943 Geschichte Deutschlands
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Sprache
- Deutsch (682)
Gehört zur Bibliographie
- nein (682)
Schlagworte
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Am 7. September 1810, vor 200 Jahren also, wurde in Paris ein Vertrag unterzeichnet, der dem Großherzogtum Baden eine nicht unerhebliche Gebietserweiterung bringen sollte. Zwar ist dieser Pariser Vertrag den meisten Darstellungen der badischen Geschichte nur ein paar Zeilen wert. Das gilt auch für das entsprechende Kapitel im Handbuch der badenwürttembergischen
Geschichte. Allerdings hat Willy Andreas vor fast hundert Jahren eine detaillierte und anschauliche Darstellung »Baden nach dem Wiener Frieden 1809« als Heft 15 der »Neujahrsblätter der Badischen Historischen Kommission« veröffentlicht, auf
die sich die neueren Autoren gerne stützen.
Die Geschichte der Stadt Stockach ist eng
mit der einst auf städtischer Gemarkung
befindlichen, 1782/1783 abgetragenen Nellenburg
verknüpft. Die kleine Siedlung, am Fuß
des Burgberges an der Aach gelegen, wurde
erstmals 1150 urkundlich mit Namen erwähnt.
Vermutlich verlegte Graf Mangold II. von
Nellenburg-Veringen das Dorf nach 1250 auf
eine Anhöhe und gründete eine Stadt mit planmäßig
angelegten Straßen. Der Nachweis für
die Existenz einer Stadt im Rechtssinn ist
durch eine Urkunde vom 10. August 1283
gewährleistet. Seither sind 725 Jahre vergangen,
ein guter Anlass für die Gemeinde,
2008 ein Stadtjubiläum zu feiern.
Nach einem kurzen historischen Überblick
wird im vorliegenden Beitrag Stockachs großherzoglich-
badische Zeit vom 19. bis ins frühe
20. Jahrhundert ins Visier genommen. Als
Verwaltungssitz befanden sich in Stockach
wichtige Behörden der dem Amtsbezirk zugeordneten
Gemeinden. Die traditionelle Wirtschaftsstruktur
der Stadt mit ihren kleinen
Handwerksbetrieben und einer eher bäuerlichen
Prägung verlor ihre Bedeutung, und
Stockach entfaltete sich allmählich zu einem
lebendigen Industriestandort. Abschließend
werden mehrere, mit Stockach eng verbundene
Künstlerpersönlichkeiten des 19. und 20.
Jahrhunderts vorgestellt.
Anlässlich der 64. Jahrestagung 2017 der Kommission für geschichtliche Landeskunde
in Baden-Württemberg in Reutlingen befasste sich eine Arbeitsgruppe
mit der Verbindung von Geschlechter- und Landesgeschichte. Die Anwendung
der Kategorie Geschlecht erfordert zunächst zu klären, worin ihre Erklärungskraft
im Allgemeinen und in der Landesgeschichte im Besonderen besteht. Es
ist der Verdienst der Frauengeschichte, die sich in den 1970er Jahren in den USA
und Europa entfaltete, den zuvor überwiegend männlich besetzten Geschichtsraum
mit Frauen angereichert sowie weibliche Handlungsspielräume und
Sichtweisen überhaupt erst sichtbar gemacht zu haben. Natürlich wurde auch
schon zuvor über einzelne Frauen, vorzugsweise Angehörige der Dynastien, geforscht
und geschrieben. Doch in der Regel waren es männliche Autoren, deren
Frauenbild die Darstellung ihrer Protagonistinnen sichtlich einfärbte. Erkennbar
wurde erst mit der Frauengeschichte, dass das, was man dachte und wie man
handelte, in der Regel nicht alle, sondern eben zumeist auch nur Mann betraf.
Wer immer sich mit "badischer Geschichte" befasst, der wird für sich selbst und für seine Leser klären müssen, welchen Raum er zu beschreiben gedenkt. Zahlreiche Autoren haben
diese Aufgabe auf recht verschiedene Weise gelöst. Vor allem waren es historische Jubiläen, die den Anlass dafür boten, sich mit "Baden" zu beschäftigen, so wie dies in den Jahren 2002 und 2006 der Fall war, als man der 200. Wiederkehr der Schaffung des Kurfürstentums und des Großherzogtums Baden gedachte – wie übrigens auch des Nachbarlandes Württemberg, das wie Baden zum Kurstaat und danach zum Königreich erhoben wurde. Zum ersten Großherzog wurde der
bisherige Markgraf Karl Friedrich von Baden, dessen 200. Todestag im Jahr 2011 wiederum den Anlass zu einem Jubiläum bot, das den Gründer des modernen Baden feierte. Diese Daten markieren denn auch den tiefgreifendsten Einschnitt, den es in der neuzeitlichen Geschichte des deutschen Südwestens und auf der Landkarte der deutschen Länder gegeben hat. Erst seit diesem Zeitpunkt gibt es das
Land Baden in jenen von nun an festliegenden Grenzen, die alle politischen Veränderungen bis zum 2. Weltkrieg überdauert haben,