943 Geschichte Deutschlands
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Die Kraichgaubahn
(2010)
Der Krieg 1870/71 gegen Frankreich hatte
gezeigt, wie notwendig ein schneller Aufmarsch des Militärs mit Hilfe der Eisenbahn
für strategische Zwecke war. Der völlige
Mangel an eisenbahnorganisatorischen
Vorkehrungen auf französischer Seite gewann entscheidende Bedeutung für den
deutschen Sieg über die Armee Napoleons
III. “Die Eisenbahnen sind zu einem Kriegsmittel, zu einem Kriegswerkzeug geworden, ohne das diese großen Armeen der
Gegenwart weder aufgestellt, noch zusammengebracht, noch vorwärtsgeführt,
noch erhalten werden könnten”, umschrieb
Graf von Schlieffen den Wert der Eisenbahn unter militärischen Gesichtspunkten.
Da nach dem Sieg über Frankreich
1870/71 ein Revanchekrieg befürchtet
wurde, begannen politische und militärische Kreise über einen Folgekrieg mit dem
westlichen Nachbarn nachzudenken. Im
Rahmen dieser Überlegungen wurden
auch Planungen für den Ausbau der Eisenbahnverbindungen zur französischen Grenze hin aufgestellt.
Er hieß Eulenhorst und Krähenhorst und
befand sich auf der Nordseite des Alt-Rohrbacher Weges (von Rohrbach her Eppinger
Steige und Weg) im Birkenwald und im
Gewann Rohrbacher Weg. „Eppingen beinahe Garnisonstadt, nachdem es 1564/65
auch vorübergehende Universitätsstadt
war!” hatte ein fürstlich-patriotischer Geschichtsschreiber gejubelt.
Nun bekam die Stadt eine Garnison, wenn
auch unter ganz anderen, widrigen Umständen.
Eppingen 1933-1939
(2010)
„Den Frieden zu erringen, der Nation
Selbstbestimmungsrecht zu sichern, die
Verfassung zu sichern und zu behüten, die
allen deutschen Männern und Frauen die
politische Gleichberechtigung verbürgt,
dem deutschen Volk Arbeit und Brot zu
schaffen, ein ganzes Wirtschaftsleben so zu
gestalten, dass die Freiheit nicht Bettelfreiheit, sondern Kulturfreiheit werde” dies
waren die Ziele, die nach dem 1. Weltkrieg
der 1925 leider zu früh verstorbene Reichspräsident Friedrich Ebert1 anstrebte, der
SPD Mann aus Heidelberg, der das
Deutschlandlied am 11. August 1922 als
Nationalhymne eingeführt hatte. Indes, es
sollte anders kommen. Die schreckliche
Inflationszeit war noch nicht vorbei.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister
Holaschke, liebe Festgäste,
es ist für mich eine große Freude und Ehre,
dass ich zum offiziellen Auftakt der 30.
Baden-Württembergischen Heimattage
hier in Eppingen eine Festrede zur
Geschichte unserer Stadt halten darf.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei den
Verantwortlichen für dieses Vertrauen
bedanken.
Beginnen möchte ich aber nicht mit
Geschichte, sondern mit zwei kurzen
Geschichten:
Da ging ein badischer Vater mit seinem
Sohn an einem Sonntag Nachmittag im
Wald spazieren. Sie liefen an der württembergischen Grenze entlang.
Die Ortenau. - 81 (2001)
(2001)
Die Ortenau. - 82 (2002)
(2002)
Der Kaiser in seiner Stadt
(1998)
Der nachfolgende Beitrag möchte die Besiedlungsgeschichte der Baar aus der
Sicht der Namenkunde beleuchten, wobei die bisherigen Forschungsergebnisse
zusammenfassend dargelegt werden sollen. Das Spektrum erstreckt sich hierbei
in zeitlicher Hinsicht von der vorgermanisch-keltisch-römischen Zeit bis ins
beginnende Mittelalter, in namenkundlicher Hinsicht von den Hydronymen, den
Gewässernamen, über die Toponyme, die Orts- oder Siedlungsnamen, bis hin zu
den Mikrotoponymen, den Flur- und Bergnamen.
Der Stern des Ulrich Zasius verbreitet am deutschen Juristenhimmel des
16. Jahrhunderts einen solchen Glanz, daß sich das Auge des rechtsgeschichtlichen
Betrachters immer und nur immer wieder auf ihn richtete, während
anderen das Urteil der Zweitrangigkeit gesprochen wurde. Einer dieser Gelehrten,
deren Licht im unmittelbaren Umkreis des Meisters verblaßte, ist
dessen Schüler und späterer Kollege
Theobald Bapst. Doch gerade seine
Persönlichkeit, deren symphatische äußere
Züge uns aus einem zeitgenössischen
Porträt bekannt sind, gestattet,
mit dem charaktervollen Typ des
oberrheinischen Rechtsgelehrten bekannt
zu werden, ohne die Überzeichnung
eines Genies hinnehmen zu müssen.
Bapsts Leben und Wirken fällt in
eine Zeit, die am Vordringen des gelehrten
Rechts und an der Entstehung
des Juristenstandes in Deutschland
entscheidend Anteil hat, und in seiner
Generation zeigen sich die Früchte der
humanistischen Reformjuristen, aber
auch die Resignation der Praxis und
das Zugeständnis an den Rechtsalltag.
Das ältere deutsche Rechtsdenken begreift sich als vollkommene und unabänderliche
Ordnung. Geschriebene Gesetze wie die Spiegel des Mittelalters
sind keine Rechtsschöpfungen, sondern Rechtsdarstellungen. Gleichgültig ist
daher auch die Urheberschaft, allein entscheidend sind Rechtskunde und
Autorität. Das Recht gründet in einer einheitlichen und überkommenen Überzeugung
der Gemeinschaft, vor allem ihrer Vertreter, der Schöffen und Urteiler.
Rechtsprechung war daher lediglich Rechtsfindung im Wortsinne.