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Hin und Her
(2014)
Noch am „Collegium Germanium et Hungaricum" in Rom, ja dort erst recht, dachte Conrad Gröber, der nachmalige Erzbischof von Freiburg, gern an die Heimat zurück; so etwa an die Ferien, die er bei seinem Onkel, dem Pfarrer von Wieden im Schwarzwald, verbracht hatte. Die Tage vergingen mit Lesen, Schreiben, Nichtstun wie im Flug; ja wie in einem Traum, aus
dem ihn der Schlag der Turmuhr weckte, der ihn an seine Pflichten erinnerte. ,,Also auf! Und schnurstracks im Galopp
über Stock und Stein in die Tiefe, wo der Pfarrhund, der ,Ami', mich schon erwartet und an meinen Knien hinaufspringt. Da
stehen auch schon die beiden Brüder Walleser, Söhne des wackeren Waldhüters, vor der Türe, denen ich ,Stunden' im Latein als Stellvertreter meines Onkels zu geben habe. Es sind zwei kräftige, tüchtige, klare Schwarzwälder, die diesen Herbst
bei den Kapuzinern im Elsass eintreten wollen. Baden hat ja bis zur Stunde nicht den Großmut, den Ordensleuten, Söhnen
deutscher Stämme und Erde, eine bescheidene Niederlassung zu gestatten." Also gingen die beiden Brüder schließlich nach
Königshofen und von dort nach Sigolsheim und wurden Kapuziner, der ältere sogar noch Bischof erst in der Südsee, dann in
China. Ihre vier Schwestern traten bei den „Schwestern vom Allerheiligsten Heiland" in Oberbronn, also ebenfalls im Elsass, ein.
Die Zunftordnungen aus dem Mittelalter (der größte Teil stammt wohl aus dieser Zeit) wurden seit dem 18. Jahrhundert langsam ausgehöhlt. Eine Ursache war der Beginn der Industrialisierung, die durch die Zunftverfassung behindert wurde. Die
Hofhandwerker waren dagegen keiner Zunftordnung unterworfen und konnten auch für Privatkunden arbeiten. Im deutschsprachigen Raum wurden seit dem Anfang des 19. Jahrhunderts die Zünfte aufgehoben und die Wirtschaft weitgehend der freien Entfaltung überlassen. Außer den Handwerkern waren auch andere Selbstständige in Zünften organisiert, wie zum Beispiel die Krämer (Händler).
Die Zivilkommissare von 1849 in der Baar – Repräsentanten der Revolutionsregierung in Baden vor Ort
(2001)
Die Zivilkommissare waren ab Repräsentanten und Vertrauensmänner der Revolutionsregierung zwischen Mitte Mai bis Ende Juni 1849 in allen Bezirksämtern Badens vertreten. Sie sollten dafür sorgen, dass die Staatsbeamten die Verordnungen und Gesetze aus Karlsruhe in ihren Amtsbezirken durchführten. Zu den zentralen Aufgabenfeldern zählten einerseits die Kontrolle der zivilen Bürokratie, andererseits der Aufbau der Volkswehren in den Gemeinden. Ihre Arbeit diente dem Zweck, die republikanischen Errungenschaften im Land zu konsolidieren. Die Politik der demokratischen Erneuerung sollte mit ihrer Hilfe über Karlsruhe hinaus bis in die untere Ebene der Staatsverwaltung transportiert werden. Zivilkommissare sollten somit die Revolution in Baden vor Ort umsetzen.
Die Badische Verfassungsurkunde von 1818 galt 100 Jahre. Nach dem Ersten Weltkrieg kam
es in Baden sehr schnell zu einer neuen Verfassung, der Badischen Verfassung vom 21. März
1919, die in einer Volksabstimmung mit großer Mehrheit gebilligt wurde. Diese demokratische
Verfassung löste die monarchisch geprägte Verfassung von 1818 ab. Die damaligen Grundrechte
erschienen in der Verfassung von 1919, sie wurden aber weiter ausgebaut, z. B. durch
den Gleichheitsgrundsatz: Männer und Frauen sind vor dem Gesetz gleich. Durch die nationalsozialistische
Herrschaft wurde die Badische Verfassung von 1919 nach fast 14 Jahren »aus
dem Verkehr gezogen«. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstand im südlichen Baden ein neuer
Staat mit Namen Baden, der sich eine neue Verfassung, die Verfassung des Landes Baden vom
19. Mai 1947 gab. Dieses Land Baden bestand nur fünf Jahre, weil seit 1953 das Land Baden-
Württemberg aus den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern
mit der Verfassung des Landes Baden-Württemberg vom 19. November 1953 entstanden ist.
Seither gibt es kein eigenständiges Land Baden mehr.
Baden in Europa 1806–1918
(2005)
Stellen wir ein Wort Goethes an den
Anfang: „Willst du immer weiter schweifen?
Sieh, das Gute liegt so nah.“1 In den letzten
Jahrzehnten war es besonders augenfällig: Auf
der einen Seite blicken wir weit hinaus, über
Kontinente hinweg, es geht das Wort von der
Globalisierung um, auf der anderen Seite
fokussieren wir unserer Blick darauf, was uns
nahe, vertraut ist. Das ist gut so!
Nun ist das Schauen in die Vergangenheit
nicht nur ein Konstatieren dessen, was geschehen
ist, sondern auch ein Bewerten des eigenen
Selbstverständnisses.
Faktisch endete das Heilige Römische Reich deutscher Nation im August 1806, als Franz II. unter dem Druck Napoleons die
Kaiserkrone niederlegte. Vorausgegangen waren Feldzüge Frankreichs, die in die Sonderfrieden von Basel und von Campo Formio, den Kongress von Rastatt und die Friedensschlüsse von Lunéville und Pressburg mündeten. Besiegelt wurde so die gewaltsame Annexion des gesamten linksrheinischen Reichsgebiets durch Frankreich.
„Am Anfang war Napoleon“, mit dieser apodiktischen Formulierung beginnt Thomas Nipperdey sein glänzendes Werk „Deutsche Geschichte 1800–1866. Bürgerwelt und moderner Staat“. Nicht zufällig erinnert dieser Satz an das 1. Buch Genesis, das ja ähnlich anhebt: „Am Anfang schuf Gott Himmel und Erde“. Natürlich ist Nipperdey weit davon entfernt, die fundamentalen Unterschiede bei beiden Prozessen durch die Lust am Konstruieren von Analogien und die Verliebtheit in
treffende Formulierungen zu übersehen. Während nämlich Himmel und Erde aus dem Nichts geschaffen wurden, also ein
schöpferischer Akt sui generis vorlag, Gott und den Menschen ein Wohlgefallen, an dessen Ende zumindest für kurze Zeit paradiesische Zustände herrschten, erinnert der Prozess, der zu Beginn des 19. Jahrhunderts die politische, soziale und geographische Landkarte Europas grundlegend veränderte, bei weitem nicht an eine Entwicklung, die unter paradiesischen
Umständen stattfand.
Das Jahr 1806 begann für die Vorfahren hier im Breisgau recht spannend vor 200 Jahren. Innerhalb von nur drei Jahren erlebten sie, dass gleich zum zweiten Mal hintereinander ihre Obrigkeit, ihr Landesherr, sozusagen ihre Staatszugehörigkeit gewechselt wurden. Zuerst wurden sie abgeschnitten von der „milden österreichischen Hand“. Die Region ging 1803 an den Herzog von Modena bzw. an dessen Schwiegersohn Ferdinand (den die Freiburger vergeblich hierher lockten mit dem Spruch „O lieber Vater Ferdinand, besuche bald dein treues Land!“). Nun kam man 1806 unter badische Hoheitsgewalt, unter den Markgrafen bzw. Kurfürsten Karl Friedrich, der sich bereits Herzog von Zähringen nannte. So ließ sich wohl mit Titeln Loyalität
erzeugen! Am 15. Januar nahm der „Besitznahmekommissar“ Carl Wilhelm Franz Ludwig Freiherr Drais von Sauerbronn den Breisgau offiziell in badischen Besitz.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Oettinger, sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister
Fenrich, Kaiserliche und Königliche Hoheiten, meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir bitte zunächst, mich als thematisch legitimierten Referenten auszuweisen, spreche ich hier doch nicht als Rektor der südbadischen Universität Freiburg, sondern als Politikwissenschaftler mit einer gewissen emotionalen Bindung an den Gegenstand der Rede: „Das badische Erbe in Baden-Württemberg“.
Aus Vielfalt ein Ganzes
(2006)
Manche sind gerührt, manche voller Stolz, wenn das Badnerlied erklingt: „Das schönste Land in Deutschlands Gau’n, das ist mein Badner Land“. Was für ein Land muss das sein: Tief in den Herzen wie in der Geschichte verwurzelt, gleichsam von Gottes Hand geschaffen! Aber war dieses Großherzogtum Baden in Wirklichkeit nicht ganz anders entstanden? Geformt als ein Kunstprodukt, auf ganz und gar revolutionäre Weise, gegen Recht und Herkommen hervorgebracht, mehr oder minder zusammen geklaubt und geraubt, von auswärtigen Mächten ins Leben gerufen …? Vergegenwärtigen wir uns, wie dieses Baden
zustande kam, von wem es geschaffen wurde und mit welchen Klammern man es zur Einheit zusammen gefügt hat.