943 Geschichte Deutschlands
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Landsknechte in Bretten
(2003)
Als die Stadt Bretten, das damalige Brettheim, während des Landshuter Erbfolgekrieges im Frühsommer des Jahres 1504 durch das Heer des württembergisehen Herzogs Ulrich belagert wurde, kam neben den bewaffneten Bürgern und den in der Stadt versammelten Angehörigen der Kraichgauer Ritterschaft vor allem den von Kurfürst Philipp, dem kurpfälzischen Landesherren, entsandten Landsknechten eine tragende Rolle bei der Verteidigung zu. In ausführlicher Weise und mit zahlreichen detaillierten
Angaben berichtet darüber die wichtigste noch erhaltene zeitgenössische Quelle zum Verlauf der Belagerung: die von Melanchthons Bruder Georg Schwartzerdt aufgrund der Erinnerung von Augenzeugen verfasste Chronik.
Das "Oppidum de Bretheim"
(2003)
Die heutige Große Kreisstadt Bretten ist eine moderne Stadt mit rund 28 000 Einwohnern. Es handelt sich bei ihr - so die
Webseite der Kommune - um ein „aufstrebendes Mittelzentrum", dessen Wirtschaftsstruktur ein „Branchenmix mit zahlreichen innovativen Firmen" kennzeichnet. Neben der Modernität steht in Bretten aber die Tradition. Offensichtlich blickt das 767 im Lorscher Codex erstmals erwähnte Breteheim mit Stolz auf seine mehr als 1200-jährige Vergangenheit und begründet seine Identität in nicht unwesentlichem Maße über die Geschichte.
Die Belagerung Brettens (des damaligen „Brettheim“) durch das Heer Herzog Ulrichs von Württemberg im Rahmen
des Landshuter Erbfolgekrieges von 1504 stellt eines der einschneidendsten Ereignisse der Stadtgeschichte dar und wirkt (keineswegs nur in der Erinnerung) auf vielfältige Weise bis heute fort. Allerdings sind die seinerzeitigen lokalen Ereignisse, derer 2004 im Rahmen von verschiedenen Jubiläumsaktivitäten gedacht wird, kaum in ihrer gesamten Dimension und Tragweite zu verstehen, wenn man bei einer rein stadtgeschichtlichen Sichtweise und Interpretation verharrt. Die Belagerung der kurpfälzischen Amtsstadt im Frühsommer 1504 war viel mehr ein Mosaikstein im Muster sehr viel größerer und weiter reichender Konflikte, die sich bereits in den beiden vorangegangenen Jahrhunderten allmählich angebahnt hatten
und die nach Ausbruch des Krieges ihre Entladung auf zahlreichen Schauplätzen im gesamten süd- und südwestdeutschen Raum fanden. Das in vielerlei Hinsicht folgenreiche Brettener Geschehen jener Zeit, das in seinen Einzelvon am ausführlichsten in der Chronik von Melanchthons Bruder Georg Schwartzerdt überliefert ist, lässt sich daher - insbesondere auch hinsichtlich seiner längerfristigen Auswirkungen - nur im Kontext der Gesamtereignisse jener Zeit erklären und bewerten.
Der Kraichgau läßt sich bereits im ausgehenden Hochmittelalter als eine ländliche Kulturlandschaft mit sehr guten Siedlungslagen, fruchtbaren Lößböden und einer ausreichenden Wasserversorgung charakterisieren. Daneben hat diese Landschaft schon früh eine nachhaltige Ausprägung als Verkehrsdurchgangslandschaft erfahren, die eine nachhaltige
Besiedelung, Siedlungsdurchdringung und wirtschaftliche Erschließung des Kraichgauer Hügellandes erlaubten. Ein ab dem 11. Jahrhundert eintretendes anhaltendes Bevölkerungswachstum, mutmaßlich als Folge verbesserter klimatischer Bedingungen, höherer Bodenerträge und größerer Bewirtschaftungsflächen durch Ausdehnung der Rodungstätigkeit
löste weitere für die siedlungsgeschichtliche Entwicklung dieses Kulturraumes ganz entscheidenden Wachstumsimpulse
und -prozesse aus, die die eigenständige Entwicklung des Marktfleckens Bretten zum wirtschaftlichen Mittelpunkt im Kraichgau nachhaltig ingangsetzte. Dies führte dann auch bereits im 11. Jahrhundert im Zuge einer Bevölkerungskonzentration in diesem Marktflecken zur Wahrnehmung und Übernahme gewisser zentralörtlicher Aufgaben lange vor dem eigentlichen
Stadtwerdungsprozeß Brettens.
Die autonome Bürgergemeinde mit ihrem spezifischen Stadtrecht machte zusammen mit der Konzentration von Handel und Gewerbe die mittelalterliche Stadt aus. Jede Stadt hatte ihre eigene Form der Selbstverwaltung mit eigenen Privilegien. Die Entstehung der Kommune, der Stadtgemeinde, unterschied sich durch Rechtsqualität und Topographie deutlich vom Umland. Die Konzentration von Handel und Gewerbe, das Marktrecht, die Verdichtung von Wohn- und Gewerbebau auf
relativ kleinem Raum gegenüber dem weiträumigen Dorf, die Stadtmauer als Schutzinstrument, die besondere Rechtsstellung der Bürger in einem besonderen Status und die städtische Verfassung waren weitere Merkmale der Stadt.
Die meisten Breisacher Juden wohnten am Ende des 19. Jahrhunderts noch immer in dem am Nordfuß des Breisacher Berges gelegenen Teil der Unterstadt, in dem ihre Vorfahren im 18. Jahrhundert fast alle zwischen den Judenhäusern gelegenen Christenwohnungen käuflich an sich gebracht hatten. Von den 113 Wohnhäusern dieses Stadtteils, der zwischen der Fischerhalde und dem Kupfertor liegt , gehörten um 1898 beinahe drei Viertel jüdischen Eigentümem. Der Anteil ihrer Häuser an der Gesamtzahl der Wohnhäuser ging von 77 % im Jahr 1900 auf 54 % im Jahr 1933 und auf 31 % im Jahr 1941 zurück.
Boll bey Ufhausen
(2004)
Seit einigen Jahren versieht die Stadt Freiburg ihre historischen Gebäude mit kleinen grauen Tafeln, auf denen das Gebäude und seine Geschichte kurz vorgestellt werden. Einheimischen und Touristen werden so die Sehenswürdigkeiten nahe gebracht. Der Anlass, der frühen Geschichte des Freiburger Stadtteils St. Georgen nachzugehen, war eine dieser grauen Tafeln. Sie ist am so genannten Bollhof, einem Staffelgiebelbau aus dem 16. Jahrhundert angebracht (Abbildung 1). Der Hof, so ist darauf zu lesen, sei erstmals zum Jahr 873 als Lehnshof des Klosters St. Gallen belegt. Da eine Überprüfung dieses Sachverhalts anhand der St. Galler Urkunden ohne Ergebnis blieb, waren weitere Nachforschungen zur frühen Geschichte St. Georgens angeraten. Hierzu soll auf die einzelnen Ortsteile und deren Geschichte im Mittelalter eingegangen werden. Dies wird zur Frage führen, ab wann Boll und der dortige Hof historisch greifbar sind und in welchem Verhältnis beide zu den weiteren St. Georgener Teilorten standen.
Vor etwa 3 Wochen brachte mir mein zuständiger Blockleiter einen Mahnzettel ins Haus, dessen Aufschrift vor dem Abhören ausländischer Sender warnt. Leider war meine Neugierde immer noch größer als die Angst, so dass ich auch trotz des Zettels noch einige Male ausländische Sender abhörte. Mit diesen Worten gestand der Metallarbeiter Ernst W. ein, verbotenerweise
ausländische Stationen eingeschaltet zu haben. Das Hören ausländischer Sender war mit Kriegsbeginn aufgrund der „Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen" des Reichspropagandaministers Joseph Goebbels verboten worden. Diese so genannte Rundfunkverordnung vom 1. September 1939 unterschied nach zwei Tatbeständen: Abhören (§ 1)
und Weiterverbreiten (§ 2).