943 Geschichte Deutschlands
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Vor etwa 3 Wochen brachte mir mein zuständiger Blockleiter einen Mahnzettel ins Haus, dessen Aufschrift vor dem Abhören ausländischer Sender warnt. Leider war meine Neugierde immer noch größer als die Angst, so dass ich auch trotz des Zettels noch einige Male ausländische Sender abhörte. Mit diesen Worten gestand der Metallarbeiter Ernst W. ein, verbotenerweise
ausländische Stationen eingeschaltet zu haben. Das Hören ausländischer Sender war mit Kriegsbeginn aufgrund der „Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen" des Reichspropagandaministers Joseph Goebbels verboten worden. Diese so genannte Rundfunkverordnung vom 1. September 1939 unterschied nach zwei Tatbeständen: Abhören (§ 1)
und Weiterverbreiten (§ 2).
Die meisten Breisacher Juden wohnten am Ende des 19. Jahrhunderts noch immer in dem am Nordfuß des Breisacher Berges gelegenen Teil der Unterstadt, in dem ihre Vorfahren im 18. Jahrhundert fast alle zwischen den Judenhäusern gelegenen Christenwohnungen käuflich an sich gebracht hatten. Von den 113 Wohnhäusern dieses Stadtteils, der zwischen der Fischerhalde und dem Kupfertor liegt , gehörten um 1898 beinahe drei Viertel jüdischen Eigentümem. Der Anteil ihrer Häuser an der Gesamtzahl der Wohnhäuser ging von 77 % im Jahr 1900 auf 54 % im Jahr 1933 und auf 31 % im Jahr 1941 zurück.
In der Öffentlichkeit spielten Flugschriften neben anderen Printmedien während der Revolution von 1848/49 eine wichtige Rolle. Sie informierten über das revolutionäre Geschehen und versuchten es kommentierend zu beeinflussen. Dadurch artikulierten und erzeugten sie die öffentliche Meinung und wurden zum Auslöser für den öffentlichen Meinungsaustausch.
Die Flugschriften der 48er-Revolution als solche wurden bis anhin in der Literatur recht stiefmütterlich behandelt. In historischen Arbeiten dienten sie vorwiegend als historische Dokumente und Anschauungsmaterial und fungierten als Zeugnisse der lebendigen Geschichte. Dabei wurden vorwiegend solche Flugschriften benutzt, welche eindeutige Informationen über Ereignisse, Verordnungen und Forderungen enthielten.
Boll bey Ufhausen
(2004)
Seit einigen Jahren versieht die Stadt Freiburg ihre historischen Gebäude mit kleinen grauen Tafeln, auf denen das Gebäude und seine Geschichte kurz vorgestellt werden. Einheimischen und Touristen werden so die Sehenswürdigkeiten nahe gebracht. Der Anlass, der frühen Geschichte des Freiburger Stadtteils St. Georgen nachzugehen, war eine dieser grauen Tafeln. Sie ist am so genannten Bollhof, einem Staffelgiebelbau aus dem 16. Jahrhundert angebracht (Abbildung 1). Der Hof, so ist darauf zu lesen, sei erstmals zum Jahr 873 als Lehnshof des Klosters St. Gallen belegt. Da eine Überprüfung dieses Sachverhalts anhand der St. Galler Urkunden ohne Ergebnis blieb, waren weitere Nachforschungen zur frühen Geschichte St. Georgens angeraten. Hierzu soll auf die einzelnen Ortsteile und deren Geschichte im Mittelalter eingegangen werden. Dies wird zur Frage führen, ab wann Boll und der dortige Hof historisch greifbar sind und in welchem Verhältnis beide zu den weiteren St. Georgener Teilorten standen.
Die Ortenau. - 80 (2000)
(2000)