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Ein Suchbefehl im Internet brachte es rasch zu Tage: 17.200 Einträge (14. Mai 2019) beschäftigten sich mit dem Begriff „Freiheitsstadt“. Es gab einige wenige Werbungen für zu beziehende anarchistische Postkarten. Ein paar private Einträge
benannten Kapstadt und Amsterdam als Freiheitsstädte. Doch nur eine Kommune schmückte und schmückt sich mit diesem Begriff höchst offiziell: Offenburg. Um Offenburg drehen sich daher auch die meisten einschlägigen Internetbeiträge. Auf der Homepage der Stadt ist zu lesen: „Offenburg versteht sich heute als ‚Freiheitsstadt‘ […] Mit der heutigen Kultur- und Erinnerungsstätte Salmen befindet sich in Offenburg eine Wiege der Demokratie in Deutschland. Es ist das Offenburger Freiheitsdenkmal! Am 12. September 1847 versammelten sich im Gasthaus Salmen um Friedrich Hecker und Gustav Struve
die ‚entschiedenen Freunde der Verfassung‘. Diese verabschiedeten mit den Forderungen des Volkes das erste politische Programm in Deutschland, das die unveräußerlichen Menschenrechte einforderte“. Und weiter ist zu erfahren: „Die
Erinnerung an die revolutionäre Zeit hat sich im kollektiven Gedächtnis Offenburgs bis heute erhalten. Zum 150. Gedenken an die Ereignisse feierte die Offenburger Bevölkerung im Jahr 1997 über drei Tage hinweg das Offenburger Freiheitsfest. Mit dem jährlich am 12. September stattfindenden Salmengespräch und dem Freiheitsfest wird an die Verabschiedung der 13 Forderungen des Volkes durch die ‚entschiedenen Freunde der Verfassung‘ erinnert.“
Agroforstsysteme im engeren Sinne sind Nutzungssysteme, die aus mindestens zwei gleichzeitig
auf der gleichen Fläche vorkommenden Komponenten bestehen. Mindestens eine dieser Komponenten wird von Holzpflanzen gebildet, und mindestens eine dient der Erzeugung von Lebensmitteln oder Futter. So mischen sich langlebige mit kurzlebigen Kulturen (wenn man auch
Grasland als kurzlebig bezeichnen will) sowie kurzfristige und langfristige Nutzungsfrequenzen. Es handelt sich um mehrschichtige Kulturen, in denen die Schichten ökologisch interagieren und ökonomisch eine unterschiedliche Bedeutung haben können. Besonders in historischen
Agroforstsystemen erfüllten dabei Bäume meist mehr als einen Zweck; die unterschiedlichen
Nutzungsformen brachten ganz spezifische Baumgestalten hervor.
Dekan Zilling schreibt 1777 in seinem Ludwigsburger Notabilienbuch: »Zur besonderen Zierde und Verschönerung der Stadt gereichen die breiten und langen Alleen, welche gleich anfangs sowohl innerhalb als außerhalb der Stadt angelegt worden, nachher aber sogar auch bis an die umliegenden Dorfschaften erweitert wurden, so daß die Stadt in der Ferne und bei jedem Anblick einem prächtigen weiten Lustgarten gleicht.« Bevor im Folgenden auf die einzelnen historischen Alleen Ludwigsburgs näher eingegangen wird, soll kurz vorgestellt werden, wie es zur Anlage des Ludwigsburger Alleennetzes gekommen ist und welche Funktion die Alleen hatten.
Aus dem Bestand des Pilzherbariums des Naturkundemuseums Karlsruhe (KR) wurden historische Belege von 27 Arten von (überwiegend parasitischen) Kleinpilzen auf 37 Pflanzenarten untersucht, die aus dem alten Botanischen Garten von Greifswald (Deutschland, Mecklenburg-Vorpommern) stammen und zwischen 1849 und 1877 gesammelt wurden. Bei den Pflanzen handelt es sich um heimische Nutz- und Zierpflanzen, letztere auch von außerhalb Europas. Belege zweier eingewanderter Pilzarten (Phytophthora infestans, Puccinia malvacearum) gelten als die ältesten auf dem Gebiet des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern. Colletotrichum sp. auf Euphorbia sp. wird detailliert beschrieben und illustriert. Weitere historisch interessante Belege werden ebenfalls fotografisch dokumentiert. Die Bedeutung der Digitalisierung von Sammlungen für die Wissenschaft wird hervorgehoben.
Schon seit längerem hatte ich mich mit dem Gedanken getragen, einmal unter historischen Gesichtspunkten durch die Mannheimer Hafenanlagen zu führen. Schließlich ist der hiesige Binnenhafen einer der bedeutendsten Europas und mit seinen rund elf Quadratkilometern Fläche inklusive Wasserspiegel der größte Deutschlands. Rund acht Millionen Tonnen werden hier Jahr für Jahr Schiff-Land bzw. Land-Schiff umgeschlagen. Indes sind die Hafenanlagen nicht nur ein wichtiger Teil der
städtischen Infrastruktur, sondern zugleich wesentliches Element der 400-jährigen Mannheimer Stadtgeschichte. Schon zu Zeiten der Festungs- und Stadtgründung 1606/07 legten hier die Holzschiffe und -nachen an, lange bevor im Jahr 1840 das erste Mannheimer Hafenbecken eingeweiht wurde.
In vielen Regionen sind in den letzten Jahrzehnten Weißstörche (Ciconia ciconia) sowohl aus der Landschaft als auch aus dem Bewusstsein der Menschen verschwunden. Mit Hilfe historischer Quellen und Zeitzeugen zeichnet diese Arbeit die ehemalige Verbreitung des Weißstorches im württembergischen Unterland nach, um wichtige naturkundliche Informationen nicht dem Vergessen anheim fallen zu lassen. Im Untersuchungsgebiet war der Weißstorch seit dem Mittelalter bis 1956 regelmäßiger und weit verbreiteter Brutvogel. Im Stadt- und Landkreis Heilbronn lassen sich für 43 Orte Belege einer Besiedlung nachweisen, hauptsächlich in den Gemeinden entlang der Täler des Neckars und seiner Nebenflüsse. Zwischen 1900 und 1945 existierten Brutvorkommen in 29 Orten. Der landesweite Bestandseinbruch erreicht das Unterland ab ca. 1950 und damit später als andere Regionen im Südwesten. Die letzte Brut fand 1956 in Willsbach statt. Weißstorchnester befanden sich überwiegend auf großen Gebäuden im Ortskern, in denen 3 - 4, maximal 5 Jungvögel aufgezogen wurden. 70 % der Brutplätze lagen in Höhen von 175 - 225 m ü. NN. Als Ursachen des Rückganges bzw. des Aussterbens kommen neben dem Hauptfaktor Landschaftsveränderung in Einzelfällen auch Störungen, Stromtod, Pestizide und Kriegswirren zum Tragen. Die Aussichten auf Wiederansiedlung in der Region werden in der momentanen Situation skeptisch beurteilt.
Die finanziellen Leistungen des Staates an die Kirchen stehen immer wieder in der Kritik der Öffentlichkeit, weil die Ursachen und Voraussetzungen für die Zuweisung sog. Staatsleistungen an die Kirchen häufig nicht bekannt sind. Zu unterscheiden sind dabei einerseits „Staatsleistungen“, die der Staat der Kirche für bestimmte vertraglich vereinbarte Leistungen zugesteht, die andernfalls vom Staat erbracht werden müssten, die aber die Kirchen übernommen haben, etwa im Bereich der Schulen, der Diakonie etc. Andererseits beziehen sich „Staatsleistungen“ auf Ansprüche der Kirchen, die sich aufgrund der Inkamerierung oder Säkularisation von Kirchengut seit der Reformation ergeben haben, die also gewissermaßen als Entschädigungsleistung für vom Staat entfremdetes Kirchengut zu verstehen sind. Über diese historisch begründeten Staatsleistungen kursieren in der evangelischen Kirche auch in Fachkreisen zum Teil unrichtige Vorstellungen, so etwa wenn diese Leistungen einseitig aus der „Säkularisation“ der Jahre 1802/03 hergeleitet werden, die die evangelische Kirche vermögensrechtlich nur in geringem Maße betraf. Für die evangelischen Kirchen muss man hierbei vielmehr vor allem auf die Säkularisationen der Reformationszeit zurückblicken und auch die „verdeckten“ Säkularisationen durch politische Entscheidungen in der Mitte des 19. Jahrhunderts mit berücksichtigen.
Sicherlich war es nicht die Regel, dass sich zwei, gelegentlich auch mehr Familien einschließlich Mägde und Knechte ein Bauernhaus teilten. Andererseits war und ist das aber auch nicht gerade eine Seltenheit im Schwarzwald. In diesem Zusammenhang berichtet beispielsweise M. Bauer über den Gutmannshof am Salmensbach in Hofstetten: ,,Im Jahre 1843 wohnen auf dem Gutmannshof die Bauern Sehmieder und Eble samt ihren Familien und ,Völchern' und führen eine recht ungewöhnliche Wirtschaft. Das Haus wird nicht zum Doppelhof in zwei Hälften getrennt. Gemeinsam wird in der Stube gegessen und gewohnt. Jede Woche wechseln sich die Mägde der beiden Bauern beim Kochen und beim Hausputz ab. Die Arbeit auf dem Hof ist so verteilt, daß der ältere der Bauern für die Fuhren zuständig ist. Hühner und Rindvieh halten sie gemeinsam, aber den ,Specksame' (Schweine) züchtet jeder für sich." An anderer Stelle schreibt Bauer: ,,In den Hotzenhäusern selbst herrschte bald eine drangvolle Enge. Schon nach zwei Generationen hausten mehrere gleichberechtigte Erben unter einem Dach. Nach der Heirat kamen Ehegatten und Kinder hinzu. Es ist vorgekommen, daß sich die Familien innerhalb des Hauses ihren jeweiligen Lebensraum mit Nägeln in den Wänden abgesteckt haben. Bereits in der dritten Generation mußte die bescheidene Behausung im wahrsten Sinne des Wortes aus den Fugen geraten." Letzteres hatte seine Ursache primär wohl in dem sprichwörtlichen Eigensinn der Menschen am südlichen Abhang des Schwarzwaldes. Schon sehr früh widersetzten sich die Hauensteiner allem, was ihre private Entscheidung beeinträchtigte. Besonders im Erbrecht duldeten sie keinerlei Mitsprache von oben. Schon gar nicht befolgten sie das von der Lehenherrschaft verfügte Anerbenrecht, in dem die Unteilbarkeit der geschlossenen Hofgüter festgeschrieben war. Deshalb kam es im Hotzenwald zur Realteilung, in deren Folge nahezu alle Ländereien zerstückelt wurden.
Vor 20 Jahren, am 15. Februar 1990, wurde auch die Baar von einem verheerenden Hochwasser heimgesucht. Ganz ähnlich war die Situation im Frühjahr 1995.
Das Auffangbecken bei Wolterdingen, an dem seit Jahren gebaut wird, die Flutmulde und di e aktuell en Arbeiten im Gewann Marquartswiesen in Bräunlingen oder
die Dammaufschüttungen in Hüfingen sollen helfen, in Zukunft solche Katastrophen zu verhindern oder zu mildern. Drei verschiedene Schilderungen von Hochwassern in Bräunlingen und Hüfingen aus dem 17., 18. und 19. Jahrhundert
zeigen, wie sich die Wahrnehmung geändert hat, was als Formalität galt und was
als Katastrophe.