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Der Anlaßwar der schlimmste Überfall des Krieges. Am „schwärzesten Tag", dem 14. April 1917, erlebte die Stadt Freiburg einen Angriff durch britische und französische Flieger, bei dem elf Zivilisten und ein Soldat ums Leben kamen. Einige Tage
später bot die Bestattung der Opfer am Freiburger Hauptfriedhof die Gelegenheit, eine feierliche Kundgebung gegen die „ruchlose" Praxis des Feindes zu veranstalten, der den Krieg auf offene deutsche Städte übertragen hatte mit dem Ziel, Zivilisten zu terrorisieren und schuldlose Menschen aus der „friedlichen Arbeit in der Heimat" fortzureißen. Dementsprechend befanden sich unter den Teilnehmern auf dem Friedhof fast sämtliche Stadtprominente - leitenden Persönlichkeiten der Staats- und Stadtverwaltungen, des Militärs und der Universität, jeweils sieben geistliche Repräsentanten des Freiburger Katholizismus und Protestantismus sowie Vertreter der Holzgroßhandlung der Gebrüder Himmelsbach, deren Belegschaft allein neun Opfer
erbracht hatte.
Der Wechsel der Konfession in der Frühen Neuzeit hat bislang vor allem im Phänomen der Fürstenkonversionen des 17. und 18. Jahrhunderts das Interesse der Forschung gefunden. Im Mittelpunkt des Interesses standen einerseits die Beweggründe
der Konvertiten, unterschieden nach religiösen oder politisch-dynastischen Motiven. Zum anderen fanden die Auswirkungen des Konfessionswechsels eines Landesherrn auf seine Untertanen Aufmerksamkeit. Seit dem Augsburger Religionsfrieden von
1555 galt das Prinzip, daß die Untertanen der Konfession des Landesherrn angehören sollten. Bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts hatte die Fürstenkonversion somit zumeist den Religionswechsel der Einwohnerschaft eines ganzen Territoriums
zur Folge. Am Oberrhein bietet die Markgrafschaft Baden-Baden ein Paradebeispiel für die erzwungene Konversion der Untertanen nach dem Konfessionswechsel ihres Landesherrn bzw. dem Regierungsantritt eines neuen Landesherrn mit anderer Konfession als sein Vorgänger. Bis 1634 wechselte das Territorium - und damit stets die Mehrheit der Untertanen - sechsmal das Bekenntnis.
Alemannische Heimat
(2002)
Gleich zu Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland begannen die neuen Machthaber die Presse, also auch die wissenschaftlichen Zeitschriften, gleichzuschalten, wodurch es für regimekritische Wissenschaftler zunehmend
schwieriger wurde, sich ungezwungen zu äußern. Eine Möglichkeit, dieser Einschränkung bedingt entgegenzuwirken, war die Veröffentlichung von Beiträgen in regimedistanzierten Tageszeitungen. Ein solches Beispiel stellte im südbadischen Raum die Freiburger Tagespost dar. Diese Zeitung erschien erstmals 1907 und stand der katholischen Kirche nahe, weswegen sie die Unterstützung des damaligen Freiburger Erzbischofs Konrad Gröber genoss. Im Januar 1934 begann die Tagespost, alle zwei Wochen ihrer Wochenendausgabe eine Beilage unter dem Titel Alemannische Heimat beizulegen. Ende Februar 1940 musste die Tagespost allerdings ihr Erscheinen einstellen.
Die Entstehung der vorliegenden Darstellung freimaurerischer Friedensarbeit in Freiburg und ihrer Einordnung in das kulturpolitische Stadtleben der Zwischenkriegszeit trifft zeitlich zusammen mit dem Gedenken an den Religionsphilosophen
Karl Christian Friedrich Krause ( 1781-1832) anlässlich seines 170. Todestages bei der Wieder-Einweihung eines gründlich restaurierten, 1881 von Dresdner Logenbrüdern gestifteten Denkmals durch Amtspersonen seines Geburtsortes Eisenberg/Thüringen in Anwesenheit zahlreicher hochrangiger in- und ausländischer Gäste. Immerhin hatten Krauses Erkenntnisoptimismus sowie sein fester Glaube an die sittliche Höherentwicklung des Menschen und der Gesellschaft - im spanischen Geistesleben als „Krausismo" bekannt - ihn als ersten „panentheistisch" überzeugten Freimaurer veranlasst, 1814 den Entwurf eines europäischen Staatenbundes als Basis des allgemeinen Friedens vorzustellen. Entsprechend wird Krause heute mit seinem in weiteren Veröffentlichungen „vorgeahnten Menschheitsbund" neben Lessing nicht nur als Schöpfer der humanistisch geprägten Freimaurerei in Deutschland angesehen, sondern auch als geistiger Vater übernationaler freimaurerisch-friedensstiftender Ideen. Und dies, obwohl sie nach dem Ende der Befreiungskriege gegen das napoleonische Frankreich als Rufe eines Einzelnen in der Bruderschaft ohne weiterreichende Wirkung verhallten.
Im Jahre 1683 wurde der Freiburger Stadtregierung ein Fall von Inzest in Zarten bekannt: Der Witwer Barthel Kühnlin sollte mit seiner unmündigen, 12 Jahre alten Tochter Maria Unzucht getrieben haben. Der Fall kam vor den Rat der Stadt Freiburg; der begann, von Amts wegen (ex officio) in dieser Sache eine Untersuchung durchzuführen. Der in Freiburg ansässige Bürger unterstand, wenn er nicht Geistlicher oder Student war, allein der Freiburger Gerichtsbarkeit, da die Stadt vom Landgericht eximiert war und mit ihrer nächsten Umgebung seit ihrer Gründung einen eigenen Gerichtsbezirk bildete. Es gab zwei Gerichte in Freiburg, das Gericht von Bürgermeister und Rat, und das Stadtgericht. Letzteres war, wie es im neuen Stadtrecht von 1520 festgehalten wurde, für alle Zivilangelegenheiten zuständig. Nach mehrmaligen Änderungen gehörten seit 1464 zur Blutgerichtsbarkeit 24 Ratsherren, drei geheime Räte als Ankläger und zwei Turmherren, die das Gefängniswesen verwalteten und Untersuchungsrichter waren.
Der Existenz von Gerichtsakten liegt ihr pragmatischer Zweck zugrunde. Weder sind sie einer lückenlosen Wiedergabe eines Falles verpflichtet, noch lässt sich aus ihnen zwangsläufig der Hintergrund einer Tat erschließen. Sie dienen einzig dem Ziel, normabweichendes Verhalten zu beurteilen. Für den Historiker, der sich mit Gerichtsakten der Frühen Neuzeit befasst, stellt die Beschäftigung mit dieser Quellengattung eine zweifelsohne reizvolle, jedoch zugleich schwierige Herausforderung dar. Für ihn gilt es nachzuvollziehen, was warum als deviant angesehen wird, und anhand seiner Befunde schließlich das deviante Verhalten zu erklären.
Die historische Kriminalitätsforschung in Deutschland hat in den letzten zehn Jahren ihren Rückstand zu den Nachbarländern teilweise aufholen können. Die Zahl der Forschungsüberblicke ist bereits recht groß, mittlerweile liegt auch die erste kompakte Einführung in dieses Forschungsfeld vor. Die Beschäftigung mit Devianz, mit abweichendem menschlichen Verhalten, hat sich als geeignet herausgestellt, neben Herrschaftsstrukturen auch das Alltagsleben unserer Vorfahren zu erforschen. Diese Arbeit will über die Analyse der Gerichtsakten eines Falles einen Beitrag zur Kriminalitätsgeschichte Freiburgs leisten. Die Grundlage der Untersuchung bilden dabei die Verhörprotokolle, die sich im reichen Criminalia-Bestand des Freiburger Stadtarchivs (StadtAF) befinden. Zudem wurden die Ratsprotokolle des betreffenden Zeitraumes und das Freiburger Vergichtbuch herangezogen. Aus dem Studium dieser Akten soll der Fall zuerst in seinen wesentlichen Zügen rekonstruiert werden. Es handelt sich dabei um einen Einbruchsdiebstahl, der aber einige ungewöhnliche Begleitumstände aufweist und bisher kaum umfassend gewürdigt wurde.
Das Stadtarchiv Freiburg und das Staatsarchiv Basel-Stadt bewahren eine Reihe so genannter Eheberedungen aus dem Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit auf. Das sind Verträge, mit denen die vermögens- und erbrechtlichen Modalitäten eines geplanten Eheschlusses nach dem lokal geltenden Recht geregelt wurden. Solche Dokumente verweisen, wie hier vorauszuschicken ist, auf die Sphäre des wohlhabenden Bürgertums der Kaufleute beziehungsweise der handwerklichen Oberschicht. Die Mehrheit der Stadtbevölkerung hingegen - seien es die Stadtarmut, die Kreise der Tagelöhner und Dienstboten oder jener zahlreichen Handwerker, die lediglich mittleren und unteren Einkommensklassen zuzurechnen waren - konnte wegen fehlender Kapitalgrundlage auf solche vertragliche Absicherungen verzichten, lebten die Ehepaare doch von ihrer beider Erwerbsarbeit, ohne dass sie wesentliche Ersparnisse bilden konnten.
Die Kunst zu lehren ist eine große und schwere Kunst. Sie ist nicht das Werk der bloßen Natur oder des Zufalls, sie ist das Resultat mehrjähriger Übung und Erfahrung, die jedoch immer besondere natürliche Anlagen voraussetzt. Friedrich Gedike, der diese Sätze 1790 schrieb, wusste, wovon er sprach: Als Direktor des Friedrichswerderschen Gymnasiums zu Berlin hatte
er 1787 auf Geheiß des Preußischen Unterrichtsministeriums mit dem Aufbau eines Seminariums begonnen, das in einem vierjährigen Kursus Universitätsabsolventen zu Lehrern ausbilden sollte. Gedikes Schöpfung wurde zum Urbild der heutigen Seminare für die Kandidaten des höheren Lehramtes. Sie gehört zu jenen Reformen vor der Reform, mit denen Preußen
sein Bildungswesen seit dem Ende des 18. Jahrhunderts schrittweise und aus dem Geist der Aufklärung heraus erneuert hat.
In der Stadt Freiburg existierten bis zur Wende des 19. zum 20. Jahrhundert die zwei Freimaurerlogen „Freunde der edlen Aussicht" als Tochter der sogenannten humanitären Großloge ,,Zur Sonne" mit Sitz in Bayreuth sowie „Friedrich zur Treue" als Tochter der sogenannten altpreußischen Großen National-Mutterloge „Zu den drei Weltkugeln" mit Sitz in Berlin. Unter
der Großen Landesloge von Österreich hatte sich die Erstgenannte im April/Juni 1784 zunächst mit dem Namen „Zur edlen Aussicht" konstituiert, war im Jahre darauf der (englischen) Provinzialloge zu Frankfurt a. M. beigetreten und wirkte zwischen 1808 und 1813 im neuen Großorient des Großherzogtums Baden. Von 1793/94 bis 1808, von 1813 bis 1847/48 und von
1852 bis 1857 musste sie ihre Tätigkeit unter den jeweils herrschenden landespolitischen Vorgaben oder lokal bedingten Umständen einstellen. In der zweiten Schließungsphase (bis zur Bayreuther Eingliederung 1848, als sie die Bezeichnung „Freunde der edlen Aussicht" erhielt) konnten die Mitglieder im elsässischen Exil in Mülhausen arbeiten. Die Gründung der Zweitgenannten als zunächst freimaurerische Vereinigung erfolgte dagegen erst 1894. Der Berliner Obedienz (Großlogenkörperschaft) schloss sie sich erst 1897 an, bei endgültiger Aufnahme ihrer Arbeiten im Jahre 1898. Beide Bauhütten waren sogenannte reguläre, d. h. unter einer freimaurerisch regulären Patenschaft eingesetzte Logen; die eine ,humanitärer' Provenienz, in der die Aufnahme auch von Juden möglich war, die andere ,altpreußischer' Provenienz, in
welcher nur Christen auf genommen werden konnten.