943 Geschichte Deutschlands
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Im „Grundkurs Theologie“, einer Bildungsinitiative der badischen Landeskirche, wurde ich von einer Kirchengemeinderätin aus Heinsheim a. N. auf einen Katechismus aufmerksam gemacht, von dessen Existenz man wisse, der aber seit Jahren (vielleicht sogar Jahrzehnten) verschollen sei. In einer im „Grundkurs“ vorgelegten kleinen Gemeindegeschichte wurde das zum Katechismus Einschlägige (teilweise) aus Kirchenbüchern und Ortschroniken zusammengetragen, darunter auch der Titel
des besagten Katechismus: Kinderlehr oder: Katechistische Unterweisung für die in dem Hochadligen Flecken Heinsheim sich befindende Jugend. Ein Ergebnis dieser Forschungen war freilich auch der zu vermutende Verlust eines Unikats – schmerzlich
aus gleich mehreren Gründen: So schien von Interesse, als wie originell im Gesamtspektrum der südwestdeutschen katechetischen Tradition ein für den topographischen Mikrokosmos eines reichsritterschaftlichen Dorfes geschaffener Katechismus einzuschätzen sei.
Bereits im September 1945, nur rund vier Monate nach Kriegsende, erschien das Gesetzes- und Verordnungsblatt (GVBL.) der Badischen Landeskirche wieder – die erste Ausgabe vom 13. September 1945 umfasste lediglich drei Seiten: einziger Inhalt war der erste Brief des badischen Landesbischofs Julius Kühlewein an alle evangelischen Gemeinden, den er schon am 26. Juni 1945 verfasst hatte. Die letzte Ausgabe des Gesetzes und Verordnungsblattes vor dem Kriegsende war am 11. November 1944 in Karlsruhe veröffentlicht worden. Nach den schweren Bombenangriffen auf Karlsruhe am 27. September und am 4. Dezember 1944, bei denen auch das Dienstgebäude des Oberkirchenrates in der Blumenstraße schwer beschädigt worden war, konnte das Gesetzesblatt nicht mehr hergestellt werden. Das Gesetzes- und Verordnungsblatt gehörte zu den ersten Publikationen, die die US-Amerikaner in ihrer Besatzungszone genehmigten. Auf der letzten Seite trug das GVBl. in den ersten Nachkriegsjahren den Lizenzvermerk der US-Besatzungsbehörde Mit Genehmigung der Publications Control 7.8.45 beziehungsweise später Mit Genehmigung der Publications Control Nr. 4785. Die ersten Ausgaben des Gesetzes- und Verordnungsblattes der Evangelischen Landeskirche in Baden sind ein beeindruckendes atmosphärisches Zeugnis über die Sorgen und Nöte jener ersten Nachkriegsjahre.
Die Rheinbrücke in Breisach
(2020)
Am 22. Oktober 2020 jährt sich zum 80. Mal die Deportation von 6.504 Deutschen jüdischer Herkunft in das französische Internierungslager Gurs am Fuß der französischen Pyrenäen. Im kollektiven Gedächtnis Südwestdeutschlands ist das Lager Gurs dadurch zentral mit den Opfern der sogenannten „Oktoberdeportation“ verbunden. Die Vorbereitung der „Judenaktion in Baden und in der Pfalz“ erfolgte von langer Hand und lieferte eine Art Masterplan für künftige Vertreibungen der Juden aus Deutschland.
125 Jahre Stadtrechte
(2020)
Im Jahr 1895 erhob Großherzog Friedrich I. Hockenheim zur Stadt. Zu diesem Zeitpunkt war der Ort eines der größten Dörfer im Großherzogtum und hatte in den Jahrzehnten zuvor eine dynamische Entwicklung durchlebt. Die Anbindung an die Rheintalbahn sowie der Hopfen- und Tabakanbau machte den Ort für Zuwanderer attraktiv. Infrastrukturmaßnahmen wie
die Ausweitung des Siedlungsgebiets, die Anlage von Kanalisation sowie nicht zuletzt der Bau eines neuen Rathauses verliehen dem Ort zunehmend ein städtisches Gepräge.
Der erste Teil dieser Artikelfolge handelte vom Ende der Kämpfe am Rhein zwischen Karlsruhe und Mannheim im Frühjahr 1945. Im vorliegenden Teil 2 wird von der damaligen Situation um die Brücken am Rhein zwischen Wintersdorf und Weil berichtet. In diesem Bereich lagen sich im frühen 19. Jahrhundert das Großherzogtum Baden und das Kaiserreich Frankreich
gegenüber. Seit dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 waren es das Deutsche Reich und das Reichsland Elsaß-Lothringen. Beide Regionen fielen nach dem Ende des Ersten Weltkriegs 1919 wieder an Frankreich. Wenige Wochen nach dem Beginn des Zweiten Weltkriegs im September 1939 besetzte Deutschland das Elsaß wieder.
Hundertster Heftjahrgang im hundertundelften Vereinsjahr gebieten einen Blick zurück und einen Blick in die Zukunft. Da bereits zum 85. Jahrgang im Jahre 2005 von mir ein Aufsatz erschienen ist (BH 1/2005), beschränke ich mich auf die Jahre 2009 bis 2018, in denen sich nach dem Jubiläum 2009 bestimmte charakteristische Strukturmerkmale der Zeitschrift herausgebildet haben. Obwohl die Heimatvereine im Allgemeinen über die Klage des derzeitigen Zustandes hinaus wenig gewillt sind, eine mögliche Zukunft konkret in den Blick zu nehmen, sei ein Versuch gewagt. Eine Weiterentwicklung der Zeitschrift sehe ich in dem Arbeitsfeld »Lebensraum Oberrhein«(l’espace de vie et d’ action).
Die konfessionelle Konfrontation und der Gegensatz der europäischen Mächte führten 1618 zum Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges. Er weitete sich von einem religiösen zu einem politischen Kampf um die Vormacht in Europa aus. Bis auf die Eidgenossenschaft waren weite Gebiete am Oberrhein von schweren Zerstörungen und einem dramatischen Bevölkerungsverlust betroffen. Erst nach dem Westfälischen Frieden 1648 und den Eroberungskriegen Frankreichs
begann am Oberrhein eine längere Friedensperiode.
Die Grenze als Schicksal
(2020)
Am 19. Juli 1870 erklärte Frankreich Preußen den Krieg. Dadurch wurde der Bündnisfall ausgelöst, d. h. das »geheime Schutz- und Trutzbündnis«, das Baden im August 1866 ebenso wie die anderen süddeutschen Staaten mit Preußen abgeschlossen hatte, trat in Kraft. Dies war auch in Kehl bekannt, und so flohen unmittelbar nach der Kriegserklärung die ersten Bewohner aus der Stadt. Ihnen steckte vor allem die Erfahrung in den Knochen, dass sie bei Auseinandersetzungen zwischen Franzosen und Deutschen stets die ersten Leidtragenden waren.
Uns hat glaublichen angelangt, so beginnt der Straßburger Bischof Albrecht am 15. April 1502 sein Schreiben an das elsässische Oberehnheim, welches er vor der erneuten Gefahr des ‚Bundschuhs‘ warnt, der noch zur zit nit herloschen
sei. Die Bewegung des Bundschuhs sei nach den Vorkommnissen 1493 in Schlettstadt nicht aufgelöst, sondern habe sich wieder vereint, werbe neue Mitglieder an und plane, sich zu erheben. Galt der Bundschuh – die übliche Fußbekleidung von Bauern und Handwerkern – in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts noch „als Symbol für Verteidigung, Rechtschaffenheit, Recht und Freiheit“, wurde er um die Jahrhundertwende „im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation zum Symbol für gewaltsamen Umsturz und Terror“. Bereits 1493 war es in Schlettstadt zu einem ‚Bundschuh‘, zu einer Verschwörung des einfachen Volkes gegen die Obrigkeit, gekommen. Gemein ist dem Schlettstadter und dem Untergrombacher Bundschuh sowie den späteren als Bundschuh klassifizierten Ereignissen die frühzeitige Aufdeckung durch Verrat, bevor die geschmiedeten Pläne in die Tat umgesetzt werden konnten. „Das Ereignis eines Bundschuhaufstands“, so Guy P. Marchal, „der offenkundig allen vor Augen getreten wäre und dessen Umfang, Verlauf, Erfolg oder Niederwerfung in vielfältigen Zeugnissen uns überliefert wurde, hat nicht stattgefunden“.
Die Badische Landesbibliothek als eine der größten Regionalbibliotheken Deutschlands war während der Zeit des Nationalsozialismus, wie andere Kulturgut verwahrende Institutionen auch, in die staatlichen Strukturen zur Verwertung beschlagnahmter Kulturgüter aus jüdischem Vermögen eingebunden und profitierte davon. Bibliotheksdirektor Dr. Friedrich Lautenschlager wurde vom Generalbevollmächtigen für den Landeskommissarbezirk Karlsruhe zum Sachverständigen für die Begutachtung beschlagnahmter Sammlungen ernannt und begutachtete mehrere Bibliotheken, darunter auch die seines Amtsvorgängers Dr. Ferdinand Rieser, der aufgrund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 entlassen worden war. Mit der Zerstörung des Bibliotheksgebäudes am 3. September 1942 wurden sowohl die Bestände als auch das Verwaltungsschriftgut der Badischen Landesbibliothek vernichtet. Nur wenige im Luftschutzkeller gelagerte oder während des Bombenangriffs entliehene Druckschriftenbände und die bereits 1939 ausgelagerten Zimelien (Handschriften, Inkunabeln und rarifizierte Frühdrucke) überstanden dieses Ereignis unversehrt. Nach dem Bombenangriff wurde der Bestand mit Unterstützung durch die zuständigen Reichsbehörden rasch wiederaufgebaut. Buchhandel und Antiquariate, Behörden und Organisationen sowie private Verkäufer und Schenker boten der Bibliothek Bücher zum Wiederaufbau an. Heute noch vorhandenes NS-Raubgut befindet sich in diesen neu aufgebauten Beständen.
Während der Jahre 2017 bis 2019 wurde der Monographienbestand im Signaturenbereich 42 A/B/C – 50 A/B/C (allgemeiner Zugang) und O 42 A/B/C – O 50 A/B/C (Spezialbereich Oberrhein) per Autopsie systematisch auf NS-Raubgut überprüft. 37.211 Bände, die von Oktober 1942 bis Dezember 1950 in den Bestand aufgenommen wurden, wurden entsprechend dem Leitfaden für die Ermittlung von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut in Bibliotheken nach sechs Verdachtskategorien klassifiziert. Dabei ergab sich folgende Bilanz: 33,5 % der überprüften Bände sind als unbedenklich einzustufen. 65,6 % der Bände sind hinsichtlich ihrer Provenienz unspezifisch. Lediglich 0,8 % der Bände wurden mit NS-Raubgutverdacht klassifiziert und 0,1 % der Bände als NS-Raubgut gesichert.
Reihen
(2020)
Im Stadtarchiv Sinsheim findet sich im Bestand Reihen unter der Signatur B 134 das früheste Zinsregister des Dorfes: Ein gewichtiges Buch, 4508 Gramm schwer, 14 cm dick, 34 cm hoch, 21 cm breit – gewichtig nicht nur wegen des tatsächlichen Gewichts. Die Beschäftigung mit diesem Buch, dem man sein Alter von mehr als 300 Jahren durchaus ansieht, lohnt sich für einen Historiker, aber auch für jeden Familienforscher mit Wurzeln in Reihen. Sinn des Zinsregisters von 1713 war, von jedem Einwohner, ob Frau oder Mann, das schatzbare Vermögen festzustellen, also Steuererklärungen à la 1713. Schatzbares
Vermögen hieß damals Grundbesitz.
Für die Darstellung der Biographie von Wilhelm Holzwarth kann nicht nur auf die überlieferte Spruchkammerakte zurückgegriffen werden, sondern auch auf persönliche Dokumente, die sowohl das Privatleben als auch die Parteifunktionen
widerspiegeln. Diese Dokumente gelangten bei Kriegsende im Zuge einer Hausdurchsuchung vor der Verhaftung von Wilhelm Holzwarth am 8. September 1945 an die amerikanische Besatzungsmacht und wurden später an die zuständige Spruchkammer Ludwigsburg übergeben. Nach der Aufösung der Spruchkammer wurden die Unterlagen dem Staatsarchiv Ludwigsburg
abgeliefert und stehen dort heute der Forschung zur Verfügung. Wilhelm Holzwarth wurde am 27. März 1889 in Oberderdingen geboren, wuchs dort unter »kleinbäuerlichen Verhältnissen« auf und besuchte die Volksschule. Das eigene Elternhaus beschrieb er als »pflichtgetreu« und »vaterländisch gesinnt«.
Anfang Juli 2020 wurden in Ludwigsburg in der Gartenstraße von dem Kölner Künstler Gunter Demnig als Teil des bekannten »Stolperstein-Konzepts« zwei neue Gedenksteine verlegt. Sie erinnern an das Schicksal von Karl Ebel und Josef Michelbacher und darüber hinaus an eine lange Zeit nicht anerkannte Opfergruppe der NS-Diktatur: An Menschen, die den Nationalsozialisten als »Asoziale« galten und im ersten Halbjahr 1938 im Rahmen der Aktion »Arbeitsscheu Reich« zu Tausenden festgenommen und in Konzentrationslager verschleppt wurden. Josef Michelbacher starb im März 1939 im KZ Dachau, Karl Ebel sechs Monate später im KZ Mauthausen.
Das Großbottwarer Rathaus
(2020)
Wann aus dem Dorf »Bodebura«, nördlich der Martinskirche und westlich der Kleinen Bottwar gelegen, die Stadt »Bothebur«, später »Botwar« genannt, wurde, wissen wir nicht genau. Es gibt keine Gründungsurkunde, aber ein paar Anhaltspunkte. Wir können davon ausgehen, dass es sich um eine geplante Neugründung einer Stadt handelt, östlich neben dem alten Dorf gelegen. Und dass diese Stadt, vermutlich von Albrecht von Lichtenberg gegründet, in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts entstanden ist. Dies lässt sich aus dem Vergleich von zwei Urkunden erschließen: 1247 bestätigt Papst Innozenz IV. dem Kloster in Oberstenfeld die Schenkung eines Grundstückes in »Villa de Botebor«, also im Dorf Bottwar, und 32 Jahre später erhält das Stift Oberstenfeld in einer Jahrzeitstiftung Grundstücke »juxta muros civitatis Bothebur«, also neben den Mauern der Stadt Bottwar.
Vor ziemlich genau vierzig Jahren hat der Archivar Günter Cordes, Kurator der im Hauptstaatsarchiv Stuttgart gezeigten Ausstellung »Krieg. Revolution. Republik«, einen Vortrag vor dem Historischen Verein Ludwigsburg gehalten. Thema: Das Revolutionsjahr 1918/19 in Württemberg und die Ereignisse in Ludwigsburg. In den Ludwigsburger Geschichtsblättern 1980 ist der Vortrag abgedruckt. Kurz war ich versucht, ihn einfach vorzulesen. Ich weiß nicht, ob es aufgefallen wäre, dass es sich dabei um Forschungsergebnisse von vor vierzig Jahren handelt. Das liegt natürlich zum einen daran, dass Herr Cordes hervorragend gearbeitet hat und viele Fakten kenntnisreich und gut strukturiert erläuterte. Das zeigt zum anderen aber auch, dass sich in der Forschung zu Revolution und Weimarer Republik lange Zeit vergleichsweise wenig getan hat. Alexander Gallus sprach 2010 von der »vergessenen Revolution«.
August 1947: »Es wird beantragt, den Betroffenen in die Gruppe der Hauptschuldigen einzureihen«; Juni 1948: »Der Betroffene ist Belasteter«; Juni 1949: »Der Betroffene ist Minderbelasteter«. Was war das für ein Trümmerfeld, in das
Ferdinand Ostertag 1946 aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft zurückkehrte: Deutschland, zugrunde gerichtet von ihm
und seinesgleichen. In seiner eigenen Wahrnehmung hatte er alles erdenkliche Gute für dieses Land getan. Das Bild, das er von sich selbst zeichnete, zeigt einen fortschrittlichen, pflichtbewussten, korrekten, fairen, selbstlosen Mann, einen Diener des Gemeinwohls. Und eben Deutschlands. Um das er sich besonders in der Stadt bemühte, in die sein Lebensweg ihn geführt hatte – in Ludwigsburg: als Direktor der Bausparkasse GdF Wüstenrot, als Fraktionsvorsitzender der NSDAP im Gemeinderat, als ehrenamtlicher Bürgermeister.
Beim Mühlbrunnen habe im Mittelalter eine Mühle gestanden, behauptet Werner Sattler in seiner Zusammenstellung der
Flurnamen von Oberriexingen. Er verrät nicht, woher er sein Wissen bezog. Diese Notiz wäre bedeutungslos, gäbe es nicht den sogenannten »Codex Edelini«, das Güterbuch des Klosters Weißenburg aus dem 9. Jahrhundert, das diese Mühle im Zusammenhang mit Herrenhof und Kirche erwähnt: »Ad Ruadgisingen est curtis dominica, […] basilica 1 cum decima, molendinum 1, mansi serviles 26.« Am Mühlbrunnen kann jedoch mindestens seit 1455 keine Mühle mehr gestanden
haben, da die Bürger von Oberriexingen seit dieser Zeit das Wasser zur Wiesenwässerung unbeschränkt nutzen konnten. In
Renningen hingegen durfte das Wasser des Mühlgrabens nur von Samstagabend bis Sonntagmorgen für die Wiesenwässerung
benutzt werden.