterbetrieb gewährt. Daran und anhand umfänglicher Akten sowohl aus den Beständen des Badischen Staatstheaters als auch des badischen Kultusministeriums im Generallandesarchiv Karlsruhe lassen sich die Ereignisse jener zwölf Jahre unter dem NS-Regime nachzeichnen.
Zu einem fürstlichen Hof, sei er weltlich oder geistlich, gehörten Sammlungen verschiedenster Art. Der absolutistische Regent repräsentierte in seiner Person und seiner Hofhaltung sein ganzes Land und dessen Wohlstand. Der ganze Kosmos mit allen seinen Aspekten sollte in den Sammlungen vertreten sein, so entsprach es dem universalen Bildungsanspruch frühneuzeitlicher Gelehrter. Nicht nur Wissenschaftler pflegten ein derartiges Bildungsideal. Adelige erhielten in ihrer Jugend
in der Regel eine umfassende Ausbildung, die ihnen zwar nicht unbedingt Expertenwissen vermittelte, es ihnen aber ermöglichte, in Gesprächen über Kunst, Philosophie, Literatur und Geschichte ebenso wie Naturwissenschaft, Wirtschaft und Technik sachkundig mitzureden. Wissenschaftliche und künstlerische Interessen zu pflegen, war Teil ihres Selbstverständnisses. Dies gilt für Adelige beiderlei Geschlechts, wobei die Frauen sich zumeist nur den „schönen Künsten" widmeten. Je nach persönlichem Interesse vertieften sich einzelne Persönlichkeiten derart intensiv in bestimmte
Themenbereiche, dass ihr Wissen von Fachleuten anerkannt und ihre Sammlungen weithin berühmt wurden. Markgräfin Caroline Louise, die erste Gemahlin Karl Friedrichs, trug beispielsweise eine große Zahl von Gemälden vor allem niederländischer Künstler zusammen. Für die Porzellansammlung der Markgräfin Sibylla Augusta bildet das sogenannte
„Porzellanschloss" Favorite bei Rastatt einen prächtigen Rahmen.
Seit einigen hundert Jahren steht im Süden der Gemarkung des Dorfes Stebbach
nahe der ehemaligen Grenze zu Württemberg in der Eselshohl, einem rund 200 m
langen Abschnitt des Niederhöf er Weges, ein schmuckloses, grob aus Sandstein
gehauenes Steinkreuz. Zwischenzeitlich schien es verschwunden zu sein, denn
Jahrzehnte lang war es nicht mehr zu sehen. Irgendwann - vermutlich in den 60er
Jahren des vergangenen Jahrhunderts - war das Steinkreuz aufgrund äußerer Einwirkungen
oder mangelnder Standfestigkeit umgefallen, ohne dass jemand davon
Notiz genommen hätte, und rutschte die Böschung des Hohlwegs, sich tiefer in die
Erde eingrabend, bis zur Sohle hin ab. Jeglichen Einflüssen, selbst modernsten
landwirtschaftlichen Maschinen, ja sogar dem den Sandstein angreifenden und so
zerstörend wirkenden sauren Regen trotzend, überstand es unbeachtet und überwuchert
von üppigem Pflanzenwuchs im Kraichgauer Lös. Erst im Februar 1998
wurde es von Wolfgang Rein, einem Stebbacher Landwirt, der den genauen Standort
des Steinkreuzes kannte, auf Bitten von Günter Walter aus Stetten ausgegraben
und damit wieder zugänglich gemacht.
Der Glaube an verborgene Kräfte und an das übersinnliche war in der Frühen Neuzeit ab 1500 in Mitteleuropa weit verbreitet und regte die Phantasie der gesamten Bevölkerung an. Einen Zauberer- und Hexenglauben gab es schon in der Antike und im Mittelalter, doch gegen Verdächtige kam es nur vereinzelt zu Prozessen oder gar zu Hinrichtungen. Erst als der Dominikaner und Inquisitor Heinrich Kramer sein Traktat ,Hexenhammer' 1486 veröffentlicht, ein Werk, das Hexenverfolgungen auf der Grundlage der Hexenbulle (1484) von Papst lnnozenz VIII. legitimiert, ist die Grundlage für eine systematische Hexenjagd bereitet.
Gemmingen gehört zu jenen Dörfern im Kraichgau, die nur wenige Jahre nach der Gründung des Klosters Lorsch durch Schenkungen im Jahre 769 urkundliche Erwähnung fanden. Anlässlich des 1250. Jubiläums der ersten Nennung des Dorfes 2019 wurden mehrere Führungen angeboten, die an historisch wichtigen Stationen Halt machten, um über Ereignisse aus der Gemminger Ortsgeschichte zu informieren.
Im August 1878 verfasste der ‚obrigkeitlich entlassene Bürgermeister‘
Adolf Heinrich Raußmüller ein Gutachten, dessen Grundlagen die älteste
Urkunde über die Verleihung der
Stadtrechte an Eppingen von 1303,
die Urkunden über den Erwerb von
Mühlbach von 1365 und 1372, Dokumente über die Waldteilung zwischen
Eppingen und Kleingartach sowie die
schriftlich niedergelegten Privilegien
der Stadt Eppingen gewesen sein
müssen „so derselben von Ihrer Kurfürstlichen Durchlaucht Herr Karl
Theodor, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Ober- und Niederbayern … unterm 10. Oktober 1781 gnädigst
ertheilet worden.“ Der Verfasser nennt
weder den Anlass noch den Adressaten
bzw. Auftraggeber des Gutachtens,
doch der Inhalt lässt keinen Zweifel
aufkommen: Das ‚Gutachten‘ beschäftigt sich mit den althergebrachten
Nutzungsrechten am Eppinger Wald
und sollte vermutlich der Klärung noch
offener Fragen dienen.
Das Verlangen nach einer Reform der Kirche war schon vor 1517 zu verspüren.
Luthers 95 Thesen bildeten dann den Auslöser der nun folgenden Reformationsbewegung.
Wesentliche Voraussetzungen der Reformation sind in den Reformbewegungen des 15. Jahrhunderts zu suchen, die die Kirche ebenso betrafen, wie
das politische Leben und die Bildung. Überhaupt kann das 15. Jahrhundert als
Zeit der Reformen bezeichnet werden. Das heißt, dass der Reformbegriff bereits
geläufig war und es lediglich auf einer Übereinkunft der Historiker beruht, dass
wir einerseits von den Reformbewegungen des 15. Jahrhunderts reden, andererseits aber von der Reformation des 16. Jahrhunderts. Grundlegend für beide
Begriffe ist das lateinische Wort »reformatio«, das so viel wie Wiederherstellung
oder Erneuerung bedeutet.
Die Kirchenbücher im Herzogtum Württemberg, dem größten Territorium
des nachmaligen Königreichs, dessen Gebiet bis zum heutigen Tag den größten
Teil der Landeskirche bildet, gehen auf das Jahr 1557/58 zurück. [1] In der Visi -
tationsordnung vom 2. Februar 1557 wurde von Herzog Christoph die Führung von Taufbüchern angeordnet. [2] Diese werden auch in der 1559 erschie -
nenen Großen Württembergischen Kirchenordnung erwähnt, denn hier wird
den Visitatoren aufgetragen, den »Catalogum mit den getaufften Kindern« zu
überprüfen. [3] Im Gegensatz zur Einführung der Taufbücher [4] ist ein Erlass für
die Anlegung von Registern der Eheschließungen und Beerdigungen, also der
Führung von Ehe- und Totenbüchern, die alsbald nach den Taufbüchern beginnen, nicht bekannt. [5] In den meisten Fällen wurden diese drei ursprünglichen
Sparten der kirchlichen Register in einem Band eingetragen, der in kleinen
Gemeinden oft hundert und mehr Jahre seinem Zweck diente. Später wurden
dann für jedes der drei Register eigene Bände angelegt.
Im Jahre 1913 – also noch zu Zeiten der formalen Geltung des landesherrlichen Kirchenregiments in Baden – definierte die RGG (in erster Aufl.) den Begriff „als ein(en) wenig glücklich(en) Ausdruck für die Sonderstellung, die in den deutschen ev. Landeskirchen der Landesherr als Kirchenglied einnimmt. Als Summepiscopus (= Erster oder Oberbischof) ist der Landesherr Träger des *Kirchenregiments […]; über die Ableitung dieses Rechtes vgl. *Episcopalismus […], *Territorialismus, *Kollegialismus. Ueber die Bedeutung und den Wert dieser Stellung des Landesherrn vgl. *Landesherrliches Kirchenregiment […]“ Damit sind bereits zwei Erkenntnisse gewonnen: erstens geht es um die kirchenverfassungsmäßige Sonderstellung des Fürsten in der evangelischen Kirche; und zweitens ist der diese bezeichnende Begriff als „wenig glücklich“. Zwar verrät der
Verfasser (Förster) nicht, warum die Begrifflichkeit ihn unglücklich stimmt, aber vielleicht nahmen wir eben schon beim Hören an seinem Unglück Anteil, wenn wir den ganzen Verweiskatalog auf die staatskirchenrechtlichen Begriffe zur Kenntnis
nahmen, die manchen unter uns im Laufe des zweiten theologischen Examens zum ersten und vielfach auch letzten Mal im Fach Kirchenrecht vor Augen getreten sind. Wie war das noch mit Episkopalismus, Territorialismus und Kollegialismus?
Nun möchte ich Ihnen sogleich diese Sorge nehmen, dass wir in diesem Kurzvortrag den Begriffskatalog abarbeiten könnten. Dazu fehlt uns die Zeit und es soll ja um die badischen Verhältnisse gehen. Zugleich muss uns klar sein, dass Begriff und
Wesen des Summepiskopates nicht isoliert zu entwickeln sind, sondern historische Voraussetzungen und Niederschläge kennen, die anhand ausgewählter Stationen der badischen Kirchengeschichte beschrieben werden sollen.
Am Sonntag, den 31. Oktober 1909, morgens um 11 Uhr, also am Reformationstag und also fünf Jahre vor Ausbruch des Ersten und 30 Jahre vor Ausbruch des Zweiten Weltkriegs bot sich in der Heidelberger Peterskirche ein merkwürdiges und zugleich bedrückendes Schauspiel: der akademische Trauergottesdienst für die Theologen Adolf Hausrath († 2. August), Adalbert Merx († 4. August) und Heinrich Bassermann († 29. August). Mit ihnen verabschiedete sich ein erheblicher Teil der prägenden Theologen, die nach der Krise der Fakultät in den 1870er Jahren den liberalen Ruf der Heidelberger Theologie hatten begründen helfen; liberal und fürstlich hochdekoriert, und (insbesondere Hausrath) von einer preußenkritischen zu einer propreußisch-nationalen Option sich durchringend. Vor allem Bassermann und Hausrath gehörten dabei durch Geburt oder Heirat Milieus an, die mit Kriegsbeginn zerbrachen. Die nationalliberale Bindung war das eine, die am Handel orientierte und kosmopolitische Herkunft ein anderes. Man denke nur – jetzt erneut Hausrath als Beispiel genommen
– an die Familienbeziehungen des Theologen zu den Familien Weber oder auch Baumgarten. Nun war Max Weber kein Theologe und der mit ihm verbundene Ernst Troeltsch Theologe nur bis 1915, und der dem gleichen Dunstkreis entsprungene badische Theologe Otto Baumgarten – auch er sprach 1915 vom Krieg als Erneuerung und Wiedergeburt des deutschen Volkes – wirkte in Kiel. Das vielleicht aufreizende „name dropping“ soll ein methodisches Problem spiegeln, nämlich: Auch die im Folgenden zu nennenden Heidelberger Theologen standen als Individuen in weiten und weiteren Kontexten, die keineswegs innerhalb des Vortrags erhellt werden können. Und sie standen in Kontexten, die wohl wirkmächtiger waren als das Biotop Theologische Fakultät.
Im „Grundkurs Theologie“, einer Bildungsinitiative der badischen Landeskirche, wurde ich von einer Kirchengemeinderätin aus Heinsheim a. N. auf einen Katechismus aufmerksam gemacht, von dessen Existenz man wisse, der aber seit Jahren (vielleicht sogar Jahrzehnten) verschollen sei. In einer im „Grundkurs“ vorgelegten kleinen Gemeindegeschichte wurde das zum Katechismus Einschlägige (teilweise) aus Kirchenbüchern und Ortschroniken zusammengetragen, darunter auch der Titel
des besagten Katechismus: Kinderlehr oder: Katechistische Unterweisung für die in dem Hochadligen Flecken Heinsheim sich befindende Jugend. Ein Ergebnis dieser Forschungen war freilich auch der zu vermutende Verlust eines Unikats – schmerzlich
aus gleich mehreren Gründen: So schien von Interesse, als wie originell im Gesamtspektrum der südwestdeutschen katechetischen Tradition ein für den topographischen Mikrokosmos eines reichsritterschaftlichen Dorfes geschaffener Katechismus einzuschätzen sei.
Eine der wesentlichen Erkenntnisse der Kirchenkampfforschung von vor bereits 30 Jahren ist gewesen, dass eine Darstellung des Kirchenkampfes nicht 1932 oder 1933 einsetzen kann, sondern schon und insbesondere die Vorgeschichte: die Geschichte der Weimarer Republik, zu betrachten ist. Hier, in einer vor allem theologiegeschichtlichen Betrachtung, bedeutet das die Frage der allgemeinen Umbrüche 1918/19 zu konzentrieren auf die spezielle Frage nach theologischen Einstellungen, Prägungen und Mentalitäten. Genauer betrachtet stellt sich hier umgehend ein Problem: nämlich ob die Prägung der Akteure als genus subjectivus oder objectivus zu verstehen sei. Will sagen: Geht es um die Frage, wer in der Weimarer Republik die Theologie geprägt hat, vor allem im Umkreis der Universität Heidelberg, oder geht es um die Frage, wer im kirchlichen Dienst der badischen Landeskirche mit welcher theologischen Prägung agierte? Oder geht es um die Frage, ob und wieweit bei den nun strukturell transformierten Akteuren, nämlich den Kirchenparteien, theologische Strömungen zu erkennen sind, die explizit oder implizit auf theologischen Prägungen beruhen? Mit den Fragen sind erste und vorläufige Antworten schon vorbereitet. In aller Vorläufigkeit – auch hier machen sich schmerzlich Forschungsdesiderate bemerkbar – sind heute alle drei Aspekte zu würdigen. Ich betone die Vorläufigkeit der hier vorgetragenen Beobachtungen.
Die kirchenpolitische Neuorientierung unter Friedrich III. (1515; reg. 1559–1576), deren Gipfel die Einführung des Catechismus Oder Christliche(n) Vnderrricht(s) / wie der in Kirchen vnd Schulen der Churfürstlichen Pfaltz getrieben wird bildet, wurzelte bereits in den reformatorischen Maßnahmen Kurfürst Ottheinrichs von der Pfalz (1556–1559). Es war dem Kurfürsten nicht gelungen, mittels der lutherischen Kirchenordnung von 1556 die religiöse Lage zu befrieden, was auch durch eine unglückliche Berufungspolitik verursacht war. Bereits unter Ottheinrich wurden – in eher reformiertem Geiste – die Bilder in den Kirchen zurückgedrängt. Hauptstreitpunkt der Heidelberger Theologen war freilich die Lehre vom Abendmahl, die zum handgreiflich ausgetragenen Streit zwischen Wilhelm Klebitz und Tilman Heshus und schließlich zur Entlassung beider führte. Ottheinrichs Nachfolger Friedrich III. erhoffte weitere Klärung durch ein Gutachten Melanchthons, dass dieser wenige Wochen vor seinem Tode im November 1559 erstattet hat und das Friedrich noch 1560 drucken ließ. Melanchthon war sich über die kirchenpolitische Brisanz durchaus im Klaren, wenn er sagte: Es ist nicht schwer, aber gefährlich, darauf eine Antwort zu
geben.
Ein paar Vorbemerkungen will ich vorausschicken, Vorbemerkungen, die ins rechte Licht rücken sollen, was ich anschließend als Bemerkungen vortragen möchte. Zum einen möchte ich denen danken, die in den vorangegangenen Präsentationen
verdrängtes und vergessenes Leben wieder ins Gedächtnis gerückt haben. Das war schon ein wesentliches Element unseres Seminars gewesen, und das ist wieder deutlich vor Augen getreten. Es sind Opferprofile entstanden, was uns auf den weiteren Problemkreis der Opfer- bzw. Täterorientierung in unserer Gesellschaft hinweist. Es ging im Seminar um Menschen, die man gewaltsam zu Tode gebracht hat; nicht um die Frage von Schuld der Täter, auch nicht um die Frage des Widerstandes oder um eine historische Einordnung der weltanschaulichen Hintergründe der Eugenik bis zur Tötung geistig beeinträchtigter Menschen, als deren Initial wir die sog. Aktion T 4 kennenlernen mussten. All das kann und will ich hier gar nicht nachliefern. Was ich aber versuchen will, ist eine vielleicht weiterführende Wahrnehmungen zu schildern, die ihrerseits auch nur als Randbemerkungen gelten können. Anlass bieten mir dazu die wirklich guten Seminarhausarbeiten, insbesondere von Frau Kreß, Herrn Kraul, Frau Möller und Frau Wittmann, die mir Gelegenheit geben, ein paar Sachverhalte in Erinnerung zu rufen, die auch territorialgeschichtlich von Bedeutung sind.
»… und ruht in Gottes Hand«
(2021)
Die Union der lutherischen und reformierten Kirche in Baden ist von der Geschichte des entstehenden Großherzogtums nicht zu trennen. Möglich wurde die Union durch die Auflösung des konfessionellen Kirchentums. Sinnvoll wurde sie als Bündelung der protestantischen Kräfte in einer mehrheitlich katholischen Bevölkerung und zur Konsolidierung der als Staatsanstalt begriffenen Kirche. In kirchlicher Sicht ging es um zwei Errungenschaften: die Bildung einer vereinigten Kirche aus dem Geist der freien Schriftforschung und einer für die Kirchengemeinschaft tragfähigen konsensualen Lehre im Abendmahl. Nicht vollendet war die Union für die, denen zur freien Kirche auch die Freiheit einer selbständigen Kirche gehörte, die in der verfassungsmäßigen Gestalt der Generalsynode als Repräsentativorgan zur Geltung kommen sollte. Darin liegt die geschichtliche Dynamik der der Unionskirche im 19. Jahrhundert.
Als Ende der 1990er-Jahre die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" auf den Weg
gebracht wurde, die Entschädigungsleistungen an ehemalige Zwangsarbeiterinnen und
Zwangsarbeiter in Deutschland aus Mitteln des Bundes und der Wirtschaft bereitstellen und
verteilen sollte, da war die Zwangsarbeitergeschichte und die Auseinandersetzung mit ihr in aller Munde. Sie wurde im Vorfeld der Gesetzgebung lebhaft und strittig diskutiert, und zwar
nicht nur hierzulande. Schon während der Auszahlung der 5, 1 Milliarden Euro aus dem
Stiftungsfond an die Betroffenen, die nach einem aufwendigen und mühseligen Antrag - und
Prüfungsverfahren zustande kam und die gewiss in vielen Fällen segensreich, in anderen aber
auch mit Härten und Enttäuschungen verbunden war, begann aber da öffentliche Interesse an
der Zwangsarbeiterthematik nachzulassen. Heute ist sie aus dem Bewusstsein des Normalbürgers bereits wieder weitgehend verdrängt.
Die Stadt Freiburg, die damals, auf dem Höhepunkt der Debatte im Mai 2001 , sozusagen als
Soforthilfe in Anbetracht de ich immer wieder verzögernden Au zahlungsbeginn eine eigene
städtische Entschädigungsleistung an ehemalige Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen im
Stadtgebiet beschlossen hatte, ist allerdings immer noch mit dem Thema befasst. Erst 2007 hat
sich nämlich die russische Zwangsarbeiterstiftung bereitgefunden, sich mit der Stadt vertraglich über die Zahlung an ihre betroffenen Landsleute zu einigen, so dass nun endlich auch die
letzten Gelder fließen können.
Die von den Nationalsozialisten eingeleitete Ausrottung der Sinti und Roma hat einen langen
Vorlauf in Europa und Deutschland. Sie konnte sich auf Vorurteile, auf Misstrauen und
Abneigung bis hin zu offener Feindschaft stützen, die sich seit dem Mittelalter in der
Bevölkerung entwickelt hatten und fest verwurzelt waren.
In Freiburg - wie überall in Deutschland - verlief die „Aussonderung aus der Volksgemeinschaft" nach 1933 fast reibungslos. Offene Proteste oder Widerstand gab es nicht. Im
Gegenteil! Obwohl viele Sinti wie auch die Juden als deutsche Staatsbürger integriert waren
und sogar im Ersten Weltkrieg die ihnen doch immer wieder abgesprochene patriotische
Gesinnung gezeigt hatten, konnten sich die Nazis stillschweigender Zustimmung weiter
Bevölkerungskreise zu ihrem Vorgehen sicher sein. ,,Das Feindbild ,Zigeuner' war", wie es
Reimar Gilsenbach formuliert, ,,altüberliefert, es war in der Masse der Deutschen stärker verinnerlicht als das Feindbild ,Jude' ... "[1]
Behördliche Erlasse gegen die Sinti und Roma gibt es seit dem Mittelalter und schon ein
erster Höhepunkt dabei ist mit dem Namen Freiburg verbunden. Zu den vielen
Beratungsthemen, die 1498 auf der Tagesordnung des von Kaiser Maximilian I. nach Freiburg
einberufenen Reichstages standen, gehörte auch die Frage, wie zu verfahren sei mit denen, "so
sich zcigeiner nennen und wider und für in die land ziehen etc." [2] Angeblich besaß man "glauplich
anzeig, dass sie eifarer, usspeer und verkuntschafter der cristen lant", also Spione der Türken,
die das Heilige Römische Reich bedrohten, seien. Alle Reichsstände wurden angewiesen, bis
Ostern 1499 die Sinti und Roma aus "den landen teutscher nacion" zu vertreiben. Wer sie danach
noch oder wieder im Reich antreffe, dürfe ungestraft gegen sie vorgehen.
Von der Idee zur Realisierung
Die Idee für einen Geschichts- und Naturlehrpfad in Villingen-Schwenningen kam ursprünglich
von Schwenninger Bürgern, die für ihren Stadtbezirk ein solches Projekt wünschten. Der Heimatverein Schwenningen nahm sich zusammen mit dem
Schwäbischen Albverein und dem Schwarz waldverein dieses Vorschlags an und plante mit dem
damaligen Leiter des städtischen Forstamtes, Eberhard Härle, solch einen Pfad. Der Sturm Lothar verhinderte die baldige Umsetzung des Planes. Auf
Initiative von Dr. Tobias Kühn, dem Nachfolger von
Herrn Härle, wurde der Plan 2005 wieder aufgegriffen.
Am 10. Juni 1969 fand die Gründungsversammlung des heutigen Geschichts- und Heimatvereins Villingen e.V. statt. Der Verein feiert im Jahr 2019 seinen 50. Geburtstag. Es ist sicher verwunderlich, dass bei der jahrhundertelangen, sehr
umfangreichen und wertvollen Geschichte dieser Stadt erst vor 50 Jahren dieser Verein gegründet wurde. Andererseits können wir dankbar sein, dass es damals einigen geschichtsbewussten und -interessierten Persönlichkeiten wichtig war, diese für die Stadt und deren Geschichts- und Heimaterforschung wichtige Aufgabe einem ins Vereinsregister eingetragenen Verein zu übertragen. Dieser Bericht soll Einblick geben über die Geschichts- und Heimatforschung in Villingen vor der Entstehung des Vereins bis zur Gründung im Jahr 1969 und den Beginn der Arbeit im Verein.
„Drei Töchter kann man verheiraten, die anderen sollen ins Kloster gehen", wird Otto I. von Mosbach (reg. 1410-1461) zitiert – konnte doch mehrfache Ausgabe standesgemäßer Mitgift die Stammfamilie gefährden. Die Aufnahme in ein Kloster war ehrenhaft für Person und Familie – Verhandlungssache – und ohnehin stand jede ledige Frau in der Munt des Familienpräses. Dass sich Frauen ins Kloster gesehnt hätten, weil sie dort, und nur dort, die Kulturtechniken lesen, schreiben, rechnen lernen konnten, ist ein Postulat, das für die Frauenklöster der Region jedenfalls nicht bezeugt ist.
Über die Grundlinien der Entwicklung der deutschen Tagespresse zwischen
1933 und 1945 besteht seit langem Klarheit: Das breit entfaltete, pluralistische Zeitungswesen der Weimarer Republik wurde von den Nationalsozialisten in mehreren Wellen drastisch beschnitten und inhaltlich in ein enges Korsett gezwängt. Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs existierte nur noch ein Bruchteil der Blätter, die es 1932 gegeben hatte – und fast alle davon waren in der Hand der NSDAP. Von „Zeitungen“ war dabei eigentlich kaum noch zu reden. Es handelte
sich nur noch um eine Art Flugblätter mit Durchhaltepropaganda.
Vor ziemlich genau vierzig Jahren hat der Archivar Günter Cordes, Kurator der im Hauptstaatsarchiv Stuttgart gezeigten Ausstellung »Krieg. Revolution. Republik«, einen Vortrag vor dem Historischen Verein Ludwigsburg gehalten. Thema: Das Revolutionsjahr 1918/19 in Württemberg und die Ereignisse in Ludwigsburg. In den Ludwigsburger Geschichtsblättern 1980 ist der Vortrag abgedruckt. Kurz war ich versucht, ihn einfach vorzulesen. Ich weiß nicht, ob es aufgefallen wäre, dass es sich dabei um Forschungsergebnisse von vor vierzig Jahren handelt. Das liegt natürlich zum einen daran, dass Herr Cordes hervorragend gearbeitet hat und viele Fakten kenntnisreich und gut strukturiert erläuterte. Das zeigt zum anderen aber auch, dass sich in der Forschung zu Revolution und Weimarer Republik lange Zeit vergleichsweise wenig getan hat. Alexander Gallus sprach 2010 von der »vergessenen Revolution«.
Der folgende Artikel zeigt die Ergebnisse des Schulprojekts »Badische Verfassung 1818«, das bereits im vergangenen Heft angekündigt wurde. Der erste Teil befasst sich mit der Frage, welchen Sinn ein solches Projekt haben kann, zum anderen wird kurz darauf eingegangen, wie Schulen und Lehrer gefunden wurden, die bereit waren, das Thema im Unterricht oder als
Projekt in ihren Klassen umzusetzen. Der zweite Teil gibt einen Überblick über die Projekte, die bereits durchgeführt wurden und diejenigen, die noch geplant werden.
Kriegsende in Lahr 1945
(2019)
Der Zweite Weltkrieg endete in Europa erst, nachdem das Deutsche Reich von den Alliierten militärisch besiegt und besetzt worden war. Zwar hatten die Westalliierten bereits seit Herbst 1944 versucht, durch eine Intensivierung des Luftkriegs die Moral der deutschen Zivilbevölkerung zu brechen, das NS-Regime zu destabilisieren und so ein schnelles Kriegsende herbeizuführen, doch kam es in den letzten Kriegsmonaten seitens der Zivilbevölkerung allenfalls zu lokal isolierten Widerstandshandlungen. Diese waren in der Regel nicht politisch motiviert, sondern spontane Aktionen Einzelner oder kleiner Gruppen mit dem Ziel, die (weitere) Zerstörung des persönlichen Lebensumfeldes durch letzte Rückzugsgefechte der Wehrmacht zu verhindern und die eigene (materielle) Existenz zu sichern. Die an einer möglichst langen Fortführung des Krieges interessierte nationalsozialistische Führungselite reagierte auf diese Auflösungserscheinungen innerhalb der ,Heimatfront' mit brutalen Mitteln. Der „Flaggenbefehl“ Himmlers von Anfang April 1945, wonach Angehörige der Polizei und Wehrmacht „[g]egen das Heraushängen weisser Tücher, das Öffnen bereits geschlossener Panzersperren, das Nichtantreten zum Volkssturm und ähnliche Erscheinungen[ ... ] mit härtesten Massnahmen durchzugreifen“ hatten, war hierfür symptomatisch. Für den Gau Baden sind zahlreiche Fälle belegt, in denen Angehörige der Wehrmacht, der SS, der Polizei und Parteifunktionäre Zivilisten erschossen, die sich nicht bereit gezeigt hatten, ihre Stadt, ihr Dorf oder ihr Haus zu verteidigen.
So ist unbestritten keine
Urkunde erhalten, die als Freiburger Gründungshandfeste der Zeit von 1120/ 1122 zu
bezeichnen wäre und die von einer zeitgenössischen Hand geschrieben wurde. Ebenso
ist der als Alte Handfeste bezeichnete Text nicht einmal in dieser Form kopial überliefert.
Vielmehr ist das, was als Freiburger Gründungsurkunde gilt, das Ergebnis einer
Rekonstruktionsarbeit, die von einem im Tennenbacher Urbar der ersten Hälfte des
14. Jahrhunderts überlieferten Freiburger Stadtrechtstext ausgeht. Diese Stadtrechtsaufzeichnung
enthält insgesamt 55 Rechtssätze, von denen die weitaus größte Zahl
mit Sicherheit nicht aus dem Anfang des 12. Jahrhunderts stammen kann. Aus dieser
Textmasse heben sich aber einige Sätze ab - nämlich ein Prolog, ein Epilog, der allerdings
im Urbar am Ende des ganzen Stadtrechtstextes steht, und die Artikel 1 bis 6
-und zwar dadurch, daß im Prolog Konrad von Zähringen ohne Nennung des Herzogstitels
als Gründer von Freiburg und Aussteller eines Privilegs genannt wird, während
in den anderen genannten Sätzen der Urkundenaussteller in subjektiver Form stilisiert
ist. In den übrigen Teilen des Tennenbacher Textes wird der Stadtherr nur in objektiver
Form genannt.
Frankreich war besiegt und, lt. Wortlaut des Waffenstillstandes von Juni 1940, kollaborierendes Land. Bis 1944 war es demnach unvorstellbar, dass Frankreich zu den Siegern des Zweiten Weltkrieges zählen könnte. Bei der Yalta-Konferenz (Februar 1945) und auf Beharren von General De Gaulle änderten die alliierten Machthaber (Großbritannien, USA und UdSSR) ihre Position und ließen Frankreich an den Verhandlungen teilnehmen. Der Waffenstillstand wurde am 8. Mai 1945 unterzeichnet. Im nächsten Monat begann die Besatzung.
Die Zivilkommissare von 1849 in der Baar – Repräsentanten der Revolutionsregierung in Baden vor Ort
(2001)
Die Zivilkommissare waren ab Repräsentanten und Vertrauensmänner der Revolutionsregierung zwischen Mitte Mai bis Ende Juni 1849 in allen Bezirksämtern Badens vertreten. Sie sollten dafür sorgen, dass die Staatsbeamten die Verordnungen und Gesetze aus Karlsruhe in ihren Amtsbezirken durchführten. Zu den zentralen Aufgabenfeldern zählten einerseits die Kontrolle der zivilen Bürokratie, andererseits der Aufbau der Volkswehren in den Gemeinden. Ihre Arbeit diente dem Zweck, die republikanischen Errungenschaften im Land zu konsolidieren. Die Politik der demokratischen Erneuerung sollte mit ihrer Hilfe über Karlsruhe hinaus bis in die untere Ebene der Staatsverwaltung transportiert werden. Zivilkommissare sollten somit die Revolution in Baden vor Ort umsetzen.
Stadtarchäologie bewegt sich nicht im „luftleeren Raum", vielmehr entwickelt sie
ihre Fragestellungen vor dem Hintergrund sowohl der jeweiligen Ortsgeschichte
und Chorologie als auch überregional wirksamer historischer Vorgänge. Da Darstellungen
der Stadtgeschichte unter dem Aspekt der räumlichen Entwicklung
Sinsheims im Mittelalter bislang nur in knapper Form oder an entlegener Stelle
vorliegen, sei der Abhandlung der Grabungsresultate des Jahres 2004 eine entsprechende
Zusammenfassung vorangestellt. Zugleich sind daraus künftige Aufgaben
der Stadtarchäologie in Sinsheim abzuleiten.
1938: die Neumühler Frauen
(2005)
Widerstand gegen das Regime der Nationalsozialisten im Hanauerland? Diese Bewertung geht Zeitzeugen zu weit. Aber Auflehnung gegen das so genannte Dritte Reich hat es gegeben. Neumühl, 1938: Die Kinderschwester Gertrud Hammann wird mitten aus dem Spiel mit den Kindergartenkindern gerissen. Auf Geheiß des Bezirksamtes muss der Bürgermeister der damals 28-Jährigen vor den Kindern eröffnen, dass er sie wegen ihrer jüdischen Abstammung sofort entlassen müsse und der Kindergarten zu schließen sei. Fünf Jahre hatte sie davor zur Zufriedenheit der Neumühler Frauen, insbesondere des Evangelischen Frauenvereins, und in guter und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem damaligen Bürgermeister in
dieser Einrichtung gearbeitet. Die Diakonisse und ihr Mutterhaus in Mannheim hatten Stillschweigen bewahrt über den Vater Gertrud Hammanns, ein Jude, der zum evangelischen Glauben übergetreten war. ,,Irgendein Menschenkind vom Ort hat meine halb(!)-jüdische Abstammung entdeckt und an entsprechender Stelle bekannt gegeben", schrieb Hammann in ihren Erinnerungen. Und sie berichtete weiter: ,,So wie damals, als ich in den Ort kam, von den Frauen im geschmückten Landauer abgeholt, so begleiteten sie mich jetzt an die Bahn, wo ich zurück in mein Mutterhaus fuhr."
Vier Fotos aus Lörrach
(2002)
Es könnte ein Bühnenbild sein, zum Beispiel eine Opernschlussszene, in der noch einmal alle Personen auftreten und sich dorthin gestellt haben, wo der Regisseur sie haben will. Vom in der Mitte die Hauptdarsteller, in ihrem Rücken, teils direkt hinter ihnen stehend, das mitspielende Volk, teils, um die Bildchoreografie zu steigern, von zwei Fenstern im ersten Stock eines die Szene abschließenden Hauses aus zuschauend. Eine grandiose Finalmusik ist zu hören, denn die Vernunft und das Gute haben gesiegt, und alle Beteiligten singen sich in den Triumph der Menschlichkeit hinein, ehe der Vorhang fällt und begeisterter Applaus aufrauscht. Nichts von alledem. Das Foto zeigt vier ältere Frauen und drei Männer in Wintermänteln, Hüten und Handgepäck, deren Blicke ins Leere fallen. Am linken Bildrand ist ein Uniformierter zu sehen, er hat den Mund geöffnet und erhebt den Zeigefinger der rechten Hand.
Dieses Buch werde ich aus zwei Perspektiven vorstellen, die sich aber gegenseitig
durchdringen - einmal als Historiker, der sich mit Aufbau, Inhalt und Quellenwert
des Werkes beschäftigt, dann aber auch als persönlich Betroffener, dessen Familie
aus Budakeszi/ Ungarn vertrieben wurde. Unser unmittelbar an der Stadtgrenze zu
Budapest stehendes Haus wurde bald danach von einer ungarischen Familie bewohnt,
die ihrerseits in der Folge der Benesch-Dekrete aus der Tschechoslowakei
vertrieben worden war. Zu meiner bevorzugten Lektüre gehört noch heute „Unsere
Post - die Heimatzeitung der Deutschen aus Ungarn".
Schwierigkeiten im Umgang mit vergangener historischer Größe haben Tradition in Villingen und anderswo. Seit dem Anschluss an Baden 1806 und dem damit verbundenen Abstieg zur badischen Provinzstadt gab es viele Versuche, die alte Größe Villingens zu erneuern, städtisches Selbstbewußtsein zu heben , neue städtische Funktionen zu erhalten. Die alte Stadtkultur wurde durch die industrielle Revolution verändert, teilweise sogar
zerstört. Die Auswirkungen der Industrialisierung krempelten unsere Städte um, änderten ihre Bedeutung für das Umland. Dies hatte Auswirkungen auf die bürgerliche Selbsteinschätzung.
Liebe Freunde und Mitglieder des Geschichts- und Heimatvereins Villingen, sehr geehrte Damen und Herren.
Es ist mir eine große Ehre, hier vor Ihnen an Ihrer Jubiläumsfeier sprechen zu dürfen. 1973 wurde ich mit meinem Mann von Freiburg nach Villingen-Schwenningen versetzt. Wahrgenommen haben wir zuerst einmal Villingen, und mein Mann wurde, wenn ich mich recht erinnere, bereits 1974 für den Geschichts- und Heimatverein geworben, dem ich seit damals
als Mitglied angehöre. Mitglied im Schwenninnger Heimatverein wurde ich erst sehr viel später. Wenn Besucher kamen, dann wurden die damals natürlich erst einmal nach Villingen geführt, weil das halt eine schöne alte Stadt ist, und etwas ganz
Besonderes war natürlich die historische Villiniger Fasnet, in die uns Kollegen meines Mannes vom Wirtschaftsgymnasium einführten.
Der Anlaßwar der schlimmste Überfall des Krieges. Am „schwärzesten Tag", dem 14. April 1917, erlebte die Stadt Freiburg einen Angriff durch britische und französische Flieger, bei dem elf Zivilisten und ein Soldat ums Leben kamen. Einige Tage
später bot die Bestattung der Opfer am Freiburger Hauptfriedhof die Gelegenheit, eine feierliche Kundgebung gegen die „ruchlose" Praxis des Feindes zu veranstalten, der den Krieg auf offene deutsche Städte übertragen hatte mit dem Ziel, Zivilisten zu terrorisieren und schuldlose Menschen aus der „friedlichen Arbeit in der Heimat" fortzureißen. Dementsprechend befanden sich unter den Teilnehmern auf dem Friedhof fast sämtliche Stadtprominente - leitenden Persönlichkeiten der Staats- und Stadtverwaltungen, des Militärs und der Universität, jeweils sieben geistliche Repräsentanten des Freiburger Katholizismus und Protestantismus sowie Vertreter der Holzgroßhandlung der Gebrüder Himmelsbach, deren Belegschaft allein neun Opfer
erbracht hatte.
Nach der Kaiserproklamation in Versailles und der vollzogenen Reichsgründung waren die meisten Deutschen im nationalen Überschwang und voller Begeisterung. In den süddeutschen Staaten herrschte allerdings anfänglich Skepsis und Zurückhaltung, weil man gegenüber den Preußen Aversionen und Animositäten empfand. Ob es in Lahr auch so war, lässt sich nicht belegen. Lediglich die Tatsache, dass in der Stadt erst relativ spät, im September 1873, ein Erinnerungsdenkmal eingeweiht wurde, lässt etwas Zurückhaltung erahnen. Die erste große Gelegenheit, in Lahr die Reichsgründung zu feiern, bot Kaisers Geburtstag am 22. März 1871. Am Vorabend und am Geburtstag selbst wurde ein vom Festkomitee entworfenes großes Programm abgewickelt (siehe Abb. 2). Erwähnt sei hier nur, dass die Schuljugend ein von der Firma Kaufmann gedrucktes Gedenkblatt erhielt und die „Spitaliten“ im Spital festlich bewirtet wurden.
Die „Deutsche Revolution“ von 1848/49, in der vor allem Forderungen nach Einheit („ein einiges deutsches Vaterland“) und Freiheit („in einer Verfassung verankerte Grundrechte“) erhoben wurden, nahm ihren Anfang in Baden und setzte sich in weiteren deutschen Bundesstaaten fort. Radikaldemokratische Anhänger einer Republik aus dem Großherzogtum Baden waren Friedrich Hecker (1811-1881) und Gustav Struve (1805-1870). Im April 1848 wollten beide, enttäuscht über die Beschlüsse des demokratisch gewählten Parlaments in Frankfurt a. M., wenigstens in Baden eine Republik durchsetzen; ihr bewaffneter Aufstand von Konstanz aus nach Karlsruhe scheiterte in mehreren Gefechten. Im September 1848 initiierte Gustav Struve einen weiteren Aufstand von Lörrach nach Karlsruhe; der revolutionäre Zug gelangte nur bis Staufen, wo er durch großherzogliche Soldaten zerschlagen wurde. Nach dem Scheitern der Frankfurter Nationalversammlung war Baden vom Mai bis Juni 1849 unter der Führung von Lorenz Brentano vorübergehend eine Republik. Diese Revolutionsherrschaft endete mit der Entscheidungsschlacht am 21. Juni 1849 bei Waghäusel. Bundestruppen unter preußischem Befehl gewannen in diesem und in nachfolgenden Gefechten bei Rastatt die Oberhand. Die etwa 30.000 badischen Revolutionäre waren in der Auseinandersetzung mit den 60.000 gut ausgerüsteten nassauischen, württembergischen und preußischen Soldaten von vorneherein auf verlorenem Posten gewesen.
Baden-Baden
(2010)
Die Anfänge Baden-Badens liegen wie üblich im Dunkel der Geschichte. Vor- und frühgeschichtliche Funde fehlen, und dass der Ringwall auf der Hochfläche des Battert tatsächlich, wie vergleichbare Anlagen am Oberrhein, auf keltische Ursprünge zurückgeht, liegt zwar nahe, muss aber erst noch nachgewiesen werden. Auch eine noch frühere Zeitstellung erscheint
hier nicht ausgeschlossen. So datiert der erste Fund, der Auskunft über eine Besiedlung des Ortes gibt, auf die erste Hälfte des 1. nachchristlichen Jahrhunderts und steht vermutlich mit den suebischen Gruppen in Verbindung, die als Bundesgenossen der Römer im rechtsrheinischen Gebiet Sicherungsaufgaben erledigten und die vom Unteren Neckar bis ins Vorfeld Straßburgs nachgewiesen sind.
Die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg pflegt seit mehreren Jahren eine Hochschulkooperation mit der russischen Stolypin-Akademie am Standort in Saratow (830.000 Einwohner) am Unterlauf der
Wolga. Die Stolypin-Akademie hat den Auftrag, den akademischen Nachwuchs für die gesamte russische Staatsverwaltung auszubilden. Russlandweit werden jährlich 185.000 Studierende an mehreren russischen Regionalniederlassungen und Instituten ausgebildet.
Im Jahre 2011 hat der Verfasser mit Studierenden der Hochschule Ludwigsburg erstmals eine Studienreise nach Moskau und Saratow vorbereitet und geleitet. Im Rahmen der jährlichen Gegenbesuche der Studierenden der Akademie in Saratow zur Hochschule nach Ludwigsburg ist seither eine Exkursion nach Donaueschingen fest eingeplant.
Als Klara, Pfalzgräfin von Tübingen, geborene Gräfin von Freiburg, am 9. Juni 1358 die Herrschaft Freiburg an ihren Stiefonkel Egen II. von Freiburg verkaufte, fand nach nur 18 Monaten die erste und einzige weibliche Regentschaft über Freiburg ihr Ende. Dem Verkauf gingen eineinhalb Jahre gerichtlicher Auseinandersetzungen über den Rechtsanspruch der beiden Parteien auf die Adelsherrschaft voraus, deren Druck Klara letztendlich weichen musste. Es stellt sich die Frage, worauf Klara und Egen ihre jeweiligen Ansprüche gründeten, doch darüber hinaus gilt es zu bewerten, ob die Position Klaras als Stadtherrin vor dem Hintergrund der Chancen von Frauen auf Partizipation an Herrschaft allgemein eine außergewöhnliche Ausnahme darstellt.
Im Stadtarchiv Freiburg lagert unter der Signatur Cl Militaria 101 , fol. 39r-41v, ein Schriftstück
aus dem Deutschen Bauernkrieg von 1525. Es trägt die Überschrift "Handlung vnd feldartickel,
so furgenomen worden sind vjf montag nach der alten vaßnacht [ 6. März] von allen
hujfen vnd reten, so sich zusammen verpjlicht in dem namen der heilgen vnzerteilten dryvaltigkeit
anno etc xvc xxv [1525]" .
Unschwer erkennt man in der sorgfältig erstellten Handschrift ein zentrales Dokument aus
der Erhebung von 1525 wieder: die in der modernen Geschichtswissenschaft sogenannte
„Memminger Bundesordnung". Diese wurde von den Führern der drei oberschwäbischen
Bauernhaufen am 6. und 7. März in Memmingen als Verfassung der von ihnen gegründeten
„Christlichen Vereinigung" beraten und verabschiedet.' Wenig später wurde sie gedruckt; was
die Bedeutung erkennen lässt, die ihr damals beigemessen wurde. Denn nur zwei bäuerlichen
Programmschriften, den „Zwölf Artikeln" und der „Memminger Bundesordnung", widerfuhr
die Auszeichnung, im Druck bekannt gemacht zu werden. Bei genauerem Hinsehen wird aber
auch deutlich, dass die Freiburger Handschrift keine bloße Abschrift des gedruckten Textes war.
Durch Streichung, Abwandlung und Hinzufügung von Artikeln war sie vielmehr eine eigene,
für sich stehende Fassung der gedruckten „Memminger Bundesordnung" - eine nach ihrem archivalischen
Lagerort sogenannte „Freiburger Bundesordnung".
Wer sich mit dem „Bundschuh" befasste, galt lange Zeit als gut beraten, sich den Arbeiten von
Albert Rosenkranz und Günther Franz anzuvertrauen.[1] Albert Rosenkranz hatte 1927 die vorhandenen Quellen zu den Bundschuh-Verschwörungen von 1493, 1502, 1513 sowie 1517
veröffentlicht und zugleich eine eingehende Schilderung jener vier „Erhebungen des südwestdeutschen Bauernstandes" gegeben. Sechs Jahre später ordnete Günther Franz den Bundschuh
- sich inhaltlich auf das „grundlegende" Werk von Rosenkranz stützend - in den Gang der
bäuerlichen Erhebungen vor dem Bauernkrieg von 1525 ein.
Die wissenschaftliche Tagung in Bruchsal 2002 (Anlass war die 500-jährige Wiederkehr des
Bundschuhs zu Untergrombach) machte erstmals Abstriche am gültigen Bild des Bundschuhs.
Rolf Köhn urteilte über die Arbeit von Rosenkranz: ,,Während seine Quellenausgabe bis heute
maßgeblich blieb, genügt seine Darstellung nicht mehr den Anforderungen der Geschichtswissenschaft."[2] Claudia Ulbrich leitete ihren Beitrag über den Untergrombacher Bundschuh sogar
mit dem Satz ein: "[ ... ] die Quellen lassen eine Rekonstruktion dessen, was sich 1502 in Untergrombach abgespielt hat, nicht zu."[3] Ich selbst habe eine Darstellung des Lehener Bundschuhs
von 1513 gegeben und dabei einige ältere Aussagen infrage gestellt.[4] Im Folgenden
greife ich die Ansätze von 2002 erneut auf und unterziehe den Lehener Bundschuh einer
nochmaligen kritischen Betrachtung. Ich glaube, dass ich die ältere Interpretation in zentralen
Punkten und mit größerer Bestimmtheit als 2002 revidieren kann.
Das schon im Frühmittelalter vielfach belegte Wasserburg war lange Zeit ein Verwaltungszentrum des Klosters St. Gallen am nordöstlichen Bodensee. Im Laufe der Jahrhunderte musste jedoch St. Gallen seine Positionen mehr und mehr den lokalen Mächten überlassen: den Grafen von Montfort, dem Stift Lindau und der Reichsstadt Lindau. Im wesentlichen verblieb nur das Patronatsrecht über die Wasserburger Kirche beim Abt von St. Gallen, der Pfarrer von Wasserburg war und sich hier durch einen Vikar vertreten ließ.
Im Jahr 1967 erschien das von dem früh verstorbenen Historiker und Archivar Dr.
Alfons Schäfer (1930-1975 ) bearbeitete und von der Stadt Bretten anlässlich ihrer
1200-Jahrfeier als erster Band ihrer Stadtgeschichtlichen Veröffentlichungen herausgegebene
Brettener Quellenbuch. Dieses bildete die Grundlage für die von ihm,
seit 1973 Direktor des Generallandesarchivs Karlsruhe, verfasste, zehn Jahre später
als zweiter Band derselben Reihe veröffentlichten und von seinem Nachfolger Dr.
Hansmartin Schwarzmaier im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft für geschichtliche
Landeskunde am Oberrhein parallel als vierter Band der Oberrheinischen Studien
herausgegebenen Brettener Stadtgeschichte. Deren Drucklegung erlebte ihr Verfasser
selbst leider nicht mehr. Nun sind die in seinem Quellenwerk zusammengetragenen
schriftlichen Zeugnisse zur Vergangenheit des einstigen Kraichgauvorortes
mit seinem Gaugrafensitz im so genannten „Burgwäldle" um eine 1152 vom
Wormser Bischof Konrad von Steinach (reg. 1150-1171) in Bretten - ,,zu Brettheim"
- ausgestellte Urkunde für das 1142 von dessen Amtsvorgänger Buggo von
Ahorn (reg. 1116-1149) gegründete Kloster Schönau im Odenwald zu ergänzen.
Im April 2001 wird im Badischen Landesmuseum Karlsruhe (BLM) die Ausstellung zur badischen Landes- und Kulturgeschichte in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts auf ca. 700 qm Ausstellungsfläche eröffnet. Mit dieser Neueinrichtung unter dem Titel „Baden zwischen den Revolutionen 1789-1848" werden die Anfänge der badischen Geschichte als Großherzogtum an historischem Ort, dem Karlsruher Schloss, lebendig. In vier Abschnitten will die Ausstellung den Besucherinnen und Besuchern einen Überblick geben über die Entwicklung in der Zeit von der Französischen Revolution und den Erhebungen von 1848. Dabei wird die besondere Rolle Badens im Rahmen der gesamteuropäischen Geschichte reflektiert. Dazu steht die umfangreiche kulturgeschichtliche und kunsthistorische Sammlung des Hauses zur Verfügung. Der größte Komplex an Objekten sind traditionell volkskundliche Sammlungsgegenstände. Diese werden nicht, wie dies in früheren Präsentationen der Fall war, nach Objektgruppen ausgestellt. Vielmehr wird die Neueinrichtung auf der Basis eines kulturwissenschaftlichen Konzepts erfolgen. Daher werden die Bestände - ergänzt durch einige Ankäufe sowie langfristige Leihgaben - unter dem Aspekt ihrer Aussage zur Landes- und Kulturgeschichte Badens in den narrativen Kontext der Ausstellung integriert.
Identität ist eine anthropologische Konstante des Menschen. Jeder Mensch charakterisiert sein Selbstverständnis durch eine Matrix entsprechender Zuschreibungen. Man ist Bayer oder Hanseat, Württemberger oder Badener, Deutscher oder Schweizer, man ist Katholik, Protestant oder Agnostiker, Akademiker, Handwerker oder Auszubildender, man verortet sich politisch konservativ, liberal oder eher links, man ist Fleischesser oder Vegetarier, eher draufgängerisch oder ängstlich, hat eine eher optimistische oder pessimistische Weltsicht. Auch größere gesellschaftliche Strukturen wie Städte oder Nationen bilden eine kommunale oder nationale Identität über eine Vielzahl solcher Zuschreibungen und Selbstwahrnehmungen aus.
Das verflixte Jahr 1806
(2023)
Gilt das Jahr 1806 insgesamt in der deutschen Geschichte als ein „Epochenjahr“, das den Übergang vom feudalen ins bürgerliche Zeitalter kennzeichnet, so war es dies für die Geschichte der Stadt Villingen in erhöhtem Maße, denn die Bürger der ehrwürdigen Stadt an der Brigach erlebten in diesem verflixten Jahr mehrere existenzielle Herrschaftswechsel und mehr als eine Schrecksekunde.
Ohne Zweifel hat Sulzbach bei Ettlingen eine lange Vergangenheit mit wechselvollen Schicksalen als Siedlungsplatz und Bauerndorf. Seine begünstigte Lage, hoch über dem sumpfigen Bruchgelände war schon in der Römerzeit erkannt worden und ist durch Funde aus dem 2./3. Jh. n. Chr. belegt. Auch die sehr frühe, heute in Vergessenheit geratene Bezeichnung „die alte Burg" für das Gelände nahe den Wickenwiesen könnte als Hinweis auf eine frühere Besiedlung gedeutet werden. Ebenso lässt der alte „Hörweg" (Heerweg), heute fälschlicherweise als Heuweg umgedeutet, auf römischen Wegebau schließen.
Zwischen der Verleihung Villingens als Reichslehen an die Grafen von Fürstenberg (1283) und dem Übergang der Stadt an die habsburgisch-österreichischen Herzöge (1326) liegt die fürstenbergische Zeit des Baarortes. Zwar hatten die Fürstenberger schon seit den 1250er-Jahren (bedeutenden)
Einfluss auf Villingen gehabt, doch erst 1283 war – zusammen mit der Übernahme der Baargrafschaft – ihre Herrschaft allgemein anerkannt. Das Nachfolgende will einführen in die Geschichte der
Fürstenberger Grafenfamilie und in die fürstenbergische Zeit Villingens.
Die Zähringer und Villingen
(2011)
Am Wochenende vom 25. bis 27. Juni 2010
feierte man in Villingen ein großes Stadtfest, das
u.a. als Zähringerfest die Repräsentanten von zwölf
sog. Zähringerstädten versammelte und in der symbolischen Übergabe des Wappens mit dem Zäh -
ringer adler einen seiner zahlreichen Höhepunkte
hatte. Villingen war vom 10. Jahrhundert an mit
den Zähringern verbunden, seine Stadtwerdung
war um die Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert
abgeschlossen, so dass dem Ort zu Recht das (wie
auch immer zu interpretierende) Attribut einer
„Zähringerstadt“ zuerkannt werden kann.
Im Anfang des 10. Jahrhunderts etablierte sich nach der Belagerung des Hohentwiel und der Schlacht bei Wahlwies (915) gegen die Herrschaft Konrads I. (911 – 918), des ersten nichtkarolingischen Königs in Ostfranken, das (alemannisch-)
schwäbische Herzogtum unter Herzog Erchangar (915 – 917). Erchangar und sein Bruder Berthold wurden zwar 917 gefangen genommen und wohl in Aldingen hingerichtet, jedoch führte Burkhard (I., 917 – 926) aus der Familie der Markgrafen von (Chur-) Rätien das Herzogtum weiter.
Wir wollen im Folgenden die frühe schriftliche
Überlieferung zum Ort Villingen vorstellen und so
diese dem vornehmlich aus der Archäologie gewonnenen Bild des früh- und hochmittelalterlichen
Ortes zur Seite stellen. Über vierhundert Jahre verstreut ist das zugegebenermaßen lückenhafte Quellen material, das die frühesten schriftlichen Hin -
weise zur Existenz des Ortes Villingen liefert. Die
erstmalige Nennung des Ortsnamens „Villingen“
geschieht in der Urkunde Kaiser Ludwigs des
Frommen (814–840) vom 4. Juni 817. Es folgt
über 180 Jahre später das berühmte Diplom Kaiser
Ottos III. (984–1002) vom 29. März 999, in der
der Herrscher dem Grafen Berthold (991/96–
1024) das Markt-, Münz- und Zollrecht in
Villingen verlieh. Ins 11. und 12. Jahrhundert zu
datierende Belege zu Villingen hängen mit den
Überlieferungen der Klöster St. Georgen und
St. Peter im Schwarzwald zusammen.
Ebenso wie Villingen an die Grafen von Fürstenberg gekommen ist. Herzog Berthold, der vierte des
Namens, Herzog von Zähringen, hat Villingen
erbaut. Er hatte eine Tochter mit Namen Agnes, die
hat er Graf Egino von Fürstenberg vermählt, der
auch ein Graf von Urach gewesen ist. Dieser Agnes
ist von ihrem Vater Herzog Berthold Villingen
zugeteilt worden, und also ist nach ihres Vaters Tod
und nach ihrem Tod die Stadt Villingen erblich an
die Grafen von Fürstenberg gekommen und gefallen. Das geschah im Jahr 1197.“ So schreibt der
frühneuzeitliche Geschichtsschreiber Heinrich Hug
(† ca. 1533) in seiner von 1513 bis 1533 verfassten
Villinger Chronik.
Buhlmann will mit diesem Artikel in die Geschichte der Habsburger und in die habsburgische Zeit Villingens einführen. Im Vordergrund stehen dabei der Übergang Villingens an die habsburgischen Herzöge im Jahr 1326, die Einordnung der Stadt in die spätmittelalterlichen vorderösterreichischen Territorien im deutschen Südwesten, die innere und äußere Entwicklung Villingens u.a. als Teil der habsburgischen Landesherrschaft(en). Zeitlich wird damit das 14., 15. und beginnende 16. Jahrhundert
Villinger Geschichte erfasst.
Das Frankenreich der merowingischen und karolingischen Könige führt zurück in die Zeit des frühen Mittelalters, des 5./6. bis 9./10. Jahrhunderts. Es entstand im 5./6. Jahrhundert al Germanenreich der „Völkerwanderungszeit” auf dem
Boden des spätantik-römischen Gallien. Mit der fränkischen Großreichsbildung König Chlodwigs I. (482 – 511) begann die Zeit der merowingischen Herrscherdynastie und damit eine Epoche des Übergangs von der Spätantike zum Frühmittelalter, die geprägt war durch ein erbliches, Teilungen unterworfenes Königtum an der Spitze eines römisch-germanischen Vielvölkerstaates christlich-barbarischer Prägung. Gesellschaftliche Wandlungen gerade im 7. Jahrhundert schufen die Voraussetzungen für das europäische Frühmittelalter.
Eine Rekonstruktion (früh-) mittelalterlicher Geschichte Villingens und der Baar ist ohne die auf uns gekommenen Urkunden aus dem St. Galler Kloster nicht denkbar. Zu reichhaltig ist die Überlieferung gerade aus der Zeit vom 8. bis 10. Jahrhundert, zu einmalig das Überlieferte, als dass wir achtlos an den Schriftstücken einer bedeutenden Benediktinerabtei vorbeigehen könnten. So stehen im Folgenden im Mittelpunkt unserer Überlegungen die St. Galler Traditions- und Königsurkunden der Karolingerzeit, die Aufschluss geben über Villingen, die Baar und die Orte auf der Baar. Vom frühen Mittelalter aus blicken wir dann hinsichtlich des St. Gallens und der Baar auf die Entwicklungen im hohen und späten Mittelalter.
Die Anfänge der Habsburger reichen mindestens bis in die 2. Hälfte des 10. Jahrhunderts zurück, ihr politischer Aufstieg gründete in der Erlangung des römisch-deutschen Königtums durch Rudolf I. (1273-1291). Im späten Mittelalter verfügten
die habsburgisch-österreichischen Herzöge und Könige auch in Südwestdeutschland über die als Vorderösterreich bezeichneten südwestdeutschen Landesherrschaften, u.a. die Herrschaft Sigmaringen (1290), die Grafschaft Veringen (1291), die Stadt Bräunlingen (1305), die Schwarzwälder Herrschaft Triberg (1325), die Stadt Villingen mit ihrem Umland (1326) oder die Grafschaft Hohenberg (1381). Die habsburgisch-österreichischen Herzöge waren die Landesherren Vorderösterreichs, österreichische Landesteilungen und ungünstige politische Verhältnisse verhinderten indes die Umwandlung in einen geschlossenen Herrschaftskomplex zwischen Tirol und Vogesen, zumal sich die Schweizer Eidgenossenschaft in politischer Gegnerschaft zu den Habsburgern befand und durch ihren Schlachtensieg bei Sempach (1386) u.a. den Anschluss der Basler Lande an Vorderösterreich vereitelten
Mit dem Tod Herzog Bertholds V. (1186 – 1218) endeten über zweihundert Jahre Zähringerherrschaft über Villingen, eingeleitet mit der Villinger Markturkunde Kaiser Ottos III. (983 – 1002) vom 29. Mai 999, ausklingend mit der Entwicklung
Villingens zur hochmittelalterlichen Stadt unter ebendiesem Berthold als fundator ville Vilingen. Nicht jedoch die mit den Zähringern verwandten Herzöge von Teck oder die Grafen von Urach setzten sich in Villingen fest, sondern es waren die staufischen Könige und Kaiser, die Villingen – wohl für mehrere Jahrzehnte – zu einer „Königsstadt” machten, Ansprüche ihrer politischen Gegner auszugrenzen versuchten und damit das ehemalige Konkurrenzverhältnis zwischen Staufern und Zähringern im (oberen) Neckarraum zu ihren Gunsten entschieden. Jedenfalls sind staufische Aktivitäten in Villingen für die Zeit um 1220, um 1240 und für die 1240er Jahre bezeugt.
Im Sommer 2014 jährt sich der Ausbruch des
Ersten Weltkrieges zum 100. Mal. Durch diesen
Krieg kamen 17 Millionen Menschen ums Leben
und er führte zu einem unfassbaren Ausmaß an
Elend und Verwüstung in weiten Teilen Europas.
Obwohl Villingen von den direkten Kriegsereignissen des Ersten Weltkrieges weitgehend
verschont blieb, hatte dieser dennoch Auswirkungen auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen in
der Stadt. So kam es schon 1915 zu Versorgungsengpässen und die ersten Rohstoffsammlungen
wurden durchgeführt. Die Brotkarte wurde eingeführt, Öl, Fett, Zucker, Eier, Heiz- und Brennstoffe wurden knapp und mussten rationiert, gestreckt
oder ersetzt werden.
Schon bald nach Ausbruch des Ersten Weltkrieges wurden in Villingen französische und russische Kriegsgefangene interniert, später kamen
dann auch britische und amerikanische Inhaftierte
dazu. Das Kriegsgefangenenlager befand sich auf
dem Gebiet des heutigen Welvert. Den Gefangenen
ging es, was die Versorgung mit Lebensmitteln
anging, wesentlich besser als der Villinger Bevölkerung. Auch durften gefangene Offiziere zusammen
mit dem Wachpersonal Ausflüge in der Umgebung
des Lagers machen und obwohl die Kontaktaufnahme zur Villinger Bevölkerung strengstens
untersagt war, suchten die Offiziere das Gespräch
mit Schülern.
Wer sich näher mit dem Konstanzer Reichstag beschäftigt, wird schnell feststellen, dass es sich dabei nicht nur um ein stadtgeschichtliches Ereignis handelt. Eine solche Auffassung würde der Bedeutung dessen, was 1507 in Konstanz geschah, nicht in
jeder Hinsicht gerecht. Waren es doch immerhin, wie man damals sagte, »König und
Reich«, die sich in den Mauern der alten Reichs- und Bischofsstadt am Bodensee versammelten.
Es handelte sich also um einen geschichtlichen Vorgang, der Konstanz noch
einmal für kurze Zeit zu einem Zentrum deutscher und europäischer Politik werden
ließ. Ähnlich wie das große Konzil, das von 1414 bis 1418 im Konstanzer Münster tagte, kann mithin auch der Reichstag von 1507 nicht nur als eine Angelegenheit lokal- und stadtgeschichdichen Interesses behandelt werden. Er hatte vielmehr reichsgeschichdiche und damit auch europäische Bedeutung. Es ging jetzt allerdings nicht
mehr wie zu Anfang des 15. Jahrhunderts um kirchlich-religiöse, sondern um politische
Fragen, die das Reich und seine künftige politische Existenz in Europa unmittelbar betrafen.
In den badischen Markgrafschaften verlief die Reformation sehr zögerlich und in stetem Auf und Ab. In den oberrheinischen Territorien trafen lutherische, calvinistische und gegenreformatorische Ideen aufeinander und konnten sich je nach regierendem Markgraf unterschiedlich stark behaupten. Erst mit dem Westfälischen Frieden 1648 war die Konfessionalisierung abgeschlossen: Baden-Durlach mit den Gebieten der unteren und der oberen Markgrafschaft war hinfort
evangelisch, die Markgrafschaft Baden-Baden katholisch.
Die "Ingram" und ihr Wappen
(2018)
Seit den Forschungen des Genealogen Walther Möller gilt als Konsens, dass es zwei Ministerialenfamilien gab, die sich „von Handschuhsheim“ nannten und in keinerlei Verbindung zueinander standen. Tatsächlich sind für die Rumhart/Ingram und die Swicker/Morhart – so benannt nach den jeweils bei ihnen dominierenden Leitnamen – im 12. und 13. Jahrhundert quellentechnisch keine aussagekräftigen Anknüpfungspunkte nachweisbar. Die Ingram, wie ich sie im Folgenden nennen werde – denn der Name Rumhard verschwindet doch recht rasch aus der Familie – sind die ältere der beiden Sippen. Familienmitglieder nannten sich gesichert ab den 1160er Jahren „von Handschuhsheim“ und tauchen in den Quellen damit rund 40 Jahre vor den Swicker/Morhard auf. Die Ingram orientierten und benannten sich schon ab dem frühen 13. Jahrhundert nach Orten südlich des Neckars. Mehrere Ingram sind mit der Benennung „von Heidelberg“, „von Bergheim“ und „von Wieblingen“ in der Folgezeit nachzuweisen. Ihr Wappen wurde, wenn ich das richtig überblicke, bisher in der Forschung entweder übergangen, falsch rezipiert oder stillschweigend für einen Handschuh gehalten. Zweck dieses Beitrags soll sein, das bzw. ein Wappen der Ingram zu zeigen. Sicher geglaubte Thesen sollen einer Prüfung unterzogen werden. Anschließend soll ein kurzer Überblick über die fast unerforschte Familie selbst folgen.
Der Deutsche Städtetag bietet eine Übersicht an, die laufend aktualisiert wird und in der für 2015 19 Städte genannt sind, die in diesem Jahr ein Stadtjubiläum feiern. Angeführt wird diese von Bitburg, das auf eine 1300-jährige Geschichte zurückblicken kann. Die am 17. Juni 1715 gegründete Stadt Karlsruhe kann da altersmäßig natürlich nicht mithalten und nur das vor 150 Jahren zur württembergischen Stadt Weingarten erhobene vormalige Altdorf verhindert, dass Karlsruhe in dieser Liste auf dem letzten Platz steht. Trotz seines jugendlichen Alters hat Karlsruhe aber schon eine, wenn auch – vor allem wegen des Jubiläumsjahrs 1915 – nicht ungetrübte Tradition von Stadtjubiläen aufzuweisen. Im Folgenden soll diese Tradition vor allem
unter dem Aspekt des Ertrags für die Stadtgeschichtsschreibung und des jeweiligen Beitrags des Stadtarchivs vorgestellt
werden.