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Die Stadt Neuenburg am Rhein besaß im 15. Jahrhundert, wiewohl sie nur eine Kleinstadt im südlichen Breisgau war, an ihrer Pfarrkirche, dem Liebfrauenmünster, eine eigene Klerikergemeinschaft. Die einzelnen Inhaber der 1493 schließlich 17 Altarpfründen vorzustellen und hinsichtlich ihrer Pflichterfüllung zu untersuchen, war möglich, weil die moderne Kommune Neuenburg am Rhein seit 1991 das Vorhaben tatkräftig unterstützt und materiell fördert, alle Urkunden, in denen die Stadt oder einzelne ihrer Einwohner zwischen 1185 und 1500 handeln oder erwähnt sind, in Regestenform der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Die „Urkunden der Stadt Neuenburg am Rhein“, deren erster von 1185 bis 1350 reichender Band 2014 erschien, sind, weil sie sowohl Geistliche wie Weltliche, sowohl Kleriker wie Laien in Neuenburg oder mit Beziehung zu Neuenburg erfassen, auch für die Kirchengeschichte des Breisgaues aufschlussreich, worauf bereits hingewiesen werden konnte. Hinsichtlich der Neuenburger Kaplansgemeinschaft wird das Regestenwerk aber erst mit seinem dritten Band für die Jahre von 1414 bis 1462 und mit seinem vierten für die Jahre 1463 und 1500 aufschlussreich werden, denn diese werden die Masse der Zeugnisse enthalten, die der genannten Prosopografie der Kapläne zugrunde liegen.
Dieser Bericht fasst faunistische und floristische Langzeituntersuchungen in einem unerschlossenen, ca.
1,9 ha großen Gebiet ursprünglichen Sumpflandes
in St. Ilgen, das von den Einheimischen als „Bruch“
bezeichnet wird, sowie am benachbarten Entwässerungskanal „Landgraben“ zusammen. Während das
Bruch neben Beständen alter Weiden und Erlen auch
Reste von Schilfröhricht und ausgedehnte Brennnesselfluren aufweist, sind am Landgraben vor allem die
größeren zusammenhängenden Schilfgebiete von Bedeutung. Insbesondere die Brutvorkommen von Teichrohrsänger, Sumpfrohrsänger und Rohrammer, aber
auch viele andere Artvorkommen in diesen benachbarten Arealen, lassen sie als besonders schützenswert
erscheinen.
Die "zweite Sündfluth"
(2006)
Die vorliegende Studie verfolgt in erste Linie ein regionalgeschichtliches Anliegen, auch wenn sie vielleicht der naturwissenschaftlichen Hochwässerforschung
verwertbares Material an die Hand geben mag. In meinem Aufsatz »Der Bodensee im
16. lahrhundert« konnten einige Aspekte, insbesondere auch die Naturkatastrophen,
aus Platzgründen nicht näher ausgeführt werden. Diese Lücke soll, wenn auch vorerst
nur exemplarisch, mit diesem Blick auf das Hochwasser von 1566 geschlossen werden.
Dabei soll insbesondere gezeigt werden, dass es sich bei dem Hochwasser von 1566 um
ein »überdurchschnittliches überregionales Hochwasser katastrophalen Ausmaßes«
gehandelt hat, das schwere Schäden an wasserbezogenen Bauten (Dämmen, Wuhren,
Stegen, Brücken, Gebäuden, Mühlen) anrichtete und durch länger andauernde Überflutung schwere Schäden an ufernahen Feldern und Gärten sowie große Verluste an
Menschenleben und Vieh sowie auch Veränderungen der Oberflächenstruktur (Versandung, Verschlammung, Einbruch von Land in den See) mit sich brachte, nicht zuletzt
aber auch durch die Verseuchung des Trinkwassers der Ausbreitung der Pest Vorschub
leistete. Für zahlreiche Städte und Gemeinden am Bodensee hat sich daher das Hochwasser von 1566 als eine echte Katastrophe dargestellt, auch wenn nahezu alle Geschichtsbücher bisher darüber schweigen.
Das Jahr 1540 ist als das Jahr einer Jahrhundertdürre in die Geschichte eingegangen, es zählt zu den wärmsten Jahren des gesamten Jahrtausends. Mitteleuropa wurde
für zehn bis zwölf Monate in den Subtropengürtel einbezogen. Aber nicht nur Mitteleuropa, auch Ost- und Westeuropa standen im Sommer unter dem Hochdruckeinfluss.
Auch Südamerika, Kalifornien oder Arizona wurden 1540 von einer ungewöhnlichen
Hitze heimgesucht. Schon die Zeitgenossen haben festgestellt, deszglich sumer ist by keinsz
menschen dencken nie ersechen worden. Es ist daher kein Wunder, dass die Hitze des Sommers
1540 das am besten belegte Ereignis im 16. Jahrhundert und damit als ein Jahrtausendereignis angesehen werden kann.
Die Auswirkungen dieses »heißen Sommers« sollen hier für den erweiterten Bodenseeraum untersucht werden. Im Zentrum steht der Bodensee in allen seinen Teilen,
dem Alpenrhein und dem Hochrhein von Chur bis Basel mit einer Entfernung von ca. 50
km landeinwärts. Fallweise richtet sich unser Blick aber auch über diese Grenzen hinaus
ins Obereisass, nach Zürich oder Thun, Ulm oder Schwäbisch Gmünd, um weitere Einzelheiten ans Licht treten zu lassen, die in den Berichten aus der Bodenseeregion nicht
deutlich ausgesprochen werden.
Graf Johann II. von Montfort-Rothenfels, bekannt als der »Kammerrichter«, ist
bis heute biographisch nur sehr unzureichend erfasst. Wie kaum ein anderes Mitglied
des Hauses Montfort war Graf Johann II. nicht nur persönlich durch seine Ehe mit der
Gräfin Johanna von Arenberg, sondern auch beruflich als kaiserlicher Kämmerer und
Rat mit der großen Welt im Reich Karls V., in dem die Sonne nicht unterging, mit den
Niederlanden und Spanien verbunden. Über die Heirat seiner Stieftochter Margaretha
knüpfte Johann II. ein familiäres Band zu dem niederländischen Adelsgeschlecht van
Montfoort. Graf Johanns Porträt bewahrt die National Gallery of Ireland in Dublin. Mit
großer Liebe hing er aber auch an seiner schwäbischen Heimat, besonders am Schloss
Rothenfels, wohin er immer wieder zurückgekehrt ist. Der Schüler des großen Juristen
Ulrich Zasius pflegte den Umgang mit den Humanisten, u. a. mit dem gelehrten polnischen Diplomaten Johannes Dantiscus. Und wie alle Mitglieder des Hauses Montfort
hielt auch Graf Johann II. unbeirrt an der katholischen Lehre fest.
Das schon im Frühmittelalter vielfach belegte Wasserburg war lange Zeit ein Verwaltungszentrum des Klosters St. Gallen am nordöstlichen Bodensee. Im Laufe der Jahrhunderte musste jedoch St. Gallen seine Positionen mehr und mehr den lokalen Mächten überlassen: den Grafen von Montfort, dem Stift Lindau und der Reichsstadt Lindau. Im wesentlichen verblieb nur das Patronatsrecht über die Wasserburger Kirche beim Abt von St. Gallen, der Pfarrer von Wasserburg war und sich hier durch einen Vikar vertreten ließ.
Trotz des steigenden Bedürfnisses nach unberührter
und geschützter Natur in unserer Gesellschaft wird
die Unterschutzstellung eines Gebiets meist von vielen Konflikten mit der betroffenen Bevölkerung begleitet und dadurch erschwert. Daher ist ein erfolgreiches Akzeptanzmanagement unumgänglich, damit
die Betroffenen die Schutzmaßnahmen als sinnvoll
und positiv erachten. Der folgende Artikel stellt eine
mögliche Vorgehensweise bei der Ausweisung neuer
Naturschutzgebiete vor, welche im Wesentlichen auf
Kommunikation und Beteiligungsmöglichkeiten basiert
und besonderen Wert auf einen echten Dialog zwischen allen Beteiligten legt. Ein Kontakt auf Augenhöhe ermöglicht es, die Interessen der Betroffenen zu
berücksichtigen; durch Einzelgespräche und die Arbeit
in Kleingruppen kann eine gestärkte Vertrauensbasis
erzeugt werden. Öffentliche Gebietsbegehungen mit
einem Fachmann stellen einen geeigneten Rahmen
dar, um auf zwischenmenschlicher Basis Konflikte
auszuräumen, auf Emotionen einzugehen und somit
die Akzeptanz für Naturschutzmaßnahmen zu steigern. Der Erfolg dieser Verfahrensweise kann durch
mehrere Beispiele aus dem Regierungsbezirk Karlsruhe belegt werden.
Im Jahr 1967 erschien das von dem früh verstorbenen Historiker und Archivar Dr.
Alfons Schäfer (1930-1975 ) bearbeitete und von der Stadt Bretten anlässlich ihrer
1200-Jahrfeier als erster Band ihrer Stadtgeschichtlichen Veröffentlichungen herausgegebene
Brettener Quellenbuch. Dieses bildete die Grundlage für die von ihm,
seit 1973 Direktor des Generallandesarchivs Karlsruhe, verfasste, zehn Jahre später
als zweiter Band derselben Reihe veröffentlichten und von seinem Nachfolger Dr.
Hansmartin Schwarzmaier im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft für geschichtliche
Landeskunde am Oberrhein parallel als vierter Band der Oberrheinischen Studien
herausgegebenen Brettener Stadtgeschichte. Deren Drucklegung erlebte ihr Verfasser
selbst leider nicht mehr. Nun sind die in seinem Quellenwerk zusammengetragenen
schriftlichen Zeugnisse zur Vergangenheit des einstigen Kraichgauvorortes
mit seinem Gaugrafensitz im so genannten „Burgwäldle" um eine 1152 vom
Wormser Bischof Konrad von Steinach (reg. 1150-1171) in Bretten - ,,zu Brettheim"
- ausgestellte Urkunde für das 1142 von dessen Amtsvorgänger Buggo von
Ahorn (reg. 1116-1149) gegründete Kloster Schönau im Odenwald zu ergänzen.
An Allerheiligen (1. November) 1007, vor genau 1000 Jahren, wird in einer zu Frankfurt am Main ausgestellten Urkunde König Heinrichs II. (reg. 1002-1024) mit dem darin erwähnten Sülchgaugrafen »Hessinus« der erste Angehörige der in Südwestdeutschland weit verbreiteten, wohlhabenden und einflussreichen, von der Mittelalterforschung nach ihrem Leitnamen bezeichneten Hochadelssippe der »Hessonen« fassbar. Als in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts die Zeit der Einnamigkeit zu Ende ging und beim Adel die Zubenennung nach den damals aufkommenden Burgsitzen in Mode kam, begannen diese Hessonen sich nach und nach u. a. von Rimsingen, von Blansingen, von Eichstetten, von Üsenberg, von Nimburg, von First, von Sülchen, von Backnang, von Wolfsölden, von Winnenden, von Beilstein und von Schauenburg zu nennen. Wohl im letzten Drittel des 11. Jahrhunderts fiel der für die Hessonen des mittleren Neckarraumes zunächst namengebende Burgberg von Backnang durch die Verheiratung einer Hessonentochter namens Judith an die (Veroneser) Markgrafen von Lintburg (= Limburg bei Weilheim/Teck), die nachmaligen Markgrafen von Baden, denen die Backnanger Stiftskirche St. Pankratius bis weit ins 13. Jahrhundert hinein als Grablege diente.
Eine ebenso banale wie wahre Erkenntnis der Geschichtsforschung lautet, dass
man nur das über die Vergangenheit wissen oder wenigstens vermuten kann, worüber sich Nachrichten oder materielle Belege erhalten haben. Friedrich Schiller
zeichnete das Bild der Weltgeschichte als einen breiten Strom, der in Finsternis
unkenntlich dahinfließt - bis auf einige kleine Wellenkämme, die hier und da im
Mondlicht aufblitzen. Weite Bereiche vergangener Realität bleiben für immer
unerahnt, es sei denn, ein Quellehen beginnt unvermutet irgendwo zu tröpfeln.
Die Geschichte des abendländischen Bibliothekswesens im Mittelalter und in
der Frühen Neuzeit behandelt, auf guter Quellengrundlage, ausschließlich die
Büchersammlungen von Klöstern, Universitäten, reichsstädtischen Ratsgremien
und Landesfürsten. Doch auch außerhalb dieser kulturellen Zentren, in durchschnittlichen württembergischen Bauerndörfern gab es bereits vor der Reformation Bibliotheken und eine, modern ausgedrückt, verbreitete Nutzung des Kommunikationsmittels »Buch«, wie ein seltenes Zeugnis aus Eglosheim ausweist. Das
Besondere dabei ist, dass die Umstände so gewöhnlich sind.