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Der »Hohe Odenwald«
(2019)
Der folgende Beitrag befasst sich mit der Gegenwart und Vergangenheit einer Landschaft des
Odenwaldes, die heute »Hoher Odenwald« heißt, früher den etwas frostigen Namen »Winterhauch« trug. Das Gebiet umfasst die Gesamtgemeinde Waldbrunn im Neckar-Odenwald-Kreis. Auf dem Gemeindegebiet erhebt sich der Katzenbuckel, mit 626 m ü. NN die höchste Erhebung des gesamten Odenwaldes. Trotz der einstigen Abgelegenheit kann die Region mit
einer reichhaltigen Geschichte aufwarten. Davon soll nachfolgend die Rede sein.
Das Stadtarchiv bewahrt neben der amtlichen Überlieferung auch die Vermächtnisse von Privatpersonen, Firmen, Vereinen u.a. Insitutitionen für die Nachwelt. Daher ist es natürlich ein besonderer „Schatz“ Schriften des ältesten Villinger Vereins zu
haben. Im Folgenden sollen nun die Kegelbahn-Gesellschaft und der ihr zugehörende Bestand im Stadtarchiv (Best. 4.14) vorgestellt werden.
Der überwachte Wald
(2021)
Ob zur Beobachtung von Wild oder Eindringlingen: Eine moderne Wildkamera hat vielseitige Einsatzmöglichkeiten. Die Foto- und Videoqualität der Geräte wird ständig verbessert. Geräte für Full-HD-Aufnahmen gehören heute zum guten Standard und sind günstig zu haben. Besonders clevere Geräte verfügen über eine SIM-Karte. Löst der Bewegungsmelder das Gerät aus, wird das Foto nicht nur gespeichert, sondern direkt an Ihr E-Mail-Postfach geschickt. (Internet Werbetext) Wer sich als Weidmann oder Weidfrau auf der Höhe der Zeit wähnt, kommt längst nicht mehr ohne Wildkamera aus. Denn deren Einsatz erspart Zeit, erhöht die jagdliche Effizienz und verspricht vielerlei neue Einblicke ins eigene Revier. Die waldgrün camouflierte Kamera, gut getarnt angebracht an der Kirrung in Schussweite zur Kanzel, überwacht rund um die Uhr nicht nur das Wild. Sie verzeichnet auch »Beifänge«, ob vier- oder zweibeinige »Eindringlinge«. Was bisweilen auch schon zu Datenschutz-Komplikationen und zu juristischen Auseinandersetzungen geführt hat – nicht nur im Falle des in flagranti eingefangenen Schäferstündchens eines österreichischen Kommunalpolitikers. Pech gehabt, doch mit elektronischer Überwachung ist nun einmal nicht mehr nur auf Bahnsteigen oder vor dem Banktresen zu rechnen, sondern auch im Wald.
Das Naturschutzgebiet „Alter Flugplatz Karlsruhe“ liegt im Norden des Karlsruher Stadtgebietes auf Flugsandflächen und einer Binnendüne. Aufgrund der sandigen, nährstoffarmen und trockenen Böden, durch eine seit Jahrzehnten durchgeführte extensive Nutzung, aufgrund der Großflächigkeit sowie der Umzäunung des Geländes entwickelte sich auf dem 70 ha großen Areal neben dem Vorkommen gefährdeter Pflanzenarten und besonders seltener Pflanzengesellschaften ein wertvoller
Lebensraum für viele auf Sandstandorte spezialisierte Insekten- und Spinnenarten sowie für eine große Zahl an Vogelarten, die das Gebiet als Brut- und Nahrungshabitat nutzen. Die Schutzwürdigkeit wird auch durch die bereits bestehenden Schutzkategorien (Natura 2000-Gebiet, § 32-Biotope) verdeutlicht. Die insbesondere für städtische Gebiete hohe Vielfalt der Fauna und Flora des Geländes werden durch die Unterschutzstellung bewahrt, seine Lebensräume gepflegt und entwickelt.
Der „Altenheimer Hof“
(2019)
Der „Altenheimer Hof“, auch „Altenau“ genannt, lag ursprünglich auf einer großen Insel im Flusslauf. Das Land links des
Mühlbaches bei Altenheim war damals noch nicht in Kultur genommen, außer diese Rheininsel „Altenau“. Sie gehörte der
Gemeinde Altenheim, und diese verpachtete den sich darauf befindenden Hof mit den Feldern. Seit der Rheinkorrektion lag der Hof nun auf der französischen Rheinseite, blieb aber vorerst im Besitz der Gemeinde. Erst nach dem Ersten Weltkrieg fiel er infolge des Versailler Vertrages endgültig an Frankreich.
Die Arbeit befasst sich mit der Neuordnung der „Vereinigten Evangelisch-protestantischen Landeskirche Badens“ nach Kriegsende. Sie basiert darauf, dass sich zwischen 1933 und 1945 in Freiburg Widerstand gegen das totalitäre Regime früh organisierte, und will zeigen, wie sich der Freiburger Widerstand auf den Wieder- und Neuaufbau der badischen Landeskirche ausgewirkt hat. 1945 waren einzig der Landesbischof und zwei Oberkirchenräte noch verfassungsgemäß besetzt, Bischof D. Julius Kühlewein und die Oberkirchenräte Dr. Otto Friedrich und Gustav Rost. Um nach dem Krieg die Ordnung wiederherzustellen beschloss der Evangelische Oberkirchenrat (EOK) im Juli 1945, die Zuständigkeit des Erweiterten Oberkirchenrates (ErwOKR), die 1934 im Verlauf der Eingliederung der Landeskirche in die Reichskirche an den EOK übertragen worden waren, wieder herzustellen. Verfassungsgemäß musste der ErwOKR dafür zunächst mit Hilfe der Landessynode neu gebildet werden. Da nach 1934 jedoch keine verfassungsgemäße Landessynode mehr bestand, wurde dem Landesbischof die Ernennung aller sechs (zuvor waren es vier) Mitglieder des ErwOKR übertragen.
Das „Führerhauptquartier Tannenberg" auf dem Kniebis ist manchem nicht unbekannt - die „Entourage des Führers", welche Hitler bei seinem Aufenthalt auf dem Kniebis besucht oder begleitet hat, ist aber nicht weniger interessant. Die „Teilnehmerliste" anlässlich des „Führeraufenthaltes" wirft ein bezeichnendes Licht auf den „Hofstaat des Führers". So war der Kniebis im Strom der Zeit zu einem Wassertropfen geworden, in welchem sich manches fokussiert hat. Für die Wachmannschaften des „Reichs-Sicherheits-Dienstes", welche einen Teil des Führerbegleitkommandos stellten, hatte man übrigens eigens besondere Erkennungsmarken - heute „dog tags" genannt - entwickelt und ausgegeben, welche die Aufschrift „Tannenberg" trugen.
Der „Kehler Altar"
(2002)
Vom 29.9.2001 bis zum 3.2.2002 fand in der Staatlichen Kunsthalle und
dem Badischen Landesmuseum in Karlsruhe die Große Landesausstellung
Baden-Württemberg „Spätmittelalter am Oberrhein" statt. Im Rahmen djeser Ausstellung wurden in der Staatlichen Kunsthalle auch zwei spätgotische Altarflügel gezeigt, ,,Die Geburt Christi" und „Die Anbetung der Heiligen Drei Könige", die ab Mitte des 19. Jahrhunderts im Chor der Kehler
Simultankirche (der späteren Friedenskirche) angebracht waren.
Der Erste Weltkrieg bereitete dem frühen Schwarzwaldtourismus
des adeligen und großbürgerlichen
Reisepublikums ins Kirnachtal ein jähes Ende. Mit
dem Konzept, Villingen als Kneippkurort auszubauen,
versuchte der wenige Monate nach der Machtergreifung
am 14.07.1933 von den Nationalsozialisten
installierte Bürgermeister Hermann Schneider dem
Schwarzwaldtourismus wieder neues Leben einzuhauchen.
In rascher Folge wurden 1934 / 35 ein
Naturschwimmbad zwischen Brigach und Mühlenkanal,
ein Kneipphaus in der Adolf -Hitler-Straße
(heute Waldstraße) und ein Sanatorium an der Oberen
Waldstraße geschaffen. Abschließend wurde der
Kurpark östlich des Schwimmbads auf dem Gelände
der ehemaligen Hammermühle als repräsentatives
I-Tüpfelchen angelegt.
Kirchlicherseits war die „Neue Ära“ (1860-1871) von zwei Dynamiken gekennzeichnet: 1) dem Willen des Staates, das Staatskirchentum abzubauen – dem entsprach das Kirchengesetz vom 9. Oktober 1860; 2) dem Willen der Kirche, den neu gewonnenen Spielraum mittels der badischen Kirchenverfassung (KV) vom 5. September 1861 zu nutzen und zu gestalten. Die Rechte der Gemeinde wurden gestärkt, eine engere Verbindung zum gesamtdeutschen Protestantismus gesucht; das landesherrliche Kirchenregiment blieb gleichwohl erhalten. Gemischte Angelegenheiten (res mixtae) blieben die Vermögensverhältnisse der Kirchen und die Schule. Gerade die Schulfrage hatte sich in den 50er-Jahren in Auseinandersetzungen mit der Erzdiözese Freiburg als außerordentlich konfliktträchtig erwiesen. Schon um diesen Konfliktherd (aus liberaler Sicht und Staatsraison) einzudämmen zielte die staatliche Kirchenpolitik der „Neuen Ära“ auf eine relative Entflechtung von Staat und Kirche, die in der Schulpolitik auf die Emanzipation der staatlichen Schule (als Simultanschule) von der Konfessionsschule hinauslief. Die Frage aber der politischen und pädagogischen Verantwortung des Schulwesens durch den Staat musste auch den Katechismusunterricht betreffen, der sich ja primär im RU und nicht im KU vollzog. Der Katechismus wurde zum Politikum.