943 Geschichte Deutschlands
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Zur 1200-Jahr-Feier 1970 und kurz vor Bildung der Stadt Kraichtal brachte die Gemeinde Menzingen das Buch „Menzingen – Ein Gang durch 1200 Jahre Geschichte“ heraus. Der Autor Günter Bienwald, langjähriger Lehrer und Gemeinderat, hat darin einen Überblick zur Ortsgeschichte gegeben, ist aber auch auf das dörfliche Leben in der Nachkriegszeit eingegangen. Im geschichtlichen Teil seines Buches hat Bienwald verschiedene heimatkundliche Veröffentlichungen des langjährigen Pfarrers von Menzingen zu Beginn des 20. Jahrhunderts, Dr. Otto Becher, erwähnt. Was 1970 jedoch kaum bekannt war: Otto Becher hat ein 400-seitiges Manuskript zur Ortsgeschichte von Menzingen hinterlassen, das nach seinem Tod im Jahr 1930 viele Jahrzehnte im Familienbesitz schlummerte. Auf Initiative des Heimat- und Museumsvereins Kraichtal, insbesondere von Dr. Karl Sommer, ist dieses Manuskript 2002 unter dem Titel „Bilder aus Menzingens Vergangenheit“ übertragen und gedruckt worden. Aus dieser reichen Quelle, Ergebnis einer unermüdlichen Archivarbeit des Pfarrers, wollen wir im Folgenden zitieren, wobei es sich nur um wenige Schlaglichter handeln kann. Dr. Bechers Buch selbst war innerhalb kürzester Zeit vergriffen. Wer auch immer sich einmal an eine neue Ortsgeschichte von Menzingen wagen sollte, wird darin viele Anregungen und Hinweise finden
Gemmingen gehört zu jenen Dörfern im Kraichgau, die nur wenige Jahre nach der Gründung des Klosters Lorsch durch Schenkungen im Jahre 769 urkundliche Erwähnung fanden. Anlässlich des 1250. Jubiläums der ersten Nennung des Dorfes 2019 wurden mehrere Führungen angeboten, die an historisch wichtigen Stationen Halt machten, um über Ereignisse aus der Gemminger Ortsgeschichte zu informieren.
Die Adelhauser Urbare stammen aus dem Oberrheingebiet, aus dem bemerkenswert
viele Urbare erhalten sind. Anders als die Germanisten haben die Historiker
noch kaum mit der systematischen Aufarbeitung und Auswertung der umfangreichen
und vielseitigen Urbarbestände des südwestdeutschen Sprachraumes begonnen.
Die meisten mittelalterlichen Grundherrschaften hatten Grundbesitz an einer Vielzahl
von Orten. Sollte solcher Streubesitz vor Entfremdung geschützt werden, so
bot sich die Anlage von Güterverzeichnissen an. Da zahlreiche Orte in mehreren
Urbaren erwähnt werden, wäre es reizvoll, bei der Auswertung oberrheinischer
Urbare von den einzelnen Orten auszugehen: Mehrere Urbare werden danach
befragt, welche Besitztümer, welche darauf ruhenden Rechte und Pflichten an
einem Ort bestanden. Eine derartige, vom einzelnen Ort auf die Region sich aus weitende Untersuchung könnte vielleicht sogar quantitative Daten zur Bevölkerungsgeschichte
liefern. Derartige Analysen stoßen sonst für das Mittelalter infolge
der ungünstigen Quellenlage auf kaum zu überwindende Schwierigkeiten.
Trotz der angedeuteten Vorteile einer auf wenige Orte beschränkten Untersuchung
der Urbare verschiedener Grundherrschaften, sollen in diesem Beitrag zwei
Urbare als ganze in den Mittelpunkt gestellt werden.
So ist unbestritten keine
Urkunde erhalten, die als Freiburger Gründungshandfeste der Zeit von 1120/ 1122 zu
bezeichnen wäre und die von einer zeitgenössischen Hand geschrieben wurde. Ebenso
ist der als Alte Handfeste bezeichnete Text nicht einmal in dieser Form kopial überliefert.
Vielmehr ist das, was als Freiburger Gründungsurkunde gilt, das Ergebnis einer
Rekonstruktionsarbeit, die von einem im Tennenbacher Urbar der ersten Hälfte des
14. Jahrhunderts überlieferten Freiburger Stadtrechtstext ausgeht. Diese Stadtrechtsaufzeichnung
enthält insgesamt 55 Rechtssätze, von denen die weitaus größte Zahl
mit Sicherheit nicht aus dem Anfang des 12. Jahrhunderts stammen kann. Aus dieser
Textmasse heben sich aber einige Sätze ab - nämlich ein Prolog, ein Epilog, der allerdings
im Urbar am Ende des ganzen Stadtrechtstextes steht, und die Artikel 1 bis 6
-und zwar dadurch, daß im Prolog Konrad von Zähringen ohne Nennung des Herzogstitels
als Gründer von Freiburg und Aussteller eines Privilegs genannt wird, während
in den anderen genannten Sätzen der Urkundenaussteller in subjektiver Form stilisiert
ist. In den übrigen Teilen des Tennenbacher Textes wird der Stadtherr nur in objektiver
Form genannt.
„Staub, nichts als Staub“
(2020)
Am 24. März 1946 stimmten die Bad Rappenauer Gemeinderäte für Fritz Hagner als Gemeindeoberhaupt und wählten den kommissarisch von der amerikanischen Besatzungsmacht eingesetzten Nachkriegsbürgermeister Walter Staubitz ab. Durch die Ernennung des Antifaschisten Walter Staubitz zum Bürgermeister in Bad Rappenau wollten die Amerikaner nach der Hitler-Diktatur die Menschenwürde, das Rechtsstaatsprinzip und gleichberechtigte Mitwirkungsmöglichkeiten für alle Bürger absichern. Unter Achtung dieser Grundsätze entscheidet in einer freiheitlichen Demokratie die Mehrheit der Wähler, welchen Weg die Politik nimmt. Staubitz, der Bad Rappenau demokratisieren wollte, war selbst nicht demokratisch legitimiert und die Mehrheit der Bad Rappenauer unterstützte ihn nicht. Nach seiner Abwahl verabschiedete er sich durch die aus der Nazizeit verbliebenen Ortslautsprecher von der Bevölkerung. In Anspielung auf seine Vorgänger, Philipp Freudenberger (Bürgermeister 1895–1922) und Hermann Hofmann (Bürgermeister 1922–1945) resümierte er: „Freudenberger: die Freude; Hofmann: die Hoffnung; Staubitz: Staub, nichts als Staub“. Als Staubitz ab 1951 als Mitglied der kommunistisch ausgerichteten „Sozialdemokratischen Aktion“ für den Frieden eintrat und gegen die Westbindung der Bundesrepublik protestierte, entfernte er sich noch weiter von der Bevölkerungsmehrheit und wurde aus der SPD ausgeschlossen. Damit nicht genug: Die Generalbundesanwaltschaft warf ihm inmitten der McCarthy-Ära vor, durch einen Umsturz das System der sowjetischen Besatzungszone auf Westdeutschland übertragen zu wollen. Er kam in Untersuchungshaft auf den Hohen Asperg.
Dieser Aufsatz ist den Opfern des Nationalsozialismus in der Gemeinde Sulzfeld gewidmet. Der Titel ist einem Flyer der Caritas International und der Diakonie-Katastrophenhilfe (Hunger in Ostafrika, Dürre, Krieg und Flucht) aus dem Jahr 2017 entlehnt. Landauf, landab kann man erleben, dass in den Köpfen vieler Menschen wieder „braunes“ Gedankengut Einzug hält. Jeder Bürger ist aufgefordert, den Anfängen einer neuen Katastrophe zu wehren. Es lohnt sich, das Erreichte zu bewahren.
Zwangsarbeit in Derdingen
(2020)
Auch 75 Jahre nach der NS-Zeit gibt es im Kraichgau ein höchst unterschiedliches Herangehen an die Aufarbeitung der Naziverbrechen in den örtlichen Heimatbüchern und Ortschroniken. Manche Kommunen haben diese Zeit schonungslos und detailliert aufgearbeitet und die notwendigen Quellen offengelegt, andere beschweigen diese Zeit bis heute, insbesondere was das Thema Zwangsarbeit betrifft. Dazu zählt Derdingen (erst ab 1964 „Oberderdingen“). Im „gültigen“ Heimatbuch des ehemaligen NS-Rektors und NSDAP-Funktionärs Gustav Brandauer zu den „einschneidenden
Veränderungen“: „Sie hier darzustellen ist unnötig, da sie in allen Orten Deutschlands mit geringen Schattierungen dieselben waren. Das nationalsozialistische Regime endgültig zu werten, muß auf den Zeitpunkt verschoben werden, an dem einmal alle Archive geöffnet sind und deren Auswertung durch unvoreingenommene Experten im Ergebnis vorliegen wird.“ Das hindert ihn nicht, wenig später vom „bislang ungeheuerlichsten Opfergang unseres Volkes“ zu schreiben und von den Hunderten von Derdingern, die zu den Fahnen strömten, „um ihr Heldentum in allen Erdteilen unter Beweis zu stellen“ und von den Kriegsfolgen durch die „widerlichen Exzesse“ der „Schwarzen in der französischen Armee“ und durch die „im Ort verbliebenen Fremdarbeiter aus Osteuropa, besonders die Polen“. Doch wer hat diese Menschen nach Derdingen geholt? Wer hat von der Ausbeutung ihrer Arbeitskraft profitiert, und warum war Derdingen ein lokales Zentrum von Lagern mit Kriegsgefangenen, Zwangsarbeitern, Zuchthausgefangenen und KZ-Häftlingen mit Stacheldraht, Wächtern und einer Anzahl von Toten? Darüber liegt bis heute eine „Omerta“ aller Beteiligten. Es war eben doch kein „normaler Ort“.
Was will, was kann und was soll Ortsgeschichte? Zum einen: Informieren über charakteristische, singuläre Ereignisse und Entwicklungen, über ansässige Vereine und Institutionen, über Bau- und Kunstdenkmale sowie historisch beachtenswerte Persönlichkeiten einer Gemeinde. Damit vermag Ortsgeschichte einen Aha-Effekt zu erzeugen, etwa wenn sie optisch Vertrautes durch inhaltlich Relevantes erklärt. Oder aber sie ermöglicht, sofern das geschilderte Ereignis noch in die eigene Erinnerungszeit des jeweiligen Lesers fällt, ein erneutes Gewärtigwerden von Selbsterlebtem. Zum anderen aber soll Ortsgeschichte möglichst auch Mosaiksteine liefern für ein größeres Ganzes, lokale Puzzleteile zum Gesamtbild der Regional- oder sogar Landesgeschichte, indem sie Entwicklungen grundsätzlicherer Natur illustriert und aussagekräftige Beispiele für diese bereitstellt.
Eine Folge von Papstflucht und Herzogsächtung: Freiburg wird 1415 für zwölf Jahre Reichsstadt
(2017)
Am 1. September 1413 bestätigte der in Chur weilende König Sigismund der Stadt Freiburg im
Breisgau auf deren Bitten alle ihre Freiheiten, Rechte, guten Gewohnheiten, Briefe und Privilegien, die sie von römischen Kaisern und Königen empfangen hatte. Am selben Tag tat er dies auch
für die seit 1330 an Habsburg verpfändeten Reichsstädte Breisach, Neuenburg, Schaffhausen und
Rheinfelden. Die Annäherung zwischen König Sigismund und der habsburgischen Territorialstadt Freiburg erfolgte rund anderthalb Jahre vor der spektakulären Flucht Papst Johannesʼ XXIII.
und Herzog Friedrichs IV. von Österreich aus Konstanz im März 1415, mit deren Auswirkungen
auf den Oberrhein sich das im Juni 2015 vom Alemannischen Institut veranstaltete Kolloquium
beschäftigte. Der angesprochene Kontakt verdient Beachtung im Vorfeld von Freiburgs zwölfjähriger Zeit als Reichsstadt infolge der Ächtung des Habsburgers: Wenn Sigismund damals
Freiburg und den an Habsburg verpfändeten Reichsstädten seine Gunst erwies, motiviert durch
die territorialpolitisch und familiär bedingten heftigen Spannungen zwischen ihm und dem mächtigen Landesfürsten Herzog Friedrich IV. im Süden des Reiches, so baute er damit symbolisches
Kapital auf, das ihm wenig später Nutzen brachte.
Mit den Festsetzungen des Versailler Vertrags von 1919 war es Deutschland verboten, links des
Rheins sowie in einer Zone, die sich in einer Breite von 50 km auf der rechten Rheinseite erstreckte, Truppen zu stationieren und üben zu lassen. Ferner war es in diesem Bereich verboten,
Befestigungen zu unterhalten und zu errichten. Dies führte dazu, dass alle kaiserlichen Befestigungen, die bis 1918 dort entstanden waren, geschleift werden mussten – als Beispiele seien
hier die Feste Istein nördlich von Weil am Rhein oder die Festung Köln genannt. Die Trümmer
und Reste dieser Befestigungsanlagen sind teilweise bis heute im Gelände erhalten und kehren
erst langsam wieder in das Bewusstsein der Bevölkerung zurück. Doch sie sind nicht Teil dieser
Betrachtung unterschiedlicher Wahrnehmungen der einige Jahre später entstandenen Westbefestigungen.