943 Geschichte Deutschlands
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,,Die heutige deutsche Reichsregierung könnte sich an dem Senat von Harmersbach, dessen Oberhaupt ein Metzger und dessen Mitglieder Bauern waren, ein Muster nehmen." So lautete der Kommentar zu einer von Reichsvogt und Altern Rat erlassenen„ zeitgemäßen Bekanntmachung, die der Pfarrer auch von der Kanzel verlesen soll". Man ahnt schon, aus wessen Feder der Kommentar stammt: Heinrich Hansjakob schrieb ihn in seiner 1891 erschienenen Erzählung „Der letzte Reichsvogt". Er schildert darin die Geschichte des Hansjörg Bruder, der, von Beruf Metzger, 1771 Wirt der „Stube" in Oberharmersbach wurde. Hansjakob nennt sie „das politische Zentrum", ,,das Kasino der Reichsbauernschaft vom Harmersbachtal". Hier konnte der Mann hinterm Schanktisch offensichtlich erfolgreich mitmischen, sodass er 1776 vom Zwölferrat als Kandidat für das Amt des Reichsvogtes aufgestellt wurde, allerdings unter der Bedingung, dass er im Falle seiner Wahl abe der stuben sein sollte. Ein Teil der Gemeinde hatte sich für einen Gegenkandidaten stark gemacht. Die Entscheidung musste der Abt von Gengenbach treffen. Er sprach sich für den Hansjörg Bruder aus. Der neu ernannte Reichsvogt erwirkte beim Rat sogar einen weiteren Fünfjahresvertrag als Stubenwirt. Unter seinem Dach tagte, wie gewohnt, das Vogtsgericht, während der Abt an seinem üblichen Gerichtstag den offenen Platz vor der Kirche bevorzugte.
Vor 200 Jahren stimmte der Deutsche Reichstag dem sog. Reichsdeputationshauptschluss zu, der am 25. Februar 1803 in Regensburg beschlossen und veröffentlicht wurde. Dieser Reichsdeputationshauptschluss bedeutet in der deutschen Politik das Ende der Kleinstaaterei und das Entstehen von Mittelstaaten wie etwa von Baden und Württemberg. Er bedeutet aber auch kleinräumig - für die Ortenau etwa - das Ende der landesherrlichen Flickenteppich-Struktur vieler kleiner Landesherrschaften, wie etwa des Hanauerlands, der Reichslandvogtei, der Grafschaft Gengenbach, der Fürstenberger und des Fürstbischofs in Straßburg. Der Reichsdeputationshauptschluss an sich war ein erstes und nur ein vorläufiges Ende von vielen Kriegen seit 1792, die in der Französischen Revolution von 1789 begründet waren. Die Nachbarn Frankreichs sahen die Revolution und Napoleon als Umsturz des bestehenden Herrschaftssystems und schlossen sich in Koalitionen gegen Frankreich zusammen, um diese Gefahr abzuwehren.
Wie bereits im Beitrag von Paul Sauer über »Siegelhausen im Mittelalter und zu
Beginn der Neuzeit« angeführt, hatte das Backnanger Chorherrenstift die alleinige
Herrschaft über Siegelhausen, die seit der Reformation der Herzog von Württemberg
ausübte. Als der letzte, schon von Württemberg eingesetzte Probst 1557 starb, wurde
das Stift säkularisiert und in eine Stiftsverwaltung umgewandelt, die bis zur Auflösung der Geistlichen Verwaltungen sowie der Stifts- und Klosterverwaltungen zu
Beginn des 19. Jahrhunderts Bestand hatte. [1] Territorial lag Siegelhausen mit seinen
zwei Höfen im württembergischen Amt Backnang, wie 1552 und 1580 belegt ist. 1598
gehörten zum Amtsbezirk neben der Amtsstadt vier Dörfer, 35 Weiler, zehn Höfe
und drei Mühlen. Siegelhausen zählte wegen seiner zwei Höfe nicht als Hof, sondern
als Weiler. Dort wohnten vier der 1086 Bürger in Stadt und Amt Backnang. [2]
Ohne Zweifel hat Sulzbach bei Ettlingen eine lange Vergangenheit mit wechselvollen Schicksalen als Siedlungsplatz und Bauerndorf. Seine begünstigte Lage, hoch über dem sumpfigen Bruchgelände war schon in der Römerzeit erkannt worden und ist durch Funde aus dem 2./3. Jh. n. Chr. belegt. Auch die sehr frühe, heute in Vergessenheit geratene Bezeichnung „die alte Burg" für das Gelände nahe den Wickenwiesen könnte als Hinweis auf eine frühere Besiedlung gedeutet werden. Ebenso lässt der alte „Hörweg" (Heerweg), heute fälschlicherweise als Heuweg umgedeutet, auf römischen Wegebau schließen.
In den Walldorf betreffenden Urkunden des 15. Jh. taucht mehrmals der Flurname „Lehen" bzw. ,,Auf dem Lehen" auf. Die erste Nennung konnte bisher für das Jahr 1456 gefunden werden, als Eberhard II. v. Sickingen einen Altar in der Pfarrkirche
zu Walldorf stiftet und mit Einnahmen von bestimmten Grundstücken ausstattet; darunter sind auch solche im Gewann „Lehen".
Gerhard von Oßweiler
(2003)
Das heutige Rauenberg ist bekanntlich aus dem östlich des Angelbachs am Fuß einer Burg gelegenen Dorf „Ruhenberg" und aus dem westlich des Angelbachs gelegenen Dorf „Wederswilre", das ebenfalls eine Burg besaß, hervorgegangen. Der Name „Ruhenberg" erklärt sich aus dem mittelhochdeutschen Adjektiv „ruh" „struppig, mit dichtem Gebüsch bewachsen, dichtbewaldet" und bedeutet somit ,,dichtbewaldeter Berg". Auf diesem Berg wurde vermutlich im 13. Jahrhundert eine
Burg errichtet, worauf der dortige Flurname „Burggraben" hinweist. Am Fuße dieser „Burg Ruhenberg" entstand ein Burgweiler, der sich nach dem Namen der Burg „Ruhenberg" nannte. Der Name des zweiten Ortes „Wederswilre" weist auf eine frühe Entstehungszeit zurück. Es gibt gesicherte Hinweise, dass dieser Ort zuerst den Namen „Wilre" besaß und erst am Ende des 13. oder zu Beginn des 14. Jahrhunderts von einer Niederadelsfamilie mit Namen „Wider" den Namen ,,Wi(e)derswilre" oder „Wederswilre" bekam.
Für einen Platz von der siedlungsgeschichtlichen Lage Rauenbergs ist 700 Jahre zweifellos kein Alter, so dass es einer ungünstigen Konstellation zuzuschreiben sein dürfte, dass der Ort nicht schon geraume Zeit vor 1303 Erwähnung in einer
Urkunde gefunden hat. Silberbergbau und Verhüttungstechnik konnten nämlich schon für die Mitte des 10. Jahrhunderts in der Ortslage von Wedersweiler/Rauenberg festgestellt werden, und die Rechte daran müssten in dieser Frühzeit dem Königtum zugestanden haben. Hinwegtrösten über diesen misslichen Umstand kann allerdings die Art, um nicht zu sagen der Rang der ersten urkundlichen Erwähnung; denn diese fällt nach Form und Bedeutung durchaus aus dem Rahmen des
Üblichen.