943 Geschichte Deutschlands
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Die deutschsprachige Burgenforschung hat eine lange Tradition. Unter dem Einfluss verschiedenster Fachdisziplinen entwickelten sich thematische Zeitkonzepte, welche bis heute Ansätze, Begriffe und Bewertungen prägen. Der Beitrag untersucht Periodisierungsvorstellungen in der Burgenforschung im Rückgriff auf (forschungsgeschichtlich einflussreiche) Objekte aus dem Südwesten, v.a. der Schwäbischen Alb. Ziel ist die Sensibilisierung für die Bedeutung großer disziplinärer Erzählungen sowie kleinräumiger Narrative.
Inkl. Exkurs zur Geschichtsvermittlung.
Interniert in Kislau
(2019)
Weder die deutsche Öffentlichkeit noch die Geschichtswissenschaft beschäftigte sich nach Ende des „Dritten Reiches“ mit dem Schicksal der Menschen, die im Nationalsozialismus als „Asoziale“ verfolgt wurden. Noch weniger bekannt ist, dass sich deren Stigmatisierung und Ausgrenzung nicht auf die Zeit zwischen 1933 und 1945 begrenzte, sondern bereits im Kaiserreich praktiziert wurde und auch in der Bundesrepublik weiter anhielt. Die Betroffenen – insbesondere Menschen ohne festen Wohnsitz – waren noch Jahrzehnte nach Kriegsende mit Ressentiments und Kriminalitätszuschreibungen konfrontiert. Da sie nicht als Opfer „rassischer Verfolgung“ anerkannt wurden, hatten sie keine Ansprüche auf finanzielle Entschädigung für das erlebte Leid. Die Forschung lenkte ihren Blick erstmals und auch nur vereinzelt in den 1980er-Jahren auf das Schicksal der als „asozial“ Stigmatisierten. Dies geschah im Zuge der generellen Entdeckung sogenannter „vergessener Opfer“, die sich nach Kriegsende nicht in Opferverbänden zusammengeschlossen hatten und daher kaum öffentlich wahrgenommen wurden. Mittlerweile sind viele der „vergessenen Opfer“ anerkannt worden, wie die Homosexuellen, Sinti und Roma, Zwangssterilisierte oder sowjetische Zwangsarbeiter, allerdings fehlen bis heute die „Asozialen“. Als „asozial“ abgestempelte Personen wurden in nationalsozialistische Konzentrationslager eingewiesen – meist versehen mit dem schwarzen oder grünen Winkel – und dort zu Tausenden ermordet, aber auch in reichsweit existierenden Arbeitshäusern interniert. Darunter befand sich ein badisches Arbeitshaus, das auf dem Gelände des Schlosses Kislau bei Mingolsheim (heute Bad Schönborn) untergebracht war.
Am 1. August 1914 erklärte das Deutsche Reich Russland den Krieg. Wenige Tage später befand es sich auch mit seinen westlichen Nachbarn Frankreich, Belgien und Großbritannien im Kriegszustand. Doch, obwohl die meisten Militärstrategen die
Länge und Intensität des Ersten Weltkriegs noch nicht absehen konnten oder wollten, war bereits frühzeitig klar, dass seine
Finanzierung eine große Herausforderung darstellen würde. Die eigene Bevölkerung sollte so dem kriegführenden Staat
Darlehen geben. Für dieses Vorhaben wurden bis 1918 u. a. neun Kriegsanleihen aufgelegt.
In Memoriam Charles Hermand
(2005)
Wo der Ort dieses schrecklichen Verbrechens vom 12. April 1945 war, ist merkwürdigerweise lange Zeit unklar gewesen. Merkwürdig deshalb, weil ein Zeitzeuge eindeutig die Artilleriekaserne in der Prinz-Eugen-Straße als Lager der Gefangenen benannt hatte. Auch der Historiker Uwe Schellinger schrieb 1998 in seiner Arbeit über die Ihlenfeld-Kaserne, das Massaker
sei „aller Wahrscheinlichkeit nach nicht in der Ihlenfeldkaserne, sondern in der 1939-1941 erbauten Artilleriekaserne verübt worden". Doch in der Öffentlichkeit standen zwei Kasernen zur Diskussion, die Ihlenfeld- und die Artilleriekaserne: 41 Kriegsgefangene, Juden, Katholiken, Orthodoxe, Protestanten aus Polen, Belgien, Frankreich und anderen Nationen sind damals, drei Tage vor dem Einmarsch der französischen Truppen in die Stadt, also kurz vor der endgültigen Befreiung, in einem Kasernenkeller bestialisch erschlagen worden.
Auch das zweihundertjährige Jubiläum der Erhebung Mannheims zur Stadt im Jahr 1807 fiel in eine schwierige Zeit. Die fortwährenden Kriege Napoleons gingen einher mit einer Phase des politischen und auch wirtschaftlichen Umbruchs in Europa, in deren Verlauf die alte Welt des Ancien Regime zu Grabe getragen wurde. Diese Entwicklung machte auch nicht vor der ehemaligen kurpfälzischen Residenzstadt Mannheim halt, die zu einer abgelegenen badischen Provinzstadt degradiert wurde.
Die Geschichte des badischen Landesverbands der Deutschnationalen Volkpartei (DNVP) ist ein Desiderat der südwestdeutschen Landesforschung, obwohl die Partei eine nicht unwesentliche Rolle bei der Erosion der badischen Demokratie spielte. In Baden repräsentierte die DNVP bis zu den Landtagswahlen 1929, bei denen die rechtsextremistische NSDAP insbesondere den Deutschnationalen Stimmen abschöpfen konnte und mit sechs Abgeordneten in das Karlsruher Ständehaus einzog, alleine die rechte, ja rechtsradikale sowie deutlich antisemitisch eingefärbte Opposition, zumal sie anders als im Reich niemals an der Regierungsverantwortung beteiligt war. Gemäßigte rechte Elemente, die nicht in fundamentaler Opposition zum Weimarer Staat standen, wurden in Baden bis Mitte der 1920er Jahre ausgeschieden; so verteidigte der erste Landesvorsitzende Adelbert Düringer nach der Ermordung Walther Rathenaus die Verabschiedung des
Republikschutzgesetzes, woraufhin er aus der DNVP gedrängt wurde. In der Folgezeit betrieb die badische DNVP eine radikale Obstruktionspolitik gegen das „System Weimar“ und verteidigte alle rechtsradikalen Aktivitäten und Kampagnen. 1924 forderte sie im Landtag die Aufhebung des infolge des gescheiterten Hitler-Putsches erlassenen Verbots der NSDAP. Nach den Landtagswahlen im Oktober 1929 betrieben die badischen Deutschnationalen im Landtag unter ihrem Wortführer Paul Schmitthenner einen deutlichen Annäherungskurs an die NSDAP und unterstützten deren Anträge sowie provozierende Einlassungen. Der vorliegende Aufsatz ist ein Destillat der an der Universität Heidelberg vorgelegten und von Frank Engehausen sowie Eike Wolgast betreuten Masterarbeit und kann lediglich, nicht zuletzt aufgrund der schwierigen Quellenlage, neben der Gründungsphase vor allem auf die Jahre nach 1929 detailliert eingehen.
Als Josel von Rosheim 1530 in Augsburg auf dem Reichstag auftrat, um die Judenschaft im römisch-deutschen Reich vor den Angriffen des Konvertiten Antonius Margerita zu verteidigen, war er bereits zur Führungsfigur geworden. 1529 bei einer Versammlung der Rabbiner und Gemeindevorsteher in Günzburg zum Schtadlan, zum ‚Vorgänger und Befehlshaber der Juden im Reich‘ gewählt, war es ihm gelungen, mit den dort entstandenen Günzburger Takkanot, einem 10-Punkte-Vorschlag zur Regelung des jüdischen Lebens, die dem Kaiser vorgelegt werden sollten, eine grundsätzliche Übereinkunft zu finden, um den Vorwürfen
zu begegnen. Zwar erreichten sie den Kaiser nicht mehr, da der Reichstag bereits zum Abschluss gekommen war, aber die langfristige Wirkung ist nicht zu übersehen: Rosels Bemühungen mündeten schließlich in das berühmte Privileg von Speyer von 1544, in dem der Judenschaft des Reiches umfassender Rechtsschutz gewährt wurde – „das freiheitlichste und großzügigste Privileg, das je den Juden gegeben worden ist“, urteilte Selma Stern: Es bestätigte die bisher verliehenen Privilegien, gestand sicheres Geleit zu, verbot die Schließung von Synagogen und die Vertreibung, schützte gegen die Ritualmordbeschuldigung, erlaubte höhere Zinsen für Kredite und legte fest, dass kein Judenzeichen außerhalb der Wohnorte getragen werden musste.
Im Spannungsfeld der Konfessionen –
Dorfvögte in Mönchweiler und Schwenningen
im 16. Jahrhundert
(2017)
Im 16. Jahrhundert war die hiesige Landschaft politisch zersplittert. Weite
Bereiche des Landes gehörten dem Haus Fürstenberg als Landgrafen in der Baar.
Die Stadt Villingen mit ihren Dependenz-Orten im Brigachtal war österreichisch,
ebenso Bräunlingen und die Herrschaft Triberg. Württembergisch waren Hornberg, Schwenningen und Tuningen, dazu Buchenberg, Weiler, Erdmannsweiler
und Burgberg. Zum Kloster St. Georgen gehörten St. Georgen mit dem oberen
Brigachtal sowie Oberkirnach und Mönchweiler. Die rechtliche Stellung des
Klosters selbst war ungeklärt. Der Abt vertrat den Standpunkt, dass sein Kloster
unmittelbar dem Heiligen Römischen Reich unterstand, zahlte aber jedes Jahr
50 Gulden Landessteuer an Württemberg. Der Herzog von Württemberg, der
auch Kastenvogt (der weltliche Schutzherr) des Klosters war, war natürlich anderer Meinung. Für ihn gehörte das Kloster zu seinem Herzogtum.