943 Geschichte Deutschlands
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Badisches Kalendarium
(2006)
Leben unter dem Sondergesetz
(2006)
„Man hat ihnen die Berufe genommen, das Besitztum gestohlen, sie durften nicht erben oder vererben, sie durften nicht auf Parkbänken sitzen oder einen Kanarienvogel halten, keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, keine Restaurants, keine Konzerte, Theater oder Kinos besuchen, für sie galten bestimmte Rassengesetze, ihnen wurden sämtliche staatsbürgerlichen Rechte entzogen, die Freizügigkeit wurde ihnen genommen, ihre Menschenrechte und ihre Menschenwürde in den Staub getreten, bis sie in Konzentrationslager deportiert wurden und in die Gaskammern kamen. Es waren Raubmorde, die das nationalsozialistische Regime an ihnen verübte, nur ein Teil konnte entkommen." So beginnt eines der grundlegenden Werke zur Geschichte der deutschen Judenverfolgung: Es dokumentiert alle Gesetze und Verfügungen, Erlasse, Befehle und Anordnungen, die zumeist in aller Offenheit, in der Öffentlichkeit und im Namen der Öffentlichkeit gegen die Juden formuliert und verwirklicht worden sind. Es waren allein im „Altreich" 1973 Sonderrechte, deren Umsetzung den deutschen Juden das Leben erschwerte, jene Maßnahmen im Osten nicht mitgezählt. Manche dieser Erlasse und Gesetze galten nur auf Landesebene, andere hatten nur für bestimmte Verwaltungseinheiten Gültigkeit. Doch die meisten betrafen alle deutsche Juden.
Das Erzbistum Freiburg und das alte Großherzogtum Baden besitzen beachtenswerte Gemeinsamkeiten, in ihrer Geschichte, ja sogar bis in die Gegenwart hinein. Nicht als wäre hier eine gleichberechtigte Partnerschaft festzustellen, eher ein spannungsgeladenes Gegenüber, das im Auf und Ab politischer Gärungen sich stets neu und anders einstellte. Zunächst soll auf die Politik und ihre Sprache um 1806 hingewiesen werden: denn diesem Jubiläum gilt es ja gerecht zu werden, um in Kontrast dazu die kirchlichen Verhältnisse und deren Neuorganisation innerhalb eines kurfürstlich bzw. großherzoglich badischen Regiments zu skizzieren.
Beim Ausbruch der Französischen Revolution im Jahr 1789 glich die Landkarte des deutschen Südwestens einem mit einer Vielzahl größerer und kleinerer, zum Teil sogar winziger Flecken besetzten bunten Teppich: Mehrere hundert Territorien, geistliche und weltliche Herrschaften sowie Reichsstädte, drängten sich im Geviert von Rhein, Main und Bodensee, dem heutigen Bundesland Baden-Württemberg. Einige wenige der nach Einwohnerzahl, Gebietsumfang und wirtschaftlich-sozialer Struktur höchst unterschiedlichen staatlichen Gebilde übten bestimmenden politischen Einfluss aus. Das größte und geschlossenste dieser Territorien war das rund 600 000 Einwohner zählende Herzogtum Württemberg. Es besaß sein Kräftezentrum im Mittleren Neckarraum, schob sich aber weit nach Westen bis in die Kammlagen des nördlichen und mittleren Schwarzwalds sowie nach Norden bis zum Unterlauf von Kocher und Jagst vor, im Süden verfügte es mit der Exklave Tuttlingen über einen Stützpunkt an der Donau sowie im Osten um Heidenheim und Königsbronn auf der Ostalb über eine von seinem Hauptterritorium getrennte Vorpostenbastion. Abgesehen von der beharrlichen Zielstrebigkeit, mit der die Grafen, seit 1495 Herzöge von Württemberg seit dem Spätmittelalter ihre territoriale Machtbasis erweiterten, wirkte sich die im Münsinger Vertrag von 1482 verbriefte Unteilbarkeit des Landes für die Folgezeit sehr günstig aus. Die festgefügte Einheit Württembergs blieb selbst in Krisensituationen unangefochten.
Am 29. Januar 972 schenkte ein Diakon Wolvoald, der sehr wahrscheinlich einer reich begüterten fränkischen Adelsfamilie angehörte, eine Anzahl von Orten unserer engeren Heimat, so Marbach, Affalterbach, Erdmannhausen und Rielingshausen, dem Bischof Balderich von Speyer. Als letzter Ort wird in dieser Schenkungsurkunde »Wolvoldestete« genannt. Die Bearbeiter des Württembergischen Urkundenbuchs haben in diesem Ort unser heutiges Wolfsölden vermutet. Dies trifft indes nicht zu. Aus »Wolvoldestete«, das heute wahrscheinlich Wolwaldstetten oder ähnlich hieße und den Namen des Schenkers von 972 festhielte, hätte sprachgeschichtlich schwerlich Wolfsölden werden können. Eine Gleichsetzung mit Erbstetten, dem Stetten des Wolvald, das bereits 794 in Quellen des Klosters Lorsch an der Bergstraße nachweisbar ist, liegt näher.
Im 200. Jahr seines Bestehens wollte es der Verein für Geschichte und Naturgeschichte der Baar (im Folgenden kurz Baarverein genannt) genauer wissen: Wer sind seine rund 500 Mitglieder, was verbindet sie mit dem Verein und wie stellen sie sich seine künftige Entwicklung vor? Nicht aus Angst um seine Zukunft kam dieser Gedanke, sondern aus einem guten Gefühl heraus, der Spur nach durchaus richtig zu liegen. Da es aber mehr als nur ein (vielleicht doch zu unkritisches?) Gefühl sein sollte, kam die Iee der Mitgliederbefragung auf. Die Anregung hierzu kam vom Nachbarn im Südosten, wo der Hegau-Geschichtsverein bereits im Jahre 2001 mit einem Fragebogen die lnteressenslage seiner rund 1000 Mitglieder erkundet und dabei aufschlussreiche (intern bekannt gemachte) Ergebnisse erhalten hatte. Auf der Suche nach weiteren Vorlagen stießen wir auf die Gesellschaft für Vor- und Frühgeschichte in Württemberg und Hohenzollern e. V., die 2002 ihre 3665 Mitglieder professionell befragte und das Ergebnis auf ihrer Homepage im Internet allgemein zugänglich machte. Auch bei einem naturgeschichtlich ausgerichteten Verein wurden wir fündig. FROMELT (2004) von der Thurgauischen Naturforschenden Gesellschaft hatte für deren Jubiläum 150 Jahre Vereinsgeschichte an Hand der Mitgliederkartei und sonstiger Statistiken für eine interessante Veröffentlichung aufgearbeitet.