943 Geschichte Deutschlands
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Wie bereits im Beitrag von Paul Sauer über »Siegelhausen im Mittelalter und zu
Beginn der Neuzeit« angeführt, hatte das Backnanger Chorherrenstift die alleinige
Herrschaft über Siegelhausen, die seit der Reformation der Herzog von Württemberg
ausübte. Als der letzte, schon von Württemberg eingesetzte Probst 1557 starb, wurde
das Stift säkularisiert und in eine Stiftsverwaltung umgewandelt, die bis zur Auflösung der Geistlichen Verwaltungen sowie der Stifts- und Klosterverwaltungen zu
Beginn des 19. Jahrhunderts Bestand hatte. [1] Territorial lag Siegelhausen mit seinen
zwei Höfen im württembergischen Amt Backnang, wie 1552 und 1580 belegt ist. 1598
gehörten zum Amtsbezirk neben der Amtsstadt vier Dörfer, 35 Weiler, zehn Höfe
und drei Mühlen. Siegelhausen zählte wegen seiner zwei Höfe nicht als Hof, sondern
als Weiler. Dort wohnten vier der 1086 Bürger in Stadt und Amt Backnang. [2]
Ohne Zweifel hat Sulzbach bei Ettlingen eine lange Vergangenheit mit wechselvollen Schicksalen als Siedlungsplatz und Bauerndorf. Seine begünstigte Lage, hoch über dem sumpfigen Bruchgelände war schon in der Römerzeit erkannt worden und ist durch Funde aus dem 2./3. Jh. n. Chr. belegt. Auch die sehr frühe, heute in Vergessenheit geratene Bezeichnung „die alte Burg" für das Gelände nahe den Wickenwiesen könnte als Hinweis auf eine frühere Besiedlung gedeutet werden. Ebenso lässt der alte „Hörweg" (Heerweg), heute fälschlicherweise als Heuweg umgedeutet, auf römischen Wegebau schließen.
In den Walldorf betreffenden Urkunden des 15. Jh. taucht mehrmals der Flurname „Lehen" bzw. ,,Auf dem Lehen" auf. Die erste Nennung konnte bisher für das Jahr 1456 gefunden werden, als Eberhard II. v. Sickingen einen Altar in der Pfarrkirche
zu Walldorf stiftet und mit Einnahmen von bestimmten Grundstücken ausstattet; darunter sind auch solche im Gewann „Lehen".
Gerhard von Oßweiler
(2003)
Das heutige Rauenberg ist bekanntlich aus dem östlich des Angelbachs am Fuß einer Burg gelegenen Dorf „Ruhenberg" und aus dem westlich des Angelbachs gelegenen Dorf „Wederswilre", das ebenfalls eine Burg besaß, hervorgegangen. Der Name „Ruhenberg" erklärt sich aus dem mittelhochdeutschen Adjektiv „ruh" „struppig, mit dichtem Gebüsch bewachsen, dichtbewaldet" und bedeutet somit ,,dichtbewaldeter Berg". Auf diesem Berg wurde vermutlich im 13. Jahrhundert eine
Burg errichtet, worauf der dortige Flurname „Burggraben" hinweist. Am Fuße dieser „Burg Ruhenberg" entstand ein Burgweiler, der sich nach dem Namen der Burg „Ruhenberg" nannte. Der Name des zweiten Ortes „Wederswilre" weist auf eine frühe Entstehungszeit zurück. Es gibt gesicherte Hinweise, dass dieser Ort zuerst den Namen „Wilre" besaß und erst am Ende des 13. oder zu Beginn des 14. Jahrhunderts von einer Niederadelsfamilie mit Namen „Wider" den Namen ,,Wi(e)derswilre" oder „Wederswilre" bekam.
Für einen Platz von der siedlungsgeschichtlichen Lage Rauenbergs ist 700 Jahre zweifellos kein Alter, so dass es einer ungünstigen Konstellation zuzuschreiben sein dürfte, dass der Ort nicht schon geraume Zeit vor 1303 Erwähnung in einer
Urkunde gefunden hat. Silberbergbau und Verhüttungstechnik konnten nämlich schon für die Mitte des 10. Jahrhunderts in der Ortslage von Wedersweiler/Rauenberg festgestellt werden, und die Rechte daran müssten in dieser Frühzeit dem Königtum zugestanden haben. Hinwegtrösten über diesen misslichen Umstand kann allerdings die Art, um nicht zu sagen der Rang der ersten urkundlichen Erwähnung; denn diese fällt nach Form und Bedeutung durchaus aus dem Rahmen des
Üblichen.
Am 1. September 1939 griffen Truppen der deutschen Wehrmacht Polen an. Dies war der Beginn eines Krieges, der sich zum Zweiten Weltkrieg entwickelte. Das nationalsozialistische Regime hatte bereits seit der so genannten Machtergreifung im Jahre 1933 auf diesen Krieg hingearbeitet. Im Ersten Weltkrieg war die Bevölkerung im Reich nur in wenigen Gebieten direkt von Kriegshandlungen betroffen. Dies war nun ganz anders. Unzählige deutsche Städte und Dörfer waren im Laufe des Krieges von alliierten Luftangriffen betroffen, und am Ende des Krieges lagen große Teile dieser in Schutt und Asche. Die Reichsführung hatte sich entschlossen, den Krieg auch im eigenen Land weiterzuführen. Alliierte Truppen kämpften sich auf dem Reichsgebiet voran bis schließlich das ganze Deutsche Reich besetzt war. Auch das Kinzigtal blieb davon nicht ausgenommen.
Josef Ignaz Peter, der aus Achern stammende Justizminister der badischen Revolutions-Regierung, floh 1849 in die Schweiz. Auf Betreiben der Großherzoglich Badischen Regierung verwiesen die Eidgenossen den am 9. April 1850 zu 20 Jahren Zuchthaus Verurteilten ihres Landes. Über Straßburg floh Peter weiter nach Paris. Dort lebte er von Juni 1850 an in ärmlichen Verhältnissen. 1854 erlaubte ihm der Kanton Thurgau, nach Frauenfeld zu seiner mit dem Arzt Dr. Konrad Reiffer verheirateten Tochter Emma zu ziehen, wo er auch seine Frau und seine unverheiratete Tochter Maria fand. 1862 erließ ihm Großherzog Friedrich den Rest der Strafe. Josef Ignaz Peter starb am 19. September 1872 in Achern im Alter von 83 Jahren. Die kinderlos gebliebene Emma Reiffer hinterließ den Nachlass ihrer Eltern den Kindern der Schwester ihres Vaters, Helene Peter. Die Papiere, welche an die „Mina" genannte Cousine Anna Wilhelmine verheiratete Blaß in Freiburg gelangten, befinden sich heute als Dauerleihgabe im Staatsarchiv Freiburg. Andere Papiere kamen an Minas fünf Jahre älteren Bruder, den Achemer Handelsmann und späteren Bürgermeister Franz Peter, in der Folge an dessen Tochter Marie Helene verheiratete Gerner. Darunter befinden sich 13 Briefe Helene Peters von März 1848 bis Januar 1851 an Tochter Mina und Schwiegersohn Konrad Blaß in Freiburg. Sie lassen noch heute die Nöte und Sorgen jener Jahre spüren.
Dorf und Landesherrschaft
(2003)
1803 - diese Jahreszahl steht in Südwestdeutschland für „die" Säkularisation, ,,den" Übergang vieler geistlicher und einiger weltlicher Fürstentümer an Baden oder Württemberg, ,,das" Ende des Alten Reiches und damit des territorialen Flickenteppichs am Oberrhein. Die vermeintliche Eindeutigkeit der Begriffe, die auch an eine Einheitlichkeit der Abläufe und ihrer Folgen denken lässt, will uns glauben machen, es könne hier über ein klar bestimmbares Ereignis und dessen Auswirkungen gesprochen werden. Einheitlich, gewiss, war manches: die Inbesitznahme der Städte und Dörfer in den Entschädigungsländern durch badische Kommissare, das Anschlagen der markgräflichen Patente, das Befestigen der neuen landesherrlichen Wappen. Bei näherem Hinsehen aber erschöpft sich das Einheitliche im bloß Äußerlichen, während die Voraussetzungen und vor allem die Folgen der Ereignisse von 1802/03 von Ort zu Ort, von Region zu Region höchst unterschiedlich waren, vor allem auch hinsichtlich ihrer Intensität und Reichweite. Dass etwa ein Dorf wie Schielberg bei Frauenalb, praktisch die Arbeitersiedlung der dortigen Klosterbediensteten, durch die Aufhebung der Nonnengemeinschaft in seiner Struktur deutlich massiver betroffen war als eine beliebige Bauerngemeinde ohne direkte ökonomische Verflechtungen mit einer Ordensniederlassung, liegt auf der Hand.