943 Geschichte Deutschlands
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Für die Frühgeschichte Siegelhausens kommt dem Lemberg, an dessen Südfuß der
kleine Weiler liegt, schicksalhafte Bedeutung zu. Dieser wie der Hohenasperg das
Umland beherrschende Zeugenberg war wahrscheinlich, wie die auf seiner westlichen
Hochfläche gefundenen Silex-Artefakte und Scherben [1] nahe legen, schon in der
Jungsteinzeit (4400 bis 3400 v. Chr.) zeitweise besiedelt. Auch später dürfte die gegen
feindliche Angriffe gut zu verteidigende Bergkuppe Menschen als Wohnplatz, zumindest aber als Zufluchtsort in Zeiten der Gefahr gedient haben.
Schlägt man in der amtlichen Landesbeschreibung des Landes Baden-Württemberg
die Artikel über Oßweil und Erdmannhausen nach, findet man dort als erste Nennung der Orte jeweils den Hinweis auf das Jahr 817 mit dem Zusatz »Fälschung
15. Jh.«. Auch das 1982 publizierte Ortsnamenbuch des Stadtkreises Stuttgart und
des Landkreises Ludwigsburg lässt in beiden Fällen die Belegreihen mit dem Jahr 817
beginnen und zwar mit der Sigle »KF 15. Jh.«, was für eine in Überlieferung des
15. Jahrhunderts auf uns gekommene gefälschte Königs- oder Kaiserurkunde steht.
Einschränkend wird bei Erdmannhausen allerdings hinzugefügt, dass der angeführte Beleg zum Jahr 817 »nicht der Erstbeleg« sei, weil er aus einer späteren Fälschung
stamme und der Fälscher den Namen fehlerhaft von einer Vorlage abgeschrieben
habe.
Wie bereits im Beitrag von Paul Sauer über »Siegelhausen im Mittelalter und zu
Beginn der Neuzeit« angeführt, hatte das Backnanger Chorherrenstift die alleinige
Herrschaft über Siegelhausen, die seit der Reformation der Herzog von Württemberg
ausübte. Als der letzte, schon von Württemberg eingesetzte Probst 1557 starb, wurde
das Stift säkularisiert und in eine Stiftsverwaltung umgewandelt, die bis zur Auflösung der Geistlichen Verwaltungen sowie der Stifts- und Klosterverwaltungen zu
Beginn des 19. Jahrhunderts Bestand hatte. [1] Territorial lag Siegelhausen mit seinen
zwei Höfen im württembergischen Amt Backnang, wie 1552 und 1580 belegt ist. 1598
gehörten zum Amtsbezirk neben der Amtsstadt vier Dörfer, 35 Weiler, zehn Höfe
und drei Mühlen. Siegelhausen zählte wegen seiner zwei Höfe nicht als Hof, sondern
als Weiler. Dort wohnten vier der 1086 Bürger in Stadt und Amt Backnang. [2]
Zu Ende des 17. und zu Beginn des 18. Jahrhunderts trafen für die ehemals wohlhabende Amtsstadt Marbach mehrere Ereignisse zusammen, die zu einem Niedergang
führten, der noch heute Auswirkungen hat: Der Stadtbrand im Jahr 1693 sowie der
Bau von Schloss und Stadt Ludwigsburg.
Seit 1677, bis 1693 unter Vormundschaft, regierte in Württemberg Herzog Eberhard Ludwig. 1697 schenkten ihm Stadt und Amt Marbach 50 Dukaten zur Hochzeit, ohne zu ahnen, was er wenige Jahre später zu ihrem Nachteil ersann. Der absolutistische Herrscher legte 1704 den Grundstein des Ludwigsburger Schlosses, dem
der planmäßige Ausbau der gleichnamigen Siedlung folgte. Diese vom Herzog begünstigte Ansiedlung, die auch auf Kosten von Marbach einen eigenen Amtsbezirk
erhielt, sollte in den Folgejahren zu einem großen Hindernis für die Entwicklung der
1693 abgebrannten Amtsstadt Marbach und zu einer finanziellen Belastung für das
ganze Amt werden. Außer Marbach, das noch an den Folgen der Zerstörung von
1693 litt, waren auch Stuttgart, das um seinen Charakter als Residenzstadt nicht zu
Unrecht fürchtete, und Markgröningen, das seinen jahrhundertealten Amtssitz an
die junge Stadt abtreten musste, betroffen.
Neidenstein – der Name ist Programm. Nicht etwa daß er programmatisch wäre für Neid, Mißgunst, Bosheit oder bösen Willen im modernen Sinn des Begriffs. Nein, er ist programmatisch im ursprünglichen Sinn des mittelhochdeutschen Begriffs nît zur
Charakterisierung von ritterlicher Tapferkeit, von Kampfesmut und Eifer im Gefecht. Er will die Wehrhaftigkeit des mit ihm bezeichneten festen Hauses demonstrieren, will dem Gründer und Namengeber der Burg schmeicheln, dessen ritterliche Tugenden herauskehren sowie den künftigen Herren und Bewohnern der Burg eine ständige Mahnung sein, in den Tugenden der ritterlichen Tapferkeit nicht nachzulassen.
Im Jahr 2017 wurde deutschlandweit das 500-jährige Jubiläum der Reformation gefeiert. Die Junker von Menzingen waren eine der ersten Lehnsherren im Kraichgau, die sich den reformatorischen Ideen Luthers anschlossen. Schon damals hatte Luthers Gedankengut für einen Wandel in der Gesellschaft geführt. Vielerorts brachen Bauernaufstände aus, in denen sich die Aufständischen durch die Bibelübersetzung und Luthers Schrift Von der Freiheit eines Christenmenschen auf göttliches Recht beriefen. Diese Aufstände gingen als Bauernkriege in die Geschichte ein. Ihre Forderungen gegenüber dem Schwäbischen Bund hatten die Aufständischen in Memmingen in den sogenannten 12 Artikeln festgehalten, die sich von dort ausgehend dank der neuen Erfindung des Buchdrucks rasant verbreiteten. Schließlich gelangte dieses Gedankengut auch in den Kraichgau, wo sich die Bauern unter Anton Eisenhut, einem Pfarrer aus Eppingen, zusammenschlossen.
Zur 1200-Jahr-Feier 1970 und kurz vor Bildung der Stadt Kraichtal brachte die Gemeinde Menzingen das Buch „Menzingen – Ein Gang durch 1200 Jahre Geschichte“ heraus. Der Autor Günter Bienwald, langjähriger Lehrer und Gemeinderat, hat darin einen Überblick zur Ortsgeschichte gegeben, ist aber auch auf das dörfliche Leben in der Nachkriegszeit eingegangen. Im geschichtlichen Teil seines Buches hat Bienwald verschiedene heimatkundliche Veröffentlichungen des langjährigen Pfarrers von Menzingen zu Beginn des 20. Jahrhunderts, Dr. Otto Becher, erwähnt. Was 1970 jedoch kaum bekannt war: Otto Becher hat ein 400-seitiges Manuskript zur Ortsgeschichte von Menzingen hinterlassen, das nach seinem Tod im Jahr 1930 viele Jahrzehnte im Familienbesitz schlummerte. Auf Initiative des Heimat- und Museumsvereins Kraichtal, insbesondere von Dr. Karl Sommer, ist dieses Manuskript 2002 unter dem Titel „Bilder aus Menzingens Vergangenheit“ übertragen und gedruckt worden. Aus dieser reichen Quelle, Ergebnis einer unermüdlichen Archivarbeit des Pfarrers, wollen wir im Folgenden zitieren, wobei es sich nur um wenige Schlaglichter handeln kann. Dr. Bechers Buch selbst war innerhalb kürzester Zeit vergriffen. Wer auch immer sich einmal an eine neue Ortsgeschichte von Menzingen wagen sollte, wird darin viele Anregungen und Hinweise finden
Gemmingen gehört zu jenen Dörfern im Kraichgau, die nur wenige Jahre nach der Gründung des Klosters Lorsch durch Schenkungen im Jahre 769 urkundliche Erwähnung fanden. Anlässlich des 1250. Jubiläums der ersten Nennung des Dorfes 2019 wurden mehrere Führungen angeboten, die an historisch wichtigen Stationen Halt machten, um über Ereignisse aus der Gemminger Ortsgeschichte zu informieren.
Die Adelhauser Urbare stammen aus dem Oberrheingebiet, aus dem bemerkenswert
viele Urbare erhalten sind. Anders als die Germanisten haben die Historiker
noch kaum mit der systematischen Aufarbeitung und Auswertung der umfangreichen
und vielseitigen Urbarbestände des südwestdeutschen Sprachraumes begonnen.
Die meisten mittelalterlichen Grundherrschaften hatten Grundbesitz an einer Vielzahl
von Orten. Sollte solcher Streubesitz vor Entfremdung geschützt werden, so
bot sich die Anlage von Güterverzeichnissen an. Da zahlreiche Orte in mehreren
Urbaren erwähnt werden, wäre es reizvoll, bei der Auswertung oberrheinischer
Urbare von den einzelnen Orten auszugehen: Mehrere Urbare werden danach
befragt, welche Besitztümer, welche darauf ruhenden Rechte und Pflichten an
einem Ort bestanden. Eine derartige, vom einzelnen Ort auf die Region sich aus weitende Untersuchung könnte vielleicht sogar quantitative Daten zur Bevölkerungsgeschichte
liefern. Derartige Analysen stoßen sonst für das Mittelalter infolge
der ungünstigen Quellenlage auf kaum zu überwindende Schwierigkeiten.
Trotz der angedeuteten Vorteile einer auf wenige Orte beschränkten Untersuchung
der Urbare verschiedener Grundherrschaften, sollen in diesem Beitrag zwei
Urbare als ganze in den Mittelpunkt gestellt werden.
So ist unbestritten keine
Urkunde erhalten, die als Freiburger Gründungshandfeste der Zeit von 1120/ 1122 zu
bezeichnen wäre und die von einer zeitgenössischen Hand geschrieben wurde. Ebenso
ist der als Alte Handfeste bezeichnete Text nicht einmal in dieser Form kopial überliefert.
Vielmehr ist das, was als Freiburger Gründungsurkunde gilt, das Ergebnis einer
Rekonstruktionsarbeit, die von einem im Tennenbacher Urbar der ersten Hälfte des
14. Jahrhunderts überlieferten Freiburger Stadtrechtstext ausgeht. Diese Stadtrechtsaufzeichnung
enthält insgesamt 55 Rechtssätze, von denen die weitaus größte Zahl
mit Sicherheit nicht aus dem Anfang des 12. Jahrhunderts stammen kann. Aus dieser
Textmasse heben sich aber einige Sätze ab - nämlich ein Prolog, ein Epilog, der allerdings
im Urbar am Ende des ganzen Stadtrechtstextes steht, und die Artikel 1 bis 6
-und zwar dadurch, daß im Prolog Konrad von Zähringen ohne Nennung des Herzogstitels
als Gründer von Freiburg und Aussteller eines Privilegs genannt wird, während
in den anderen genannten Sätzen der Urkundenaussteller in subjektiver Form stilisiert
ist. In den übrigen Teilen des Tennenbacher Textes wird der Stadtherr nur in objektiver
Form genannt.